Kofinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung
der Abgeordneten Agnes Alpers, Jan Korte, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jens Petermann, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – SGB III – (vormals § 421s SGB III) wurde 2009 durch das Fünfte SGB III-Änderungsgesetz als neues Instrument der aktiven Arbeitsförderung installiert. Ziel des Instrumentes ist es, förderungsbedürftige Schülerinnen und Schüler beim Übergang von der allgemeinbildenden Schule in Ausbildung individuell zu unterstützen und dadurch ihre berufliche Eingliederung zu erleichtern. Die Berufseinstiegsbegleitung wurde zunächst als befristetes Instrument – Maßnahmen konnten bei einem Einstieg bis zum 31. Dezember 2011gefördert werden – aufgenommen und an 1 000 allgemeinbildenden Schulen erprobt. Von den am Prozess beteiligten Akteuren wird die Berufseinstiegsbegleitung in ihrer Konzeption als Instrument wahrgenommen, das sich durch Kontinuität, Passgenauigkeit und Regelmäßigkeit auszeichnet und somit Voraussetzungen erfüllt, um Übergänge zu gestalten und zu begleiten. Jugendliche werden ab der Vorabgangsklasse einer allgemeinbildenden Schule bis mindestens ein halbes Jahr, höchstens jedoch bis zwei Jahre, nach Aufnahme einer Ausbildung betreut.
Im Zuge des „Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ hat der Deutsche Bundestag beschlossen, die Berufseinstiegsbegleitung zu entfristen und als Regelinstrument in das Sozialgesetzbuch aufzunehmen. Allerdings wird die Berufseinstiegsbegleitung nur noch dann durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert, „wenn sich Dritte mit mindestens 50 Prozent an der Förderung beteiligen“.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14. Oktober 2011 die Änderungen im Bereich der aktiven Arbeitsmarktförderung durch das „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ umfänglich kritisiert. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik empfahl die Einberufung des Vermittlungsausschusses des Deutschen Bundestages und des Bundesrates mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes (Bundesratsdrucksache 556/1/11). Der Ausschuss kam ferner zu dem Ergebnis, dass durch die geplanten Änderungen die Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt nicht verbessert werden. Stattdessen werde die aktive Arbeitsmarktpolitik weiter eingeschränkt. Neben einer Entfristung der Berufsorientierung und der Einstiegsqualifzierung forderte der Ausschuss die Beseitigung des Kofinanzierungserfordernisses durch Dritte bei der Berufseinstiegsbegleitung. Trotz der im Bundesrat geäußerten Bedenken blieb das Kofinanzierungserfordernis im Gesetz bestehen.
Drucksache 17/8707 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Bewertung des Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik des Bundesrates macht deutlich, dass die Bundesländer eine ablehnende Haltung gegenüber dem Modell der Kofinanzierung bei der Berufseinstiegsbegleitung einnehmen. Dies ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass laut Gesetzesbegründung unter anderem die Länder selbst als Kofinanzierer auftreten sollen. Bisher ist jedoch nicht bekannt, dass sich die Bundesländer zu einer Beteiligung bereiterklärt hätten. Eine alternative Kofinanzierung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) scheidet nach jetzigem Stand aus, da Länder und Kommunen ihre Mittel bereits ausgeschöpft haben und die nächste ESF-Förderperiode erst 2014 beginnt. Somit scheint der SGB-III-geförderten Berufseinstiegsbegleitung ohne greifbare Alternative die finanzielle Grundlage entzogen worden zu sein; die Fortführung des Programms ist damit trotz des neuen Status als Regelleistung nicht gesichert. Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen der Initiative Bildungsketten ein Sonderprogramm „Berufseinstiegsbegleitung Bildungsketten“ ins Leben gerufen, das parallel zur SGB-III-geförderten Berufseinstiegsbegleitung läuft. Das Verhältnis der beiden Programme zueinander ist unklar.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie viele Jugendliche durchliefen seit Beginn der Erprobungsphase 2009 eine SGB-III-geförderte Berufseinstiegsbegleitung (bitte nach Schulabschluss, Geschlecht, Herkunft, Bundesländern und Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele Jugendliche haben mithilfe von SGB-III-finanzierten Berufseinstiegsbegleitern erfolgreich eine Ausbildung aufgenommen und sind mindestens ein Jahr in ihr verblieben (bitte nach Schulabschluss, Geschlecht, Herkunft, Bundesländern und Jahren aufschlüsseln und sowohl in absoluten Zahlen als auch in Prozent angeben)?
Wie viele Jugendliche haben eine SGB-III-geförderte Berufseinstiegsbegleitung aus welchem Grund und zu welchem Zeitpunkt der Maßnahme abgebrochen (bitte nach Schulabschluss, Geschlecht, Herkunft, Bundesländern und Jahren aufschlüsseln und sowohl in absoluten Zahlen als auch in Prozent angeben)?
