Schattenbanken – Gefahren und Sachstand der nationalen und internationalen Regulierungsanstrengungen
der Abgeordneten Dr. Carsten Sieling, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Joachim Poß, Manfred Zöllmer, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Kein Akteur, kein Produkt, keine Region sollte unreguliert bleiben – so lautete die Forderung der G20 nach dem Gipfel in Washington im November 2008. Doch das zentrale Versprechen der Politik wurde nie eingelöst. Im Gegenteil: Jenseits des klassischen Bankgeschäfts führen Schattenbanken im Jahr fünf nach der Subprime-Krise ein unreguliertes Eigenleben und bewegen in der Regel ungestört gigantische Summen. Der internationale Finanzstabilitätsrat (FSB) schätzt das Volumen auf 60 Billionen US-Dollar. Zunehmende Regulierung für Banken, wie gestiegene Eigenkapitalanforderungen, lassen den Umgehungsanreiz weiter wachsen. Die Finanzinstitute, die ihre Bilanzrisiken loswerden müssen, finden im Schattenbankensektor willkommene Abnehmer.
Die Datenlage ist weiter unzureichend. Wo ausgelagerte Risiken landen – ob sie beispielsweise konzentriert bei einem Marktteilnehmer liegen – lässt sich nicht sagen. Das „Schlupfloch“ wächst weiter. Transaktionen der Schattenbanken haben sich zwischen den Jahren 2002 und 2010 mehr als verdoppelt. Das entspricht mittlerweile einem Anteil von 25 bis 30 Prozent des Finanzmarktes.
Bereits die Finanzkrise 2008 hat gezeigt, dass der Schattenbankensektor direkt, sowie indirekt durch seine vielfältige und undurchschaubare Vernetzung mit dem regulären Bankensystem, eine Quelle systemischen Risikos ist. Heute ist der Schattenbankenbereich größer als je zuvor. Versicherungen oder Pensionsfonds sind, wie viele andere Akteure, auf der Suche nach hohen Renditen, daran beteiligt das Volumen weiter wachsen zu lassen.
Die Regulierung des Finanzmarktes bleibt unvollständig, solange es Bereiche gibt, die sich der Aufsicht und Kontrolle entziehen. Bankenregulierung alleine reicht nicht aus. Es ist Zeit, den Schattenbankensektor endlich in eine spezifische Regulierung einzubeziehen. Erst dann besteht ein Anreiz, hoch riskante Geschäfte nicht nur auszulagern – sondern zu beenden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen35
Welcher Definition des Schattenbankensektors folgt die Bundesregierung?
Teilt die Bundesregierung die Definition des „Financial Stability Board“ (FSB), nach der zum Schattenbankensystem alle Marktteilnehmer gehören, die, ohne der Bankenregulierung zu unterliegen, „Kreditintermediation“ betreiben (vgl. Pressemitteilung des FSB vom 27. Oktober 2011)?
Welches sind die relevanten Akteure des Schattenbankensektors?
Welches sind die Volumina, mit denen diese relevanten Akteure handeln?
Hat die Höhe des Fremdfinanzierungsanteils für die Bundesregierung einen Einfluss auf die etwaige Abgrenzung?
Wie hoch ist das Anlagevolumen von Hedgefonds weltweit?
Wie viele Hedgefonds sind in Deutschland mit welchem Anlagevolumen registriert?
Wie schätzt die Bundesregierung die Höhe der Kreditvergabe deutscher Banken an Schattenbanken ein?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es genug international vergleichbare Daten gibt, um die Risiken und Volumina des Schattenbankensektors korrekt einzuschätzen?
Sieht die Bundesregierung einen gesamtwirtschaftlichen Nutzen von Schattenbanken?
Liegen der Bundesregierung Daten vor, die gegebenenfalls einen Nutzen beziffern können, und wenn ja, welche?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass das System der Schattenbanken die Prozyklizität im Finanzsystem erhöht?
Welche europäischen Regulierungsvorschriften erfassen heute den Schattenbankensektor?
Wie schätzt die Bundesregierung die Risiken ein, wenn ein systemrelevantes Finanzinstitut (SIFI) als „Prime Broker“ agiert?
Wie bewertet die Bundesregierung die Zunahme von Investitionen institutioneller Großinvestoren in den Schattenbankenbereich?
