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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Klinische und logistische Kapazitäten für atomaren Unfall in Deutschland

Anzahl der ermächtigten Ärzte gemäß Strahlenschutzverordnung und Röntgenverordnung für einen atomaren Katastrophenfall, finanzielle Ausstattung von Katastrophenschutzplänen in Krankenhäusern, Spezialbetten in regionalen Strahlenschutzzentren, Zentrallager für Iodtabletten<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

12.12.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/789624. 11. 2011

Klinische und logistische Kapazitäten für atomaren Unfall in Deutschland

der Abgeordneten Dorothee Menzner, Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, Sabine Stüber, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Trotz der Rücknahme der Laufzeitverlängerung für die deutschen Atomkraftwerke durch die Bundesregierung im Sommer 2011 ist unbestritten, dass weiterhin Restrisiken für einen atomaren Unfall durch den Weiterbetrieb von neun Atomkraftwerken bestehen. Auch durch die übrigen – abgeschalteten, wenngleich nicht stillgelegten – Atomkraftwerke geht weiterhin die Gefahr eines Unfalls aus. Darüber hinaus sind in derzeit insgesamt 17 zentralen Zwischenlagern für hochradioaktive Abfälle in Deutschland große Mengen radioaktiven Materials gelagert, mit deren weiteren Verbleib für etliche Jahre bis mehrere Jahrzehnte zu rechnen ist und von denen man nicht ausschließen kann, dass sie eines Tages Quelle einer ungewollten desaströsen radioaktiven Kontamination von Umwelt und Natur sein können. Um den Gefahren, die von der Nutzung der Atomkraft im Katastrophenfall ausgehen können, vorzubeugen, hat sich der Staat die Pflicht auferlegt, für die Bevölkerung vorsorgliche Maßnahmen zu treffen und Infrastruktur und Medikamente für die Bevölkerung vorzuhalten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie viele ermächtigte Ärzte nach §§ 60 bis 64 der Strahlenschutzverordnung und §§ 37 bis 41 der Röntgenverordnung stehen bei einem atomaren Katastrophenfall in Deutschland zur Verfügung?

2

Gibt es spezielle Weiterbildungsprogramme für Ärzte, die sich mit der Behandlung von Strahlenopfern nach einem atomaren Unfall befassen und vom Bund oder den Ländern finanziert werden?

Wenn ja, welche sind das, und wie sind diese finanziell ausgestattet?

3

Gibt es darüber hinaus finanzielle Ausstattungen von Katastrophenschutzplänen für Krankenhäuser, die vom Bund oder den Ländern mitfinanziert werden, und wenn ja, welche sind das, und wie hoch ist jeweils die finanzielle Ausstattung (bitte ggf. einzeln auflisten)?

4

Ist der Bundesregierung bekannt, welche finanziellen Mittel das Land Niedersachsen den Krankenhäusern zur Bevorratung, Vorhaltung von Personal und Bettenkapazitäten für den atomaren Katastrophenfall zur Verfügung stellt, und wenn ja, wie hoch sind diese?

5

Wie viele Spezialbetten für verstrahlte Personen gibt es in den regionalen Strahlenschutzzentren in Hamburg (Asklepios-Klinik St. Georg), Greifswald (Uni-Klinikum) Hannover (Medizinische Hochschule), Berlin (Charité), Jülich (zu Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf), Dresden (Uni-Klinikum) Karlsruhe (Kernforschungszentrum), Homburg/Saar (Uni-Kliniken des Saarlandes, Würzburg (Uni-Klinikum), München (Krankenhaus München-Schwabing) und Oberschleißheim (Helmholtz-Zentrum München) (bitte einzeln auflisten)?

6

Gibt es in Deutschland darüber hinaus noch weitere Spezialbetten für verstrahlte Personen, die vergleichbar ausgerüstet sind?

7

Welche Zentrallager für Iodtabletten gibt es, und wo befinden sich diese?

8

Nach welchen Plänen würde die Ausgabe von Iodtabletten an die Bevölkerung vorgenommen werden, und wie regeln diese Pläne die Verteilung von Iodtabletten im Einzelnen (bzw. sind diese Pläne öffentlich einsehbar, und wenn ja, wo)?

Berlin, den 24. November 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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