[Deutscher Bundestag Drucksache 17/8271
17. Wahlperiode 27. 12. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Agnes Alpers, Nicole Gohlke,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/8106 –
Neuerliche Vernichtung von BND-Akten zur NS-Vergangenheit
Nach Angaben der Historikerkommission zur Erforschung der Entstehungs-
und Frühgeschichte des Bundesnachrichtendienstes (BND) sind im Jahr 2007
beim BND zahlreiche historisch wertvolle Akten vernichtet worden. Der
Sprecher des Gremiums, der Dresdner Professor für Zeitgeschichte, Prof. Dr. Klaus-
Dietmar Henke erklärte, dass etwa 250 Personalakten, unter anderem von
Mitarbeitern, die während der NS-Zeit wichtigere Positionen bekleideten,
betroffen seien. Der BND bestätigte am 30. November 2011, dass Akten zerstört
wurden und hob hervor, dass „die vernichteten Personalakten im Umfang von circa
zwei Prozent des für das Geschichtsprojekt relevanten Bestandes“ seinerzeit als
„nicht archivwürdig“ eingestuft worden seien. Laut „Süddeutscher Zeitung“
vom 30. November 2011 sei der Fall „im BND dokumentiert und seit September
Gegenstand ‚umfangreicher Recherchen im Rahmen der Aufarbeitung der
Archivbestände‘“. Außerdem werde versucht, „den Informationsverlust zu
den betreffenden Personen so weit wie möglich zu minimieren“ (ebd.). „DER
SPIEGEL“ berichtete am 5. Dezember 2011, dass ersten Ermittlungen zufolge
„eine Archivmitarbeiterin die Vernichtung mit Hinweis auf Platzmangel
vorgeschlagen“ und ihre neu im Amt befindliche Vorgesetzte „dem Vorschlag aus
Unerfahrenheit zugestimmt“ habe. Zu diesem Zeitpunkt waren allerdings
bereits mehr als 1 400 Arbeitsplätze des Dienstes von Pullach nach Berlin verlegt
worden. Laut Angaben des „DER SPIEGEL“ hat der BND kürzlich, trotz des
angeblichen Platzmangels in Pullach, beschlossen, „seine historischen Akten
nicht mehr ins Bundesarchiv in Koblenz abzugeben“ und Wissenschaftlern und
Journalisten künftig nur noch in Pullach Akteneinsicht zu gewähren (ebd.).
Laut „Deutscher Presseagentur (dpa)“ vom 29. November 2011 forderten die
Forscher „von der Behörde die Aufklärung der Angelegenheit“ und
erwarteten, „dass sie künftig informiert werden, ehe potentiell bedeutende
Dokumente geschreddert werden.“ Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 22. Dezember 2011
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/8271 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Handelt es sich bei den von der Historikerkommission benannten Akten
ausschließlich um Personalakten von hauptamtlichen BND-Mitarbeitern?
Wenn ja,
a) wie viele davon hatten während der NS-Zeit „signifikante
geheimdienstliche Positionen“ bekleidet,
Wie viele der BND-Mitarbeiter, deren Personalakten vernichtet wurden,
„signifikante geheimdienstliche Positionen“ in der NS-Zeit bekleidet haben, lässt sich
in dem zur Beantwortung dieser Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden
Zeitraum nicht belastbar feststellen. Belastbare Erkenntnisse erhofft sich die
Bundesregierung durch die Arbeit der Unabhängigen Historikerkommission
(UHK) zur Erforschung der Entstehungs- und Frühgeschichte des BND.
b) wie viele waren davon in der SS,
Nach derzeitigem – aus dem Abgleich mit anderen Dokumentationen und
Archiven resultierendem – vorläufigen Kenntnisstand waren 17 Mitarbeiter,
deren Personalakten vernichtet wurden, Angehörige der SS. Im Übrigen vgl.
