[Deutscher Bundestag Drucksache 17/8225
17. Wahlperiode 19. 12. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Matthias W. Birkwald,
Ulla Lötzer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/8047 –
Struktur und Risiken der Kapitalanlage deutscher Lebensversicherer,
Pensionskassen und Pensionsfonds
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Für die Organisation und Finanzierung der privaten kapitalgedeckten
Alterssicherung sind die Lebensversicherer zentral. Zweite wichtige Säule ist die
betriebliche Alterssicherung, die u. a. mit Pensionskassen und Pensionsfonds in
den jeweiligen Unternehmen und Betrieben organisiert wird. Neben
Finanzdienstleistern aus der Investmentbranche stehen dabei ebenfalls die
Lebensversicherer im Zentrum. Als weiteres Element gibt es schließlich die
steuerlich geförderte Altersvorsorge über die Produkte der so genannten Riester
Rente oder der Basisrenten (Rürup-Rente).
In allen diesen Verfahren werden die Beiträge über die Kapital- und Geldmärkte
in unterschiedlichen Formen in Finanzprodukten und zum Teil in Sachwerten
angelegt, um über eine möglichst gute Verzinsung langfristig und stabil die
kumulierten Ansprüche zu bedienen. Laut Bundesaufsichtsamt für
Finanzdienstleistungen (BaFin) bilanzierten die Lebensversicher im zweiten Quartal
2011 Kapitalanlagen im Wert von rund 745 Mrd. Euro, die Pensionskassen von
rund 110 Mrd. Euro und die Pensionsfonds von rund 1,05 Mrd. Euro. Alle
Varianten sind über die Kapitalanlagen wiederum eng miteinander verbunden oder
gehören gänzlich zu einer Unternehmensgruppe.
Gegen Insolvenz des Finanzdienstleisters und somit auch Finanzrisiken sollen
für die betriebliche Alterssicherung der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG)
und für die Lebensversicherung der Sicherungsfonds „Protektor“ wirken. Im
Umlageverfahren werden dazu laufende Beiträge von den
Mitgliedsunternehmen erhoben und diese ebenfalls auf den Finanzmärkten angelegt. Der PSVaG
verfügte damit Ende 2010 über Kapitalanlagen in Höhe von rund 3,6 Mrd. Euro,
Protektor weist ein Sicherungsvermögen von 716 Mio. Euro aus.
Unabhängig von den Fragen, ob das kapitalgedeckte Verfahren
makroökonomisch sinnvoll ist und ob die unterstellten sozial- und wirtschaftspolitischen
Ziele überhaupt erreicht werden können, sind alle Verfahren und die beiden
Sicherungslinien auf eine stabile Finanzmarktsituation angewiesen. Stabile,
möglichst steigende Vermögenspreise garantieren (i) einen stetigen Rückfluss Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 16. Dezember
2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/8225 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodean Zinsen und Verkaufserlösen der Vermögenswerte, um die
Verbindlichkeiten zu bedienen. Sie erhöhen (ii) die Rücklagen für die PSVaG und Protektor
und sind (iii) verantwortlich dafür, dass Verluste, Abschreibungen und
Insolvenzen bisher nur sehr begrenzt anfielen. Stabilität, Solvenz und somit
Funktionalität des gesamten Systems der kapitalgedeckten Alterssicherung wird
immer nur in einer sehr bestimmten Situation möglich sein, nämlich in relativ
ruhigen Zeiten an den Kapital- und Geldmärkten und bei Nettozufluss von
„frischem“ Kapital.
Diese Grundbedingung ist mit der Finanz- und Wirtschaftskrise seit 2007/
2008 nicht länger gegeben. Bis dato fehlen realistische Bewertungen der
Vermögensanlagen und des Abschreibungsbedarfs, es herrscht weitgehend
Intransparenz über die konkreten Risiken über alle Bereiche und
Finanzdienstleister. Ebenso lässt sich die Dynamik der Preisbewegungen nicht hinreichend
einschätzen, entsprechend gefährlich kann die Situation jederzeit werden.
Spätestens mit der jüngsten Zuspitzung im Euroraum steht also nicht nur der
Euro als Währung auf dem Spiel. Ein wie auch immer ausgelöster
nachhaltiger Preiseinbruch bei den Finanzanlagen der Lebensversicherer,
Pensionsfonds und Pensionskassen, dem Anstieg der Abschreibungen und daraus
resultierenden Insolvenzen von Finanzdienstleistern und Zahlungsproblemen
von Unternehmen mit Pensionskassen, wird sich bei den Kunden als sinkende
Auszahlung der Altersvorsorge bis hin zum Totalverlust der angesparten
Gelder realisieren.
