[Deutscher Bundestag Drucksache 17/8835
17. Wahlperiode 02. 03. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan van Aken, Paul Schäfer (Köln),
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/8565 –
Rüstungsexporte durch das Bundesministerium der Verteidigung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Deutschland gehört zu den größten Rüstungsexporteuren der Welt. In den
letzten zehn Jahren wurde der Export von Rüstungsgütern im Wert von rund
74 Mrd. Euro genehmigt. Dabei handelt es sich nicht nur um sogenannte
kommerzielle Ausfuhren von deutschen Unternehmen. Durch die Weitergabe und
Überlassung von Wehrmaterial der Bundeswehr an andere Staaten verdient
die Bundesregierung auch direkt am Rüstungsgeschäft. Der Anteil von
Kriegswaffen aus Beständen der Bundeswehr an der Gesamtausfuhr von
Kriegswaffen erreichte 2003 sogar einen Anteil von 22 Prozent.
Die Öffentlichkeit wird über diese Rüstungsexporte nur unzureichend
informiert. In den jährlichen Rüstungsexportberichten wird nur summarisch der
Anteil der Bundeswehrausfuhren an den Kriegswaffenexporten angeführt.
Konkrete Kriegswaffenausfuhren werden nur sporadisch genannt. Es gibt weder
systematische Angaben zu den Empfängern oder zu den gelieferten
Kriegswaffen noch sind die Ausfuhren sogenannter sonstiger Rüstungsgüter durch die
Bundeswehr Teil der Berichterstattung. Obwohl zum Beispiel 2006 10 000
Pistolen des Typs P1 aus Beständen der Bundeswehr an die afghanischen
Sicherheitskräfte übergeben worden sind, tauchte diese Abgabe nicht im
Rüstungsexportbericht auf.
Es ist davon auszugehen, dass mit der Verkleinerung der Bundeswehr die
Menge des überschüssigen Materials und damit auch die Ausfuhren der
Bundeswehr in den kommenden Jahren zunehmen werden. Setzen sich darüber
hinaus die Vorschläge der Bundesregierung durch, die Stückzahlen von
Beschaffungsvorhaben nicht zu reduzieren, sondern die überschüssigen Güter an
andere Länder durch sogenannte Regierungsgeschäfte zu veräußern, werden
die Bundeswehrausfuhren neben gebrauchten zukünftig auch neue
Rüstungsgüter umfassen.
Jede Weitergabe von hochwertigem Waffengerät der Bundeswehr stellt eine
qualitative oder quantitative Aufrüstung fremder Streitkräfte dar und beinhaltet
immer auch einen Transfer deutscher Rüstungstechnologie. Die verbilligte oder
gar kostenlose Abgabe von Kriegswaffen erleichtert es den Empfängerstaaten,
trotz fehlender finanzieller Möglichkeiten eine Aufrüstungspolitik zu verfolgen.
Umso wichtiger ist es, dass Bundeswehrausfuhren in ihrem vollen Umfang dem
Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht werden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 29. Februar
2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/8835 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung bislang darauf verzichtet,
alle Ausfuhren von Wehrmaterial aus Bundeswehrbeständen im
Rüstungsexportbericht einzeln aufzuführen?
Die jährlichen Rüstungsexportberichte der Bundesregierung informieren über
erteilte Ausfuhrgenehmigungen. Die tatsächlichen Ausfuhren von
Rüstungsgütern werden statistisch nicht erfasst. Die Bundesregierung erhält durch das
Statistische Bundesamt Kenntnis über die tatsächlichen Ausfuhren, soweit es
um Kriegswaffen geht. Für diese sind die entsprechenden Bundeswehrabgaben
in den jeweiligen Rüstungsexportberichten gesondert aufgeführt. Die
Bundesregierung hat darüber hinaus spezifische Einzelfragen stets beantwortet.
