[Deutscher Bundestag Drucksache 17/8289
17. Wahlperiode 02. 01. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/8196 –
Zum menschenrechtlichen Engagement Deutschlands im Rahmen der
EU-Zentralasienstrategie
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zentralasien liegt an einer strategisch wichtigen Schnittstelle zwischen Europa
und Asien. Mit Beginn des 21. Jahrhunderts wurde die Partnerschaft zwischen
Europa und den zentralasiatischen Ländern Kasachstan, Kirgisistan,
Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan intensiviert. Hier spielen
Sicherheitsüberlegungen – besonders seit dem Einsatz in Afghanistan – ebenso eine Rolle
wie gemeinsame wirtschaftliche Interessen. In der globalisierten Welt sind
Europa und Zentralasien mit organisierter Kriminalität, internationalem
Terrorismus, Drogenhandel, Umweltgefahren und der Verbreitung von
Massenvernichtungswaffen konfrontiert. Hier können nur gemeinsam Lösungen
gefunden werden. Auch im Hinblick auf die Rohstoff- und Energiesicherheit für
Deutschland und Europa kann Zentralasien zukünftig eine gewichtige Rolle
spielen. Damit eng verbunden ist die Schaffung einer transkontinentalen
Transportinfrastruktur, die Russland, Asien und Europa verbinden wird. Diese
gemeinsamen Ziele – kurz: Sicherheit und Förderung von Wohlstand – haben
in den letzten fünf Jahren zu einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen
Europa und Zentralasien geführt. Ausdruck hierfür ist die Zentralasienstrategie
der EU.
Trotz des Ziels, der Bedrohung von Sicherheit und Stabilität in Zentralasien
gemeinsam mit den zentralasiatischen Partnern zu begegnen, gibt es nach wie
vor erhebliche Unterschiede in der Bewertung der Wege dorthin: Während
Europa als Voraussetzung für Sicherheit und Stabilität, aber auch für
wirtschaftliche Entfaltung und Wohlstand verantwortungsvolle Staatsführung,
Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, Demokratisierung sowie allgemeine und
berufliche Bildung identifiziert und damit offene und flexible Gesellschaften
beschreibt, sehen die Regierungen der zentralasiatischen Staaten eher ein
Spannungsverhältnis zwischen Sicherheit und Stabilität auf der einen und einer
offenen, demokratischen Gesellschaft auf der anderen Seite. In den
zentralasiatischen Staaten werden Stabilität und Sicherheit mit der Stabilität der
Regime gleichgesetzt. Sicherheit wird nicht auf den einzelnen Menschen und die
Wahrung seiner Rechte, seiner Entwicklungs- und Entfaltungsmöglichkeiten
bezogen, sondern vielmehr auf den Staat und die ihn tragenden Eliten. Auch
der offene politische Diskurs, demokratische Spielregeln und die Suche nach Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 28. Dezember 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/8289 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeKompromissen sind den autoritären Regierungen keine Belege für Flexibilität
und Entwicklungspotential, sondern werden als Zeichen von Schwäche
interpretiert. Nach diesem Schema bedeutet fehlender Konsens fehlende
Arbeitsfähigkeit.
Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion haben sich die zentralasiatischen
Staaten nicht in eine demokratische Richtung entwickelt, sondern sie haben
– ausgehend von demokratisch anmutenden Verfassungen – eine Entwicklung
hin zu immer autoritäreren Strukturen genommen. Dies ist besonders im
Hinblick auf die Wahrung der Menschenrechte problematisch. Turkmenistan wird
am stärksten autoritär regiert, Kirgisistan droht ein so genannter Failed State
zu werden.
In politischen Strukturen, wie sie in den zentralasiatischen Staaten existieren,
gibt es keine transparenten Institutionen, zivilen Freiheiten und
Rechtsstaatlichkeit. Das Hauptinteresse der Regierungen ist die Wahrung des politischen
Status quo. Eine Transformation politischer und sozialer Strukturen ist kaum
möglich, da die Regierungen befürchten, dass eine Öffnung und
Demokratisierung der Gesellschaft unmittelbar mit ihrem eigenen Machtverlust
verbunden ist. In allen zentralasiatischen Ländern stehen
Menschenrechtsverletzungen daher auf der Tagesordnung und die Lage hat sich in den 20 Jahren seit
dem Zusammenbruch der Sowjetunion kaum verbessert. Besonders
gravierend ist die Situation in Usbekistan und Turkmenistan.
Das Rechtssystem ist nicht unparteiisch und nicht frei von Korruption, die
Situation in vielen Gefängnissen ist erschreckend und die Haftbedingungen sind
unzumutbar. Folter und andere Misshandlungen im Rahmen der Haft sind
üblich. Weiterhin gibt es nur in sehr eingeschränktem Maße Meinungs- und
Presse- bzw. Informationsfreiheit. Kritische Medien werden verboten oder,
wie im Fall des Internets, abgeschaltet. Unbequeme Journalisten,
Umweltaktivisten, Gewerkschafter, Menschenrechtsverteidiger und sogar deren
Angehörige werden verfolgt, schikaniert, mit Arbeitsverbot belegt oder unter
Hausarrest gestellt. Manche verschwinden spurlos oder werden ermordet wie jüngst
die Tochter eines Gewerkschaftsaktivisten in Kasachstan („Kazakh Oil Workers
Union Activist’s Daughter Found Dead“,
www.rferl.org/content/kazakh_oil_
workers_ activists). Politische Opposition wird unterdrückt und, wenn nötig
und möglich, ausgeschaltet. Das Bildungs- und häufig auch das
Gesundheitswesen sind in einem alarmierend schlechten Zustand. Insgesamt werden den
Bürgern wesentliche Grundrechte und Grundfreiheiten verwehrt.
Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der EU-Zentralasienstrategie in
den Bereichen Menschenrechte, verantwortungsvolle Staatsführung,
Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und soziale Entwicklung ein. Die
Lage und die aktuelle Entwicklung in den einzelnen Ländern Zentralasiens
sowie die noch laufenden Bemühungen der Bundesregierung sollen mit dieser
Anfrage nachgehalten werden.
I. Grundsätzliches
1. Wie wird die Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland
bzw. der EU und den zentralasiatischen Ländern im Bereich der
Menschenrechte konkret durchgeführt und dokumentiert?
Die Bundesregierung setzt sich in politischen Gesprächen mit den
zentralasiatischen Regierungen nachdrücklich für eine Verbesserung der
Menschenrechtslage ein. Die Deutschen Botschaften und die Vertretungen der Europäischen
Union in den zentralasiatischen Staaten unterhalten einen engen Austausch mit
vor Ort tätigen Menschenrechtsorganisationen, internationalen Organisationen
und den zentralasiatischen Behörden einschließlich nationaler
Menschenrechtsinstitutionen. Anlassbezogen demarchiert die Bundesregierung bzw. die
Europäische Union und gibt Erklärungen in internationalen Gremien ab, in denen sie
die zentralasiatischen Staaten zur Einhaltung ihrer menschenrechtlichen
Verpflichtungen auffordert.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8289Die Europäische Union führt auf Grundlage von Partnerschafts- und
Kooperationsabkommen mit den Republiken Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan
und Usbekistan einen politischen Dialog, in dessen Rahmen systematisch
Menschenrechtsfragen zur Sprache gebracht werden. Zusätzlich hat die Europäische
Union im Rahmen der Zentralasienstrategie mit allen zentralasiatischen Staaten
strukturierte Menschenrechtsdialoge aufgenommen. Die Bundesregierung ist in
den Ratsgremien aktiv an der Vorbereitung dieser Menschenrechtsdialoge
beteiligt. In Ergänzung zu den Menschenrechtsdialogen führt die Europäische
Union regelmäßig Seminare mit der Zivilgesellschaft durch.
Im Rahmen der Zentralasienstrategie der Europäischen Union fördert die
Bundesregierung bzw. die Europäische Union die Umsetzung von Maßnahmen mit
Menschenrechtsbezug. Die Bundesregierung bzw. die Europäische Union
arbeitet dabei eng mit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in
Europa (OSZE), dem Europarat, den Vereinten Nationen (VN) und anderen
internationalen Institutionen zusammen. Insbesondere fördert die Bundesregierung
den Aufbau der für die Gewährleistung der Menschenrechte erforderlichen
rechtsstaatlichen Strukturen über ein Regionalprojekt zur Unterstützung der
Rechts- und Justizreformen in den zentralasiatischen Staaten, das durch die
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) durchgeführt wird. Dabei
werden u.a. Vorhaben im Bereich der Gesetzgebungsberatung, der
Juristenausbildung und der Richterfortbildung durchgeführt. Das Bundesministerium für
Justiz fördert rechtsstaatliche Entwicklung als Voraussetzung für die
Gewährleistung von Menschenrechten unter anderem durch die Aus- und Fortbildung
von Justizpersonal. Die Europäische Union verfolgt das gleiche Ziel im
Rahmen der Rechtsstaatsinitiative für Zentralasien. Deutschland hat gemeinsam
mit Frankreich die Rolle des Koordinators der Initiative übernommen.
Politische Gespräche der Bundesregierung bzw. der Europäischen Union mit
den zentralasiatischen Staaten einschließlich der Menschenrechtsdialoge der
Europäischen Union werden durch Gesprächsvermerke dokumentiert.
Aufzeichnungen der Gespräche der Europäischen Union werden regelmäßig über
ein Berichtsverteilersystem den Mitgliedstaaten zugänglich gemacht. Von der
Bundesregierung geförderte Maßnahmen werden in der Regel durch Berichte
der Durchführungsorganisationen dokumentiert. Die Europäische Union
dokumentiert ihre Vorhaben unter anderem über mehrjährige Indikativprogramme
für die Entwicklungszusammenarbeit.
2. Werden die Ergebnisse der Zusammenarbeit im Bereich der
Menschenrechte evaluiert, und wenn ja, wie?
Die Deutschen Botschaften und die Vertretungen der Europäischen Union
erstatten regelmäßig Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtslage und
die Zusammenarbeit mit den zentralasiatischen Staaten. Diese
Berichterstattung findet auch Eingang in die regelmäßigen Berichte der Bundesregierung
über ihre Menschenrechtspolitik. Diese geben die Auskunft über die
Entwicklung der Menschenrechtslage, die Umsetzung von
Menschenrechtsverpflichtungen sowie ausgesuchte deutsche bzw. EU-Aktivitäten in den einzelnen
zentralasiatischen Staaten. Die mit der Umsetzung von Einzelmaßnahmen
beauftragten Durchführungsorganisationen nehmen im Zuge ihrer Berichterstattung
in aller Regel eine Bewertung der Wirksamkeit der durchgeführten
Maßnahmen vor. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse finden Berücksichtigung bei der
Planung zukünftiger Vorhaben.
