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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Rüstungsexporte durch das Bundesministerium der Verteidigung

Kriterien für den Verzicht auf einzelne Angaben im Rüstungsexportbericht zur Ausfuhr von sonstigen Rüstungsgütern aus Bundeswehrbeständen, Ausstattung afghanischer Sicherheitskräfte mit deutschen Pistolen, Klärung des Endverbleibs, Formen von Rüstungsexporten neben der "Militärischen Ausstattungshilfe" und der "Länderabgabe", Aussonderungs-, Verkaufs- und Verwertungsverfahren für gebrauchtes Bundeswehrmaterial, Vorgänge um einen Schiffstransport mit Patriot-Raketen der Bundeswehr für Südkorea<br /> (insgesamt 36 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

02.03.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag17/856507. 02. 2012

Rüstungsexporte durch das Bundesministerium der Verteidigung

der Abgeordneten Jan van Aken, Paul Schäfer (Köln), Christine Buchholz, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Harald Koch, Stefan Liebich, Niema Movassat, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Deutschland gehört zu den größten Rüstungsexporteuren der Welt. In den letzten zehn Jahren wurde der Export von Rüstungsgütern im Wert von rund 74 Mrd. Euro genehmigt. Dabei handelt es sich nicht nur um sogenannte kommerzielle Ausfuhren von deutschen Unternehmen. Durch die Weitergabe und Überlassung von Wehrmaterial der Bundeswehr an andere Staaten verdient die Bundesregierung auch direkt am Rüstungsgeschäft. Der Anteil von Kriegswaffen aus Beständen der Bundeswehr an der Gesamtausfuhr von Kriegswaffen erreichte 2003 sogar einen Anteil von 22 Prozent.

Die Öffentlichkeit wird über diese Rüstungsexporte nur unzureichend informiert. In den jährlichen Rüstungsexportberichten wird nur summarisch der Anteil der Bundeswehrausfuhren an den Kriegswaffenexporten angeführt. Konkrete Kriegswaffenausfuhren werden nur sporadisch genannt. Es gibt weder systematische Angaben zu den Empfängern oder zu den gelieferten Kriegswaffen noch sind die Ausfuhren sogenannter sonstiger Rüstungsgüter durch die Bundeswehr Teil der Berichterstattung. Obwohl zum Beispiel 2006 10 000 Pistolen des Typs P1 aus Beständen der Bundeswehr an die afghanischen Sicherheitskräfte übergeben worden sind, tauchte diese Abgabe nicht im Rüstungsexportbericht auf.

Es ist davon auszugehen, dass mit der Verkleinerung der Bundeswehr die Menge des überschüssigen Materials und damit auch die Ausfuhren der Bundeswehr in den kommenden Jahren zunehmen werden. Setzen sich darüber hinaus die Vorschläge der Bundesregierung durch, die Stückzahlen von Beschaffungsvorhaben nicht zu reduzieren, sondern die überschüssigen Güter an andere Länder durch sogenannte Regierungsgeschäfte zu veräußern, werden die Bundeswehrausfuhren neben gebrauchten zukünftig auch neue Rüstungsgüter umfassen.

Jede Weitergabe von hochwertigem Waffengerät der Bundeswehr stellt eine qualitative oder quantitative Aufrüstung fremder Streitkräfte dar und beinhaltet immer auch einen Transfer deutscher Rüstungstechnologie. Die verbilligte oder gar kostenlose Abgabe von Kriegswaffen erleichtert es den Empfängerstaaten, trotz fehlender finanzieller Möglichkeiten eine Aufrüstungspolitik zu verfolgen. Umso wichtiger ist es, dass Bundeswehrausfuhren in ihrem vollen Umfang dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht werden.

Drucksache 17/8565 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:

Fragen36

1

Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung bislang darauf verzichtet, alle Ausfuhren von Wehrmaterial aus Bundeswehrbeständen im Rüstungsexportbericht einzeln aufzuführen?

2

Nach welchen Kriterien hat die Bundesregierung bislang die Ausfuhren von Bundeswehrmaterial ausgewählt, die explizit im Rüstungsexportbericht erwähnt werden, wie z. B. 2008 und 2009 die Weitergabe von Flugabwehrraketensystemen an Südkorea?

3

Aufgrund welcher Kriterien entscheidet sich die Bundesregierung, bei konkreten Bundeswehrausfuhren keine Angaben dazu im Rüstungsexportbericht zu machen?

