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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Zum menschenrechtlichen Engagement Deutschlands im Rahmen der EU-Zentralasienstrategie

Zusammenarbeit zwischen Deutschland bzw. der EU und den zentralasiatischen Ländern im Bereich der Menschenrechte, Entwicklung der Menschenrechtsdialoge, Aufbau zivilgesellschaftlicher Organisationen, Förderung der Rechtsstaatlichkeit, Haftbedingungen und Folter, Umsetzung der VN-Antifolterkonvention, Religions-, Presse- und Meinungsfreiheit, Kooperation mit Nichtregierungsorganisationen, Durchführung von Wahlen, Bildungswesen und EU-Bildungsinitiative, Reise- und Bewegungsfreiheit, Präsenz von China und Russland in Zentralasien<br /> (insgesamt 43 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

02.01.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/819614. 12. 2011

Zum menschenrechtlichen Engagement Deutschlands im Rahmen der EU-Zentralasienstrategie

der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Zentralasien liegt an einer strategisch wichtigen Schnittstelle zwischen Europa und Asien. Mit Beginn des 21. Jahrhunderts wurde die Partnerschaft zwischen Europa und den zentralasiatischen Ländern Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan intensiviert. Hier spielen Sicherheitsüberlegungen – besonders seit dem Einsatz in Afghanistan – ebenso eine Rolle wie gemeinsame wirtschaftliche Interessen. In der globalisierten Welt sind Europa und Zentralasien mit organisierter Kriminalität, internationalem Terrorismus, Drogenhandel, Umweltgefahren und der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen konfrontiert. Hier können nur gemeinsam Lösungen gefunden werden. Auch im Hinblick auf die Rohstoff- und Energiesicherheit für Deutschland und Europa kann Zentralasien zukünftig eine gewichtige Rolle spielen. Damit eng verbunden ist die Schaffung einer transkontinentalen Transportinfrastruktur, die Russland, Asien und Europa verbinden wird. Diese gemeinsamen Ziele – kurz: Sicherheit und Förderung von Wohlstand – haben in den letzten fünf Jahren zu einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen Europa und Zentralasien geführt. Ausdruck hierfür ist die Zentralasienstrategie der EU.

Trotz des Ziels, der Bedrohung von Sicherheit und Stabilität in Zentralasien gemeinsam mit den zentralasiatischen Partnern zu begegnen, gibt es nach wie vor erhebliche Unterschiede in der Bewertung der Wege dorthin: Während Europa als Voraussetzung für Sicherheit und Stabilität, aber auch für wirtschaftliche Entfaltung und Wohlstand verantwortungsvolle Staatsführung, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, Demokratisierung sowie allgemeine und berufliche Bildung identifiziert und damit offene und flexible Gesellschaften beschreibt, sehen die Regierungen der zentralasiatischen Staaten eher ein Spannungsverhältnis zwischen Sicherheit und Stabilität auf der einen und einer offenen, demokratischen Gesellschaft auf der anderen Seite. In den zentralasiatischen Staaten werden Stabilität und Sicherheit mit der Stabilität der Regime gleichgesetzt. Sicherheit wird nicht auf den einzelnen Menschen und die Wahrung seiner Rechte, seiner Entwicklungs- und Entfaltungsmöglichkeiten bezogen, sondern vielmehr auf den Staat und die ihn tragenden Eliten. Auch der offene politische Diskurs, demokratische Spielregeln und die Suche nach Kompromissen sind den autoritären Regierungen keine Belege für Flexibilität und Entwicklungspotential, sondern werden als Zeichen von Schwäche interpretiert. Nach diesem Schema bedeutet fehlender Konsens fehlende Arbeitsfähigkeit.

Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion haben sich die zentralasiatischen Staaten nicht in eine demokratische Richtung entwickelt, sondern sie haben – ausgehend von demokratisch anmutenden Verfassungen – eine Entwicklung hin zu immer autoritäreren Strukturen genommen. Dies ist besonders im Hinblick auf die Wahrung der Menschenrechte problematisch. Turkmenistan wird am stärksten autoritär regiert, Kirgisistan droht ein so genannter Failed State zu werden.

In politischen Strukturen, wie sie in den zentralasiatischen Staaten existieren, gibt es keine transparenten Institutionen, zivilen Freiheiten und Rechtsstaatlichkeit. Das Hauptinteresse der Regierungen ist die Wahrung des politischen Status quo. Eine Transformation politischer und sozialer Strukturen ist kaum möglich, da die Regierungen befürchten, dass eine Öffnung und Demokratisierung der Gesellschaft unmittelbar mit ihrem eigenen Machtverlust verbunden ist. In allen zentralasiatischen Ländern stehen Menschenrechtsverletzungen daher auf der Tagesordnung und die Lage hat sich in den 20 Jahren seit dem Zusammenbruch der Sowjetunion kaum verbessert. Besonders gravierend ist die Situation in Usbekistan und Turkmenistan.