Die menschenrechtliche Zusammenarbeit der Europäischen Union mit
Zentralasien ist regelmäßig Gegenstand von Beratungen in den Ratsgremien.
Zuletzt fand am 28. Oktober 2011 in Brüssel eine Überprüfung der
menschenrechtlichen Zusammenarbeit statt, bei der sich die Bundesregierung für eine
Drucksache 17/8289 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeintensivere Vor- und Nachbereitung der Menschenrechtsdialoge aussprach.
Zudem erstellt die Europäische Union regelmäßig Fortschrittsberichte über die
Umsetzung der Zentralasienstrategie, die sich auch auf die Zusammenarbeit im
menschenrechtlichen Bereich erstrecken. Der zweite Fortschrittsbericht vom
Juni 2010 nahm unter anderem eine Bewertung der Menschenrechtsdialoge vor
und sprach Empfehlungen für eine stärker ergebnisorientierte Gestaltung der
nächsten Runden sowie für eine engere Einbindung der Zivilgesellschaft aus.
Darüber hinaus erstellt die Europäische Union für die einzelnen
zentralasiatischen Staaten Strategiepapiere für die menschenrechtliche Zusammenarbeit.
Ausgehend von einer Analyse der menschenrechtlichen Entwicklung
formulieren diese Strategiepapiere Ziele und Maßnahmen für die weitere
Zusammenarbeit mit den einzelnen zentralasiatischen Staaten.
3. Warum werden die Mitglieder des Ausschusses für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages bzw. die Obleute nicht
regelmäßig über die Entwicklung der Menschenrechtsdialoge mit den
zentralasiatischen Ländern informiert?
Die Bundesregierung unterrichtet den Ausschuss des Deutschen Bundestages
für Menschenrechte und humanitäre Hilfe regelmäßig zu allen Themen, die
durch Beschluss der Obleute auf die Tagesordnung gesetzt werden. Zur Lage in
Zentralasien wurde der Ausschuss zuletzt am 29. Juni 2011 in ordentlicher
Sitzung unterrichtet.
4. Sind Aufzeichnungen über Gespräche, Veranstaltungen,
Regierungskonsultationen etc. – sofern sie denn vorhanden sind – frei zugänglich oder
besitzen sie einen VS-Status, und wenn ja, warum?
Aufzeichnungen über politische Gespräche der Bundesregierung mit den
zentralasiatischen Staaten werden gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VSA) als
vertrauliche Verschlusssache eingestuft. Informationen sind als vertrauliche
Verschlusssachen einzustufen, wenn eine Kenntnisnahme durch Unbefugte
geeignet wäre, das Vertrauensverhältnis zu anderen Staaten zu beschädigen und
nachteilige Auswirkungen auf die Beziehungen der Bundesrepublik zu haben.
5. Wer ist auf Seiten der zentralasiatischen Länder an den
Menschenrechtsdialogen mit der Bundesregierung beteiligt?
Menschenrechtsfragen sind regelmäßig Bestandteil der politischen Gespräche
der Bundesregierung mit den zentralasiatischen Staaten. Auf Seiten der
zentralasiatischen Staaten waren 2011 Staats- und Regierungschefs, Außenminister
sowie Minister anderer Ressorts bzw. deren Stellvertreter an Gesprächen mit der
Bundesregierung beteiligt. Zuletzt sprach beispielsweise die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel Menschenrechtsfragen gegenüber dem tadschikischen
Präsidenten Emomalii Rahmon am 13. Dezember 2011 in Berlin an.
An den Menschenrechtsdialogen der Europäischen Union, an deren
Vorbereitung die Bundesregierung aktiv beteiligt ist und an denen sie seit der
Erweiterung des Gesprächsformats im Jahr 2011 als Beobachter teilnimmt, nehmen auf
Seiten der zentralasiatischen Staaten regelmäßig Vertreter der Justiz- und
Innenbehörden sowie der Außenministerien teil. Einzelne zentralasiatische
Staaten beteiligen zudem Vertreter der nationalen Menschenrechtsinstitutionen und
der Parlamente. Zuletzt fand am 30. November 2011 der Menschenrechtsdialog
mit Kasachstan statt, an dem der stellvertretende kasachische Generalstaatsan-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/8289walt sowie Vertreter des Justizministeriums, des Innenministeriums, des
Außenministeriums, des Ministeriums für Kommunikation und Information sowie der
Sekretär der präsidialen Menschenrechtskommission beteiligt waren. Zur
Vorbereitung führte die EU Treffen mit Vertretern der Zivilgesellschaft in Astana
und Brüssel durch.
6. In welchen Punkten wurden durch die Menschenrechtsdialoge
Verbesserungen erreicht?
Die Menschenrechtsdialoge sollen zu einer kontinuierlichen und nachhaltigen
Verbesserung der Menschenrechtslage beitragen. Auf Seiten der beteiligten
zentralasiatischen Vertreter ist eine erhöhte Sensibilität für die angesprochenen
menschenrechtlichen Belange festzustellen. Einzelne zentralasiatische Länder
haben seit Aufnahme des Menschenrechtsdialogs Schritte zur Reform des
Rechtssystems eingeleitet. In Turkmenistan wurde beispielsweise eine
Strafrechtsreform durchgeführt, die unter anderem auf die Verbesserung der
Haftbedingungen abzielte. Im Juli 2011 konnte das Internationales Komitee vom
Roten Kreuz (IKRK) dort einen ersten Gefängnisbesuch durchführen.
Usbekistan hat mit Wirkung von 2008 an die Todesstrafe abgeschafft und ermöglichte
2009 die Wiederaufnahme von Gefängnisbesuchen durch das IKRK. In
Tadschikistan wurde die Arbeitsfähigkeit der Ombudsman-Institution und die
Zusammenarbeit im Bereich Frauenrechte, u. a. durch die Einbringung des
Gesetzes gegen häusliche Gewalt in das Parlament, verbessert. Kasachstan hat im
August 2010 einen Prozess zur Humanisierung des Strafrechts eingeleitet, der
die Umwandlung einer Reihe von Strafandrohungen von Freiheits- in
Geldstrafen und die Überführung von Straftatbeständen zu Ordnungswidrigkeiten
vorsieht. Die Bundesregierung geht mit ihren Partnern in der Europäischen Union
davon aus, dass die Bereitschaft zu diesen Schritten auch auf die
Menschenrechtsdialoge zurückzuführen ist.
7. Welchen Umfang haben die die Menschenrechtsdialoge begleitenden
Menschenrechtsseminare mit der Zivilgesellschaft, und welche Wirkung haben
sie auf diese?
Die bilateralen Seminare mit der Zivilgesellschaft konzentrieren sich jeweils
auf ein menschenrechtliches Oberthema und umfassen zweitägige
Veranstaltungen, die sich in Plenarsitzungen und Arbeitsgruppen gliedern. Bisher
wurden u. a. die Themen Kinderrechte und Rechte von Strafgefangenen,
Unabhängigkeit der Justiz, Rechte von Arbeitsmigranten und Liberalisierung der
Massenmedien erörtert. Zuletzt wurde am 19./20. Oktober 2011 ein Seminar in
Almaty durchgeführt, das mit ca. 150 Teilnehmern die größte Veranstaltung mit
der örtlichen Zivilgesellschaft im Jahr 2011 darstellte. Daneben wurde 2010 in
Brüssel ein viertägiges regionales Seminar über das Thema Frauenrechte mit
Teilnehmern aller zentralasiatischen Staaten durchgeführt. Die Ergebnisse der
bilateralen Seminare werden als Empfehlungen der Zivilgesellschaft an die
Regierung in den Menschenrechtsdialog eingeführt. Eine Evaluierung der
Seminare findet auf Grundlage mündlicher Rückmeldungen der Teilnehmer statt.
Dabei zeigte sich, dass die Nichtregierungsorganisationen ihre Vernetzung mit
anderen menschenrechtlichen Akteuren im Zuge der Seminare verbessern und
eine deutlicher sichtbare Rolle gegenüber den Regierungen einnehmen
konnten.
Drucksache 17/8289 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode8. Wie kann die Zusammenarbeit mit den zentralasiatischen Ländern im
Bereich der Menschenrechte verbessert werden?
Die Zusammenarbeit mit den zentralasiatischen Ländern kann dadurch
verbessert werden, dass es gelingt, eine größere politische Bereitschaft der
zentralasiatischen Staaten für die Einleitung und wirksame Umsetzung
menschenrechtlicher Reformen zu befördern.
II. Rechtsstaatlichkeit
9. Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens der Bundesregierung bzw.
der EU bereits durchgeführt, und was wird weiterhin beabsichtigt, um eine
funktionierende Verfassungsgerichtsbarkeit in den jeweiligen
zentralasiatischen Ländern zu installieren und deren unabhängige Arbeit in Bezug auf
die Einklagbarkeit von Grundrechten, die Einhaltung der Gewaltenteilung
und die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen zu
gewährleisten?
Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit und der bilateralen rechtlichen
Zusammenarbeit der Justizministerien unterstützt die Bundesregierung die
zentralasiatischen Länder bei Reformen im Rechts- und Justizbereich. Hierdurch
leistet sie einen Beitrag dazu, dass Justiz, Rechtssetzung und Verwaltung ihre
Aufgaben in Zentralasien zunehmend verfassungskonform erfüllen und somit
die Rechtssicherheit in diesen Staaten verbessert wird.
So erfolgte im Rahmen eines Regionalvorhabens ein Erfahrungsaustausch
zwischen dem tadschikischen Verfassungsgericht und dem deutschen
Bundesverfassungsgericht, insbesondere im Bereich der Verfassungsbeschwerde.
Deutsche Experten werden im Rahmen dieses Projekts auch die für 2012
vorgesehene weitere Reformierung des tadschikischen Verfassungsgerichtsgesetzes
zugunsten des individuellen Grundrechtsschutzes unterstützen. In Kasachstan
arbeitet das Regionalvorhaben mit dem nach französischem Vorbild gebildeten
Verfassungsrat sowie mit dem Obersten Gericht Kasachstans zusammen, um
auf eine Verbesserung des Rechtsschutzes der Bürger hinzuwirken. In
Turkmenistan existiert die Institution eines Verfassungsgerichts nicht. In Kirgisistan
wurde die Verfassungsgerichtsbarkeit abgeschafft. Eine Sonderkammer beim
Obersten Gericht soll künftig einen Teil der Aufgaben eines
Verfassungsgerichtes übernehmen.