1. Wie viele durch die BaFin und Bundesbank beaufsichtigte
Lebensversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds agieren auf dem Markt?
a) Wie viele Unternehmen mit einem Hauptsitz außerhalb Deutschlands
sind aktiv?
b) Wie viele Kundinnen und Kunden (Versicherte) haben die genannten
Finanzdienstleister, bzw. wie viele Bürgerinnen und Bürger sind über
die unterschiedlichen Durchführungswege in das System der privaten,
kapitalgedeckten Altersvorsorge integriert?
c) Welche Einkommensgruppen partizipieren in welcher Höhe an den
unterschiedlichen Verfahren?
d) Wie viele Personen erhalten aktuell reale Auszahlung, differenziert
nach Renten und Einmalzahlungen?
Zum 31. Dezember 2010 standen 94 Lebensversicherungsunternehmen, 152
Pensionskassen und 30 Pensionsfonds mit Geschäftstätigkeit unter Aufsicht der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Die Bundesbank beaufsichtigt keine Versicherungsunternehmen.
Bei den im Folgenden genannten Zahlen sind die Versicherungsunternehmen
unter Landesaufsicht nicht berücksichtigt.
2011 betreiben 21 ausländische Lebensversicherungsunternehmen das
Niederlassungsgeschäft. Das Dienstleistungsgeschäft wird von 318
Lebensversicherungsunternehmen betrieben.
Die BaFin erfasst im Bereich der Lebensversicherung lediglich die Zahl der
bestehenden Versicherungsverträge, nicht die Zahl der versicherten Personen. In
der Regel haben Lebensversicherte mehr als einen Vertrag. Die Verträge
können neben der Altersvorsorge auch anderen Zwecken dienen. Zum 31.
Dezember 2010 bestanden ca. 90 Millionen Verträge, davon entfielen ca. 23 Millionen
Verträge auf die private Rentenversicherung (einschließlich steuerlich
geförderte Versicherungen, ohne fondsgebundene Produkte) und ca. 36 Millionen
auf die klassische Kapitallebensversicherung.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8225Der Finanzaufsicht liegen keine Informationen vor, welche
Einkommensgruppen in welcher Höhe an den unterschiedlichen Verfahren partizipieren
Die Anzahl der Personen, die zum 31. Dezember 2010 eine Alters- oder
Invalidenrente bezogen, beträgt bei Pensionskassen ca. 1 Million und bei
Pensionsfonds ca. 0,2 Millionen. Informationen zur Zahl der Rentenzahlungen durch
Lebensversicherungsunternehmen und zu Kapitalzahlungen liegen der
Finanzaufsicht nicht vor.
2. Wie setzt sich aktuell die Kapitalanlage der deutschen Lebensversicher, der
Pensionskassen und Pensionsfonds zusammen?
a) Welchen Anteil haben daran die Anleihen, Beteiligungen (direkt und
indirekt über Fonds) von Banken und anderen Finanzdienstleistern?
b) Aus welchen Ländern der Eurozone werden in welcher Höhe (absolut/
relativ) Staatsanleihen gehalten?
c) Welche darüber hinausgehenden Anlagen und Ausleihungen an die
öffentliche Hand in Länder der Eurozone werden gehalten (absolut/
relativ)?
Die Kapitalanlage der deutschen Lebensversicherungsunternehmen (Lebens-
VU) und Pensionskassen setzt sich per 2. Quartal 2011 wie folgt zusammen:
* In % der Summe der Kapitalanlagen.
Anlageart Lebens-
VU
Pensionskassen
Mio. Euro %* Mio. Euro %*
1 2 3 4 5
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte: 16 055 2,1 3 032 2,7
2. Anteile an Sondervermögen,
Investmentaktiengesellschaften und Investmentgesellschaften:
195 662 26,3 31 294 27,9
3. Grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen: 49 848 6,7 1 086 1,0
4. Forderungen: 575 0,1 585 0,5
5. Darlehen an EWR-Staat, seine Regionalregierungen,
Gebietskörperschaften, internationale
Organisationen:
73 772 9,9 11 191 10,0
6. Unternehmensdarlehen u. ABS: 7 165 1,0 349 0,3
7. Policendarlehen: 4 774 0,6 0 0,0
8. Pfandbriefe, Kommunalobligationen u. a.
Schuldverschreibungen von Kreditinstituten:
164 029 22,0 27 250 24,3
9. Börsennot. Schuldverschreibungen: 68 254 9,1 7 950 7,1
10. Andere Schuldverschreibungen: 7 734 1,0 564 0,5
11. Forderungen aus nachrangigen Verbindlichkeiten: 12 369 1,7 2 032 1,8
12. Genussrechte: 4 312 0,6 177 0,2
13. Schuldbuchforderungen und Liquiditätspapiere: 1 075 0,1 320 0,3
14. Notierte Aktien: 3 765 0,5 24 0,0
15. Nicht notierte Aktien und Gesellschaftsanteile: 18 617 2,5 642 0,6
16. Anlagen bei Kreditinstituten ohne laufende
Guthaben:
104 925 14,1 24 593 21,9
17. Anlagen in der Öffnungsklausel: 10 906 1,5 892 0,8
18. Andere Kapitalanlagen: 1 120 0,2 68 0,1
19. Verbindlichkeiten aus Hypotheken, Grund- und
Rentenschulden:
49 0,0 10 0,0
20. Summe der Kapitalanlagen: 745 006 100,0 112 059 100,0
Drucksache 17/8225 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Kapitalanlage der Pensionsfonds setzte sich wie folgt zusammen:
* In % der Summe der Kapitalanlagen.
Die Angaben zu den Fragen 2a bis 2c werden im regelmäßigen Berichtswesen
der Versicherungsunternehmen, Pensionskassen und Pensionsfonds nicht
gemeldet.
Seit Beginn der Finanzmarktkrise erhebt die BaFin jedoch bestimmte
Informationen über Sonderabfragen bei den großen Versicherungsgruppen und
Einzelunternehmen, die eine ausreichende Marktabdeckung gewährleisten. Die
Aufzeichnung für den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 11. Mai
2011 (Sachstandsbericht zum Thema Versicherungen und EU-Staatsanleihen)
enthält die Ergebnisse der letzten umfassend ausgewerteten Sonderabfrage.
Danach hielten die großen deutschen Versicherungsgruppen 20,56 Prozent ihrer
Kapitalanlagen in EU-Staatsanleihen. Eine Differenzierung in Staatsanleihen
und andere Anlagen bei der öffentlichen Hand wurde nicht vorgenommen.
3. Aus welchen Ländern außerhalb der Eurozone in der Europäischen Union
(EU) werden Staatsanleihen von Lebensversicherern, Pensionskassen und
Pensionsfonds in welcher Höhe (absolut/relativ) gehalten?
Kapitalanlagen
Pensionsfonds per 31. 12. 2010
Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko
von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
per 31. 12. 2010
Anlageart Endbestand Endbestand
in Tsd. Euro %* in Tsd. Euro %*
Grundstücke, grundstücksgleiche
Rechte und Bauten
– – – –
Anteile an verbundenen
Unternehmen
624 0,1 – –
Ausleihungen an verbundene
Unternehmen
2 000 0,2 30 020 0,1
Beteiligungen 103 0,0 18 402 0,1
Ausleihungen an Unternehmen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht
– – – –
Aktien – – – –
Investmentanteile 163 679 15,8 22 310 466 91,7
andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere
– – – –
Inhaberschuldverschreibungen und
andere festverzinsliche Wertpapiere
193 341 18,6 298 799 1,2
Hypotheken-, Grundschuld- und
Rentenschuldforderungen
– – – –
Verträge bei
Lebensversicherungsunternehmen
554 348 53,4 859 301 3,5
Namensschuldverschreibungen 42 082 4,1 244 840 1,0
Schuldscheinforderungen und
Darlehen
47 051 4,5 498 056 2,0
übrige Ausleihungen 500 0,0 – –
Einlagen bei Kreditinstituten 33 839 3,3 63 218 0,3
andere Kapitalanlagen 24 0,0 19 928 0,1
Summe der Kapitalanlagen 1 037 591 100,0 24 343 030 100,0
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/8225Wie hoch ist der entsprechende Anteil von Anleihen und Beteiligungen
(direkt und indirekt über Fonds) an Banken und Finanzdienstleister?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Die Anteile der Anlagen in
Banken und Finanzdienstleistern (ohne Pfandbriefe) je Land bewegen sich von
0 Prozent bis 1 Prozent der Kapitalanlagen der in die Sonderabfragen
einbezogenen Versicherer. Insgesamt liegt der Anteil dieser Anlagen bei ca. 1 Prozent
der gesamten Kapitalanlagen.