2. Nach welchen Kriterien hat die Bundesregierung bislang die Ausfuhren von
Bundeswehrmaterial ausgewählt, die explizit im Rüstungsexportbericht
erwähnt werden, wie z. B. 2008 und 2009 die Weitergabe von
Flugabwehrraketensystemen an Südkorea?
Soweit im Einzelfall weitere Angaben zu Ausfuhren von Kriegswaffen aus
Bundeswehrbeständen im Rüstungsexportbericht gemacht werden, erfolgt dies
beispielhaft und ist nicht abschließend. Die Darstellung zu den
Bundeswehrabgaben erfolgt seit dem ersten Rüstungsexportbericht im Jahr 2000 in dieser
Weise.
3. Aufgrund welcher Kriterien entscheidet sich die Bundesregierung, bei
konkreten Bundeswehrausfuhren keine Angaben dazu im
Rüstungsexportbericht zu machen?
Der Rüstungsexportbericht beinhaltet eine Übersicht über sämtliche
tatsächliche Ausfuhren von Kriegswaffen (kommerzielle und Bundesministerium der
Verteidigung – BMVg) nach Empfängerland und Wert der Ausfuhr. Damit sind
alle Bundeswehrausfuhren, bei denen es sich um Kriegswaffen handelt, im
Rüstungsexportbericht enthalten.
Der Bericht soll insgesamt einen verständlichen Überblick geben. Daher
können Ergänzungen nur in begrenztem Umfang aufgenommen werden.
4. In welchen Berichten an internationale Organisationen oder Berichten, die
der Öffentlichkeit und dem Deutschen Bundestag zugänglich sind, wurde
die Überlassung von 10 000 Pistolen des Typs P1 der Bundeswehr an die
afghanischen Sicherheitskräfte im Jahr 2006 aufgeführt?
Die Ausfuhrgenehmigung für Handfeuerwaffen und entsprechende Teile ist im
Rüstungsexportbericht 2005 aufgeführt (siehe dort Anlage 5 unter
Afghanistan). Außerdem wird auf die Antworten auf die Kleine Anfrage der Fraktion
der FDP vom 24. März 2006 (Bundestagsdrucksache 16/1046) sowie auf die
Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 20. Januar 2010
(Bundestagsdrucksache 17/492) verwiesen.
5. Wie viele der gelieferten 10 000 Pistolen sind gegenwärtig noch im Besitz
der afghanischen Sicherheitskräfte, und was ist mit den anderen Pistolen
passiert?
Die Pistolen aus Bundeswehrbeständen wurden als Länderabgabe an das
afghanische Innenministerium übergeben. Die Pistolen wurden hälftig an die Afghan
National Army (ANA) und die Afghan National Police (ANP) verteilt. Der
afghanische Innenminister hatte, neben dem afghanischen
Verteidigungsminister, die Einhaltung der Endverbleibserklärung zugesichert.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/88356. Wie bewertet die Bundesregierung rückblickend die Entscheidung,
afghanische Sicherheitskräfte mit 10 000 Pistolen des Typs P1 ausgestattet
zu haben, im Hinblick auf Berichte, dass sich diese Waffen teilweise auf
dem Schwarzmarkt in Afghanistan und Pakistan wiederfanden?
Die Ausbildung der afghanischen Streit- und Sicherheitskräfte ist ein
Schwerpunkt des deutschen Engagements in Afghanistan. Eine ihren Aufgaben
angemessene Ausrüstung der afghanischen Streit- und Sicherheitskräfte war und ist
eine der wesentlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Übergabe der
Sicherheitsverantwortung an die afghanische Regierung. Sie steht damit im
Einklang mit den sicherheitspolitischen Interessen Deutschlands.
7. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen nachdem bekannt
wurde, dass Pistolen aus dieser Lieferung auf dem Schwarzmarkt
veräußert werden, und welche Ergebnisse hat sie dabei erzielt?