Antworten zu den Fragen 1a und 14.
c) wie viele waren davon in der Gestapo,
Nach derzeitigem – aus dem Abgleich mit anderen Dokumentationen und
Archiven resultierendem – vorläufigen Kenntnisstand waren sieben
Mitarbeiter, deren Personalakten vernichtet wurden, Angehörige der Gestapo. Im
Übrigen vgl. Antwort zu Frage 1a.
d) wie viele hatten sich wegen NS-Verbrechen vor Gericht verantworten
müssen,
Gegen sieben Personen wurden staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren
eingeleitet, die im Weiteren eingestellt wurden.
e) wie viele davon bekleideten in der Organisation Gehlen und dem BND
höhere Posten, bzw. hatten leitende Funktionen inne?
Die Frage kann in dem für die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage zur
Verfügung stehenden Zeitraum nicht beantwortet werden, da nach der Vernichtung
der Personalakten derzeit keine ausreichenden Informationen vorliegen, um zu
belastbaren Aussagen zu kommen. Die Bundesregierung erhofft sich weitere
Erkenntnisse durch die laufende Arbeit der UHK.
Wenn nein, um welche Akten handelt es sich dann außerdem, und bei wie
vielen lag auch hier eine entsprechende NS-Vergangenheit vor?
Entfällt, siehe Antwort zu Frage 1.
2. Bei wie vielen Akten handelte es sich um Personalakten von
Nachrichtendienstmitarbeitern, gegen die der BND in den 60er-Jahren selbst
Ermittlungen wegen schwerer NS-Belastung durchgeführt hatte?
Unter den 253 vernichteten Personalakten befanden sich die Akten von elf
Mitarbeitern, gegen die der BND aufgrund möglicher NS-Belastung in den 60er-
Jahren intern ermittelt hatte.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/82713. Zum genauen Umfang der Aktenvernichtung:
a) Wie viele Akten wurden exakt zu welchem Zeitpunkt und mit welchem
Umfang (bitte entsprechende Seitenzahlen angeben) vernichtet?
Im Februar 1996 wurden acht und in den Monaten März, Juli, August sowie
September 2007 245 Akten vernichtet. Im Einzelnen:
Die Anzahl der vernichteten Seiten ist nicht dokumentiert, eine Aussage dazu
deshalb nicht möglich.
b) Ist die Bundesregierung bereit, die Vernichtungsverhandlung unter
Schwärzung der Namen der an der Vernichtung beteiligten BND-
Mitarbeiter offenzulegen, um den zeitlichen und inhaltlichen Umfang der
Vernichtung zweifelsfrei zu dokumentieren?
Wenn nein, warum nicht?
Bei Personalakten handelt es sich grundsätzlich nicht um Verschlusssachen.
Vernichtungsverhandlungen waren daher entbehrlich. Der Nachweis der
Vernichtung erfolgt deshalb über die im Archivwesen weithin gebräuchliche
Archivdatenbank FAUST. Die darin enthaltenen Informationen können auf
Nachfrage unter Beachtung der rechtlichen Bestimmungen zugänglich gemacht
werden.
4. War unter den vernichteten Akten auch die Akte zu dem ehemaligen
Luftwaffenpiloten Hans-Ulrich Rudel?
Nein.
Datum Anzahl der Kassationen
05.02.1996 4
06.02.1996 3
16.02.1996 1
gesamt 1996 8
Datum Anzahl der Kassationen
13.03.2007 22
28.07.2007 1
30.07.2007 1
21.08.2007 18
22.08.2007 34
27.08.2007 35
28.08.2007 34
30.08.2007 84
18.09.2007 16
gesamt 2007 245
Drucksache 17/8271 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode5. War unter den vernichtenden Akten auch die Personalakte des ehemaligen
SS-Arztes im Konzentrationslager Mauthausen, Dr. Aribert Heim?
Nein.
6. Waren die jetzt festgestellten Aktenvernichtungen die einzigen ihrer Art,
und wenn ja, woher weiß dies die Bundesregierung?
Wenn nein, welche weiteren Aktenvernichtungen hat es außerdem gegeben
(bitte nach Datum, Art und Umfang der Akten, Gründen für die
Vernichtung und verantwortlicher Stelle aufführen)?
