Rolle und Förderung der Migrationsberatung für erwachsene Einwandererinnen und Einwanderer und des Modellprojekts „individuelle Integrationsvereinbarungen“
der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Ingrid Hönlinger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes 2005 fördert der Bund gemäß § 45 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes die so genannte Migrationsberatung für erwachsene Einwandererinnen und Einwanderer (MBE), um diese Menschen bei der sprachlichen, beruflichen und sozialen Integration zu unterstützen.
Für die Arbeit der MBE hat die Bundesregierung spezielle Förderrichtlinien erlassen (GMBl. 2010 Nr. 13, S. 260 ff.).
Aufgabe der MBE ist demzufolge die bedarfsorientierte Einzelfallberatung (Case Management). Hierzu gehören Sondierungsgespräche, Sozial- und Kompetenzanalysen sowie die Erstellung und Umsetzung individueller Förderpläne.
Daneben gehört zu ihren Aufgaben die bedarfsorientierte sozialpädagogische Begleitung während des Integrationskurses sowie eine aktive Öffentlichkeitsarbeit. Schließlich fällt die aktive Mitarbeit in kommunalen Netzwerken bzw. die Mitwirkung bei der interkulturellen Öffnung der Regeldienste und der Verwaltungsbehörden in ihren Aufgabenbereich (vgl. 2.4.1 und 2.4.2 der Förderrichtlinie).
Um diese Aufgaben zu erfüllen, bedarf es einer möglichst engen Verzahnung der örtlichen Integrationsakteure, also der Integrationskursträger, der Ausländerbehörden, der Arbeitsagenturen bzw. Leistungsbehörden nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie der Anbieter sozialer und gesundheitlicher Dienstleistungen mit den MBE.
Dem Schwerpunktpapier des Bundesministeriums des Innern (BMI) zum Bundeshaushalt 2012 zufolge (S. 253) konnten 2010 insgesamt 512 Personalstellen bei den MEBs finanziert werden. Der Beratungsschlüssel solle bei 1:60 liegen; die Beratung solle sich zu 44 Prozent an Integrationskursteilnehmer richten.
Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Staatsministerin Dr. Maria Böhmer, startete im April 2011 einen Modellversuch, bei dem 18 Monate lang an 18 Standorten in zwölf Bundesländern der Abschluss möglichst verbindlicher, individueller Integrationsvereinbarungen erprobt werden sollte. Diese Vereinbarungen sollen Folgendes beinhalten:
- eine individuelle Kompetenzanalyse der Einwanderinnen und Einwanderer;
- den jeweiligen Unterstützungsbedarf (Spracherwerb, Aus- und Weiterbildung, Kinderbetreuung etc.) sowie
- die Vermittlung von Angeboten zum Spracherwerb bzw. Unterstützung bei der Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Bildungs- und Berufsabschlüsse.
Im Kern soll innerhalb dieses Modellprojekts ein individuelles Case Management erprobt werden, was die MBE de facto seit vielen Jahren bereits erfolgreich leisten.
Die angestrebte Verbindlichkeit möchte die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer erreichen, indem beide Seiten die Integrationsvereinbarung unterschreiben, so dass also auch die Einwanderin bzw. der Einwanderer schriftlich zusagt, ihr/ihm gewährte Angebote auch zu nutzen.
Sollte sich dieses Modellprojekt bewähren, will die Integrationsbeauftragte derartige Integrationsvereinbarungen bundesweit verankern.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat im Kontext des Beginns dieses Modellprojekts im Mai 2011 Empfehlungen zur verbesserten Zusammenarbeit von MBEs sowie den Leistungsträgern nach SGB II, den Ausländerbehörden und Integrationskursträgern herausgegeben.
Der BAGFW geht es im Kern um drei Punkte:
- Sicherstellung der Eigenständigkeit, der Unabhängigkeit und Freiwilligkeit der Beratungstätigkeit der MBEs, so dass Ratsuchende und die MBEs das Ziel und den Verlauf des Beratungsprozesses auch in Zukunft eigenverantwortlich aushandeln und vereinbaren können.
- Erhöhung der Verbindlichkeit und der Formalisierung bei der Zusammenarbeit der MBEs mit den Integrationskursträgern, den Ausländerbehörden und – insbesondere – mit den Leistungsträgern des SGB II (mit denen angeblich „die größten Kooperationshindernisse“ bestehen).
- Klare Regeln zum Datenschutz: Diese sollten für die Ratsuchenden und die beteiligten Integrationsakteure gleichermaßen klarstellen, dass die beim behörden- bzw. trägerübergreifenden Case Management unausweisliche Weitergabe sensibler personenbezogener Daten stets der Zustimmung der ratsuchenden Person bedarf.
Das BMI erklärte die MBE in seinem o. g. Schwerpunktpapier (S. 253 f .) zu „zentralen Ansprechpartnern“ des Modellprojekts der Integrationsbeauftragten.
Dennoch erfolgte keine Aufstockung der Haushaltsmittel für die MBE: Sie sollen (wie im Vorjahr) nur 25,3 Mio. Euro erhalten – 2 Mio. Euro weniger als noch 2010 veranschlagt – und sogar 5 Mio. Euro weniger als die damalige rotgrüne Bundesregierung 2005 für die MBEs bereitgestellt hatte.
Wir fragen die Bundesregierung:
Migrationsberatung für erwachsene Einwandererinnen und Einwanderer
Fragen22
In wie vielen Einrichtungen wurde/wird MBE in den Jahren 2009 bis 2011 angeboten (bitte nach Jahren, Projektträger und Ort aufschlüsseln), und welches Soll möchte die Bundesregierung 2012 diesbezüglich erreichen?
