[Deutscher Bundestag Drucksache 17/8886
17. Wahlperiode 06. 03. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Sabine Zimmermann,
Jutta Krellmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/8407 –
Unbezahlte Praktika als Eingliederungsmaßnahme von Erwerbslosen beim
Internetversandhaus Amazon
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Tausende Erwerbslose wurden in den vergangenen Jahren über mehrere
Wochen beim Internetversandhaus Amazon an verschiedenen
Logistikstandorten in Deutschland befristet eingestellt. Während dieser Zeit erhielten sie
zur beruflichen Eingliederung bis zu zwei Wochen lang weiterhin
Arbeitslosengeld I bzw. Arbeitslosengeld II. Danach mündet diese Maßnahme in der
Regel in eine befristete Beschäftigung von drei Wochen bis sechs Monaten
während des Weihnachtsgeschäfts. Amazon betreibt in Deutschland
Logistikzentren in Graben, Bad Hersfeld, Leipzig, Rheinberg und Werne.
Auf die Frage von „SPIEGEL ONLINE“, warum Amazon es überhaupt nötig
habe, die Leistungen der Agenturen für Arbeit abzugreifen, antwortet Armin
Cossmann, Leiter der deutschen Logistikzentren: „Amazon nutzt diese
Maßnahme keineswegs exklusiv. Das ist gängige Praxis. Zudem ist es niemals eine
Entscheidung, die Amazon allein trifft, sondern immer in Absprache mit den
Arbeitsagenturen und den Jobcentern. Das Gesetz bietet diese Möglichkeit, es sieht
sie ausdrücklich vor, um Arbeitslose wieder an das Erwerbsleben zu gewöhnen.“
(
www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,druck-800778,00.html).
Grundlage sind § 46 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) bzw. § 16
Absatz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit
§ 46 SGB III. Konkret arbeiten die Betroffenen im Zuge einer
„Trainingsmaßnahme“ zur Probe, ohne dass sie von Amazon dafür bezahlt werden. Die Kosten
übernehmen die jeweiligen Jobcenter bzw. die Arbeitsagenturen und damit die
Steuerzahler und Beitragszahler bzw Steuerzahlerinnen und
Beitragszahlerinnen, letztlich die Arbeitslosen selbst, über zuvor geleistete Beiträge zur
Arbeitslosenversicherung bzw. ihr Steueraufkommen. Nach Angaben der
Bundesagentur für Arbeit (BA) wurden allein seit dem 1. Januar 2011 ca. 2 900
Maßnahmen bei Amazon durchgeführt (vgl. Ausschussdrucksache 17(11)731
des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages). So
wurden allein am Amazonstandort Werne im Jahr 2011 fast 1 800 Einstellungen
über die Arbeitsvermittlung der BA bzw. der Jobcenter vorgenommen. Legt
man die zweiwöchige Maßnahmendauer bei insgesamt 1 629 geförderten Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 2. März
2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/8886 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeErwerbslosen durch Weiterzahlung der Leistungsbezüge von 400 Euro
zugrunde, ergibt dies in der Summe eine öffentliche Subventionierung von
ca. 650 000 Euro allein am Amazonstandort Werne (vgl. Vorlage 15/1008 für
den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration des Landtags
Nordrhein Westfalen – NRW – vom 28. November 2011). In der Regel erfolgt
bei Amazon nach dem Auslaufen der Förderung die Einstellung in ein
befristetes Beschäftigungsverhältnis, meist bis nach dem Weihnachtsgeschäft, also
saisonal bedingt, aktuell bis zum 31. Dezember 2011 bzw. 31. Januar 2012.
Nach den Angaben von Amazon stellt das Unternehmen allein 2011 10 000
saisonelle Arbeitskräfte ein. Das Ministerium für Arbeit, Integration und
Soziales (MAIS) des Landes Nordrhein-Westfalen kommt deshalb zu dem Ergebnis,
„dass es in erheblichem Maße öffentliche Förderungen zu Gunsten von Amazon
gegeben hat […] obwohl eine Nachhaltigkeit der Arbeitsmarktintegration
offensichtlich verfehlt wird.“ (vgl. Vorlage des Landtags NRW 15/1008).
Dass Amazon auch ohne die Subventionierung billiger Arbeitskräfte für seine
Logistikzentren auskommt beweist die Tatsache, dass Amazon über die
zentrale Auslandsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) spanische
Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen befristet für das Weihnachtssaisongeschäft
für den Logistikstandort Bad Hersfeld rekrutiert hat. Nach Angaben der ZAV
werden neben einer attraktiven Bezahlung auch die Reisekosten der
ausländischen Bewerber/-innen, Verpflegung sowie die Kosten für die Unterkunft
während der gesamten Beschäftigungszeit von Amazon übernommen. Eine
Probearbeitszeit oder Förderung einer Maßnahme beim Arbeitgeber habe
nicht stattgefunden, so die ZAV (vgl. Vorlage des Landtags NRW 15/1008).
In seiner Ausgabe vom 28. November 2011 auf Seite 83 („Doppelter Vorteil“)
berichtet das Magazin „DER SPIEGEL“, dass es bei Maßnahmen bei einem
Arbeitgeber (MAG) nach § 46 SGB III zu sogenannten Doppelförderungen
bei Amazon gekommen sei. Demnach haben Erwerbslose trotz befristeter
Beschäftigung in den Vorjahren bei Amazon erneut eine kostenlose MAG im
gleichen Arbeitsbereich absolvieren müssen. Indirekt, so „DER SPIEGEL“,
kassiere Amazon damit doppelt und dreifach. Zwar schreibt die BA in ihrer
Unterrichtung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales, dass keine
Erkenntnisse zur mehrfachen Förderung desselben Arbeitnehmers/derselben
Arbeitnehmerin bei Amazon vorliegen (vgl. Ausschussdrucksache 17(11)731); da
aber die Entscheidung zur Förderung von MAG in dezentraler Verantwortung
der Jobcenter liegt und darüber hinaus scheinbar keine Statistik darüber
geführt wird, wer wo wie viel der staatlich finanzierten Trainingsmaßnahmen
absolviert hat, ist einem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Auch die
Bundesregierung schränkt in ihrer Antwort auf eine schriftliche Frage der
Abgeordneten Jutta Krellmann (DIE LINKE.) die Aussage der BA ein: Danach sei es
„nicht auszuschließen, dass im Einzelfall die Ermessensausübung der
zuständigen Vermittlungskräfte vor Ort fehlerhaft gewesen sein könnte.“ (vgl.
Antwort auf die Schriftliche Frage 87 auf Bundestagsdrucksache 17/8102). Auch
das MAIS des Landes Nordrhein-Westfalen kommt in seiner Stellungnahme
zu dem Ergebnis, dass es in Nordrhein-Westfalen in Einzelfällen
Doppelförderungen gegeben habe. Dies sei nicht mit den Grundsätzen von
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Gewährung von Eingliederungsleistungen nach
§ 3 Absatz 1 SGB II in Einklang zu bringen, so das Ministerium (vgl. Vorlage
des Landtags NRW 15/1008).
Entgegen den Äußerungen des MAIS des Landes Nordrhein-Westfalen wurde
von der BA eine missbräuchliche Inanspruchnahme von Förderleistungen
durch Amazon nicht festgestellt oder vermutet. Insbesondere sei
sichergestellt, dass kein Ausgleich saisonaler Spitzenbelastungen über MAG erfolge.
Im Ergebnis, so die BA, überwiegen die Chancen die Risiken deutlich.
Selbst wenn scheinbar keine MAG in der Weihnachtszeit 2011 vergeben
wurden, ist es nichtsdestotrotz offensichtlich, dass es „gängige Praxis“ ist, dass
sich im Anschluss der MAG saisonal befristete Beschäftigungsverhältnisse im
erheblichen Umfang anschließen und es sich somit um einen
missbräuchlichen Einsatz des Förderinstrumentes handelt. Es stellt sich vor allem die Frage
nach der Sinnhaftigkeit der MAG im Fall Amazon, wenn der alleinige Zweck
der Maßnahme darin besteht, die Erwerbslosen im Vorfeld des Weihnachts-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8886geschäftes einzuarbeiten und sie anschließend nach wenigen Wochen wieder
zu kündigen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass scheinbar Tausende von
befristeten Beschäftigten Jahr für Jahr erneut diese Praxis durchlaufen. Somit
ist weder das Ziel der Maßnahme erkennbar noch wird der Grundsatz von
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Gewährung von
Eingliederungsleistungen gewahrt. Es stellt sich deshalb die Frage, ob die Allgemeinheit
dafür aufkommen soll, dass Unternehmen unter dem Deckmantel der rechtlichen
Vorschriften sich mit Lohnsubventionierungen in erheblichem Umfang
Wettbewerbsvorteile verschaffen.
Nicht zuletzt haben die Koalitionsfraktionen wenige Tage vor der
Verabschiedung des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am
Arbeitsmarkt (Bundestagsdrucksache 17/6277) in einem Änderungsantrag die Dauer
der geförderten Maßnahmen von vier auf sechs Wochen, in § 16 Absatz 3
SGB II sogar auf zwölf Wochen, bei besonders schwer vermittelbaren
Jugendlichen unter 25 Jahren ebenfalls auf zwölf Wochen heraufgesetzt (vgl.
