[Deutscher Bundestag Drucksache 17/7471
17. Wahlperiode 26. 10. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler,
Ingrid Hönlinger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/7295 –
Rolle und Förderung der Migrationsberatung für erwachsene Einwanderinnen und
Einwanderer und des Modellprojekts „individuelle Integrationsvereinbarungen“
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes 2005 fördert der Bund gemäß
§ 45 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes die so genannte Migrationsberatung für
erwachsene Einwandererinnen und Einwanderer (MBE), um diese Menschen
bei der sprachlichen, beruflichen und sozialen Integration zu unterstützen.
Für die Arbeit der MBE hat die Bundesregierung spezielle Förderrichtlinien
erlassen (GMBl. 2010 Nr. 13, S. 260 ff.).
Aufgabe der MBE ist demzufolge die bedarfsorientierte Einzelfallberatung
(Case Management). Hierzu gehören Sondierungsgespräche, Sozial- und
Kompetenzanalysen sowie die Erstellung und Umsetzung individueller Förderpläne.
Daneben gehört zu ihren Aufgaben die bedarfsorientierte sozialpädagogische
Begleitung während des Integrationskurses sowie eine aktive
Öffentlichkeitsarbeit. Schließlich fällt die aktive Mitarbeit in kommunalen Netzwerken bzw.
die Mitwirkung bei der interkulturellen Öffnung der Regeldienste und der
Verwaltungsbehörden in ihren Aufgabenbereich (vgl. 2.4.1 und 2.4.2 der
Förderrichtlinie).
Um diese Aufgaben zu erfüllen, bedarf es einer möglichst engen Verzahnung
der örtlichen Integrationsakteure, also der Integrationskursträger, der
Ausländerbehörden, der Arbeitsagenturen bzw. Leistungsbehörden nach dem Zweiten
Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie der Anbieter sozialer und
gesundheitlicher Dienstleistungen mit den MBE.
Dem Schwerpunktpapier des Bundesministeriums des Innern (BMI) zum
Bundeshaushalt 2012 zufolge (S. 253) konnten 2010 insgesamt 512
Personalstellen bei den MEBs finanziert werden. Der Beratungsschlüssel solle bei 1:60
liegen; die Beratung solle sich zu 44 Prozent an Integrationskursteilnehmer
richten.
Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Staatsministerin Dr. Maria
Böhmer, startete im April 2011 einen Modellversuch, bei dem 18 Monate lang
an 18 Standorten in zwölf Bundesländern der Abschluss möglichst verbind- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 25. Oktober 2011
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/7471 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodelicher, individueller Integrationsvereinbarungen erprobt werden sollte. Diese
Vereinbarungen sollen Folgendes beinhalten:
● eine individuelle Kompetenzanalyse der Einwanderinnen und Einwanderer;
● den jeweiligen Unterstützungsbedarf (Spracherwerb, Aus- und
Weiterbildung, Kinderbetreuung etc.) sowie
● die Vermittlung von Angeboten zum Spracherwerb bzw. Unterstützung bei
der Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Bildungs- und
Berufsabschlüsse.
Im Kern soll innerhalb dieses Modellprojekts ein individuelles Case
Management erprobt werden, was die MBE de facto seit vielen Jahren bereits
erfolgreich leisten.
Die angestrebte Verbindlichkeit möchte die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer
erreichen, indem beide Seiten die Integrationsvereinbarung unterschreiben, so
dass also auch die Einwanderin bzw. der Einwanderer schriftlich zusagt, ihr/
ihm gewährte Angebote auch zu nutzen.
Sollte sich dieses Modellprojekt bewähren, will die Integrationsbeauftragte
derartige Integrationsvereinbarungen bundesweit verankern.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat
im Kontext des Beginns dieses Modellprojekts im Mai 2011 Empfehlungen
zur verbesserten Zusammenarbeit von MBEs sowie den Leistungsträgern nach
SGB II, den Ausländerbehörden und Integrationskursträgern herausgegeben.
Der BAGFW geht es im Kern um drei Punkte:
● Sicherstellung der Eigenständigkeit, der Unabhängigkeit und
Freiwilligkeit der Beratungstätigkeit der MBEs, so dass Ratsuchende und die MBEs
das Ziel und den Verlauf des Beratungsprozesses auch in Zukunft
eigenverantwortlich aushandeln und vereinbaren können.
