Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Yvonne Ploetz, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Christine Buchholz, Eva Bulling-Schröter, Dr. Martina Bunge, Dr. Dagmar Enkelmann, Annette Groth, Inge Höger, Dr. Barbara Höll, Dr. Lukrezia Jochimsen, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Katrin Kunert, Cornelia Möhring, Petra Pau, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Sabine Stüber, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Katrin Werner, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im November 2011 wurden die ersten Teilergebnisse einer von der Bundesregierung bereits 2007 beauftragten Studie zum Thema „Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Behinderung und Beeinträchtigung in Deutschland“ vorgelegt. Eine entsprechende Expertinnen- und Expertengruppe wurde unter der Ägide des Interdisziplinären Zentrums für Frauen- und Geschlechterforschung an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften der Universität Bielefeld zusammengeführt. Bereits die jetzt vorliegenden Resultate der Studie geben einen Einblick über das Ausmaß der Gewalterfahrungen von Frauen und Mädchen mit Behinderung. Die Studie zeigt zugleich den wechselseitigen Zusammenhang von Gewalt und gesundheitlicher Beeinträchtigung bzw. Behinderung im Leben der betroffenen Frauen und Mädchen. Bereits im Kindes- und Jugendalter sind diese zwei- bis dreimal häufiger sexuellem Missbrauch ausgesetzt als im weiblichen Bevölkerungsdurchschnitt. Gleiches gilt auch im Erwachsenenleben dieser Frauen. Die Gewalt geschieht überwiegend im sozialen Nahraum von Familie oder Partnerschaft sowie in Einrichtungen und am Arbeitsplatz.
Insgesamt macht die Studie deutlich, „dass Frauen mit Behinderungen bislang unzureichend vor körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt geschützt und darüber hinaus vielfältigen Formen von Diskriminierung und struktureller Gewalt ausgesetzt sind.“ (Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Behinderung und Beeinträchtigungen in Deutschland. Eine repräsentative Untersuchung im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – BMFSFJ. Zusammenfassung, November 2011, S.12). Die betroffenen Frauen können die erlittene Gewalt und Diskriminierung häufig nicht thematisieren. Solches gilt ebenso im institutionellen Kontext – sei es in Heimen, Werkstätten, Gesundheitseinrichtungen, bei Ämtern und Behörden. Zugleich gibt es kaum Beschwerdemöglichkeiten oder einen Zugang zu Schutzeinrichtungen. So sind der überwiegende Anteil der bestehenden Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen sowie deren Informationsangebote nicht barrierefrei erreichbar. In Einrichtungen für behinderte Frauen (und Männer) fehlt es oft an einer ausreichenden Sensibilisierung des Personals. Die betroffenen Frauen und Mädchen geraten vielmehr in ein strukturelles Abhängigkeitsverhältnis zu Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen Institutionen.
Seit März 2009 ist das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) in der Bundesrepublik Deutschland geltendes Recht. Diese betont in Artikel 6 die besondere Benachteiligung von Frauen und Mädchen mit Behinderung und fordert „Maßnahmen zur Sicherung der vollen Entfaltung, der Förderung und des Empowerments von Frauen“.
Um dieser Forderung nachzukommen, finanzierte das BMFSFJ ein Pilotprojekt „Frauenbeauftragte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Wohneinrichtungen“ (verantwortlich Weibernetz e. V., Laufzeit Ende 2008 bis Mai 2011). In diesem Projekt wurden insgesamt 16 Frauen mit Lernschwierigkeiten (die Projektverantwortlichen nutzen diese Bezeichnung aus der Behindertenbewegung statt der Bezeichnung „geistige Behinderung“) und deren aktive Unterstützerinnen geschult. 14 Frauen sind auch nach Auslaufen des Projektes weiterhin als Frauenbeauftragte in Werkstätten oder Wohneinrichtungen tätig. Das Projekt hat gezeigt, dass die Förderung von Frauenbeauftragten in Einrichtungen Teil einer aktiven Präventionsarbeit gegen Gewalt sein kann und der Gleichstellungsarbeit neue Impulse gibt. Frauenbeauftragte stärken das Selbstvertrauen und das Selbstbewusstsein von Frauen mit Behinderung und fördern notwendige Veränderungen in den Einrichtungen, um Gewalt zu verhindern oder wirksam zu ahnden.
