Entwicklung und Planung unbemannter Systeme in der Bundeswehr
der Abgeordneten Agnes Brugger, Tom Koenigs, Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy, Tom Koenigs, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die rasante Entwicklung der Mikroelektronik, die exponentielle Steigerung der Rechenleistung und der stete Fortschritt in der Robotik wirken sich auch in hohem Maße auf den militärischen Sektor aus. Aufklärungsdrohnen, Minenräumgeräte, aber auch bewaffnete unbemannte Systeme, Lenkraketen oder Marschflugkörper verändern die Vorbereitung und Durchführung von Einsätzen. In Afghanistan, Pakistan, Somalia, Jemen und im Irak wurden und werden unbemannte Systeme bereits genutzt. Insbesondere die USA und Israel haben in den letzten Jahren die Entwicklung und den Einsatz unbemannter Systeme vorangetrieben. Vor allem der Einsatz von Drohnen nimmt stetig zu.
Andere Staaten, wie China und Russland, versuchen militärtechnologisch Schritt zu halten, wodurch eine neue Rüstungsspirale in Gang gesetzt werden könnte. Die mit unbemannten Systemen verbundene Hoffnung, in bewaffneten Auseinandersetzungen eigene Opfer zu reduzieren oder ganz zu vermeiden, verleiht der Aufrüstung in diesem Bereich eine zusätzliche Dynamik.
Die zunehmende Automatisierung militärischer Systeme, aber auch die bereits seit vielen Jahren eingesetzten Marschflugkörper und vollautomatischen Raketensysteme werfen völkerrechtliche, menschenrechtliche und ethische Fragen auf.
Auch die Bundeswehr setzt immer mehr auf unbemannte Systeme. Dies hat Folgen für den Einsatz der Streitkräfte und die militärische Strategie. Bisher verfügt die Bundeswehr nicht über bewaffnete unbemannte Systeme; eine Beschaffung des so genannten Wirkmittels zur abstandsfähigen Bekämpfung von Einzel- u. Punktzielen (WABEP) wurde bis auf Weiteres verschoben. Ab 2014 beabsichtigt die Bundeswehr, drei derzeit geleaste Drohnen vom Typ IAI Heron durch drei leistungsfähigere unbemannte Luftfahrtzeuge vom Typ Predator B zu ersetzen. Bisher plant das Bundesministerium der Verteidigung nach eigenen Angaben, diese Drohnen lediglich unbewaffnet und zur Aufklärung einzusetzen. Technisch ist die Drohne jedoch durch leichte Modifikationen auch in der Lage, bewaffnet zu werden. Die Luftwaffe stünde auf diese Weise kurz vor dem Erwerb der Fähigkeit zur Verbringung von Waffen mit unbemannten Systemen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen40
Inwieweit wurden und werden von der Bundesregierung Forschungsprogramme zur militärischen Nutzung unbemannter Systeme zu Land, zu Wasser und in der Luft in Auftrag gegeben bzw. unterstützt, die über die aufgezeigten Systeme im Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages zum „Stand und Perspektiven der militärischen Nutzung unbemannter Systeme“ (Bundestagsdrucksache 17/6904) hinausgehen (bitte Projektname, Träger bzw. Beteiligte, Inhalt und Ziel sowie Höhe der Förderung und Haushaltstitel nennen)?
Welche Überlegungen zur mittelfristigen (bis 2025) Fähigkeitsentwicklung unbemannter Systeme der Luftwaffe, des Heeres und der Marine werden derzeit angestrengt?
Erwägt die Bundeswehr die Anschaffung waffenfähiger unbemannter Systeme jenseits der im Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zum „Stand und Perspektiven der militärischen Nutzung unbemannter Systeme“ (Bundestagsdrucksache 17/6904) aufgeführten Systeme?
Wenn ja, in welchem Zeitraum sollen welche Systeme mit welchen Fähigkeiten für welche Einsatzszenarien a) für die Luftwaffe, b) für das Heer, c) für die Marine angeschafft werden?