Das Rechtssystem ist nicht unparteiisch und nicht frei von Korruption, die Situation in vielen Gefängnissen ist erschreckend und die Haftbedingungen sind unzumutbar. Folter und andere Misshandlungen im Rahmen der Haft sind üblich. Weiterhin gibt es nur in sehr eingeschränktem Maße Meinungs- und Presse- bzw. Informationsfreiheit. Kritische Medien werden verboten oder, wie im Fall des Internets, abgeschaltet. Unbequeme Journalisten, Umweltaktivisten, Gewerkschafter, Menschenrechtsverteidiger und sogar deren Angehörige werden verfolgt, schikaniert, mit Arbeitsverbot belegt oder unter Hausarrest gestellt. Manche verschwinden spurlos oder werden ermordet wie jüngst die Tochter eines Gewerkschaftsaktivisten in Kasachstan („Kazakh Oil Workers Union Activist’s Daughter Found Dead“, www.rferl.org/content/kazakh_oil_workers_ activists). Politische Opposition wird unterdrückt und, wenn nötig und möglich, ausgeschaltet. Das Bildungs- und häufig auch das Gesundheitswesen sind in einem alarmierend schlechten Zustand. Insgesamt werden den Bürgern wesentliche Grundrechte und Grundfreiheiten verwehrt.

Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der EU-Zentralasienstrategie in den Bereichen Menschenrechte, verantwortungsvolle Staatsführung, Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und soziale Entwicklung ein. Die Lage und die aktuelle Entwicklung in den einzelnen Ländern Zentralasiens sowie die noch laufenden Bemühungen der Bundesregierung sollen mit dieser Anfrage nachgehalten werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen43

1

Wie wird die Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland bzw. der EU und den zentralasiatischen Ländern im Bereich der Menschenrechte konkret durchgeführt und dokumentiert?

2

Werden die Ergebnisse der Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte evaluiert, und wenn ja, wie?

3

Warum werden die Mitglieder des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages bzw. die Obleute nicht regelmäßig über die Entwicklung der Menschenrechtsdialoge mit den zentralasiatischen Ländern informiert?

4

Sind Aufzeichnungen über Gespräche, Veranstaltungen, Regierungskonsultationen etc. – sofern sie denn vorhanden sind – frei zugänglich oder besitzen sie einen VS-Status, und wenn ja, warum?

5

Wer ist auf Seiten der zentralasiatischen Länder an den Menschenrechtsdialogen mit der Bundesregierung beteiligt?

6

In welchen Punkten wurden durch die Menschenrechtsdialoge Verbesserungen erreicht?

7

Welchen Umfang haben die die Menschenrechtsdialoge begleitenden Menschenrechtsseminare mit der Zivilgesellschaft, und welche Wirkung haben sie auf diese?

8

Wie kann die Zusammenarbeit mit den zentralasiatischen Ländern im Bereich der Menschenrechte verbessert werden?

9

Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens der Bundesregierung bzw. der EU bereits durchgeführt, und was wird weiterhin beabsichtigt, um eine funktionierende Verfassungsgerichtsbarkeit in den jeweiligen zentralasiatischen Ländern zu installieren und deren unabhängige Arbeit in Bezug auf die Einklagbarkeit von Grundrechten, die Einhaltung der Gewaltenteilung und die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen zu gewährleisten?

10

Wie trägt das deutsche Engagement dazu bei, die Unabhängigkeit der Gerichte sowie faire und nicht konstruierte Gerichtsverfahren in den zentralasiatischen Ländern zu ermöglichen?

11

Auf welche Weise unterstützt die Bundesregierung politische Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen, die sich um eine Verbesserung des Rechtssystems in den zentralasiatischen Ländern bemühen?

12

Welche alternativen Herangehensweisen, beispielsweise über das Vertrags- oder Wirtschaftsrecht, werden von der Bundesregierung genutzt, um die Rechtsstaatlichkeit in den zentralasiatischen Ländern zu befördern?

13

Wie viele finanzielle Mittel wendet die Bundesregierung bzw. die EU für die Förderung der Rechtsstaatlichkeit in den zentralasiatischen Ländern auf, und wie sieht die kurz- und mittelfristige Planung aus?

14

Auf welche Weise und mit welchen finanziellen Mitteln unterstützt die Bundesregierung die Entwicklung bzw. den Aufbau von Organisationen der Sozialpartner (Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Berufs- und Wirtschaftsverbände), die sich um die Gestaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen in den zentralasiatischen Ländern bemühen?

15

Wie setzt sich die Bundesregierung in den zentralasiatischen Ländern für die Entwicklung und den Aufbau von Nichtregierungsorganisationen im Bereich der Bürgergesellschaft – wie Wohlfahrtsverbände, Frauen-, Jugend- und Seniorenverbände sowie karitative Hilfsorganisationen – ein, und mit welchen finanziellen Mitteln wird dies unterstützt?

16

Welche Projekte oder Programme seitens der Europäischen Union zur Entwicklung und zum Aufbau von zivilgesellschaftlichen Organisationen der Bürgerinnen und Bürger der zentralasiatischen Länder gibt es, und mit welchem Finanzvolumen sind sie ausgestattet?

