[Deutscher Bundestag Drucksache 17/8984
17. Wahlperiode 14. 03. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Jan van Aken,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/8747 –
Beschränkungen der Reisefreiheit für Roma aus Serbien, Montenegro und
Mazedonien infolge des EU-Visumregimes
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 13. Dezember 2011 stimmten die EU-Innenminister dem Vorschlag der
Europäischen Kommission zu, eine (zeitlich befristete) Aufhebung der Visa-
Freiheit für Angehörige von Drittstaaten vorzusehen, wenn es zu einer
deutlichen Zunahme der Zahl sogenannter illegaler Einwanderinnen und
Einwanderer bzw. Flüchtlinge aus einem bestimmten Staat kommt. Der Rat hatte die
Kommission zum Handeln aufgefordert, nachdem es zu einer starken
Zunahme der Zahl Asylsuchender aus Serbien und Mazedonien nach Aufhebung
der Visumpflicht für Kurzaufenthalte für den sogenannten Schengen-Raum
gekommen war. Der Anstieg erfolgte allerdings erst mehr als sechs Monate
nach Wegfall der Visumpflicht und die Asylantragszahlen aus Serbien und
Mazedonien gingen im Jahr 2011 auch wieder deutlich zurück – bevor sie im
Herbst 2011 in Bezug auf Serbien wieder erneut anstiegen. Asylsuchende aus
Serbien sind nahezu ausschließlich Roma (vgl. Bundestagsdrucksache 17/
8224, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE., Frage 5), was sich unter anderem erklären lässt mit deren
ausgegrenzter gesellschaftlicher Situation, die geprägt ist von Armut, Gewalt,
Diskriminierungen und der Räumung von Roma-Siedlungen bzw. der Vertreibung
von Roma an die Peripherie der Städte und in den Süden.
Seit mehr als einem Jahr sind die westlichen Balkanstaaten, denen Visa-
Erleichterungen nur im Gegenzug zum Abschluss von
Rückübernahmeabkommen eingeräumt worden waren, einem wachsenden Druck von Seiten der
Europäischen Kommission und einzelner europäischer Mitgliedstaaten
ausgesetzt. Unter Bezugnahme auf den „deutlichen Anstieg der Asylanträge“
fordert die Europäische Kommission die Staaten in ihrer Erweiterungsstrategie
explizit auf, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, damit das visafreie
Regime reibungslos funktioniert (Enlargement Strategy and Main Challenges
2011–2012, COM(2011) 666 final, S. 21). In Mazedonien sind Maßnahmen
ergriffen worden, um einen angeblichen Missbrauch der Reisefreiheit mit
Passentzug ahnden zu können, in Serbien sind ähnliche Gesetze in
Vorbereitung, auch Bosnien-Herzegowina erwägt, ähnliche Maßnahmen zu ergreifen
(
www.roma-service.at/dromablog/?p=17157). Wie aus aktuellen Berichten
der Europäischen Kommission hervorgeht, haben Serbien, Albanien,
Mazedonien und Montenegro im vergangenen Jahr vielen ihrer Bürgerinnen und Bür- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 13. März 2012
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/8984 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodegern die Ausreise verweigert (vgl. Arbeitspapier der Europäischen
Kommission SEC(2011) 695, S. 10, 13). Dazu kommt die Zahl der Menschen, denen
an der EU-Außengrenze die Einreise verweigert wurde.
Der Menschenrechtskommissar des Europarates, Thomas Hammarberg,
warnte in einer Mitteilung, dass das Stellen eines Asylantrages und das
Verlassen des eigenen Staates Menschenrechte sind, die nicht unterminiert werden
dürften. Der Anstieg der Asylzahlen sei nicht das Problem, sondern lediglich
ein Symptom. Es zeige, dass es Europa nicht gelungen sei, den Zirkel aus
Anti-Ziganismus, Diskriminierung und Marginalisierung der Roma zu
durchbrechen. Die von der EU verlangten Maßnahmen leisteten zudem rassistischer
Diskriminierung Vorschub, denn bei der Ausreise würden nach einem
selektiven profiling vor allem Minderheiten, insbesondere Roma, kontrolliert
(
http://commissioner. cws.coe.int/tiki-view_blog_post.php?postId=193).
Auch die Roma-Organisation „Chachipe“ kritisierte die EU-Politik. Solange
keine konkreteren Fortschritte bei der Verbesserung der Lebensbedingungen
der Roma erzielt würden, führe der Druck der EU auf die südosteuropäischen
Staaten zu noch mehr Diskriminierung (
http://romarights.wordpress.com/
2011/10/27/visaangelegenheiten-die-europaische-union-setzt-ihre-
glaubwurdigkeit-als-verfechterin-der-menschenrechte-aufs-spiel-pr/).
Der Förderverein PRO ASYL e. V. warnte ebenfalls davor, dass die Politik
der EU dafür sorge, dass Roma einmal mehr als Sündenböcke herhalten
müssten, da ihnen jetzt schon vorgeworfen werde, dass sie schuld daran
seien, wenn die EU die Visa-Freiheit wieder entziehen sollte (
www.pro-
asyl.de/de/news/detail/news/wie_die_eu_beitrittskandidaten_zur_
menschenrechtsverletzung_draengt/).
1. Welche Zahlen oder sonstigen Erkenntnisse sind der Bundesregierung zu
Fällen bekannt, in denen serbische Behörden nach Einführung der Visa-
Freiheit eigene Bürgerinnen und Bürger an einer Ausreise in den
Schengen-Raum gehindert haben?
Der Bundesregierung sind zu Verhinderungen der Ausreise in den
Schengenraum keine eigenen Zahlen und Erkenntnisse bekannt.
2. Welche exekutiven und legislativen Maßnahmen sind der Bundesregierung
bekannt, die in Serbien eine Grundlage bilden oder in Zukunft bilden sollen
a) für die Unterbindung einer Ausreise von Personen, bei denen die
serbischen Behörden davon ausgehen, dass sie die Visum-Freiheit
„missbrauchen“ wollen, etwa indem sie einen Asylantrag stellen,
b) für die Verhängung von Sanktionen gegen Personen, die nach einem
„Missbrauch“ der Visumfreiheit im Schengen-Raum wieder nach
Serbien zurückkehren bzw. abgeschoben werden, und welche Sanktionen
sind im Einzelnen geplant?
Die serbischen Behörden haben die Bundesregierung wiederholt über
ergriffene und geplante Maßnahmen zur Vermeidung einer missbräuchlichen
Nutzung der Reisefreiheit unterrichtet. Dazu gehören u. a. Informationskampagnen
der eigenen Bevölkerung über die Reichweite der Visumfreiheit, Überprüfung
der Einreisevoraussetzungen nach dem Schengener Grenzkodex, Ermittlungen
gegen Reiseunternehmen, die Personen möglicherweise mit falschen
Versprechungen in den Schengenraum transportieren sowie die Nichtigkeitserklärung
von Amts wegen von Pässen, deren Vorhandensein bei der Asylbeantragung
geleugnet wurde.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass Serbien die Vorbereitung einer
Gesetzesänderung, durch die künftig illegale Migration/Asylmissbrauch
strafrechtlich geahndet werden kann, angekündigt hat. Einzelheiten hierzu liegen der
Bundesregierung nicht vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/89843. Welche Position hat die Bundesregierung zu diesen Maßnahmen in
formellen und informellen Gesprächen mit der Kommission, mit den
Innenministern der EU-Staaten und gegenüber Serbien eingenommen?
