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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

CGZP-Urteil und die neuesten Entwicklungen

Überlegungen zu einer Generalklausel zum Schutz von Leiharbeitsbetrieben vor Sozialbeitragsnachforderungen, Prüfung und Ermittlung von Nachforderungen durch die Deutschen Rentenversicherung, Insolvenzen infolge von Nachforderungen, Information der betroffenen Leiharbeitnehmer, eingeklagte Lohnansprüche, allgemeine Fragen zur Leiharbeitsbranche: Beschäftigtenzahlen, aufstockende Leistungen nach SGB II und SGB III, Arbeitnehmerüberlassungen, Teilzeit und Minijobs<br /> (insgesamt 31 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

06.02.2012

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 17/840119. 01. 2012

CGZP-Urteil und die neuesten Entwicklungen

der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Lisa Paus und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Aberkennung der Tariffähigkeit der „Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen“ (CGZP) durch das Bundesarbeitsgericht hat zu einer erheblichen Unruhe in der Leiharbeitsbranche geführt. Leiharbeitsunternehmen fürchten aufgrund des Urteils hohe Beitragsnachforderungen der Sozialversicherungen. Die betroffenen Leiharbeitskräfte hingegen hoffen auf höhere Löhne sowie Sozialversicherungsansprüche.

Sachverständige und Gewerkschaften vermuteten, dass die Tarifunfähigkeit der CGZP zu Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 2 bis 3 Mrd. Euro führt. Die Betriebsprüfungen gehen aber nur schleppend voran. Laut der Deutschen Rentenversicherung wurden von insgesamt 2 400 zu prüfenden Leiharbeitsunternehmen nur 450 Verfahren abgeschlossen und 14,5 Mio. Euro von 259 Leiharbeitsunternehmen nachgefordert. Gemessen an den Erwartungen erscheint die nachgeforderte Summe sehr niedrig.

Parallel läuft die Lobbyarbeit des Christlichen Gewerkschaftsbunds Deutschlands (CGB) und von betroffenen Leiharbeitsunternehmen auf Hochtouren. Sie haben dazu beigetragen, dass die Arbeitsgruppe Wirtschaft und Technologie der Fraktion der CDU/CSU bereits gesetzliche Regelungen fordert, um eine Rückwirkung des CGZP-Urteils zu verhindern.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen31

1

Wie beurteilt die Bundesregierung eine Generalklausel, mit der Betriebe zukünftig vor Beitragsnachforderungen geschützt werden sollen, wie sie laut Berichten der „Frankfurter Rundschau“ und der „Berliner Zeitung“ am 14. Dezember 2011 vom CDU/CSU-Wirtschaftsflügel angestrebt wird?

2

Werden konkrete Varianten der Generalklausel diskutiert, und würden diese rückwirkend auch für die vom CGZP-Urteil betroffenen Verleihbetriebe gelten?

3

Wie viele Betriebsprüfungen wurden von der Deutschen Rentenversicherung bis heute durchgeführt, und wie viele dieser Prüfungen betrafen Leiharbeitsfirmen als Folge des CGZP-Urteils?

4

Wie viele Verleihbetriebe müssen nach aktuellem Stand aufgrund des CGZP-Urteils geprüft werden, und wie hat die Bundesregierung diese Zahl ermittelt?

5

Wie viele Prüfverfahren infolge des CGZP-Urteils hat die Deutsche Rentenversicherung abgeschlossen, begonnen bzw. müssen noch durchgeführt werden, und bis wann werden alle Prüfungen voraussichtlich abgeschlossen sein?

6

Welche Folgen hat es für die Sozialversicherungsansprüche der betroffenen Leiharbeitskräfte, dass die Deutsche Rentenversicherung ein Jahr nach Bekanntgabe des CGZP-Urteils des Bundesarbeitsgerichts nur eine begrenzte Zahl an Prüfungen abgeschlossen hat, wie erklärt die Bundesregierung diese schleppende Prüfpraxis, und wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um die Prüfungen zu beschleunigen, und wenn ja, welche?