4

In welchen Berichten an internationale Organisationen oder Berichten, die der Öffentlichkeit und dem Deutschen Bundestag zugänglich sind, wurde die Überlassung von 10 000 Pistolen des Typs P1 der Bundeswehr an die afghanischen Sicherheitskräfte im Jahr 2006 aufgeführt?

5

Wie viele der gelieferten 10 000 Pistolen sind gegenwärtig noch im Besitz der afghanischen Sicherheitskräfte, und was ist mit den anderen Pistolen passiert?

6

Wie bewertet die Bundesregierung rückblickend die Entscheidung, afghanische Sicherheitskräfte mit 10 000 Pistolen des Typs P1 ausgestattet zu haben, im Hinblick auf Berichte, dass sich diese Waffen teilweise auf dem Schwarzmarkt in Afghanistan und Pakistan wiederfanden?

7

Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen nachdem bekannt wurde, dass Pistolen aus dieser Lieferung auf dem Schwarzmarkt veräußert werden, und welche Ergebnisse hat sie dabei erzielt?

8

Ist die Bundesregierung an das afghanische Innenministerium herangetreten, an das sie die Pistolen 2006 übergeben hat, um zu klären, warum der zugesicherte Endverbleib der Pistolen nicht gewährleistet wurde, bzw. was hat die Bundesregierung unternommen, um dies zu klären, und was ist das Ergebnis der Untersuchungen?

9

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass die Pistolen aus deutscher Produktion gegen die Soldaten der Bundeswehr in Afghanistan eingesetzt werden?

10

Fand die Überlassung der 10 000 Pistolen des Typs P1 aus Beständen der Bundeswehr im Rahmen einer „Militärischen Ausstattungshilfe“ oder im Rahmen einer „Länderabgabe“ (im Sinne der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 32 auf Bundestagsdrucksache 17/492) statt?

11

Falls die Überlassung im Rahmen einer „Militärischen Ausstattungshilfe“ stattfand, wie ist dies mit dem Grundsatz vereinbar, dass im Rahmen der „Militärischen Ausstattungshilfe“ keine Waffen und Munition geliefert werden?

12

Inwiefern unterscheidet sich eine „Länderabgabe“ (im Sinne der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 32 auf Bundestagsdrucksache 17/492) von der „Militärischen Ausstattungshilfe“ sowohl im Hinblick auf das Genehmigungsverfahren als auch die Informationspflichten der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag?

13

Stellen alle Bundeswehrausfuhren „Government to Government“-Geschäfte dar, und unterscheiden sich diese von „Länderabgaben“, und wenn ja, inwiefern?

14

Welche Formen von Rüstungsexporten der Bundesregierung gibt es neben der „Militärischen Ausstattungshilfe“ und der „Länderabgabe“ (bitte mit Nennung der beteiligten Bundesministerien und Ämtern und den jeweiligen Informationspflichten der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag)?

15

Welche Güter der Ausfuhrliste Teil 1 Abschnitt A können prinzipiell im Rahmen der „Militärischen Ausstattungshilfe“ anderen Streitkräften überlassen werden, welche nicht?

16

An welche Staaten wurden im Zeitraum von 1999 bis 2011 welche Güter der Ausfuhrliste Teil 1 Abschnitt A im Rahmen der „Militärischen Ausstattungshilfe“ geliefert (bitte nach Empfänger, Jahr und Stückzahl aufschlüsseln)?

17

Wie viele „Länderabgaben“ sind seit 1991 erfolgt (bitte nach Jahren, Gütern, Empfänger und Stückzahl aufschlüsseln)?

18

An welche Staaten hat die Bundeswehr in den Jahren 1999 bis 2011 welche Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgüter (bitte jeweils nach Jahren, Gegenstand, Stückzahlen aufschlüsseln und ggf. unter Angabe des Neu- und Überlassungswertes)

verkauft,

verliehen,

verschenkt oder

zu Testzwecken überlassen?

19

Wie viele und welche Waffensysteme und andere Rüstungsgüter im Bestand der Bundeswehr bzw. der VEBEG GmbH gelten als ausgesondert und sollen entweder unbrauchbar gemacht oder weitergegeben werden?

20

Wie viele Waffensysteme welchen Typs werden von der Bundeswehr in den nächsten zehn Jahren außer Dienst gestellt und wie viele davon sollen unbrauchbar gemacht bzw. verschrottet werden?

21

Für welche der in den Fragen 19 und 20 angeführten Waffensysteme erwägt die Bundesregierung eine kostenlose Überlassung oder einen Weiterverkauf an Dritte (bitte jeweils mit Nennung der Empfängerländer, der Güter und der Art der Weitergabe), und welche Maßnahmen ergreift bzw. plant sie, um dies zu fördern?

