[Deutscher Bundestag Drucksache 17/8222
17. Wahlperiode 16. 12. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Alexander Ulrich, Diana
Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/7949 –
Erfahrungen mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit und den Veränderungen bei der
Dienstleistungsfreiheit seit dem 1. Mai 2011
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit dem 1. Mai 2011 ist für die acht EU-Staaten (EU-8-Staaten) Polen,
Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen die
uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit in Kraft getreten, gleichzeitig
endeten die sektoralen Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit. Für Bulgarien
und Rumänien enden die derzeit geltenden Übergangsbestimmungen im
Dezember 2011, sofern die Bundesregierung keine Verlängerung dieser
Regelungen um zwei Jahre beantragt.
Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit gehören zu den
Grundfreiheiten der Europäischen Union. In der Bundesrepublik Deutschland ist eine
Kultur des Willkommens für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu
etablieren, die gleichzeitig verhindert, dass ausländische Arbeitskräfte schlechter
behandelt werden, als inländische Arbeitskräfte. Die Entwicklung des deutschen
Arbeitsmarktes ist daher dahingehend zu untersuchen, wie sich die
Arbeitsbedingungen, das Lohngefüge in den einzelnen Branchen und auch die prekäre
Beschäftigung entwickeln, überdies stellt sich die Frage nach den
Möglichkeiten effektiver Kontrollen zum Schutz der Beschäftigten.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung beobachtet die Auswirkungen der
Arbeitnehmerfreizügigkeit auf den deutschen Arbeitsmarkt seit dem 1. Mai 2011 fortlaufend. Die
Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht monatlich Hintergrundinformationen
zur Entwicklung der Beschäftigung in Folge der uneingeschränkten
Arbeitnehmerfreizügigkeit (vgl. Ausschuss für Arbeit und Soziales,
Ausschussdrucksache 17(11)710). Bislang zeigen sich keine starken Auswirkungen auf
Beschäftigung oder Zuwanderung. Eine detaillierte Analyse der möglichen
Auswirkungen auf Beschäftigung und Arbeitsbedingungen ist erst im Laufe des
kommenden Jahres möglich, wenn die entsprechenden Daten vorliegen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 14.
Dezember 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/8222 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIm Übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Verlängerung der
Übergangsregelungen gegenüber Bulgarien und Rumänien nicht beantragt
werden muss. Nach dem Beitrittsvertrag ist die weitere Inanspruchnahme
gegenüber der Europäischen Kommission mitzuteilen und zu begründen. Ein Antrag
bzw. eine Genehmigung durch die Kommission sind hingegen nicht
vorgesehen.
1. Aus welchen europäischen Ländern sind Arbeitskräfte auf dem
Arbeitsmarkt in der Bundesrepublik Deutschland tätig, und wie hat sich die Zahl
der ausländischen Arbeitskräfte seit Januar 2011 monatlich in den einzelnen
Bundesländern und in den einzelnen Branchen entwickelt (bitte nach
Beschäftigten, die im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit hier arbeiten,
entsandten Beschäftigten und nach Geschlecht differenzieren)?
Die Frage kann größtenteils auf Basis der Beschäftigungsstatistik der
Bundesagentur für Arbeit (BA) beantwortet werden. Hier kann nach der
Staatsangehörigkeit der Beschäftigten am Arbeitsort Deutschland unterschieden werden.
Aktuelle endgültige Werte liegen derzeit bis Mai 2011 vor.
In Deutschland sind Staatsbürger aus allen europäischen Ländern beschäftigt.
Die Entwicklung der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Ausländer
zwischen Januar und Mai 2011 nach Geschlecht und Wirtschaftszweig wird in
Tabelle 1 und die Entwicklung nach Bundesländern in Tabelle 2 im Anhang
dargestellt. Die Abgrenzung der Staatsangehörigkeit erfolgt in der Summe einmal
für alle Ausländer aus europäischen Ländern, wobei die geographische
Abgrenzung Europas gewählt wurde einschließlich Kasachstan, Russland, Türkei und
Zypern. Zudem werden die Personen aus den acht neuen EU-Mitgliedstaaten
Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland und
Litauen dargestellt, für die ab dem 1. Mai 2011 die uneingeschränkte
Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt.
