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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Ausbau der Pflegeinfrastruktur durch Pflegestützpunkte und Pflegeberatung

Aus- und Aufbau der Pflegestützpunkte und der Pflegeberatung, Stand der Umsetzung, Verbesserungsmaßnahmen, Zusammenarbeit zwischen Pflegestützpunkten und anderen Servicestellen, Beteiligung der privaten Pflegeversicherung, Berater und Informationsmaterialien in den Pflegestützpunkten, Versorgungsmanagement gemäß SGB V, Konzeptionen und Organisationsformen der Pflegeberatung, Beratungsgutschein gemäß Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG), Qualität von Beratungsleistungen<br /> (insgesamt 29 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

16.04.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/920328. 03. 2012

Ausbau der Pflegeinfrastruktur durch Pflegestützpunkte und Pflegeberatung

der Abgeordneten Hilde Mattheis, Dr. Karl Lauterbach, Bärbel Bas, Petra Ernstberger, Elke Ferner, Dr. Edgar Franke, Iris Gleicke, Angelika Graf (Rosenheim), Petra Hinz (Essen), Ute Kumpf, Steffen-Claudio Lemme, Caren Marks, Thomas Oppermann, Mechthild Rawert, Dr. Carola Reimann, Ewald Schurer, Dr. Marlies Volkmer, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vom 1. Juli 2008 wurde die Einrichtung von Pflegestützpunkten nach § 92c des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) ermöglicht. Ziel der Pflegestützpunkte ist es, eine wohnortnahe Organisation von Beratung und Versorgung Hilfsbedürftiger und ihrer Angehörigen zu gewährleisten. Neben dem Aufbau von Pflegestützpunkten wurde daher auch der Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung im § 7a SGB XI festgeschrieben.

Der Aus- und Aufbau der Pflegestützpunkte und der Pflegeberatung hat vor dem Hintergrund des demographischen Wandels eine zentrale Bedeutung. Pflegestützpunkte sollen eine niedrigschwellige und fallbezogene Unterstützung für Menschen mit Pflege-, Versorgungs- und Betreuungsbedarf ermöglichen. Sie sollen eine unabhängige und neutrale Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen gewährleisten. Durch Pflegestützpunkte soll auf den Einzelfall bezogen sichergestellt werden, dass Pflegeberatung ohne lange Wege stattfinden kann. Die Aufgabe der Pflegeberatung ist es, den Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung für Pflegebedürftige und für deren Angehörige möglichst frühzeitig, gegebenenfalls auch im Vorfeld einer Pflegesituation umzusetzen. Die Pflegeberatung umfasst die Auswahl und Inanspruchnahme von vorgesehenen Sozialleistungen und Hilfsangeboten und die umfassende Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- und Betreuungsbedarf im Sinne eines an den Kundinnen und Kunden orientierten Unterstützungsmanagements. Die Beraterinnen und Berater sollen darüber hinaus eine auf den individuellen Einzelfall ausgerichtete Beratung für Hilfs- und Unterstützungsleistungen, die über das SGB XI hinausgehen, gewährleisten. Sie sollen sich mit den Leistungserbringern und den Kommunen vor Ort vernetzen und dadurch passgenaue Hilfe anbieten. Ohne diese Unterstützung fiele es den meisten Betroffenen schwer, ihre Situation zu bewerkstelligen. Durch die Beratung in den Pflegestützpunkten können Fehlentscheidungen der Betroffenen und Angehörigen verhindert werden. Überdies wird der Grundsatz „ambulant vor stationär“ gestärkt.

Mit Inkrafttreten des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes wurde in allen Bundesländern, mit Ausnahme von Sachsen und Sachsen-Anhalt, mit dem Aufbau von Pflegestützpunkten begonnen. Die Bundesländer Sachsen und Sachsen-Anhalt haben ein anderes Modell der vernetzten Pflegeberatung gewählt. Der Ausbau der Pflegestützpunkte erfolgt sehr unterschiedlich. Während Rheinland-Pfalz mit insgesamt 135 Pflegestützpunkten eine flächendeckende und wohnortnahe Beratungsstruktur anbieten kann, stehen andere Bundesländer erst am Beginn des Ausbaus ihrer Pflegeinfrastruktur. Die Anschubfinanzierung für den Ausbau der Pflegestützpunkte lief am 30. Juni 2011 aus und wurde durch die Bundesregierung nicht verlängert. Die zur Verfügung gestellten Bundesmittel in Höhe von 60 Mio. Euro wurden von den Bundesländern nur in einer Höhe von etwa 11 Mio. Euro abgerufen.

Pflegestützpunkte als Hilfesysteme vor Ort gilt es zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund müssen umfassende Kenntnisse über die Beratungsbedürfnisse von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen sowie über Angebotsstruktur der Pflegestützpunkte vor Ort gewonnen werden. Ziel muss es sein, die Arbeit in den Pflegestützpunkten zu verbessern und so gut wie möglich auf die Bedürfnisse der Hilfebedürftigen auszurichten.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Stand Umsetzung der Pflegestützpunkte- und Pflegeberatung

Fragen29

1

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, warum die Mittel für die Anschubfinanzierung der Pflegestützpunkte von fast allen Bundesländern nicht vollständig abgerufen wurden?