Siehe Antwort zu Frage 5. Darüber hinaus sind der Umgang und die Sicherung
der persönlichen Ausrüstung der afghanischen Sicherheitskräfte Bestandteil der
deutschen Ausbildungsbemühungen. Der Bundesregierung liegen keine
Informationen über einen Verstoß der afghanischen Regierung gegen die
Endverbleibszusicherung vor.
8. Ist die Bundesregierung an das afghanische Innenministerium
herangetreten, an das sie die Pistolen 2006 übergeben hat, um zu klären, warum der
zugesicherte Endverbleib der Pistolen nicht gewährleistet wurde, bzw.
was hat die Bundesregierung unternommen, um dies zu klären, und was
ist das Ergebnis der Untersuchungen?
Wie bereits oben erwähnt, liegen der Bundesregierung keine Informationen
über einen Verstoß gegen die Endverbleibszusicherung vor.
9. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass die Pistolen
aus deutscher Produktion gegen die Soldaten der Bundeswehr in
Afghanistan eingesetzt werden?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
10. Fand die Überlassung der 10 000 Pistolen des Typs P1 aus Beständen der
Bundeswehr im Rahmen einer „Militärischen Ausstattungshilfe“ oder im
Rahmen einer „Länderabgabe“ (im Sinne der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 32 auf Bundestagsdrucksache 17/
492) statt?
Es handelt sich um eine Länderabgabe im Sinne der Antwort zu Frage 32 der
Kleinen Anfrage vom 10. Januar 2010 (Bundestagsdrucksache 17/492).
11. Falls die Überlassung im Rahmen einer „Militärischen Ausstattungshilfe“
stattfand, wie ist dies mit dem Grundsatz vereinbar, dass im Rahmen der
„Militärischen Ausstattungshilfe“ keine Waffen und Munition geliefert
werden?
Siehe Antwort zu Frage 10.
Drucksache 17/8835 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode12. Inwiefern unterscheidet sich eine „Länderabgabe“ (im Sinne der Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 32 auf
Bundestagsdrucksache 17/492) von der „Militärischen Ausstattungshilfe“ sowohl im
Hinblick auf das Genehmigungsverfahren als auch die
Informationspflichten der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag?
Länderabgabe
Eine Länderabgabe liegt vor, wenn das BMVg beabsichtigt, Rüstungsgüter aus
Überschussbeständen (in der Regel Kriegswaffen) an andere Länder
abzugeben. Hierbei fungiert das BMVg als zuständige Genehmigungsbehörde nach
dem Kriegswaffenkontrollgesetz. Das innerhalb der Hauptabteilung Rüstung
zuständige Fachreferat hat dafür Sorge zu tragen, dass Auswärtige Amt und
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie beteiligt werden. Sofern
keine Bedenken durch ein Ressort erhoben werden, erfolgt die Abwicklung in
der Regel über das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung.
Ausstattungshilfeprogramm der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte
Der Begriff der „Militärischen Ausstattungshilfe“ ist missverständlich und wird
im Zusammenhang mit dem Programm der Ausstattungshilfe der
Bundesregierung für ausländische Streitkräfte nicht verwendet. Das Programm dient der
partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Streitkräften eines fest
umrissenen Kreises von Ländern in Afrika, insbesondere mit dem Ziel der
gemeinsamen Förderung von Peacekeeping-Fähigkeiten.
Im Rahmen des Programms der Ausstattungshilfe kann die Lieferung von
Überschussmaterial der Bundeswehr (außer Waffen und Munition)
unentgeltlich erfolgen. Dies ergibt sich aus einem Haushaltsvermerk zum Einzelplan 05
Kapitel 02 Titel 687 73. Die Lieferung erfolgt dann im Einzelfall mit
Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen. Einzelplan 14 Kapitel 07 enthält
einen gleichlautenden Haushaltsvermerk.