Ferner sind im Rahmen der justiziellen Zusammenarbeit in den vergangenen
Jahren zahlreiche Seminare und Besuche mit Experten aus den
zentralasiatischen Ländern in Deutschland durchgeführt worden. Hierbei wurden auch
Fragen der Verfassungsgerichtsbarkeit und des Verhältnisses zu den ordentlichen
Gerichten erörtert. Zuletzt konnten beispielsweise kirgisische Experten zu
Fachgesprächen über eine verfassungsgemäße Gesetzgebung sowie der
Präsident des tadschikischen Verfassungsgerichts im Bundesministerium der Justiz
begrüßt werden. Die Bundesregierung unterstützt auch die vom Europarat
unternommenen Maßnahmen zur Förderung von Menschenrechten,
Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Zentralasien. Im Jahre 2009 ermöglichte sie mit
einem finanziellen Beitrag von ca. 100 000 Euro die Durchführung von
Projekten der „Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht“ (Venedig-
Kommission) im Rahmen der Europäischen Rechtsstaatsinitiative für
Zentralasien. Die Europäische Union finanziert u. a. anknüpfend an diesen Beitrag ein
Rechtsberatungsprogramm der Venedig-Kommission des Europarats in den
zentralasiatischen Staaten im Umfang von ca. 600 000 Euro.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/828910. Wie trägt das deutsche Engagement dazu bei, die Unabhängigkeit der
Gerichte sowie faire und nicht konstruierte Gerichtsverfahren in den
zentralasiatischen Ländern zu ermöglichen?
Durch die Aus- und Fortbildung von Richtern, die im Rahmen des
Regionalvorhabens vor allem in Kasachstan, Kirgisistan und Tadschikistan Fragen des
Prozessrechts und seiner praktischen Anwendung behandelt, unterstützt die
Bundesregierung die Weiterentwicklung rechtsstaatlicher Strukturen in den
zentralasiatischen Ländern. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf einer
Förderung der Unabhängigkeit der Justiz, um faire und rechtsstaatliche
Verfahren zu ermöglichen. Die Unabhängigkeit der Gerichte wird daher in den
Beratungsmaßnahmen regelmäßig thematisiert und, soweit möglich, auch zum
Hauptthema in Fachveranstaltungen erhoben.
Darüber hinaus schließt die Beratung in Gesetzgebungsvorhaben ein, dass
Garantien zur Unabhängigkeit der Rechtsprechung nach europäischem
Rechtsverständnis Eingang in die Gesetze finden. Zudem findet nach Möglichkeit
Beratung zur Anwendung des modernisierten Rechts in der Praxis statt,
insbesondere durch Einbeziehung von Richtern aus verschiedenen Instanzen.
Ferner hat sich die Bundesregierung erfolgreich für eine deutsche Bewerbung
zur Umsetzung eines aus EU-Mitteln geförderten Beratungsvorhabens
eingesetzt, das eine Unterstützung bei der umfangreichen Reform der
Strafgerichtsbarkeit in Usbekistan leisten soll. Das Projekt wird aktuell mit einem
Konsortium unter Federführung der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche
Zusammenarbeit e. V. (IRZ-Stiftung) gemeinsam mit der GIZ umgesetzt.
11. Auf welche Weise unterstützt die Bundesregierung politische Stiftungen
und Nichtregierungsorganisationen, die sich um eine Verbesserung des
Rechtssystems in den zentralasiatischen Ländern bemühen?
Die Bundesregierung fördert Vorhaben der deutschen politischen Stiftungen in
Zentralasien durch Mittel des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Entwicklung und Zusammenarbeit. Die Verbesserung des Rechtssystems in den
zentralasiatischen Ländern stellt nach eigenen Angaben für die Friedrich-Ebert-
Stiftung (FES), die Hanns-Seidel-Stiftung (HSS) sowie die Konrad-Adenauer-
Stiftung (KAS) ein regionales Schwerpunktthema dar.
Ein Themenschwerpunkt der Arbeit der FES in Zentralasien ist nach eigenen
Angaben die „Reform des Justizsektors“. Dazu arbeitet die FES in Kasachstan,
Kirgisistan und Tadschikistan und leistet mit wissenschaftlichen
Beratungseinsätzen und juristischem Erfahrungs- und Wissenstransfer einen Beitrag zur
rechtspolitischen Kompetenzstärkung.
Im Regionalprogramm „Qualifizierung der öffentlichen Verwaltung und des
zivilgesellschaftlichen Sektors in ausgewählten Ländern Zentralasiens“ leistet
die HSS nach eigenen Angaben einen Beitrag zur rechtsstaatlichen und
sozioökonomischen Entwicklung in Kirgisistan, Tadschikistan und Kasachstan.
Im Schwerpunkt des „Regionalprogramms Asien“ unterstützt die KAS nach
eigenen Angaben ausgewählte Universitäten und wissenschaftliche
Lehreinrichtungen dabei, sich an rechtsstaatlichen Werten orientierende Inhalte der
politischen Bildung in die Lehrpläne aufzunehmen. Dies soll langfristig zur
Etablierung zivilgesellschaftlicher, demokratischer und rechtsstaatlicher
Strukturen beitragen.
Die IRZ-Stiftung leistet seit mehreren Jahren vor Ort Beratung bei
Gesetzgebungsvorhaben und der Durchführung von Justizreformen. Das
Bundesministerium der Justiz trägt die Arbeit der IRZ-Stiftung bei ihren Aktivitäten in
den zentralasiatischen Staaten nicht nur in finanzieller Hinsicht, sondern unter-
Drucksache 17/8289 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodestützt auch die Vermittlung von Experten oder die Umsetzung von Seminaren
und anderen Fachveranstaltungen.
12. Welche alternativen Herangehensweisen, beispielsweise über das
Vertrags- oder Wirtschaftsrecht, werden von der Bundesregierung genutzt,
um die Rechtsstaatlichkeit in den zentralasiatischen Ländern zu
befördern?
Die Bundesregierung unterstützt die zentralasiatischen Länder beim Aufbau
einer stabilen privatrechtlichen Ordnung, wozu auch die Schaffung der
erforderlichen Rahmenbedingungen für die privatrechtliche Betätigung und den
wirtschaftlichen Leistungsaustausch zählen. Zur Förderung der
Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und zur Gewährleistung von Gewerbefreiheit werden dabei
auch die rechtsstaatlichen Strukturen erörtert. Die Maßnahmen im zivil- und
wirtschaftsrechtlichen Bereich sind auch aus menschenrechtlicher Perspektive
von Bedeutung, da es hier unter anderem um die Vermittlung rechtsstaatlicher
Grundsätze geht, insbesondere um das Rechtsbewusstsein für die
Rechtsanwender und die Rechtssicherheit der Wirtschaftssubjekte und Verbraucher.
Ferner fördert die Bundesregierung im Rahmen des bereits genannten
Regionalvorhabens die Erarbeitung von Kommentaren zu den Zivilgesetzbüchern,
wodurch zivil- und wirtschaftsrechtliche Belange im Lichte rechtsstaatlicher
Erwägungen verdeutlicht werden.
13. Wie viele finanzielle Mittel wendet die Bundesregierung bzw. die EU für
die Förderung der Rechtsstaatlichkeit in den zentralasiatischen Ländern
auf, und wie sieht die kurz- und mittelfristige Planung aus?
Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit Zentralasien hat die
Bundesregierung für das Regionalvorhaben im Bereich Rechts- und Justizreform von
2002 bis 2011 insgesamt 14,8 Mio. Euro aufgewendet. Im Jahr 2012 beginnt
ein Folgevorhaben zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit in Zentralasien, für
das in einer ersten Phase (bis zum Jahr 2014) insgesamt 5,5 Mio. Euro
vorgesehen sind.
Die Förderung der Rechtsstaatlichkeit ist ein wichtiger Bestandteil der
Regional- bzw. Länderprogramme der politischen Stiftungen, die zusätzlich zur
Förderung von Rechtsstaatlichkeit noch andere Programmkomponenten enthalten.
In unten stehender Tabelle finden sich die den Stiftungen zur Verfügung
stehenden Gesamtmittel für Zentralasien. Beratungs- bzw. Bildungsmaßnahmen zur
Förderung von Rechtsstaatlichkeit machen dabei einen signifikanten Anteil der
Gesamtmittel aus.
Das Bundesministerium der Justiz und die IRZ-Stiftung haben in den letzten
Jahren rund 400 000 Euro pro Jahr für die rechtliche Zusammenarbeit mit den
zentralasiatischen Staaten aufgewendet. Angesichts des Bedarfs der
Entwicklung rechtsstaatlicher Strukturen in den zentralasiatischen Staaten wird sich die
2011 2012 2013 Gesamt
FES-
Regionalprogramm Zentralasien
1 346 500 Euro 1 346 500 Euro 1 346 500 Euro 4 040 500 Euro
HSS-
Regionalprogramm Zentralasien
– 550 000 Euro 550 000 Euro 1 100 000 Euro
KAS-
Regionalprogramm Zentralasien
400 000 Euro 400 000 Euro 400 000 Euro 1 200 000 Euro
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/8289Bundesregierung bemühen, auch zukünftig entsprechende Mittel für die
rechtliche Zusammenarbeit einzusetzen.
Die Europäische Union führt 2011 bis 2013 bilaterale Rechtsstaatsprojekte in
Kasachstan im Umfang von 10 Mio. Euro, in Kirgisistan im Umfang von
14 Mio. Euro, in Usbekistan im Umfang von 15 Mio. Euro und in
Turkmenistan im Umfang von 5 Mio. Euro durch. Darüber hinaus soll Anfang 2012 eine
mit 2 Mio. Euro ausgestattete regionale Plattform der Europäischen Union zur
Projekt- und Veranstaltungskoordinierung ihre Tätigkeit aufnehmen.
III. Zivilgesellschaft
14. Auf welche Weise und mit welchen finanziellen Mitteln unterstützt die
Bundesregierung die Entwicklung bzw. den Aufbau von Organisationen
der Sozialpartner (Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Berufs- und
Wirtschaftsverbände), die sich um die Gestaltung der Arbeits- und
Lebensbedingungen in den zentralasiatischen Ländern bemühen?
Die Bundesregierung unterstützt die Entwicklung und den Aufbau dieser
Organisationen auf unterschiedlichen Ebenen und mit unterschiedlichen
Instrumenten.