Eine Interpretation der monatlichen Entwicklung der Beschäftigtenzahlen ist
nicht sinnvoll, da diese wesentlich durch saisonale Effekte beeinflusst ist. Zu
den Auswirkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit seit dem 1. Mai 2011 auf die
Beschäftigung wird auf die monatliche Veröffentlichung der BA verwiesen.
Eine Unterscheidung nach entsandten Beschäftigten ist nicht möglich.
2. Wie hat sich die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung der
ausländischen Beschäftigten in den einzelnen Monaten seit Januar 2011 in den
einzelnen Bundesländern entwickelt (bitte nach Geschlecht differenzieren)?
Die Daten zu den sozialversicherungspflichtig beschäftigten Ausländern nach
Geschlecht und Bundesland werden in Tabelle 2 im Anhang dargestellt. Es
wird auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Gibt es einen Anstieg von sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigungsverhältnissen, von Niedriglohnbeschäftigung und von
Arbeitnehmerüberlassung im östlichen grenznahen Raum, welcher sich deutlich vom Trend
abhebt, und wie stellt er sich in den einzelnen Grenzregionen jeweils dar?
Zur Beantwortung der Frage können die sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten insgesamt und in der Arbeitnehmerüberlassung dargestellt werden. Die
Auswertung erfolgt nach der Wirtschaftszweigklassifikation 2008 (WZ 08) und
umfasst für die Arbeitnehmerüberlassung die Wirtschaftsgruppen 782
(Befristete Überlassung von Arbeitskräften) und 783 (Sonstige Überlassung von Ar-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8222beitskräften). Als östlicher grenznaher Raum werden die Bundesländer
Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen und Bayern ausgewählt.
Aus den Daten in Tabelle 3 im Anhang ergibt sich, dass die Beschäftigung von
Ausländern aus den acht neuen Mitgliedstaaten vergleichsweise stärker
zugenommen hat als für alle Beschäftigten. Dabei fällt die Zunahme der
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in den Bundesländern mit einer Grenze
nach Osteuropa nur wenig größer aus als für die übrigen Länder. Allein die
Beschäftigung in der Arbeitnehmerüberlassung hat in den Ländern mit einer
Grenze nach Osteuropa – relativ gesehen – stärker zugenommen als in den
übrigen Bundesländern, allerdings sind hier die absoluten Zahlen sehr klein.
Angaben zu Bruttoarbeitsentgelten liegen für das Jahr 2011 bislang nicht vor.
4. Wie hat sich die ausschließlich geringfügige Beschäftigung der
ausländischen Beschäftigten nach Herkunftsländern und Geschlecht in den
einzelnen Monaten seit Januar 2011 in den einzelnen Bundesländern
entwickelt?
Die Daten zu den ausschließlich geringfügig beschäftigten Ausländern werden
in Tabelle 4 im Anhang dargestellt. Es wird auf die Ausführungen in der
Antwort zu Frage 1 verwiesen.
5. In welchen zehn Berufsgruppen sind die meisten ausländischen
Beschäftigten in den einzelnen Monaten seit Januar 2011 sozialversicherungspflichtig
tätig (bitte nach Bundesländern und Geschlecht differenzieren)?
Die Zahlen sind Tabelle 5 im Anhang zu entnehmen. Es wird auf die
Ausführungen in der Antwort zu Frage 1 verwiesen.
6. In welchen zehn Berufsgruppen sind die meisten ausländischen
Beschäftigten in den einzelnen Monaten seit Januar 2011 ausschließlich geringfügig
tätig (bitte nach Bundesländern und Geschlecht differenzieren)?