Auf der Basis der im BND vorliegenden Dokumentationen und entsprechenden
Recherchen in der Archivdatenbank FAUST ist davon auszugehen, dass die in
der Antwort zu Frage 3a angeführten die einzigen Vernichtungen von
Personalakten im BND waren.
7. Kann die Bundesregierung zukünftige Enthüllungen über weitere
Aktenvernichtungen ausschließen?
Wenn ja, wieso?
Nachdem die in Rede stehenden Personalakten damals als nicht archivwürdig
bewertet worden waren, erfolgte ihre Vernichtung gemäß § 113 des
Bundesbeamtengesetzes (BBG). Grundsätzlich erfolgt auch im BND die Löschung von
personenbezogenen Daten bzw. die Vernichtung solcher Unterlagen
entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Insofern ist die Vernichtung von Unterlagen
ein rechtlich vorgeschriebener Vorgang. Im Interesse der Erforschung seiner
Frühgeschichte hat der BND nunmehr festgelegt, dass im Rahmen des rechtlich
Möglichen von der weiteren Vernichtung von Akten abzusehen ist, denen eine
Bedeutung für das Projekt beigemessen wird.
8. Wurde bereits abschließend ermittelt, wer für die Aktenvernichtung
verantwortlich war und wer diese durchführte, und kann die Bundesregierung
die entsprechende Meldung des „DER SPIEGEL“ vom 5. Dezember 2011
bestätigen?
Wenn ja, für wie glaubhaft hält die Bundesregierung dies?
Wenn nein, warum nicht, und wann ist mit einem Ergebnis der
Untersuchung zu rechnen?
Die an der Weisung und Durchführung der Aktenvernichtung beteiligten
Personen sind bekannt. Anlass für den Vorschlag zur Vernichtung der Personalakten
war, dass im Rahmen einer laufenden Aktenverlagerung davon abgesehen
wurde, Akten zu transportieren, die in Anwendung der Vorschrift des § 3 des
Bundesarchivgesetzes (BArchG) als „kassabel“ ausgewiesen waren.
9. Hatte die Aktenvernichtung bereits irgendwelche arbeits- oder
strafrechtlichen Konsequenzen, und wenn ja, welche?
Wenn nein, welche wären nach derzeitigem Sachstand aus Sicht der
Bundesregierung denkbar?
Die Vernichtung der Personalakten erfolgte in Wahrnehmung der gesetzlichen
Aufgaben sowie unter Fachaufsicht und mit Zustimmung des Bundesarchivs.
Die Prüfung der Archivwürdigkeit erfolgt gemäß § 3 BArchG abschließend
durch das Bundesarchiv, das seit 2001 durch eine von dort abgeordnete Archi-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/8271varin vertreten ist. Die Bewertung der 253 vernichteten Personalakten war
bereits in den Jahren vor 2007 unter Zugrundelegung der mit dem Bundesarchiv
abgesprochenen Bewertungsrichtlinien vorgenommen worden. Erkenntnisse,
die einen Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben vermuten ließen und Anlass für
die Einleitung arbeits- oder strafrechtlicher Maßnahmen geben könnten, liegen
nicht vor.
10. Auf welcher Grundlage kamen die für die Aktenvernichtung
verantwortlichen BND-Mitarbeiter zu der Einschätzung, dass es sich bei den
entsprechenden Akten um nicht archivwürdige Unterlagen handele?
Grundlage der archivarischen Bewertung der Personalakten bildet ein mit dem
Bundesarchiv abgestimmter Bewertungskatalog. Dieser umfasst insgesamt die
nachfolgenden drei Kriterien (Codes) für die Archivwürdigkeit von
Unterlagen:
• „Code 1“: Beamte der Besoldungsgruppe A 13 und höher sowie Soldaten
und Angestellte vergleichbarer Eingruppierungen,
• „Code 2“: Die Geburtsjahrgänge vor 1851 sowie die Geburtsjahrgänge
1873, 1880, 1895, 1915 und 1927 sowie
• „Code 3“: Mitarbeiter mit herausragendem oder besonderem
Einzelschicksal.
