BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Unbezahlte Praktika als Eingliederungsmaßnahme von Erwerbslosen beim Internetversandhaus Amazon

Zusammenarbeit der Bundesagentur für Arbeit mit Amazon, Teilnehmerkreis der Maßnahme nach SGB II und SGB III, Kosten, Zahl der anschließenden Übernahmen in unbefristete oder befristete Arbeitsverhältnisse, Nichterreichung des Ziels der Arbeitsmarktintegration, Kriterien für die Förderungsfähigkeit, Wettbewerbsverzerrungen und Mitnahmeeffekte, Kontrollen zur Einhaltung arbeitsrechtlicher Bestimmungen, Ausschluss von Mehrfachförderungen, weitere Einzelfragen <br /> (insgesamt 37 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

06.03.2012

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 17/840719. 01. 2012

Unbezahlte Praktika als Eingliederungsmaßnahme von Erwerbslosen beim Internetversandhaus Amazon

der Abgeordneten Klaus Ernst, Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann, Diana Golze, Herbert Behrens, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Werner Dreibus, Nicole Gohlke, Katja Kipping, Cornelia Möhring, Jens Petermann, Yvonne Ploetz, Ingrid Remmers, Frank Tempel, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak, Harald Weinberg, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Tausende Erwerbslose wurden in den vergangenen Jahren über mehrere Wochen beim Internetversandhaus Amazon an verschiedenen Logistikstandorten in Deutschland befristet eingestellt. Während dieser Zeit erhielten sie zur beruflichen Eingliederung bis zu zwei Wochen lang weiterhin Arbeitslosengeld I bzw. Arbeitslosengeld II. Danach mündet diese Maßnahme in der Regel in eine befristete Beschäftigung von drei Wochen bis sechs Monaten während des Weihnachtsgeschäfts. Amazon betreibt in Deutschland Logistikzentren in Graben, Bad Hersfeld, Leipzig, Rheinberg und Werne.

Auf die Frage von „SPIEGEL ONLINE“, warum Amazon es überhaupt nötig habe, die Leistungen der Agenturen für Arbeit abzugreifen, antwortet Armin Cossmann, Leiter der deutschen Logistikzentren: „Amazon nutzt diese Maßnahme keineswegs exklusiv. Das ist gängige Praxis. Zudem ist es niemals eine Entscheidung, die Amazon allein trifft, sondern immer in Absprache mit den Arbeitsagenturen und den Jobcentern. Das Gesetz bietet diese Möglichkeit, es sieht sie ausdrücklich vor, um Arbeitslose wieder an das Erwerbsleben zu gewöhnen.“ (www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,druck-800778,00.html).

Grundlage sind § 46 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) bzw. § 16 Absatz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit § 46 SGB III. Konkret arbeiten die Betroffenen im Zuge einer „Trainingsmaßnahme“ zur Probe, ohne dass sie von Amazon dafür bezahlt werden. Die Kosten übernehmen die jeweiligen Jobcenter bzw. die Arbeitsagenturen und damit die Steuerzahler und Beitragszahler bzw Steuerzahlerinnen und Beitragszahlerinnen, letztlich die Arbeitslosen selbst, über zuvor geleistete Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bzw. ihr Steueraufkommen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurden allein seit dem 1. Januar 2011 ca. 2 900 Maßnahmen bei Amazon durchgeführt (vgl. Ausschussdrucksache 17(11)731 des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages). So wurden allein am Amazonstandort Werne im Jahr 2011 fast 1 800 Einstellungen über die Arbeitsvermittlung der BA bzw. der Jobcenter vorgenommen. Legt man die zweiwöchige Maßnahmedauer bei insgesamt 1 629 geförderten Erwerbslosen durch Weiterzahlung der Leistungsbezüge von 400 Euro zugrunde, ergibt dies in der Summe eine öffentliche Subventionierung von ca. 650 000 Euro allein am Amazonstandort Werne (vgl. Vorlage 15/1008 für den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration des Landtags Nordrhein Westfalen – NRW – vom 28. November 2011).

In der Regel erfolgt bei Amazon nach dem Auslaufen der Förderung die Einstellung in ein befristetes Beschäftigungsverhältnis, meist bis nach dem Weihnachtsgeschäft, also saisonal bedingt, aktuell bis zum 31. Dezember 2011 bzw. 31. Januar 2012. Nach den Angaben von Amazon stellt das Unternehmen allein 2011 10 000 saisonelle Arbeitskräfte ein. Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) des Landes Nordrhein-Westfalen kommt deshalb zu dem Ergebnis, „dass es in erheblichem Maße öffentliche Förderungen zu Gunsten von Amazon gegeben hat […] obwohl eine Nachhaltigkeit der Arbeitsmarktintegration offensichtlich verfehlt wird.“ (vgl. Vorlage des Landtags NRW 15/1008).