4. Wie setzt sich die Risikokapitalanlagequote der Lebensversicherer,
Pensionsfonds, Pensionskassen nach dem Anlagekatalog der
Anlagenverordnung – AnlV aktuell zusammen?
Die Risikokapitalanlagenquote setzt sich per 2. Quartal 2011 wie folgt
zusammen:
* inklusive laufender Guthaben bei Kreditinstituten, ohne Verbindlichkeiten aus Hypotheken, Grund und Rentenschulden
** hierbei handelt es sich um das 100 Prozent übersteigende Marktrisikopotential, das auf § 3 Abs. 3 S. 1 AnlV anzurechnen ist
*** bei diesen Beträgen handelt es sich um Näherungswerte
Für Pensionsfonds existiert eine derartige Übersicht nicht.
Bezeichnung der Anlageart nach § 2 Abs. 1
AnlV i. d. F. vom 26. 2. 2011
Gesamtes Vermögen
Lebens-VU exkl. PK/PF Pensionskassen
absolut in
Mio. Euro
Anteil in % absolut in
Mio. Euro
Anteil in %
Von den Kapitalanlagen entfallen auf:
Wertpapierdarlehen (Nr. 2), soweit Aktien
(Nr. 12) Gegenstand des Darlehens sind
0 0,0% 0 0,0%
Forderungen aus nachrangigen
Verbindlichkeiten und Genussrechte (Nr. 9)
16 681 2,2% 2 209 2,0%
In einen organisierten Markt einbezogene
voll eingezahlte Aktien (Nr. 12)
3 765 0,5% 24 0,0%
Nicht notierte voll eingezahlte Aktien,
Geschäftsanteile an einer GmbH,
Kommanditanteile und Beteiligungen als stiller
Gesellschafter i. S. d. HGB (Nr. 13)
18 617 2,5% 642 0,6%
Anteile an Sondervermögen (Nr. 15 bis 17,
inkl. Hedgefonds), soweit sie
– in einen organisierten Markt des EWR
einbezogene voll eingezahlte Aktien und
Genussrechte enthalten
19 821 2,7% 5 769 5,1%
– anderen Anlagearten nicht eindeutig
zugerechnet werden können; Restwert des
Fonds u. nicht transparente Fonds
11 943 1,6% 2 570 2,3%
Anlagen in High-Yield-Anleihen 10 880 1,5% 1 532 1,4%
Erhöhtes Marktrisikopotential von Fonds** 3 994 0,5% 98 0,1%
An Hedgefonds gebundene Anlagen (z. T. in
anderen als den vorgenannten Nummern der
AnlV)***
2 277 0,3% 754 0,7%
Risikokapitalanlagen in der Öffnungsklausel 1 270 0,2% 248 0,2%
Summe der Risikokapitalanlagen
bezogen auf das gesamte Vermögen
89 248 12,0% 13 846 12,4
Drucksache 17/8225 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode5. Wird die geltende Risikogewichtung der Kapitalanlage angesichts der
hohen Volatilität und Turbulenzen auf den Märkten weiterhin als realistisch
betrachtet?
a) Inwiefern sind vergleichbare Stresstests, wie bei den Banken, bei den
Lebensversicherern, Pensionskassen und Pensionsfonds durchgeführt
worden und/oder sind geplant?
b) Haben die Versicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds
ebenfalls Liquiditätsprobleme wie die Banken?
Wenn ja, welche bzw. unter welchen Bedingungen werden diese
erwartet?
Innerhalb des derzeit gültigen Solvenzregimes für Versicherungsunternehmen
gibt es keine eigenständige Kapitalanforderung für Kapitalanlagerisiken. Die
Anforderungen für die Eigenmittelausstattung von Versicherungsunternehmen
für Kapitalanlagerisiken werden pauschal abgedeckt, eine Risikogewichtung
der Kapitalanlagen gibt es daher nicht. Die künftigen Solvenzregeln unter dem
Solvabilität-II-Regime werden die spezifischen Kapitalanlagerisiken
detaillierter erfassen. An deren Kalibrierung wird derzeit auf europäischer Ebene
gearbeitet.
Der Aufsicht stehen als Frühwarnsystem verschiedene, zukunftsgerichtete
Instrumente zur Verfügung. Eines davon ist der so genannte Stresstest, der eine
mögliche negative (aber nicht sichere) Kapitalmarktentwicklung unterstellt.