Die Zahlen sind Tabelle 6 im Anhang zu entnehmen. Es wird auf die
Ausführungen in der Antwort zu Frage 1 verwiesen.
7. Wie viele ausländische Selbständige (Einzel- oder Personengesellschaften)
sind seit Januar 2011 in den einzelnen Monaten und in den einzelnen
Bundesländern tätig geworden, und aus welchen europäischen
Herkunftsländern kommen diese Bürgerinnen und Bürger (wenn möglich auch jeweils
nach Geschlecht differenzieren)?
Angaben zur Entwicklung der Anzahl der ausländischen Selbständigen werden
durch den Mikrozensus jährlich erhoben. Für das Jahr 2011 liegen hierzu noch
keine auswertbaren Daten vor, so dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine
Aussagen zu Veränderungen von Selbständigen für das Jahr 2011 möglich sind.
Tabelle 7 im Anhang gibt einen Überblick über die Entwicklung der
ausländischen gewerblich Selbständigen in der Rechtsform Einzelunternehmen auf
Basis der Gewerbeanzeigenstatistik. Aus der Schwankung der
Monatsdurchschnitte lässt sich keine statistische Signifikanz der Unterschiede herleiten, d. h.
ein signifikanter Einfluss der Rechtsänderung seit dem 1. Mai 2011 auf den
Zugang von ausländischen gewerblich Selbständigen ist für diesen kurzen
Zeitraum nicht erkennbar.
Drucksache 17/8222 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode8. Ist seit dem 1. Mai 2011 ein Rückgang der Anzahl der Selbständigen aus
den EU-8-Staaten zu vermerken, und wenn ja, in welchem Umfang?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Entgelten von
Beschäftigten vor, die im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit aus den
osteuropäischen Staaten nach Deutschland kommen (sofern möglich bitte
im Vergleich zu den hiesigen Entgelten darstellen)?
Angaben zu Entgelten und Verdiensten nach Staatsangehörigkeit für das Jahr
2011 liegen der Bundesregierung nicht vor.
10. Wie viele der ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder
der Selbständigen aus dem europäischen Ausland haben in welchen
Bundesländern ihren Wohnsitz genommen?
Angaben zum Wohnsitz von zugewanderten Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern oder Selbständigen liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Zahl
der ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Selbständigen
aus den Staaten der Europäischen Union nach Bundesländern wird im Sinne der
Frage im Ausländerzentralregister (AZR) statistisch nicht erfasst. Das AZR
erfasst zwar in Deutschland lebende Unionsbürger nach Bundesländern, jedoch
ohne Differenzierung nach einer möglichen Beschäftigung.
Aus der Beschäftigungsstatistik liegen Angaben zu
sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten nach Wohnort und Staatsangehörigkeit vor.
Die monatliche Publikation der Bundesagentur für Arbeit zeigt die Verteilung
der Beschäftigungszunahmen aufgrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit auf die
Bundesländer. Die Beschäftigungszunahmen können jedoch auch durch bereits
in Deutschland wohnende Personen erfolgt sein.
11. Gibt es zwischenzeitlich ein Konzept zur Erfassung der entsandten
Beschäftigten, bei dem auch die Dauer der Entsendung und die Zahl der
geleisteten Arbeitsstunden erfasst wird, um auf diese Weise die
Auswirkungen der Entsendung auf den Arbeitsmarkt und das Lohnniveau abschätzen
zu können (wenn nicht, bitte begründen)?
Deutschland wird seitens der ausländischen Sozialversicherungsträger mit
Hilfe des Formulars A1 über Entsendungen in sein Hoheitsgebiet unterrichtet
und speichert die empfangenen Daten gemäß § 150 Absatz 3 des Sechsten
Buches Sozialgesetzbuch bei der Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung
in Würzburg. Eine Auswertung dieser Meldungen ermöglicht Aussagen zum
Umfang der Entsendungen nach Deutschland.