Nach Feststellung des sich aus den gemeinsamen Projekten der Förderung von
Peacekeeping-Fähigkeiten konkret ergebenden Bedarfs in den Partnerländern
des Programms, der Reservierung des vorhandenen, ausgesonderten
Bundeswehrmaterials und der Festlegung der Abgabewerte wird durch das BMVg das
Abgabeverfahren gemäß § 63 Absatz 3 Satz 2 der Bundeshaushaltsordnung
durchgeführt. Danach kann das Bundesministerium der Finanzen seine
Zustimmung zu einer unentgeltlichen Abgabe von überschüssigem und
ausgesondertem Wehrmaterial erteilen, sofern das Auswärtige Amt das „Dringende
Bundesinteresse“ an dieser Maßnahme bestätigt.
Das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung beantragt die
Ausfuhrgenehmigung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
13. Stellen alle Bundeswehrausfuhren „Government to Government“-
Geschäfte dar, und unterscheiden sich diese von „Länderabgaben“, und
wenn ja, inwiefern?
Ja. Keine Unterscheidung zu Länderabgaben.
14. Welche Formen von Rüstungsexporten der Bundesregierung gibt es
neben der „Militärischen Ausstattungshilfe“ und der „Länderabgabe“ (bitte
mit Nennung der beteiligten Bundesministerien und Ämtern und den
jeweiligen Informationspflichten der Bundesregierung gegenüber dem
Deutschen Bundestag)?
Keine.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/883515. Welche Güter der Ausfuhrliste Teil 1 Abschnitt A können prinzipiell im
Rahmen der „Militärischen Ausstattungshilfe“ anderen Streitkräften
überlassen werden, welche nicht?
Zur Durchführung der vereinbarten Länderprogramme können prinzipiell
Fahrzeuge gemäß der Ausfuhrliste Teil 1, Abschnitt A, Nummer 0006,
Unternummer 0006a geliefert werden. Ebenso Ausrüstungsgegenstände (z. B.
Hohlplattenbrücke) im Sinne der Ausfuhrliste Teil 1, Abschnitt A, Nummer 0017,
Buchstabe b.
Im Rahmen des Ausstattungshilfeprogramms wird in der Regel auf
ausgesonderte Fahrzeuge der Bundeswehr zurückgegriffen. Hierbei handelt es sich in
der Regel um Fahrzeuge vom Typ MAN 5to., 7to. und 10to. mil gl/W
(militärisch; geländegängig/mit Winde), Mercedes Benz 1017 4x4 sowie Unimog
1300L mit Pritsche bzw. Aufsatz Krankentransport.
Die im Rahmen des Ausstattungshilfeprogramms in die Empfängerländer
gelieferten Fahrzeuge wurden im Vorfeld durch deutsche Industrieunternehmen
demilitarisiert.
16. An welche Staaten wurden im Zeitraum von 1999 bis 2011 welche Güter
der Ausfuhrliste Teil 1 Abschnitt A im Rahmen der „Militärischen
Ausstattungshilfe“ geliefert (bitte nach Empfänger, Jahr und Stückzahl
aufschlüsseln)?
Eine Aufschlüsselung nach Empfänger, Jahr und Stückzahl wird für den
Zeitraum ab 2007 bereitgestellt. Aufgrund der erst in 2007 begonnenen exakten
statistischen Erfassung bedarf die Ermittlung der Angaben für die Jahre 1999
bis 2006 eines erheblichen zeitlichen Aufwandes und ist somit nicht in der
Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit lieferbar. Die Beantwortung der
Fragen für diesen Zeitraum wird nachgereicht. Bei den in diesem Zeitraum
gelieferten Gütern handelt es sich ausschließlich um Fahrzeuge gemäß der
Ausfuhrliste Teil 1, Abschnitt A, Nummer 0006, Unternummer 0006a bzw.
Nummer 0017, Buchstabe b).
Aufgrund der sensitiven Daten ist diese Antwort als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft (siehe Anlage 1), wird in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Zugeleitete Antwort mit Schreiben vom 19. März 2012.
Aufgrund der erst in 2007 begonnenen exakten statistischen Erfassung bedurfte
die Ermittlung der Angaben für die Jahre 1999 bis 2006 eines erheblichen
zeitlichen Aufwandes, so dass die Daten nun nachgereicht werden (siehe Anlage).