● Erhöhung der Verbindlichkeit und der Formalisierung bei der
Zusammenarbeit der MBEs mit den Integrationskursträgern, den Ausländerbehörden
und – insbesondere – mit den Leistungsträgern des SGB II (mit denen
angeblich „die größten Kooperationshindernisse“ bestehen).
● Klare Regeln zum Datenschutz: Diese sollten für die Ratsuchenden und die
beteiligten Integrationsakteure gleichermaßen klarstellen, dass die beim
behörden- bzw. trägerübergreifenden Case Management unausweisliche
Weitergabe sensibler personenbezogener Daten stets der Zustimmung der
ratsuchenden Person bedarf.
Das BMI erklärte die MBE in seinem o. g. Schwerpunktpapier (S. 253 f .) zu
„zentralen Ansprechpartnern“ des Modellprojekts der
Integrationsbeauftragten. Dennoch erfolgte keine Aufstockung der Haushaltsmittel für die MBE:
Sie sollen (wie im Vorjahr) nur 25,3 Mio. Euro erhalten – 2 Mio. Euro weniger
als noch 2010 veranschlagt – und sogar 5 Mio. Euro weniger als die damalige
rot-grüne Bundesregierung 2005 für die MBEs bereitgestellt hatte.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Entfällt unter Hinweis auf nachstehende Antworten. Es wird lediglich darauf
hingewiesen, dass das Beratungsangebot die Bezeichnung „Migrationsberatung
für erwachsene Zuwanderer“ (MBE) trägt.
Migrationsberatung für erwachsene Einwandererinnen und Einwanderer
1. In wie vielen Einrichtungen wurde/wird MBE in den Jahren 2009 bis 2011
angeboten (bitte nach Jahren, Projektträger und Ort aufschlüsseln), und
welches Soll möchte die Bundesregierung 2012 diesbezüglich erreichen?
Die bundesgeförderte MBE wurde/wird im Jahr 2009 in 597, im Jahr 2010
in 615 und im Jahr 2011 in 603 Beratungseinrichtungen im Bundesgebiet
angeboten. Mit der Durchführung der MBE hat das Bundesamt für Migration und
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/7471Flüchtlinge (BAMF) die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege
(Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Caritasverband, Deutscher Paritätischer
Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche
Deutschlands und Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland) sowie den
Bund der Vertriebenen beauftragt. Als Anlage beigefügt ist eine
Übersichtskarte aller Standorte der bundesgeförderten MBE (Stand: 31 Dezember 2010).
Unter Verweis auf die laufenden Verhandlungen zum Haushalt 2012 kann die
Frage zum voraussichtlichen Soll der Beratungsstrukturen nicht abschließend
beantwortet werden. Jedoch wird von einer Fortschreibung des Niveaus des lfd.
Jahres auch in 2012 ausgegangen.
2. Wie viele MBE-Personalstellen konnten in den Jahren 2009 bis 2011
eingerichtet werden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
a) Wie viele hiervon sind Vollzeit- und wie viele Teilzeitstellen?
b) Welches diesbezügliche Soll möchte die Bundesregierung 2012
erreichen?
Die MBE-Personalstellen der Jahre 2009 bis 2011 sowie die Aufteilung in
Vollzeit- und Teilzeitstellen sind in nachstehender Tabelle gelistet. Bezüglich des in
2012 zu erreichenden Solls wird auf den letzten Absatz zu Frage 1 verwiesen.
3. Wie viele Personen wurden in den Jahren 2009, 2010 bzw. im ersten
Halbjahr 2011 durch die MBEs beraten (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Es wird darauf hingewiesen, dass die Angaben zu den in den Jahren 2009 und
2010 beratenen Personen sich ausschließlich auf das jeweilige Quartal
(sogenannte Quartalsstatistiken) beziehen. Die Bildung eines kumulierten
Jahreswertes war bis Ende 2010 aufgrund der bis dahin vorliegenden statistischen
Grundlage noch nicht möglich.
Beratene Personen in den Jahren 2009 und 2010 je Quartal
Zum Jahresbeginn 2011 wurde mit der Einführung eines ganzheitlichen
Controllingsystems für die MBE begonnen. Dieses System befindet sich derzeit
im Aufbau und wird voraussichtlich ab Ende 2011 belastbare Daten (u. a. auch
einen Jahreswert) generieren.