Daneben enthalten die vorgeschriebenen Meldungen von Entsendungen gemäß
§ 18 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) und § 17b des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) einige über das Formular A1 hinausgehende
Angaben bei Entsendungen in Branchen, in denen aktuell eine branchenspezifische
Regelung einzuhalten ist. Diese zusätzlichen Inhalte sind allerdings von ihrer
Art (z. B. Angaben zum inländischen Zustellungsbevollmächtigten des
Arbeitgebers oder des Ortes im Inland, an dem bestimmte für die Kontrolle wichtige
Dokumente bereitgehalten werden) her nicht geeignet, eine statistische Aussage
gerade zu den von den Fragestellern gewünschten Themen (Lohn, Arbeitszeit)
zu ermöglichen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/8222Die zusätzliche Etablierung detaillierter Meldeverpflichtungen für
Entsendungen in allen Branchen würde erheblichen Bedenken hinsichtlich der
Vereinbarkeit mit der Dienstleistungsfreiheit gemäß Artikel 56 des Vertrages über die
Arbeitsweise der Europäischen Union begegnen.
12. Wie hat sich die Zahl der Gewerbeanmeldungen seit dem 1. Mai 2011
im Vergleich zu den Vorjahren verändert (bitte nach Bundesländern,
Branchen, Herkunftsländern und Geschlecht aufschlüsseln)?
Die Entwicklung der Gewerbeanmeldungen wird in den Tabellen 12a bis 12d
im Anhang dargestellt. Eine Differenzierung nach Herkunftsländern und
Geschlecht ist nur für einen Teilbereich möglich.
13. Wie viele Genehmigungen zur Arbeitnehmerüberlassung wurden seit
Januar 2011 monatlich in den einzelnen Bundesländern an europäische
Unternehmen erteilt (bitte nach den Herkunftsländern der
Leiharbeitsunternehmen differenzieren)?
Die Durchführung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) obliegt der
Bundesagentur für Arbeit (BA). Erlaubnisbehörden sind jeweils die
Regionaldirektionen der BA, in deren Gebiet der Betriebssitz des Verleihers liegt. Die
Erlaubnis für Verleiher mit Sitz im Ausland wird ebenfalls von den
Regionaldirektionen der BA erteilt. Die BA hat hierzu die entsprechenden Zuständigkeiten
festgelegt. Die Anzahl der Antragsteller aus den Staaten des Europäischen
Wirtschaftsraums (EWR) in der Zeit von Januar bis November 2011, denen
erstmalig eine Erlaubnis nach dem AÜG erteilt wurde, ist Tabelle 13 in der
Anlage zu entnehmen.
14. Wie wird die Kontrolle der Voraussetzungserfüllung für
Leiharbeitsunternehmen aus den EU-8-Staaten gewährleistet?
Für das Antragsverfahren und die Prüfung der Voraussetzungen für die
Erteilung einer Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gelten für
Antragsteller aus dem Inland und den EU-8-Staaten die gleichen Anforderungen
und Verfahrensvorschriften. Erforderliche Unterlagen in der jeweiligen
Landessprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
15. Wie viele Entsendungen wurden in den einzelnen Monaten seit Januar
2011 in die einzelnen Bundesländer vorgenommen (bitte nach Branchen
und Geschlecht differenzieren)?
Die bei der Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung empfangenen
Entsendebescheinigungen werden statistisch nicht nach einzelnen Bundesländern
und übergeordneten Branchen differenziert erfasst. Bei den personenbezogenen
Merkmalen wird das Geschlecht zwar erfasst. Es handelt es sich jedoch um ein
optionales Merkmal, das in der Regel nicht ausgefüllt wird.
Die Entsendebescheinigungen werden jedoch nach dem detaillierten
Branchenschlüssel der Bundesagentur für Arbeit (derzeit 769 Branchen) – soweit
möglich – zugeordnet und können im Bedarfsfall hiernach ausgewertet werden.