Stresstests haben sich als quantitatives Element des Risikomanagements der
Kapitalanlagen etabliert und werden von der Versicherungsaufsicht seit 2003
jährlich durchgeführt. Darüber hinaus haben die Unternehmen (mit Ausnahme
der Pensionsfonds) auf quartalsweiser Basis interne Stresstests durchzuführen.
Die Tests simulieren Veränderungen des Kapitalmarktes auf die Bilanz eines
Versicherers und sollen die Versicherer bei negativen Ergebnissen rechtzeitig
veranlassen, Maßnahmen zur Steigerung der Risikotragfähigkeit zu ergreifen.
Mit dem Stresstest wird sichtbar, ob das Versicherungsunternehmen in einer
gedachten Krisensituation die Vertragsverpflichtungen ohne Gegenmaßnahmen
erfüllen kann. Die Kalibrierung des Stresstests wird jährlich überprüft und ggf.
angepasst.
Auf europäischer Ebene wurde 2011 durch die europäische
Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions
Authority) zum zweiten Mal ein länderübergreifender Stresstest durchgeführt,
der speziell grenzüberschreitend tätige große Versicherungsgruppen erfasste.
Über Art und Umfang der Durchführung eines europäischen Testes im Jahr
2012 ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird das EIOPA Board of
Supervisors treffen, in dem jedes EU-Mitgliedsland mit einem Sitz vertreten ist.
Das Geschäftsmodell von Lebensversicherungen und Einrichtungen der
betrieblichen Altersvorsorge (wie Pensionskassen und Pensionsfonds)
unterscheidet sich strukturell vom Geschäftsmodell von Banken. Die vertraglich
vereinbarten Leistungen und Prämien lassen langfristige Liquiditätsplanungen zu,
kurzfristige Refinanzierungen sind nicht nötig. In der Praxis wurden
Liquiditätsprobleme von Lebensversicherungsunternehmen, Pensionskassen oder
Pensionsfonds noch nicht beobachtet und sind auch für die Zukunft eher
unwahrscheinlich.
Theoretisch könnte es aus zwei Gründen zu Liquiditätsproblemen kommen:
● Unvorhergesehene massive Stornierungen von langlaufenden Verträgen
durch Kunden aus Gründen der kurzfristigen Anlageumschichtung. Die
Entwicklung von Stornoquoten wird sowohl durch die
Versicherungsunternehmen selbst wie auch die Aufsicht bereits seit langem sorgfältig beobachtet,
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/8225in letzter Zeit z. B. im Zusammenhang mit der Zunahme von Verträgen
gegen Einmalbeitrag. Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung sind
Stornierungen wegen der Koppelung der Vertragsbeziehungen an das
Arbeitsverhältnis seltener möglich.
● Mögliche Liquiditätsrisiken aufgrund der unterschiedlichen Laufzeit von
Kapitalanlagen und den Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen.
Diese sind auf Grund der Vorgaben der Anlageverordnung, der
aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an das Risikomanagement sowie der
traditionell eher konservativen Anlagepolitik der deutschen Versicherer
begrenzt. Die Unternehmen betreiben zur Steuerung ein aktives Management
von Anlagen und Verpflichtungen (Asset-Liability-Management), das von
der Versicherungsaufsicht regelmäßig überprüft wird.
6. Werden aus den Erfahrungen der stets veränderten (verschärften)
Bankenstresstests entsprechende Rückschlüsse für die Risikobewertung der
Vermögensanlagen der Lebensversicherer, Pensionskassen und Pensionsfonds
gezogen?
a) Wenn nein, warum wird die Bewertung im Umfeld systemischer
Finanzmarktrisiken nicht angepasst?
b) Wenn eine Anpassung nicht notwendig scheint, da es keine
systemischen Effekte gebe und sich die Situation nicht grundlegend geändert
habe, warum werden dann nicht die seit 2007/2008 ausgereichten
Kapitalbeteiligungen, Staatsgarantien und rechtlichen Veränderungen für
den Finanzsektor signifikant zurückgenommen?
