Kostenpflichtige Rufnummern der Arbeitsagenturen
der Abgeordneten Cornelia Möhring, Katja Kipping, Yvonne Ploetz, Ingrid Remmers, Dr. Ilja Seifert, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In den letzten Wochen haben sich vermehrt Bürgerinnen und Bürger an Bundestagsabgeordnete gewandt, weil sie von Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit aufgefordert wurden, sich per kostenpflichtiger Rufnummer mit ihnen in Verbindung zu setzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie viele (Gesamtzahl) und welche der 10 Regionaldirektionen, 178 Agenturen und mehr als 610 Geschäftsstellen der Bundesagentur für Arbeit bieten für Telefonate von Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch und ratsuchenden Bürgerinnen und Bürgern kostenlose Rufnummern an?
Gibt es für den Umgang mit kostenlosen und kostenpflichtigen Rufnummern in der Bundesagentur für Arbeit zentrale Richtlinien, und wenn ja, was besagen diese?
Welche kostenpflichtigen Rufnummern werden in den Regionaldirektionen, Agenturen, Geschäftsstellen und Jobcentern angeboten, durch wen und nach welchen Kriterien wurden die entsprechenden Anbieter ausgewählt, und wie hoch sind die Preise dieser Rufnummern Sind diese in den Schreiben der jeweiligen Dienststellen deutlich erkennbar als kostenpflichtig gekennzeichnet?
Werden in den Gebieten, in denen ALG-I- und ALG-II-Bezieherinnen und -Bezieher (ALG: Arbeitslosengeld) sowie deren in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen für Telefonate mit der zuständigen Arbeitsagentur/dem zuständigen Jobcenter keine kostenlosen Rufnummern zur Verfügung stehen, die erhöhten Bedarfe der Betroffenen erfasst und vergütet/erstattet?
Welche Einnahmen haben die Telefonanbieter oder andere Beteiligte der Privatwirtschaft oder der öffentlichen Hand in den Jahren 2010 und 2011 aus kostenpflichtigen Rufnummern der Bundesagentur für Arbeit und ihren Agenturen und Dienststellen erzielt (bitte nach Jahr und Empfänger der Einnahme aufschlüsseln)?