Bundestagsdrucksache 17/7065). Begründet wird diese Heraufsetzung damit, dass
mit der Änderung künftig eine längere Aktivierungsphase bei Arbeitgebenden
ermöglicht werden solle. Mit dem längeren Zeitraum könne die Chance auf
Eingliederung verbessert werden (vgl. Bundestagsdrucksache 17/7065, S. 17
und 19).
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Betriebliche Erprobungen bei einem Arbeitgeber unter Fortzahlung von
Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosengeld II für bis zu vier Wochen sind auf der
Grundlage der Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
nach § 46 Absatz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) bzw. nach
§ 16 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) i. V. m. § 46 SGB III
möglich.
Auf der Grundlage dieser Maßnahmen erfolgt ausschließlich eine Förderung
von Ausbildungsuchenden, von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden
und Arbeitslosen. Ziel der Maßnahme kann zum Beispiel die Heranführung an
den Arbeitsmarkt oder die Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von
Vermittlungshemmnissen sein. Die betriebsnahe Durchführung von Maßnahmen
zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung stellt dabei ein geeignetes Mittel
zur Unterstützung der Vermittlungsaktivitäten und Beseitigung von
Vermittlungshemmnissen dar. Bewährt sich ein Teilnehmer bei einem Arbeitgeber, so
ergeben sich bedingt durch den sogenannten Klebeeffekt Chancen für eine
konkrete Eingliederung. Evaluationen zeigen, dass sich die Beschäftigungschancen
der Teilnehmer rasch, lang anhaltend und deutlich verbesserten. Eine Förderung
von Arbeitgebern ist im Rahmen dieser Maßnahmen ausgeschlossen. Zur
Förderung der Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses steht für Arbeitgeber
mit den Eingliederungszuschüssen nach den §§ 217 bis 222 SGB III ein
gesondertes Instrument zur Verfügung. Insoweit ist es ausgeschlossen, dass Personen
bei einem Unternehmen eingestellt werden und während dieser Zeit durch die
Zahlung von Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosengeld II auf der Grundlage von
§ 46 Absatz 2 SGB III bzw. nach § 16 SGB II i. V. m. § 46 SGB III gefördert
werden.
Für die Statistik der Bundesagentur für Arbeit gilt der Grundsatz der
statistischen Geheimhaltung i. S. d. nationalen Vorschriften sowie der Verordnung
(EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über
europäische Statistiken. Nach dem Übergang der Daten aus den Verwaltungsprozessen
in die statistischen Prozesse und Verfahren unterliegen die Daten der
ausschließlichen Verwendung für die Entwicklung und Erstellung statistischer Ergebnisse
und Analysen und fallen somit in den Schutzbereich der statistischen
Geheimhaltung, an welche die Bundesagentur für Arbeit als einzelstaatliche Stelle
i. S. d. Artikels 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen
Drucksache 17/8886 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeParlaments und des Rates gebunden ist. Daher sind Auswertungen zu einzelnen
Unternehmen aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit nicht zulässig.
Die angeforderten spezifischen Daten könnten daher lediglich durch eine
Einzelabfrage bei allen Agenturen für Arbeit und Jobcentern erneut aus den
Verwaltungsprozessdaten erhoben werden. Hierbei wären auf operativer Ebene alle
Datensätze einzeln von den Vermittlungsfachkräften zu überprüfen. Der
Arbeitsaufwand zur Identifikation eines Förderfalls, der manuell aus den
Erfassungssystemen nachzuvollziehen ist, nimmt ein Zeitvolumen von durchschnittlich
acht Minuten in Anspruch. Diese Zeitaufwände gelten jedoch nicht nur für die
identifizierten Förderfälle; Zeitaufwände entstehen auch wenn eine
Fördermaßnahme identifiziert werden kann, jedoch der Datensatz im Vermittlungs-,
Beratungs- und Informationssystem VerBIS wegen der abgelaufenen
Reaktivierungsfrist nach 13 Monaten nicht mehr vorhanden ist. In diesen Fällen, die
überwiegend die Förderfälle der Jahre 2006 bis 2009 und auch weitere im Jahr 2010
betreffen, sind Einzelfragen zum Teilnehmer, wie z. B. Folgegespräch,
Beschäftigungsaufnahme und Beschäftigungsdauer im Anschluss an die Maßnahme,
trotz Rechercheaufwand nicht mehr zu beantworten.
Für die Jahre von 2006 bis 2011 ergeben sich aus den statistischen Daten der
Bundesagentur für Arbeit (BA) bundesweit und rechtskreisübergreifend 1 320 000
Eintritte in Maßnahmen bei einem Arbeitgeber nach § 46 SGB III, 1 456 000
Eintritte in mit einem Eingliederungszuschuss geförderte Beschäftigungen und
1 321 000 Eintritte in betrieblich durchgeführte Trainingsmaßnahmen. Da aus
allen Dienststellen der BA Förderungen von Beschäftigungsaufnahmen oder
betrieblichen Eingliederungen bei dem Unternehmen Amazon erfolgen können,
stellen diese ca. 4 100 000 Datensätze zu Eintritten in die drei angeführten
Instrumente die Grundmenge der zu überprüfenden Datensätze dar.
Eine Überprüfung würde daher zu einer Personalbindung führen, die die
Arbeitsfähigkeit der Agenturen für Arbeit und Jobcenter für die Dauer der
Datenerhebung und -auswertung erheblich einschränkt. Alle Agenturen für
Arbeit und Jobcenter im gesamten Bundesgebiet wären einzubeziehen, da es
sich nicht um eine Arbeitgeberförderung handelt und die Förderdaten nicht
standortbezogen ermittelt werden können. Für die Arbeitnehmerförderung von
Maßnahmen, die bei einem Arbeitgeber durchgeführt werden, ist die Agentur
für Arbeit bzw. das Jobcenter des Teilnehmers für den Förderfall zuständig.
Eine bundesweite Abfrage bedingt daher eine konkrete strukturierte
Abfrageanforderung der Zentrale an die Regionaldirektionen, die wiederum alle
Agenturen bzw. Jobcenter befähigen müssen, den Auftrag auszuführen. Die
Ergebnisse sind im Rücklauf durch die Regionaldirektionen aufzubereiten und
der Zentrale zuzuleiten, die ihrerseits einen Gesamtbericht erstellt.
Aus diesen Gründen wurde von einer derartigen flächendeckenden Abfrage
abgesehen. Jedoch wurde zur Beantwortung eine aufwendige Stichprobenprüfung
durchgeführt und Daten für den Standort Bad Hersfeld ermittelt.
1. Seit wann besteht eine Zusammenarbeit zwischen dem
Internetversandhaus Amazon und der BA?
Welche arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wurden seitdem von Amazon
in Anspruch genommen?
Amazon trat erstmalig 1998 am Standort München als Arbeitgeber in
Erscheinung. Ein erster Kontakt entstand 1999. An den weiteren Standorten erfolgte
die Zusammenarbeit dann jeweils zeitlich nachgelagert mit dem Aufbau der
Standorte wie folgt:
● Bad Hersfeld: erster Kontakt im Oktober 1999 – Zusammenarbeit seit
November 1999,
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/8886● Regensburg: erster Kontakt im Februar 2000 – Zusammenarbeit seit Februar
2002,
● Leipzig: erster Kontakt im März 2006 – Zusammenarbeit seit Mai 2006,
● Werne: erster Kontakt im Juli 2010 – Zusammenarbeit seit August 2010,
● Rheinberg: erster Kontakt im Februar 2011 – Zusammenarbeit seit Februar
2011,
● Graben: erster Kontakt im März 2011 – Zusammenarbeit seit März 2011.
Aus der Statistik der BA können aus rechtlichen Gründen keine Auswertungen
zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, die in oder von einem konkreten
Betrieb durchgeführt wurden, vorgenommen werden (siehe Vorbemerkung der
Bundesregierung).
2. Wie viele sozialversicherungspflichtige Beschäftigte waren im
Jahresdurchschnitt bei den einzelnen Logistikstandorten von Amazon seit 2006
nach Angaben der BA beschäftigt (bitte nach Logistikstandorten und
Jahren aufschlüsseln)?
3. Wie viele befristete Beschäftigungsverhältnisse bestanden im
Jahresdurchschnitt bei den einzelnen Logistikstandorten von Amazon seit 2006 nach
Angaben der BA (bitte nach Logistikstandorten und Jahren aufschlüsseln)?
Aus der Statistik der BA können aus rechtlichen Gründen keine Auswertungen
zu einzelnen Unternehmen vorgenommen werden (siehe Vorbemerkung der
Bundesregierung).
4. Wie viele MAG-Stellen (bzw. bis 31. Dezember 2008
„Trainingsmaßnahmen“) haben die Agenturen für Arbeit und Jobcenter seit 2006 für die
einzelnen Logistikstandorte von Amazon genehmigt (bitte nach
Logistikstandorten und Jahren aufschlüsseln)?