Wie viele MBE-Personalstellen konnten in den Jahren 2009 bis 2011 eingerichtet werden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
a) Wie viele hiervon sind Vollzeit- und wie viele Teilzeitstellen?
b) Welches diesbezügliche Soll möchte die Bundesregierung 2012 erreichen?
Wie viele Personen wurden in den Jahren 2009, 2010 bzw. im ersten Halbjahr 2011 durch die MBEs beraten (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Umfassen die derzeitigen Förderrichtlinien auch gruppenbezogene Informations- und Beratungsangebote?
Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
Wenn nein, warum nicht?
Nach welchem Schlüssel sollen sich die MBEs ihre personellen, zeitlichen und finanziellen Ressourcen zwischen ihren fünf Aufgabengebieten aufteilen (Einzelfallberatung, sozialpädagogische Begleitung, Mitarbeit in kommunalen Netzwerken, Mitwirkung bei der interkulturellen Öffnung, Öffentlichkeitsarbeit), und wo ist das geregelt?
Hält die Bundesregierung eine Ausweitung der Mitwirkung der MBE bei der interkulturellen Öffnung der Regeldienste und der Verwaltungsbehörden integrationspolitisch für wünschenswert, und wenn nein, warum nicht?
Wie lag der tatsächliche Beratungsschlüssel in den Jahren 2009 bis 2010?
Zu welchem Anteil richtet sich die Beratungstätigkeit der MBE in den Jahren 2009 bis 2010 tatsächlich an Integrationskursteilnehmerinnen und -teilnehmer?
Wäre es im Hinblick auf den sog. Erreichungsgrad der MBE integrationspolitisch sinnvoll, nicht nur unmittelbare „Integrationskursteilnehmer“ zu berücksichtigen, sondern auch solche, die – zeitlich gesehen – in einer „Integrationskursumgebung“ von den MBEs beraten werden?
Wenn ja, wie stellt sich der Erreichungsgrad dann dar?
Wäre es dann angebracht, die Förderrichtlinien entsprechend anzupassen?
Wenn nein, warum nicht?
An welchen Standorten sind MBEs welcher Trägerorganisationen in das Modellprojekt „individuelle Integrationsvereinbarungen“ eingebunden?
Welchen Mehrwert verspricht sich die Bundesregierung überhaupt von ihrem Modellprojekt „individuelle Integrationsvereinbarungen“ im Hinblick auf das auch bisher schon geleistete individualisierte Case Management der MBEs?
Welchen organisatorischen, personellen und finanziellen Mehraufwand kalkuliert die Bundesregierung für die MBEs, die an dem o. g. Modellprojekt beteiligt sind?
Erhalten die an diesem Modellprojekt beteiligten MBEs entsprechend zusätzliche Mittel?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Wenn nein, warum nicht?
Wie begründet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Mehraufwendungen für das Modellprojekt „individuelle Integrationsvereinbarungen“, dass die Haushaltsmittel für die MBEs 2012 unverändert bei 25,3 Mio. Euro liegen sollen?
Wie begründet die Bundesregierung generell, dass Haushaltsmittel für die MBE von 30,1 Mio. Euro (2005) zunächst auf 27,3 Mio. Euro (2010) auf nur noch 25,3 Mio. Euro (2011 und 2012) abgesenkt worden sind?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht der BAGFW, dass im Interesse der Eigenständigkeit, der Unabhängigkeit und Freiwilligkeit der MBE- Beratung Ausländerbehörden bzw. die Leistungsträger des SGB II die Teil-
nahme an einer MBE-Beratung nicht erzwingen bzw. den Nichtbesuch oder Beratungsabbruch nicht sanktionieren können sollten etwa durch die Verweigerung einer Aufenthaltserlaubnis bzw. sozialrechtlicher Sanktionen?
Wenn ja, was hat die Bundesregierung unternommen, um das Zusammenwirken der MBE insbesondere mit den Leistungsträgern des SGB II (also der Bundesanstalt für Arbeit bzw. den ARGEN) durch verbindliche Kooperationsvereinbarungen zu verbessen?
Wenn nein, warum nicht?
Gibt es Regelungen über die Weitergabe personenbezogener Daten zwischen den an einem MBE-Case-Management bzw. an dem Modellprojekt „Individuelle Integrationsvereinbarungen“ beteiligten öffentlichen und privaten Einrichtungen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Wer soll diese Integrationsvereinbarung für die öffentliche Hand unterzeichnen (die MBEs und/oder die Integrationskursträger, die Ausländerbehörden bzw. die Leistungsträger des SGB II)?
Ergeben sich aus der Unterschrift unter diese Integrationsvereinbarung irgendwelche Rechtsfolgen?
Wenn ja, welcher Akteur hat diesbezüglich Rechtsfolgen welcher Art zu erwarten?
Wenn nein, wie sinnvoll ist eine letztlich symbolische Unterschrift?
Ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in die Durchführung dieses Modellprojekts eingebunden?
Wenn ja, in welcher Form (bitte ausführen)?
Wenn nein, warum nicht?
Wer ist zu welchen Kosten mit der Evaluierung dieses Modellprojekts beauftragt worden?
Ist es zutreffend, dass diejenigen, die die Arbeit dieses Modellprojekts evaluieren sollen, bereits in der Durchführungsphase an der diesbezüglichen Beratung/(Nach)Steuerung beteiligt sind, und wenn ja, welche Konsequenzen hat dies für die Unabhängigkeit und Objektivität der Evaluation?