Die seit Jahren von der Bundesregierung aufgelegten Projekte (siehe Bundestagsdrucksachen 16/11603 und 16/9934) haben am Ausmaß sexualisierter Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderungen wenig geändert.
Die Studie jedoch zeigt dringenden Handlungsbedarf insbesondere im Lichte von Artikel 16 der UN- Behindertenrechtskonvention. (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Schattenübersetzung des NETZ- WERK ARTIKEL 3 Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e. V.). In ihm verpflichten sich die Vertragsstaaten „alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- Sozial-, Bildungs- und sonstigen Maßnahmen“ zu ergreifen, „um Menschen mit Behinderungen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Wohnung vor jeder Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch, einschließlich ihrer auf der Geschlechtszugehörigkeit basierenden Aspekte, zu schützen“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wie viele Anzeigen gegen häusliche und sexualisierte Gewalt wurden in den Jahren von 2005 bis 2011 erstattet, und wie hoch war der jeweilige Anteil von Anzeigen, die Frauen und Mädchen mit Behinderungen betreffen?
Wie viele Ermittlungsverfahren zu sexualisierter und/oder häuslicher Gewalt gegenüber Frauen und Mädchen wurden – jeweils auf die Jahre von 2005 bis 2011 bezogen – aufgenommen, wie viele wurden eingestellt, und wie hoch ist jeweils der Anteil von aufgenommenen und eingestellten Ermittlungsverfahren, die Frauen und Mädchen mit Behinderungen betreffen?
Wie viele Gerichtsverfahren zu sexualisierter und/oder häuslicher Gewalt wurden jährlich zwischen den Jahren 2005 und 2011 eröffnet, wie viele davon betrafen Frauen und Mädchen mit Behinderungen, und wie hoch ist die Verurteilungsquote insgesamt und bezogen auf Frauen und Mädchen mit Behinderungen?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass Fälle von sexualisierter und/oder häuslicher Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderungen bei der Polizei und Justiz von speziell geschulten Expertinnen und Experten bearbeitet werden?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Ergebnisse des – in einigen Regionen der Bundesrepublik Deutschland bereits erprobten – Verfahrens der anonymen Beweissicherung vor, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zum bundesweiten Ausbau dieses Verfahrens auch für Frauen und Mädchen mit Behinderungen?
Wie begründet die Bundesregierung die noch immer fehlende Klarstellung in § 179 des Strafgesetzbuchs, dass „behindert“ nicht gleichbedeutend ist mit „widerstandsunfähig“, und welche Schritte wurden unternommen, um diese gesetzliche Hintertür zu schließen, die es erlaubt, sexualisierte Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderungen als Vergehen und nicht als Verbrechen zu behandeln?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das Pilotprojekt von Frauenbeauftragten in Einrichtungen wie Werkstätten und Wohnheimen weiter zu fördern und auszubauen?
Befürwortet die Bundesregierung, Frauenbeauftragte in Werkstätten und Wohnheimen als verbindlichen Standard rechtlich zu verallgemeinern? Wenn nein, mit welcher Begründung?
Welchen gesetzlichen Änderungsbedarf sieht die Bundesregierung, insbesondere für die Werkstättenverordnung, die Werkstättenmitwirkungsverordnung, um vor allem den Schutz von Frauen vor sexualisierter Gewalt zu verbessern, die Aufdeckung von Missbrauch und Gewalt zu erleichtern sowie nachhaltige Sanktionen gegen Täter verbindlich vorzuschreiben?
Welche gesetzgeberischen Initiativen will die Bundesregierung im Sinne der Verbesserung des Schutzes von Frauen und Mädchen mit Behinderungen im Rahmen der Heimgesetzgebung ergreifen?
Wie könnte die Position von Frauenbeauftragten hier verankert und mit entsprechenden Standards ausgestattet werden?
Welche Mitwirkungsrechte sollen den Frauenbeauftragten eingeräumt werden?
Welche Sanktionsmöglichkeiten sollten in Fällen von Gewalt verankert werden?
