Deutsche Rüstungsexporte und Kindersoldaten
der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Heike Hänsel, Stefan Liebich, Niema Movassat, Thomas Nord, Alexander Ulrich, Katrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
UNICEF geht davon aus, dass derzeit weltweit mehr als 250 000 Kinder und Jugendliche als Soldatinnen und Soldaten missbraucht werden. Sie müssen sich an Kampfhandlungen beteiligen, werden als Spione eingesetzt, müssen Boten- und Kochdienste verrichten und viele werden sexuell missbraucht. Bevorzugte Waffen der Kindersoldaten sind Kleinwaffen und leichte Waffen, da diese in der Handhabung für die Kinder und Jugendlichen leicht zu erlernen und leichter zu tragen sind.
Im Rahmen der Vereinten Nationen (UN) hat sich Deutschland zusammen mit 139 anderen Staaten durch die Unterzeichnung und Ratifizierung der Konvention über die Rechte des Kindes und dem dazugehörigen Fakultativprotokoll betreffend der Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten verpflichtet, aktiv gegen diesen Missbrauch vorzugehen und alle fünf Jahre einen Bericht vorzulegen.
Der für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und das Fakultativprotokoll zuständige UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat bei der letzten Behandlung des Staatenberichtes für Deutschland 2008 die Bundesregierung aufgefordert, die Einführung eines Verbotes von Rüstungsexporten für Staaten zu prüfen, in denen Minderjährige entweder tatsächlich oder potentiell für Feindseligkeiten rekrutiert werden und eingesetzt werden können (www.crin.org/docs/47g.pdf). Dieses wurde bislang nicht umgesetzt.
Nach dem letzten Bericht des UN-Generalsekretärs zu Kindern in bewaffneten Konflikten vom April 2011 werden in folgenden Staaten Kinder beziehungsweise Minderjährige von den Streitkräften und/oder nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen als Soldatinnen und Soldaten missbraucht: Afghanistan, Burundi, Elfenbeinküste, Indien, Indonesien, Irak, Israel und den Palästinensischen Autonomiegebieten, Jemen, Kolumbien, DR Kongo, Myanmar, Nepal, Pakistan, Philippinen, Somalia, Sri Lanka, Sudan, Südsudan, Thailand, Tschad, Uganda und der Zentralafrikanischen Republik. Außerdem erklärte die Sonderbeauftragte des UN-Generalsekretärs zu Kindern in bewaffneten Konflikten, Radhika Coomaraswamy, dass im bewaffneten Konflikt in Libyen auf beiden Seiten Minderjährige als Soldaten eingesetzt wurden.
Vor dem Hintergrund der Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes und dass in diesen Staaten und Regionen insbesondere Kleinwaffen und leichte Waffen (wie zum Beispiel tragbare Mörser oder Raketenwerfer) die Hauptbewaffnung ausmachen und für den weitaus größten Teil der Opfer unter der Zivilbevölkerung, darunter viele Kinder, verantwortlich sind, verdient das Exportverhalten der Bundesregierung bei Kleinwaffen und leichten Waffen gegenüber diesen Staaten und Regionen besondere Aufmerksamkeit.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
In welcher Form hat die Bundesregierung die Aufforderung des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes umgesetzt und geprüft, ein spezielles Verbot für den Verkauf von Waffen einzuführen, wenn das Bestimmungsland ein Land ist, in dem Kinder bekanntermaßen – oder möglicherweise – zum Militärdienst rekrutiert werden oder bei Feindseligkeiten zum Einsatz kommen, und zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung dabei diesbezüglich gelangt?
In welchen Staaten werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Minderjährige zu einem Dienst in den Streitkräften herangezogen beziehungsweise bei freiwilliger Bewerbung aufgenommen?
In welchen Staaten werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Minderjährige bei bewaffneten Konflikten oder für bewaffnete Sicherungsaufgaben eingesetzt?
Wie viele Genehmigungen für den Export von Kleinwaffen, leichten Waffen und der jeweiligen Munition (im Sinne der Ausfuhrliste Teil 1 A, Position A001, A002, A003) wurden seit 2002 in die in den Fragen 1 und 2 aufgeführten Staaten erteilt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und unter Angabe des jeweiligen Waffentyps, der Stückzahl und des Warenwertes der Genehmigung)?
