Finanzielle Forderungen der Deutschen Bahn AG an den „Zug der Erinnerung“
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Steffen Bockhahn, Roland Claus, Dr. Lukrezia Jochimsen, Katrin Kunert, Caren Lay, Sabine Leidig, Dr. Gesine Lötzsch, Kornelia Möller, Jens Petermann, Ingrid Remmers, Dr. Ilja Seifert, Kersten Steinke, Sabine Stüber, Dr. Kirsten Tackmann, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der gemeinnützige Verein „Zug der Erinnerung e. V.“ unterhält seit Ende 2007 eine Ausstellung, die an die Deportation der jüdischen Bevölkerung Europas durch die Deutsche Reichsbahn erinnert. Der Ausstellungswagen hat bereits an vielen Bahnhöfen Station gemacht und erfreut sich eines hohen Publikumsinteresses. Die Resonanz ist auch im politischen Bereich sehr positiv; so hat der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages in einer Beschlussempfehlung in der 16. Legislaturperiode (Bundestagsdrucksache 16/10565) festgehalten, Projekte wie der „Zug der Erinnerung“ seien „für eine lebendige und zukunftsorientierte Erinnerungskultur unverzichtbar.“
Weniger positiv ist allerdings die Reaktion der Deutschen Bahn AG (DB AG). Der „Zug der Erinnerung“ klagt seit seiner Gründung, dass die DB AG durch bürokratische Gängelei und finanzielle Forderungen das Erinnerungsprojekt behindere. Vor allem die Berechnung von Trassen- und Stationskosten steht auch in der öffentlichen Kritik. Seit seiner Gründung musste der Verein nach eigenen Angaben mehrere Zehntausend Euro an die DB AG abführen. Der Verein führt in einem Gutachten vom November 2009 an, die Summe, die die Deutsche Reichsbahn durch die Deportationen verdient habe, betrage nach heutigem Wert rund 445 Mio. Euro, mit Zinsen rund 2 Mrd. Euro. Laut einer Pressemitteilung vom 19. Oktober 2011 sei von dieser Schuld „noch nicht einmal 0,1 Prozent“ beglichen. Die Bundesregierung hat darauf hingewiesen, der Bund könne, obwohl Alleineigentümer der DB AG, ,keine zwingenden Vorgaben zum Umgang mit dem „Zug der Erinnerung“ machen.‘ (Bundestagsdrucksache 16/8018).
Gleichwohl hat der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Erwartung geäußert, die DB AG werde die vom „Zug der Erinnerung“ erhobenen Gebühren „eins zu eins“ an den Verein zurückspenden (Antwort auf die Mündliche Frage 12 der Abgeordneten Sevim Dağdelen vom 9. April 2008, Plenarprotokoll 16/153, S. 16103 A).
Eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages kommt allerdings zu dem Schluss, dass die Rechtsgrundlage, auf der die DB AG die Gebühren berechnet, „zweifelhaft“ sei. Das zugrunde liegende Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) diene dem Zweck, einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb auf der Schiene beim Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen sicherzustellen. Der „Zug der Erinnerung“ sei aber kein Wettbewerber gegenüber herkömmlichen gewerblichen Eisenbahnverkehrsunternehmen, so dass die Anwendung des AEG zweifelhaft sei. Das Gleiche gilt für die Berechnung der Stationsservicegebühren: Auch hier werde der „Zug der Erinnerung“ wie ein gewöhnliches auf dem Markt konkurrierendes Eisenbahnverkehrsunternehmen behandelt. Ausdrücklich bestätigt der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages, dass die DB AG durch Ausnahmeregelungen zumindest auf die Stationsentgelte verzichten könnte.
Die DB AG weigert sich bislang, von der Verzichtmöglichkeit Gebrauch zu machen. Zwar hat sie im Sommer 2009 einen Großteil der Einnahmen, die sie vom „Zug der Erinnerung“ erhalten hatte, zurückgespendet (über die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“). Seither hat der „Zug der Erinnerung“ jedoch weitere 100 000 Euro Gebühren an die DB AG zahlen müssen, ohne dass die DB AG zu weiteren Spenden/Rückerstattungen bereit ist: In einem Schreiben an den „Zug der Erinnerung“ von September 2011, das den Fragestellern vorliegt, erklärt sie, den Ausstellungszug nur noch „generell unterstützen“ zu wollen, „nicht aber finanziell“. Der „Zug der Erinnerung“ sieht sich derzeit außerstande, weitere Fahrten zu unternehmen, so dass ein wichtiges gedenkpolitisches Instrument droht, stillgelegt zu werden.
