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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Der CDU-Parteitagsbeschluss zu Niedriglöhnen und dessen Konsequenzen für die Regierungspolitik

Frage der Eignung des CDU-Lohnuntergrenzenmodells als Instrument gegen Niedriglöhne, Argumente gegen einen Mindestlohn, nötige Höhe des Bruttoarbeitslohns zur Vermeidung von Bedürftigkeit, Entwicklung des Niedriglohnsektors, weitere Fragen zu Branchenmindestlohnverfahren, Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen, Lohnuntergrenzen sowie zu Bereichen ohne Tariflöhne bzw. mit geringer Tarifbindung<br /> (insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

13.12.2011

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 17/789424. 11. 2011

Der CDU-Parteitagsbeschluss zu Niedriglöhnen und dessen Konsequenzen für die Regierungspolitik

der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Dr. Martina Bunge, Heidrun Dittrich, Werner Dreibus, Klaus Ernst, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Yvonne Ploetz, Ingrid Remmers, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mitte November 2011 fasste der 24. Parteitag der CDU folgenden Beschluss: „Die CDU hält es für notwendig, eine allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze in den Bereichen einzuführen, in denen ein tarifvertraglich festgelegter Lohn nicht existiert. Die Lohnuntergrenze wird durch eine Kommission der Tarifpartner festgelegt und soll sich an den für allgemein verbindlich erklärten tariflich vereinbarten Lohnuntergrenzen orientieren. Die Festlegung von Einzelheiten und weiteren Differenzierungen obliegt der Kommission. Wir wollen eine durch Tarifpartner bestimmte und damit marktwirtschaftlich organisierte Lohnuntergrenze und keinen politischen Mindestlohn.“

Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Dr. Ursula von der Leyen (CDU), hat angekündigt, schnell an einer Umsetzung der Pläne zu arbeiten und Gespräche mit der FDP zu führen. Auch andere Kabinettsmitglieder wie der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Norbert Röttgen (CDU), fordern, dass der Parteitagsbeschluss „Regierungspolitik wird“, ihn „noch in dieser Wahlperiode zum Gesetz zu machen“.

Hintergrund für den Beschluss der CDU ist der starke öffentliche Druck, gegen Niedriglöhne vorzugehen. Laut einer Emnid-Umfrage von Anfang November 2011 befürworten inzwischen 86 Prozent der Deutschen die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns. Das trifft auch mehrheitlich auf die Anhänger der Union zu.

Entgegen geweckter Erwartungen vor dem Parteitag, will die CDU jedoch keinen allgemeinen Mindestlohn einführen. Das Institut der deutschen Wirtschaft kommentierte erleichtert: „Die CDU ist von ihrer ursprünglichen Absicht abgerückt, eine allgemein verbindliche Lohnuntergrenze einzuführen, die sich am Branchenmindestlohn der Zeitarbeit orientiert. Nun soll eine Lohnuntergrenze in solchen Branchen festgelegt werden, in denen es keine Tarifverträge gibt. Damit geht die Partei nicht über die bestehenden Möglichkeiten hinaus, Lohnuntergrenzen einzuführen.“ Neben der fehlenden flächendeckenden Wirkung lässt das CDU-Modell bewusst Lohnuntergrenzen unterhalb des Existenzminimums zu und räumt den Arbeitgebern ein Vetorecht ein.

Gewerkschaften kritisieren den Vorschlag als unzureichend. Der Deutsche Gewerkschaftsbund spricht von einem „Mindestlohn light“, von dem „die Niedriglohnbeschäftigten nicht viel zu erwarten haben“. Die IG Metall bezeichnet den Vorschlag als ein „Placebo-Instrument“, „weiterhin werden ganz viele Menschen in Deutschland von ihrer Arbeit nicht leben können“. Die Gewerkschaft ver.di fordert „einen allgemein verbindlichen gesetzlichen Mindestlohn, der für alle Branchen und alle Berufe gilt.“

Nun stellt sich die Frage, welche Konsequenzen sich aus dem CDU-Parteitagsbeschluss und der Debatte für die Regierungspolitik ergeben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Sieht die Bundesregierung das im Beschluss der CDU beschriebene Modell zur Festlegung einer Lohnuntergrenze als geeignet an, um gegen Niedriglöhne vorzugehen, und wie begründet sie ihre Antwort?