Ebenso wie die Europäische Kommission hat die Bundesregierung in
Gesprächen gegenüber Serbien die Besorgnis über steigende Asylbewerberzahlen zum
Ausdruck gebracht und die serbischen Behörden um die Ergreifung geeigneter
Informationsmaßnahmen gebeten. Dabei hat sie stets bekräftigt, dass alle
ergriffenen Maßnahmen im Einklang mit EU-Standards sein müssen.
4. Welche Vereinbarungen oder Absprachen bestehen bilateral zwischen
Deutschland und Serbien, die die Abschiebung von in Deutschland
abgelehnten serbischen Asylsuchenden erleichtern und die Einreise weiterer
potentieller („unberechtigter“) Asylsuchender verhindern sollen?
Sind weitere solcher Vereinbarungen in Planung, und wenn ja, welche, und
wie ist jeweils der Stand?
Auf Wunsch der Regierung der Republik Serbien wurde zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Republik Serbien ein bilaterales
Durchführungsprotokoll zum „Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der
Republik Serbien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem
Aufenthalt“ (EU-Rückübernahmeabkommen) vom 18. September 2007
geschlossen. Das Durchführungsprotokoll regelt ergänzende prozedurale und technische
Fragen zur Umsetzung des EU-Rückübernahmeabkommens (z. B. Benennung
der zuständigen Behörden, Kommunikationswege, Regelungen zur
Kostenerstattung). Es ist am 22. November 2011 in Kraft getreten (BGBl. II 2011
Nummer 34 Seite 1366 ff.).
Weitere bilaterale Vereinbarungen oder Absprachen zur Erleichterung der
Rückführung und der Verhinderung der Einreise serbischer Staatsangehöriger
sind derzeit nicht geplant. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12
verwiesen.
5. Hatte die Streichung der Rückkehrhilfen für abgelehnte Asylsuchende aus
Serbien, die von Landesregierungen bzw. der Bundesregierung als
wesentliches Motiv für die Einreise und Asylantragstellung angesehen wurden,
einen signifikanten und anhaltenden Effekt auf die Zahl der Asylanträge?
Wenn nicht, wie erklärt sich die Bundesregierung das Ausbleiben dieses
Effekts?
Ziel des Bund-Länder-Rückkehrprogramms REAG/GARP (Reintegration and
Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/Government Assisted
Repatriation Programme) ist, eine dauerhafte Rückkehr und Reintegration in
das Herkunftsland sicherzustellen. Dies ist jedoch bei einer jederzeitigen
visumfreien Wiedereinreise nicht möglich. Daher haben Bund und Länder sich
darauf verständigt, Staatsangehörigen europäischer Drittstaaten, denen eine
visumfreie Einreise in das Bundesgebiet möglich ist, die Heimreise in das
Herkunftsland zu finanzieren, jedoch keine (REAG-)Reisebeihilfen sowie
(GARP-)Starthilfen mehr zu gewähren.
Inwiefern sich die Streichung der Reisebeihilfe sowie der Starthilfe auf die
Anzahl an Asylsuchenden aus Serbien im Einzelnen ausgewirkt hat, lässt sich
nicht beziffern.
Drucksache 17/8984 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode6. Welche sonstigen Motive für eine Asylsuche von Roma oder auch
ethnischen Albanern aus Serbien sieht die Bundesregierung, unabhängig davon,
ob diese nach der deutschen Rechtsprechung und Asylpraxis als
„asylrelevant“ angesehen werden oder nicht?
Die Motive für eine Asylantragstellung werden nicht statistisch erfasst. Die
Bundesregierung sieht auch keine Veranlassung, Mutmaßungen über mögliche
oder denkbare Beweggründe für eine Asylbeantragung des in der Frage
umschriebenen Personenkreises anzustellen.
7. Wie lauten die Antworten zu den Fragen 1 bis 5 in Bezug auf die Länder
Montenegro, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina und Albanien?
Der Bundesregierung liegen Hinweise vor, dass Mazedonien den Missbrauch
der Visumfreiheit unter Strafe stellen will, verbunden u. a. mit dem Einzug von
Transportmitteln. Im Übrigen sind die Antworten zu den Fragen 1 bis 3
gleichlautend. In der Antwort zu Frage 4:
Montenegro
Auf Wunsch der Regierung von Montenegro haben im Jahr 2009 zwischen der
Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von
Montenegro Verhandlungen zu einem bilateralen Durchführungsprotokoll zum
„Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik
Montenegro über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt“ vom
18. September 2007 stattgefunden. Das Durchführungsprotokoll wurde bislang
nicht unterzeichnet.
EJR Mazedonien
Auf Wunsch der Regierung der ehemaligen jugoslawischen Republik
Mazedonien haben im Jahr 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung der EJR Mazedonien Verhandlungen zu einem
bilateralen Durchführungsprotokoll zum „Abkommen zwischen der
Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik
Mazedonien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt“
vom 18. September 2007 stattgefunden. Das Durchführungsprotokoll wurde
bislang nicht unterzeichnet.
Bosnien und Herzegowina
Auf Wunsch des Ministerrats von Bosnien und Herzegowina haben im Jahr
2012 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem
Ministerrat von Bosnien und Herzegowina Verhandlungen zu einem bilateralen
Durchführungsprotokoll zum „Abkommen zwischen der Europäischen
Gemeinschaft und Bosnien und Herzegowina über die Rückübernahme von
Personen mit unbefugtem Aufenthalt“ vom 18. September 2007 stattgefunden. Das
Durchführungsprotokoll wird voraussichtlich noch in diesem Jahr
unterzeichnet werden.
Albanien
Ein bilaterales Durchführungsprotokoll zum „Abkommen zwischen der
Europäischen Gemeinschaft und der Republik Albanien über die Rückübernahme
von Personen mit unbefugtem Aufenthalt“ vom 14. April 2005 ist zurzeit nicht
geplant.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/8984Weitere bilaterale Vereinbarungen oder Absprachen zur Erleichterung der
Rückführung albanischer, bosnischer, mazedonischer und montenegrinischer
Staatsangehöriger sind derzeit nicht geplant. In der Antwort zu Frage 5:
Zur Frage der Auswirkung der Einstellung der Zahlung von Rückkehrhilfen an
Staatsangehörige der oben genannten Staaten wird auf die Antwort zu Frage 5
verwiesen.
8. Wie bewertet die Bundesregierung die genannten Maßnahmen zur
Einschränkung der Reisefreiheit in den Ländern des westlichen Balkans vor
dem Hintergrund des Artikels 13 Absatz 2 der Allgemeinen Erklärung
der Menschenrechte, nach dem jeder das Recht hat, jedes Land,
einschließlich seines eigenen, zu verlassen (vgl. auch Artikel 2 Absatz 2 des
4. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention), und
dies vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte (Gettoisierung,
Vertreibung und Ermordung der Roma) und der hohen Wertschätzung, die
die Reisefreiheit in der deutschen Bevölkerung genießt?
Nach Auffassung der Bundesregierung sind alle die Reisefreiheit betreffenden
Maßnahmen unter strikter Beachtung der völkerrechtlichen Regelungen sowie
des innerstaatlichen Rechts durchzuführen.
9. Wie bewertet die Bundesregierung diese Maßnahmen zur Einschränkung
der Reisefreiheit vor dem Hintergrund des Artikels 14 Absatz 1 der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, nach dem jeder das Recht hat,
in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Durchführung von
Kontrollen bei der Ausreise aus den genannten Staaten in den Schengen-
Raum, und nach welchen Kriterien wird dabei kontrolliert?
