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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Erfahrungen mit der steuerlich geförderten Basis- oder "Rürup-Rente"

Angebot an förderungswürdigen Vorsorgeprodukten, Anzahl der förderberechtigten Rentenverträge, Angaben zum Kreis der Versicherungsnehmer, Entwicklung der Nachfrage, weitere Entwicklung des Fördervolumens<br /> (insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

02.11.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/734218. 10. 2011

Erfahrungen mit der steuerlich geförderten Basis- oder „Rürup-Rente“

der Abgeordneten Ulla Lötzer, Matthias W. Birkwald, Dr. Barbara Höll, Heidrun Dittrich, Klaus Ernst, Diana Golze, Katja Kipping, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Axel Troost, Johanna Voß, Sahra Wagenknecht, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mit dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) wurden ab dem 1. Januar 2005 die nachgelagerte Besteuerung der Alterseinkünfte und die einheitliche Behandlung der Vorsorgeaufwendungen festgeschrieben. Seither wird nur noch unterschieden zwischen den Altersvorsorgeaufwendungen für die Basisversorgung und sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Im neuen § 10 des Einkommensteuergesetzes (EStG) wurde schließlich die steuerliche Abzugsfähigkeit der Vorsorgeaufwendungen für die so genannte Basisrente (Rürup-Rente) mit einem individuellen Höchstbetrag von 20 000 Euro p. a. festgelegt. Als Aufwendungen im Rahmen der Basisversorgung gelten im Sinne des AltEinkG die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu den landwirtschaftlichen Alterskassen, zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen sowie zu privaten Leibrentenversicherungen. Letzteres wird umgangssprachlich als Rürup-Rente bezeichnet und soll der privaten, kapitalgedeckten Alterssicherung von Selbstständigen und Freiberuflern sowie Beamten und Angestellten dienen, die nur in Ausnahmefällen die „Riester-Förderung“ in Anspruch nehmen können.

Die „Rürup-Rente“ ist damit ein Baustein zur Förderung der privaten Altersvorsorge und Ausdruck des generellen Paradigmenwechsels bei der Finanzierung und Organisation des Systems der Alterssicherung seit 2001. Im Unterschied zur möglichen Erweiterung der gesetzlichen Rentenversicherung mittels Integration aller Selbstständigen, Freiberufler und Beamten in eine solidarische Erwerbstätigenversicherung, wird die Sonderstellung dieser Berufsgruppen mittels Quersubvention aus Steuermitteln befördert. Wie bei der Förderung der „Riester-Rente“ ist bei der „Rürup-Rente“ davon auszugehen, dass hier hohe Mitnahmeeffekte realisiert werden. Denn von der Förderung dürften vor allem Personen mit durchgängig hohen Einkommen am stärksten profitieren. Zwar hat sich seit 1991 in Deutschland die Zahl der Selbstständigen auf über 4,2 Millionen Personen erhöht. Allerdings sind davon mehr als die Hälfte Soloselbstständige (ohne Beschäftigte) mit hoher Teilzeitquote und einem hohen Frauenanteil. Je nach Branche liegen die Nettoverdienste von 54 bis 72 Prozent der Soloselbstständigen unter 1 100 Euro. Selbst bei rund 29 Prozent der in Vollzeit arbeitenden Soloselbstständigen liegt der Verdienst noch unter diesem Monatseinkommen. Die Verweildauer in der Selbstständigkeit ist kurz (drei bis fünf Jahre) und der Wechsel zwischen der Arbeitslosigkeit, abhängigen Beschäftigung und neuerlicher Selbstständigkeit ist hoch.

Ob die „Rürup-Rente“ für diesen Personenkreis einen hinreichenden Schutz vor Altersarmut bieten kann, ist fraglich. Unter den aktuellen Bedingungen wird eine wachsende Zahl von Selbstständigen und Freiberuflern zukünftig auf eine steuerfinanzierte Grundsicherung angewiesen sein. Eine Überprüfung der Förderinstrumente ist zwingend geboten. Nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Kosten-Nutzen-Relation des Einsatzes von Steuermitteln. Daneben entzieht die Förderung der Basisrente auf Dauer notwendige Mittel zur Sicherung vor Altersarmut für alle davon betroffenen Personen. Sie begünstigt die Bezieher höherer Einkommen, subventioniert indirekt die privaten Anbieter der Vorsorgeprodukte und erhöht somit direkt aus allgemeinen Steuermitteln den Zufluss von anlagesuchendem Kapital auf den Finanzmärkten. In letzter Konsequenz wird hierüber auch die seit 2007/2008 offenkundige Instabilität der Finanz- und Weltwirtschaft befördert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie viele und welche Vorsorgeprodukte werden nach welchen Kriterien als förderungswürdige Basis-Rente anerkannt?

2

Wie viele Anträge auf steuerliche Anerkennung und Förderung der Basis-Rente sind seit Beginn des Förderzeitraums gestellt worden?

Wie viele davon sind abgelehnt worden?

3

Wie viele förderberechtigte Rentenverträge wurden abgeschlossen, wie viele gekündigt bzw. beitragsfrei gestellt?

Zu welchem Anteil haben Frauen und zu welchem Anteil haben Männer geförderte Basis-Rentenverträge abgeschlossen?

4

Wie viele Personen könnten nach Schätzungen prinzipiell eine Basis-Rente abschließen und die Förderung in Anspruch nehmen?

Wie hoch läge das maximale Fördervolumen über alle potentiell Anspruchsberechtigten in der Summe pro Jahr?

Wie hat sich das geschätzte Nachfragepotential nach einer Basis-Rente seit 2005 entwickelt?

5

Wie hoch lag in den einzelnen Jahren seit 2005 und in der Summe die steuerliche Förderung der Basis-Rentenverträge im Durchschnitt je Vertrag und insgesamt?

6

Wie haben sich die geförderten unterschiedlichen Vorsorgeprodukte im Hinblick auf Anzahl und Finanzvolumen seit 2005 entwickelt?

Wie hat sich das geförderte Gesamtvolumen seit 2005 entwickelt?

Welche Prognose liegt in Bezug auf die weitere Entwicklung des Fördervolumens vor?

Berlin, den 18. Oktober 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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