Aufgrund der sensitiven Daten ist diese Antwort als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft.*
17. Wie viele „Länderabgaben“ sind seit 1991 erfolgt (bitte nach Jahren,
Gütern, Empfänger und Stückzahl aufschlüsseln)?
Die Datenerfassung zu Länderabgaben innerhalb des Geschäftsbereichs des
BMVg beginnt erst mit 1999. Aufgrund der erst in 2007 begonnenen exakten
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach
Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Drucksache 17/8835 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodestatistischen Auswertung liegen detaillierte Aussagen zu Länderabgaben
derzeit nur für den Zeitraum ab 2007 vor. Die Ermittlung der Angaben für die
Jahre 1999 bis 2006 bedarf eines erheblichen zeitlichen Aufwandes und ist
somit nicht in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit lieferbar. Die
Beantwortung der Fragen für diesen Zeitraum wird umgehend nachgereicht.
Siehe Tabellen zu Frage 18.
Zugeleitete Antwort mit Schreiben vom 19. März 2012.
Siehe Antwort zu Frage 16.
18. An welche Staaten hat die Bundeswehr in den Jahren 1999 bis 2011
welche Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgüter (bitte jeweils nach
Jahren, Gegenstand, Stückzahlen aufschlüsseln und ggf. unter Angabe des
Neu- und Überlassungswertes)
a) verkauft,
b) verliehen,
c) verschenkt oder
d) zu Testzwecken überlassen?
Detaillierte Aussagen zu Länderabgaben bzw. Leihe, Schenkungen und
Testzwecke von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern liegen aufgrund
exakter statistischer Auswertung erst ab dem Jahr 2007 vor. Die Ermittlung der
Angaben für die Jahre 1999 bis 2006 bedarf eines erheblichen zeitlichen
Aufwandes und ist somit nicht in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit
lieferbar. Die Beantwortung der Fragen für diesen Zeitraum wird umgehend
nachgereicht.
Aufgrund der sensitiven Daten ist diese Antwort als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft (siehe Anlage 2), wird in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Zugeleitete Antwort mit Schreiben vom 19. März 2012.
Siehe Antwort zu Frage 16.
19. Wie viele und welche Waffensysteme und andere Rüstungsgüter im
Bestand der Bundeswehr bzw. der VEBEG GmbH gelten als ausgesondert
und sollen entweder unbrauchbar gemacht oder weitergegeben werden?
Der derzeitige Verwertungsbestand der Bundeswehr an Waffensystemen
beträgt 24 Stück Panzerhaubitzen PzH 2000 und sechs U-Boote der Klasse 206A.
Diese U-Boote und Geschütze werden für Länderabgaben vorgehalten. Nach
Ablauf einer angemessenen Verfügungszeit erfolgt die Demilitarisierung und
Verschrottung.
Die VEBEG verwertet keine Waffensysteme. Sie arbeitet als
Treuhandgesellschaft des Bundes und führt daher auch keinerlei Bestände.
Der Begriff „andere Rüstungsgüter“ lässt sich nicht zielführend verdichten. In
der Datenbank der Verwertungsorganisation befinden sich aktuell etwa 18 000
Datensätze zu Rüstungsgütern im Allgemeinen, hierunter auch zu
überschüssigen Einzelteilen und sonstigen Artikeln, deren Aussonderung wegen
Unbrauchbarkeit oder Fehlerhaftigkeit veranlasst wurde.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/883520. Wie viele Waffensysteme welchen Typs werden von der Bundeswehr in
den nächsten zehn Jahren außer Dienst gestellt und wie viele davon sollen
unbrauchbar gemacht bzw. verschrottet werden?
