Einstellung der Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen thüringische Rechtsterroristen im Jahr 1999
der Abgeordneten Petra Pau, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, Jens Petermann, Raju Sharma, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
„DER SPIEGEL“ vom 28. November 2011 stellte in dem Artikel „Tödliche Fehleinschätzung“ fest, dass die Bundesanwaltschaft es im Jahr 1999 ablehnte, die Ermittlungen gegen mutmaßliche Rechtsterroristen zu übernehmen.
Zu den Ermittlungspannen und besonders bezogen auf die Beurteilung des rechtsextremen Trios Uwe Bönhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe durch die Bundesanwaltschaft schreibt „DER SPIEGEL“: „Sichtbar wird aber auch, dass die Justiz schwere Fehler machte: bei der Staatsanwaltschaft in Gera und bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Beide Behörden hatten den Fall des 1998 abgetauchten Neonazi-Trios schon früh geprüft, konnten oder wollten aber damals keinen Rechtsterrorismus erkennen – eine tödliche Fehleinschätzung.“
„DER SPIEGEL“ schreibt dann weiter: „Am 17. Februar 1998, drei Wochen nachdem Mundlos, Bönhardt und Zschäpe abgetaucht waren, berichtete das BKA, das Beamte nach Jena geschickt hatte, den Sachstand nach Karlsruhe. Dort leitete man einen Prüfvorgang ein. Nach dem Untertauchen des Trios prüfte die Bundesanwaltschaft, ob sie das Verfahren wie in anderen Fällen übernehmen sollte. Doch alles was aus Thüringen kam, sprach dagegen. Am 4. März 1999 fasste das BKA in einem vierseitigen Vermerk den Stand des Verfahrens zusammen. Die Staatsanwaltschaft Gera sei zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich nur um ‚ein loses Geflecht von Einzeltätern‘ handle, die ‚Straftaten weder für noch im Namen bestimmter Gruppierungen oder gar einer eigens gegründeten Gruppierung‘ begingen. Und weil im deutschen Rechtsstaat ein Terrorist nur der sein kann, der einen wohlklingenden Organisationsnamen vorweist, mochte die Staatsanwaltschaft Gera keine terroristische Vereinigung erkennen. Dem schloss sich die Bundesanwaltschaft an und lehnte eine Übernahme ab – und das, obwohl die Polizei Ende Januar 1998 in Jena 1,4 Kilogramm gewerblichen Sprengstoff und Hakenkreuz-Embleme gefunden hatte. Es hätten einfach die nötigen Informationen gefehlt, heißt es heute in Karlsruhe“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Auf welche genauen Kenntnisse stützte sich die Bundesanwaltschaft, als sie 1999 ablehnte, die Ermittlungen gegen das rechtsterroristische Trio Uwe Bönhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe zu übernehmen?
Welche genauen Erkenntnisse oder Hinweise hatte die Bundesanwaltschaft zu diesem Zeitpunkt über die rechtsextremen Aktivitäten des Trios und dessen Umfeld von 1990 bis 1999 von welchen bundesdeutschen Sicherheitsbehörden erhalten?
Welche genauen Informationen hatte die Bundesanwaltschaft zu diesem Zeitpunkt über Waffenfunde bei Uwe Bönhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe und in deren Umfeld?
Welche genauen Kenntnisse oder Hinweise hatte die Bundesanwaltschaft zu diesem Zeitpunkt über Waffen-, Sprengstoff- und Bombenfunde sowie Funde von Bombenattrappen im Raum Jena bei Rechtsextremisten und in Einrichtungen von Rechtsextremisten in den Jahren 1996 bis 1999 (bitte genau nach Datum, Fundort, Anzahl der Verdächtigen, Zugehörigkeit zu einer Vereinigung oder Gruppierung auflisten)?
a) Wie und mit welchem Ergebnis wurden diesbezüglich Ermittlungsverfahren geführt und abgeschlossen?
b) Wie und mit welchem Ergebnis wurde diesbezüglich Strafverfahren eingeleitet bzw. durchgeführt?