Die Frage wird insgesamt beantwortet. Stresstests stellen eine von mehreren
Informationsquellen für die Risikobewertung der Vermögensanlagen im Rahmen
der operativen Aufsicht über alle (Erst-)Versicherungsunternehmen und
Pensionsfonds dar. Die Ergebnisse fließen beispielsweise in die Urteilsbildung bei
den qualitativen Prüfungen im Rahmen der Aufsichtsrechtlichen
Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), bei der u. a. die
Angemessenheit der Risikosteuerungsmaßnahmen ausgehend von der Bewertung des
gesamten Risiko beurteilt wird, ein. Eine direkte Übertragung der Ergebnisse der
Bankenstresstests ist wegen der unterschiedlichen Risikolage nicht möglich.
Auf die Antwort zu Frage 5 wird insoweit verwiesen. Selbstverständlich
werden die Kriterien der Versicherungsstresstests im Lichte der Erfahrungen mit
früheren Stresstests sowie aktueller Entwicklungen im Finanzsektor insgesamt
laufend überprüft und ggf. angepasst.
7. Wie steht die Bundesregierung zur Aussage, dass seit 2007/2008 über
unzählige nationale/internationale Änderungen rechtlicher Bestimmungen
und Bewertungsvorschriften der Ausverkauf von Vermögenswerten und so
die flächendeckende Insolvenz der Finanzdienstleister zwar verhindert
wurde, aber eine realistische Einschätzung der Solvenz und Liquidität
dieser Akteure so unmöglich ist?
Wenn diesen Aussagen nicht zugestimmt wird, wie kann es sein, dass
ständig neue Stresstests der Finanzdienstleister notwendig sind, und es
dennoch weitgehend unklar bleibt, wie hoch der tatsächliche
Abschreibungsbedarf und der Liquiditätsbedarf der Finanzdienstleister ist?
Der Aussage, eine realistische Einschätzung der Solvenz und Liquidität von
Finanzdienstleistern sei nicht möglich, wird nicht zugestimmt. Stresstests sind
routinemäßig verwendete Instrumente der Kreditinstitute selbst und der
Finanzdienstleistungsaufsicht, deren Anwendung im bankaufsichtlichen Regelwerk
Niederschlag gefunden hat. Ziel der Stresstests ist es, künftige Veränderungen
der ökonomischen Rahmenbedingungen zu spezifizieren und zu prüfen, inwie-
Drucksache 17/8225 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeweit Kreditinstitute im Hinblick auf die regulatorische und ökonomische
Kapitalausstattung derartigen besonders negativen Einflüssen standhalten können.
Neu ist in der europäischen Bankaufsichtspraxis die Veröffentlichung von
Stresstestergebnissen. Diese Veröffentlichung dienen aber nicht der
Unterrichtung der Aufsichtsbehörden, sondern der Information der Marktteilnehmer.
8. Welche Vorkehrungen werden getroffen, um das Altersvermögen der
Kundinnen und Kunden zu schützen, sobald signifikante Abschreibungen bei
den Kapitalanlagen der Lebensversicherer, Pensionskassen und
Pensionsfonds vorzunehmen sind?
a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, wenn auf die
Sicherungsfunktion von PSVaG und dem viel geringer finanziell
ausgestatteten Protektor verwiesen und unterstellt wird, die freiwilligen
Zusagen würden selbst dann eingehalten, wenn sie ihrer
Vermögenswerte abschreiben müssen und aus gleichen Gründen keine
Zusatzbeiträge von den Mitgliedsunternehmen erhalten könnten?
b) Wenn kein unmittelbares Problem gesehen wird, warum hat dann die
Bundesregierung in der Vergangenheit in ähnlicher Situation eine
politische Garantie der Spareinlagen trotz Existenz des
Einlagensicherungsfonds der Banken, gegeben, der offensichtlich in einer
systemischen Krise nicht ausreichen würde?
Das staatlich geförderte Altersvorsorgevermögen, das Arbeitnehmer im
Rahmen ihrer betrieblichen Altersversorgung bei Lebensversicherungen in Form
der Direktversicherung, bei Pensionskassen oder bei Pensionsfonds aufgebaut
haben, ist aufgrund der besonderen Ausgestaltung und wegen der spezifischen
Sicherungseinrichtungen der betrieblichen Altersversorgung gegen Verluste gut
gesichert.
Ausgangspunkt für die Betriebsrente ist immer die entsprechende Zusage des
Arbeitgebers, für deren Erfüllung er ausnahmslos haftet. Bei über externe
Versorgungsträger durchgeführten Betriebsrentenzusagen (Pensionskassen,
Pensionsfonds, Direktversicherungen), besteht der besondere Schutz der
Beschäftigten neben der Haftung des Arbeitgebers darin, dass die Deckungsmittel für
die Betriebsrenten auf die Versorgungsträger ausgelagert bzw. externalisiert
sind. Diese Versorgungsträger unterliegen wiederum der Aufsicht der BaFin.