Wie viele Jugendliche durchliefen eine aus dem Programm Bildungsketten geförderte Berufseinstiegsbegleitung (bitte nach Schulabschluss, Geschlecht, Herkunft, Bundesländern und Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele Jugendliche haben mithilfe von aus dem Programm Bildungsketten geförderten Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleitern erfolgreich eine Ausbildung aufgenommen und sind mindestens ein Jahr in ihr verblieben (bitte nach Schulabschluss, Geschlecht, Herkunft, Bundesländern und Jahren aufschlüsseln und sowohl in absoluten Zahlen als auch in Prozent angeben)?
Wie viele Jugendliche haben eine aus dem Programm Bildungsketten finanzierte Berufseinstiegsbegleitung aus welchem Grund und zu welchem Zeitpunkt abgebrochen (bitte nach Schulabschluss, Geschlecht, Herkunft, Bundesländern und Jahren aufschlüsseln und sowohl in absoluten Zahlen als auch in Prozent angeben)?
Wie viele Jugendliche hatte eine Berufseinstiegsbegleiterin bzw. ein Berufseinstiegsbegleiter durchschnittlich zu betreuen (bitte nach SGB-III-geförderten Maßnahmen und jenen aus dem Programm Bildungsketten aufschlüsseln)?
Wie hoch lag das Durchschnittseinkommen einer Berufseinstiegsbegleiterin bzw. eines Berufseinstiegsbegleiters (bitte nach SGB-III-geförderten Maßnahmen und jenen aus dem Programm Bildungsketten aufschlüsseln)?
Welcher Anteil der Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter wurde durch die entsprechenden Träger in Vollzeit beschäftigt, und für wie viele Wochenstunden wurden die Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter durchschnittlich beschäftigt (bitte nach SGB-III-geförderten Maßnahmen und jenen aus dem Programm Bildungsketten aufschlüsseln)?
Wie viele Träger bzw. Anbieter von Berufseinstiegsbegleitungen mit wie vielen in der Berufseinstiegsbegleitung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern waren in der Lage, aus den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Tarifvertrag zu bezahlen (bitte nach SGB-III-geförderten Maßnahmen und jenen aus dem Programm Bildungsketten aufschlüsseln und sowohl in absoluten Zahlen als auch in Prozent angeben)?
Welcher Anteil der Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter war ehrenamtlich tätig (bitte nach SGB-III-geförderten Maßnahmen und jenen aus dem Programm Bildungsketten aufschlüsseln)?
Welche Bilanz zieht die Bundesregierung aus den bisherigen Erfahrungen mit dem Instrument der Berufseinstiegsbegleitung (bitte nach SGB-III-geförderten Maßnahmen und jenen aus dem Programm Bildungsketten differenzieren)?
Inwieweit hat sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Doppelstruktur der Berufseinstiegsbegleitung, gefördert nach SGB III bzw. durch das Programm Bildungsketten, bewährt?
Welche Unterschiede gibt es hinsichtlich der konzeptionellen Ausgestaltung, der zu unterstützenden Schulen sowie der Zielgruppe zwischen den beiden benannten Maßnahmen bzw. Programmen?
Ist eine Kofinanzierung der SGB-III-geförderten Berufseinstiegsbegleitung aus Mitteln der Initiative Bildungsketten denkbar, und wenn ja, wäre dies aus Sicht der Bundesregierung anzustreben (bitte begründen)?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, welche Haltung die einzelnen Bundesländer gegenüber des Kofinanzierungserfordernisses einnehmen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche konkreten Zusagen für eine Kofinanzierung durch die Bundesländer liegen der Bundesregierung bereits vor?
Welche Kosten entstehen den Bundesländern, sollten sie eine Kofinanzierung gewährleisten (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wer kommt nach Auffassung der Bundesregierung neben den Bundesländern als Kofinanzierer in Frage?
Welche konkreten Zusagen für eine Kofinanzierung durch andere Akteure als die Bundesländer liegen der Bundesregierung bereits vor?
Gedenkt die Bundesregierung Maßnahmen zu ergreifen, um die Berufseinstiegsbegleitung sicherzustellen, sollten die Länder keine Kofinanzierung anbieten (bitte begründen)?
Welche Konsequenzen erwartet die Bundesregierung aufgrund der nicht sichergestellten Finanzierung der SGB-III-geförderten Berufseinstiegsbegleitung für die betroffenen Jugendlichen, das pädagogische Personal und die Anbieter der Berufseinstiegsbegleitung?
Kann die Bundesregierung gewährleisten, dass alle bereits begonnenen Maßnahmen der Berufseinstiegsbegleitung auch zu einem (erfolgreichen) Abschluss geführt werden können, auch wenn keine neuen Finanzierungsquellen erschlossen werden können?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, welche Alternativen stehen betroffenen Jugendlichen zur Verfügung?