Eine Personalakte ist als archivwürdig einzustufen, wenn eines der
aufgeführten Kriterien erfüllt ist. Im Rahmen der Untersuchung zu den vernichteten
Personalakten wurde festgestellt, dass die Kriterien in Einzelfällen nicht korrekt
angewandt wurden. Zum Beispiel erfolgte für elf Personalakten zu Personen
des Geburtsjahrgangs 1895 eine Bewertung als „kassabel“.
11. Wurde dieses Urteil noch einmal überprüft und wenn ja, wann, mit
welchem Ergebnis und von wem?
Wenn nein, warum nicht?
Die in der Antwort zu Frage 3a dargelegte Aktenvernichtung wird derzeit durch
den BND überprüft, soweit dies rückwirkend möglich ist. In einer ersten
öffentlichen Stellungnahme hat der BND die damalige Vernichtung aus heutiger
Sicht als bedauerlich und ärgerlich bewertet. Anhaltspunkte dafür, dass
fachfremde Überlegungen bei der Aktenvernichtung eine Rolle gespielt haben
könnten, liegen bisher nicht vor.
12. Wie bewertet die Bundesregierung die vom „DER SPIEGEL“ berichtete
Erklärung des BND, wonach die Aktenvernichtung aus Platzmangel
vorgenommen wurde, vor dem Hintergrund, dass seit 2003 mehr als
1 000 BND-Mitarbeiter von Pullach zum Dienstsitz in Berlin versetzt
worden sind?
Siehe dazu die Antwort zu Frage 8.
Drucksache 17/8271 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode13. Wurden jeweils sämtliche Akten und Dokumente vernichtet oder
existieren z. T. noch Unterlagen, z. B. auf Mikrofilm?
Wenn noch Unterlagen existieren, in welchem Umfang?
Es wurden jeweils sämtliche im Archiv befindliche und als kassabel bewertete
Personalakten vollständig vernichtet. Zu nahezu allen betroffenen 253
Personen liegen noch die Sicherheitsakten vor. Inwieweit dadurch der Verlust der in
den Personalakten vorhandenen Informationen kompensiert werden kann,
bedarf einer sorgfältigen Aufbereitung und wird im Rahmen der weiteren
Arbeiten der UHK zu klären sein. Eine belastbare Aussage dazu ist in dem für die
Beantwortung dieser Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitraum nicht
möglich.
14. Wie versuchen die Historikerkommission und die interne Forschungs-
und Arbeitsgruppe „Geschichte des BND“ den Informationsverlust zu
minimieren?
In Abstimmung mit der UHK hat die interne Forschungs- und Arbeitsgruppe
„Geschichte des BND“ durch einen Abgleich der – auch nach der Vernichtung
der Personalakten noch dokumentierten – Namen und Geburtsdaten mit
• dem Bestand des „Berlin Document Center“ (BDC) im Bundesarchiv,
• dem Aktenbestand der „Central Intelligence Agency (CIA)“ des US-
amerikanischen Nationalarchivs,
• der Zentralkartei der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen in
Ludwigsburg (ZStl) zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen und
• der Datenbank „Die Verfolgung von NS-Verbrechen durch deutsche
Justizbehörden seit 1945. Datenbank aller Strafverfahren und Inventar der
Verfahrensakten“ des Instituts für Zeitgeschichte (IfZ)
bereits umfangreiche Erkenntnisse über die betroffenen Personen
zusammenstellen können*. Weitere Informationen erhoffen sich UHK und die interne
Forschungs- und Arbeitsgruppe des BND durch die Sichtung der Sicherheitsakten.
15. Greift die Historikerkommission bei ihrer Arbeit auch auf die
mittlerweile freigegebenen Aktenbestände von CIC und CIA zurück, und stehen
ihr darüber hinaus noch weitere, z. B. noch nicht deklassifizierte,
ausländische Aktenbestände zur Verfügung?
Wenn ja, in welchem Umfang geschieht dies, stehen dafür gesonderte
Mittel zur Verfügung, und um welche weiteren Aktenbestände handelt es
sich?
