[Deutscher Bundestag Drucksache 17/7595
17. Wahlperiode 07. 11. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Kunert, Herbert Behrens,
Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/7379 –
Förderprogramm des Bundes für energieeffiziente Abwasseranlagen –
Zwischenbericht
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat
auch auf Initiative des Deutschen Städte- und Gemeindebundes bereits Ende
2010 im Rahmen des Umweltinnovationsprogramms den Förderschwerpunkt
„Energieeffiziente Abwasseranlagen“ (EEA) gestartet. Unterstützt werden
innovative Projekte, die energetische Ressourcen sowohl bei der Behandlung
von Abwasser und Klärschlamm als auch bei der Eigenenergieerzeugung
erschließen. Die Antragsfrist lief am 31. Mai 2011 aus. Es konnten Projekte mit
Demonstrationscharakter in den Bereichen Abwassertransport in der
Kanalisation, Behandlung des Abwassers bis zur Einleitung in ein Gewässer sowie
Klärschlammbehandlung und -verwertung im Zusammenhang mit der
Abwasserbehandlung gefördert werden. Es muss sich dabei um die großtechnische
Umsetzung bislang nur in kleinem Maßstab eingesetzter Verfahren oder
Neuentwicklungen, die zur Vermeidung und Verminderung von
Umweltbelastungen führen, handeln. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören bauliche und
anlagentechnische Investitionen, Kosten der Inbetriebnahme der Anlage
sowie Messungen zur Erfolgskontrolle. Antragsberechtigt waren auch
Gemeinden und Zweckverbände als Aufgabenträger der Abwasserentsorgung.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Einrichtung des Förderschwerpunkts „Energieeffiziente Abwasseranlagen“
im Umweltinnovationsprogramm erfolgte nicht auf Initiative des Deutschen
Städte- und Gemeindebundes sondern beruht auf einer Eigeninitiative des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit vom 3. November 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/7595 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Wie viele Gemeinden und Zweckverbände als Aufgabenträger der
Abwasserentsorgung haben nach Kenntnis der Bundesregierung einen Antrag auf
Förderung im Rahmen des Programms „Energieeffiziente
Abwasseranlagen“ gestellt, und wie viele Anträge wurden positiv beschieden (bitte nach
Bundesländern auflisten)?
Insgesamt wurden 21 Anträge termingerecht eingereicht, davon wurden 13
Anträge positiv bewertet. Die Aufteilung auf die Bundesländer stellt sich wie folgt
dar:
• Nordrhein-Westfalen: 4 Vorhaben
• Rheinland-Pfalz: 3 Vorhaben
• Hessen: 2 Vorhaben
• Niedersachsen: 2 Vorhaben
• Brandenburg: 1 Vorhaben
• Thüringen: 1 Vorhaben.
2. Welche Bewertungsergebnisse wurden auf der Bundestagung der
Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA
e. V.) am 27. September 2011 in Berlin vorgestellt?
Auf der Bundestagung der DWA wurde den 13 erfolgreichen Antragstellern der
innovativsten Vorhaben der Förderbescheid überreicht.
Grundlagen für die Auswahl waren die fachliche Bewertung anhand
transparenter Kriterien durch das Umweltbundesamt und die finanztechnische
Bewertung durch die KfW Bankengruppe.
3. In welchem Umfang haben die antragstellenden Aufgabenträger dabei eine
Steigerung der Energieeffizienz prognostiziert, und mit welchen
Maßnahmen sollen diese Steigerungen der Energieeffizienz erreicht werden?
In den 13 Vorhaben wird eine Reihe sehr unterschiedlicher Maßnahmen zur
Steigerung der Energieeffizienz umgesetzt. Dazu gehören insbesondere die
Rückgewinnung von Wärme aus Abwasser zur Versorgung von
Liegenschaften, die Erhöhung des Wirkungsgrades von Blockheizkraftwerken durch den
Einsatz des Organic-Rankine-Cycle-Verfahrens, die Umstellung der Belebung
auf das Kaskadenbelebungsverfahren, das Energiemanagement der Kläranlage
mittels neuartiger Mess-, Steuer- und Regeltechnik und die Optimierung der
Klärschlammverwertung durch hydrothermale Karbonisierung.
Die effektive Steigerung der Energieeffizienz des jeweiligen Vorhabens kann
erst nach Abschluss der jeweiligen Messprogramme quantifiziert werden.
