NRO-Fazilität Afghanistan im Haushaltstitel „Förderung privater deutscher Träger“
der Abgeordneten Heike Hänsel, Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Niema Movassat, Paul Schäfer (Köln) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Mai 2010 hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Rahmen der Erhöhung der Bundeshaushaltsmittel für den zivilen Aufbau in Afghanistan („Entwicklungsoffensive“) eine NRO-Fazilität Afghanistan ausgeschrieben und für die Förderung von Projekten aus diesem Haushaltstitel mehrere Grundprinzipien definiert, zu denen sich die antragstellenden deutschen Nichtregierungsorganisationen (NRO) verpflichten müssen.
Die Projekte müssen im Einklang mit dem Afghanistankonzept der Bundesregierung von Januar 2010 und in Übereinstimmung mit dem Konzept der vernetzten Sicherheit stehen.
Ebenso wird eine regionale Schwerpunktsetzung vorgenommen, die sich an dem deutschen militärischen Engagement orientiert; Projektvorschläge für die Provinzen Balkh, Baghlan, Kunduz, Takhar und Badakhshan werden bevorzugt berücksichtigt.
Förderberechtigt sind deutsche NRO im Sinne der Richtlinie „Förderung privater deutscher Träger“. Für 2011 sind 10 Mio. Euro Barmittel in dem Haushaltstitel eingeplant. Die Laufzeit der Projektanträge soll bis zu vier Jahre betragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung zahlreicher NRO und des Verbandes Entwicklungspolitik deutscher Nichtregierungsorganisationen e. V. (VENRO), dass es, obwohl das BMZ in seiner Definition bemüht ist, den Aspekt der Konfliktvorsorge und -bewältigung in den Vordergrund zu stellen, beim Afghanistankonzept der Bundesregierung und beim Konzept der Vernetzten Sicherheit vorrangig um die Durchsetzung sicherheitspolitischer Ziele geht?
Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Einschätzung von VENRO, dass zivilmilitärische Zusammenarbeit keine Kooperation unter Gleichen bedeutet, sondern die Unterordnung von humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit unter militärische Vorgaben bedeute sowie die Forderung von VENRO nach einem Stopp jeglicher Militarisierung von Hilfe?
Wie definiert die Bundesregierung umfassend das Konzept der „Vernetzten Sicherheit“?
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass der Ansatz der zivilmilitärischen Zusammenarbeit in Afghanistan handlungsleitend für deutsche NRO sein soll?
Worin liegt für die Bundesregierung der entwicklungsorientierte Mehrwert der Einbindung von NRO in den Ansatz der zivilmilitärischen Zusammenarbeit?
Worin liegt für die Bundesregierung der außen- und verteidigungspolitische Mehrwert der Einbindung von NRO in den Ansatz der zivilmilitärischen Zusammenarbeit?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung von VENRO, dass die vom BMZ an die Afghanistan-Fazilität geknüpften Bedingungen im Widerspruch zu grundlegenden und unverzichtbaren Arbeitsprinzipien, wie Unabhängigkeit und Unparteilichkeit, der deutschen NRO stehen (Quelle: „Stellungnahme von VENRO zur Ausschreibung des BMZ zur NRO-Fazilität Afghanistan im Rahmen des Titels Förderung privater deutscher Träger“, Datum: 30. Juni 2010)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung von VENRO, dass die durch die NRO-Fazilität für Afghanistan von der Bundesregierung erstmals eingeführte politische Konditionierung von Hilfsgeldern grundsätzlich die Rolle und das Selbstverständnis von unabhängigen NRO missachtet (Quelle: ebd.)?
Sieht die Bundesregierung durch die Afghanistan-Fazilität den entwicklungspolitischen Standard gefährdet, der besagt, dass deutsche NRO keine Durchführungsorganisationen der Regierung sind, sondern in eigener Verantwortung arbeiten?
Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung, dass die Afghanistan-Fazilität den entwicklungspolitischen Konsens nicht gefährdet?
Wie steht die Bundesregierung zu den für die humanitäre Hilfe verbindlichen Prinzipien für NRO und internationalen Regierungen, dass die Hilfe nicht mit politischen Intentionen verknüpft werden darf und humanitäre und militärische Bereiche klar getrennt sein müssen, wie beispielsweise festgehalten im „European Consensus on Humanitarian Aid“ von 2007, den „Oslo Guidelines on the Use of Military in Disaster Relief“ von 2007 und – speziell zu Afghanistan – den „Guidelines for the Interaction and Coordination of Humanitarian Actors and Military Actors in Afghanistan“ von 2008?
Wie begründet die Bundesregierung, dass die Afghanistan-Fazilität diese verbindlichen Prinzipien nicht verletzt?
Wie steht die Bundesregierung zu der Kritik seitens verschiedener NRO, unter anderem medico international e. V., dass mit der zivilmilitärischen Zusammenarbeit auch die Unterscheidung zwischen Kombattanten und Nichtkombattanten immer schwerer fällt und dadurch das Leben ziviler Helfer in Krisenregionen zunehmend gefährdet wird?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Konzentration der Projektmittel auf die Nordprovinz Afghanistans, insbesondere auf die Region um Kunduz?
Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorwurf seitens in Afghanistan tätiger NRO wie medico international e. V., dass die Entscheidung über die Vergabe von Bundeshaushaltsmitteln nicht mehr an den Bedürfnissen der Menschen und Organisationen, sondern an deren Loyalität gegenüber den Streitkräften ausgerichtet wird, und dass in Afghanistan heute das Gros der Hilfe in jene Landesteile, die von strategischen Interessen sind fließt, während vergleichsweise ruhige Provinzen, wie das Hazarajat, wo ein sicheres Umfeld für den Wiederaufbau bestünde, weniger von Hilfen profitieren?
Wie gestaltet sich bis zum 1. November 2011 der Haushaltsmittelabfluss der Afghanistan-Fazilität in konkreten Summen?
Welche deutschen NRO haben Bundeshaushaltsmittel in welcher Höhe aus der Afghanistan-Fazilität beantragt (bitte die jeweiligen NRO und die beantragten Projektmittel einzeln auflisten)?
Für welche Entwicklungsprojekte welcher Träger wurden bis zum 1. November 2011 Bundeshaushaltsmittel aus der Afghanistan-Fazilität bewilligt (bitte einzeln auflisten)?
Wodurch stehen die jeweils bewilligten Projekte, die Bundeshaushaltsmittel aus der Afghanistan-Fazilität erhalten haben, in Übereinstimmung mit dem Konzept der vernetzten Sicherheit (bitte einzeln pro Projekt erläutern)?
Erfüllt der bisherige Haushaltsmittelabfluss die Erwartungen, die die Bundesregierung an die Afghanistan-Fazilität gestellt hat?
Wenn nein, welche Gründe führt die Bundesregierung für den bisherigen geringen Haushaltsmittelabfluss an?
Wird die Bundesregierung an der Konditionierung der Afghanistan-Fazilität im Jahr 2012 festhalten?