2

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die gegebenenfalls vorhandenen unterschiedlichen Beratungsleistungen in den einzelnen Pflegestützpunkten in den einzelnen Bundesländern?

3

Welche niedrigschwelligen Angebotsstrukturen für Pflegeberatung werden durch Pflegestützpunkte gewährleistet (zum Beispiel kundenfreundliche Öffnungszeiten, Gewährleistung von Barrierefreiheit, Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, sichtbare Ausschilderungen etc.)?

4

Gibt es Erkenntnisse darüber, welche Konzeptionen und Organisationsformen der Pflegeberatung den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen an eine individuelle Beratung in Pflegestützpunkten am ehesten entsprechen?

5

Wenn ja, welche Konzeptionen und Organisationsformen sind das?

6

Welche Formen der Zusammenarbeit zwischen Pflegestützpunkten und anderen Servicestellen gibt es?

7

Wie werden gewonnene Erkenntnisse aus den Kommunen auf der Landesebene oder Bundesebene zusammengeführt, um Konsequenzen für den Umgang mit den auf Grund der demografischen Entwicklung zu erwartenden Herausforderungen an die Pflegeberatung zu ziehen?

8

Plant die Bundesregierung eine Evaluation des bestehenden Angebots der Pflegeberatung?

9

Welche Mechanismen verhindern unter Umständen eine fallbezogene Zusammenarbeit der Beraterinnen und Berater mit den zuständigen Akteuren vor Ort (zum Beispiel Datenschutzbestimmungen, Überschneidung von Zuständigkeiten etc.)?

10

In welcher Weise beteiligt sich die private Pflegeversicherung an den vorhandenen Pflegestützpunkten?

11

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, inwieweit von den Pflegestützpunkten aus auch aufsuchende Beratung auf Wunsch der Pflegebedürftigen oder ihrer Angehörigen angeboten und durchgeführt wird?

12

Gelingt es den Pflegestützpunkten, die Arbeit von Ehrenamtlichen in ihre Beratungstätigkeit zu integrieren, und in welcher Form erfolgt gegebenenfalls diese Integration?

13

Welche „best practice“-Beispiele für passgenaue fallbezogene Beratung gibt es, und wie werden diese von den Pflegestützpunkten aufgenommen?

14

Wie und auf welche Weise werden die Pflegestützpunkte vor Ort beworben?

15

Welche Materialien werden in den Pflegestützpunkten vorgehalten?

16

Gibt es in den Pflegestützpunkten Materialien in mehreren Sprachen, und wenn ja, in welchen?

17

Gibt es Materialien, die zwar nachgefragt, aber von den Pflegestützpunkten nicht vorgehalten werden können?

18

Gibt es Erkenntnisse darüber, welche Qualifikation bei Beraterinnen und Beratern vorhanden sein muss, und welche Qualifikation gegebenenfalls benötigt wird?

19

Werden die Beraterinnen und Berater in den Pflegestützpunkten kontinuierlich fort- und weitergebildet, um die Kundinnen und Kunden sachgerecht beraten zu können?

20

Welche Organisationen nutzen das Versorgungsmanagement nach § 11 Absatz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)?

21

Welche Organisationen ergreifen für das Versorgungsmanagement nach § 11 Absatz 4 SGB V die Initiative?

22

Wie wird die Umsetzung des Versorgungsmanagements nach § 11 Absatz 4 SGB V evaluiert?

23

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, ob für die im Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) geplante Umsetzung des Anspruchs auf Pflegeberatung mit Hilfe eines Beratungsgutscheins eine ausreichende Pflegeberatungsinfrastruktur vorhanden ist, die den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen ermöglicht, einen solchen Gutschein auch tatsächlich einzulösen?

24

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Qualität von Beratungsleistungen nach dem im Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) neu einzurichtenden § 7b SGB XI sicherzustellen?

25

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, wie viele Pflegestützpunkte mit welcher personellen Ausstattung bezogen auf die jeweilige Einwohnerzahl notwendig sind, um eine wohnortnahe und flächendeckende Pflegeberatung der gesamten Bevölkerung sicherzustellen?

26

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Pflegeberatung in den Pflegestützpunkten dahingehend zu unterstützen, dass im Rahmen eines umfassenden „Case Managements“ Pflegeberatung mit anderen Beratungsbedürfnissen (zum Beispiel der Sozialberatung) verknüpft werden kann, um das Ziel einer fallbezogenen „Beratung aus einer Hand“ zu stärken?

27

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um weitere Erkenntnisse über die Arbeit der Pflegestützpunkte zu erlangen?

28

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Arbeit der Pflegestützpunkte kontinuierlich zu verbessern?

29

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung hinsichtlich des weiteren Ausbaus der Pflegeberatung in wohnortnahen Pflegestützpunkten?

Berlin, den 28. März 2012

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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