Dass Amazon auch ohne die Subventionierung billiger Arbeitskräfte für seine Logistikzentren auskommt beweist die Tatsache, dass Amazon über die zentrale Auslandsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) spanische Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen befristet für das Weihnachtssaisongeschäft für den Logistikstandort Bad Hersfeld rekrutiert hat. Nach Angaben der ZAV werden neben einer attraktiven Bezahlung auch die Reisekosten der ausländischen Bewerber/-innen, Verpflegung sowie die Kosten für die Unterkunft während der gesamten Beschäftigungszeit von Amazon übernommen. Eine Probearbeitszeit oder Förderung einer Maßnahme beim Arbeitgeber habe nicht stattgefunden, so die ZAV (vgl. Vorlage des Landtags NRW 15/1008).

In seiner Ausgabe vom 28. November 2011 auf Seite 83 („Doppelter Vorteil“) berichtet das Magazin „DER SPIEGEL“, dass es bei Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG) nach § 46 SGB III zu sogenannten Doppelförderungen bei Amazon gekommen sei. Demnach haben Erwerbslose trotz befristeter Beschäftigung in den Vorjahren bei Amazon erneut eine kostenlose MAG im gleichen Arbeitsbereich absolvieren müssen. Indirekt, so „DER SPIEGEL“, kassiere Amazon damit doppelt und dreifach. Zwar schreibt die BA in ihrer Unterrichtung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales, dass keine Erkenntnisse zur mehrfachen Förderung desselben Arbeitnehmers/derselben Arbeitnehmerin bei Amazon vorliegen (vgl. Ausschussdrucksache 17(11)731); da aber die Entscheidung zur Förderung von MAG in dezentraler Verantwortung der Jobcenter liegt und darüber hinaus scheinbar keine Statistik darüber geführt wird, wer wo wie viel der staatlich finanzierten Trainingsmaßnahmen absolviert hat, ist einem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Auch die Bundesregierung schränkt in ihrer Antwort auf eine schriftliche Frage der Abgeordneten Jutta Krellmann (DIE LINKE.) die Aussage der BA ein: Danach sei es „nicht auszuschließen, dass im Einzelfall die Ermessensausübung der zuständigen Vermittlungskräfte vor Ort fehlerhaft gewesen sein könnte.“ (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 87 auf Bundestagsdrucksache 17/8102). Auch das MAIS des Landes Nordrhein-Westfalen kommt in seiner Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass es in Nordrhein-Westfalen in Einzelfällen Doppelförderungen gegeben habe. Dies sei nicht mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Gewährung von Eingliederungsleistungen nach § 3 Absatz 1 SGB II in Einklang zu bringen, so das Ministerium (vgl. Vorlage des Landtags NRW 15/1008).

Entgegen den Äußerungen des MAIS des Landes Nordrhein-Westfalen wurde von der BA eine missbräuchliche Inanspruchnahme von Förderleistungen durch Amazon nicht festgestellt oder vermutet. Insbesondere sei sichergestellt, dass kein Ausgleich saisonaler Spitzenbelastungen über MAG erfolge. Im Ergebnis, so die BA, überwiegen die Chancen die Risiken deutlich.

Selbst wenn scheinbar keine MAG in der Weihnachtszeit 2011 vergeben wurden, ist es nichtsdestotrotz offensichtlich, dass es „gängige Praxis“ ist, dass sich im Anschluss der MAG saisonal befristete Beschäftigungsverhältnisse im erheblichen Umfang anschließen und es sich somit um einen missbräuchlichen Einsatz des Förderinstrumentes handelt. Es stellt sich vor allem die Frage nach der Sinnhaftigkeit der MAG im Fall Amazon, wenn der alleinige Zweck der Maßnahme darin besteht, die Erwerbslosen im Vorfeld des Weihnachtsgeschäftes einzuarbeiten und sie anschließend nach wenigen Wochen wieder zu kündigen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass scheinbar Tausende von befristeten Beschäftigten Jahr für Jahr erneut diese Praxis durchlaufen. Somit ist weder das Ziel der Maßnahme erkennbar noch wird der Grundsatz von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Gewährung von Eingliederungsleistungen gewahrt. Es stellt sich deshalb die Frage, ob die Allgemeinheit dafür aufkommen soll, dass Unternehmen unter dem Deckmantel der rechtlichen Vorschriften sich mit Lohnsubventionierungen in erheblichem Umfang Wettbewerbsvorteile verschaffen.