Welche Waffentypen und Munitionstypen wurden seit 2002 tatsächlich in die in den Fragen 1 und 2 aufgeführten Staaten exportiert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und unter Angabe des jeweiligen Waffentyps, der Stückzahl und des Warenwertes)?
Wie viele Genehmigungen für den Export von Kleinwaffen, leichten Waffen und der jeweiligen Munition (im Sinne der Ausfuhrliste Teil 1 A, Position A001, A002, A003) wurden seit 2002 für die folgenden Staaten erteilt: Afghanistan, Burundi, Elfenbeinküste, Indien, Indonesien, Irak, Israel und die Palästinensischen Autonomiegebiete, Jemen, Kolumbien, DR Kongo, Libyen, Myanmar, Nepal, Pakistan, Philippinen, Somalia, Sri Lanka, Sudan, Südsudan, Thailand, Tschad, Uganda und die Zentralafrikanische Republik (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Jahren und unter Angabe des jeweiligen Waffentyps, der Stückzahl und des Warenwertes der Genehmigung)?
Welche Waffentypen und Munitionstypen wurden seit 2002 tatsächlich in die in Frage 6 aufgeführten Staaten exportiert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und unter Angabe des jeweiligen Waffentyps, der Stückzahl und des Warenwertes)?
In welcher Weise ist die Bundesregierung bislang der Aufforderung des Ausschusses für die Rechte der Kinder der Vereinten Nationen nachgekommen, den Verkauf von Waffen an Staaten, in denen Kindersoldaten eingesetzt werden und werden können, zu verbieten?
Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen ein Verbot von Waffenexporten an Staaten, in denen Kindersoldaten eingesetzt werden?
Welchen Stellenwert hat die Existenz von Kindersoldaten im Empfängerland deutscher Rüstungsexporte im Genehmigungsverfahren für diesen Rüstungsexport?
In wie vielen Fällen und in welche Länder wurde seit 2002 der Export von Kleinwaffen und leichten Waffen aufgrund der Erwägungen des Fakultativprotokolls betreffend der Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten nicht genehmigt (bitte auch unter Angabe der Stückzahl und des beantragten Genehmigungswertes)?
Wie schließt die Bundesregierung aus, dass die von ihr genehmigten Exporte von Kleinwaffen und leichten Waffen gegen Kinder beziehungsweise Minderjährige eingesetzt werden und nicht Kindern und Minderjährigen ausgehändigt werden?
Wie überprüft die Bundesregierung die Einhaltung eventueller diesbezüglicher Zusagen aus den Empfängerstaaten?
Wie schließt die Bundesregierung aus, dass exportierte Waffen von den Empfängerländern illegal an Drittstaaten weitergegeben werden?
In welchen der in Frage 6 aufgeführten Staaten sind seit 2002 Waffen aus deutscher Produktion aufgetaucht obwohl die Bundesregierung keine entsprechende Genehmigung erteilt hat?
Die Streitkräfte welcher der folgenden Staaten Afghanistan, Burundi, Elfenbeinküste, Indien, Indonesien, Irak, Israel und die Palästinensischen Autonomiegebiete, Jemen, Kolumbien, DR Kongo, Libyen, Myanmar, Nepal, Pakistan, Philippinen, Somalia, Sri Lanka, Sudan, Südsudan, Thailand, Tschad, Uganda und Zentralafrikanische Republik haben seit 2002 militärisches Gerät aus Bundeswehrbeständen erhalten und/oder wurden durch Bundeswehrpersonal ausgebildet?
Wie schließt die Bundesregierung bei diesen Maßnahmen aus, dass das Gerät und das Know-how auch an Kindersoldaten ausgehändigt wird beziehungsweise gegen Kinder eingesetzt wird?
Wie gewährleistet die Bundeswehr, dass in den Streitkräften, die von der Bundeswehr unterstützt werden, keine Kindersoldaten eingesetzt werden?
Wie erfolgt die Altersfeststellung bei jungen Rekruten, die keine gültigen Geburtsdokumente haben?
In welchen Fällen wurde die militärische Zusammenarbeit beziehungsweise die Fortsetzung der militärischen Ausbildung seitens der Bundeswehr aufgrund der Tatsache abgebrochen, dass in den Streitkräften auch Minderjährige Dienst tun, und in welchen Fällen wurde sie aus welchen Gründen dennoch fortgesetzt?