Durchlässigkeit des Bildungssystems – Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung im Deutschen Qualifikationsrahmen
der Abgeordneten Agnes Alpers, Dr. Petra Sitte, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im März 2011 hat der von Bund und Ländern einberufene Arbeitskreis DQR einen überarbeiteten Vorschlag für einen Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) vorgelegt. Auf dieser Grundlage wird seither im Arbeitskreis DQR sowie fachöffentlich über die Einstufung konkreter Abschlüsse auf den acht vorgesehenen Niveaus des Qualifikationsrahmens diskutiert. Eine besondere Rolle spielt in dieser Debatte das Verhältnis beruflicher und akademischer Abschlüsse zueinander.
Am 21. Oktober 2011 hat die Kultusministerkonferenz (KMK) sich dafür ausgesprochen, das Abitur auf der Stufe 5, dreijährige Berufsabschlüsse dagegen in der Regel auf der Stufe 4 des DQR einzuordnen. Sowohl der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), als auch der Zentralverband des deutschen Handwerks e. V. (ZDH) drohten wegen der höheren Einstufung der allgemeinen Hochschulreife gegenüber den traditionellen Berufsabschlüssen eine Aufkündigung der Zusammenarbeit zur Entwicklung des Qualifikationsrahmens an (vgl. dpa-Meldung vom 21. Oktober 2011).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Teilt die Bundesregierung die durch den Beschluss vom 21. Oktober 2011 formulierte Position der KMK, dass das Abitur auf der Stufe 5, dreijährige Berufsabschlüsse dagegen in der Regel auf der Stufe 4 des DQR einzuordnen sind?
Wie bewertet die Bundesregierung den betreffenden Beschluss der KMK im Hinblick auf die hohe Bedeutung einer Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen beruflichen und akademischen Bildungswegen?
Inwieweit kann es weiterhin als sinnvoller Bildungsweg angesehen werden, im Anschluss an das Abitur eine Berufsausbildung zu absolvieren, wenn hiermit für die betreffenden Personen innerhalb des DQR künftig ein Rückschritt von der Stufe 5 auf die Stufe 4 verbunden sein soll?
Welche Berufsabschlüsse würden bei einer Umsetzung der betreffenden Beschlussfassung der KMK, welche eine Einstufung der allgemeinen Hochschulreife, der fachgebundenen Hochschulreife sowie „entsprechender Berufsabschlüsse“ auf Stufe 5 des Qualifikationsrahmens fordert, auf der Stufe 5 des Qualifikationsrahmens eingeordnet werden, bzw. anhand welcher Kriterien sollte dies nach Auffassung der Bundesregierung entschieden werden?
Würde eine Umsetzung des betreffenden Beschlusses der KMK bedeuten, dass alle Berufsabschlüsse, die gleichzeitig eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife vermitteln, auf der Stufe 5 des DQR eingeordnet würden?
Würde eine Umsetzung des betreffenden Beschlusses der KMK bedeuten, dass alle Berufsabschlüsse, die nicht gleichzeitig eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife vermitteln, auf der Stufe 4 des DQR eingeordnet würden?
Trifft es zu, dass bei einer Umsetzung des betreffenden Beschlusses der KMK die Abschlüsse drei- bzw. dreieinhalbjähriger dualer Ausbildungsgänge in der Regel auf der Stufe 4 des Qualifikationsrahmens eingeordnet würden?
Trifft es zu, dass bei einer Umsetzung des betreffenden Beschlusses der KMK berufsqualifizierende Abschlüsse in jedem Fall mindestens auf der Stufe 4 des DQR eingeordnet werden würden, und wenn nein, für welche Berufsabschlüsse würde dies nicht gelten?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass in Analogie zu den von der KMK in ihrem Beschluss „Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung“ vom 6. März 2009 formulierten Voraussetzungen zur Erlangung einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung eine Einstufung auf der Stufe 5 des DQR auch für berufliche Qualifizierte (spätestens) nach einer dreijährigen Berufspraxis erfolgen muss?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass alle Meisterabschlüsse auf der Stufe 6 des DQR eingeordnet werden sollten, unabhängig davon, ob die ihnen vorangegangene Berufsausbildung im Sinne des Beschlusses der KMK vom 21. Oktober 2011 auf der Stufe 4 oder auf der Stufe 5 des DQR eingeordnet werden würde?