2

Welcher politische Handlungsauftrag leitet sich für die Bundesregierung aus dem CDU-Parteitagsbeschluss ab?

3

Bis wann will die Bundesregierung gegebenenfalls welche Schritte ergreifen?

4

Wären zur Umsetzung gesetzliche Maßnahmen notwendig oder ließen sich entsprechende Maßnahmen auf dem Wege von Rechtsverordnungen einleiten?

5

Welche Argumente sprechen nach Ansicht der Bundesregierung gegen einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn, der verbindlich für alle in Deutschland Beschäftigten gilt?

6

Sollte ein Mindestlohn nach Ansicht der Bundesregierung für einen alleinstehenden Vollzeitarbeitenden die Existenz sichern können, und wie begründet sie ihre Antwort?

7

Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Instituts der deutschen Wirtschaft, dass ein „Stundenlohn von mindestens 7 Euro nicht überall erwirtschaftet werden kann“, und wie begründet die Bundesregierung ihre Antwort?

8

Wie hoch muss ein Bruttostundenlohn sein, damit alleinstehende Vollzeitbeschäftigte ein Nettomonatseinkommen erzielen, das oberhalb der derzeitigen Pfändungsfreigrenze liegt, bezogen auf eine Wochenarbeitszeit von

a) 38,5 Stunden,

b) 40 Stunden?

9

Wie hoch muss ein Bruttostundenlohn sein, damit alleinstehende Vollzeitbeschäftigte ein Nettomonatseinkommen erzielen, das oberhalb der Lohnarmutsgrenze (50 Prozent des durchschnittlichen Bruttolohns) liegt, bezogen auf eine Wochenarbeitszeit von

a) 38,5 Stunden,

b) 40 Stunden?

10

Wie hoch muss ein Bruttostundenlohn sein, damit alleinstehende Vollzeitbeschäftigte ein Nettomonatseinkommen erzielen, das oberhalb der Bedürftigkeitsgrenze von Hartz IV liegt (zugrunde gelegt die ab 1. Januar 2012 geltende monatliche Regelbedarfsstufe 1, die durchschnittlichen Kosten für Unterkunft und Heizung, die Freibeträge bei Erwerbseinkommen) bezogen auf eine Wochenarbeitszeit von

a) 38,5 Stunden,

b) 40 Stunden

(insofern verfügbare Angaben zur Höhe der Mehr- und Sonderbedarfe bestehen, diese bitte mit einbeziehen, andernfalls ohne diese beantworten)?

11

Wie hoch muss ein Bruttostundenlohn sein, um den Anforderungen der Europäischen Sozialcharta gerecht zu werden, wonach ein Entgelt mindestens 60 Prozent des Durchschnittsnettolohns betragen soll, bezogen auf eine Wochenarbeitszeit von

a) 38,5 Stunden und

b) 40 Stunden?

12

Wie hat sich der Niedriglohnsektor in Deutschland in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte absolute und relative Zahlen nennen, für aktuelle Daten notfalls auf die reinen Vollzeitbeschäftigten zurückgreifen)? Wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung, und welche Schlüsse zieht sie daraus?

13

Wie hat sich in den vergangenen 20 Jahren in Deutschland die Zahl und der Anteil der armutsgefährdeten Erwerbstätigen entwickelt (bitte absolute und relative Zahlen nennen)? Wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung, und welche Schlüsse zieht sie daraus?

14

Welche Möglichkeiten gibt es bereits heute für einzelne Branchen, Mindestlöhne festzulegen, und welche Voraussetzungen müssen für die jeweiligen Verfahren erfüllt sein?