Aus der Statistik der BA können aus rechtlichen Gründen keine Auswertungen
zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, die in oder von einem konkreten Betrieb
durchgeführt wurden, vorgenommen werden (siehe Vorbemerkung der
Bundesregierung).
Die Stichprobe für den Logistikstandort Bad Hersfeld lieferte folgende
Ergebnisse für Trainingsmaßnahmen nach § 48 SGB III in der bis 31. Dezember 2008
gültigen Fassung bzw. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen
Eingliederung nach § 46 SGB III bzw. nach § 16 Absatz 1 SGB II i. V. m. § 46 SGB III
bei Amazon:
* Für die Arbeitnehmerförderung von Maßnahmen, die bei einem Arbeitgeber durchgeführt werden, ist
die Agentur für Arbeit/das Jobcenter des Teilnehmers für den Förderfall zuständig. Die Gesamtsumme
enthält daher weitere Förderfälle aus anderen Agenturen für Arbeit/Jobcentern, die im Einzelnen nicht
ausgewiesen werden können (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung).
2006 2007 2008 2009 2010 2011
Agentur für Arbeit
Bad Hersfeld
198 96 114 128 60 0
Jobcenter
Werra-Meißner
32 23 40 12 15 0
Gesamt* 412 194 192 347 227 1
Drucksache 17/8886 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode5. Wie viele MAG bzw. Trainingsmaßnahmen wurden seit 2006 insgesamt
bundesweit und in den Bundesländern durchgeführt (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Aus der als Anlage beigefügten Übersicht kann die Zahl der Eintritte in
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 46 SGB III und
in Trainingsmaßnahmen nach § 48 SGB III in der bis 31. Dezember 2008
gültigen Fassung, differenziert nach Jahren und Bundesländern entnommen werden.
6. Welches sind die fünf Wirtschaftsabschnitte, in denen MAG bzw.
Trainingsmaßnahmen am häufigsten im Zeitraum von 2006 bis 2011 genutzt
wurden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Aus der als Anlage beigefügten Übersicht kann die Zahl der Eintritte in
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 46 SGB III und
in Trainingsmaßnahmen nach § 48 SGB III in der bis 31. Dezember 2008
gültigen Fassung, differenziert nach Jahren ab 2008 und Wirtschaftsabschnitten des
Arbeitgebers entnommen werden. Statistische Daten mit der Differenzierung
von Förderungen mit Maßnahmen bei einem Arbeitgeber und
Trainingsmaßnahmen nach Wirtschaftsabschnitten des Arbeitgebers liegen für die Zeit vor
2008 nicht vor.
7. Welches sind deutschlandweit die 20 Unternehmen mit den meisten MAG
und Trainingsmaßnahmen im Zeitraum von 2006 bis 2011 (bitte nach
Jahren aufschlüsseln)?
Aus der Statistik der BA können aus rechtlichen Gründen keine Auswertungen
zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, die in oder von einem konkreten Betrieb
durchgeführt wurden, vorgenommen werden (siehe Vorbemerkung der
Bundesregierung).
8. Welche Agenturen für Arbeit und Jobcenter haben MAG-Stellen bzw.
Trainingsmaßnahmen für die Logistikstandorte von Amazon seit 2006
bereitgestellt (bitte nach Agentur bzw. Jobcenter und jeweiligen
Logistikstandorten sowie nach Jahren aufschlüsseln)?
Aus der Statistik der BA können aus rechtlichen Gründen keine Auswertungen
zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, die in oder von einem konkreten Betrieb
durchgeführt wurden, vorgenommen werden (siehe Vorbemerkung der
Bundesregierung).
Die für den Logistikstandort Bad Hersfeld ermittelten Daten enthält die
folgende Tabelle:
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/88869. Wie viele Personen haben seit 2006 eine MAG bzw. Trainingsmaßnahme
bei den Logistikstandorten von Amazon angetreten und wurden
anschließend in ein sozialversicherungspflichtiges unbefristetes
Beschäftigungsverhältnis übernommen (bitte nach Logistikstandorten und Jahren
aufschlüsseln)?
Aus der Statistik der BA können aus rechtlichen Gründen keine Auswertungen
zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, die in oder von einem konkreten Betrieb
durchgeführt wurden, vorgenommen werden (siehe Vorbemerkung der
Bundesregierung). Die Stichprobenrecherche für den Logistikstandort Bad Hersfeld hat
ergeben, dass in den Jahren 2006 bis 2011 keine Anstellung im Anschluss an die
Fördermaßnahme unbefristet vorgenommen wurde. Allerdings erfolgten im Jahr
2011 bei 686 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Übernahmen in unbefristete
Arbeitsverhältnisse, die vorher in einem befristeten Arbeitsverhältnis standen.
10. Wie viele Personen wurden seit 2006 im Anschluss an eine MAG bzw.
Trainingsmaßnahme bundesweit und in den Bundesländern in ein
sozialversicherungspflichtiges unbefristetes Beschäftigungsverhältnis
übernommen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Auf Basis der statistischen Daten kann festgestellt werden, wie viele
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Austritten aus Fördermaßnahmen (hier:
Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem
Arbeitgeber und betrieblich durchgeführte Trainingsmaßnahmen) sich zu einem
bestimmten Zeitpunkt (z. B. 1, 3 oder 6 Monate) nach Austritt in einer
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung befinden. Die entsprechenden Ergebnisse
können der als Anlage beigefügten Auswertung, differenziert nach Jahren ab
2006 und nach Bundesländern sowie Bundesgebiet entnommen werden.
Jobcenter Eintritte in betriebliche
Trainingsmaßnahmen
nach § 48 SGB III
Eintritte in Maßnahmen bei
einem Arbeitgeber (MAG)
nach § 16 SGB II i. V. m. § 46
Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III
2006 2007 2008 2009 2010 2011
Jobcenter Werra-Meißner 32 23 40 12 15
Jobcenter Gießen 1
Jobcenter Stadt Kassel 7 1 2
Jobcenter Land Kassel 1 2 5
Jobcenter Waldeck-Frankenberg 2 3 1
Jobcenter Schwalm-Eder-Kreis 12 6 5 6 26 1
Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg 1
Jobcenter Teltow-Fläming 1
Jobcenter Halle (Saale) 7
ARGE SGB II Anhalt-Bitterfeld 2
Jobcenter Leipzig 3
Jobcenter Nordsachsen 1
Jobcenter Weimarer Land 1
Jobcenter Landkreis Gotha 1
Jobcenter Eisenach 3 4 2
Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis 1 1
Jobcenter Wartburgkreis 27 21 4 29 34
Drucksache 17/8886 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeOb es sich um eine unbefristete oder eine befristete Beschäftigung handelt
sowie ob die festgestellte Beschäftigung durch Beschäftigungsaufnahme in dem
Betrieb zustande gekommen ist, in dem die Arbeitnehmerin oder der
Arbeitnehmer eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
beziehungsweise eine Trainingsmaßnahme absolviert hat, kann statistisch nicht
ausgewiesen werden.
11. Wie viele Personen haben seit 2006 eine MAG bei den
Logistikstandorten von Amazon angetreten und wurden anschließend in ein befristetes
Beschäftigungsverhältnis übernommen (bitte nach Logistikstandorten
und Jahren aufschlüsseln)?
Aus der Statistik der BA können aus rechtlichen Gründen keine Auswertungen
zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, die in oder von einem konkreten Betrieb
durchgeführt wurden, vorgenommen werden (siehe Vorbemerkung der
Bundesregierung).
Soweit unter MAG sowohl Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen
Eingliederung bei einem Arbeitgeber nach § 46 SGB III als auch betriebliche
Trainingsmaßnahmen nach § 48 SGB III in der bis 31. Dezember 2008 gültigen
Fassung verstanden werden, enthält die folgende Tabelle die für den
Logistikstandort Bad Hersfeld ermittelten Daten:
* Für die Arbeitnehmerförderung von Maßnahmen, die bei einem Arbeitgeber durchgeführt werden, ist
die Agentur für Arbeit/das Jobcenter des Teilnehmers für den Förderfall zuständig. Die Gesamtsumme
enthält daher weitere Förderfälle aus anderen Agenturen für Arbeit/Jobcentern, die im Einzelnen nicht
ausgewiesen werden können (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung).
12. Wie viele Personen wurden seit 2006 im Anschluss an eine MAG bzw.
Trainingsmaßnahme bundesweit und in den Bundesländern in ein
befristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Aus der Statistik der BA können aus rechtlichen Gründen keine Auswertungen
zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, die in oder von einem konkreten Betrieb
durchgeführt wurden, vorgenommen werden (siehe Vorbemerkung der
Bundesregierung).
13. Wie viele erwerbsfähige Hilfebedürftige haben seit 2006 nach dem
SGB II eine MAG bzw. Trainingsmaßnahme bei den Logistikstandorten
von Amazon angetreten und wie viele Arbeitslose nach dem SGB III
(bitte nach Logistikstandorten und Jahren aufschlüsseln)?