4. In welchem Umfang haben die antragstellenden Aufgabenträger zur
Finanzierung der Vorhaben eigene Mittel aufgewandt bzw. einen Kredit
aufgenommen?
Die Gesamtinvestitionen der 13 geförderten Projekte belaufen sich gemäß den
Angaben bei Antragstellung auf 36 744 912,46 Euro.
Die Finanzierung erfolgt neben der BMU-Förderung sowohl durch Eigenmittel
i. H. v. 10 694 663,96 Euro als auch durch Fremdmittel (Kredite) i. H. v.
16 302 896,70 Euro.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/75955. Wie hatte die Bundesregierung die Aufgabenträger über die Möglichkeit
zur Inanspruchnahme des Förderprogramms des Bundes informiert, und
mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung die Aufgabenträger
unterstützt, das Förderprogramm des Bundes in Anspruch zu nehmen?
• Der Förderschwerpunkt im Umweltinnovationsprogramm wurde auf der
Fachmesse IFAT-ENTSORGA am 13. September 2010 offiziell verkündet.
• Zeitgleich wurde eine eigene Webseite mit allen relevanten Daten und
Unterlagen geschaltet (
www.umweltinnovationen-in-abwasseranlagen.de).
• Die Veröffentlichung auf der BMU-eigenen Webseite wurde veranlasst.
• Veröffentlichung in der relevanten Fachliteratur, insbesondere im Fachorgan
der DWA.
• Veröffentlichung in den Newslettern des BMU, des Umweltbundesamts und
der DWA.
• Ein zweiter Aufruf zur Teilnahme im Newsletter und über den
Kommunalverteiler der KfW Bankengruppe sowie im Newsletter der DWA erfolgte
Ende Februar 2011.
Das Umweltbundesamt und die KfW Bankengruppe haben die Antragsteller zu
jeder Zeit zu fachlichen bzw. finanztechnischen Fragen beraten.
6. Bis wann und in welcher Form erfolgt die Auswertung der Ergebnisse der
geförderten Projekte?
Bei allen Vorhaben wird ein Messprogramm mit vergleichbaren Kriterien
durchgeführt. Die Auswertung der Ergebnisse der Einzelvorhaben erfolgt nach
Abschluss des jeweiligen Investitionsvorhabens sowie der Messphase. Bei
planmäßigem Abschluss der Einzelvorhaben wird die Auswertung im Zeitraum
zwischen 2015 und 2019 erfolgen. Die Auswertung der Ergebnisse des
gesamten Förderschwerpunkts ist nach Abschluss aller Vorhaben vorgesehen.
7. Plant die EU nach Kenntnis der Bundesregierung verpflichtende Vorgaben
zur Senkung des Energieverbrauchs bzw. zur Steigerung der
Energiegewinnung in Abwasserbehandlungsanlagen?
Der Bundesregierung ist dies nicht bekannt.
8. Plant die Bundesregierung verpflichtende Vorgaben zur Senkung des
Energieverbrauchs bzw. zur Steigerung der Energiegewinnung in
Abwasserbehandlungsanlagen?
Nein. Die Bundesregierung hält die Fortsetzung des Wegs „Anreiz durch
Förderung“ für geeignet.
9. Falls die Fragen 7 und/oder 8 mit ja beantwortet wurden, um welche
Vorgaben handelt es sich, und bis wann sollen diese Vorgaben umgesetzt
werden (formaljuristisch und tatsächlich)?
Auf die Antworten zu den Fragen 7 und 8 wird verwiesen.
Drucksache 17/7595 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode10. Mit welchen Investitionskosten für die Verbesserung der
Abwasserbehandlung müssten die Aufgabenträger in der Bundesrepublik
Deutschland rechnen, wenn Vorgaben nach Frage 9 umgesetzt werden (bitte die
Schätzung der Kosten und der Zeiträume für die Investitionen angeben)?
Auf die Antworten zu den Fragen 7 und 8 wird verwiesen.
11. Welches Energieeinsparpotential bzw. Energiegewinnungspotential
könnte mit den Vorgaben nach Frage 9 erschlossen werden, und wie hoch
liegen die geschätzten spezifischen Investitionskosten pro jährlich
gewonnener Kilowattstunde Energie?
Auf die Antworten zu den Fragen 7 und 8 wird verwiesen.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]