Ergeben sich nach Meinung der Bundesregierung dadurch zusätzliche Anforderungen an die Transparenz und Regulierung, wenn vor allem Pensionsfonds zunehmend in den Schattenbankensektor investieren?
Wie bewertet die Bundesregierung die Eignung institutioneller Investoren hinsichtlich des Erwerbs unregulierter Kapitalmarktprodukte?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit besonderer Investitionsvorschriften für bestimmte Investoren, z. B. Pensionsfonds, wenn und soweit sie in den Schattenbankensektor investieren?
Wie bewertet die Bundesregierung die Praxis der Auslagerung von Risiken in SIVs (Structured Investment Vehicles) und Conduits?
Wie bewertet die Bundesregierung die Risiken von CDOs (Collateralized Debt Obligations)?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht von Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen Michel Barnier, dass die Zunahme von Transaktionen im Schattenbankensektor alarmierend sei (vgl. Handelsblatt vom 19. März 2012)?
Wie bewertet die Bundesregierung die kürzlich vom FSB vorgestellten fünf Eckpunkte („areas“) zur Regulierung des Schattenbankensektors (Pressemitteilung des FSB vom 1. September 2011)?
Sieht die Bundesregierung an einem der Eckpunkte weiteren Regulierungsbedarf, und wenn ja, warum?
Wie bewertet die Bundesregierung die vom FSB vorgeschlagene Regulierungsmethode der „indirekten Regulierung“ über die Verbindung des Schatten- zum normalen Bankensystem?
Wie bewertet die Bundesregierung die vom FSB vorgeschlagene Regulierungsmethode der „direkten Regulierung“ direkt bei den Schattenbanken?
Wie bewertet die Bundesregierung die vom FSB vorgeschlagene Regulierungsmethode über die Regulierung bestimmter Instrumente, die der Schattenbankensektor nutzt, z. B. Wertpapierleihen oder Rückkaufvereinbarungen („repos“), (vgl. Pressemitteilung des FSB vom 27. Oktober 2011)?
Wie bewertet die Bundesregierung den makroprudentiellen Überwachungsansatz des FSB?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass hierdurch die relevanten Risiken erkannt und gebannt werden können?
Wie bewertet die Bundesregierung den vom FSB initiierten Monitoringprozess?
Welche Institution soll im Zuge dieses Prozesses das Monitoring für Deutschland übernehmen?
Welche Behörde soll nach Meinung der Bundesregierung im Falle konkreterer Vorschläge des FSB verantwortlich für die Regulierung bzw. Intervention im Schattenbankensektor sein?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen des US-amerikanischen Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act (Dodd-Frank Act) sowie der gestiegenen Eigenkapitalvorschriften für Banken nach Basel III auf die Volumina und Akteure des Schattenbankensektors?
Hält die Bundesregierung eine synchrone Regulierung des Banken – sowie des Schattenbankensektors für wünschenswert?
Wie bewertet die Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit der Umsetzung internationaler Regulierungsmaßnahmen im Schattenbankensektor?
Unterstützt die Bundesregierung das Ansinnen der Europäischen Kommission, gegebenenfalls einen ganz neuen Gesetzentwurf zur Regulierung der Schattenbanken vorzulegen (vgl. Handelsblatt vom 19. März 2012)?
Plant die Bundesregierung eigene nationale Regulierung im Bereich des Schattenbankensektor, und wenn ja, welche?
Wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss einer möglichen Finanztransaktionssteuer auf die Handlungsmöglichkeiten, z. B. von Hedgefonds, da diese ein vergleichsweise kleines aggregiertes Anlagevolumen, aber ein anteilig sehr großes Handelsvolumen bzw. eine hohe Umschlaghäufigkeit besitzen?
Wie beteiligt sich die Bundesregierung an der derzeitigen Diskussion im FSB um die Regulierung des Schattenbankensektors?
Wie beteiligt sich die Bundesregierung an der geplanten Befragung der Europäischen Kommission um die Regulierung des Schattenbankensektors (vgl. Handelsblatt vom 19. März 2012)?
Welche weiteren Schritte für eine wirkungsvolle Regulierung hält die Bundesregierung im Schattenbankensektor für notwendig?