Aus der Statistik der BA können aus rechtlichen Gründen keine Auswertungen
zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, die in oder von einem konkreten Betrieb
(hier Amazon) durchgeführt wurden, vorgenommen werden (siehe
Vorbemerkung der Bundesregierung).
2006 2007 2008 2009 2010 2011
Agentur für Arbeit
Bad Hersfeld
169 80 104 124 51 0
Jobcenter
Werra-Meißner
24 16 30 12 12 0
Gesamt* 279 149 156 307 171 1
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/8886Die Stichprobe für das Jobcenter Werra-Meißner lieferte folgende Ergebnisse:
14. Wie viele erwerbsfähige Hilfebedürftige haben seit 2006 nach dem
SGB II eine MAG bzw. Trainingsmaßnahme insgesamt bundesweit und
in den Bundesländern angetreten und wie viele Arbeitslose nach dem
SGB III (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Aus der als Anlage beigefügten Übersicht kann die Zahl der Eintritte in
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Arbeitgeber
nach § 46 SGB III und die Zahl der Eintritte in Trainingsmaßnahmen nach § 48
SGB III in der bis 31. Dezember 2008 gültigen Fassung, differenziert nach
Jahren, Bundesländern und Rechtskreis entnommen werden.
15. Wie viele Personen wurden seit 2006 an den jeweiligen
Logistikstandorten insgesamt eingestellt, wie viele von diesen wurden nach § 16
SGB II in Verbindung mit § 46 SGB III gefördert, und wie hoch belaufen
sich die Kosten insgesamt und pro teilnehmendem Erwerbslosen durch
Weiterzahlung der Leistungsbezüge (bitte nach Standort und Jahren
aufschlüsseln)?
Aus der Statistik der BA können aus rechtlichen Gründen keine Auswertungen
zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, die in oder von einem konkreten Betrieb
durchgeführt wurden, vorgenommen werden (siehe Vorbemerkung der
Bundesregierung). Der Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
bleibt für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer während einer Maßnahme zur
Aktivierung und beruflichen Eingliederung bestehen. Eine teilnehmerbezogene
Auswertung der Kosten infolge der Weiterzahlung der Leistungen zur Sicherung
des Lebensunterhalts während der Maßnahmeteilnahme ist nicht möglich.
16. Wie hoch belaufen sich die Kosten insgesamt und pro teilnehmendem
Erwerbslosen durch Weiterzahlung der Leistungsbezüge seit 2006
bundesweit und in den Bundesländern bei MAG und Trainingsmaßnahmen (bitte
nach Jahren aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen.
17. Teilt die Bundesregierung die Aussage des MAIS Nordrhein-Westfalen,
wonach es in erheblichem Maße öffentliche Förderungen zugunsten von
Amazon gegeben hat, obwohl eine Nachhaltigkeit der
Arbeitsmarktintegration offensichtlich verfehlt wird (vgl. Vorlage des Landtags NRW
15/1008) (bitte begründen)?
Auf der Grundlage von Trainingsmaßnahmen nach § 48 SGB III in der bis
31. Dezember 2008 gültigen Fassung bzw. Maßnahmen zur Aktivierung und
beruflichen Eingliederung nach § 46 SGB III ist ausschließlich eine Förderung
von Ausbildungsuchenden, von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden
und Arbeitslosen möglich. Die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen
Eingliederung nach § 46 SGB III sowie deren Vorgängerregelungen haben
unterschiedliche Förderziele, die nicht explizit auf die nachhaltige Integration bei
dem Träger (Arbeitgeber) ausgerichtet sein müssen, der diese Maßnahme im
Auftrag der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters durchführt. Beispielsweise
2006 2007 2008 2009 2010 2011
Jobcenter
Werra-Meißner
32 23 40 12 15 0
Drucksache 17/8886 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodekann eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem
Arbeitgeber zur Feststellung vorhandener beruflicher Kenntnisse durchgeführt
werden, ohne dass hierfür ein Arbeitsplatz in Aussicht steht oder zur Verfügung
gestellt wird. Im Vordergrund steht hier der Förderbedarf, der von der
Vermittlungs- und Beratungsfachkraft individuell festgestellt wird. Sie entscheidet in
eigener, dezentraler Verantwortung in jedem Einzelfall, ob und für welches
Förderziel die Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
durchgeführt werden soll. Darüber hinaus legt sie auch die Dauer der
Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung fest, die bei einem
Arbeitgeber maximal vier Wochen betragen kann.
18. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des MAIS Nordrhein-
Westfalen, dass sich Amazon mit Hilfe der MAG billige Arbeitskräfte
verschafft hat, um so Wettbewerbsvorteile zu erlangen insbesondere vor dem
Hintergrund, dass Amazon über die Vermittlung der ZAV spanische
Arbeitnehmer/-innen befristete Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen
des Weihnachtsgeschäftes anbietet ohne eine vorgeschaltete Förderung in
Anspruch zu nehmen (vgl. Vorlage des Landtags NRW 15/1008)?
Die BA hat in ihrer Geschäftsanweisung zu Maßnahmen zur Aktivierung und
beruflichen Eingliederung, die bei oder von einem Arbeitgeber durchgeführt
werden, ausgeschlossen, dass diese Maßnahmen dazu genutzt werden,
urlaubsoder krankheitsbedingte Ausfälle oder betriebliche Spitzenbelastungen
aufzufangen. Unabhängig davon liegen der Bundesregierung keine Informationen
vor, ob die von der ZAV an Amazon vermittelten Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer vor Beschäftigungsaufnahme durch, den Maßnahmen zur
Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 46 SGB III entsprechende,
Leistungen der spanischen Arbeitsverwaltung gefördert worden sind.
19. An welchen Amazonlogistikstandorten wurde – außer Bad Hersfeld –
ebenfalls auf die Vermittlungsdienste der ZAV zurückgegriffen?
Wie viele Beschäftigte aus welchen Ländern wurden im Jahr 2011
insgesamt über die ZAV an Amazon vermittelt?
Außer für den Standort Bad Hersfeld wurden von Amazon keine
Vermittlungsdienste der ZAV in Anspruch genommen. Zum Standort Bad Hersfeld wurden
2011 insgesamt 555 Beschäftigte von der ZAV vermittelt. Diese Summe bezieht
sich auf die Monate November und Dezember 2011, da ab diesem Zeitpunkt die
ZAV eingeschaltet war. Vermittelt wurden 434 Personen aus Spanien und
121 Personen aus Schweden.
20. Bei wie vielen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist im Vorfeld der MAG
bei Amazon nach § 16 SGB II in Verbindung mit § 46 SGB III eine
Potenzialanalyse im Sinne des § 37 SGB III erstellt worden (bitte nach
Logistikstandorten und Jahren aufschlüsseln)?
Nach dem sogenannten 4-Phasen-Modell, das Basis der Integrationsarbeit in
den gemeinsamen Einrichtungen ist, wird grundsätzlich bei jeder oder jedem
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eine Potenzialanalyse durchgeführt. Auf
dieser Grundlage wird der individuelle Handlungsbedarf festgestellt. Insofern
wird davon ausgegangen, dass bei jeder oder jedem erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten, die oder der an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen
Eingliederung teilgenommen hat, die bei oder vom Unternehmen Amazon
durchgeführt worden ist, eine individuelle Potenzialanalyse vorausgegangen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/8886ist. Aus den bereits genannten Gründen ist eine konkretere Auswertung aus der
Statistik der BA nicht möglich.
Die Stichprobe für das Jobcenter Werra-Meißner lieferte folgende Ergebnisse:
* Aufgrund der Archivierungsfrist waren Bewerberdaten teilweise in VerBIS (Vermittlungs-, Beratungs-
und Informationssystem) nicht mehr vorhanden. Diese Fälle wurden mit „nicht feststellbar“ vermerkt.
21. Wie viele Personen haben eine MAG bzw. Trainingsmaßnahme bei einem
der Logistikstandorte von Amazon seit 2006 abgebrochen?
In welchem Ausmaß wurden deshalb Sanktionen und Sperrzeiten gegen
die jeweiligen Personen verhängt (bitte nach Logistikstandorten und
Jahren aufschlüsseln)?
Aus der Statistik der BA können aus rechtlichen Gründen keine Auswertungen
zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, die in oder von einem konkreten Betrieb
durchgeführt wurden, vorgenommen werden (siehe Vorbemerkung der
Bundesregierung).
Unabhängig davon werden Daten zu Personen, die eine Maßnahme
abgebrochen haben, und den Gründen für die vorzeitige Beendigung sowie ob und
inwieweit der Maßnahmeabbruch zu Sanktionen oder Sperrzeiten geführt hat,
nicht statistisch erhoben.
22. Warum werden Tätigkeiten in einem Betrieb nach der Arbeitshilfe gemäß
§ 16 SGB II in Verbindung mit § 46 SGB III, die dazu dienen, urlaubs-
und krankheitsbedingte Ausfälle oder betriebliche Spitzenbelastungen
auszugleichen, von der Förderung ausgeschlossen, Tätigkeiten, die dem
Ausgleich saisonal bedingter Spitzenbelastungen dienen, aber nicht?