Nicht zuletzt haben die Koalitionsfraktionen wenige Tage vor der Verabschiedung des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (Bundestagsdrucksache 17/6277) in einem Änderungsantrag die Dauer der geförderten Maßnahmen von vier auf sechs Wochen, in § 16 Absatz 3 SGB II sogar auf zwölf Wochen, bei besonders schwer vermittelbaren Jugendlichen unter 25 Jahren ebenfalls auf zwölf Wochen heraufgesetzt (vgl. Bundestagsdrucksache 17/7065). Begründet wird diese Heraufsetzung damit, dass mit der Änderung künftig eine längere Aktivierungsphase bei Arbeitgebenden ermöglicht werden solle. Mit dem längeren Zeitraum könne die Chance auf Eingliederung verbessert werden (vgl. Bundestagsdrucksache 17/7065, S. 17 und 19).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen37

1

Seit wann besteht eine Zusammenarbeit zwischen dem Internetversandhaus Amazon und der BA?

Welche arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wurden seitdem von Amazon in Anspruch genommen?

2

Wie viele sozialversicherungspflichtige Beschäftigte waren im Jahresdurchschnitt bei den einzelnen Logistikstandorten von Amazon seit 2006 nach Angaben der BA beschäftigt (bitte nach Logistikstandorten und Jahren aufschlüsseln)?

3

Wie viele befristete Beschäftigungsverhältnisse bestanden im Jahresdurchschnitt bei den einzelnen Logistikstandorten von Amazon seit 2006 nach Angaben der BA (bitte nach Logistikstandorten und Jahren aufschlüsseln)?

4

Wie viele MAG-Stellen (bzw. bis 31. Dezember 2008 „Trainingsmaßnahmen“) haben die Agenturen für Arbeit und Jobcenter seit 2006 für die einzelnen Logistikstandorte von Amazon genehmigt (bitte nach Logistikstandorten und Jahren aufschlüsseln)?

5

Wie viele MAG bzw. Trainingsmaßnahmen wurden seit 2006 insgesamt bundesweit und in den Bundesländern durchgeführt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

6

Welches sind die fünf Wirtschaftsabschnitte, in denen MAG bzw. Trainingsmaßnahmen am häufigsten im Zeitraum von 2006 bis 2011 genutzt wurden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

7

Welches sind deutschlandweit die 20 Unternehmen mit den meisten MAG und Trainingsmaßnahmen im Zeitraum von 2006 bis 2011 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

8

Welche Agenturen für Arbeit und Jobcenter haben MAG-Stellen bzw. Trainingsmaßnahmen für die Logistikstandorte von Amazon seit 2006 bereitgestellt (bitte nach Agentur bzw. Jobcenter und jeweiligen Logistikstandorten sowie nach Jahren aufschlüsseln)?

9

Wie viele Personen haben seit 2006 eine MAG bzw. Trainingsmaßnahme bei den Logistikstandorten von Amazon angetreten und wurden anschließend in ein sozialversicherungspflichtiges unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen (bitte nach Logistikstandorten und Jahren aufschlüsseln)?

10

Wie viele Personen wurden seit 2006 im Anschluss an eine MAG bzw. Trainingsmaßnahme bundesweit und in den Bundesländern in ein sozialversicherungspflichtiges unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

11

Wie viele Personen haben seit 2006 eine MAG bei den Logistikstandorten von Amazon angetreten und wurden anschließend in ein befristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen (bitte nach Logistikstandorten und Jahren aufschlüsseln)?

12

Wie viele Personen wurden seit 2006 im Anschluss an eine MAG bzw. Trainingsmaßnahme bundesweit und in den Bundesländern in ein befristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

13

Wie viele erwerbsfähige Hilfebedürftige haben seit 2006 nach dem SGB II eine MAG bzw. Trainingsmaßnahme bei den Logistikstandorten von Amazon angetreten und wie viele Arbeitslose nach dem SGB III (bitte nach Logistikstandorten und Jahren aufschlüsseln)?

14

Wie viele erwerbsfähige Hilfebedürftige haben seit 2006 nach dem SGB II eine MAG bzw. Trainingsmaßnahme insgesamt bundesweit und in den Bundesländern angetreten und wie viele Arbeitslose nach dem SGB III (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

15

Wie viele Personen wurden seit 2006 an den jeweiligen Logistikstandorten insgesamt eingestellt, wie viele von diesen wurden nach § 16 SGB II in Verbindung mit § 46 SGB III gefördert, und wie hoch belaufen sich die Kosten insgesamt und pro teilnehmendem Erwerbslosen durch Weiterzahlung der Leistungsbezüge (bitte nach Standort und Jahren aufschlüsseln)?