Danach kann grundsätzlich auch gezeigt werden, wie viele entsandte
Arbeitnehmer – ausweislich der empfangenen Entsendebescheinigungen – in einem Monat
tätig waren. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Bescheinigungen
rückwirkend ausgestellt werden können und nicht alle Entsendungen im Voraus
mitgeteilt werden; auch ist es nicht zwingend, dass der angegebene
Entsendezeitraum immer ausgeschöpft wird.
Drucksache 17/8222 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeUnter diesem Vorbehalt wird die Zahl der in den Monaten seit Januar 2011
entsandten Arbeitnehmer in beispielhaft ausgewählten Branchen in Tabelle 15 im
Anhang dargestellt.
16. Wie viele Entsendungen wurden im Rahmen der
Arbeitnehmerüberlassung in den einzelnen Monaten seit Januar 2011 in die einzelnen
Bundesländer vorgenommen (bitte nach Branchen und Geschlecht
differenzieren)?
a) Plant die Bundesregierung die Übergangsregelungen für Rumänien
und Bulgarien über den 31. Dezember 2011 hinaus aufrechtzuerhalten?
Wenn ja, wann, und wie will sie die Kommission über ihre Gründe
informieren?
b) Wenn nicht, mit welcher Begründung?
Die Bundesagentur für Arbeit wertet im Rahmen der Durchführung des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes statistisch nicht aus, wie viele
Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer in einzelnen Monaten von den Erlaubnisinhabern
nach Deutschland entsandt bzw. verliehen wurden.
Antwort zu den Fragen 16a und 16b
Die Bundesregierung hat am 7. Dezember 2011 beschlossen, dass Deutschland
die Übergangsbestimmungen des Beitrittsvertrages mit Bulgarien und
Rumänien zur Arbeitnehmerfreizügigkeit und zur Arbeitnehmerentsendung in den
Sektoren Bau, Gebäudereinigung und Innendekoration in der Zeit vom 1.
Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2013 in Anspruch nehmen wird. Die
Bundesregierung wird der Europäischen Kommission entsprechend den Vorgaben des
Beitrittsvertrages vor dem 1. Januar 2012 eine entsprechende Mitteilung
einschließlich Begründung übermitteln.
17. Wie will die Bundesregierung auf die von Herrn Pampel-Jabrane
(Bundesfinanzdirektion Mitte) auf dem Symposium „Sechs Monate volle
Freizügigkeit – eine erste Zwischenbilanz“ am 2. November 2011 in Berlin
getätigte Aussage, dass viele Verfahren bezüglich von der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit entdeckter Verstöße gegen die Einhaltung von
Mindestlöhnen und gegen Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
eingestellt werden, weil die Staatsanwälte und Richter mit den Verfahren
überfordert sind, reagieren?
Herr Pampel-Jabrane hat eine derartige Aussage nicht getätigt. Die
Bundesregierung sieht daher keine Veranlassung zu reagieren.
18. Wie hoch waren die von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit verhängten
Bußgelder wegen Verstößen gegen die Einhaltung von Mindestlöhnen und
gegen Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes in den
vergangenen Jahren, in wie vielen Fällen wurde dagegen geklagt, in wie
vielen Fällen waren diese Klagen erfolgreich, und um welche Summe
haben sich die Bußgelder auf diese Weise reduziert?
In den Jahren 2009 und 2010 wurden Geldbußen und Verfallbeträge wegen
Verstößen gegen Mindestlöhne und Bestimmungen des Arbeitnehmer-
Entsendegesetzes wie folgt festgesetzt:
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/8222Die statistischen Auswertungen lassen nur Gesamtaussagen zu und stellen
keinen Verfahrensablauf dar, so dass Betrachtungen einzelner Verfahren nicht
möglich sind. Die Anzahl der aus Einsprüchen resultierenden
Gerichtsverfahren und deren Ergebnisse werden statistisch nicht erfasst.