Hierzu liegen keine eigenen Erkenntnisse vor.
11. Welche besonderen Grenzkontroll- oder sonstigen Maßnahmen (z. B.
Entsendung von Beamtinnen und Beamten, Schulungsmaßnahmen in den
betroffenen Ländern und grenzüberschreitende Zusammenarbeit,
Datenaustausch usw.) hat die Bundesrepublik Deutschland in diesem
Zusammenhang ergriffen, und wie soll nach Ansicht der Bundesregierung eine
„missbräuchliche“ Inanspruchnahme der Visumfreiheit in der
Grenzkontrollpraxis erkannt werden können?
Die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang keine besonderen
Grenzkontroll- und sonstigen Maßnahmen ergriffen.
Drucksache 17/8984 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode12. Inwieweit kann die Bundesregierung Berichte in serbischen Medien
(z. B. Slobodna Evropa, 15. Dezember 2011) bestätigen, wonach die
Bundesrepublik Deutschland und der deutsche Botschafter in Belgrad
Gespräche mit serbischen Behörden darüber geführt haben, wie eine
Ausreise von Personen aus Serbien (denen eine „missbräuchliche“
Inanspruchnahme der Visumfreiheit unterstellt wird) verhindert werden könne
(bitte den genauen Inhalt, die Gesprächspartner, den Verlauf und die
Ergebnisse dieser Gespräche mitteilen), welche politischen oder
polizeilichen Vereinbarungen im Bereich der Migration bzw. Einreisekontrolle
bestehen derzeit mit Serbien, und welche weiteren Gespräche oder
Vereinbarungen zur politischen und polizeilichen Zusammenarbeit sind in
diesem Zusammenhang in Planung?
Im Rahmen von Arbeitstreffen u. a. mit Vertretern des serbischen
Innenministeriums hat die Deutsche Botschaft Belgrad ihre Besorgnis über steigende
Asylbewerberzahlen aus Serbien zum Ausdruck gebracht und die serbischen
Behörden um die Ergreifung geeigneter Informationsmaßnahmen gebeten. Solche
waren beispielsweise die Information der Bevölkerung über die Reichweite der
Visumfreiheit (u. a. keine Erwerbstätigkeit gestattet) oder darüber, dass
wirtschaftliche Gründe keinen Anspruch auf Asylgewährung begründen können.
Eine Verhinderung der Ausreise war nicht Gegenstand der Gespräche.
Politische oder polizeiliche Vereinbarungen mit Serbien, die darauf abzielen,
eine missbräuchliche Inanspruchnahme der Visumfreiheit zu verhindern,
bestehen nicht.
13. Welche sonstigen politischen und polizeilichen Vereinbarungen im
Bereich der Migration („Migrationssteuerung“) bzw. Einreisekontrolle mit
anderen Balkanstaaten bestehen oder sind geplant (bitte einzeln
auflisten), und welche Rolle und welche Aufgaben übernimmt die
Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen
FRONTEX in diesem Zusammenhang (bitte einzeln auflisten)?
Sonstige bilaterale Vereinbarungen zur Migrationssteuerung bestehen nicht.
Die Grenzschutzagentur FRONTEX ist von der Europäischen Kommission
beauftragt, Wanderungsbewegungen aus den Westbalkanstaaten in den
Schengenraum zu beobachten.
14. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorwurf des
Menschenrechtskommissars des Europarates, Thomas Hammarberg, die Auswahl bei den
Ausreisekontrollen basierten auf einem „profiling“, mit dem wiederum
neue Diskriminierungen gegen die Roma-Minderheit verbunden seien?
Die Bundesregierung bewertet Äußerungen des Menschenrechtskommissars
nicht. Sie erwartet, dass Ausreisekontrollen im Einklang mit Recht und Gesetz
und insbesondere mit der Europäischen Menschenrechtskonvention
durchgeführt werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/898415. Haben die EU-Staaten und die Europäische Kommission in der Debatte
um deutlich erhöhte Asylantragszahlen aus Serbien, Montenegro und
Mazedonien lediglich mögliche Sanktionen diskutiert, die auf die
teiloder zeitweise Aussetzung der Visumfreiheit hinauslaufen, oder wurden
dabei auch die Ursachen des „Visummissbrauchs“ und die anhaltende
Diskriminierung und Marginalisierung der Roma in den betreffenden
Staaten in den Blick genommen, und inwieweit wurde ein
Zusammenhang hergestellt zu Initiativen der EU zur Verbesserung der
Lebenssituation der Roma (bitte ausführen)?
Auf EU-Ebene wird über eine Änderung der Visumverordnung 539/2001/EG
beraten, die auf die Aufnahme einer Aussetzungsklausel zur Visumfreiheit
hinauslaufen. Die Beratungen erstrecken sich nicht auf bestimmte Drittstaaten, bei
denen eine solche Klausel Anwendung finden könnte oder auf die Ursachen
eines möglichen Visummissbrauchs.
16. Welche Position hat die Bundesregierung in den Verhandlungen im Rat
um eine (temporäre) Suspendierung der Visa-Freiheit jeweils
eingenommen (ursprünglich, dann insbesondere in den Ratstagungen im Juni und
im Dezember 2011, aber auch aktuell)?
Die Bundesregierung hat den Vorschlag der Kommission zur
Aussetzungsklausel im Rahmen der Änderung der Visumverordnung begrüßt. Hinsichtlich
der technischen Ausgestaltung bestand 2011 noch Beratungsbedarf. Ergebnis
dieser Beratungen war eine politische Einigung im Rat im Dezember 2011 über
den Inhalt der Aussetzungsklausel, die seitens der Bundesregierung
mitgetragen wurde.
17. Welche EU-Mitgliedstaaten haben gegenüber der Europäischen
Kommission welche Maßnahmen im Zusammenhang eines angeblichen
Missbrauchs der Visumfreiheit gefordert, und welche Position hat dabei die
Bundesregierung jeweils eingenommen?
Eine Zusammenstellung von Forderungen an die Kommission liegt der
Bundesregierung nicht vor.
18. Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen um einen Mechanismus zur
(zeitweisen) Aussetzung der Visumfreiheit oder sonstige Maßnahmen in
diesem Zusammenhang, welche umstrittenen Punkte gibt es noch
zwischen den Institutionen der EU, und wie sind die weiteren Planungen
künftiger Verhandlungen?
Siehe Antwort zu Frage 16. Geplant ist, dass die Änderung der
Visumverordnung mit der Aussetzungsklausel noch im Jahre 2012 in Kraft tritt.
19. Welche anderen Maßnahmen zur Verhinderung eines angeblichen
Visummissbrauchs bezüglich der genannten oder anderer Länder, denen
Visumfreiheit gewährt wurde, gibt es oder werden derzeit auf nationaler oder
auf EU-Ebene diskutiert?
Die Europäische Kommission hat im November 2010 einen Monitoring-
Mechanismus eingeführt, der darauf abzielt, auch nach Aufhebung der Visumpflicht die
fortwährende Erfüllung der in den Visa-Roadmaps formulierten
Voraussetzungen für die Visumfreiheit durch die betroffenen Staaten des Westlichen Balkans
zu überprüfen.
Drucksache 17/8984 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode20. Hat die Bundesregierung zur Kenntnis genommen, dass in Kanada der
Anteil der positiven Entscheidungen über einen Flüchtlingsstatus bei
Asylsuchenden aus den südosteuropäischen Balkanländern weitaus höher
liegt als in den EU-Staaten?