Über die multilaterale Zusammenarbeit unterstützt die Bundesregierung die
Internationale Arbeitsorganisation (ILO), in der die Mitgliedsländer neben ihren
Regierungen auch durch ihre Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände
vertreten sind, durch die Ausübung ihres Mandats als ständiges Mitglied des ILO-
Verwaltungsrats. Mit Ausnahme von Turkmenistan führt die ILO in allen
zentralasiatischen Ländern im Rahmen der Umsetzung ihrer Agenda für
menschenwürdige Arbeit vielfältige Programme der technischen Zusammenarbeit
durch, die darauf zielen, die Kapazitäten der jeweiligen nationalen
Sozialpartner zu stärken und auszubauen. Die Bundesregierung beteiligt sich dabei aktiv
– insbesondere anlässlich der Treffen des ILO-Verwaltungsrats und der
Internationalen Arbeitskonferenz in Genf – an den Diskussionen zur Planung,
Ausgestaltung und Evaluierung konkreter Länder- und Regionalprogramme.
Über das Instrument des Kammer- und Verbandspartnerschaftsprogramms
fördert die Bundesregierung über das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung gegenwärtig zwei Partnerschaftsprojekte in
Zentralasien (Kasachstan, Usbekistan). In einem
Berufsbildungspartnerschaftsprojekt kooperiert die Handwerkskammer Trier mit dem
Republikanischen Verband unabhängiger Unternehmer und Arbeitgeber der Industrie- und
Handelskammer Kasachstans sowie ausgewählten berufsbildenden
Einrichtungen in Almaty. Die aktuelle Phase dieses Projekts wird aus Mitteln des o. g.
Programms mit bis zu 797 400 Euro gefördert. In einem
Kammerpartnerschaftsprojekt kooperiert die IHK Ostthüringen zu Gera mit der Industrie- und
Handelskammer Usbekistans und den Industrie- und Handelskammern
Buchara, Dshizak und Syrdarya. Die aktuelle Phase dieses Projektes wird aus
Mitteln des o. g. Programms mit bis zu 566 000 Euro gefördert.
Im Bereich der politischen Stiftungen werden Projekte grundsätzlich in
Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen durchgeführt. In Kasachstan und
Kirgisistan arbeitet die FES mit Gewerkschaften zusammen, während sie in Usbekistan
mit einer Handelskammer kooperiert. Auf die Antwort zu Frage 11 wird
verwiesen.
Darüber hinaus sind an Projekten, die im Auftrag der Bundesregierung mit
Mitteln des BMZ durch die GIZ in anderen Bereichen durchgeführt werden,
verschiedene Verbände beteiligt. So kooperiert die GIZ mit einem Verband der
Spediteure in einem Regionalvorhaben zur regionalen Wirtschaftskooperation
in Zentralasien. Weiterhin sind integrierte Fachkräfte bei den Industrie- und
Drucksache 17/8289 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeHandelskammern bzw. anderen Institutionen der verfassten Wirtschaft in den
Partnerländern eingesetzt und unterstützen diese beim Aufbau von
Fachkapazitäten. In Usbekistan werden Verbände und Kammern dabei beraten, ihre Rolle
zur Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen
und des wirtschaftlichen Umfeldes wahrzunehmen.
15. Wie setzt sich die Bundesregierung in den zentralasiatischen Ländern für
die Entwicklung und den Aufbau von Nichtregierungsorganisationen im
Bereich der Bürgergesellschaft – wie Wohlfahrtsverbände, Frauen-,
Jugend- und Seniorenverbände sowie karitative Hilfsorganisationen –
ein, und mit welchen finanziellen Mitteln wird dies unterstützt?
Eine gezielte Förderung der Entwicklung und des Aufbaus von
Nichtregierungsorganisationen im Bereich der Bürgergesellschaft ist nicht Gegenstand
der Vorhaben der Bundesregierung in Zentralasien. Das im Auftrag der
Bundesregierung von der GIZ durchgeführte Regionalvorhaben zur Unterstützung
der deutschen Minderheit in Kasachstan, Kirgisistan und Usbekistan arbeitet in
Kirgisistan insbesondere mit dem Volksrat der Deutschen und dem Deutschen
Humanitären Hilfsfonds zusammen und unterstützt Hilfsmaßnahmen dieser
Organisationen, insbesondere auch in der Nothilfe, finanziell. Diese Maßnahmen
umfassten 2011 insgesamt etwa 235 000 Euro. Ferner sind
Nichtregierungsorganisationen der Bürgergesellschaft Partner bei Aktivitäten von GIZ-
Vorhaben in anderen Bereichen, ohne dass eine gezielte Förderung dieser
Organisationen stattfindet. So sind etwa einzelne Jugendorganisationen Partner im
Rahmen von Maßnahmen der Wirtschaftsförderung in einzelnen Regionen.
Entwicklungshelfer arbeiten in Usbekistan und Tadschikistan mit
Nichtregierungsorganisationen eng zusammen, v. a. im Bereich Wirtschaftsförderung im
ländlichen Raum.
16. Welche Projekte oder Programme seitens der Europäischen Union zur
Entwicklung und zum Aufbau von zivilgesellschaftlichen Organisationen
der Bürgerinnen und Bürger der zentralasiatischen Länder gibt es, und
mit welchem Finanzvolumen sind sie ausgestattet?
Zentrales Element der EU-Politik zur Unterstützung von Entwicklung und
Aufbau zivilgesellschaftlicher Organisationen in Zentralasien ist das thematische
Programm „Nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden in der
Entwicklungszusammenarbeit“ („Non-state actors and local authorities in development“),
das über das Instrument für Entwicklungszusammenarbeit (DCI) finanziert
wird. Dieses Programm ist 2007 bis 2013 mit Mitteln in Höhe von 1 639 Mio.
Euro ausgestattet. Davon sind für den Zeitraum 2011 bis 2013 ca. 4,36 Mio.
Euro für Projekte in Zentralasien vorgesehen.
Ferner ist es, eines der Ziele des Instruments für Demokratie und
Menschenrechte (EIDHR), die Rolle der Zivilgesellschaft in Bezug auf Menschenrechte
und demokratische Reformen zu stärken. Im Rahmen dieses Instruments
wurden im Jahr 2011 Vorhaben in Kasachstan mit 600 000 Euro und Vorhaben in
Kirgisistan mit 900 000 Euro gefördert.
Daneben ist die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen in
Zentralasien im Rahmen von DCI oft ein wichtiger Nebenbestandteil/
Querschnittsaufgabe von Programmen. DCI sieht für die Region Zentralasien für
2007 bis 2013 eine Mittelallokation in Höhe von 719 Mio. Euro vor. Der
finanzielle Umfang, der dabei auf die Kooperation mit der Zivilgesellschaft entfällt,
lässt sich jedoch nicht im Einzelnen beziffern.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/8289IV. Haftbedingungen und Folter
17. Wie setzt sich die Bundesregierung bilateral und im Rahmen der EU für
eine Verbesserung der Haftbedingungen in den zentralasiatischen
Ländern ein?
Die Bundesregierung setzt sich in politischen Gesprächen gegenüber den
zentralasiatischen Staaten regelmäßig für eine Verbesserung der Haftbedingungen
ein. Die Europäische Union hat 2011 im Rahmen der Menschenrechtsdialoge
gegenüber allen fünf zentralasiatischen Staaten die Haftbedingungen deutlich
angesprochen.
Darüber hinaus fördert die Bundesregierung bilateral und im Kreise der EU
Maßnahmen, die auf eine Verbesserung der Haftbedingungen zielen. In
Kirgisistan fördert die Bundesregierung seit 2009 ein Projekt der
Nichtregierungsorganisation „Golos Svobody“ zur Folterprävention. Das Projekt verfolgt die
Erarbeitung von Mechanismen zur Verhinderung von Folter insbesondere in
Polizeigewahrsam, eine Verbesserung der menschenrechtsrelevanten
Gesetzgebung, die Umsetzung eines nationalen Präventionsmechanismus und die
Bekämpfung der Straflosigkeit bei Folter. In Kasachstan hat die Bundesregierung
das Projekt des OSZE-Zentrums in Astana zur Stärkung der Ombudsman-
Institution unterstützt, der sich in der Praxis vorwiegend mit haftbezogenen
Individualbeschwerden befasst. Im Kontext eines Memorandums zwischen dem
Bundesministerium der Justiz und dem kasachischen Justizministerium lädt die
IRZ-Stiftung regelmäßig Experten aus Deutschland zur Unterstützung von
Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der Justizreform in Kasachstan ein. In
Usbekistan unterstützt die Bundesregierung seit 2010 ein OSZE-Projekt zur
Förderung der Einhaltung internationaler menschenrechtlicher Standards in
Haftanstalten. Darüber hinaus leistete sie 2010 Unterstützung für ein Projekt
des Nationalen Zentrums für Menschenrechte zur Sensibilisierung und
Schulung von Gefängnispersonal hinsichtlich der Beachtung menschenrechtlicher
Standards. In Turkmenistan unterstützt die GIZ gemeinsam mit der OSZE, dem
Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen UNICEF und anderen Organisationen
eine Reform der Haftbedingungen und führte unter anderem ein Seminar zum
Thema „Internationalen Standards im Strafvollzugssystem“ durch.
Im Rahmen der Rechtsstaatsinitiative der Europäischen Union setzt ein
deutsch-französisches Konsortium in Kasachstan ein EU-Projekt zur
Unterstützung der Rechts- und Justizreform im Umfang von 3,5 Mio. Euro um, das auch
die Thematik der Haftbedingungen betrifft. In Usbekistan setzen seit Oktober
2011 die IRZ-Stiftung und die GIZ gemeinsam mit französischen und
britischen Partnern ein auf drei Jahre angelegtes Projekt der Europäischen Union im
Umfang von 10 Mio. Euro zur Förderung der Strafrechtsreform in Usbekistan
um, zu dessen Komponenten auch der Strafvollzug, die Verbesserung der
Haftbedingungen und die Untersuchungshaft gehören. Zu den im Rahmen der
Rechtsstaatsinitiative der Europäischen Union durchgeführten Projekten gehört
ferner ein Projekt in Kirgisistan zur Unterstützung der Reform des
Gefängnissektors im Umfang von 3 Mio. Euro, das neben dem Kapazitätsaufbau im
kirgisischen Justizministerium auch die Verbesserung der sanitären Bedingungen in
kirgisischen Gefängnissen unterstützt.