Jahr Anzahl der Berater
(Personen)
Stellen und
Stellenanteile aller Berater
umgerechnet
auf Vollzeitstellen
Berater
auf Vollzeitstellen
2009 821 519 135
2010 869 530 130
2011 793 480 110
Jahr 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal
2009 50 355 49 415 48 441 49 313
2010 50 581 48 321 47 111 46 304
Drucksache 17/7471 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode4. Umfassen die derzeitigen Förderrichtlinien auch gruppenbezogene
Informations- und Beratungsangebote?
Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
Wenn nein, warum nicht?
Nein, gruppenbezogene Informations- und Beratungsangebote sind nicht
Gegenstand der Förderrichtlinien. Kernaufgabe der MBE ist vielmehr eine zeitlich
begrenzte, systematische Einzelfallberatung mit dem Ziel, den
Integrationsprozess des einzelnen Zugewanderten gezielt zu initiieren, zu steuern und zu
begleiten. Die MBE verfolgt insoweit einen ganzheitlichen Integrationsansatz.
5. Nach welchem Schlüssel sollen sich die MBEs ihre personellen, zeitlichen
und finanziellen Ressourcen zwischen ihren fünf Aufgabengebieten
aufteilen (Einzelfallberatung, sozialpädagogische Begleitung, Mitarbeit in
kommunalen Netzwerken, Mitwirkung bei der interkulturellen Öffnung,
Öffentlichkeitsarbeit), und wo ist das geregelt?
Die Regelungen zur Aufteilung der personellen, zeitlichen und finanziellen
Ressourcen finden sich in den Zuwendungsbescheiden des BAMF unter der
Rubrik „Aufgabenwahrnehmung nach Arbeitszeitanteilen und Prioritäten“. Bei
der Durchführung der bundesgeförderten MBE sind damit die folgenden
Prioritäten zugrunde zu legen und die genannten Arbeitszeitanteile nach Möglichkeit
einzuhalten:
Die im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung notwendigen Vor - und
Nachbereitungsarbeiten, Fahrtzeiten und Zeiten für die Datenerfassung im Rahmen der
projektbegleitenden Erfolgskontrolle (Controlling) sind in den
Arbeitszeitanteilen enthalten
6. Hält die Bundesregierung eine Ausweitung der Mitwirkung der MBE bei
der interkulturellen Öffnung der Regeldienste und der
Verwaltungsbehörden integrationspolitisch für wünschenswert, und wenn nein, warum nicht?
Die MBE leistet in erster Linie eine bedarfsorientierte Einzelfallberatung. Diese
bedingt eine enge, konstruktive Zusammenarbeit mit allen Integrationsakteuren
vor Ort. In diesem Zusammenhang erbringt die MBE auch einen Beitrag zur
interkulturellen Öffnung der Regeldienste und Verwaltungsbehörden. Eine
Ausweitung ist integrationspolitisch grundsätzlich wünschenswert, solange sie nicht
Aufgabe Priorität Arbeitszeitanteil
Einzelfallberatung
1. 70 %
85 %
Sozialpädagogische Betreuung und
Hilfestellung bei der Vermittlung von
Kinderbetreuungsangeboten während
der Integrationskurse
Mitarbeit in kommunalen Netzwerken
zur Förderung eines bedarfsgerechten
Integrationsangebotes
2. 15 %
Mitwirkung bei der interkulturellen
Öffnung der Regeldienste und
Verwaltungsbehörden 3. 15 %
Aktive Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/7471in Kernbereiche anderer Zuständigkeiten hineinwirkt bzw. Abstriche bei der
Bewältigung der sonstigen gesetzten Schwerpunktthemen zur Folge hat.
7. Wie lag der tatsächliche Beratungsschlüssel in den Jahren 2009 bis 2010?
Legt man für den genannten Zeitraum die Größenordnung der Vollzeitstellen
(500), den davon anzusetzenden Arbeitszeitanteil für die Einzelfallberatung
(70 Prozent von 500 = 350) und die Anzahl der in den Quartalen beratenen
Personen (rd. 50 000) zugrunde, so wurden (bezogen auf ein Quartal) je
Vollzeitstelle rechnerisch rd. 143 Personen beraten (50 000/350 = rd. 143).
8. Zu welchem Anteil richtet sich die Beratungstätigkeit der MBE in den
Jahren 2009 bis 2010 tatsächlich an Integrationskursteilnehmerinnen und
-teilnehmer?
Der Anteil der Beratungsfälle, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an
einem Integrationskurs stehen, lag für alle Quartale im genannten Zeitraum
durchgängig bei rd. 75 Prozent.
