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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Transport, Import und Export radioaktiver Stoffe aus und zu deutschen Atomanlagen durch deutsche Häfen

Detaillierte Auskünfte über Verschiffung radioaktiver Stoffe zwischen deutschen und ausländischen, insbesondere russischen Häfen, Transport, Import und Export in deutsche und aus deutschen Atomanlagen; Herkunft und Bestimmungsorte, Besitz- und Eigentumsverhältnisse, beteiligte Transportunternehmen, Auflagen und Vorschriften, Transportgenehmigungen, Notfallmaßnahmen<br /> (insgesamt 33 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

12.12.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/791324. 11. 2011

Transport, Import und Export radioaktiver Stoffe aus und zu deutschen Atomanlagen durch deutsche Häfen

der Abgeordneten Kathrin Vogler, Dorothee Menzner, Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, Sabine Stüber und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Durch verschiedene Anfragen (u. a. an den Hamburger Senat und den Stadtrat Rostock) wurde bekannt, dass ein reger Güterverkehr von radioaktiven Stoffen zwischen deutschen und ausländischen Häfen stattfindet. Unter den ausländischen Häfen scheint besonders St. Petersburg eine wichtige Rolle zu spielen, auch wenn der Export von Uranhexafluorid nach St. Petersburg 2009 offiziell eingestellt wurde.

Nach neueren Erkenntnissen werden jährlich 100 bis 150 solcher Fässer im russischen Angarsk undicht (Anfrage von Swetlana Slobina an den Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Jahr 2011).

Uranhexafluorid gilt als sehr gefährlicher Stoff, da er bereits mit geringen Mengen Wasser zu Flusssäure reagiert, welche stark ätzend ist. Nach verschiedenen Presseberichten sind Sicherheitsbehörden oftmals nicht über den Transport von radioaktiven Stoffen informiert. Dies betrifft sowohl Transporte radioaktiver Stoffe auf der Schiene, Straße und im Schiffsverkehr.

Auf deutscher Seite sind die Urananreicherungsanlage Gronau und die Brennelementfertigung in Lingen Absender sowie Adressat. Nach Auskunft der Betreiberkonzerne spielen die Urananreicherungsanlage Gronau und die Brennelementefabrik Lingen für die Versorgung der deutschen Atomkraftwerke nur eine untergeordnete Rolle. So exportiert die Urananreicherungsanlage Gronau ca. 97 Prozent ihres angereicherten Urans ins Ausland.

Es gibt aber auch eine Reihe von Transittransporten von bzw. zu den Häfen. Bekannt wurden bisher u. a. Atomtransporte in die Schweiz und nach Frankreich.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Bundesregierung um detaillierte Auskunft über Transport, Import und Export radioaktiver Stoffe und Transportbehälter dieser Stoffe in und aus deutschen Atomanlagen und deutschen Häfen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen33

1

Welche radioaktiven Stoffe und/oder radioaktiv kontaminierte Behälter (Uranhexafluorid, Uranoxid, Brennelemente) werden aus Russland nach Deutschland eingeführt (bitte um eine Angabe der Isotopenzusammensetzung, der entsprechenden Bezeichnung der Stoffe – z. B. „Feed“, „Product“ –, dem Verwendungszweck und der jährlich umgeschlagenen Menge)?

2

Findet bei diesen Transporten ein Wechsel des Besitzers der radioaktiven Stoffe statt? Falls ja, zu welchem Zeitpunkt?

3

Werden in Deutschland radioaktive Stoffe russischer Firmen in deren Auftrag verarbeitet?

4

Wohin und in welchem Zustand gelangen die aus Russland eingeführten radioaktiven Stoffe nach ihrer Verarbeitung bzw. Lagerung in Deutschland (bitte um eine Angabe der Zielorte und Adressaten mit einer Aufschlüsselung nach Stoff, Verwendung und Menge – siehe auch Frage 1)?

5

Werden aus weiteren Ländern radioaktive Stoffe und/oder radioaktiv kontaminierte Behälter nach Deutschland eingeführt (wenn ja, bitte nach Herkunftsländern und den in Frage 1 genannten Kriterien und Zielorten aufschlüsseln)?

6

Findet auch bei den in Frage 5 aufgeführten Transporten radioaktiver Stoffe ein Besitzerwechsel in Deutschland oder an einer anderen Stelle des Transportwegs statt?

7

Inwieweit erfolgen die in den Fragen 1 und 5 genannten Transporte über den See-, Land- oder Luftweg?

8

Welche deutschen Häfen werden für die Einfuhr und den Umschlag der radioaktiven Stoffe genutzt?

9

Werden auch ausländische Häfen für die Einfuhr radioaktiver Stoffe aus Russland genutzt? Wenn ja, welche?