Sollten Appelle an die DB AG nichts fruchten, ist eine Gesetzesänderung zu erwägen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie hoch waren die Gebühren, die dem Ausstellungsprojekt „Zug der Erinnerung“ seit Januar 2008 berechnet worden sind (bitte nach Jahren darstellen und jeweils Trassen-, Stations- und Nebenkosten angeben)?
Hat die DB AG in der Vergangenheit Spenden an den „Zug der Erinnerung“ getätigt, und wenn ja, in welcher Höhe? Decken diese die vom „Zug der Erinnerung“ berechneten Gebühren (bitte soweit rechtlich möglich genaue Beträge angeben)?
a) Inwieweit und in welcher Höhe sind dem „Zug der Erinnerung“ seitens der DB AG über Dritte Spenden zugeleitet worden?
b) Decken diese Spenden die bis heute vom „Zug der Erinnerung“ erhobenen Gebühren?
c) Falls die Spenden die Gebühren nicht decken, ist die DB AG bereit, die Differenz durch (ggf. weitere) Spenden auszugleichen, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, unter welchen Bedingungen?
Sofern die von der DB AG geleisteten Spenden die erhobenen Gebühren nicht ausgleichen, bleibt die Bundesregierung bei ihrer Position, dass diese Gebühren von der DB AG eins zu eins an den „Zug der Erinnerung“ zurückgespendet werden sollten?
Wenn nein, warum nicht, und wenn ja,
a) was hat die Bundesregierung unternommen, um innerhalb der DB AG diese Position zu vertreten,
b) inwiefern hat die Bundesregierung auf Aufsichtsratsversammlungen das Thema zur Sprache gebracht,
c) wie haben die Verantwortlichen der DB AG darauf reagiert,
d) welche weiteren Schritte will die Bundesregierung unternehmen?
Welche Zahlungen will die Bundesregierung als Nachfolgerin des Eigentümers der Deutschen Reichsbahn an die Opfer der NS-Deportationen vornehmen, angesichts der Tatsache, dass die Deutsche Reichsbahn Deportationseinnahmen in Höhe von umgerechnet 445 Mio. bzw. mit Zinsen rund 2 Mrd. Euro erzielt hat (bitte begründen)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Berechnung von Gebühren an den „Zug der Erinnerung“ vor dem Hintergrund der genannten Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, der die Rechtsgrundlage für „zweifelhaft“ erklärt?
Inwiefern ist das Gutachten innerhalb der DB AG erörtert worden, und zu welchen Konsequenzen hat es geführt?
Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung als Alleineigentümerin der DB AG, um diese dazu zu bewegen, von ihrer Möglichkeit auf ausnahmsweisen Verzicht auf die Berechnung von Stations- und Anschlussgebühren Gebrauch zu machen, und wie stellt sich die DB AG hierzu?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von Gerichtsverfahren in den USA, in denen NS-Opfer bzw. ihre Verbände von der DB AG Entschädigungen fordern?
a) Wie haben sich die Prozesse oder Prozessvorbereitungen bis heute entwickelt?
b) Wie ist der gegenwärtige Prozessstand?
c) Inwiefern ist die Bundesregierung beteiligt?
d) Welche Position nimmt die Bundesregierung zu den (angekündigten) Klagen ein, insbesondere zum Anliegen, dass die Deportationsgewinne der Deutschen Reichsbahn an NS-Opferverbände abgeführt werden sollen?
e) Inwiefern thematisiert die Bundesregierung diese Klagen in den Gremien der DB AG?
f) Welche Position vertritt die DB AG?
Auf welche Weise hat die Bundesregierung den „Zug der Erinnerung“ seit 2008 unterstützt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, durch eine gesetzliche Klarstellung (etwa des § 14 Absatz 4 und 5 AEG und der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung) Initiativen wie den „Zug der Erinnerung“ generell von der Pflicht zur Zahlung von Trassen- und Stationspreisen zu befreien, und inwiefern beabsichtigt sie selbst, entsprechende Schritte einzuleiten?