9. Wäre es im Hinblick auf den sog. Erreichungsgrad der MBE
integrationspolitisch sinnvoll, nicht nur unmittelbare „Integrationskursteilnehmer“ zu
berücksichtigen, sondern auch solche, die – zeitlich gesehen – in einer
„Integrationskursumgebung“ von den MBEs beraten werden?
Wenn ja, wie stellt sich der Erreichungsgrad dann dar?
Wäre es dann angebracht, die Förderrichtlinien entsprechend anzupassen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Beratungsarbeit der MBE erstreckt sich bereits auf das
Integrationskursumfeld, d. h. dem Zugewanderten steht sowohl vor, während als auch nach dem
Integrationskurs das Beratungsspektrum der MBE zur Verfügung. Dies
entspricht der Intention des Aufenthaltsgesetzes (§ 45 Satz 1: „Der
Integrationskurs soll durch weitere Integrationsangebote des Bundes und der Länder,
insbesondere sozialpädagogische und migrationsspezifische Beratungsangebote,
ergänzt werden“). Die Förderrichtlinien wurden auf der Grundlage der
gesetzlichen Rahmenbedingungen erlassen und eröffnen den für die Beratungsarbeit
notwendigen Handlungsspielraum.
Modellprojekt „individuelle Integrationsvereinbarungen“
10. An welchen Standorten sind MBEs welcher Trägerorganisationen in das
Modellprojekt „individuelle Integrationsvereinbarungen“ eingebunden?
Das Modellprojekt „Integration verbindlicher machen –
Integrationsvereinbarungen erproben“ der Beauftragten der Bundesregierung für Migration,
Flüchtlinge und Integration wird durchgeführt in Berlin (Tempelhof-Schöneberg),
Essen, Freiburg, Göttingen, Hamburg (Wilhelmsburg), Hamm, Hannover,
Leipzig, Ludwigshafen, Mayen-Koblenz (Landkreis), München, Neumünster,
Nürnberg, Saarbrücken, Stendal (Landkreis), Stuttgart, Wetzlar und Wiesbaden.
Beteiligt sind die Beratungsstellen sämtlicher Trägerverbände der
Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (Arbeiterwohlfahrt, Deutscher
Caritasverband, Der Paritätische Gesamtverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches
Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland, Zentralwohlfahrtsstelle der
Juden in Deutschland und Bund der Vertriebenen) sowie der Jugendmigrations-
Drucksache 17/7471 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedienste für junge Menschen bis 27 Jahre (Arbeiterwohlfahrt,
Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit, Caritasverband/
Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit, Arbeitsgemeinschaft der Freien
Trägergruppe Internationaler Bund, Deutsches Rotes Kreuz und Deutscher
Paritätischer Wohlfahrtsverband).
11. Welchen Mehrwert verspricht sich die Bundesregierung überhaupt von
ihrem Modellprojekt „individuelle Integrationsvereinbarungen“ im
Hinblick auf das auch bisher schon geleistete individualisierte Case
Management der MBEs?
Ziel des Modellprojektes ist es, mehr Transparenz und Verbindlichkeit im
Integrationsprozess herzustellen und die Potenziale der Migranten zu
erschließen. Neuzugewanderte, aber auch länger im Land lebende Migranten, sollen
früher Zugang zu passgenauen Integrationsangeboten bekommen. Mit Hilfe von
individuellen Integrationsvereinbarungen werden gemeinsam mit den
Migranten passgenaue Ziele und Umsetzungsschritte für den Integrationsprozess
festgelegt – ausgerichtet an den jeweiligen Integrationsbedürfnissen und -
erfordernissen. Die Beratungsarbeit nach dem Verfahren des Case Managements,
insbesondere die Erstellung individueller Förderpläne, bildet hierfür die Grundlage.
Ein entscheidender Mehrwert des Projektes liegt zudem in der Förderung der
Vernetzung und einer verbesserten Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure
in der Integrationsarbeit vor Ort. Ziel ist es, das die Migrationsberatungsstellen
im Interesse der Beratenen mit anderen Akteuren und staatlichen Stellen
gleichberechtigt zusammenarbeiten und kooperieren. Dies ist zentrale
Voraussetzung für das Gelingen des individuellen Beratungs- und
Unterstützungsprozesses.
12. Welchen organisatorischen, personellen und finanziellen Mehraufwand
kalkuliert die Bundesregierung für die MBEs, die an dem o. g.
Modellprojekt beteiligt sind?