Was führt aus Sicht der kanadischen Behörden zu einer Anerkennung des
Schutzbedarfs in vielen Fällen, während die Bundesregierung und die
Europäische Kommission davon ausgehen, dass Asylanträge von
Personen aus diesen Ländern in der Regel unbegründet sind?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass der Anteil der positiven Entscheidungen
in Kanada höher ist als in den EU-Mitgliedstaaten. Aus Datenschutzgründen
übermittelt die kanadische Seite keine Gründe für die Anerkennungen. Jeder
Asylantrag wird individuell unter Berücksichtigung der Aussagen der
Antragsteller, den vorgelegten Nachweisen und der Bewertung der
menschenrechtlichen Situation im Herkunftsland entschieden.
21. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache,
dass mehr als die Hälfte der Asylsuchenden aus dem Balkan minderjährig
ist bzw. nach Kommissionsangaben 71 Prozent der Betroffenen unter 25
Jahre alt sind?
Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, dass aus der geschilderten
Altersstruktur eigenständige Schlussfolgerungen gezogen werden können.
22. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu den mehr als 600 Roma-
Siedlungen in Serbien, von denen die Mehrzahl nicht ausreichend an
öffentliche Infrastrukturen (Strom, Wasser usw.) angebunden sind, und
inwieweit war diese Situation Thema bei der Debatte auf EU-Ebene über
die Verhinderung sogenannter missbräuchlicher Ausreisen/
Asylantragstellungen von Roma aus Serbien?
Angaben der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
(OSZE) zufolge gibt es in Serbien ca. 500 bis 600 Roma-Siedlungen, davon
ca. 140 in Belgrad. Verlässliche Daten zu den Siedlungen werden derzeit von
serbischen Behörden und der OSZE gesammelt und aufbereitet. Größe und
Anbindung an öffentliche Infrastruktur variieren. Zudem muss unterschieden
werden zwischen den legalen, oft bereits lange existierenden und den
zahlreichen informellen Siedlungen. Einzelne Siedlungen treten insbesondere dann ins
Blickfeld, wenn sie von Zwangsräumung bedroht sind. Im Falle einer Roma-
Siedlung in Neu Belgrad, deren Zwangsräumung seit Oktober 2011 im Raum
steht, zeigt sich die serbische Regierung inzwischen kooperativ um eine
Lösung bemüht. Zwischen Vertretern der Betroffenen, dem serbischen
Ministerium für Menschen- und Minderheitenrechte, der öffentlichen Verwaltung und
lokalen Selbstverwaltung, der Stadt Belgrad und weiteren Beteiligten finden
Beratungen u. a. über künftige Unterbringungsmöglichkeiten für die
betroffenen Personen statt. Zugleich soll hierbei ein Verfahren geschaffen werden, nach
dem künftig in ähnlichen Fällen verfahren werden kann.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/898423. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Zugang der
Roma zu Arbeitsmarkt, Schule und Gesundheitsversorgung in den
betroffenen Staaten?
Sind nach Ansicht der Bundesregierung in den letzten Jahren im Rahmen
der EU-Nachbarschaftspolitik bzw. des Annäherungsprozesses an die EU
signifikante Fortschritte in der sozialen Inklusion von Roma erreicht
worden?
Die volle rechtliche Gleichstellung von Minderheiten, auch der Roma, sowie
deren gleichberechtigte Teilhabe ist ein wesentliches Element der Bewertung
für alle (potenziellen) Beitrittskandidaten der Europäischen Union. Die
Europäische Kommission geht regelmäßig in ihren Berichten auf die Lage der Roma
in diesem Kontext ein. In den Assoziierungsräten mit den Staaten des
Westlichen Balkans wird diese Frage regelmäßig thematisiert. Zur Finanzierung von
EU-Projekten zur Integration der Roma im Rahmen der Heranführungshilfe
wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 21. September 2011 zu
Frage 60 der Großen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 17/7131 verwiesen.
In allen Staaten des Westlichen Balkans sind in den letzten Jahren Fortschritte
bei der sozialen Integration der Roma durch Verbesserung des gesetzlichen
Rahmens, Schaffung von Institutionen zur Förderung bzw. Vertretung der
Interessen von Roma sowie Maßnahmen zur Information und
Bewusstseinsförderung zu verzeichnen. Dennoch bleiben auch weiterhin Unterschiede zur
Gesamtbevölkerung bestehen.
In Albanien besteht seit etwa zwei Jahren ein Antidiskriminierungsgesetz, unter
das auch Fragen der Roma fallen. Ebenso wurde im Mai 2009 die Institution
des Beauftragten für Antidiskriminierung als Petitionsanlaufstelle eingerichtet.
Verstärkt werden Diskussionsforen sowie Informations- und
Integrationskampagnen organisiert, dies auch vor dem Hintergrund der Roma-Dekade 2005 bis
2015. Das Amt des Ombudsmannes hat sich bereits als effiziente Anlaufstelle
für Roma profiliert, so beispielsweise bei der Vertreibung einer Roma- Familie
in Tirana Anfang Februar 2012, die im amtlichen Dienstgebäude beherbergt
wurde. Eine Quote für Roma in Bachelor- und Masterstudiengängen wurde
geschaffen. Verbesserungspotenzial besteht zum Teil noch bei der Umsetzung
neuer Regelwerke. So konnte die beschlossene kostenlose Verteilung von
Schulbüchern an Roma oder der stärkere Einbezug von Roma-Kindern in
Vorschulprogramme aufgrund Finanz- und Koordinierungsschwierigkeiten auf
lokaler Ebene bislang noch nicht umgesetzt werden. Zugang zu Arbeitsmarkt,
Schulen und Gesundheitsversorgung bewegen sich noch nicht auf dem Niveau
anderer Bevölkerungsgruppen. Der Fortschrittsbericht der Europäischen
Kommission vom Oktober 2011 stellt weiter bestehende „häufige gesellschaftliche
Diskriminierung“ fest.
In Bosnien und Herzegowina verfügt lediglich ein Drittel der Roma über eine
Krankenversicherung. Die fehlende Krankenversicherung und Registrierung
als Arbeitssuchender gehen oft Hand in Hand. Nach Angaben des
Menschenrechts- und Flüchtlingsministeriums (2010) befanden sich lediglich ca.
3 Prozent der über 18-jährigen Roma in einem formellen
Beschäftigungsverhältnis. In Fragen der Aus- und Fortbildung werden Roma häufig benachteiligt.
Zur Verbesserung der Situation der Roma haben staatliche Behörden und
internationale Organisationen u. a. folgende Maßnahmen ergriffen:
Die OSZE hat die Ämter eines Roma-Referenten, eines Roma-
Projektbeauftragten und eines Roma-Beobachters eingerichtet. Beim Ministerrat wurden ein
neunköpfiger Roma-Rat und ein „Advisory Board on Roma“ geschaffen, in
dem Ministerien, Roma-Rat und die internationale Gemeinschaft vertreten
Drucksache 17/8984 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodesind. Diese Gremien befassen sich u. a. mit den Themen Personaldokumente,
Erziehung, Gesundheit, Beschäftigung, Sozialhilfe. 2005 haben mehrere
Nichtregierungsorganisationen einen Aktionsplan verabschiedet, dessen Umsetzung
– auch mit Hilfe der Behörden – bereits zur Verbesserung der Situation
beigetragen hat. So wurde z. B. in Gorica eine der größten Roma-Siedlungen
vollständig saniert, weitere Sanierungen sind geplant. Es existiert eine Vielzahl von
Roma-Interessengruppen, darunter: „Center for Protection of Minority Rights“
(CPMR Sarajewo), Union der Roma von BIH, Good Roma (Tuzla), Roma
Brothers (Tuzla), Sae Roma (Tuzla), Roma-Assoziation der Republika Srpska.