17

Wie setzt sich die Bundesregierung bilateral und im Rahmen der EU für eine Verbesserung der Haftbedingungen in den zentralasiatischen Ländern ein?

18

Auf welchem Weg unterstützt die Bundesregierung das Internationale Komitee vom Roten Kreuz bei seinen Bemühungen, Zugang zu sämtlichen Haftanstalten aller zentralasiatischen Länder zu erhalten?

19

Wie unterstützt die Bundesregierung die Umsetzung der Antifolterkonvention der Vereinten Nationen in den zentralasiatischen Staaten?

20

Wie befördert die Bundesregierung die Aufklärung der Foltervorwürfe und ungeklärten Todesfälle in den zentralasiatischen Staaten?

21

Wie kann der freie Zugang zu internationalen Medien und elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten im Rahmen der so genannten E-Seidenstraße zügig vorangebracht und damit die Informationsfreiheit in den zentralasiatischen Ländern verbessert werden?

22

Gibt es Projekte oder europäische Stipendienprogramme zur Ausbildung von Journalisten in den zentralasiatischen Ländern, und wenn ja, welche?

23

Welche freien Informationsmöglichkeiten sind für die Bürgerinnen und Bürger der zentralasiatischen Länder momentan überhaupt zugänglich?

24

Wie setzt sich die Bundesregierung gemeinsam mit der EU für die Durchführung von freien, gleichen und geheimen Wahlen in den zentralasiatischen Ländern ein?

25

Welche Möglichkeiten der Einflussnahme seitens der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa nutzt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang?

26

Findet internationale Wahlbeobachtung in den einzelnen zentralasiatischen Ländern statt, und wenn ja, durch wen?

27

Auf welche Weise unterstützt die Bundesregierung in den einzelnen zentralasiatischen Ländern im Vorfeld von Wahlen oppositionelle Kräfte und deren Artikulationsmöglichkeiten?

28

Wie setzt sich die Bundesregierung bzw. die EU für die Religionsfreiheit und die freie Religionsausübung in den zentralasiatischen Ländern ein?

29

Auf welche Weise unterstützt die Bundesregierung bzw. die EU religiöse Minderheiten in den einzelnen zentralasiatischen Ländern?

30

Mit welchen Nichtregierungsorganisationen arbeitet die Bundesregierung in den einzelnen zentralasiatischen Ländern dabei zusammen?

31

Besteht Reise- und Bewegungsfreiheit für die Bürgerinnen und Bürger der zentralasiatischen Länder im Inland sowie ins Ausland?

32

Werden dabei bestimmte Bevölkerungsgruppen einzelner zentralasiatischer Länder bevorzugt oder benachteiligt, und wenn ja, welche?

33

Wurde die Ein- und Ausreisepraxis in einzelnen zentralasiatischen Ländern erschwert oder erleichtert?

34

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung bzw. die EU, um die Reise- und Bewegungsfreiheit im Inland sowie ins Ausland für die Bürger der zentralasiatischen Länder zu verbessern?

35

Welche Auswirkungen hat die EU-Bildungsinitiative für Zentralasien gehabt, und welche spezifischen Angebote hat Deutschland in diesem Zusammenhang den einzelnen zentralasiatischen Ländern gemacht?

36

Wie viele Studierende aus zentralasiatischen Ländern hat es seit 2007 an deutschen Hochschulen gegeben, und wie liegt Deutschland damit im europäischen Vergleich?

37

Wird die Türkei, vor dem Hintergrund, dass es z. B. turkmenischen Studierenden eher gestattet wird, in der Türkei als in der EU zu studieren, mit in die Bemühungen der EU-Zentralasienstrategie im Bereich der Bildung einbezogen, und wenn ja, inwiefern?

38

Wie wird die Schulpflicht in den zentralasiatischen Ländern in der Realität umgesetzt?

39

In welchem Umfang gibt es in den zentralasiatischen Ländern, vor allem in Usbekistan, Kinderarbeit, und behindert diese die Möglichkeit der Kinder, die Schule zu besuchen, bzw. trägt die Schulpflicht dazu bei, Kinderarbeit zu reduzieren?

40

Steht Mädchen und Frauen der Weg zu höherer Bildung in der Realität gleichermaßen offen wie Jungen und Männern, und wie hoch ist der Anteil an Universitätsabsolventinnen in den einzelnen zentralasiatischen Ländern?

41

Wie stark sind China und Russland in Zentralasien präsent im Vergleich zur EU?

42

Macht die seitens Russlands und Chinas erklärte „Nichteinmischung in innenpolitische Angelegenheiten“ beide zu attraktiveren Wirtschaftspartnern als die EU?

43

Läuft die EU Gefahr, gegenüber China und Russland wirtschaftspolitisch ins Hintertreffen zu geraten und damit auch einen wichtigen Anknüpfungspunkt für die Menschenrechtsfrage zu verlieren?

Berlin, den 14. Dezember 2011

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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