16

Wie hoch belaufen sich die Kosten insgesamt und pro teilnehmendem Erwerbslosen durch Weiterzahlung der Leistungsbezüge seit 2006 bundesweit und in den Bundesländern bei MAG und Trainingsmaßnahmen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

17

Teilt die Bundesregierung die Aussage des MAIS Nordrhein-Westfalen, wonach es in erheblichem Maße öffentliche Förderungen zugunsten von Amazon gegeben hat, obwohl eine Nachhaltigkeit der Arbeitsmarktintegration offensichtlich verfehlt wird (vgl. Vorlage des Landtags NRW 15/1008) (bitte begründen)?

18

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des MAIS Nordrhein-Westfalen, dass sich Amazon mit Hilfe der MAG billige Arbeitskräfte verschafft hat, um so Wettbewerbsvorteile zu erlangen insbesondere vor dem Hintergrund, dass Amazon über die Vermittlung der ZAV spanische Arbeitnehmer/-innen befristete Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen des Weihnachtsgeschäftes anbietet ohne eine vorgeschaltete Förderung in Anspruch zu nehmen (vgl. Vorlage des Landtags NRW 15/1008)?

19

An welchen Amazonlogistikstandorten wurde – außer Bad Hersfeld – ebenfalls auf die Vermittlungsdienste der ZAV zurückgegriffen?

Wie viele Beschäftigte aus welchen Ländern wurden im Jahr 2011 insgesamt über die ZAV an Amazon vermittelt?

20

Bei wie vielen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist im Vorfeld der MAG bei Amazon nach § 16 SGB II in Verbindung mit § 46 SGB III eine Potenzialanalyse im Sinne des § 37 SGB III erstellt worden (bitte nach Logistikstandorten und Jahren aufschlüsseln)?

21

Wie viele Personen haben eine MAG bzw. Trainingsmaßnahme bei einem der Logistikstandorte von Amazon seit 2006 abgebrochen?

In welchem Ausmaß wurden deshalb Sanktionen und Sperrzeiten gegen die jeweiligen Personen verhängt (bitte nach Logistikstandorten und Jahren aufschlüsseln)?

22

Warum werden Tätigkeiten in einem Betrieb nach der Arbeitshilfe gemäß § 16 SGB II in Verbindung mit § 46 SGB III, die dazu dienen, urlaubs- und krankheitsbedingte Ausfälle oder betriebliche Spitzenbelastungen auszugleichen, von der Förderung ausgeschlossen, Tätigkeiten, die dem Ausgleich saisonal bedingter Spitzenbelastungen dienen, aber nicht?

23

Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass es sich bei den von Amazon in Anspruch genommenen MAG, denen sich nach Beendigung ein befristetes Beschäftigungsverhältnis anschließt, zum 31. Dezember bzw. 31. Januar eines Jahres, lediglich um einen Ausgleich saisonal bedingter Spitzenbelastungen im Weihnachtsgeschäft handelt?

Wenn nein, wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund dieser Praxis die Aussage des Leiters der deutschen Logistikzentren von Amazon, der explizit von Saisonarbeitskräften mit Trainingsmaßnahmen spricht (vgl. SPIEGEL ONLINE vom 1. Dezember 2011, „Das ist gängige Praxis“)?

24

Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass vor dem Hintergrund der Stellungnahme des MAIS Nordrhein-Westfalen sowie der Aussagen des Leiters der deutschen Logistikzentren von Amazon es sich entgegen der Behauptung der BA in ihrer Unterrichtung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vom 1. Dezember 2011 (Ausschussdrucksache 17(11)731) sehr wohl um einen Ausgleich saisonaler Spitzenbelastungen handelt?

Wird die Bundesagentur für Arbeit ihre Aussage korrigieren, und welche Maßnahmen werden die Bundesregierung und die Bundesagentur für Arbeit ergreifen, dass Wettbewerbsverzerrungen und Mitnahmeeffekte durch die MAG in Zukunft ausgeschlossen werden?

25

Wie beurteilt die Bundesregierung Chancen und Risikobewertung der BA in ihrer Unterrichtung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vom 1. Dezember 2011 (Ausschussdrucksache 17(11)731), wonach sowohl Wettbewerbsverzerrungen als auch Mitnahmeeffekte möglich bzw. nicht auszuschließen sind, und in welchen Fällen können diese nach Auffassung der Bundesregierung auftreten?