Im Hinblick auf den Zugang der Roma zu Arbeitsmarkt, Schule und
Gesundheitsversorgung in Kosovo wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 113 der Großen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 17/7131 verwiesen.
In der EJR Mazedonien ist für den Hochschulzugang für Roma-stämmige
Studienbewerber eine Quote reserviert, die bislang allerdings unausgeschöpft
bleibt. Die Grundschule (Klassen 1 bis 9) wird von ca. zwei Dritteln der Roma-
Kinder besucht (Abschluss jedoch nur ca. 50 Prozent), die Oberschule (Klassen
10 bis 12) von ca. einem Fünftel. Wie u. a. auch im Fortschrittsbericht der
Europäischen Kommission von Oktober 2011 bestätigt, ist die Tendenz
ansteigend. Beim Zugang von Roma zur öffentlichen Gesundheitsversorgung
bestehen keine rechtlichen Beschränkungen, sofern sie personenstandsmäßig oder
als Flüchtlinge registriert sind. Die mazedonische Regierung bemüht sich mit
Unterstützung von internationaler Seite, einschließlich des UNHCR-Büros
(soweit es um die ca. 1 400 Roma mit Flüchtlings-Status geht), um die weitere
Erfassung bzw. Ausstellung von Dokumenten. Allerdings werden diese
Möglichkeiten von manchen Roma-Familien nicht wahrgenommen. Auch beim
Zugang zum Arbeitsmarkt bestehen keine Beschränkungen formaler Art. Die
(statistisch nicht nach ethnischen Kategorien erfasste) Arbeitslosigkeit unter
Roma dürfte dennoch deutlich höher als die ohnehin hohe offiziell allgemeine
Arbeitslosenrate von 32 Prozent sein (Schätzungen bei 50 bis 60 Prozent).
Ursächlich hierfür dürfte u. a. der immer noch geringere Ausbildungsstand unter
Roma sein.
In Montenegro haben Roma rechtlich uneingeschränkten Zugang zu
Arbeitsmarkt, Schulbildung und Gesundheitsvorsorge, soweit sie die montenegrinische
Staatsangehörigkeit oder eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis als Ausländer
besitzen. Einschränkungen ergeben sich jedoch aufgrund fehlender
Registrierung, fehlender Aus- bzw. Berufsausbildung und einer geringen
Wirtschaftskraft. Die Arbeitslosenrate der Roma beträgt ca. 80 Prozent. Im Rahmen der
Roma-Dekade 2005 bis 2015 wurde von der Regierung 2005 ein Aktionsplan
zur Verbesserung der Situation der Roma verabschiedet, der die Bereiche
Bildung, Beschäftigung, Unterkunft und Gesundheitsvorsorge umfasst. Ende 2007
wurde eine Strategie zur Verbesserung der Stellung der RAE-Bevölkerung
(Roma, Ashkali, Egyptians) 2008 bis 2012 verabschiedet, der Entwurf einer
neuen „Strategie zur Verbesserung der Situation von Roma und Ägyptern in
Montenegro für den Zeitraum 2012 bis 2016“ ist bereits ausgearbeitet
(Verabschiedung voraussichtlich Ende März 2012). Bei der Umsetzung der
Strategie ist eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für Menschen-
und Minderheitenrechte, dem Ministerium für Arbeit und soziale Fürsorge,
dem Bildungsministerium und dem Arbeitsamt festzustellen. 2011 wurden u. a.
folgende Projekte durchgeführt: Aus- und Weiterbildung von Roma,
Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche durch das Arbeitsamt, Stipendienvergabe an
Schüler der RAE-Bevölkerung, Arbeitsstellenbörse für alle, organisiert vom
Arbeitsamt, Workshop über die Inklusion von einheimischen und vertriebenen
Roma in Montenegro.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/8984Laut einer Studie vom serbischem Statistikamt und der UNICEF (Ende 2010)
sind in Serbien im Vergleich zu 2005 in allen untersuchten Bereichen, darunter
auch Gesundheit und Bildung, Fortschritte bezogen sowohl auf die
Gesamtbevölkerung als auch auf eine separat betrachtete Gruppe von Bewohnern von
Roma-Siedlungen zu verzeichnen. Unterschiede zwischen diesen beiden
Gruppen bestehen fort, haben sich jedoch seit 2005 verringert. Im Bereich
Gesundheit konnten große Erfolge bei der Reduktion der Kindersterblichkeit erzielt
werden: Verringerung von 25 von 1 000 (2005) auf 14 von 1 000 (2010) in
Roma-Siedlungen (wobei diese Rate immer noch doppelt so hoch wie der
nationale Durchschnitt ist). Auch unter der Roma-Bevölkerung finden inzwischen
fast alle Geburten (99,3 Prozent) in Gesundheitseinrichtungen statt. 98 Prozent
der Roma haben Zugang zu sauberem Trinkwasser. Defizite bestehen jedoch
beim Zugang zu Sanitäranlagen. Im Bereich Bildung wurden deutliche
Fortschritte im Grundschulbereich (Klasse 1 bis 8) erzielt: 2005 besuchten lediglich
66 Prozent der Roma-Kinder eine Grundschule, 2010 89 Prozent
(Gesamtserbien 99 Prozent). Größere Differenzen bestehen noch im
Sekundarschulbereich (Schulbesuch von 89 Prozent der Gesamtbevölkerung, 19 Prozent der
Roma). Zum Bereich Arbeitsmarkt: Die Statistiken zum serbischen
Arbeitsmarkt liegen nicht nach Ethnien untergliedert vor. Erhebungen kommunaler
Gesundheitszentren haben ergeben, dass lediglich 20 Prozent der dort
registrierten volljährigen Roma einen Arbeitsplatz haben (Arbeitslosenquote in
Serbien ca. 23 Prozent). Zu den geschilderten Verbesserungen haben
verschiedene Faktoren beigetragen, darunter z. B. der Einsatz von 75 sog. Roma-
Gesundheits-Mediatorinnen in kommunalen Gesundheitszentren (finanziert
über den serbischen Staat und die OSZE), im Bildungsbereich der Einsatz von
178 Pädagogischen Beratern sowie die Unterstützung der internationalen
Gemeinschaft für diverse Roma-Nichtregierungsorganisationen. Zur Verbesserung
der Beschäftigungsperspektiven von Roma haben u. a. eine
Informationskampagne, berufsbildende Maßnahmen sowie individuelle Fördermaßnahmen des
Nationalen Beschäftigungsdienstes („Nacionalna sluzba za zaposljavanje“)
beigetragen.
24. Hat die Bundesregierung eigene Projekte initiiert, um die
Lebensbedingungen von Roma-Angehörigen in den betreffenden Staaten zu
verbessern, plant sie solche Projekte, und wenn ja, wie sind (sollen) diese
Projekte ausgestattet (werden), und wer sind die Projektpartner bzw.
Zuwendungsempfängerinnen/Zuwendungsempfänger?
Die Bundesregierung unterstützt mit Mitteln des „Stabilitätspaktes
Südosteuropa“ Maßnahmen und Projekte, die gezielt der Verbesserung der
gesellschaftlichen Integration der Roma auf dem Westlichen Balkan dienen.