Für Pensionskassen gelten dabei spezifische Kapitalanlagevorschriften, die
eine Mischung und Streuung des verwalteten Kapitals vorsehen. Dabei sind
bestimmte quantitative Höchstgrenzen vorgeschrieben, sowohl für die
Beteiligungen in Aktien als auch für Anlagen in Fremdwährungen. Direktversicherungen
und die meisten der so genannten deregulierten Pensionskassen sind zudem
durch die angesprochene gesetzliche Sicherungseinrichtung, die „Protektor
Lebensversicherungs-AG“, geschützt.
Eine Sonderstellung haben die 2002 eingeführten Pensionsfonds. Da sie in der
Geldanlage risikoreicher agieren können als Pensionskassen und
Lebensversicherungen (keine quantitative Beschränkung der Anlage in Aktien),
unterliegen über Pensionsfonds durchgeführte Betriebsrentenzusagen der Sicherung
durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG).
Der PSVaG hat in den letzten 36 Jahren ohne Einschränkung hervorragend
funktioniert. Die Mitgliedsunternehmen des PSVaG – derzeit rd. 91 000
Unternehmen – sind im Umlageverfahren gesetzlich zur Ausfinanzierung der Leistungen
des PSVaG verpflichtet. Deshalb spiegelt sich die Schadenentwicklung eines
Jahres im jeweiligen Beitragssatz wider. Die Höhe des festgelegten
Beitragssatzes sorgt damit stets für ausreichende Solvabilität. Er hat seine Krisenfestigkeit
auch in der vergangenen Finanz- und Wirtschaftskrise unter Beweis gestellt. Seit
2010 bewegt sich der Beitragssatz wieder in den vor der Krise üblichen Grenzen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/8225Protektor als freiwillige Auffanggesellschaft kommt erst dann zum Einsatz,
wenn das gesetzliche Haftungsvolumen von momentan ca. 1,4 Mrd. Euro
vollständig aufgebraucht wurde und die Verpflichtungen aus den
Lebensversicherungsverträgen durch die Aufsichtsbehörde um 5 Prozent der vertraglich
garantierten Leistungen herabgesetzt wurden. Alle Mitglieder der Protektor
Lebensversicherungs-AG haben sich in einer freiwilligen
Selbstverpflichtungserklärung zur Zahlung weiterer finanzieller Mittel (maximal insgesamt ca.
5,6 Mrd. Euro) verpflichtet. Laut Satzung der freiwilligen
Sicherungseinrichtung haben alle Mitgliedsunternehmen der Zahlungsaufforderung zu folgen.
Zahlt ein verpflichtetes Unternehmen den angeforderten Betrag ganz oder
teilweise nicht rechtzeitig ein, ist der rückständige Betrag mit einem Zinssatz von
5 Prozent über dem Basiszinssatz (§ 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs – BGB)
zu verzinsen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht
ausgeschlossen.
Im Übrigen kann Protektor einzelne Unternehmen mit Zustimmung der
Aufsichtsbehörde ganz oder teilweise von der Zahlung aus dieser
Selbstverpflichtungserklärung befreien, wenn ansonsten die Voraussetzungen des § 89 Absatz 1
Satz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) erfüllt wären (Unternehmen
ist auf Dauer nicht mehr imstande, seine Verpflichtungen zu erfüllen). Die
Nichterfüllung der Einzahlungsverpflichtung durch ein verpflichtetes Unternehmen
befreit jedoch die anderen verpflichteten Unternehmen nicht von ihrer
Einzahlungsverpflichtung. Die freiwillige Auffanggesellschaft beruht auf einer
Verpflichtungserklärung aller angeschlossenen Mitgliedsunternehmen und
unterliegt insoweit nicht der Aufsicht durch die BaFin oder einer anderen staatlichen
Behörde.
Die Sicherungssysteme der Versicherungswirtschaft bzw. der betrieblichen
Altersvorsorge sind mit den Einlagensicherungssystemen der Banken wegen
des in der Praxis fehlenden Liquiditätsrisikos nicht vergleichbar. Es wird
ergänzend auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
9. Wie werden sich langfristig sinkende Realzinsen auf den Finanzmärkten
auf die Verzinsung des Sparbeitrages bei den Lebensversicherungen,
Pensionskassen und Pensionsfonds auswirken?
a) Wenn hier keine Probleme gesehen werden, warum wurde auf Rat der
Bundesregierung der Garantiezins (Höchstrechnungszins) bei
Lebensversicherungspolicen für Neuverträge ab 2012 auf 1,75 Prozent
gesenkt?
b) Wie hat sich die Überschussbeteiligung für die Kundinnen und Kunden
bei den genannten Anbietern von Altersvorsorgeprodukten seit 2007/
2008 entwickelt?