In den Jahren 2009 und 2010 wurden Einsprüche gegen Bußgeld- und
Verfallbescheide wegen Verstößen gegen Mindestlöhne und Bestimmungen des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wie folgt eingelegt:
19. Wie viele Kontrollen zur Einhaltung von Mindestlöhnen und der
Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wurden bis Oktober 2011
durchgeführt (bitte nach Branchen und Monaten differenzieren)?
Zu den Kontrollen zur Einhaltung von Mindestlöhnen und der Bestimmungen
des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes in den Jahren 2009 und 2010 wird auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Ergebnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit“
(Bundestagsdrucksache 17/6219) verwiesen.
Im Jahr 2011 lagen Mindestlohnregelungen vor für
– Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst
– Bauhaupt- und Baunebengewerbe
– Gebäudereinigung
– Pflegebranche
– Sicherheitsdienstleistungen (ab Juni 2011)
– Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft.
Zur Anzahl der Kontrollen zur Einhaltung von Mindestlöhnen und der
Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes im Jahr 2011 wird auf Tabelle 19
in der Anlage verwiesen.
20. Wie reagiert die Bundesregierung auf deutsche Personaldienstleister, wie
beispielsweise die APS Connect GmbH, wenn diese mit deutlich
niedrigeren Lohnerwartungen ausländischer Beschäftigter wirbt und damit
offensichtlich Angebote zum Lohndumping unterbreitet, und wenn keine
Reaktion erfolgt, warum nicht?
Die Arbeitnehmerüberlassung basiert auf dem Prinzip eines generellen Verbots
mit Erlaubnisvorbehalt. Die Durchführung des AÜG obliegt dabei der
Bundesagentur für Arbeit. Sofern ein Personaldienstleister, der im Besitz einer
Erlaubnis nach dem AÜG ist, den anwendbaren tarifvertraglichen Lohn unterschreitet
oder den Gleichstellungsgrundsatz bei der Überlassung nicht beachtet, können
Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Erlaubnisinhaber
Geldbußen wegen Verstößen 2009 2010
wegen AEntG insgesamt 31,4 Mio. Euro 18,5 Mio. Euro
darunter wegen Mindestlohn 27,2 Mio. Euro 14,9 Mio. Euro
Einsprüche 2009 2010
wegen AEntG insgesamt 1 034 850
darunter wegen Mindestlohn 557 321
Drucksache 17/8222 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodenicht die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. In diesen Fällen kommen
erlaubnisrechtliche Konsequenzen (z. B. Auflage, Widerruf) in Betracht. Ein wichtiges
Instrument für die Bekämpfung von Lohndumping im Bereich der
Arbeitnehmerüberlassung ist das Instrument einer verbindlichen Lohnuntergrenze nach
§ 3a AÜG. Damit wird eine einheitliche untere Grenze für die Entlohnung von
Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmern sichergestellt.
21. Zu welchen Ergebnissen ist die Task Force zur Bekämpfung des
Missbrauches der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit zwischenzeitlich
gelangt, und welche konkreten Maßnahmen wurden ergriffen?
Zur Task Force wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Arbeitnehmerfreizügigkeit ab dem
1. Mai 2011“ (Bundestagsdrucksache 17/5863) bzw. auf die Antwort zu den
Fragen 18 bis 20 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Umgehung
des deutschen Arbeitsrechts im Rahmen entsandter Arbeit“
(Bundestagsdrucksache 17/2781) verwiesen. Neuere Erkenntnisse, die weitere Maßnahmen
erfordern würden, liegen der Bundesregierung nicht vor.
22. Wie viele Beschäftigte arbeiten derzeit bei der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit, und wie viele davon sind im operativen Bereich tätig (bitte nach
Standorten aufschlüsseln)?
Derzeit sind bundesweit 6 424 Beschäftigte im Bereich der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit (FKS) tätig, davon 6 239 im operativen Bereich. Die Aufteilung
bezogen auf die Bundesfinanzdirektionen (BFD) und Hauptzollämter (HZA)
wird in Tabelle 22 im Anhang dargestellt.