Außerdienststellung
Die derzeitigen Aussonderungsplanungen der nächsten zehn Jahre für Marine,
Luftwaffe und Heer sind in Anlage 3 aufgeführt. Aufgrund der sensitiven Daten
ist diese Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft, wird in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach
Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Weitere Verwertung
Nach Außerdienststellung der Einheiten erfolgt die Verwertung des
Wehrmaterials im Rahmen der gültigen Bestimmungen. Bei den jeweiligen
Entscheidungen zur künftigen Verwertung des Materials werden die logistischen
Erfordernisse der Teilstreitkräfte berücksichtigt.
21. Für welche der in den Fragen 19 und 20 angeführten Waffensysteme
erwägt die Bundesregierung eine kostenlose Überlassung oder einen
Weiterverkauf an Dritte (bitte jeweils mit Nennung der Empfängerländer, der
Güter und der Art der Weitergabe), und welche Maßnahmen ergreift bzw.
plant sie, um dies zu fördern?
Es wird grundsätzlich angestrebt, für die außer Dienst gestellten
Waffensysteme durch Weiterverkauf einen Erlös zu erzielen. Bei den in den Antworten zu
den Fragen 19 und 20 aufgeführten Waffensystemen erfolgt ein Weiterverkauf,
wenn konkrete Interessenbekundungen anderer Länder vorliegen und die
Verkaufsverhandlungen erfolgreich abgeschlossen werden können. Gegenwärtig
ist dies für die aufgeführten Systeme jedoch noch nicht erfolgt.
22. Finden die Aussonderungs-, Verkaufs- und Verwertungsverfahren für die
in den Fragen 19 und 20 aufgeführten Waffensysteme im Rahmen eines
Verwertungskonzepts statt, und wenn ja, welchen Inhalt hat dieses?
Die Bestimmungen über das Aussondern und Verwerten von Material der
Bundeswehr (AVB, VMBl 2004, S. 130 ff., i. d. g. F.) geben umfassend Auskunft
über den Prozess der Aussonderung und Verwertung von Wehrmaterial und
regeln diesbezügliche Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. Darüber
hinaus besteht seit 2001 ein „Feinkonzept zur Verwertung von Wehrmaterial “, das
Ziele, Materialarten, Verwertungswege und Verwertungsmanagement innerhalb
des Rüstungsbereiches beschreibt. Sowohl die AVB als auch das „Feinkonzept
zur Verwertung von Wehrmaterial“ finden entsprechend Anwendung.
23. Werden die in den Fragen 19 und 20 aufgeführten Waffensysteme in
einem „Katalog für abgabefähiges Material“ erfasst, und wenn ja, in
welchen Berichten an den Deutschen Bundestag und/oder die Öffentlichkeit
wird dieser zugänglich gemacht?
Die in den Antworten zu den Fragen 19 und 20 aufgeführten Waffensysteme
wurden nicht in einem Katalog erfasst.
Drucksache 17/8835 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode24. Besteht im Rahmen des Verwertungsprozesses die Möglichkeit „Material
für Länderabgaben mit besonderer politischer Bedeutung“ zu reservieren,
und wenn ja, wer kann sich Material reservieren lassen, und welche
Kriterien finden dabei Anwendung?
Grundsätzlich besteht vor Einleitung der Verwertung bereits die Möglichkeit,
Material im Rahmen des Aussonderungsprozesses bei dem dafür zuständigen
Referat im BMVg durch die für Länderabgaben zuständigen Referate innerhalb
des BMVg zu reservieren. Kriterien sind dabei außen- und sicherheitspolitische
Aspekte und die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export
von Kriegswaffen und sonstiger Rüstungsgütern“ vom 19. Januar 2000.
25. Gelten sogenannte Veredelungsausfuhren, bei denen Bundeswehrmaterial
vor der Ausfuhr durch ein privates Unternehmen hinsichtlich der
Erfordernisse des Empfängerlandes angepasst oder umgerüstet wird, als
Ausfuhren der Bundeswehr oder als kommerzielle Ausfuhren, und wie wird
der Verkaufspreis in diesen Fällen festgelegt?