Im Rahmen des Programms „Deutsche Unterstützung der zentralasiatischen
Regierungen im Bereich Drogenpolitik mit besonderem Fokus auf Institutionen
im Gesundheitsbereich“ unterstützt die Bundesregierung ferner das EU-
finanzierte „Central Asia Drug Action Programme“ (CADAP), das federführend von
der GIZ durchgeführt wird und in allen zentralasiatischen Staaten tätig ist. Die
sogenannte TREAT-Komponente dieses Programms verfolgt das Ziel, die
zentralasiatischen Staaten bei der Einführung moderner Behandlungsmethoden für
Drogenabhängige zu unterstützen. Dazu werden Workshops und Seminare in
Drucksache 17/8289 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeZentralasien sowie Studienreisen nach Deutschland und in andere EU-
Mitgliedstaaten durchgeführt. Diese Aktivitäten werden unter anderem in und in
Zusammenarbeit mit Gefängnissen durchgeführt, sodass die verbesserten
Behandlungsmethoden zur Verbesserung der Haftbedingungen, insbesondere für
drogenabhängige Häftlinge, beitragen. Auch werden Ausstattungshilfen für
Behandlungseinrichtungen in Gefängnissen gewährt, u. a. in Kasachstan
(Frauengefängnis von Karaganda), in zwei Gefängnissen in Kirgisistan, in
Tadschikistan (Gefängnis von Duschanbe) sowie in Usbekistan (Navoi-Strafkolonie).
18. Auf welchem Weg unterstützt die Bundesregierung das Internationale
Komitee vom Roten Kreuz bei seinen Bemühungen, Zugang zu
sämtlichen Haftanstalten aller zentralasiatischen Länder zu erhalten?
Die Bundesregierung tritt bilateral und im Kreise der Europäischen Union
gegenüber den zentralasiatischen Staaten dafür ein, dass das IKRK umfassenden
Zugang zu Haftanstalten erhält. Beispielsweise sprach sich die Europäische
Union beim fünften Menschenrechtsdialog mit Usbekistan am 24. Juni 2011 in
Taschkent dafür aus, dass das IKRK auch Zugang zu
Untersuchungshaftanstalten erhält, die unter Aufsicht des Nationalen Sicherheitsdienstes stehen.
Gegenüber Turkmenistan setzte sich die Europäische Union beispielsweise beim
vierten Menschenrechtsdialog am 8. Juli 2011 in Brüssel und während des
Besuches des EU-Sonderbeauftragten für Zentralasien, Pierre Morel, in Aschgabat
am 26. Juli 2011 für die Eröffnung der Möglichkeit von Gefängnisbesuchen
durch das IKRK ein.
19. Wie unterstützt die Bundesregierung die Umsetzung der
Antifolterkonvention der Vereinten Nationen in den zentralasiatischen Staaten?
Alle fünf zentralasiatischen Staaten haben die VN-Antifolterkonvention
ratifiziert. Die Bundesregierung demarchiert anlassbezogen bilateral und im Kreise
der Europäischen Union, um die zentralasiatischen Staaten zur Einhaltung ihrer
menschenrechtlichen Verpflichtungen aufzufordern. Das zuständige Gremium
für die Umsetzung der VN-Antifolterkonvention ist der „Unterausschuss zur
Prävention von Folter“ der Vereinten Nationen, der auf Grundlage des 2006 in
Kraft getretenen „Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und
andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe“
geschaffen wurde. Die Bundesregierung unterstützt die Arbeit des
Unterausschusses wie auch die Arbeit der mit Folterfragen befassten VN-
Sonderberichterstatter im Rahmen ihrer jährlichen finanziellen Förderung des Büros der
Hochkommissarin für Menschenrechte. Dabei waren im Jahr 2011 u. a.
275 000 Euro für den Fonds für Folteropfer vorgemerkt. Die Bundesregierung
hat zudem die Wahl eines deutschen Experten, Herrn Professor Christian Pross,
in den Unterausschuss unterstützt. Die Umsetzung der VN-
Antifolterkonvention wurde zudem u. a. bei der zweiten Ministerkonferenz im Rahmen der
von Deutschland und Frankreich koordinierten EU-Rechtsstaatsinitiative am
14./15. Juni 2010 in Duschanbe mit Vertretern der zentralasiatischen
Justizministerien erörtert. Die Bundesregierung unterstützt Einzelprojekte,
insbesondere zur Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements im Kampf gegen
Folter. Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.
20. Wie befördert die Bundesregierung die Aufklärung der Foltervorwürfe
und ungeklärten Todesfälle in den zentralasiatischen Staaten?
Die Bundesregierung bittet die zentralasiatischen Staaten regelmäßig
nachdrücklich um Aufklärung menschenrechtlicher Einzelfälle, in deren Zusam-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/8289menhang Foltervorwürfe erhoben werden. Im Jahr 2011 hat die Europäische
Union gegenüber allen zentralasiatischen Staaten um eine Überprüfung
menschenrechtlicher Einzelfälle gebeten. Die zentralasiatischen Staaten haben im
Zuge des Menschenrechtsdialogs Auskunft über Einzelfälle gegeben und dabei
auch Stellung zu Foltervorwürfen genommen.
Darüber hinaus tritt die Bundesregierung bilateral und im Kreise der
Europäischen Union für eine umfassende Zusammenarbeit mit dem VN-
Sonderberichterstatter für Folter ein. Beispielsweise sprach sich die Bundesregierung bei den
deutsch-usbekischen politischen Konsultationen am 25. Mai 2011 in Berlin für
eine Einladung des VN-Sonderberichterstatters für Folter aus. Im Rahmen des
Menschenrechtsdialogs trat die Europäische Union am 24. Juni 2011 gegenüber
Usbekistan, am 28. Juni 2011 gegenüber Kirgisistan und am 8. Juli 2011
gegenüber Turkmenistan für eine Einladung des VN-Sonderberichterstatters für
Folter ein.
In Kirgisistan hat zudem die unabhängige internationale Kommission zur
Untersuchung der Ereignisse vom Juni 2010 im Süden des Landes einen
wesentlichen Beitrag zur Aufklärung der ethnischen Unruhen geleistet und damit der
Aufarbeitung von Foltervorwürfen und ungeklärten Todesfälle einen Impuls
gegeben. Die Bundesregierung hat die Arbeit dieser Kommission durch eine
Zuwendung in Höhe von 100 000 Euro unterstützt.
V. Presse- und Meinungsfreiheit
21. Wie kann der freie Zugang zu internationalen Medien und elektronischen
Kommunikationsmöglichkeiten im Rahmen der so genannten E-
Seidenstraße zügig vorangebracht und damit die Informationsfreiheit in den
zentralasiatischen Ländern verbessert werden?
Der Zugang zu internationalen Medien und elektronischen
Kommunikationsmöglichkeiten im Rahmen der E-Seidenstraße kann durch die Anbindung der
zentralasiatischen Staaten an europäische Informationsnetzwerke und die
Unterstützung des Kapazitätsaufbaus hinsichtlich der Nutzung neuer Medien
vorangebracht werden. Die Zentralasienstrategie verfolgt unter anderem das Ziel,
Lehrkräften und Wissenschaftlern aus Zentralasien die Teilnahme an modernen
Formen des lebenslangen Lernens zu ermöglichen. Das Auswärtige Amt hat ab
2007 in diesem Sinne den Zugang zu elektronischen
Kommunikationsmöglichkeiten über ein Projekt der InWent gGmbH im Bereich „Institution Building
and Human Resource Development for eLearning“ unterstützt. Im Rahmen des
Projektes wurden beispielsweise Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus
Bildungsinstitutionen Kasachstans, Kirgisistans, Tadschikistans und Usbekistans
im Bereich des eLearning fortgebildet, um als Multiplikatoren für die
Verbreitung von eLearning agieren und die Entwicklung von Online-Kursen in ihren
Institutionen vorantreiben zu können. Die Europäische Union hat 2011 den
Aufbau eines zentralasiatischen regionalen Bildungsnetzes (Central Asia
Research and Education Network) in die Wege geleitet, das die Errichtung von
Hochgeschwindigkeits-Internetverbindungen zwischen europäischen und
zentralasiatischen Forschungseinrichtungen verfolgt.
22. Gibt es Projekte oder europäische Stipendienprogramme zur Ausbildung
von Journalisten in den zentralasiatischen Ländern, und wenn ja, welche?
Mit Mitteln für Medienförderung unterstützt das Auswärtige Amt die
Ausbzw. Weiterbildung von Journalisten in Transformationsländern.
Durchführungspartner ist die Deutsche Welle. Im Haushaltsjahr 2011 wurde mit diesen
Mitteln u. a. eine viermonatige Fortbildung für Journalisten aus den zentralasia-
Drucksache 17/8289 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodetischen Ländern und Weißrussland durch die Deutsche Welle-Akademie
durchgeführt. Die Gesamtfördersumme betrug 117 000 Euro.
Weitere Projekte in Zusammenarbeit mit der Deutschen Welle (DW-Akademie)
aus den vergangenen beiden Jahren sowie die für 2012 geplanten Projekte in/
für Zentralasien sind nachstehender Tabelle zu entnehmen.
Land Titel Ort Mittelgeber
2010
Kasachstan Medienwerkstatt Zentralasien Almaty Goethe-Institut
In-House Training Radio Astana Astana AA
In-House Training Radio Tandem Aktau AA
In-House Training Radio Tex Karaganda AA
Moderatoren-Workshop Almaty AA
Management-Workshops Almaty AA
Kirgisistan Konfliktsensitive Berichterstattung & ethische Standards Issyk-Kul AA/OSZE
In-House Training bei PTVRC Bischkek AA
In-House Training Radiomost Talas AA
In-House Training Kloop.KG Bischkek AA
Meisterklasse (TV) bei PTVRC Bischkek DW Distribution
Meisterklasse (Radio) bei PTVRC Bischkek DW Distribution
Workshop „Verbraucherberichterstattung Online“ in der
Sommerakademie für zentralasiatische Journalisten
Bischkek BMZ
Workshop „Berichterstattung über den Zugang zu
natürlichen Ressourcen im Hörfunk“ in der Sommerakademie
Bischkek BMZ
Tadschikistan In-House Training Radio Asia Plus Duschanbe AA
In-House Training Radio Tiroz Chudschand AA
Workshop Wahlberichterstattung Duschanbe BMZ
Turkmenistan Journalisten-Trainings für Turkmenistan: TV-
Dokumentationen
Aschgabat AA
Deutschland Reporting Germany/Training für Zentralasiaten Bonn, Berlin AA
Journalisten-Trainings für Turkmenistan – Modul 3:
Moderne Mediensysteme
Berlin AA
2011
Kirgisistan Workshop „Verbraucherberichterstattung Online“ in der
Sommerakademie für zentralasiatische Journalisten
Bischkek BMZ
Workshop „Gesundheitsberichterstattung im Hörfunk“ in
der Sommerakademie für zentralasiat. Journalisten
Bischkek BMZ
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/8289Die Fortbildungsmaßnahmen der Deutschen Welle-Akademie in Tadschikistan
werden seit 2009 in enger Zusammenarbeit mit der OSZE-Mission in
Duschanbe durchgeführt. Darüber hinaus fördert die Bundesregierung über
bilaterale Beiträge Maßnahmen der OSZE, so die von der Beauftragten der
OSZE für Medienfreiheit organisierten Medienkonferenzen in Zentralasien.