13. Erhalten die an diesem Modellprojekt beteiligen MBEs entsprechend
zusätzliche Mittel?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 12 und 13 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die am Modellprojekt beteiligten Beratungsdienste haben sich zur Teilnahme
und Erprobung der Integrationsvereinbarungen bereit erklärt. Ziel des Projektes
ist es, zusätzlichen Aufwand zu begrenzen. Die Erprobung erfolgt im laufenden
Betrieb der Einrichtungen und setzt gezielt an der originären Arbeit der
Beratungsdienste (Case-Management) an, die auf der Grundlage von § 45 des
Aufenthaltsgesetzes vom Bundesministerium des Innern (BMI) und dem
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) finanziert
werden. Vor diesem Hintergrund geht die Bundesregierung von nur
geringfügigem Mehraufwand aus. Zusätzliche Mittel wurden nicht in Aussicht gestellt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/747114. Wie begründet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der
Mehraufwendungen für das Modellprojekt „individuelle
Integrationsvereinbarungen“, dass die Haushaltsmittel für die MBEs 2012 unverändert bei
25,3 Mio. Euro liegen sollen?
15. Wie begründet die Bundesregierung generell, dass Haushaltsmittel für die
MBE von 30,1 Mio. Euro (2005) zunächst auf 27,3 Mio. Euro (2010) auf
nur noch 25,3 Mio. Euro (2011 und 2012) abgesenkt worden sind?
Die Fragen 14 und 15 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bei der Zusammenfassung der früheren zielgruppenspezifischen
Beratungsdienste in der Migrationsberatung (MEB, bzw. später Migrationsberatung für
erwachsene Zuwanderer, MBE) mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes
zum 1. Januar 2005 galt es, Synergieeffekte zu nutzen und zugleich neue
integrationspolitische Prioritäten zu setzen. Schwerpunktmäßig wurde dabei der
besonderen Bedeutung der Integrationskurse Rechnung getragen, was im
Umkehrschluss mit einer geringfügigen Absenkung der Mittel für die MBE
verbunden war.
Die Bundesregierung steht vom Jahr 2011 an vor besonderen haushalts- und
finanzpolitischen Herausforderungen, die sich auf die Rückführung des
bestehenden gesamtstaatlichen Defizits konzentrieren und zu Kürzungen von
Haushaltsmitteln führen.
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurden 2011 die Haushaltsmittel für
die MBE um 2 Mio. Euro abgesenkt. Die Kürzung wurde der Höhe nach für
2012 fortgeschrieben. Die Folgejahre sehen geringe Kürzungen vor (2013:
1,5 Mio. Euro, 2014: 1 Mio. Euro). Mit den Einsparungen hat sich das BAMF
in solidarischer Weise an der Umsetzung der Einsparvorgaben des
Bundesministeriums der Finanzen beteiligt. Von den Einsparungen waren alle
Bereiche im BMI betroffen – auch der Sicherheitsbereich.
16. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der BAGFW, dass im Interesse der
Eigenständigkeit, der Unabhängigkeit und Freiwilligkeit der MBE-
Beratung Ausländerbehörden bzw. die Leistungsträger des SGB II die
Teilnahme an einer MBE-Beratung nicht erzwingen bzw. den Nichtbesuch
oder Beratungsabbruch nicht sanktionieren können sollten etwa durch die
Verweigerung einer Aufenthaltserlaubnis bzw. sozialrechtlicher
Sanktionen?
Wenn ja, was hat die Bundesregierung unternommen, um das
Zusammenwirken der MBE insbesondere mit den Leistungsträgern des SGB II (also
der Bundesanstalt für Arbeit bzw. den ARGEN) durch verbindliche
Kooperationsvereinbarungen zu verbessen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Inanspruchnahme der MBE durch die Zugewanderten erfolgt freiwillig und
in Abhängigkeit von der individuellen Bedarfslage der/des Einzelnen.
Sanktionen im Falle der Nichtinanspruchnahme sind damit nicht vorgesehen.
Die Förderung eines weiterverbesserten Zusammenwirkens der MBE mit den
Leistungsträgern des SGB II bleibt gerade vor diesem Hintergrund ein
wichtiges Anliegen der Bundesregierung.