10

Welche atomaren Anlagen in Deutschland oder in anderen Ländern sind das Endziel der in den Fragen 1 und 5 spezifizierten Transporte mit radioaktiven Stoffen, und zu welchem Verwendungszweck werden sie dorthin geliefert (bitte nach radioaktivem Stoff aufschlüsseln – siehe Fragen 1 und 5, Einfuhrhafen, Anlage und Verwendungszweck)?

11

Werden radioaktive Stoffe von deutschen Seehäfen aus nach Russland verschifft? Wenn ja, um welches Material aus welchen atomaren Anlagen handelt es sich, und über welche deutschen Häfen erfolgt der Umschlag (bitte wie in Frage 1 aufschlüsseln)?

12

Wer wird in Russland durch in Deutschland ansässige Firmen beliefert? Wem gehören die transportierten radioaktiven Stoffe (bitte aufschlüsseln)?

13

In welche weiteren Länder finden Transporte radioaktiven Materials über deutsche Häfen statt (bitte nach Stoffen, liefernden Firmen/Anlagen sowie Empfängerländern und Empfängerfirmen aufschlüsseln)?

14

Welche Transportfirmen (Speditionen, Reedereien und ggf. Eisenbahnunternehmen) sind mit den Transporten radioaktiver Stoffe zwischen Deutschland und Russland beauftragt?

15

Welche Auflagen und Vorschriften gelten für diese Transporte?

16

Welche Vorschriften werden angewandt, wenn diese zwischen Deutschland und den Empfänger- oder Ursprungsländern abweichen?

17

Gibt es besondere Regelungen, Vorschriften, Genehmigungsvoraussetzungen oder Anmeldepflichten für Transporte mit radioaktiven Stoffen durch den Nord-Ostsee-Kanal? Wenn ja, welche?

18

Wie viele Transporte mit radioaktiven Stoffen durch den Nord-Ostsee-Kanal wurden in den Jahren 2009, 2010 und 2011 durchgeführt?

19

Welche deutschen und/oder internationalen Behörden sind für die Bewertung des Gefahrenpotenzials der transportierten radioaktiven Stoffe und die jeweiligen Transportgenehmigungen zuständig, und nach welchen Kriterien wird das Gefährdungspotenzial bewertet?

20

Wie sehen Notfallmaßnahmen für Transporte radioaktiver Stoffe auf Hoher See und in internationalen Gewässern oder Hafenanlagen aus?

21

Welche Notfallmaßnahmen gibt es zum Schutz der Schiffsbesatzungen, Hafenarbeiter und der Bevölkerung?

22

Welche Schiffe stehen für etwaige Notfallmaßnahmen auf deutschem Seegebiet bereit?

23

Wie lange dauert ggf. eine Verlegung dieser Schiffe an den Einsatzort?

24

Welche deutschen und welche ausländischen Speditionen führen die Transporte einzuführender bzw. auszuführender radioaktiver Stoffe über deutsche Seehäfen durch?

25

Transportieren deutsche Speditionen radioaktive Materialien auch zu ausländischen Seehäfen? Wenn ja, um welche Speditionen handelt es sich, und zu welchen Häfen transportieren sie von wo welche radioaktiven Stoffe?

26

Wie viele derartige Transporte hat es in den Jahren 2009, 2010 und 2011 gegeben (bitte aufschlüsseln)?

27

Wer ist für die Genehmigung dieser Transporte zuständig (bitte nach Art des radioaktiven Materials aufschlüsseln)?

28

Wie sehen Notfallmaßnahmen und Vorsorge entlang der Straßentransportstrecken (Autobahn, Bundesstraßen, Landstraßen, innerstädtischer Verkehr, Bahnstrecken etc.) aus?

29

Welche deutschen und/oder internationalen Behörden entscheiden über Notfallpläne für Unfälle mit radioaktiven Stoffen?

30

Auf welchen Strecken werden die in den Fragen 1, 5, 12 und 14 angesprochenen radioaktiven Stoffe transportiert (bitte die Routen jeweils in ihrem Verlauf vom Absender bis zum Empfänger in Deutschland aufschlüsseln)?

31

Welche deutschen und ausländischen Behörden werden im Vorfeld über die Transporte radioaktiver Stoffe über den Seeweg informiert, um ggf. Notfallmaßnahmen einleiten zu können?

32

Welche Transporte von Leerbehältern, die radioaktiv strahlen können, finden ins oder vom Ausland aus statt?

33

Welche sicherheitsrelevanten Vorkommnisse mit Transporten mit radioaktiven Stoffen über deutsche Häfen sind der Bundesregierung bekannt (auf See, im Hafen oder auf den jeweiligen Transitstrecken an Land) (bitte ggf. nach Art und Ort des Vorkommnis, möglichen Schäden und ergriffenen Maßnahmen detailliert erläutern und aufschlüsseln)?

Berlin, den 24. November 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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