Workshop „Lokalberichterstattung im TV“ in der
Sommerakademie für zentralasiatische Journalisten
Bischkek BMZ
Konfliktsensitive Berichterstattung (4 Workshops) Kirgisistan EU
Tadschikistan Alumni-Konferenz Tadschikistan Duschanbe BMZ
In-House-Training Diyornews.tj Duschanbe BMZ
Turkmenistan Medienhilfe Zentralasien: Medienförderung
Turkmenistan (Diverse Maßnahmen)
Aschgabat AA/EU
Deutschland Medienhilfe Zentralasien – Modul 5: Berichten über
Deutschland
Bonn, Berlin AA
2012
Kasachstan Aktuelle Berichterstattung Almaty BMZ
Kirgisistan Sommerakademie: Einführungsmodul Bischkek BMZ
Sommerakademie: Radio/Online-Modul Bischkek BMZ
Sommerakademie: TV-Modul Bischkek BMZ
Sommerakademie: Abschlussmodul Bischkek BMZ
Bürgerjournalismus Bischkek BMZ
Turkmenistan Medienförderung für Turkmenistan Turkmenistan BMZ
Tadschikistan Aktuelle Berichterstattung Duschanbe BMZ
Deutschland Fortgeschrittenen-Seminar Deutschland Berlin, Bonn BMZ
Diverse Medienhilfe für Zentralasien Diverse,
nur Planung
AA
Berichterstattung über Menschenrechte in Zentralasien Diverse, nur
Planung
EU
Klimawandel entlang der Seidenstraße Diverse,
nur Planung
BMZ
In-House-Trainings Diverse BMZ
Land Titel Ort Mittelgeber
Drucksache 17/8289 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIm Rahmen des Besuchsprogramms der Bundesregierung haben
Multiplikatoren aus Zentralasien zusätzlich die Möglichkeit, zu themenspezifischen Reisen
oder zu Drehreisen in die Bundesrepublik Deutschland zu kommen, um hier
vor Ort für Berichterstattung in ihren Heimatländern zu recherchieren.
23. Welche freien Informationsmöglichkeiten sind für die Bürgerinnen und
Bürger der zentralasiatischen Länder momentan überhaupt zugänglich?
Das Internet ist im Rahmen der teilweise nur begrenzt vorhandenen
Infrastruktur in Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan und Usbekistan weitgehend frei
zugänglich. Auch in Turkmenistan wurde der Zugang zum Internet für die
Bevölkerung ausgeweitet. Kritische Webseiten bleiben jedoch mit regionalen
Unterschieden gesperrt. In Kirgisistan haben die Behörden nach dem
Regierungswechsel im April 2010 die Aufhebung der Sperrung blockierter
Webseiten veranlasst.
Über Satellitenempfänger hat die Bevölkerung Zugang zu ausländischen
Fernsehsendern. Insbesondere russischsprachige Fernsehsender finden weite
Verbreitung. In Kirgisistan werden teilweise Nachrichtenprogramme u. a. von
BBC und von der Deutschen Welle auf dem Wege des rebroadcasting
ausgestrahlt.
Hinsichtlich des Zugangs zu freien nationalen Informationsquellen bestehen
erhebliche regionale Unterschiede sowie Unterschiede zwischen verschiedenen
Medien. Insbesondere Printmedien bieten in Kasachstan, Kirgisistan und
Tadschikistan ungeachtet der verbreiteten journalistischen Selbstzensur
tendenziell eher Zugang zu unabhängigen Informationen und eine Vielfalt politischer
Richtungen. Nationale Radio- und TV-Sender unterliegen zumeist stärker
direkter oder indirekter staatlicher Kontrolle. Unabhängige Radio-Sender und
TV-Stationen existieren vereinzelt auf regionaler oder lokaler Ebene. In
Kirgisistan ist auch im Bereich der Radio- und TV-Sender die Entwicklung hin zu
einer zunehmenden Pluralität festzustellen.
VI. Wahlen
24. Wie setzt sich die Bundesregierung gemeinsam mit der EU für die
Durchführung von freien, gleichen und geheimen Wahlen in den
zentralasiatischen Ländern ein?
Als Teilnehmerstaaten der OSZE haben sich alle zentralasiatischen Länder
dazu verpflichtet, Wahlen nach den Kriterien des Kopenhagener Dokuments
(1990) durchzuführen. Die Einhaltung dieser Verpflichtungen wird von der
Bundesregierung bilateral und im Kreise der Europäischen Union gegenüber
den zentralasiatischen Staaten eingefordert.
In Kirgisistan hat die Bundesregierung gemeinsam mit der EU nach dem
Umsturz vom April 2010 den Übergang zu einer demokratischen
Verfassungsordnung mit freien und fairen Wahlen nachdrücklich unterstützt. Im politischen
Dialog haben sich die Bundesregierung und die Europäische Union konsistent
für freie und faire Wahlen eingesetzt, so auch der Bundesminister des
Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, anlässlich seiner Reise nach Kirgisistan im Juli
2010. Dieses Engagement haben die Bundesregierung und die EU durch eine
Vielzahl von Projekten zum Aufbau und zur Stärkung demokratischer und
rechtsstaatlicher Strukturen unterlegt. In Kasachstan unterstrich zuletzt im
Oktober 2011 die Beauftragte für Osteuropa, Kaukasus und Zentralasien im
Auswärtigen Amt gegenüber dem kasachischen Außenministerium in Astana die
Notwendigkeit einer Umsetzung der Empfehlungen des Büros der OSZE für
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/8289Demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) im Hinblick auf
die für 2012 geplanten Unterhauswahlen.
Darüber hinaus fördert die Bundesregierung durch ihre Unterstützung für
Projekte der „Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht“ (Venedig-
Kommission) legislative Beratungsmaßnahmen, welche die Schaffung der
rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung freier, gleicher und
geheimer Wahlen zum Ziel haben.
25. Welche Möglichkeiten der Einflussnahme seitens der Organisation für
Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa nutzt die Bundesregierung in
diesem Zusammenhang?
Alle zentralasiatischen Staaten haben sich im Rahmen der OSZE dazu
verpflichtet, ODIHR-Wahlbeobachter einzuladen, um die Einhaltung der Kriterien
des Kopenhagener Dokuments (1990) überprüfen zu lassen. Die
Bundesregierung unterstützt die unabhängigen Wahlbeobachtungsmissionen von OSZE/
ODIHR politisch und setzt sich gegenüber den betreffenden Staaten aktiv für
die Einladung von ODIHR-Wahlbeobachtern ein. Zudem entsendet die
Bundesregierung regelmäßig deutsche Langzeit- und Kurzzeitwahlbeobachter in
die ODIHR-Wahlbeobachtungsmissionen. Beim Jahrestreffen der OSZE zur
Umsetzung der Verpflichtungen in der menschlichen Dimension („Human
Dimension Implementation Meeting“) am 30. September 2011 in Warschau
unterstützte die Bundesregierung eine EU-Erklärung zu demokratischen Wahlen und
Wahlbeobachtung, die unter anderem Besorgnis über Einschränkungen bei der
Durchführung freier gleicher sowie geheimer Wahlen ausdrückte und zur
vollständigen Umsetzung der von ODIHR im Zuge der Wahlbeobachtung
abgegebenen Empfehlungen aufrief.
26. Findet internationale Wahlbeobachtung in den einzelnen
zentralasiatischen Ländern statt, und wenn ja, durch wen?
Internationale Wahlbeobachtung durch die OSZE/ODIHR findet auf Einladung
der betreffenden Länder in dem von ODIHR ermittelten Bedarfsrahmen statt.
Im Jahr 2011 wurden die Präsidentschaftswahlen in Kasachstan am 3. April
2011 sowie die Präsidentschaftswahlen in Kirgisistan am 30. Oktober 2011
durch die OSZE/ODIHR beobachtet. Auch die Parlamentarische Versammlung
der OSZE entsandte zu beiden Wahlen Beobachter. Eine Delegation der
Parlamentarischen Versammlung des Europarats beobachtete die
Präsidentschaftswahlen in Kirgisistan. ODIHR sowie Delegationen der
Parlamentarischen Versammlungen von OSZE und Europarat werden die Parlamentswahlen
in Kasachstan am 15. Januar 2012 verfolgen.
27. Auf welche Weise unterstützt die Bundesregierung in den einzelnen
zentralasiatischen Ländern im Vorfeld von Wahlen oppositionelle Kräfte und
deren Artikulationsmöglichkeiten?
Die Bundesregierung tritt gegenüber den zentralasiatischen Staaten in
politischen Gesprächen und durch die Unterstützung von
Wahlbeobachtungsmissionen für die Gewährleistung gleicher Bedingungen für unterschiedliche
politische Kräfte bei der Durchführung von Wahlen ein. Sie setzt sich dabei
insbesondere dafür ein, dass die Einhaltung der für eine Durchführung freier
und fairer Wahlen erforderlichen Grundfreiheiten gewährleistet wird. Dazu
sind u. a. die Medienfreiheit, die Meinungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit und
die Versammlungsfreiheit zu zählen. Im Rahmen von Erklärungen der Europäi-
Drucksache 17/8289 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeschen Union im Ständigen Rat der OSZE sowie beim jährlichen „Human
Dimension Implementation Meeting“ der OSZE beteiligt sich die
Bundesregierung regelmäßig an Stellungnahmen zu Entwicklungen in den
zentralasiatischen Teilnehmerstaaten der OSZE und ruft diese zur Einhaltung ihrer
Verpflichtungen auf. Am 3. November 2011 brachte die Europäische Union in
einer Erklärung im Ständigen Rat der OSZE ihre Sorge über die Suspendierung
der Tätigkeit der Kommunistischen Partei Kasachstans für einen
sechsmonatigen Zeitraum durch den Beschluss eines Gerichts in Almaty am 4. Oktober
2011 zum Ausdruck und rief die kasachischen Behörden dazu auf,
Bedingungen zu befördern, die den Wählern eine wirkliche politische Wahlmöglichkeit
in den anstehenden Parlamentswahlen 2012 eröffnen.
VII. Religionsfreiheit
28. Wie setzt sich die Bundesregierung bzw. die EU für die Religionsfreiheit
und die freie Religionsausübung in den zentralasiatischen Ländern ein?
