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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Zunehmende Anwendung der automatisierten Kontenabfrage

Anzahl der seit Einführung der automatisierten Kontenabfrage 2005 vom BZSt, BaFin und ggf. weiteren Behörden und Institutionen abgerufenen Kontostammdatensätze, Zwecke und Voraussetzungen, Verwaltung der Datenbanken, aufgedeckte bzw. verhinderte Fälle von Terrorismus, schweren Verbrechen, Steuer- und Sozialleistungsbetrug sowie weiteren Straftaten, Reaktion auf den starken Anstieg der ursprünglich auf Ausnahmefälle beschränkten Abfragen<br /> (insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

22.02.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/856607. 02. 2012

Zunehmende Anwendung der automatisierten Kontenabfrage

der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jens Petermann, Dr. Petra Sitte, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit dem 1. April 2005 ist es Behörden wie den Sozial- und Finanzämtern oder auch den Arbeitsagenturen möglich, Kontostammdaten von Bürgerinnen und Bürgern über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abzurufen. Zu den Kontostammdaten zählen zum einen die Kontonummer, das Eröffnungs- bzw. Auflösungsdatum eines Kontos, zum anderen aber auch Name, Anschrift, Geburtsdaten, vorhandene Bausparverträge und Wertpapierdepots der Kontoinhaber. Alle deutschen Banken und Sparkassen sind verpflichtet, diese Informationen in einer Datenbank abzulegen und unter niedrigen datenschutzrechtlichen Standards den benannten Behörden bereitzustellen.

Auch wenn Kontostände und -bewegungen bisher nicht durch den automatisierten Kontenabruf eingesehen werden können, nutzen die Behörden die erworbenen Informationen, um Rückschlüsse auf die Einkünfte der Betroffenen zu ziehen.

Ziel ist dabei, die Aufdeckung bisher verschwiegener Kapitaleinkünfte, wobei der automatisierte Kontenabruf einerseits zur Förderung von Steuerehrlichkeit beitragen und andererseits Sozialleistungsmissbrauch, Wirtschaftskriminalität und Schwarzarbeit eindämmen soll. Daher geraten nicht nur sogenannte Besserverdiener, sondern auch Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe, Wohngeld, Erziehungsgeld, Unterhaltssicherung oder BAföG in das Kontrollraster der Behörden.

Am 12. Januar 2012 wurde durch die Berichterstattung der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ bekannt, dass Behörden den automatisierten Kontenabruf – welcher ursprünglich einmal als Instrument zur Bekämpfung von schweren Verbrechen und Terrorismus gedacht war und dessen Anwendung vom Bundesverfassungsgericht auf Ausnahmefälle beschränkt wurde – immer häufiger durchführen. So wurden im Jahr 2011 die Kontostammdaten von rund 63 000 Bürgerinnen und Bürgern abgefragt, was einen Anstieg von rund 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Im Vergleich zum Einführungsjahr 2005 lässt sich sogar eine Steigerung der Abfragen um circa 700 Prozent ausmachen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wie viele Kontostammdatensätze wurden seit Einführung der automatisierten Kontenabfrage im Jahr 2005 abgerufen (bitte nach Jahren und Anzahl der Abrufe aufschlüsseln)?

2

In welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen hat das BZSt Zugriff auf die Kontostammdaten der Kunden von Banken und Sparkassen?

3

Die Datensätze wie vieler Bürgerinnen und Bürger wurden seit der Einführung der automatisierten Kontenabfrage in den Jahren 2005 bis 2012 vom BZSt abgerufen?

4

In welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen hat die BaFin Zugriff auf die Kontostammdaten der Kunden von Banken und Sparkassen?

5

Die Datensätze wie vieler Bürgerinnen und Bürger wurden seit Einführung der automatisierten Kontenabfrage in den Jahren 2005 bis 2012 von der BaFin abgerufen?

6

Haben neben dem BZSt und der BaFin noch weitere Behörden und Institutionen direkten Zugriff auf Kundendaten der Banken und Sparkassen?