Welche Einsatzszenarien und Verwendungsmöglichkeiten für bestehende sowie geplante unbewaffnete und bewaffnete unbemannte Systeme durch die Bundeswehr sieht die Bundesregierung in Zukunft vor?
Welche strategische Rolle wird unbewaffneten und bewaffneten unbemannten Systemen im Rahmen der Reform und zukünftigen Ausrichtung der Bundeswehr zugeschrieben?
Umfasst die Ausbildung der Drohnenpiloten, die für den Einsatz der geleasten Heron ausgebildet wurden und werden auch Schulungsanteile, die sie mit den zusätzlichen Möglichkeiten einer bewaffneten Variante vertraut machen?
Mit welchem Modell sollen nach aktuellem Planungsstand die Drohnen des Typs IAI Heron ersetzt werden, die derzeit durch die Bundeswehr geleast werden?
Welche Einsatzszenarien und Verwendungsmöglichkeiten durch die Bundeswehr sind für das Nachfolgemodell vorgesehen, und welche Fähigkeiten soll das System abdecken?
Welche strategische Rolle wird dem Nachfolgemodell im Rahmen der Reform und zukünftigen Ausrichtung der Bundeswehr zugeschrieben?
Wie bewertet die Bundesregierung völkerrechtlich, militärstrategisch und militärtaktisch den Einsatz bewaffneter Drohnen zur Tötung von gegnerischen Kämpfern außerhalb von akuten Gefechtssituationen in asymmetrischen Konflikten?
a) Inwiefern beteiligt sich die Bundeswehr an solchen Operationen?
b) Inwiefern beteiligt sich die Bundeswehr an solchen Operationen jenseits des Einsatzes von unbemannten Systemen?
Inwiefern hält die Bundesregierung den Einsatz von bewaffneten unbemannten Systemen zur Bekämpfung von Gegnern in a) nichtinternationalen bewaffneten Konflikten, b) internationalen bewaffneten Konflikten mit dem humanitären Völkerrecht sowie menschenrechtlichen Verpflichtungen bzw. des völkerrechtlichen Lebensschutzes vereinbar?
Wie bewertet die Bundesregierung die psychologische Wirkung des Einsatzes unbewaffneter und bewaffneter Drohnen in nichtinternationalen bewaffneten Konflikten?
Werden Aufständische nach Ansicht der Bundesregierung durch den Einsatz unbemannter Systeme eher demoralisiert oder ergibt sich ein zusätzlicher Mobilisierungseffekt?
Welchen möglichen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen dem verstärkten Einsatz unbemannter Systeme in nichtinternationalen bewaffneten Konflikten und der Radikalisierung des Gegners bis hin zu Terroranschlägen im Entsendeland?
Erwägt die Bundesregierung, bewaffnete sowie unbewaffnete unbemannte Systeme jenseits bewaffneter Konflikte auch zur Gefahrenabwehr sowie Strafverfolgung (Law Enforcement) einzusetzen?
Inwiefern plant die Bundesregierung, mit Blick auf den Einsatz unbemannter Systeme zu Wasser, zu Land und in der Luft – inklusive bereits länger genutzter Waffensysteme und -Munition wie Marschflugkörpern, Boden-Boden-, Boden-Luft- sowie Luft-Boden-Raketen – ihrer Verpflichtung nach Artikel 36 des Zusatzprotokolls I (ZP I) zu den Genfer Abkommen über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte nachzukommen, nach der „bei der Prüfung, Entwicklung, Beschaffung oder Einführung neuer Waffen oder neuer Mittel oder neuer Methoden der Kriegführung festzustellen [ist], ob ihre Verwendung stets oder unter bestimmten Umständen durch dieses Protokoll oder durch eine andere auf die Hohe Vertragspartei anwendbare Regel des Völkerrechts verboten wäre“?
Wenn nein, warum nicht?