Die UHK ist bei der Erforschung der Entstehungs- und Frühgeschichte des
BND unabhängig von inhaltlichen und politischen Vorgaben. Sie ist allein
wissenschaftlichen Prinzipien verpflichtet und deshalb in der Auswahl der für das
Forschungsprojekt wahrzunehmenden Quellen frei. Eine Entscheidung, ob und
in welchem Unfang die UHK Einsicht in ausländische Aktenbestände nehmen
will und kann, obliegt sowohl der UHK als auch dem Ermessensspielraum der
jeweiligen ausländischen Behörde. Die Bundesregierung hat der UHK
zugesagt, ihre Ersuchen um Akteneinsicht bei Stellen außerhalb der
Bundesregierung nach Kräften zu unterstützen.
* Den derzeitigen Erkenntnisstand zeigt die Sondermitteilung „Kassationen von Personalakten im
Bestand des BND-Archivs“ der Forschungs- und Arbeitsgruppe „Geschichte des BND“, die auf der
Homepage des BND eingesehen werden kann.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/827116. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Historikerkommission,
wonach es „bedenklich ist, dass Akten dieser Qualität noch 2007
vernichtet wurden“?
Wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Wenn nein, warum nicht?
Mit Blick auf die laufende Überprüfung und die laufenden Bemühungen, den
durch die Aktenvernichtung verursachten Informationsverlust möglichst
weitgehend durch andere Quellen zu kompensieren, ist es aus Sicht der
Bundesregierung derzeit zu früh, die von den Fragestellern erbetene Einschätzung
vorzunehmen.
17. Wird der BND den Forderungen der Forscher nach einer vollständigen
Aufklärung der Aktenvernichtung und einer Verpflichtung zur
automatischen Information, bevor zukünftig „potentiell bedeutende Dokumente
geschreddert werden“, nachkommen?
Wenn nein, warum nicht?
Ja.
18. Kann die Bundesregierung die Meldung des „DER SPIEGEL“
bestätigen, wonach der BND kürzlich beschlossen habe, seine historischen
Akten nicht mehr ins Bundesarchiv in Koblenz abzugeben und
Wissenschaftlern und Journalisten künftig nur noch in Pullach Akteneinsicht zu
gewähren?
Wenn ja, wann und aus welchen Gründen erfolgte dieser Beschluss, und
ab welchem Zeitpunkt erhielt oder erhält er Gültigkeit?
Seit dem 21. November 2011 hat jedermann die Möglichkeit, am Standort
Berlin deklassifizierte Unterlagen des BND nach Maßgabe des § 5 Absatz 1 in
Verbindung mit Absatz 8 BArchG einzusehen. Mittelfristig sollen entsprechende
Nutzungsmöglichkeiten in Pullach geschaffen werden.
Der BND hat die Abgabe seiner Unterlagen an das Bundesarchiv nach § 2
BArchG bis zum Abschluss des Projektes zur Erforschung der Entstehungs-
und Frühgeschichte des BND suspendiert. Damit soll der mit dem Projekt
beauftragten UHK der vertraglich zugesicherte uneingeschränkte Zugang zu den
Unterlagen gewährleistet und die Umsetzung des Forschungsauftrages
erleichtert werden.
19. Wie bewertet die Bundesregierung den Beschluss, und hält sie ihn mit
dem vom BND bei seiner Geschichtsaufarbeitung propagierten
Verpflichtung, nach dem „Grundsatz maximaler Transparenz“ zu handeln,
vereinbar?
Wenn ja, warum?
Unbeschadet der generellen Abgabepflicht gemäß § 2 Absatz 1 BArchG
gewährt der BND jedermann nach § 5 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 8
BArchG Einsicht in deklassifizierte Unterlagen des BND im Rahmen der
gesetzlichen Vorgaben. Der Grundsatz maximal möglicher Transparenz wird
darüber hinaus dokumentiert in dem uneingeschränkten Einsichtsrecht der
UHK auch in solche Unterlagen, die aufgrund der rechtlichen Vorgaben noch
nicht deklassifiziert werden können.
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