23. Wie hat sich die Anzahl der Beschäftigten bei der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit in den letzten Jahren entwickelt, und wie sieht dies speziell
für die Beschäftigten im operativen Bereich aus (bitte nach Planstellen und
tatsächlich besetzten Stellen sowie nach Standorten aufschlüsseln)?
Bezüglich der bundesweiten Entwicklung der Beschäftigten im Bereich
Finanzkontrolle Schwarzarbeit in den Jahren 2009 bis 2011 wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN „Ergebnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit“
(Bundestagsdrucksache 17/6219) verwiesen, zur Anzahl der Planstellen und Stellen der
FKS in den Jahren 2004 bis 2011 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 10d der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/5863 verwiesen.
Eine weitere Aufschlüsselung der Beschäftigungszahlen der Vorjahre nach FKS-
Standorten ist nicht möglich, da die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR
Zoll) sowie das Personalverwaltungssystem dies nicht vorsehen. Die
Dienstpostenausstattung der FKS, nach Kostenstellen geordnet, wird in Tabelle 23 im
Anhang dargestellt.
24. Nach welchen Kriterien wird der Personalbedarf der unterschiedlichen
Standorte bestimmt, und werden hier (derzeit oder zukünftig) die im Jahr
2010 erhobenen Strukturdaten (wie Einwohnerzahl, Zahl der
Erwerbstätigen etc.) zu Grunde gelegt bzw. werden die Bedarfszahlen der einzelnen
Standorte auf Basis dieser Daten angepasst?
Für die Bewertung des Personalbedarfs an einzelnen Standorten werden
folgende Kriterien mit unterschiedlicher Gewichtung berücksichtigt:
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/8222– Fläche des Bezirks,
– Bevölkerung,
– BIP in Mio. Euro,
– sozialversicherungspflichtig Beschäftigte,
– Empfänger von Sozialleistungen nach dem SGB II und III,
– Zahl der Arbeitslosen,
– Zahl der aktiven Betriebsnummern bei der Arbeitsagentur,
– durchschnittliche Schadenssumme je Arbeitskraft.
Eine Anpassung in regelmäßigen Abständen ist vorgesehen.
25. Wie viele Stellen sind bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit derzeit nicht
besetzt (bitte nach Standorten aufschlüsseln)?
a) Warum wurden diese Stellen nicht besetzt?
b) Wie sehen die Ausschreibungsverfahren aus?
Derzeit sind bei der FKS 579 Dienstposten unbesetzt. Die Verteilung nach
Hauptzollämtern und Bundesfinanzdirektionen wird in Tabelle 25 im Anhang
dargestellt.
Antwort zu Frage 25a
Auf die regelmäßig in diesem Bereich vorgenommenen Ausschreibungen
haben sich nicht in ausreichendem Umfang geeignete Bewerber für jeden
Dienstposten beworben. Eine übliche Personalfluktuation (z. B. Altersabgänge,
Bewerbungen auf andere Dienstposten, Altersteilzeit im Blockmodell) löst
ebenfalls, zumindest vorübergehend, in einem gewissen Umfang Vakanzen aus.
Antwort zu Frage 25b
Die Ausschreibung von Dienstposten in der Zollverwaltung richtet sich nach
der Regelung für die Ausschreibung und Besetzung von Dienstposten in der
Zollverwaltung und der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (ARZV)
vom 23. Juni 2010. Danach wird zunächst geprüft, ob der Dienstposten zeitnah
(wieder) zu besetzen ist und ob gegebenenfalls Änderungen des
Aufgabeninhalts und/oder der Bewertung vorzunehmen sind.
Anschließend werden die Dienstposten der Besoldungsgruppen A 6/A 8
(mittlerer Dienst) und A 9g/A 11 (gehobener Dienst) im Bezirk der örtlichen
Behörde und bei den Mittelbehörden, die Dienstposten A 9m/A 9m+ Z (mittlerer
Dienst) und A 12 (gehobener Dienst) im Bezirk der Mittelbehörden und A 13g
(gehobener Dienst) bundesweit ausgeschrieben.