Welche genauen Informationen oder Hinweise hatte die Bundesanwaltschaft zu diesem Zeitpunkt über die Verschickung von Briefbombenattrappen in den Jahren 1996 bis 1999 im Raum Jena?
a) Wie und mit welchem Ergebnis wurden diesbezüglich Ermittlungsverfahren geführt und abgeschlossen?
b) Wie und mit welchem Ergebnis wurde diesbezüglich Strafverfahren eingeleitet bzw. durchgeführt?
Welche Kenntnisse oder Hinweise hatte die Bundesanwaltschaft zu diesem Zeitpunkt über den Fund eines Sprengsatzes in einem Haus in Stadtrode bei Jena, das zu dieser Zeit von portugiesischen Arbeitern bewohnt war, und gegen wen richteten sich damals die Ermittlungen?
a) Wie und mit welchem Ergebnis wurden diesbezüglich Ermittlungsverfahren geführt und abgeschlossen?
b) Wie und mit welchem Ergebnis wurde diesbezüglich Strafverfahren eingeleitet bzw. durchgeführt?
Welche Erkenntnisse hatte die Bundesanwaltschaft zu diesem Zeitpunkt über den Fund eines riesigen Waffenlagers in einer Gaststätte in Heilsberg, dem regelmäßigen Treffpunkt des „Thüringer Heimatschutzes“?
a) Wie und mit welchem Ergebnis wurden diesbezüglich Ermittlungsverfahren geführt und abgeschlossen?
b) Wie und mit welchem Ergebnis wurden diesbezüglich Strafverfahren eingeleitet bzw. durchgeführt?
Welche genauen Informationen hatte die Bundesanwaltschaft zu diesem Zeitpunkt über die Verbindungen des Trios und sein Umfeld zu gewaltbereiten, extrem rechten Organisationen in Thüringen, Sachsen und weiteren Bundesländern sowie im Ausland?
a) Wie und mit welchem Ergebnis wurden diesbezüglich Ermittlungsverfahren geführt und abgeschlossen?
b) Wie und mit welchem Ergebnis wurden diesbezüglich Strafverfahren eingeleitet bzw. durchgeführt?
Welche genauen Erkenntnisse oder Hinweise hatte die Bundesanwaltschaft zum Zeitpunkt der Ablehnung der Übernahme der Ermittlungen über das Abtauchen von Uwe Bönhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe, und wie wurde dies durch die Bundesanwaltschaft und das Bundeskriminalamt bewertet?
Welche genauen Informationen oder Hinweise hatte die Bundesanwaltschaft zu diesem Zeitpunkt über Versuche von Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder, das Trio zu einer Rückkehr aus dem Untergrund zu bewegen, wie wurde dieses Scheitern beurteilt, und bei welcher Stelle wurden diese Vorgänge dokumentiert?
Wann genau hatte es die Bundesanwaltschaft abgelehnt, das Verfahren gegen das Trio zu übernehmen, und was waren die Gründe dafür?
a) Welche Rolle spielte bei den Gründen die Einschätzung der Staatsanwaltschaft Gera, die in dem Trio und dessen Umfeld ein „loses Geflecht von Einzeltätern“ sah?
b) Welche Aktenbestände welcher Behörden wurden der Abwägung der Entscheidung zugrunde gelegt?
Wie beurteilt dies die Bundesanwaltschaft heute?
Wie viele Personen aus dem rechtsextremen Spektrum, die bei bundesdeutschen Sicherheitsbehörden im Verdacht standen, zum gewaltbereiten und mit Waffen ausgestatteten Spektrum zu gehören, sind seit 1990 nach Kenntnis der Bundesregierung in den Untergrund gegangen?
a) Hat man auch hier jeweils tatenlos abgewartet und in den Verfassungsschutzberichten des Bundes und der Länder verkündet, dass es keine rechtsterroristische Gefahr gibt?
b) Wie wurden jeweils die anderen Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder von der zuständigen Sicherheitsbehörde hierüber unterrichtet?
c) Wie viele dieser Personen wurden per Haftbefehl gesucht?
d) Wie wurden jeweils die zuständigen Ministerien und die Parlamente über diese beunruhigenden und bedrohlichen Vorkommnisse informiert?