Saisonal bedingte Spitzenbelastungen sind den betrieblichen
Spitzenbelastungen zuzurechnen. Insofern ist der Ausgleich saisonal bedingter
Spitzenbelastungen durch die Formulierung der Geschäftsanweisung im SGB III bzw. der
Fachlichen Hinweise im SGB II erfasst.
23. Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass es sich bei den von
Amazon in Anspruch genommenen MAG, denen sich nach Beendigung
ein befristetes Beschäftigungsverhältnis anschließt, zum 31. Dezember
bzw. 31. Januar eines Jahres, lediglich um einen Ausgleich saisonal
bedingter Spitzenbelastungen im Weihnachtsgeschäft handelt?
Wenn nein, wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund
dieser Praxis die Aussage des Leiters der deutschen Logistikzentren von
Amazon, der explizit von Saisonarbeitskräften mit Trainingsmaßnahmen
spricht (vgl. SPIEGEL ONLINE vom 1. Dezember 2011, „Das ist
gängige Praxis“)?
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.
2006 2007 2008 2009 2010 2011
Potentialanalyse
lag vor
12 12 28 8 10 –
Potentialanalyse
lag nicht vor
1 1 1 0 0 –
nicht feststellbar* 19 10 11 4 5 –
Drucksache 17/8886 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode24. Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass vor dem Hintergrund
der Stellungnahme des MAIS Nordrhein-Westfalen sowie der Aussagen
des Leiters der deutschen Logistikzentren von Amazon es sich entgegen
der Behauptung der BA in ihrer Unterrichtung an den Ausschuss für
Arbeit und Soziales vom 1. Dezember 2011 (Ausschussdrucksache
17(11)731) sehr wohl um einen Ausgleich saisonaler Spitzenbelastungen
handelt?
Wird die Bundesagentur für Arbeit ihre Aussage korrigieren, und welche
Maßnahmen werden die Bundesregierung und die Bundesagentur für
Arbeit ergreifen, dass Wettbewerbsverzerrungen und Mitnahmeeffekte
durch die MAG in Zukunft ausgeschlossen werden?
Die Geschäftsanweisung der BA zu Maßnahmen im Rechtskreis des SGB III
sowie die Fachlichen Hinweise zu Maßnahmen des Rechtskreis des SGB II
bilden die Grundlage für die rechtskonforme Ausrichtung der Förderleistung. Der
Grundsatz, dass Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden sind, gilt für alle
Maßnahmen. Es liegt in der dezentralen Verantwortung der Agenturen für
Arbeit bzw. der Jobcenter bei entsprechenden Auffälligkeiten hinsichtlich
etwaiger Wettbewerbsverzerrungen oder bei identifizierten Mitnahmeeffekten
zu reagieren. In Nordrhein-Westfalen erfolgte hierzu zum Beispiel eine enge
Abstimmung in den regionalen Beiräten der Jobcenter, die auch mit den
regionalen Vertretern der Sozialpartner besetzt sind. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 17 verwiesen.
25. Wie beurteilt die Bundesregierung Chancen und Risikobewertung der BA
in ihrer Unterrichtung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vom
1. Dezember 2011 (Ausschussdrucksache 17(11)731), wonach sowohl
Wettbewerbsverzerrungen als auch Mitnahmeeffekte möglich bzw. nicht
auszuschließen sind, und in welchen Fällen können diese nach
Auffassung der Bundesregierung auftreten?
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem
Arbeitgeber im Rahmen des § 46 SGB III dienen der individuellen Unterstützung bei
der Aktivierung und beruflichen Eingliederung der Teilnehmerin oder des
Teilnehmers aufgrund des festgestellten individuellen Handlungsbedarfs.
Insbesondere Maßnahmen, die bei oder von einem Arbeitgeber durchgeführt werden,
beinhalten die Chance der unmittelbaren beruflichen Eingliederung.
Wettbewerbsverzerrungen sowie Mitnahmeeffekte liegen oftmals im Bereich der
Vermutung – eine Identifizierung ist schwer möglich. Dass diese vorliegen, wäre
zum Beispiel bei Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
bei einem Arbeitgeber im Rahmen des § 46 SGB III offensichtlich, wenn die
Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geringer ist als die der
Maßnahmeteilnehmerinnen und Maßnahmeteilnehmer.
26. Wie wird sichergestellt, dass bei den einzelnen Logistikstandorten von
Amazon arbeitsrechtliche Bestimmungen, einschließlich des
Unfallversicherungsschutzes der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers, eingehalten
und die Betreuung, Beaufsichtigung und Anleitung der Teilnehmerin
bzw. des Teilnehmers durch eine Fachkraft gewährleistet werden kann?
Wer bzw. welche Institution ist für die Einhaltung der oben genannten
Bedingungen im Einzelnen verantwortlich?
Die Anforderungen an den Arbeitgeber, der eine Maßnahme zur Aktivierung
und beruflichen Eingliederung für eine Teilnehmerin oder einen Teilnehmer
durchführt, ist in den Geschäftsanweisungen im SGB III bzw. den Fachlichen
Hinweisen im SGB II geregelt. Der Arbeitgeber als Träger der Maßnahme er-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/8886hält diese Auflagen mit dem Abdruck des Zuweisungsschreibens der
Teilnehmerin oder des Teilnehmers vor Beginn der Maßnahme. Wird zum Beispiel in
Gesprächen nach Ende der Maßnahme der Agentur für Arbeit oder dem
Jobcenter bekannt, dass beim Arbeitgeber als Träger der Maßnahme diese
Auflagen verletzt werden, wird die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die
erforderlichen Schritte einleiten.
27. Wie viele Kontrollen haben seit 2006 bei den einzelnen
Logistikstandorten von Amazon durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die
Prüfungsstellen der deutschen Rentenversicherung Bund und ihren Trägern sowie
die BA bzw. die jeweils zuständigen Jobcenter stattgefunden (bitte nach
Logistikstandorten und Jahren aufschlüsseln)?
Die arbeitsstatistischen Ergebnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der
Zollverwaltung halten keine Informationen hinsichtlich etwaiger
Geschäftstätigkeiten eines bestimmten Unternehmens vor. Die angeforderten spezifischen Daten
könnten lediglich durch eine Einzelabfrage bei allen Standorten der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit erhoben werden. Hierbei wären auf operativer Ebene alle
Prüf- und Ermittlungsakten der in Rede stehenden Branche durch die
Bediensteten einzeln zu überprüfen. Nur so könnte ermittelt werden, ob das
Unternehmen Amazon oder ein von ihr beauftragtes Unternehmen von einem konkreten
Prüf- oder Ermittlungsfall betroffen war. Eine solche Überprüfung ist äußerst
aufwendig und würde zu einer Personalbindung führen, die die Arbeitsfähigkeit
der Finanzkontrolle Schwarzarbeit für die Dauer der Datenerhebung und -
auswertung erheblich einschränkt. Von einer derartigen Abfrage wurde daher
abgesehen.
Die Arbeitsstatistik der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sieht eine spezielle
Erfassung von Logistikunternehmen nicht vor. Differenziert erfasst wird die
Branche Spedition, Transport und Logistik. Branchenbezogene Auswertungen
stehen erst ab dem Jahr 2009 zur Verfügung.
In der Branche Spedition, Transport und Logistik sind in den Jahren 2009 und
2010 Prüfungen wie folgt durchgeführt worden:
Erkenntnisse zu einzelnen Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der
Zollverwaltung bei Standorten des Unternehmens Amazon liegen der
Bundesregierung nicht vor.
Seit dem Jahr 2006 wurden folgende Betriebsprüfungen nach § 28p Absatz 1
des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) durchgeführt:
Amazon.de GmbH (Hauptverwaltung):
● Betriebsprüfung in der Zeit vom 8. Dezember 2008 bis 17. Dezember 2008,
Prüfzeitraum: 1. Oktober 2004 bis 31. August 2008,
● Betriebsprüfung in der Zeit vom 26. Juni 2010 bis 30. Juni 2010,
Prüfzeitraum: 1. Januar 2003 bis 31. Dezember 2008;
Amazon Logistik GmbH:
● Betriebsprüfung in der Zeit vom 8. Dezember 2008 bis 17. Dezember 2008,
Prüfzeitraum: 1. Oktober 2004 bis 31. August 2008,
● Betriebsprüfung in der Zeit vom 26. Juni 2008 bis 30. Juni 2010,
Prüfzeitraum: 1. Januar 2003 bis 31. Dezember 2009;
Jahr Personenbefragungen Arbeitgeberprüfungen
2009 36 940 4 708
2010 28 733 5 031
Drucksache 17/8886 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAmazon Distribution GmbH:
● Betriebsprüfung in der Zeit vom 19. Juni 2010 bis 30. Juni 2010,
Prüfzeitraum: 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2009;
IMDb.com – c/o Amazon.de GmbH –:
● Betriebsprüfung am 8. Dezember 2008,
Prüfzeitraum: 1. April 2004 bis 31. August 2008.