Die Versicherungsunternehmen sind für die Anlage der Beiträge ihrer Kunden
auf die Produkte angewiesen, die der Kapitalmarkt zur Verfügung stellt. Die
Höhe der Überschüsse, die den Versicherten ausgekehrt werden können, hängt
also direkt von der Entwicklung der Kapitalmarktzinsen ab. Der sog.
Höchstrechnungszins darf nach § 65 Absatz 1 VAG nicht höher sein als 60 Prozent des
Zinssatzes der Anleihen des Staates, auf dessen Währung der Vertrag lautet.
Wenn dieser Zinssatz sinkt, ist die Anpassung des Höchstrechnungszinses also
unvermeidlich.
Das Niveau der Gesamtverzinsung (Garantiezins und Überschussbeteiligung)
ist bei den Lebensversicherern in den letzten Jahren zurückgegangen. Für 2012
erwartet die BaFin durchschnittlich 3,9 Prozent. Auch im Bereich der
Pensionskassen sind die Überschüsse in den letzen Jahren zurückgegangen. Eine
allgemeine Aussage über das Niveau der Überschussbeteiligung der Versicherten ist
aufgrund der heterogenen Zusammensetzung der Pensionskassen (unterschied-
Drucksache 17/8225 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeliche Finanzierungsverfahren; Beitragsrückerstattung an Arbeitgeber;
Überschussbeteiligung in mehrjährigen Abständen etc.) nicht möglich.
10. Wie steht die Bundesregierung zur Forderung, in Zukunft die
Staatsanleihen bei den Lebensversicherern, Pensionskassen und Pensionsfonds nicht
mehr mit null zu gewichten?
Welche Folgen hätte diese Veränderung der Bilanzierung auf die
„Verzinsung“ der kapitalgedeckten Altersvorsorgeprodukte?
An der geplanten Nullgewichtung aller Staatsanleihen des Europäischen
Wirtschaftsraums (EWR) als Ausgangspunkt für das künftige Aufsichtsrecht unter
der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der
Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) sollte in der gegenwärtigen Situation festgehalten
werden.
Versicherer dürfen ihre Vermögenswerte grundsätzlich nach dem Grundsatz der
unternehmerischen Vorsicht (sog. Prudent Person Principle) anlegen (Artikel 132
der Sovabilität-II-Rahmenrichtlinie). Danach sind die Unternehmen verpflichtet,
nur in solche Kapitalanlagen zu investieren, deren Risiken sie erkennen, messen,
überwachen, managen, steuern und berichten sowie bei der Beurteilung ihres
Gesamtsolvabilitätsbedarfs im Rahmen der unternehmenseigenen Risiko- und
Solvabilitätsbeurteilung (sog. Own Risk und Solvency Assessment – ORSA)
angemessen berücksichtigen können.
Für Staatsanleihen bedeutet dies, dass die Unternehmen die Risikohaftigkeit
ihrer entsprechenden Investments beurteilen und als Teil der Schätzung ihres
Gesamtsolvabilitätsbedarfs in der Erstellung des ORSA auch mit quantifizieren
müssen (Artikel 45 Absatz 1 Buchstabe a) der Solvabilität-II-
Rahmenrichtlinie). Diese Anforderung gilt für alle Unternehmen, auch solche, die nur die
Standardformel berechnen.
Die Ausnahmeregelungen zur Behandlung der Staatsanleihen unter der
Standardformel sind also nicht so zu interpretieren, dass die Unternehmen sich mit
den verbundenen Risiken nicht mehr beschäftigen brauchen. Im Gegenteil
besteht wie oben beschrieben die Verpflichtung, im Rahmen des ORSA eine
umfassende Risikoeinschätzung vorzunehmen, die selbstverständlich auch die
eingegangenen Investments mit umfasst.
In diesem Zusammenhang sind die Unternehmen auch verpflichtet, die
Betrachtung ihrer Kapitalanlagen in ihr Risikomanagementsystem mit aufzunehmen.
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ISSN 0722-8333]