Trifft es zu, dass die KMK die Sozialpartner anlässlich der Meinungsverschiedenheiten zur Einordnung der Hochschulreife gegenüber den traditionellen Berufsabschlüssen zu einem „offenen Gespräch“ eingeladen hat (vgl. dpa-Meldung vom 21. Oktober 2011), und wenn ja, wann, und in welchem zeitlichen Umfang wird dieses nach Kenntnis der Bundesregierung stattfinden, und wer wird hieran teilnehmen?
Ist der Beschluss der KMK zur Einstufung der Hochschulreife gegenüber den traditionellen Berufsabschlüssen nach Kenntnis der Bundesregierung als abschließende Positionierung zu verstehen, und wenn ja, welches Ziel wird dann noch mit dem „offenen Gespräch“ (s. o.) mit den Sozialpartnern verfolgt?
Ist davon auszugehen, dass Bund und Länder wie von der Bundesregierung angekündigt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 16/13509 vom 6. Juli 2009) noch im Laufe des Jahres 2011 einen abschließenden gemeinsamen Vorschlag für einen DQR vorlegen werden?
Welches Gremium soll nach Abschluss der Debatte um die Einstufung verschiedener Abschlüsse in den DQR abschließend über ein entsprechendes Regelwerk entscheiden?
Wann, und in welcher Form soll der Deutsche Bundestag mit der Beschlussfassung über den DQR befasst werden?
Inwieweit sind die Parlamente der Länder nach Kenntnis der Bundesregierung bisher in die Debatten um die Einstufung unterschiedlicher Abschlüsse im DQR eingebunden worden, und inwieweit ist eine entsprechende Beteiligung geplant?
Liegt die Hauptverantwortung für die Entwicklung des DQR im Rahmen des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) sowie für die Einstufung verschiedener Abschlüsse in den Qualifikationsrahmen im föderalen System nach Auffassung der Bundesregierung bei den Ländern oder beim Bund?
Ist aus Sicht der Bundesregierung eine abschließende Befassung des DQR und der Einstufung verschiedener Abschlusstypen wie etwa der allgemeinen Hochschulreife auf den Niveaus des DQR ohne Zustimmung des Deutschen Bundestages möglich?
Ist aus Sicht der Bundesregierung eine abschließende Befassung des DQR und der Einstufung verschiedener Abschlusstypen wie etwa der allgemeinen Hochschulreife auf den Niveaus des DQR ohne Zustimmung der Parlamente der Länder möglich?
Strebt die Bundesregierung eine gleichberechtigte Einbeziehung der Lernergebnisse nonformalen und informellen Lernens in die Einstufungen in den DQR an, und wenn ja, wie ist der Stand diesbezüglicher Debatten und Vorarbeiten, und wann sollen entsprechende Vorschläge vorgelegt werden?
Welche Institution(en) soll(en) nach Auffassung der Bundesregierung in der Umsetzung des DQR die Einstufung konkreter Ausbildungsgänge bzw. konkreter Qualifikationen von Einzelpersonen in die Niveaus des DQR vornehmen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Einstufung konkreter Ausbildungsgänge bzw. konkreter Qualifikationen von Einzelpersonen in der Umsetzung des DQR durch öffentliche und bildungsbereichsübergreifend arbeitende Institutionen erfolgen sollte, um eine transparente Einstufung sowie eine Gleichbehandlung der verschiedenen Bildungsbereiche zu gewährleisten?