7

Aus welchen Gründen wurden bis heute nur in 259 Fällen Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert, obwohl alle 450 geprüften Verleihfirmen den für nichtig erklärten CGZP-Tarifvertrag angewandt haben?

8

Wie viele Entleihvorgänge musste die Deutsche Rentenversicherung bei den 450 abgeschlossenen Prüfverfahren bzw. für die 259 Verleihbetriebe, von denen Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert wurden, nachberechnen, und wie viele Entleihvorgänge werden voraussichtlich noch bei den restlichen Verleihfirmen zu prüfen sein?

9

Wie viele Personalstunden werden durchschnittlich pro Betriebsprüfung aufgewandt, und wie viele Personalstunden werden durchschnittlich für die Prüfung eines Leiharbeitsunternehmens aufgrund des CGZP-Urteils benötigt?

10

Wie viele Prüfende (ohne Verwaltungspersonal) standen der Deutschen Rentenversicherung in 2011 insgesamt für Betriebsprüfungen zur Verfügung, und wie viele dieser Prüfenden haben Verleihfirmen infolge des CGZP-Urteils geprüft bzw. sind speziell mit diesen Prüfungen beauftragt worden?

11

Wurde die Zahl der Prüfenden bei der Deutschen Rentenversicherung aufgrund des CGZP-Urteils im Jahr 2011 aufgestockt oder ist eine Aufstockung in 2012 geplant? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, a) hat sich die Prüfquote durch das CGZP-Urteil erhöht, obwohl alle Prüfende der Deutschen Rentenversicherung jährlich durchschnittlich bereits 222 Betriebsprüfungen durchführen müssen (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/6044: „rund 800 000 Betriebsprüfungen mit insgesamt rund 3 600 Prüfende“), b) wurden aufgrund des CGZP-Urteils weniger andere Betriebe geprüft, c) wurde der Umfang der Prüfungen verändert, damit alle notwendigen ordentlichen und außerordentlichen Betriebsprüfungen durchgeführt werden können, d) gibt es beim Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung einen Personalengpass, und ist dies der Grund, warum die Prüfungen infolge des CGZP-Urteils nur schleppend durchgeführt werden?

12

Wie hoch beziffern sich die Beitragsnachforderungen der Deutschen Rentenversicherung in 2011, und bestätigt die Bundesregierung, dass davon rund 14,5 Mio. Euro auf Leiharbeitsfirmen entfallen, die nach CGZP-Tarifvertrag entlohnt hatten?

13

Für welche Kalenderjahre wurden die 14,5 Mio. Euro Beitragsnachforderungen berechnet, und wie hoch sind die Beitragsnachforderungen für die jeweiligen Kalenderjahre?

14

In welcher Höhe wurden bis Juli 2011 Sozialversicherungsbeiträge von Verleihfirmen nachgemeldet bzw. gezahlt, und in welcher Höhe wurden die erlassenen Beiträge von den 259 Verleihfirmen bereits bezahlt?

15

Wie viele Insolvenzen hat es aufgrund des CGZP-Urteils bzw. infolge der Beitragsnachforderungen der Deutschen Rentenversicherung gegeben, und welche Instrumente wendet die Bundesregierung an, um Verleihfirmen vor der Insolvenz zu schützen?

16

Wie viele Stundungsanträge liegen bislang aufgrund der Beitragsnachforderungen vor, und wie viele bzw. in welcher Höhe wurden diese Anträge bereits genehmigt?

17

Von wie vielen Leiharbeitsunternehmen wurden infolge des CGZP-Urteils wegen fehlender Korrekturen der Entgeltmeldungen Säumniszuschläge erhoben, und wie hoch ist die Summe der erhobenen Säumniszuschläge insgesamt?