22

Finden die Aussonderungs-, Verkaufs- und Verwertungsverfahren für die in den Fragen 19 und 20 aufgeführten Waffensysteme im Rahmen eines Verwertungskonzepts statt, und wenn ja, welchen Inhalt hat dieses?

23

Werden die in den Fragen 19 und 20 aufgeführten Waffensysteme in einem „Katalog für abgabefähiges Material“ erfasst, und wenn ja, in welchen Berichten an den Deutschen Bundestag und/oder die Öffentlichkeit wird dieser zugänglich gemacht?

24

Besteht im Rahmen des Verwertungsprozesses die Möglichkeit „Material für Länderabgaben mit besonderer politischer Bedeutung“ zu reservieren, und wenn ja, wer kann sich Material reservieren lassen, und welche Kriterien finden dabei Anwendung?

25

Gelten sogenannte Veredelungsausfuhren, bei denen Bundeswehrmaterial vor der Ausfuhr durch ein privates Unternehmen hinsichtlich der Erfordernisse des Empfängerlandes angepasst oder umgerüstet wird, als Ausfuhren der Bundeswehr oder als kommerzielle Ausfuhren, und wie wird der Verkaufspreis in diesen Fällen festgelegt?

26

Gibt es Fälle, in denen private Unternehmen gebrauchte Kriegswaffen der Bundeswehr zum Zweck der „Veredelung“ kaufen, um sie danach zu exportieren, und wenn ja, in welchen Fällen ist dies geschehen (bitte nach Jahren, Unternehmen, Gegenstand, Verkaufspreis und Empfängerland aufschlüsseln)?

27

Gibt es Fälle, in denen die Bundesregierung den Verkauf von gebrauchtem Bundeswehrmaterial an ein privates Unternehmen zur „Veredelung“ und anschließenden Ausfuhr untersagt hat (bitte nach Jahren, Unternehmen, Gegenstand, Empfängerland und Ablehnungsgrund aufschlüsseln)?

28

Welche Bundesministerien und/oder Ämter sind für den Verkauf von gebrauchtem Bundeswehrmaterial zur „Veredelung“ und der anschließenden Ausfuhr an private Unternehmen federführend, und welche sind darüber hinaus beteiligt?

29

Trifft es zu, dass Kleinwaffenausfuhren aus Bundeswehrbeständen nicht im Rüstungsexportbericht aufgeführt werden, und wenn ja, aus welchen Gründen wurde dies bislang unterlassen, und was spricht dagegen, dies in Zukunft zu tun?

30

Trifft es zu, dass im Unterschied zur EU-Definition für Kleinwaffen die Definition der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) vom 24. November 2000 auch Revolver und Selbstladepistolen, die für die Verwendung durch Streitkräfte oder andere Sicherheitskräfte gedacht sind, umfasst, und wenn ja, was spricht nach Meinung der Bundesregierung dagegen, diese Waffengattungen in den Angaben über die Genehmigung von Kleinwaffenausfuhren im Rüstungsexportbericht und anderen Berichten aufzunehmen bzw. die OSZE-Definition von Kleinwaffen als Grundlage der Berichterstattung zu nehmen?

31

Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung entschieden, „Gewehre ohne KWL-Nummer, Revolver, Pistolen, Scharfschützengewehre“ (Rüstungsexportbericht 2009) nicht als Kleinwaffen einzustufen?

32

Was spricht nach Meinung der Bundesregierung dagegen, diese Waffengattungen in der Liste der Ausfuhrgenehmigungen von Kleinwaffen aufzunehmen?

33

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, aus welchen Gründen der Frachter „Thor Liberty“, der Patriot-Raketen der Bundeswehr nach Südkorea bringen sollte, am 15. Dezember 2011 in den finnischen Hafen Kotka eingelaufen ist?

34

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, warum der Kapitän der „Thor Liberty“ nicht die notwendigen Papiere zur rechtmäßigen Durchfuhr der Patriot-Raketen vorlegen konnte?

35

Wann, und von wem, wurde die Bundesregierung bzw. welche zuständigen deutschen Behörden über den Vorfall informiert, und welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Legalität der Lieferung der Patriot-Raketen an Südkorea nachzuweisen?

36

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Lieferanten sowie den Empfänger der bei der Kontrolle der „Thor Liberty“ gefundenen 160 t Explosiv- oder Sprengstoffe, und inwieweit war diese Ausfuhr rechtmäßig?

Berlin, den 7. Februar 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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