Die Bundesregierung, bzw. die Europäische Union tritt in politischen
Gesprächen mit den zentralasiatischen Staaten regelmäßig für die Gewährleistung der
Religionsfreiheit ein und gibt Erklärungen zu Einschränkungen der
Religionsfreiheit ab. Im Jahr 2011 stand die Verabschiedung neuer Religionsgesetze in
Tadschikistan und Kasachstan im Mittelpunkt. Die Europäische Union brachte
im Rahmen des Menschenrechtsdialogs mit Tadschikistan und Kasachstan im
Oktober bzw. November 2011 ihre Sorge über Einschränkungen der
Religionsfreiheit durch die neue Religionsgesetzgebung zum Ausdruck. Auch die
Beauftragte für Osteuropa, Kaukasus und Zentralasien im Auswärtigen Amt sprach
im Oktober 2011 gegenüber dem kasachischen Außenministerium in Astana in
diesem Sinne das neue dortige Religionsgesetz an. In einer Erklärung im
Ständigen Rat der OSZE rief die Europäische Union am 3. November 2011
Kasachstan zu einer Überprüfung der neuen Gesetzgebung und zu einer
Zusammenarbeit mit ODIHR in diesem Bereich auf. Im Rahmen der Universellen
Periodischen Staatenüberprüfung im Menschenrechtsrat der Vereinten
Nationen sprach die Bundesregierung am 3. Oktober 2011 deutlich die
Einschränkungen der Religionsfreiheit in Tadschikistan durch das Gesetz über die
„Verantwortung der Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder“ an und nahm eine
gesonderte Stellungnahme Tadschikistans entgegen. Gegenüber Usbekistan setzte
sich die Bundesregierung im Rahmen der Europäischen Union 2011 weiterhin
für die Aufhebung bestehender Einschränkungen der Religionsfreiheit ein.
Beim fünften Menschenrechtsdialog am 24. Juni 2011 rief die Europäische
Union Usbekistan u. a. zur Aufhebung des Missionierungsverbots auf.
Usbekistan sagte zu, eine Überarbeitung des Gesetzes über Gewissenfreiheit und
religiöse Institutionen unter Berücksichtigung der Empfehlungen der OSZE zu
prüfen.
29. Auf welche Weise unterstützt die Bundesregierung bzw. die EU religiöse
Minderheiten in den einzelnen zentralasiatischen Ländern?
Das Eintreten der Bundesregierung bzw. der Europäischen Union für die
Gewährleistung der Religionsfreiheit gegenüber den zentralasiatischen Staaten
erstreckt sich auch auf die freie Religionsausübung durch religiöse Minderheiten.
Beispielsweise kam die Beauftragte für Osteuropa, Kaukasus und Zentralasien
im Auswärtigen Amt im Rahmen ihres Besuches in Astana im Oktober 2011
mit Vertretern von römisch-katholischen und evangelisch-lutherischen
Religionsgemeinschaften zu einem Gespräch über das Thema Religionsfreiheit im
Lichte des neuen Religionsgesetzes zusammen. Beim Menschenrechtsdialog
mit Usbekistan am 24. Juni 2011 drückte die Europäische Union Besorgnis
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/8289über Berichte hinsichtlich der Verfolgung einzelner Glaubensgruppen aus.
Usbekistan räumte Erschwernisse für christliche Organisationen bei der
erforderlichen Registrierung als Religionsgemeinschaft ein und informierte über
Schritte zur Vereinfachung der Registrierung nichtislamischer
Religionsgemeinschaften. In Tadschikistan sprechen Vertreter der Deutschen Botschaft
gegenüber den tadschikischen Behörden regelmäßig die Lage der Zeugen Jehovas
an, deren Tätigkeit gerichtlich untersagt wurde, und beteiligen sich in
konkreten Einzelfällen an Prozessbeobachtungen. In Turkmenistan hat die
Bundesregierung bzw. die Europäische Union kontinuierlich die Rechte religiöser
Minderheiten gegenüber den turkmenischen Behörden angesprochen. Anfang
2011 haben die zuständigen Stellen dort die katholische Gemeinde in
Aschgabat registriert.
30. Mit welchen Nichtregierungsorganisationen arbeitet die Bundesregierung
in den einzelnen zentralasiatischen Ländern dabei zusammen?
Die Deutschen Botschaften in der Region stehen in regelmäßigem Austausch
mit den relevanten Nichtregierungsorganisationen, beispielsweise mit der
„Academy of Dialogue“ in Tadschikistan.
VIII. Reise- und Bewegungsfreiheit
31. Besteht Reise- und Bewegungsfreiheit für die Bürgerinnen und Bürger
der zentralasiatischen Länder im Inland sowie ins Ausland?
In Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan und Usbekistan bestehen für die
Bürgerinnen und Bürger keine grundsätzlichen Einschränkungen der Reise- und
Bewegungsfreiheit im Inland sowie ins Ausland. Usbekische Staatsangehörige
benötigen für Reisen ins Ausland ein Ausreisevisum. In Turkmenistan gibt es
immer wieder Berichte von Personen, denen die turkmenischen Behörden ohne
Begründung die Ausreise verweigern und denen kein rechtsstaatliches
Verfahren zur Überprüfung dieser Entscheidungen zur Verfügung steht. Turkmenistan
hat beim vierten Menschenrechtsdialog mit der Europäischen Union
eingeräumt, dass in bestimmten, gesetzlich festgelegten Fällen Personen das Land
nicht verlassen dürfen.
32. Werden dabei bestimmte Bevölkerungsgruppen einzelner
zentralasiatischer Länder bevorzugt oder benachteiligt, und wenn ja, welche?
Die Ausreisebeschränkungen in Turkmenistan erstrecken sich in der Praxis auf
Angehörige verschiedener gesellschaftlicher Gruppen und Berufsstände sowie
ihre Familienangehörige. Im Jahr 2009 waren insbesondere Studierende auf der
Rückreise zu ihrem ausländischen Studienort betroffen, 2010 wurde vielfach
Doppelstaatlern die Ausreise verweigert. In den anderen zentralasiatischen
Staaten erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung keine systematische
Bevorzugung oder Benachteiligung bestimmter Bevölkerungsgruppen. Zu den
bekannt gewordenen Fällen, in denen die usbekischen Behörden einen Antrag auf
ein Ausreisevisum abgelehnt haben, zählten in den vergangenen Jahren
Anträge von usbekischen Menschenrechtsverteidigern und Journalisten.
33. Wurde die Ein- und Ausreisepraxis in einzelnen zentralasiatischen
Ländern erschwert oder erleichtert?
Die Ausreisepraxis in Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan und Usbekistan
hat sich seit der Verabschiedung der Zentralasienstrategie der Europäischen
Drucksache 17/8289 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeUnion nicht wesentlich erschwert oder erleichtert. In Turkmenistan haben sich
seit Amtsantritt von Staatspräsident Gurbanguly Berdimuhamedow im Februar
2007 Lockerungen in der Ausreisepraxis gezeigt, auch wenn willkürliche
Beschränkungen der Reisefreiheit fortbestehen. Auch in der Einreisepraxis ist eine
Lockerung hinsichtlich der Einreise von Journalisten nach Turkmenistan
festzustellen, insbesondere bei Besuchen anlässlich internationaler Konferenzen
und Messen. In Usbekistan sind in den vergangen Jahren eine Reihe von Fällen
bekannt geworden, in denen Vertreter internationaler
Menschenrechtsorganisationen und ausländische Journalisten nach eigenen Angaben einer restriktiveren
Einreisepraxis unterlagen. Die Einreisepraxis hinsichtlich der anderen
zentralasiatischen Staaten hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung nicht anhaltend
erschwert oder erleichtert.
34. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung bzw. die EU, um die
Reise- und Bewegungsfreiheit im Inland sowie ins Ausland für die
Bürger der zentralasiatischen Länder zu verbessern?
Bei dem vierten Menschenrechtsdialog der Europäischen Union mit
Turkmenistan im Juli 2011, an dessen Vorbereitung die Bundesregierung aktiv
beteiligt war, drückte die Europäische Union ihre Besorgnis über
Ausreisebeschränkungen der turkmenischen Regierung für bestimmte Personen und
Personengruppen aus. Turkmenistan nahm mit detaillierten Informationen
Stellung zu Einzelfällen von Personen, denen die Ausreise verwehrt worden war.
Die Europäische Union forderte Turkmenistan dazu auf, die Fälle positiv zu
lösen. Im Rahmen der OSZE unterstützt die Bundesregierung politisch die
Maßnahmen von ODIHR zur Umsetzung der Verpflichtungen der OSZE-
Teilnehmerstaaten im Bereich der Freizügigkeit, zum Beispiel im
Registrierungswesen. Bei der Sitzung des Ausschusses zur menschlichen Dimension am
29. Juni 2011 sprach der deutsche Vertreter u. a. die Zusammenarbeit
Usbekistans mit ODIHR und Einzelfälle von Journalisten und
Menschenrechtsverteidigern an, denen die usbekischen Behörden die Ausstellung von Ausreisevisa
verweigert hatten.
IX. Bildung
35. Welche Auswirkungen hat die EU-Bildungsinitiative für Zentralasien
gehabt, und welche spezifischen Angebote hat Deutschland in diesem
Zusammenhang den einzelnen zentralasiatischen Ländern gemacht?
Die Förderung der Bildung ist Teil der Entwicklungszusammenarbeit der
Bundesregierung mit den zentralasiatischen Ländern. Innerhalb des Schwerpunktes
„Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung“ fördert die Bundesregierung in
Kirgisistan ein Programm zur Berufsbildung und in Tadschikistan Projekte zum
Reformprozess im Berufsbildungssystem sowie zur Unterstützung der
Grundbildung und zum Wiederaufbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur. In
Usbekistan wurden Projekte zur Berufsbildung im Bauwesen vereinbart.
Darüber hinaus fördert die Bundesregierung die berufliche und die Grundbildung
in Zentralasien über drei Regionalvorhaben der technischen Zusammenarbeit.
Im Rahmen der weltweiten Initiative „Schulen: Partner der Zukunft“ (PASCH)
wird in den zentralasiatischen Ländern seit 2008 an insgesamt 48 Schulen der
Deutschunterricht auf- oder ausgebaut. Die Schulen werden durch zusätzliche
Fach- und Lehrkräfte, Fortbildungen, Ausstattungshilfen, Jugendsprachkurse,
Studienstipendien und Schüleraustauschmaßnahmen unterstützt.