Diese Hilfe, die vom Auswärtigen Amt zur Verfügung gestellt wird,
konzentriert sich auf Serbien und auf Kosovo, wobei die anteilige Förderung für
Serbien in den Jahren 2008 bis 2011 aus dem Haushalt des Auswärtigen Amts
insgesamt rund 254 000 Euro betrug. Es handelte sich dabei im Einzelnen um
folgende Projekte:
– 2008: „Center for Peace and Democracy Development“: „Sandzak school on
promoting inter-ethic relations and inter-religious dialogue”, multiethnischer
Teilnehmerkreis. Mittel der Bundesregierung: 23 100 Euro.
– 2009: „Help“: Unterstützung von 30 Existenzgründern (vorrangig Roma) in
der Sandzak-Region. Mittel der Bundesregierung: 50 000 Euro.
– 2009: „CSSP (Christian-Schwarz-Schilling-Projekt)“: Mediation zwischen
den Roma-Gemeinden in Bujanovac. Mittel der Bundesregierung: ca.
10 000 Euro.
Drucksache 17/8984 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode– 2010: „CSSP (Christian-Schwarz-Schilling-Projekt)“: Mediation zwischen
den Roma-Gemeinden in Bujanovac. Mittel der Bundesregierung: ca.
10 000 Euro aus Hauptprojekt und 30 000 Euro aus zusätzlichem Projekt.
– 2011: „CSSP (Christian-Schwarz-Schilling-Projekt)“: Mediation zwischen
den Roma-Gemeinden sowie den albanischen und serbischen Volksgruppen
in Bujanovac. Mittel der Bundesregierung: ca. 131 000 Euro aus
Hauptprojekt.
Neben den gezielt auf Roma gerichteten Projekten haben Angehörige der Roma
auch an zahlreichen anderen aus dem „Stabilitätspakt Südosteuropa“
finanzierten Maßnahmen des Auswärtigen Amts Anteil, ohne dass dieser Anteil
quantifiziert werden könnte, da eine Unterscheidung nach Ethnien in der Regel nicht
vorgenommen wird.
In der EJR Mazedonien hat die Deutsche Botschaft im Rahmen humanitärer
Kleinstprojekte 2010 in Bitola an der Grund- und Mittelschule Giorgi Sugarev
zwei Klassenzimmer renoviert und ausgestattet (Volumen: 7 639 Euro) sowie
im Jahr 2011 in der Roma-Siedlung Vinica in Zusammenarbeit mit der
Gemeinde Vinica einen Sportplatz (40×20 m) errichtet (Volumen: 19 121 Euro)
und in Topaana/Skopje der Nichtregierungsorganisation MIR
Ausstattungsgegenstände zur Unterrichtung von Roma-Kindern zur Vorbereitung auf den
Schulbesuch zur Verfügung gestellt (Volumen: 1 300 Euro).
Zu einem seit 2009 laufenden OSZE-Projekt zur Lehrerfortbildung (inzwischen
staatlich als Praktikum anerkannte landesweite Lehrerfortbildung in der
Unterrichtung ethnischer Minderheiten in der Form von Erteilung von
Nachhilfeunterricht, darunter jährlich 40 Roma-Kinder in der Nichtregierungsorganisation
Sumnal) werden seit 2010 Zuschüsse aus dem Haushalt des Auswärtigen Amts
geleistet (2010: 35 000 Euro; 2011: 25 000 Euro; 2012 geplant: 50 000 Euro).
In Montenegro hat der Deutsche Volkshochschulverband ein Modellprojekt mit
der „Roma Scholarship Foundation“ (Fondacija za stipendiranje Roma, FSR)
initiiert, in dem von Februar 2007 bis August 2008 in Kooperation mit dem
nationalen Arbeitsamt und der Berufsbildungsbehörde ein Grund- und
Berufsbildungsprogramm für junge Analphabeten der Roma-Gemeinschaft in
verschiedenen Städten Montenegros entwickelt wurde. Hierdurch erreichten 61
Personen eine berufliche Erstausbildung. Zudem hat das Projekt erstmalig das
offizielle montenegrinische funktionale Grundbildungsprogramm (PEFO) in die
Praxis umgesetzt und zu neuen Berufsstandards und
Berufsbildungsprogrammen geführt. Finanziert wurde das Projekt mit 163 000 Euro aus EU-Mitteln
sowie ca. 20 000 Euro aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung.
25. Bestanden oder bestehen neben der Zahlung von finanziellen
Rückkehrhilfen weitere Rückkehrprogramme bezüglich der genannten Staaten, die
von Bund, Ländern oder Kommunen gefördert werden, und wenn ja,
welche sind dies im Einzelnen (bitte mit Mittelausstattung angeben), und wie
werden sie im Hinblick auf ihre Nachhaltigkeit und unter
Berücksichtigung der persönlichen Lebenssituation der Betroffenen bewertet bzw.
evaluiert?
Auf Bundesebene besteht neben dem Bund-Länder-Rückkehrförderprogramm
REAG/GARP kein weiteres Rückkehrprogramm für die genannten Staaten.
Über Rückkehrprogramme von Ländern und Kommunen für die genannten
Staaten liegen keine Erkenntnisse vor. Diese wären innerhalb der gegebenen
Frist nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand zu beschaffen gewesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/8984Bekannt ist, dass der Arbeiter-Samariter-Bund 2010 für den Neubau bzw. die
Instandsetzung von 18 Wohneinheiten und Hilfsgüter für Roma, Ashkali und
Ägypter in Serbien ca. 180 000 Euro aufgewendet hat. 1993 hat das Land
Nordrhein-Westfalen den Bau von 120 Wohnungen für Romarückkehrer
finanziert.
26. Kann die Bundesregierung den Eindruck bestätigen, wonach ein
wesentlicher Anteil der Personen aus den betroffenen Staaten, die heute in der
Bundesrepublik Deutschland oder in anderen EU-Ländern Asyl
beantragen, bereits vorher in der Bundesrepublik Deutschland bzw. in einem
anderen Land der EU gelebt haben, und welche Erkenntnisse liegen hierzu
vor?
Wie bewertet sie angesichts dieses Umstands die Nachhaltigkeit von
Rückkehrprogrammen bzw. die Sinnhaftigkeit der Abschiebung von
Personen, die über einen längeren Zeitraum in Deutschland bzw. in der EU
gelebt haben und hier sozialisiert worden sind?
Mehrfachanträge (d. h. Asylanträge in dem gleichen oder in einem anderen
Mitgliedstaat) kommen generell in wesentlichem Umfang vor, auch bei dem in
der Frage umschriebenen Personenkreis. Beispielsweise haben allein serbische
Staatsangehörige in den Jahren 2010 und 2011 in Deutschland 4 228
Asylfolgeanträge gestellt, also zuvor bereits in der Deutschland erfolglos Asyl
beantragt. Ergänzend wird auf die Antworten zu den Fragen 33 und 34
verwiesen. Zur Problematik der Mehrfachanträge und im Hinblick auf die
Problematik der EU-Binnenmigration wird ferner auf den Tätigkeitsbericht 2010 der
EURODAC-Zentraleinheit zur Vorlage beim Europäischen Parlament und
beim Rat vom 12. September 2011, KOM(2011) 549 endgültig, Seite 7 ff.
verwiesen. Danach deuten die verfügbaren Daten darauf hin, dass Personen, die
sich illegal in einem anderen Mitgliedstaat als dem aufhalten, in dem sie vorher
einen Asylantrag gestellt hatten, meistens in einigen wenigen Mitgliedstaaten
vorzufinden sind, nämlich insbesondere in Deutschland (6 652), der Schweiz
(2 542), den Niederlanden (3 415), Frankreich (2 232) und Österreich (1 668).