Bei Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 46
SGB III, die bei oder von einem Arbeitgeber durchgeführt werden, führen die
Agenturen für Arbeit wegen der maximalen Dauer von vier Wochen
grundsätzlich keine Prüfungen durch. Werden im Rahmen von Kundengesprächen oder
Hinweisen Auffälligkeiten im Rahmen der Maßnahmedurchführung bekannt,
wird diesen unverzüglich durch den Arbeitgeberservice der zuständigen
Agentur für Arbeit nachgegangen. Der Bundesregierung liegen keine Informationen
vor, dass entsprechende Prüfungen eingeleitet wurden.
28. Wie viele Verstöße gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen haben seit
2006 bei den einzelnen Logistikstandorten von Amazon stattgefunden
(bitte nach Logistikstandorten und Jahren aufschlüsseln)?
Die Arbeitsstatistik der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sieht eine spezielle
Erfassung von Logistikunternehmen nicht vor. Differenziert erfasst wird die
Branche Spedition, Transport und Logistik. Branchenbezogene Auswertungen
stehen erst ab dem Jahr 2009 zur Verfügung.
In der Branche Spedition, Transport und Logistik sind in den Jahren 2009 und
2010 Straf- und Bußgeldverfahren wie folgt eingeleitet worden:
Bei der Art der Verstöße handelt es sich um sämtliche im Zuständigkeitsbereich
der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zu ermittelnden Delikte wie
Leistungsmissbrauch, ausländerrechtliche Verstöße, unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung,
Beitragsvorenthaltung und Steuerhinterziehung.
Erkenntnisse zu einzelnen Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der
Zollverwaltung bei Standorten des Unternehmens Amazon liegen der
Bundesregierung nicht vor.
29. Haben alle Personen, die eine MAG im Sinne des § 16 SGB II in
Verbindung mit § 46 SGB III bei den einzelnen Logistikstandorten von Amazon
durchlaufen haben und nicht in ein sozialversicherungspflichtiges
Beschäftigungsverhältnis übernommen wurden, einen Berichtsbogen durch
Amazon erhalten?
Aus der Statistik der BA können aus rechtlichen Gründen keine Auswertungen
zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, die in oder von einem konkreten Betrieb
durchgeführt wurden, vorgenommen werden (siehe Vorbemerkung der
Bundesregierung).
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass für jede Teilnehmerin oder jeden
Teilnehmer nach Abschluss der Maßnahmen ein Berichtsbogen vom
Maßnahmeträger erstellt worden ist. Dies nachzuhalten beziehungsweise nachzu-
Jahr Strafverfahren Bußgeldverfahren
2009 4 116 1 674
2010 4 153 2 721
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/8886fordern, liegt in der dezentralen Verantwortung der Agenturen für Arbeit und
der Jobcenter.
Die stichprobenhafte Auswertung bestätigt diese Darstellung.
30. Bei wie vielen Personen, die seit 2006 bei Amazon eine MAG bzw.
Trainingsmaßnahme erhalten haben, wurden Fahrtkosten,
Kinderbetreuungskosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung durch die
jeweiligen Agenturen für Arbeit und Jobcenter übernommen (bitte nach
Logistikstandorten und Jahren aufschlüsseln und zuordnen)?
Bei der Teilnahme an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen
Eingliederung umfasst die Förderung die Übernahme der angemessenen Kosten für die
Teilnahme, soweit dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist (§ 46
Absatz 1 Satz 3 SGB III). Die Kosten für die Teilnehmenden werden individuell
im Einzelfall geprüft und bewilligt. Sie werden nicht dem Maßnahmeträger
(Arbeitgeber), sondern der oder dem Teilnehmenden erstattet und nicht im
Zusammenhang mit dem Maßnahmeträger erfasst. Eine Beantwortung der Frage ist
daher statistisch nicht möglich.
Die angeforderten Daten könnten lediglich durch eine Einzelprüfung aller
durch Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung geförderten
Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhoben werden. Hierbei wären auf
operativer Ebene alle Förderfälle einzeln zu überprüfen. Eine solche Überprüfung ist
äußerst aufwendig und würde zu einer Personalbindung, die die
Arbeitsfähigkeit der BA für die Dauer der Datenerhebung und -auswertung erheblich
einschränkt, führen. Von einer derartigen Abfrage wurde daher abgesehen.
31. Bei wie vielen Personen, die seit 2006 eine MAG bzw.
Trainingsmaßnahme erhalten haben, wurde nach Beendigung der Maßnahme und
Nichtübernahme durch Amazon in ein sozialversicherungspflichtiges
Beschäftigungsverhältnis ein Folgegespräch nach § 59 SGB II in
Verbindung mit § 309 SGB III durch die jeweiligen Agenturen für Arbeit und
Jobcenter durchgeführt?
Aus der Statistik der BA können aus rechtlichen Gründen keine Auswertungen
zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, die in oder von einem konkreten Betrieb
durchgeführt wurden, vorgenommen werden (siehe Vorbemerkung der
Bundesregierung).
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Folgegespräche nach Ende der
Maßnahme durchgeführt wurden, in denen die Maßnahmeteilnahme
beziehungsweise die -ergebnisse besprochen wurden. Hierzu bestehen entsprechende
Regelungen in der Geschäftsanweisung für das SGB III bzw. den Fachlichen
Hinweisen für das SGB II.
Die stichprobenhafte Erhebung brachte folgendes Ergebnis:
Die gewählte Teilmenge der Grundgesamtheit entspricht i. d. R. 30 Sachverhalten. Die Auswahl erfolgte
zufällig.
* Aufgrund der Archivierungsfrist waren Bewerberdaten teilweise in VerBIS nicht mehr vorhanden.
Diese Fälle wurden mit „nicht feststellbar“ vermerkt.
2006 2007 2008 2009 2010 2011
Folgegespräch erfolgte 5 10 9 13 24 –
Folgegespräch erfolgte
nicht
– 1 1 5 – –
nicht feststellbar* 25 19 14 12 6 –
Drucksache 17/8886 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode32. Trifft es zu, dass die Zuweisung in eine MAG dokumentiert und im IT-
Verfahren coSachNET zu erfassen ist, und wenn ja, ist dies bei allen
Personen, die bei Amazon eine MAG durchlaufen haben, geschehen?
Wie erklärt es sich die Bundesregierung, dass trotz der Arbeitsanweisung
zu § 16 SGB II in Verbindung mit § 46 SGB III, in der die
Teilnehmenden „zeitnah und korrekt zur jeweiligen Maßnahme in coSachNET mit
dem Status ,bewilligt‘ zu erfassen [sind] und bei Änderungen zeitnah zu
aktualisieren [sind]“, es offenkundig zu Doppel- und
Mehrfachförderungen gekommen ist (vgl. Vorlage des Landtags NRW 15/1008)?
Die Regelungen der BA zur Erfassung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 46 SGB III
sind eindeutig. Fehlerhafte Buchungen oder Erfassungen können grundsätzlich
nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
33. Trifft es zu, dass Doppel- oder Mehrfachförderung im Rahmen einer
MAG nicht mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
bei der Gewährung von Eingliederungsleistungen nach § 43 Absatz 1
SGB II in Einklang zu bringen ist, und wenn ja, wie rechtfertigt die
Bundesregierung die Tatsache, dass die MAG bei Amazon dazu benutzt
werden, Erwerbslose für das Weihnachtsgeschäft auf Kosten der
Beitragszahler/-innen bzw. Steuerzahler/-innen anzulernen und diese dann nach
wenigen Wochen befristeter Beschäftigung wieder erwerbslos werden?
Soweit mit Doppel- oder Mehrfachförderung die zeitgleiche Förderung
unterschiedlicher Förderziele bei einer Person gemeint ist, kann diese grundsätzlich
nicht vorkommen. Hingegen können aufeinander folgende Förderungen im
Einzelfall gerade bei Personen mit komplexen Profillagen und verschiedenen
Handlungsbedarfen möglich und erforderlich sein. So ist es möglich, dass
beispielsweise eine Person im Jahr 2009 an einer Maßnahme zur Aktivierung und
beruflichen Eingliederung bei einem Arbeitgeber nach § 46 SGB III mit dem
Ziel der Feststellung berufsfachlicher Kenntnisse für ein bestimmtes
Berufssegment teilnimmt. 2011 nimmt diese Person wieder an einer Maßnahme zur
Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Arbeitgeber nach § 46
SGB III teil, die bei diesem Arbeitgeber durchgeführt wird, um seine
theoretisch erworbenen Fachkenntnisse, die er in einer Maßnahme bei einem Träger
erworben hat, in der Praxis anzuwenden und zu vertiefen. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
34. Wie viele Doppel- bzw. Mehrfachförderungen wurden seit 2006 im
Rahmen der Überprüfung bei den jeweiligen Agenturen für Arbeit bzw.
Jobcentern festgestellt?
Wie soll sichergestellt werden, dass Doppel- bzw. Mehrfachförderungen
in Zukunft ausgeschlossen werden können?
Eine statistische Auswertung ist nicht möglich. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 33 verwiesen.