Die Bundeswehr verkauft das Material – wie bei der Bundeswehr eingeführt
und betrieben („as is“) – an das Empfängerland unter strenger Beachtung der
„Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen
und sonstiger Rüstungsgütern“ vom 19. Januar 2000. Sogenannte
Veredelungsmaßnahmen finden ggf. im Nachhinein bei der gewerblichen Wirtschaft im
Auftrag des Empfängerlandes statt. Somit sind derartige Ausfuhren immer
kommerzieller Art.
26. Gibt es Fälle, in denen private Unternehmen gebrauchte Kriegswaffen der
Bundeswehr zum Zweck der „Veredelung“ kaufen, um sie danach zu
exportieren, und wenn ja, in welchen Fällen ist dies geschehen (bitte nach
Jahren, Unternehmen, Gegenstand, Verkaufspreis und Empfängerland
aufschlüsseln)?
Das Material wird an private Unternehmen nur mit dem Ziel der Verwertung
verkauft.
27. Gibt es Fälle, in denen die Bundesregierung den Verkauf von
gebrauchtem Bundeswehrmaterial an ein privates Unternehmen zur „Veredelung“
und anschließenden Ausfuhr untersagt hat (bitte nach Jahren,
Unternehmen, Gegenstand, Empfängerland und Ablehnungsgrund aufschlüsseln)?
Nein. Siehe Antwort zu Frage 26.
28. Welche Bundesministerien und/oder Ämter sind für den Verkauf von
gebrauchtem Bundeswehrmaterial zur „Veredelung“ und der
anschließenden Ausfuhr an private Unternehmen federführend, und welche sind
darüber hinaus beteiligt?
Wie bereits erwähnt, erfolgt ein Verkauf von gebrauchten Kriegswaffen an
private Unternehmen nur zum Zwecke der Verwertung.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/883529. Trifft es zu, dass Kleinwaffenausfuhren aus Bundeswehrbeständen nicht
im Rüstungsexportbericht aufgeführt werden, und wenn ja, aus welchen
Gründen wurde dies bislang unterlassen, und was spricht dagegen, dies in
Zukunft zu tun?
In Bezug auf Kleinwaffenausfuhren aus Bundeswehrbeständen, bei denen es
sich um Kriegswaffen handelt, wird über die tatsächliche Ausfuhr berichtet.
Siehe auch Antwort zu den Fragen 1 bis 3. Sonstige Kleinwaffen aus
Bundeswehrbeständen, deren Export nach dem Außenwirtschaftsgesetz
genehmigungspflichtig ist, sind in der Übersicht des Rüstungsexportberichts über die erteilten
Genehmigungen nach Bestimmungsland enthalten.
30. Trifft es zu, dass im Unterschied zur EU-Definition für Kleinwaffen die
Definition der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in
Europa (OSZE) vom 24. November 2000 auch Revolver und
Selbstladepistolen, die für die Verwendung durch Streitkräfte oder andere
Sicherheitskräfte gedacht sind, umfasst, und wenn ja, was spricht nach Meinung
der Bundesregierung dagegen, diese Waffengattungen in den Angaben
über die Genehmigung von Kleinwaffenausfuhren im
Rüstungsexportbericht und anderen Berichten aufzunehmen bzw. die OSZE-Definition
von Kleinwaffen als Grundlage der Berichterstattung zu nehmen?
Die OSZE-Definition vom 24. November 2000 und die Definition der
Gemeinsamen Aktion des Rates der EU vom 12. Juli 2002 sind nicht vollständig
deckungsgleich. Nach der OSZE-Definition sind Kleinwaffen und leichte Waffen
„tragbare Waffen, die nach militärischen Anforderungen für den Einsatz als
tödliches Kriegswerkzeug hergestellt oder umgebaut wurden“. Es kommt dabei
nicht auf den Einsatzzweck im Einzelfall, sondern auf die objektive Herstellung
oder den Umbau als tödliches Kriegswerkzeug an. Nach der Definition der
OSZE zählen die Selbstladepistolen/Revolver zu den Kleinwaffen, wenn diese
Waffen für den militärischen Einsatz hergestellt worden sind. In der Praxis gibt
es kaum solche Unterschiede in der Konstruktion. Daher hat die geringfügig
weitere Definition der OSZE keine für die Praxis relevante Bedeutung. Insofern
erübrigt sich auch eine gesonderte Darstellung. Im Rüstungsexportbericht wird
auf die geringfügig unterschiedliche Definition hingewiesen sowie darauf, dass
für Deutschland die Kleinwaffendefinition der Gemeinsamen Aktion des Rates
der EU maßgeblich ist.
31. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung entschieden, „Gewehre
ohne KWL-Nummer, Revolver, Pistolen, Scharfschützengewehre“
(Rüstungsexportbericht 2009) nicht als Kleinwaffen einzustufen?
Die Bundesregierung folgt der Kleinwaffendefinition der Gemeinsamen Aktion
des Rates der EU vom 12. Juli 2002. Siehe auch Antwort zu Frage 30.
32. Was spricht nach Meinung der Bundesregierung dagegen, diese
Waffengattungen in der Liste der Ausfuhrgenehmigungen von Kleinwaffen
aufzunehmen?
Siehe Antwort zu Frage 30.
Drucksache 17/8835 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode33. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, aus welchen
Gründen der Frachter „Thor Liberty“, der Patriot-Raketen der Bundeswehr
nach Südkorea bringen sollte, am 15. Dezember 2011 in den finnischen
Hafen Kotka eingelaufen ist?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
34. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, warum der Kapitän
der „Thor Liberty“ nicht die notwendigen Papiere zur rechtmäßigen
Durchfuhr der Patriot-Raketen vorlegen konnte?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Die Überwachung
der Durchfuhr durch Finnland erfolgt ausschließlich auf der Grundlage des
dortigen nationalen Rechts.
35. Wann, und von wem, wurde die Bundesregierung bzw. welche
zuständigen deutschen Behörden über den Vorfall informiert, und welche
Maßnahmen wurden ergriffen, um die Legalität der Lieferung der Patriot-
Raketen an Südkorea nachzuweisen?
Antwort zur Information der Bundesregierung bzw. zuständigen deutschen
Behörden:
Am 21. Dezember 2011 hat die finnische Polizei den Verbindungsbeamten des
Bundeskriminalamts an der Botschaft Stockholm über den Vorfall informiert.
Daraufhin hat das Auswärtige Amt die vorliegenden Informationen an die
zuständigen Ressorts innerhalb der Bundesregierung weitergeleitet.
Antwort zum Nachweis der Legalität der Lieferung der Patriot-Raketen an
Südkorea:
Der Transport der Lenkflugkörper erfolgte vertragsgemäß in alleiniger
Verantwortung der Republik Korea. Die Republik Korea charterte für den Transport
das Frachtschiff „Thor Liberty“. Die Ausfuhrpapiere für die Lenkflugkörper
hinsichtlich Zollformalitäten und Ausfuhrkontrolle wurden vom Bundesamt für
Wehrtechnik und Beschaffung ordnungsgemäß erstellt und übergeben.
36. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Lieferanten sowie
den Empfänger der bei der Kontrolle der „Thor Liberty“ gefundenen
160 t Explosiv- oder Sprengstoffe, und inwieweit war diese Ausfuhr
rechtmäßig?
Der Sprengstoff ist für eine Verwendung beim Militär der Republik Korea
vorgesehen. Er stammt nicht aus Beständen der Bundeswehr und wurde auch
nicht durch die Bundeswehr für die Republik Korea beschafft. Der Ausfuhr lag
eine Genehmigung nach Artikel 3 Absatz 1 der Dual-Use-Verordnung 428/
2009 zu Grunde, die durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
im Einklang mit den Kriterien des Gemeinsamen Standpunktes des Rates vom
8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der
Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern erteilt wurde.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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