Ebenfalls für das Jahr 2010 berichtet Eurostat (Asylum applicants and first
instance decisions on asylum applications in 2010 vom 29. März 2011) von
einem Anstieg der Asylanträge in Deutschland um ca. 16 000 bei
gleichzeitigem Rückgang der Asylanträge in der Europäischen Union um ca. 6 000. Vor
diesem Hintergrund der erheblich gestiegenen Bedeutung der Bundesrepublik
Deutschland als Zielstaat illegaler Migration bzw. von Asylmigration kommt
der Rückkehrpolitik besondere Bedeutung zu.
Ein Ausländer hat nach § 50 Absatz 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes
(AufenthG) das Bundesgebiet unverzüglich bzw. innerhalb einer ihm zur Ausreise
gesetzten Frist zu verlassen, wenn er einen erforderlichen Aufenthaltstitel nicht
oder nicht mehr besitzt und ein Aufenthaltsrecht nach dem
Assoziationsabkommen EWG/Türkei nicht oder nicht mehr besteht. Bei der Durchsetzung der
Ausreisepflicht setzen Bund und Länder auf den Vorrang der freiwilligen
Rückkehr vor zwangsweisen Rückführungen und fördern die freiwillige Rückkehr
im Rahmen des Rückkehrförderprogramms REAG/GARP (Reintegration and
Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/Government Assisted
Repatriation Programme). Sofern die freiwillige Erfüllung der Ausreisepflicht
nicht gesichert ist oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
eine Überwachung der Ausreise erforderlich erscheint, ist ein vollziehbar
ausreisepflichtiger Ausländer abzuschieben (§ 58 Absatz 1 AufenthG).
Drucksache 17/8984 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode27. Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass die Mitglieder der
Roma-Minderheiten in ihren Herkunftsstaaten zu Sündenböcken für
eventuelle Einschränkungen der Visa-Freiheit gemacht werden könnten,
der Anti- Ziganismus also durch die Politik der EU indirekt weiter
gestärkt wird, und welche Maßnahmen sollen dieser möglichen erneuten
Zunahme von Anti-Ziganismus gegebenenfalls entgegenwirken?
Die sog. Schutzklausel zur vorübergehenden Wiedereinführung der
Visumpflicht wird nach ihrem Inkrafttreten mit der Änderung der Visumverordnung
für alle visumfreien Drittstaaten gelten und sich nicht ausschließlich auf die
Staaten des Westlichen Balkans beschränken. Im Übrigen geht die
Bundesregierung davon aus, dass durch die Thematisierung der Lage der Roma durch
die Europäische Kommission, die Brüsseler Gremien und die Mitgliedstaaten
auch in diesem Kontext das grundsätzliche Bewusstsein der Regierungen in der
Region für die Notwendigkeit der nachhaltigen Verbesserung ihrer Situation
gestärkt werden kann. Den Regierungen der betroffenen Staaten auf dem
Westlichen Balkan ist zudem bewusst, dass die volle rechtliche Gleichstellung von
Minderheiten, auch der Roma, sowie deren gleichberechtigte Teilhabe ein
wesentliches Element der Bewertung für alle (potenziellen) Beitrittskandidaten
der Europäischen Union darstellt. Vor diesem Hintergrund wird weiter auf die
Verbesserung der sozialen Integration der Roma hingewirkt.
28. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Erkenntnissen des
UN-Flüchtlingskommissariats („Asylum Levels and Trends in
Industrialized Countries. First half 2011“, S. 9), der unter Bezugnahme auf
Zahlen aus Ländern, die den Herkunftsort von Flüchtlingen erfassen,
feststellt, dass bis zu vier Fünftel der Asylsuchenden aus Serbien in den EU-
Staaten ursprünglich aus dem Kosovo stammen, und wie bewertet sie
diesen Umstand?
Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, dass aus der geschilderten
Herkunftsstruktur eigenständige Schlussfolgerungen gezogen oder darauf gestützte
Bewertungen vorgenommen werden können. Im Übrigen wird auf die Antwort
zu Frage 33 verwiesen.
29. Was weiß die Bundesregierung über die Entwicklung der Situation der
Roma im bzw. aus dem Kosovo, die 1999 im Rahmen eines „regional
containment“ (regionale Eindämmung) von Flüchtlingsbewegungen in
der Region belassen wurden?
Inwieweit konnte damit eine dauerhafte Lösung für die betroffenen
Vertriebenen und Flüchtlinge gefunden werden, und wie bewertet die
Bundesregierung diese Strategie im Nachhinein?
a) Inwieweit wurde für die Sicherheit und Unterbringung der im Kosovo
verbliebenen Roma im und nach dem Krieg der NATO gegen die
Bundesrepublik Jugoslawien gesorgt?
Was weiß die Bundesregierung über das Schicksal dieser
Binnenvertriebenen, z. B. der ca. 200 Roma und Ashkali, die in einem
Armeeschuppen in Leposavic untergebracht worden waren, heute?
b) Inwieweit fühlt sich die Bundesregierung in besonderer Weise für
diese Menschen verantwortlich, auch vor dem Hintergrund, dass sich
die Sicherheitslage und Lebenssituation der Roma im Kosovo
insbesondere infolge des NATO-Krieges dramatisch verschlechterte?
Der Bundesregierung ist keine der Fragestellung entsprechende Strategie
bekannt.
Für die Sicherheit der im Kosovo verbliebenen Bevölkerung, darunter auch
Angehörige der Roma, war nach den Auseinandersetzungen im Jahr 1999 in
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/8984erster Linie die Kosovo Force (KFOR) zuständig. Eine Unterbringung der
Roma erfolgte unter anderem in Lagern, von denen aber fast alle im Laufe der
Zeit aufgelöst wurden. Das Lager in Leposavic besteht noch. Aufgrund der in
Kosovo bestehenden Freizügigkeit haben sich Roma auch an anderen Orten in
Kosovo niedergelassen.
Für die Sicherheit aller Bevölkerungsgruppen in Kosovo sind neben den
kosovarischen Behörden auch KFOR und die EU-Rechtstaatlichkeitsmission
EULEX zuständig, an denen sich Deutschland maßgeblich beteiligt. Darüber
hinaus fördert die Bundesrepublik Deutschland zahlreiche Projekte in Kosovo,
die eine nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation der Roma (wie auch der
Ashkali und der Ägypter) zum Ziel haben.
30. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Anteil von Menschen
an den Asylsuchenden aus Serbien, Montenegro und Mazedonien, die
ursprünglich im Zuge des Kosovokrieges 1999 nach Deutschland geflohen
waren und in den letzten Jahren in die Region zurückgekehrt sind bzw.
abgeschoben wurden?
Welche allgemeinen Erkenntnisse gibt es hierzu aus den Asylanhörungen
der genannten Asylsuchenden aus Serbien, Mazedonien und Montenegro?
Die Bundesregierung verfügt über keine statistischen Auswertungen im Sinne
der Fragestellung. Bei Anhörungen in Asylverfahren wird grundsätzlich die
aktuelle Verfolgungssituation ermittelt. Dabei können zwar auch länger
zurückliegende Ereignisse von Bedeutung sein, dies bedarf aber der Feststellung im
konkreten Einzelfall.