Ein zentrales Ziel des o. g. Modellprojektes ist es, die Zusammenarbeit und
Kooperation der örtlichen Akteure der Integrationsarbeit zu verbessern. Dies
gilt sowohl auf der institutionellen als auch auf der individuellen, fallbezogenen
Ebene, insbesondere für zentrale Akteure, wie die Träger der Grundsicherung
Drucksache 17/7471 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodefür Arbeitsuchende, die örtlichen Agenturen für Arbeit und
Ausländerbehörden. Die gemeinsame Erarbeitung und der Abschluss von
Kooperationsvereinbarungen stellen hierfür eine geeignete Möglichkeit dar, die auch im Rahmen
des Modellprojektes unterstützt wird.
17. Gibt es Regelungen über die Weitergabe personenbezogener Daten
zwischen den an einem MBE-Case-Management bzw. an dem Modellprojekt
„Individuelle Integrationsvereinbarungen“ beteiligten öffentlichen und
privaten Einrichtungen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Eine Weitergabe personenbezogener Daten von den Beratungsstellen an Dritte
ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht vorgesehen.
18. Wer soll diese Integrationsvereinbarung für die öffentliche Hand
unterzeichnen (die MBEs und/oder die Integrationskursträger, die
Ausländerbehörden bzw. die Leistungsträger des SGB II)?
19. Ergeben sich aus der Unterschrift unter diese Integrationsvereinbarung
irgendwelche Rechtsfolgen?
Wenn ja, welcher Akteur hat diesbezüglich Rechtsfolgen welcher Art zu
erwarten?
Wenn nein, wie sinnvoll ist eine letztlich symbolische Unterschrift?
Die Fragen 18 und 19 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Integrationsvereinbarungen sollen als Zielvereinbarungen von den
Migrationsberatungsstellen gemeinsam mit den Zugewanderten erstellt und von
beiden unterzeichnet werden. Sie sind ein Instrument, das den fachlichen
Standards des Case Managements, wie sie im Rahmen der Deutschen Gesellschaft
für Care und Case Management entwickelt wurden, entspricht. Die
Integrationsvereinbarung ist kein mit Sanktionen bewehrtes Instrument. Die
gemeinsame Erarbeitung und Unterschrift durch die Beratungsstellen und die
Migrantinnen und Migranten stärken gleichwohl die Verbindlichkeit.
20. Ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in die Durchführung
dieses Modellprojekts eingebunden?
Wenn ja, in welcher Form (bitte ausführen)?
Wenn nein, warum nicht?
Das BAMF ist in den Bereichen „Bundesgeförderte MBE“ und
„Kommunikation-/Kooperationsstrukturen der Integrationsakteure vor Ort“ in das
Modellprojekt eingebunden. Als zentraler Akteur bringt das BAMF sowohl
konzeptionelles Erfahrungswissen wie auch umfangreiche praxisrelevante Erkenntnisse
der Regionalkoordinatoren des BAMF mit in das Projekt ein. Jeder Standort
des Modellprojektes wird durch die Regionalkoordinatoren aktiv betreut. Das
BAMF steht darüber hinaus im ständigen Austausch mit der Beauftragten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/747121. Wer ist zu welchen Kosten mit der Evaluierung dieses Modellprojekts
beauftragt worden?
22. Ist es zutreffend, dass diejenigen, die die Arbeit dieses Modellprojekts
evaluieren sollen, bereits in der Durchführungsphase an der diesbezüglichen
Beratung/(Nach)Steuerung beteiligt sind, und wenn ja, welche
Konsequenzen hat dies für die Unabhängigkeit und Objektivität der Evaluation?
Die Fragen 21 und 22 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach öffentlicher Ausschreibung hat die Bietergemeinschaft des Instituts für
Entwicklungsplanung und Strukturforschung GmbH (ies) an der Universität
Hannover, der Fachhochschule Frankfurt am Main und der anakonde GbR den
Zuschlag zur wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation des
Modellprojekts „Integration verbindlicher machen – Integrationsvereinbarungen
erproben“ erhalten.
Die Auftragnehmer haben den Auftrag erhalten, die Erprobung von
Integrationsvereinbarungen in den Modellstandorten fachlich zu begleiten
(wissenschaftliche Begleitung) und zu evaluieren (Evaluation). Die Bundesregierung
sieht keine Veranlassung, an der Unabhängigkeit und Objektivität der
Evaluation zu zweifeln. Der Gesamtauftrag hat ein Volumen von rund 335 000 Euro
(netto) und beinhaltet auch die Organisation und Ausrichtung eines
bundesweiten Vernetzungstreffens, dreier Regionalkonferenzen sowie eines bundesweiten
Abschlusstreffens.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]