18

Wie viele Entleihunternehmen mussten bisher als Bürge für insolvente Verleihunternehmen haften, und in welcher Höhe wurden bisher Sozialversicherungsbeiträge von Entleihunternehmen nachgefordert?

19

In wie vielen Fällen hat die Deutsche Rentenversicherung bei den Prüfungen infolge des CGZP-Urteils die Beitragsdifferenzen personenbezogen anhand des jeweils konkret zu errechnenden individuellen Lohnanspruchs der Leiharbeitskräfte ermittelt (bitte differenziert für die Verleihfirmen mit Beitragsbescheid und für die geprüften Verleihfirmen ohne Beitragsbescheid)?

20

In wie vielen Fällen hat die Deutsche Rentenversicherung bei den Prüfungen infolge des CGZP-Urteils anstelle des individuellen Lohnanspruchs den maßgeblichen Lohnabstand im Rahmen eines „Stufenmodells“ ermittelt (bitte differenziert für die Verleihfirmen mit Beitragsbescheid und für die geprüften Verleihfirmen ohne Beitragsbescheid)?

21

In wie vielen Fällen hat die Deutsche Rentenversicherung bei den Prüfungen infolge des CGZP-Urteils die tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelte pauschal um einen feststehenden Prozentsatz erhöht (bitte differenziert für die Verleihfirmen mit Beitragsbescheid und für die geprüften Verleihfirmen ohne Beitragsbescheid)?

22

In wie vielen Fällen hat die Deutsche Rentenversicherung bei den Prüfungen infolge des CGZP-Urteils aufgrund eines „unverhältnismäßigen Aufwands“ zur Ermittlung der „Equal Pay“-Ansprüche auf eine Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen verzichtet?

23

Wird von den betroffenen Leiharbeitskräften das Einverständnis für das Verfahren zur Ermittlung der „Equal Pay“-Ansprüche eingeholt, oder wie werden sie über das Verfahren in Kenntnis gesetzt?

24

Werden die betroffenen Leiharbeitskräfte über die höheren Sozialversicherungsansprüche, die infolge der Prüfung aufgrund des CGZP-Urteils zustande gekommen sind, in Kenntnis gesetzt? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

25

Wie viele der vom CGZP-Urteil betroffenen Leiharbeitskräfte haben ihre entstandenen Lohnansprüche gerichtlich eingeklagt, und wie viele dieser Klagen sind positiv für die Leiharbeitskräfte entschieden worden?

26

Werden die von betroffenen Leiharbeitskräften vor Gericht erfolgreich eingeklagten Lohnansprüche vollständig auf das Arbeitslosengeld II angerechnet bzw. erhöhen diese Ansprüche bei Arbeitslosigkeit das Arbeitslosengeld I? Wenn ja, ist dies aus Sicht der Bundesregierung gerecht?

27

Wie viele Beschäftigte gibt es derzeit in der Leiharbeitsbranche, und wie viele dieser Leiharbeitskräfte beziehen aufstockende Leistungen aus dem Zweiten bzw. Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II bzw. SGB III)?

28

Wie hoch waren jeweils die Summen der aufstockenden Leistungen aus dem SGB II und SGB III, die Leiharbeitskräfte in den Jahren 2010 und 2011 erhalten haben?

29

Wie viele deutsche Verleihfirmen haben derzeit eine befristete oder eine unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (bitte aufgeschlüsselt nach Regionaldirektionen und Art der Erlaubnis)?

30

Wie viele ausländische Verleihfirmen haben derzeit eine befristete oder unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (bitte differenziert nach Ländern und Art der Erlaubnis)?

31

In welcher Größenordnung nehmen Teilzeitbeschäftigung und Minijobs in der Leiharbeitsbranche zu, und welche konkreten Zahlen liegen der Bundesregierung diesbezüglich für die Jahre 2010 und 2011 vor?

Berlin, den 19. Januar 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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