35. Wie hoch waren die Kosten für die Doppel- bzw. Mehrfachförderungen
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung kann dazu keine Angaben machen, weil diese Kosten
nicht statistisch ermittelbar sind.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/888636. In wie vielen Fällen erfolgte insgesamt bundesweit, in den
Bundesländern und an den Logistikstandorten von Amazon seit 2006 eine
Förderung bei der Einstellung eines Erwerbslosen durch einen
Eingliederungszuschuss im Anschluss an eine MAG bzw. Trainingsmaßnahme (bitte
nach Jahren aufschlüsseln)?
Grundsätzlich können mit statistischen Auswertungen Informationen zur
Folgeförderung von Austritten als auch zur Vorförderung von Eintritten für das
Bundesgebiet, nach Bundesländern und Regionen zur Verfügung gestellt
werden. Dies ist nach Auskunft der BA derzeit jedoch aus technischen Gründen
nicht möglich, da aufgrund eines Programmierfehlers nicht alle
beschäftigungsbegleitenden Förderarten in die jeweilige Recherche nach Vor- und
Folgeförderung einbezogen werden. Die Fehlerkorrektur ist veranlasst, wird jedoch noch
einige Zeit in Anspruch nehmen.
Auswertungen zu den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, die in oder von
einem konkreten Betrieb durchgeführt wurden, können aus der Statistik der BA
aus rechtlichen Gründen nicht vorgenommen werden (siehe Vorbemerkung der
Bundesregierung).
37. Wie beurteilt die Bundesregierung die in Flandern (Belgien) praktizierte
Maßnahme, wonach Betriebe während eines Betriebspraktikums für
Erwerbslose, welches zur beruflichen Eingliederung dient, deren
Lohnersatzleistungen weiter gezahlt werden, eine entsprechende Gebühr an die
Arbeitsverwaltung zahlen, die sich an der Differenz zwischen Lohn und
durchschnittlicher Lohnersatzleistung orientiert?
Bei den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, die bei
einem Arbeitgeber durchgeführt werden, handelt es sich um eine Förderung des
Arbeitsuchenden. Der Zweck der Maßnahme darf es nicht sein, ausschließlich
oder überwiegend Tätigkeiten auszuüben, für die in der Regel Entgelt gezahlt
wird. Insofern sind die Regelungen nicht vergleichbar.
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e 17/8886
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Deutschland, Länder
2006 - 2011, Datenstand: Dezember 2011
darunter: darunter: darunter: darunter: darunter: darunter:
TM betriebl.
Einzelmaßnahme
TM betriebl.
Einzelmaßnahme
TM betriebl.
Einzelmaßnahme
TM betriebl.
Einzelmaßnahme
TM betriebl.
Einzelmaßnahme
TM betriebl.
Einzelmaßnahme
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
Deutschland, darunter 1.027.773 476.311 1.086.847 539.704 1.202.007 565.219 434.525 479.381 70.405 488.871 10.011 8.714 310.227 95 95
Schleswig-Holstein 46.589 19.763 45.329 21.808 48.234 22.445 20.648 15.728 1.971 24.990 364 104 17.286 * *
Hamburg 18.743 5.940 17.791 5.976 16.603 6.010 6.013 6.549 714 8.763 - - 6.402 - -
Mecklenburg-Vorpommern 44.037 25.192 46.409 26.845 45.953 26.753 23.247 14.902 1.184 25.818 4 4 19.392 - -
Niedersachsen 117.773 55.909 127.469 65.531 138.567 74.522 43.209 51.612 12.949 50.063 2.765 2.704 34.607 12 12
Bremen 10.616 3.428 10.192 3.880 10.629 3.358 2.993 5.607 324 3.389 36 - 2.379 - -
Nordrhein-Westfalen 181.024 78.997 191.978 88.822 212.663 93.366 78.221 90.491 13.362 81.129 2.047 1.929 50.622 36 36
Hessen 61.932 27.227 69.822 36.350 80.686 40.136 25.078 35.497 9.979 28.915 2.100 1.967 18.341 36 36
Rheinland-Pfalz 56.167 24.883 59.486 28.339 64.780 27.069 26.530 24.307 2.158 24.491 189 148 13.594 - -
Saarland 13.743 6.331 13.385 7.183 15.401 6.813 6.572 5.352 703 6.861 128 81 3.289 - -
Baden-Württemberg 92.771 29.824 98.800 33.701 108.850 38.068 32.814 49.013 3.583 43.958 396 139 24.374 - -
Bayern 105.830 39.987 98.763 41.688 136.069 43.683 44.378 62.906 3.906 52.093 165 * 26.681 - -
Berlin 36.036 19.378 42.586 19.282 41.627 17.748 12.714 14.931 979 15.197 35 - 10.864 - -
Brandenburg 49.715 29.863 55.089 34.476 59.032 37.807 24.166 18.345 4.958 26.868 772 772 19.989 6 6
Sachsen-Anhalt 84.570 42.722 85.427 46.585 89.785 49.655 26.764 33.485 6.922 28.518 128 48 19.426 - -
Thüringen 47.321 27.074 49.251 29.513 46.465 27.510 25.229 18.493 2.171 27.298 105 40 16.084 * *
Sachsen 60.857 39.777 75.006 49.704 86.590 50.258 35.924 32.137 4.540 40.495 777 777 26.884 * *
Erstellungsdatum: 26.01.2012, Statistik Datenzentrum, Auftragsnummer 128966 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Frage 5: Eintritte (Jahressumme) von Teilnahmen an Maßnahmen zur Aktivierung und berufl. Eingliederung bei einem Arbeitgeber (MAG) und Trainingsmaßnahmen ( TM)
TM TM TM MAG TM MAG
Jahr 2006 Jahr 2007 Jahr 2008
MAG TM
*) Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher ausgeschlossen. Aus diesem Grund werden bei den Ihnen zur Verfügung gestellten Daten auch Zahlenwerte kleiner 3 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen Zahlenwert kleiner 3 geschlossen werden kann, anonymisiert oder zu
Gruppen zusammengefasst.
D/W/O/RD/Land
Jahr 2009 Jahr 2010 Jahr 2011 (Januar - September)
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Deutschland
2008 - 2011, Datenstand: Dezember 2011
Jahr 2011 (Januar -
September)
darunter darunter darunter
TM betriebl.
Einzelmaßnahme
TM betriebl.
Einzelmaßnahme
TM betriebl.
Einzelmaßnahme
1 2 3 4 5 6 7 8 9
1.070.599 433.811 417.068 435.294 26.318 465.465 1.298 * 290.287
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 5.973 5.924 5.792 406 313 6.336 - - 3.739
B Bergbau u. Gewinnung v. Steinen u. Erden 245 244 310 8 8 324 - - 202
C Verarbeitendes Gewerbe 58.225 58.028 49.806 2.900 2.868 64.959 - - 40.002
D Energieversorgung 462 461 657 21 21 574 - - 296
E WassVers,Abwasser/Abfall,Umweltverschm. 3.512 3.411 3.680 236 200 4.413 - - 2.456
F Baugewerbe 44.051 43.662 52.555 2.043 2.021 53.788 - - 33.775
G Handel; Instandhalt. u. Rep. v. Kfz 70.318 70.162 73.748 4.483 4.457 80.106 - - 50.335
H Verkehr und Lagerei 36.380 35.904 39.064 2.154 2.121 47.137 - - 28.549
I Gastgewerbe 28.747 28.517 31.796 2.103 1.946 35.774 * * 22.234
J Information und Kommunikation 10.792 9.255 6.623 1.397 483 6.951 80 - 4.386
K Finanz- u. Versicherungs-DL 2.942 2.913 3.155 180 178 3.102 - - 1.699
L Grundstücks- und Wohnungswesen 3.971 3.862 3.220 192 191 3.225 - - 2.179
M Freiberufl., wissensch. u. techn. DL 29.390 17.287 14.572 9.580 964 16.187 * - 9.881
N Sonstige wirtschaftliche DL 60.829 45.574 42.586 10.764 2.645 49.018 23 - 33.025
O Öffentl.Verwalt.,Verteidigung;Soz.vers. 10.639 3.204 2.647 5.362 252 2.237 112 - 1.299
P Erziehung und Unterricht 496.896 26.922 6.069 313.850 1.771 4.544 722 - 3.166
Q Gesundheits- und Sozialwesen 55.502 37.479 40.288 15.591 2.904 44.751 132 - 28.776
R Kunst, Unterhaltung und Erholung 3.685 3.511 3.494 238 238 3.908 - - 2.550
S Erbringung v. sonstigen Dienstleistungen 55.622 16.311 15.654 24.629 1.289 16.300 51 - 9.377
T Private Haushalte 1.570 499 521 544 44 573 - - 346
U Exterritoriale Organisat. u. Körpersch. 8 8 6 * * 12 - - 10
7 Keine Angabe 90.734 20.592 20.790 38.607 1.399 21.231 174 - 11.983
9 Keine Zuordnung möglich 106 81 35 * * 15 - - 22
Erstellungsdatum: 26.01.2012, Statistik Datenzentrum, Auftragsnummer 128966 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit
*) Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher ausgeschlossen. Aus diesem Grund werden bei den Ihnen zur Verfügung gestellten Daten auch Zahlenwerte kleiner 3 und Daten,
aus denen rechnerisch auf einen Zahlenwert kleiner 3 geschlossen werden kann, anonymisiert oder zu Gruppen zusammengefasst.