Darüber hinaus ist Zentralasien im Zuge der Umsetzung der
Zentralasienstrategie der EU zu einer Schwerpunktregion der Zusammenarbeit im Bereich
Wissenschaft und Hochschulen geworden. Das hat sich in der Verstärkung der aka-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/8289demischen Zusammenarbeit niedergeschlagen. Aus Mitteln des Auswärtigen
Amts wurde insbesondere die Förderung des Personenaustausch deutlich
intensiviert. Zu den Angeboten Deutschlands gehören insbesondere die Aktivitäten
des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), der mit Mitteln der
Bundesregierung Fördermaßnahmen im Hochschulbereich für Studierende,
Graduierte, Wissenschaftler und Hochschullehrer finanziert. In Kirgisistan
engagiert sich der DAAD v. a. in der Justiz- und Juristenausbildung und fördert
einen Langzeitdozenten in Bischkek. In Tadschikistan ist der DAAD mit
mehreren Kurzzeitdozenten in der Hochschullehrerausbildung aktiv. Zudem
förderte die Bundesregierung 2010 mit Stipendien des DAAD acht Studierende
aus Tadschikistan in entwicklungsbezogenen Aufbaustudiengängen an
deutschen Universitäten. Es existiert eine Hochschulpartnerschaft zwischen der
Universität Frankfurt am Main und der Medizinischen Universität Avizenna in
Duschanbe. Auch von usbekischen Hochschulen werden vom DAAD v. a.
Maßnahmen zum Qualitätsmanagement und zur Qualitätssicherung verstärkt
nachgefragt. Im Rahmen eines Besuchs des Bundespräsidenten 2008 in
Kasachstan wurde ein Regierungsabkommen zur Förderung der Deutsch-
Kasachischen Universität in Almaty (DKU) unterzeichnet. Der DAAD unterstützt
die Fortentwicklung dieser Einrichtung. Im Jahr 2011 wurde in einem weiteren
Studiengang „Wassermanagement“ die Ausbildung aufgenommen. Die
nachfolgende Übersicht weist die Anzahl der deutschen Wissenschaftler aus, die
sich im Zuge der Maßnahmen verschiedener Ressorts der Bundesregierung
u. a. als Lang- oder Kurzzeitdozent, Lektor oder zu einem
Forschungsaufenthalt in den einzelnen zentralasiatischen Ländern aufgehalten haben.
Im Rahmen von Forschungsaufenthalten, Partnerschafts- und
Hochschulprogrammen haben sich auch Wissenschaftler und Hochschullehrer aus
Zentralasien an deutschen Hochschuleinrichtungen aufgehalten:
Land 2007 2008 2009 2010
Kasachstan 25 17 30 31
Kirgisistan 15 20 28 14
Tadschikistan 5 6 14 26
Turkmenistan 2 1 2 2
Usbekistan 17 19 14 19
insgesamt 64 63 88 92
Land 2007 2008 2009 2010
Kasachstan 11 16 33 70
Kirgisistan 73 17 59 44
Tadschikistan 17 19 35 29
Turkmenistan 1 0 3 3
Usbekistan 24 24 40 145
insgesamt 126 66 170 291
Drucksache 17/8289 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode36. Wie viele Studierende aus zentralasiatischen Ländern hat es seit 2007 an
deutschen Hochschulen gegeben, und wie liegt Deutschland damit im
europäischen Vergleich?
Die nachfolgende Übersicht weist die Anzahl Studierender
(Bildungsausländer) aus zentralasiatischen Ländern an deutschen Hochschuleinrichtungen aus.
Zahlen zum europäischen Vergleich liegen der Bundesregierung nicht vor.
37. Wird die Türkei, vor dem Hintergrund, dass es z. B. turkmenischen
Studierenden eher gestattet wird, in der Türkei als in der EU zu studieren,
mit in die Bemühungen der EU-Zentralasienstrategie im Bereich der
Bildung einbezogen, und wenn ja, inwiefern?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beteiligt sich mit seinem
Internationalen Büro an zwei aus Mitteln des siebten EU-
Forschungsrahmenprogramms finanzierten Koordinierungsmaßnahmen (sogenannte IncoNETs),
die der Intensivierung des forschungspolitischen Dialogs zwischen der
Europäischen Union und zentralasiatischen Ländern dienen. In beide Maßnahmen
sind auch Partner aus der Türkei eingebunden.
38. Wie wird die Schulpflicht in den zentralasiatischen Ländern in der
Realität umgesetzt?
In allen zentralasiatischen Staaten herrscht Schulpflicht. Nach Angaben der
UNICEF (The State of the World’s Children 2011) liegt der durchschnittliche
Anteil der Kinder, die regelmäßig die Schule besuchen in Bezug auf alle Kinder
im schulpflichtigen Alter in den einzelnen Ländern bei den folgenden Werten,
kurzfristige Fehlzeiten werden für die zentralasiatischen Staaten nicht
einheitlich erfasst.
Durchschnittsquoten Schulbesuch 2008
Land 2007 2008 2009 2010
Kasachstan 804 719 783 766
Kirgisistan 445 452 542 562
Tadschikistan 50 64 70 82
Turkmenistan 68 62 62 76
Usbekistan 656 697 706 767
insgesamt 2 023 1 994 2 163 2 253
Grundschule Sekundarschule
Jungen Mädchen Jungen Mädchen
Kasachstan 99 98 97 97
Kirgisistan 91 93 90 92
Tadschikistan 99 96 89 74
Turkmenistan 99 99 84 84
Usbekistan 100 100 91 90
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/828939. In welchem Umfang gibt es in den zentralasiatischen Ländern, vor allem
in Usbekistan, Kinderarbeit, und behindert diese die Möglichkeit der
Kinder, die Schule zu besuchen, bzw. trägt die Schulpflicht dazu bei,
Kinderarbeit zu reduzieren?
Kinderarbeit gibt es in Usbekistan nach Erkenntnissen der Bundesregierung
vorwiegend bei der Baumwollernte. Angehörige der Deutschen Botschaft
Taschkent beobachten jährlich die Baumwollernte in ausgewählten
Schwerpunktregionen und halten Kontakt zu Vertretern der Zivilgesellschaft, die eine
Beobachtung durchführen. Die örtliche Vertretung von UNICEF konnte 2011
erstmals unangekündigt in unterschiedlichen Landesteilen punktuell
Beobachtergruppen einsetzen. Auch 2011 gab es Berichte über Kinderarbeit bei der
Baumwollernte in einem Umfang, der die Wahrnehmung der gesetzlichen
Schulpflicht durch die betroffenen Schüler signifikant behindert. Gesicherte
Erkenntnisse über den Umfang der Kinderarbeit soll eine ILO-Beobachtermission
erbringen, für deren Einladung sich die Bundesregierung und die Europäische
Union regelmäßig und mit Nachdruck gegenüber den usbekischen Behörden
einsetzen. Zum Umfang von Kinderarbeit in anderen zentralasiatischen
Ländern liegen der Bundesregierung keine belastbaren Informationen vor.
40. Steht Mädchen und Frauen der Weg zu höherer Bildung in der Realität
gleichermaßen offen wie Jungen und Männern, und wie hoch ist der
Anteil an Universitätsabsolventinnen in den einzelnen zentralasiatischen
Ländern?
Der Weg zu höherer Bildung steht Mädchen und Frauen in den
zentralasiatischen Staaten grundsätzlich gleichermaßen offen wie Jungen und Männern.
Eine staatliche Diskriminierung gegenüber Mädchen und Frauen hinsichtlich
des Zugangs zu höherer Bildung ist nicht ersichtlich. In Kasachstan liegt der
Anteil der Universitätsabsolventinnen an einem Jahrgang nach offiziellen
Angaben bei 60 Prozent (Stand: September 2011). Für die anderen
zentralasiatischen Staaten liegen der Bundesregierung keine offiziellen Zahlen über den
Anteil weiblicher Universitätsabsolventinnen vor.
X. China und Russland
41. Wie stark sind China und Russland in Zentralasien präsent im Vergleich
zur EU?
Ein wesentliches Ziel der russischen Politik in Zentralasien ist u. a. die
angestrebte Schaffung eines einheitlichen Wirtschaftsraumes. Der politische Dialog
und die praktische Zusammenarbeit mit den Staaten ist intensiv, sowohl
bilateral als auch im Rahmen von Regionalorganisationen des postsowjetischen
Raumes. Chinas prioritäre Interessen sind Stabilität in seiner unmittelbaren
nordwestlichen Nachbarschaft und die Erschließung zusätzlicher Energie- und
Rohstoffquellen. Die Wirtschaftsbeziehungen zwischen China und den
zentralasiatischen Staaten entwickeln sich dynamisch. Zudem gibt es ein beachtliches
entwicklungspolitisches Engagement Chinas in der Region. Die Präsenz der
EU in Zentralasien hat nicht zuletzt seit Verabschiedung der EU-
Zentralasienstrategie im Juni 2007 deutlich an Intensität und an Sichtbarkeit
gewonnen. Die für die erste Jahreshälfte 2012 geplante Überprüfung der EU-
Zentralasienstrategie wird dem Engagement der EU in Zentralasien neue Impulse
geben.
Drucksache 17/8289 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode42. Macht die seitens Russlands und Chinas erklärte „Nichteinmischung in
innenpolitische Angelegenheiten“ beide zu attraktiveren
Wirtschaftspartnern als die EU?
Für die Länder der Region sind die EU und ihre Mitgliedstaaten, nicht zuletzt
Deutschland, gesuchte Partner bei der Modernisierung von Wirtschaft und
Gesellschaft. Ein Beispiel für die damit verbundenen Erwartungen ist das
kasachische Strategiepapier „Weg nach Europa“ vom Oktober 2008. Eine Vielzahl von
EU-geförderten Projekten nimmt diese Erwartungen auf und trägt dazu bei,
dass die internationale, auch wirtschaftliche Verflechtung der Staaten
Zentralasiens zunimmt. Die EU weist im Dialog mit den zentralasiatischen Staaten
konsistent darauf hin, dass eine nachhaltige Modernisierung und langfristige
Stabilität ohne Fortschritte in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Demokratie
und Menschenrechten nicht zu erreichen ist. Eine wichtige Berufungsgrundlage
in diesem Dialog sind die gemeinsamen internationalen Verpflichtungen der
EU-Mitgliedstaaten und ihrer zentralasiatischen Partner, etwa im Rahmen der
Vereinten Nationen und der OSZE.
43. Läuft die EU Gefahr, gegenüber China und Russland wirtschaftspolitisch
ins Hintertreffen zu geraten und damit auch einen wichtigen
Anknüpfungspunkt für die Menschenrechtsfrage zu verlieren?
Die Menschenrechtspolitik der EU in Zentralasien ist langfristig angelegt. Der
politische Dialog zielt auf Schaffung eines Vertrauensverhältnisses, in dem
Defizite offen angesprochen und Schritte zur Verbesserung der Lage vereinbart
werden können. Mit einer weiteren Integration der Region in die
Weltwirtschaft, z. B. durch den von Kasachstan angestrebten Beitritt zur WTO, ist auch
eine Stärkung des Kooperationsrahmens für eine erfolgreiche
Menschenrechtsarbeit zu erwarten.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]