Wenn ja, welche, und auf welcher gesetzlichen Grundlage?

7

Welche Behörden und Institutionen haben auf welcher gesetzlichen Grundlage das Recht, die Abrufe von Kontostammdaten über BZSt und BaFin vorzunehmen (bitte nach Behörde bzw. Institution, gesetzliche Grundlage, bestehende Voraussetzungen aufschlüsseln)?

8

Zu welchem Zweck können welche Behörden und Institutionen unter welchen Voraussetzungen die Abrufe von Kontostammdaten über BZSt vornehmen lassen (bitte nach Behörde bzw. Institution, Zweck, Voraussetzungen aufschlüsseln)?

9

Zu welchem Zweck können welche Behörden und Institutionen unter welchen Voraussetzungen die Abrufe von Kontostammdaten über BaFin vornehmen lassen (bitte nach Behörde bzw. Institution, Zweck, Voraussetzungen aufschlüsseln)?

10

Welche Behörden und Institutionen haben in den Jahren 2005 bis 2012 wie oft über wen eine Abfrage von Kontostammdaten vorgenommen (bitte nach Jahren, Behörde bzw. Institution, BZSt, BaFin, Anzahl der vorgenommenen Kontoabrufe aufschlüsseln)?

11

In welcher Form muss die Datenbank, in denen Banken und Sparkassen die Kontostammdaten ihrer Kunden speichern, geführt werden?

12

Durch wen werden die Datenbanken, in denen Banken und Sparkassen die Kontostammdaten ihrer Kunden speichern, verwaltet (bitte nach Bank bzw. Sparkasse und jeweilige Verwaltung aufschlüsseln)?

13

Erfahren die betroffenen Bankkunden vom Abrufen ihrer Kontostammdaten?

a) Wenn ja, wann, und in welchem Umfang?

b) Wenn nein, warum nicht?

14

Wie viele Fälle von Terrorismus und schweren Verbrechen konnten bisher durch die automatisierten Kontenabrufe aufgedeckt werden (bitte jeweils für Fälle von Terrorismus und anderen schweren Straftaten nach Jahren, Anzahl der durchgeführten Kontenabrufe, aufgedeckten Straftaten, Anzahl der Straftäter und prozentualem Anteil an Gesamtzahl der Kontenabrufe aufschlüsseln)?

15

Wie viele Fälle von Steuer- und Sozialleistungsbetrug konnten bisher durch die automatisierten Kontenabrufe aufgedeckt werden (bitte nach Jahren, Anzahl der durchgeführten Kontenabrufe, aufgedeckten Straftaten, prozentualem Anteil an Gesamtzahl der Kontenabrufe aufschlüsseln)?

16

Konnten neben Steuer- und Sozialleistungsbetrug noch weitere Straftaten durch den automatisierten Kontenabruf aufgedeckt werden, und wenn ja, welche, und wie viele (bitte nach Straftaten und Anzahl aufschlüsseln)?

17

In wie vielen Fällen konnten durch den automatisierten Kontenabruf verschwiegene Kapitaleinkünfte aufgedeckt werden (bitte nach Jahren, Anzahl der durchgeführten Abrufe, Anzahl der aufgedeckten verschwiegenen Kapitaleinkünfte, prozentualem Anteil an Gesamtzahl der Kontenabrufe aufschlüsseln)?

18

Sind die Fälle von Steuer- und Sozialleistungsbetrug mit der Einführung der automatisierten Kontenabrufe im Jahr 2005 zurückgegangen (bitte nach Anzahl der Steuer- und Sozialleistungsbetrugsfälle in den Jahren 2000 bis 2005 und Anzahl der Steuer- und Sozialleistungsbetrugsfälle in den Jahren 2006 bis 2012 aufschlüsseln)?

19

Wie schätzt die Bundesregierung den immensen Anstieg der vorgenommenen Kontenabrufe ein?

20

Hat die Bundesregierung vor, dieser Entwicklung entgegenzuwirken?

Wenn ja, wie?

Berlin, den 7. Februar 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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