Insgesamt, davon
Frage 6: Eintritte (Jahressumme) von Teilnahmen an Maßnahmen zur Aktivierung und berufl. Eingliederung bei einem Arbeitgeber (MAG) und Trainingsmaßnahmen ( TM),
nach Wirtschaftsabschnitten - ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger
Wirtschaftsabschnitt WZ 2008 AG
TM MAG TM MAG TM MAG
Jahr 2010Jahr 2008 Jahr 2009
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2006 - 2011, Datenstand: Dezember 2011
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Schleswig-Holstein 46.589 19.763 45.329 21.808 48.234 22.445 20.648 15.728 1.971 24.990 364 104 17.286 * *
Hamburg 18.743 5.940 17.791 5.976 16.603 6.010 6.013 6.549 714 8.763 - - 6.402 - -
Mecklenburg-Vorpommern 44.037 25.192 46.409 26.845 45.953 26.753 23.247 14.902 1.184 25.818 4 4 19.392 - -
Niedersachsen 117.773 55.909 127.469 65.531 138.567 74.522 43.209 51.612 12.949 50.063 2.765 2.704 34.607 12 12
Bremen 10.616 3.428 10.192 3.880 10.629 3.358 2.993 5.607 324 3.389 36 - 2.379 - -
Nordrhein-Westfalen 181.024 78.997 191.978 88.822 212.663 93.366 78.221 90.491 13.362 81.129 2.047 1.929 50.622 36 36
Hessen 61.932 27.227 69.822 36.350 80.686 40.136 25.078 35.497 9.979 28.915 2.100 1.967 18.341 36 36
Rheinland-Pfalz 56.167 24.883 59.486 28.339 64.780 27.069 26.530 24.307 2.158 24.491 189 148 13.594 - -
Saarland 13.743 6.331 13.385 7.183 15.401 6.813 6.572 5.352 703 6.861 128 81 3.289 - -
Baden-Württemberg 92.771 29.824 98.800 33.701 108.850 38.068 32.814 49.013 3.583 43.958 396 139 24.374 - -
Bayern 105.830 39.987 98.763 41.688 136.069 43.683 44.378 62.906 3.906 52.093 165 * 26.681 - -
Berlin 36.036 19.378 42.586 19.282 41.627 17.748 12.714 14.931 979 15.197 35 - 10.864 - -
Brandenburg 49.715 29.863 55.089 34.476 59.032 37.807 24.166 18.345 4.958 26.868 772 772 19.989 6 6
Sachsen-Anhalt 84.570 42.722 85.427 46.585 89.785 49.655 26.764 33.485 6.922 28.518 128 48 19.426 - -
Thüringen 47.321 27.074 49.251 29.513 46.465 27.510 25.229 18.493 2.171 27.298 105 40 16.084 * *
Sachsen 60.857 39.777 75.006 49.704 86.590 50.258 35.924 32.137 4.540 40.495 777 777 26.884 * *
Deutschland, darunter 533.634 237.003 519.783 246.630 581.055 241.348 265.903 227.162 14.130 272.221 184 - 151.576 - -
Schleswig-Holstein 20.984 9.330 18.631 9.525 18.530 9.754 11.099 5.161 400 12.982 * - 8.160 - -
Hamburg 9.461 3.054 7.273 2.773 7.400 2.957 3.381 2.368 130 4.837 - - 3.223 - -
Mecklenburg-Vorpommern 18.248 11.159 18.312 11.192 19.248 11.731 11.631 6.105 578 11.665 - - 8.026 - -
Niedersachsen 59.356 25.079 56.942 27.232 51.779 23.658 24.791 16.577 1.389 26.147 * - 16.813 - -
Bremen 3.517 1.275 4.065 1.580 3.929 1.447 1.385 1.637 99 1.200 13 - 779 - -
Nordrhein-Westfalen 90.131 37.366 88.166 38.791 101.379 37.119 47.151 39.830 2.231 40.397 - - 20.354 - -
Hessen 39.194 15.730 38.118 16.327 42.675 14.744 15.359 18.258 1.184 16.970 - - 9.969 - -
Rheinland-Pfalz 31.218 14.872 32.524 16.662 34.622 15.486 17.517 12.743 875 13.472 16 - 5.755 - -
Saarland 7.851 3.382 8.421 3.837 8.841 3.787 4.061 3.063 144 3.438 - - 1.344 - -
Baden-Württemberg 59.343 17.768 58.998 20.522 61.188 19.840 23.925 25.879 1.244 30.156 - - 14.985 - -
Bayern 63.434 22.695 57.995 23.765 95.889 27.484 33.219 45.229 1.968 37.683 129 - 17.270 - -
Berlin 13.452 7.000 12.154 6.440 12.220 5.833 5.638 5.057 295 7.089 23 - 4.354 - -
Brandenburg 22.800 14.184 22.293 15.054 22.766 14.957 14.382 6.508 581 14.597 - - 10.131 - -
Sachsen-Anhalt 34.084 16.562 31.743 14.365 30.545 13.761 13.815 11.540 751 14.095 - - 9.672 - -
Thüringen 27.632 15.431 28.267 16.257 24.926 14.748 15.957 8.138 891 14.908 - - 7.323 - -
Sachsen 32.882 22.100 35.823 22.290 45.050 24.027 22.569 19.044 1.368 22.560 - - 13.408 - -
Deutschland, darunter 494.139 239.308 567.064 293.074 620.952 323.871 168.622 252.219 56.275 216.650 9.827 8.714 158.651 95 95
Schleswig-Holstein 25.605 10.433 26.698 12.283 29.704 12.691 9.549 10.567 1.571 12.008 * 104 9.126 * *
Hamburg 9.282 2.886 10.518 3.203 9.203 3.053 2.632 4.181 584 3.926 - - 3.179 - -
Mecklenburg-Vorpommern 25.789 14.033 28.097 15.653 26.705 15.022 11.616 8.797 606 14.153 4 4 11.366 - -
Niedersachsen 58.417 30.830 70.527 38.299 86.788 50.864 18.418 35.035 11.560 23.916 2.763 2.704 17.794 12 12
Bremen 7.099 2.153 6.127 2.300 6.700 1.911 1.608 3.970 225 2.189 23 - 1.600 - -
Nordrhein-Westfalen 90.893 41.631 103.812 50.031 111.284 56.247 31.070 50.661 11.131 40.732 2.047 1.929 30.268 36 36
Hessen 22.738 11.497 31.704 20.023 38.011 25.392 9.719 17.239 8.795 11.945 2.100 1.967 8.372 36 36
Rheinland-Pfalz 24.949 10.011 26.962 11.677 30.158 11.583 9.013 11.564 1.283 11.019 173 148 7.839 - -
Saarland 5.892 2.949 4.964 3.346 6.560 3.026 2.511 2.289 559 3.423 128 81 1.945 - -
Baden-Württemberg 33.428 12.056 39.802 13.179 47.662 18.228 8.889 23.134 2.339 13.802 396 139 9.389 - -
Bayern 42.396 17.292 40.768 17.923 40.180 16.199 11.159 17.677 1.938 14.410 36 * 9.411 - -
Berlin 22.584 12.378 30.432 12.842 29.407 11.915 7.076 9.874 684 8.108 12 - 6.510 - -
Brandenburg 26.915 15.679 32.796 19.422 36.266 22.850 9.784 11.837 4.377 12.271 772 772 9.858 6 6
Sachsen-Anhalt 50.486 26.160 53.684 32.220 59.240 35.894 12.949 21.945 6.171 14.423 128 48 9.754 - -
Thüringen 19.689 11.643 20.984 13.256 21.539 12.762 9.272 10.355 1.280 12.390 105 40 8.761 * *
Sachsen 27.975 17.677 39.183 27.414 41.540 26.231 13.355 13.093 3.172 17.935 777 777 13.476 * *
Erstellungsdatum: 26.01.2012, Statistik Datenzentrum, Auftragsnummer 128966 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Frage 14: Eintritte (Jahressumme) von Teilnahmen an Maßnahmen zur Aktivierung und berufl. Eingliederung bei einem Arbeitgeber (MAG) und Trainingsmaßnahmen ( TM), nach dem Rechtskreis der Kostenträgerschaft des Teilnehmers
Jahr 2006 Jahr 2007 Jahr 2008 Jahr 2009 Jahr 2010 Jahr 2011 (Januar - September)Rechtskreis
Kostenträgers
chaft
Teilnehmer
*) Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher ausgeschlossen. Aus diesem Grund werden bei den Ihnen zur Verfügung gestellten Daten auch Zahlenwerte kleiner 3 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen Zahlenwert kleiner 3 geschlossen werden kann, anonymisiert oder zu Gruppen zusammengefasst.
TMTMTMTM
Insgesamt
SGB III
TMMAG MAG TMD/W/O/RD/Land nicht fiktiv MAG
SGB II
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ISSN 0722-8333]