Ist die Ausschreibung auf örtlicher Ebene bzw. Bezirksebene erfolglos, wird in
Führungsklausuren festgelegt, ob, und wenn ja, welche Dienstposten darüber
hinaus bezirks- bzw. bundesweit ausgeschrieben werden.
Die Entscheidung über die im Rahmen einer Stellenausschreibung zu treffende
Personalauswahl obliegt der ausschreibenden Behörde und erfolgt im Rahmen
der ARZV.
Erfolgt im Ausschreibungsverfahren keine Nachbesetzung, sind die freien
Dienstposten gemäß § 19 des Haushaltsgesetzes 2011 in erster Linie
Bediensteten anzubieten, die bei anderen Bundesbehörden wegen Aufgabenrückgangs
oder wegen der Auflösung der Behörde entbehrlich geworden sind.
Drucksache 17/8222 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBleiben nach Berücksichtigung des vorgenannten Personenkreises
Dienstposten unbesetzt und sind entsprechende Planstellen vorhanden, werden
Dienstposten extern ausgeschrieben.
26. Plant die Bundesregierung für die Jahre 2012 und 2013 eine finanzielle
und personelle Aufstockung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (bitte nach
Standorten aufschlüsseln)?
a) Wenn ja, in welcher Höhe, und um wie viele Stellen (bitte operative
Stellen gesondert ausweisen)?
b) Wenn nicht, wie begründet sie dies?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. „Ergebnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit“
(Bundestagsdrucksache 17/6219) wird verwiesen.
Die Prüfungen der Lohnuntergrenze durch die Behörden der Zollverwaltung
bedingen einen zusätzlichen Personalbedarf von 156 Arbeitskräften mit
entsprechendem Sachmittelbedarf. Dieser Bedarf wurde für das Jahr 2012 anerkannt.
Zur Übernahme von Personal aus Personalüberhängen in Bundesbehörden
dürfen unterjährig bis zu 156 Planstellen/Stellen einschließlich Ausgabemitteln in
das Kapitel 08 04 umgesetzt werden.
Aus dem Einstellungsjahrgang 2011 ist beabsichtigt, 100 Nachwuchskräfte des
gehobenen Dienstes (g. D.) und des mittleren Dienstes (m. D.) dem
Arbeitsbereich FKS zuzuführen. Davon werden auf Grund des dreijährigen
Vorbereitungsdienstes im Jahr 2014 insgesamt 33 Nachwuchskräfte des g. D. und auf
Grund des zweijährigen Vorbereitungsdienstes im Jahr 2013 insgesamt 67
Nachwuchskräfte des m. D. dem Arbeitsbereich FKS zugeführt.
Für das Einstellungsjahr 2012 ist geplant, ebenso zu verfahren.
Im Ergebnis sollen damit dem Arbeitsbereich FKS bis zum Jahr 2015 (g. D.)
bzw. 2014 (m. D.) insgesamt 200 Nachwuchskräfte zugeführt werden.
27. Wie verhält sich die Bundesregierung zur Forderung der Sozialpartner im
Baugewerbe, eine verpflichtende technische Aufzeichnung der
Arbeitszeiten einzuführen, damit die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Verstöße
gegen die Praxis, Vollzeitbeschäftigte nur als Teilzeitbeschäftigte zu melden,
praktisch ahnden kann?
Der Bundesregierung ist außer einem sehr allgemein gehaltenen
Diskussionsbeitrag ein entsprechender prüffähiger Vorschlag der Sozialpartner im
Baugewerbe nicht bekannt. Er bedürfte je nach Ausgestaltung einer vertieften
Prüfung auf seine Vereinbarkeit mit der Dienstleistungsfreiheit.
Anlage
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/8222
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/8222
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/8222
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/8222
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/8222
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/8222
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/8222
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 27 – Drucksache 17/8222
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