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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Sicherungslücke im Übergang vom Arbeitslosengeld in eine Erwerbsminderungsrente

Mögliche Fallkonstellationen, Anzahl der Betroffenen seit 2007, tatsächliche Sicherung des Lebensunterhalts in der Übergangszeit, Bewertung der Wartezeit, Gegenmaßnahmen und Lösungsansätze<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

07.05.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/901719. 03. 2012

Sicherungslücke im Übergang vom Arbeitslosengeld in eine Erwerbsminderungsrente

der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, Heidrun Dittrich, Klaus Ernst, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Yvonne Ploetz, Ingrid Remmers, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Aufgrund der Regelung in § 101 Absatz 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) werden Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet.

Für Beziehende von Arbeitslosengeld nach dem SGB III kann deshalb im Übergang in eine Erwerbsminderungsrente eine Sicherungslücke entstehen, weil der § 125 Absatz 1 SGB III eine Weiterzahlung von Arbeitslosengeld nur so lange vorschreibt, bis der Antrag auf Erwerbsminderungsrente bewilligt ist.

Endet die bis dahin geltende Nahtlosigkeit kann die Bundesagentur für Arbeit mit Verweis auf die mangelnde Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt (§ 119 SGB III) die Leistungen einstellen. Die Betroffenen verlieren damit nicht nur die Leistungen, mit denen sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können, sondern auch den Krankenversicherungsschutz und sind u. U. für Monate auf eigenes Einkommen oder Vermögen, und wenn solches nicht vorhanden ist, auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII bzw. Sozialgeld nach dem SGB II mit den entsprechenden restriktiven Bedürftigkeitsprüfungen verwiesen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

In welcher Fallkonstellation tut sich die beschriebene Sicherungslücke im Übergang von Arbeitslosengeld I in eine Erwerbsminderungsrente auf, und wie lange kann diese längstens bestehen?

2

Wie viele Fälle gab es in den Jahren 2011, 2010, 2009, 2008 und 2007 jeweils sowie insgesamt, in denen Arbeitslosengeld-Beziehende, eine Erwerbsminderungsrente bewilligt bekamen und deshalb keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung mehr erhielten?

3

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, wie diese Personen ihren Lebensunterhalt bestritten?

In wie vielen Fällen wurden Leistungen nach dem SGB XII bzw. SGB II beantragt, in wie vielen Fällen bewilligt und in wie vielen Fällen aufgrund von Überschreitung der Grenzen für Schonvermögen oder der Anrechnung von Partnereinkommen nicht bewilligt?

4

In wie vielen Fällen wurden die Betroffenen auf Darlehen nach § 23 Absatz 5 SGB II oder § 91 SGB XII verwiesen?

5

Wie erfolgte in solchen Fällen die Rückzahlung der Darlehen, und wie wurde sichergestellt, dass die ab Beginn des siebten Monats nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlte Erwerbsminderungsrente durch die Rückzahlungsmodalitäten nicht soweit gemindert wurde, dass das Existenzminimum nicht mehr gewährleistet war?

6

Wie bewertet die Bundesregierung, dass die Arbeitsagenturen bei Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente mit Verweis auf § 119 SGB III die Zahlungen einstellen angesichts der Tatsache, dass die bewilligte Erwerbsminderungsrente nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats gezahlt wird, und dem Betroffenen damit Versicherungsleistungen vorenthalten werden?

7

Wie begründet sich die Wartezeit von sechs Monaten (§ 101 SGB VI) auf eine Erwerbsminderungsrente vor dem Hintergrund, dass Erwerbsminderungsrenten ohnehin nur noch auf Zeit gewährt werden und der Feststellung der Erwerbsminderung durch den Rentenversicherungsträger in der Regel bereits eine längere Episode geminderter Leistungsfähigkeit und/ oder Krankengeldbezug vorausgegangen ist?

8

Sieht die Bundesregierung politischen Handlungsbedarf zur Schließung der beschriebenen Schutzlücke, und wenn nein, warum nicht?

9

Würde die Bundesregierung zustimmen, dass eine geringe Zahl von Betroffenen kein Grund sein kann, eine offensichtlich bestehende rechtliche Regelungslücke, die sich für die Betroffenen zu einem schweren Nachteil und einer hohen finanziellen Belastung auswirken kann, nicht zu schließen?

Wenn nein, warum sieht die Bundesregierung dies anders?

10

Wie könnte die beschriebene Sicherungslücke nach Ansicht der Bundesregierung am besten geschlossen werden?

11

Hält sie eine Ergänzung des § 125 SGB III um eine Regelung für bewilligte Erwerbsminderungsrenten für eine sachgerechte Lösung, und wenn nein, warum nicht?

12

Hält die Bundesregierung auch einen Verzicht auf die sechsmonatige Wartezeit nach § 101 SGB VI für eine mögliche Lösung, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 19. März 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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