15

Welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede bestehen zwischen dem CDU-Lohnuntergrenzenmodell und dem derzeit möglichen Verfahren nach dem Mindestarbeitsbedingungengesetz?

16

Welche Branchenmindestlohnverfahren auf nationaler Ebene sind in den vergangenen 20 Jahren gescheitert bzw. konnten nicht zum Erfolg geführt werden, und was waren jeweils die Gründe dafür (bitte unterscheiden nach Tarifvertragsgesetz, Arbeitnehmerentsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Mindestarbeitsbedingungengesetz, und wenn möglich jeweils Rahmendaten nennen, d. h. Lohnhöhe, angestrebter Geltungsbereich etc.)?

17

Sieht es die Bundesregierung bei einer möglichen Mindestlohn-Kommission als notwendig an, dass Arbeitgeber eine Veto-Stimmrecht gegen die Einführung einer möglichen Regelung erhalten müssen, und wie begründet sie ihre Antwort?

18

Welche Regelungen könnten nach Ansicht der Bundesregierung greifen für den Fall, dass sich eine Mindestlohn-Kommission nicht einigen kann?

19

Wie hat sich in den vergangenen 20 Jahren die Zahl der als allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge entwickelt, und welche regionale Reichweite haben diese? Wie viele dieser Tarifverträge betrafen Löhne und Gehälter (bitte unterscheiden nach Tarifvertragsgesetz, Arbeitnehmerentsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Mindestarbeitsbedingungengesetz, und wenn möglich jeweils Rahmendaten nennen, d. h. Lohnhöhe, angestrebter Geltungsbereich etc.)?

20

Wie viele der in den vergangenen 20 Jahren zur Allgemeinverbindlichkeit vorgesehenen bzw. geplanten Tarifverträge scheiterten an einem Veto der Arbeitgeberverbände im Tarifausschuss (wenn möglich bitte konkret mit Jahr und Branche aufführen)?

21

Inwiefern kamen bisher mögliche Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Vergütungstarifverträgen nicht zustande, weil Arbeitgeber bzw. Fachverbände vorweg eine ablehnende Haltung signalisieren?

22

Wie geht die Bundesregierung mit dem Problem um, dass es allgemein verbindlich erklärte tariflich vereinbarte Lohnuntergrenzen gibt, die auch bei einer Vollzeiterwerbstätigkeit Nettomonatseinkommen für Alleinstehende bedeuten, die unterhalb des Existenzminimums liegen?

23

Welche als allgemeinverbindlich erklärten Vergütungstarifverträge (Bund wie Länder) gibt es derzeit in Deutschland, die unterhalb von 8,50 Euro Bruttostundenlohn liegen (bitte jeweils konkret mit entsprechenden Vergütungsgruppen sowie Geltungsbereich nennen)?

24

Welche Untersuchungen, Schätzungen bzw. Verfahren liegen der Bundesregierung vor, mit denen sich Bereiche eingrenzen ließen, in denen ein tarifvertraglich festgelegter Lohn nicht existiert?

25

Welche Branchen und Zweige, in denen keine Branchenmindestlöhne existieren, weisen eine Tarifbindung von weniger als 50 Prozent, 30 Prozent, 20 Prozent und 10 Prozent auf (bitte auch jeweils die Zahl der dort Beschäftigten nennen)?

26

In welchen Branchen, in denen es bisher keine Mindestlohnregelung gibt, hält die Bundesregierung es für notwendig, Schritte zur Einführung einer Lohnuntergrenze zu unternehmen (wie sind jeweils die Entlohnungsbedingungen und die Beschäftigtenzahlen)?

27

Welche sind derzeit die 15 Branchen mit den niedrigsten durchschnittlichen Stundenlöhnen bzw. mit dem höchsten Anteil an Niedriglohnbeschäftigten (bitte jeweils die durchschnittlichen Stundenlöhne, Beschäftigtenzahlen und Niedriglohnanteile benennen)? In welchen dieser Branchen gibt es bereits eine Mindestlohnregelung?

Berlin, den 24. November 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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