31. Inwieweit werden Angaben über Asylsuchende, deren Asylantrag (als
„missbräuchlich“) abgelehnt wurde, an die Herkunftsstaaten
weitergegeben, wenn es sich um Asylsuchende aus Serbien, Montenegro oder
Mazedonien handelt?
Hat einer der genannten Staaten sich mit einem entsprechenden Anliegen
an die Bundesregierung gewandt, und was war die Reaktion?
Eine Datenweitergabe aus einzelnen Asylverfahren an die Herkunftsländer
erfolgt nicht. Statistische Angaben werden grundsätzlich zur Verfügung gestellt.
Entsprechende Anfragen wurden und werden in diesem Sinne beantwortet.
32. Hält es die Bundesregierung für rechtlich zulässig und mit den Zwecken
und Zielen internationaler Übereinkommen zum Menschenrechtsschutz
für vereinbar, Menschen in einen Staat abzuschieben, in denen ihnen der
Entzug des Passes (und damit die Möglichkeit, das eigene Land verlassen
zu können) oder andere Sanktionen drohen, die mit (angeblichen)
Rechtsverstößen oder angeblich unberechtigten Asylgesuchen in einem anderen
Staat begründet werden?
Welche Sanktionen sieht das deutsche Recht gegen Deutsche vor, denen
von einem anderen Staat eine Täuschung im Zusammenhang mit ihrer
Einreise vorgeworfen wird?
Nach § 60 Absatz 6 AufenthG stehen die Gefahr einer strafrechtlichen
Verfolgung und einer nach der Rechtsordnung eines anderen Staates gesetzmäßigen
Bestrafung der Abschiebung grundsätzlich nicht entgegen, sofern sich aus den
Absätzen 2 bis 5 nichts anderes ergibt. Danach ist die Abschiebung
insbesondere dann unzulässig, wenn dem Betroffenen im Aufnahmestaat Folter,
unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder die
Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe droht oder die Abschiebung aus
sonstigen Gründen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ver-
Drucksache 17/8984 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodestoßen würde. Ist der Zielstaat selbst Vertragsstaat der EMRK – wie bei Serbien,
Montenegro und Mazedonien der Fall – kann ein Abschiebeverbot nur dann
angenommen werden, wenn dem Ausländer nach seiner Abschiebung schwere
und irreparable Misshandlungen drohen und effektiver Rechtsschutz – auch
durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – nicht oder nicht
rechtzeitig zu erreichen ist. Hierfür gibt es vorliegend keine Anhaltspunkte.
33. Wie viele Personen aus den Ländern Serbien, Mazedonien, Montenegro,
Bosnien-Herzegowina und Albanien stellten seit Anfang 2009 einen
Asylantrag in der Bundesrepublik Deutschland (bitte jeweils nach
Herkunftsländern und Monaten differenzieren und jeweils den Anteil von
Roma-Angehörigen und Personen mit Geburtsort bzw. vorherigem
Aufenthalt in Deutschland angeben)?
Die Angaben können, soweit vorliegend, den folgenden Tabellen entnommen
werden.
Asylbewerber 2009
(Erst- und Folgeanträge)
EJR
Mazedonien Serbien Montenegro Albanien
Bosnien und
Herzegowina
Januar 2009 15 67 2 8 14
Februar 2009 19 61 1 2 8
März 2009 11 84 6 3 18
April 2009 9 72 1 4 44
Mai 2009 6 95 14 2 21
Juni 2009 9 85 4 – 14
Juli 2009 15 66 8 6 15
August 2009 15 48 5 3 33
September 2009 8 109 13 7 26
Oktober 2009 13 44 18 10 14
November 2009 14 72 11 4 18
Dezember 2009 14 54 10 4 21
Jahr 2009* 158 891 97 55 252
Asylbewerber 2010
(Erst- und Folgeanträge)
EJR
Mazedonien Serbien Montenegro Albanien
Bosnien und
Herzegowina
Januar 2010 14 88 2 3 27
Februar 2010 25 127 5 4 20
März 2010 86 210 4 2 37
April 2010 57 245 5 6 7
Mai 2010 48 186 1 5 26
Juni 2010 112 146 15 1 35
Juli 2010 139 203 3 2 17
August 2010 264 379 3 1 24
September 2010 759 1 049 8 1 24
Oktober 2010 1 083 1 481 6 14 9
November 2010 666 1 562 23 3 77
Dezember 2010 177 945 6 4 43
Jahr 2010* 3 547 6 795 94 46 354
* Aufgrund nachträglicher Berichtigungen können die Monatswerte nicht zu den jeweiligen Jahreswerten addiert werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/8984Die Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge differenziert
nicht nach dem Geburtsort. Der Anteil der im Ausländerzentralregister (AZR)
zum Stichtag 31. Dezember 2011 erfassten Asylbewerber der Jahre 2009 bis
2011, der in der Bundesrepublik Deutschland geboren wurde, betrug bei
Staatsangehörigen aus Serbien etwa 9 Prozent, aus der EJR Mazedonien etwa 5
Prozent, aus Montenegro etwa 22 Prozent, aus Bosnien und Herzegowina etwa
13 Prozent und aus Albanien etwa 4 Prozent.
Zu Personen mit vorherigem Aufenthalt in Deutschland liegen keine validen
Daten vor.
34. Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, wie viele
dieser asylsuchenden Personen bereits wieder abgeschoben wurden oder
„freiwillig“ ausgereist sind und wie lange die Asylverfahren in Bezug auf
die einzelnen Herkunftsstaaten im Durchschnitt dauern?
Von diesen Personen waren im Ausländerzentralregister zum Stichtag 31.
Dezember 2011 gut 40 Prozent als nicht mehr aufhältig erfasst.
Die Gesamtverfahrensdauer, die sich auf die bei Behörden oder Gerichten
abgeschlossenen Asylverfahren des Jahres 2010 bezieht, betrug bei den
Herkunftsländern Serbien 7 Monate, bei der EJR Mazedonien 3,8 Monate, bei
Montenegro 9,7 Monate, bei Bosnien-Herzegowina 13 Monate und bei
Albanien 13,7 Monate.
Asylbewerber 2011
(Erst- und Folgeanträge)
EJR
Mazedonien Serbien Montenegro Albanien
Bosnien und
Herzegowina
Januar 2011 142 666 4 6 22
Februar 2011 104 516 4 – 19
März 2011 205 478 9 2 18
April 2011 168 317 7 13 15
Mai 2011 106 184 4 7 33
Juni 2011 71 129 8 14 20
Juli 2011 53 133 3 2 16
August 2011 108 275 20 5 64
September 2011 133 534 13 2 40
Oktober 2011 157 1 061 22 9 60
November 2011 297 1 396 26 16 54
Dezember 2011 185 1 233 4 9 38
Jahr 2011* 1 753 6 990 127 87 407
jeweiliger Anteil der Asylbewerber mit der Volkszugehörigkeit „Roma“ in Prozent
EJR Mazedonien Serbien Montenegro Albanien
Bosnien und
Herzegowina
Jahr 2009 55,1 69,6 74,2 – 68,3
Jahr 2010 86,2 94,8 72,3 – 75,1
Jahr 2011 86,8 92,7 66,1 4,6 75,4
* Aufgrund nachträglicher Berichtigungen können die Monatswerte nicht zu den jeweiligen Jahreswerten addiert werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]