Inwiefern sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, eine umfassende rüstungskontrollpolitische Bestandsaufnahme mit Blick auf unbewaffnete und bewaffnete unbemannte Systeme vorzunehmen, wie sie u. a. vom Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung in seinem Bericht zum „Stand und Perspektiven der militärischen Nutzung unbemannter Systeme“ empfohlen wird?
Wenn nein, warum nicht?
Inwieweit setzt sich die Bundesregierung auf internationaler Ebene dafür ein, die derzeit gegebene Möglichkeit der atomaren Bewaffnung unbemannter Systeme entsprechend den Regelungen für den Bereich biologischer und chemischer Waffen zu verbieten?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um eine Überprüfung und ggf. Anpassung bestehender internationaler Rüstungskontrollvereinbarungen wie beispielsweise dem Washingtoner Vertrag über nukleare Mittelstreckensysteme (INF-Vertrag), dem erneuerten Vertrag zur Verringerung strategischer Waffen (New START-Vertrag) sowie dem Weltraumvertrag im Sinne einer eindeutigen Klassifizierung von unbemannten bewaffneten und unbewaffneten Systemen zu erreichen?
Welche Notwendigkeit sieht die Bundesregierung dabei, genannte Verträge sowie beispielsweise auch den angepassten Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa (AKSE) so anzupassen, dass in diesen Obergrenzen für unbemannte Waffensysteme aufgenommen werden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr der Verbreitung von Technologie und des Reengineering durch Verluste von Drohnen, die nach Absturz nicht geborgen werden können?
Welche völkerrechtliche, menschenrechtliche, ethische und moralische Abwägungen sind aus welchen Gründen nach Ansicht der Bundesregierung für den Einsatz bzw. die Unterstützung des Einsatzes bewaffneter unbemannter Systeme zur Tötung von gegnerischen Kämpferinnen und Kämpfern außerhalb von akuten Gefechtssituationen erforderlich?
Inwiefern spielen ethische und moralische Fragestellungen bei Anschaffung und Bestimmung der Verwendungsmöglichkeiten unbemannter Systeme durch die Bundeswehr eine Rolle?
a) Welche ethische und moralische Fragestellungen müssen nach Auffassung der Bundesregierung warum geprüft werden bzw. werden geprüft?
b) Zu welchem Ergebnis kommt die Bundesregierung bei der Abwägung ethischer und moralischer Fragestellungen?
c) Erachtet die Bundesregierung eine Befassung des Nationalen Ethikrates mit diesen Fragestellungen für sinnvoll? Falls nein, warum nicht?
Hält die Bundesregierung an ihrer Ansicht fest, dass der Einsatz bewaffneter unbemannter Systeme zur Tötung von gegnerischen Kämpferinnen und Kämpfern dem humanitären Völkerrecht widerspricht?
In welcher Weise äußert die Bundesregierung gegenüber ihrem größten Bündnispartner, den USA, diese Rechtsauffassung?
Wie will die Bundesregierung langfristig verhindern, dass die Standorte im Inland, von denen aus unbemannte Systeme geführt oder die zur Auswertung von Aufklärungsdaten unbemannter Systeme genutzt werden, zu legitimen Angriffszielen durch gegnerische Kräfte im Rahmen einer bewaffneten Auseinandersetzung werden?
Wie schätzt die Bundesregierung die mit der Programmierung von Entscheidungsprozessen (Zielverfolgung, automatische alternative Zielauswahl etc.) verbundenen Risiken beim Einsatz unbewaffneter und bewaffneter unbemannter Systeme – inklusive Marschflugkörpern, Interkontinentalraketen sowie ähnlichen Wirkmitteln – ein?
Wie bewertet die Bundesregierung die Risiken durch Fehlprogrammierung, Systemstörungen und Defekte beim Einsatz unbewaffneter und bewaffneter unbemannter Systeme?
Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko von durch Dritte verursachten Störungen und Steuerungseingriffen beim Einsatz unbewaffneter und bewaffneter unbemannter Systeme?
Wie wirken sich nach Ansicht der Bundesregierung der Einsatz unbemannter Systeme und die Programmierung von Entscheidungsprozessen (Zielverfolgung, automatische alternative Zielauswahl etc.) bei Militäreinsätzen auf die Zurechnung von Verantwortlichkeit im Falle der Verletzung völkerrechtlicher und menschenrechtlicher Normen, beispielsweise bei der Tötung oder Verwundung von Menschen, aus?
Wie wirkt sich nach Ansicht der Bundesregierung der Einsatz unbemannter Systeme auf die Fähigkeit zur verlässlichen Unterscheidung von Kombattantinnen und Kombattanten sowie Nichtkombattantinnen und Nichtkombattanten zum Schutz der Zivilbevölkerung aus?
Wie stellt die Bundesregierung beim Einsatz unbemannter Systeme die völkerrechtlich gebotene Unterscheidung zwischen Kombattantinnen und Kombattanten sowie Nichtkombattantinnen und Nichtkombattanten sicher, sodass der Schutz der Zivilbevölkerung gewahrt ist?
Vor welchen Herausforderungen ist das Völkerrecht, das humanitäre Völkerrecht und der internationale Menschenrechtsschutz durch den Einsatz von unbemannten bewaffneten Systemen nach Einschätzung der Bundesregierung gestellt?
Welche Auswirkungen haben der zunehmende Einsatz unbemannter Systeme und die Programmierung von Entscheidungsprozessen (Zielverfolgung, automatische alternative Zielauswahl) nach Ansicht der Bundesregierung im Hinblick auf ethische Leitprinzipien der Bundeswehr, wie z. B. der Inneren Führung?
a) Ist der Einsatz von Lenkraketen und Marschflugkörpern durch die Bundeswehr nach Ansicht der Bundesregierung bereits problematisch?
b) Wenn nicht, warum nicht?
Welche internationalen Übereinkünfte im Bereich der Rüstungs- und Exportkontrolle gelten nach Einschätzung der Bundesregierung schon jetzt für unbemannte Systeme, und welche Folgen ergeben sich jeweils für die Beschaffung und den Export?
Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit einer internationalen Regulierung des Einsatzes unbemannter Systeme (bitte insbesondere auf bewaffnete unbemannte Systeme eingehen)?
Welche Form und welchen Inhalt sollen internationale Regulierungen für den Einsatz unbemannter Systeme nach Ansicht der Bundesregierung haben (bitte insbesondere auf bewaffnete unbemannte Systeme eingehen)?
Erachtet es die Bundesregierung als geboten, dass die letzte Entscheidung über einen Waffeneinsatz beim Einsatz unbemannter Systeme immer bei einer natürlichen Person liegen muss?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, an welchem Punkt sollte diese Letztentscheidung aus Sicht der Bundesregierung sinnvollerweise getroffen werden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit einer internationalen Übereinkunft, dass die letzte Entscheidung über einen Waffeneinsatz beim Einsatz unbemannter Systeme immer bei einer natürlichen Person liegen muss?
Gibt es Initiativen seitens der Bundesregierung zur internationalen Regulierung des Einsatzes unbemannter Systeme?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
a) Hält die Bundesregierung es für technisch und rechtlich möglich den Euro Hawk dahingehend zu befähigen, um auch den Inhalt von Mobilfunkgesprächen auswerten zu können?
b) Wie wird der Schutz des Artikel 10 des Grundgesetzes (GG) bei Einsätzen des Euro Hawk gewährleistet?
Gilt dieser nach Ansicht der Bundesregierung nur für Inländer oder stellt der Schutz des Artikel 10 GG ein Menschenrecht dar?
Von welchen Standorten der Bundeswehr werden zukünftig unbemannte Systeme geführt, und an welchen Standorten werden die mit diesem System gewonnenen Daten ausgewertet?