Wie soll die finanzielle Sicherung der „notwendigen Bedingungen“ für Frauenbeauftragte entsprechend den Empfehlungen von Weibernetz e. V. erfolgen (Frauenbeauftragte in Einrichtungen – Projektergebnisse und Empfehlungen, Weibernetz e. V., November 2011)?
Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, damit Frauen und Mädchen mit Behinderungen, die von Gewalt betroffen sind, einen barrierefreien Zugang zu Hilfs- und Schutzeinrichtungen entsprechend der Forderung des CEDAW-Ausschusses der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau in seinen abschließenden Bemerkungen zum sechsten Staatenbericht der Bundesregierung vom 10. Februar 2009, erhalten?
Welchen weiteren Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung angesichts des Ausmaßes von Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderung, um ein flächendeckendes Hilfs- und Unterstützungssystem für die Betroffenen zu schaffen, sei es in Einrichtungen oder im familiären Umfeld?
Wie stellt sich für das Haushaltsjahr 2012 die finanzielle und personelle Absicherung der Frauenhäuser dar?
Wie viele Frauenhäuser sind mit speziellen Angeboten für Frauen und Mädchen mit Behinderung barrierefrei?
Welche weiteren Programme zur Entwicklung barrierefreier Frauenhäuser sind geplant?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung eines Sofortprogrammes zur Schaffung barrierefreier Beratungsstellen sowie zur Fortbildung von Beraterinnen und Beratern sowie Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern, um sachkundiger und im Sinne der Selbstbestimmung der betroffenen Frauen und Mädchen auf sexualisierte und/oder häusliche Gewalt reagieren zu können?
Welche finanziellen Ressourcen stellt die Bundesregierung 2012 den Selbsthilfeinitiativen von Frauen mit Behinderung zur Verfügung, um präventiv und juristisch gegen sexualisierte und/oder häusliche Gewalt vorzugehen?
Welche bundesweit nutzbaren Informationsangebote stellt die Bundesregierung gegenwärtig in leichter Sprache bereit, und welche weiteren Informationsangebote barrierefreier Kommunikation bestehen und sollen entwickelt werden?
Wie sichert die Bundesregierung die barrierefreie Nutzungsmöglichkeit des bundesweiten Hilfetelefons, insbesondere für die in der Studie als besonders von Gewalt betroffen hervorgehobenen gehörlosen und sehbehinderten Frauen, sowie Frauen mit psychischen Beeinträchtigungen und Lernschwierigkeiten?
Wie ist – angesichts des Umfangs der Gewaltformen, zu denen das bundesweite Hilfetelefon nutzbar sein soll (häusliche Gewalt, Stalking, Zwangsverheiratung, Gewalt im Namen der „Ehre“, Frauenhandel, Zwangsprostitution, Genitalverstümmelung, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz oder im öffentlichen Raum sowie Gewalt gegen Migrantinnen und Frauen mit verschiedenen Behinderungen) – die jeweilige Spezifik als auch die Mehrdimensionalität der notwendigen Beratungsleistungen gesichert, vor allem vor dem Hintergrund, dass ebenso Migrantinnen mit Behinderungen dieses Hilfsangebot nutzen können?
Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Studie „Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Behinderung und Beeinträchtigungen …“ die Forderung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, ein Klagerecht bei Antidiskriminierungsfällen sowie Sanktionsmöglichkeiten für den Fall zu erhalten, dass ihr notwendige Informationen vorenthalten werden?
Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung für die personelle und finanzielle Ausstattung der Antidiskriminierungsstelle angesichts der Tatsache, dass die Studie auf eine erhebliche Dunkelziffer von sexualisierten und/oder häuslichen Gewaltakten gegenüber Frauen mit Behinderung verweist und angesichts der Forderung des CEDAW-Ausschusses zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, „eine Erweiterung des Mandats der Antidiskriminierungsstelle in Betracht zu ziehen und sie mit zusätzlichen Untersuchungs- und Sanktionsbefugnissen auszustatten“ (CEDAW- Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, 43. Sitzung, CEDAW/C/DEU/CO/6 vom 10. Februar 2009, S. 9)?