26

Wie wird sichergestellt, dass bei den einzelnen Logistikstandorten von Amazon arbeitsrechtliche Bestimmungen, einschließlich des Unfallversicherungsschutzes der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers, eingehalten und die Betreuung, Beaufsichtigung und Anleitung der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers durch eine Fachkraft gewährleistet werden kann?

Wer bzw. welche Institution ist für die Einhaltung der oben genannten Bedingungen im Einzelnen verantwortlich?

27

Wie viele Kontrollen haben seit 2006 bei den einzelnen Logistikstandorten von Amazon durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die Prüfungsstellen der deutschen Rentenversicherung Bund und ihren Trägern sowie die BA bzw. die jeweils zuständigen Jobcenter stattgefunden (bitte nach Logistikstandorten und Jahren aufschlüsseln)?

28

Wie viele Verstöße gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen haben seit 2006 bei den einzelnen Logistikstandorten von Amazon stattgefunden (bitte nach Logistikstandorten und Jahren aufschlüsseln)?

29

Haben alle Personen, die eine MAG im Sinne des § 16 SGB II in Verbindung mit § 46 SGB III bei den einzelnen Logistikstandorten von Amazon durchlaufen haben und nicht in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis übernommen wurden, einen Berichtsbogen durch Amazon erhalten?

30

Bei wie vielen Personen, die seit 2006 bei Amazon eine MAG bzw. Trainingsmaßnahme erhalten haben, wurden Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung durch die jeweiligen Agenturen für Arbeit und Jobcenter übernommen (bitte nach Logistikstandorten und Jahren aufschlüsseln und zuordnen)?

31

Bei wie vielen Personen, die seit 2006 eine MAG bzw. Trainingsmaßnahme erhalten haben, wurde nach Beendigung der Maßnahme und Nichtübernahme durch Amazon in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ein Folgegespräch nach § 59 SGB II in Verbindung mit § 309 SGB III durch die jeweiligen Agenturen für Arbeit und Jobcenter durchgeführt?

32

Trifft es zu, dass die Zuweisung in eine MAG dokumentiert und im IT-Verfahren coSachNET zu erfassen ist, und wenn ja, ist dies bei allen Personen, die bei Amazon eine MAG durchlaufen haben, geschehen?

Wie erklärt es sich die Bundesregierung, dass trotz der Arbeitsanweisung zu § 16 SGB II in Verbindung mit § 46 SGB III, in der die Teilnehmenden „zeitnah und korrekt zur jeweiligen Maßnahme in coSachNET mit dem Status ,bewilligt‘ zu erfassen [sind] und bei Änderungen zeitnah zu aktualisieren [sind]“, es offenkundig zu Doppel- und Mehrfachförderungen gekommen ist (vgl. Vorlage des Landtags NRW 15/1008)?

33

Trifft es zu, dass Doppel- oder Mehrfachförderung im Rahmen einer MAG nicht mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Gewährung von Eingliederungsleistungen nach § 43 Absatz 1 SGB II in Einklang zu bringen ist, und wenn ja, wie rechtfertigt die Bundesregierung die Tatsache, dass die MAG bei Amazon dazu benutzt werden, Erwerbslose für das Weihnachtsgeschäft auf Kosten der Beitragszahler/-innen bzw. Steuerzahler/-innen anzulernen und diese dann nach wenigen Wochen befristeter Beschäftigung wieder erwerbslos werden?

34

Wie viele Doppel- bzw. Mehrfachförderungen wurden seit 2006 im Rahmen der Überprüfung bei den jeweiligen Agenturen für Arbeit bzw. Jobcentern festgestellt?

Wie soll sichergestellt werden, dass Doppel- bzw. Mehrfachförderungen in Zukunft ausgeschlossen werden können?

35

Wie hoch waren die Kosten für die Doppel- bzw. Mehrfachförderungen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

36

In wie vielen Fällen erfolgte insgesamt bundesweit, in den Bundesländern und an den Logistikstandorten von Amazon seit 2006 eine Förderung bei der Einstellung eines Erwerbslosen durch einen Eingliederungszuschuss im Anschluss an eine MAG bzw. Trainingsmaßnahme (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

37

Wie beurteilt die Bundesregierung die in Flandern (Belgien) praktizierte Maßnahme, wonach Betriebe während eines Betriebspraktikums für Erwerbslose, welches zur beruflichen Eingliederung dient, deren Lohnersatzleistungen weiter gezahlt werden, eine entsprechende Gebühr an die Arbeitsverwaltung zahlen, die sich an der Differenz zwischen Lohn und durchschnittlicher Lohnersatzleistung orientiert?

Berlin, den 19. Januar 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen