Struktur und Risiken der Kapitalanlage deutscher Lebensversicherer, Pensionskassen und Pensionsfonds
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Matthias W. Birkwald, Ulla Lötzer, Dr. Axel Troost, Harald Koch, Ralph Lenkert, Richard Pitterle, Sabine Stüber, Kathrin Vogler, Johanna Voß, Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Für die Organisation und Finanzierung der privaten kapitalgedeckten Alterssicherung sind die Lebensversicherer zentral. Zweite wichtige Säule ist die betriebliche Alterssicherung, die u. a. mit Pensionskassen und Pensionsfonds in den jeweiligen Unternehmen und Betrieben organisiert wird. Neben Finanzdienstleistern aus der Investmentbranche stehen dabei ebenfalls die Lebensversicherer im Zentrum. Als weiteres Element gibt es schließlich die steuerlich geförderte Altersvorsorge über die Produkte der so genannten Riester Rente oder der Basisrenten (Rürup-Rente).
In allen diesen Verfahren werden die Beiträge über die Kapital- und Geldmärkte in unterschiedlichen Formen in Finanzprodukten und zum Teil in Sachwerten angelegt, um über eine möglichst gute Verzinsung langfristig und stabil die kumulierten Ansprüche zu bedienen. Laut Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen (BaFin) bilanzierten die Lebensversicher im zweiten Quartal 2011 Kapitalanlagen im Wert von rund 745 Mrd. Euro, die Pensionskassen von rund 110 Mrd. Euro und die Pensionsfonds von rund 1,05 Mrd. Euro. Alle Varianten sind über die Kapitalanlagen wiederum eng miteinander verbunden oder gehören gänzlich zu einer Unternehmensgruppe.
Gegen Insolvenz des Finanzdienstleisters und somit auch Finanzrisiken sollen für die betriebliche Alterssicherung der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) und für die Lebensversicherung der Sicherungsfonds „Protektor“ wirken. Im Umlageverfahren werden dazu laufende Beiträge von den Mitgliedsunternehmen erhoben und diese ebenfalls auf den Finanzmärkten angelegt. Der PSVaG verfügte damit Ende 2010 über Kapitalanlagen in Höhe von rund 3,6 Mrd. Euro, Protektor weist ein Sicherungsvermögen von 716 Mio. Euro aus.
Unabhängig von den Fragen, ob das kapitalgedeckte Verfahren makroökonomisch sinnvoll ist und ob die unterstellten sozial- und wirtschaftspolitischen Ziele überhaupt erreicht werden können, sind alle Verfahren und die beiden Sicherungslinien auf eine stabile Finanzmarktsituation angewiesen. Stabile, möglichst steigende Vermögenspreise garantieren (i) einen stetigen Rückfluss an Zinsen und Verkaufserlösen der Vermögenswerte, um die Verbindlichkeiten zu bedienen. Sie erhöhen (ii) die Rücklagen für die PSVaG und Protektor und sind (iii) verantwortlich dafür, dass Verluste, Abschreibungen und Insolvenzen bisher nur sehr begrenzt anfielen. Stabilität, Solvenz und somit Funktionalität des gesamten Systems der kapitalgedeckten Alterssicherung wird immer nur in einer sehr bestimmten Situation möglich sein, nämlich in relativ ruhigen Zeiten an den Kapital- und Geldmärkten und bei Nettozufluss von „frischem“ Kapital.
Diese Grundbedingung ist mit der Finanz- und Wirtschaftskrise seit 2007/2008 nicht länger gegeben. Bis dato fehlen realistische Bewertungen der Vermögensanlagen und des Abschreibungsbedarfs, es herrscht weitgehend Intransparenz über die konkreten Risiken über alle Bereiche und Finanzdienstleister. Ebenso lässt sich die Dynamik der Preisbewegungen nicht hinreichend einschätzen, entsprechend gefährlich kann die Situation jederzeit werden. Spätestens mit der jüngsten Zuspitzung im Euroraum steht also nicht nur der Euro als Währung auf dem Spiel. Ein wie auch immer ausgelöster nachhaltiger Preiseinbruch bei den Finanzanlagen der Lebensversicherer, Pensionsfonds und Pensionskassen, dem Anstieg der Abschreibungen und daraus resultierenden Insolvenzen von Finanzdienstleistern und Zahlungsproblemen von Unternehmen mit Pensionskassen, wird sich bei den Kunden als sinkende Auszahlung der Altersvorsorge bis hin zum Totalverlust der angesparten Gelder realisieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie viele durch die BaFin und Bundesbank beaufsichtigte Lebensversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds agieren auf dem Markt?
Wie setzt sich aktuell die Kapitalanlage der deutschen Lebensversicher, der Pensionskassen und Pensionsfonds zusammen?
Aus welchen Ländern außerhalb der Eurozone in der Europäischen Union (EU) werden Staatsanleihen von Lebensversicherern, Pensionskassen und Pensionsfonds in welcher Höhe (absolut/relativ) gehalten?
Wie hoch ist der entsprechende Anteil von Anleihen und Beteiligungen (direkt und indirekt über Fonds) an Banken und Finanzdienstleister?
Wie setzt sich die Risikokapitalanlagequote der Lebensversicherer, Pensionsfonds, Pensionskassen nach dem Anlagekatalog der Anlagenverordnung – AnlV aktuell zusammen?
Wird die geltende Risikogewichtung der Kapitalanlage angesichts der hohen Volatilität und Turbulenzen auf den Märkten weiterhin als realistisch betrachtet?
Werden aus den Erfahrungen der stets veränderten (verschärften) Bankenstresstests entsprechende Rückschlüsse für die Risikobewertung der Vermögensanlagen der Lebensversicherer, Pensionskassen und Pensionsfonds gezogen?
Wie steht die Bundesregierung zur Aussage, dass seit 2007/2008 über unzählige nationale/internationale Änderungen rechtlicher Bestimmungen und Bewertungsvorschriften der Ausverkauf von Vermögenswerten und so die flächendeckende Insolvenz der Finanzdienstleister zwar verhindert wurde, aber eine realistische Einschätzung der Solvenz und Liquidität dieser Akteure so unmöglich ist?
Wenn diesen Aussagen nicht zugestimmt wird, wie kann es sein, dass ständig neue Stresstests der Finanzdienstleister notwendig sind, und es dennoch weitgehend unklar bleibt, wie hoch der tatsächliche Abschreibungsbedarf und der Liquiditätsbedarf der Finanzdienstleister ist?
Welche Vorkehrungen werden getroffen, um das Altersvermögen der Kundinnen und Kunden zu schützen, sobald signifikante Abschreibungen bei den Kapitalanlagen der Lebensversicherer, Pensionskassen und Pensionsfonds vorzunehmen sind?
Wie werden sich langfristig sinkende Realzinsen auf den Finanzmärkten auf die Verzinsung des Sparbeitrages bei den Lebensversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds auswirken?
Wie steht die Bundesregierung zur Forderung, in Zukunft die Staatsanleihen bei den Lebensversicherern, Pensionskassen und Pensionsfonds nicht mehr mit null zu gewichten?
Welche Folgen hätte diese Veränderung der Bilanzierung auf die „Verzinsung“ der kapitalgedeckten Altersvorsorgeprodukte?