[Deutscher Bundestag Drucksache 17/9547
17. Wahlperiode 08. 05. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carsten Sieling, Petra Ernstberger,
Iris Gleicke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/9204 –
Schattenbanken – Gefahren und Sachstand der nationalen und internationalen
Regulierungsanstrengungen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Kein Akteur, kein Produkt, keine Region sollte unreguliert bleiben – so lautete
die Forderung der G20 nach dem Gipfel in Washington im November 2008.
Doch das zentrale Versprechen der Politik wurde nie eingelöst. Im Gegenteil:
Jenseits des klassischen Bankgeschäfts führen Schattenbanken im Jahr fünf
nach der Subprime-Krise ein unreguliertes Eigenleben und bewegen in der
Regel ungestört gigantische Summen. Der internationale Finanzstabilitätsrat
(FSB) schätzt das Volumen auf 60 Billionen US-Dollar. Zunehmende
Regulierung für Banken, wie gestiegene Eigenkapitalanforderungen, lassen den
Umgehungsanreiz weiter wachsen. Die Finanzinstitute, die ihre Bilanzrisiken
loswerden müssen, finden im Schattenbankensektor willkommene Abnehmer.
Die Datenlage ist weiter unzureichend. Wo ausgelagerte Risiken landen – ob
sie beispielsweise konzentriert bei einem Marktteilnehmer liegen – lässt sich
nicht sagen. Das „Schlupfloch“ wächst weiter. Transaktionen der
Schattenbanken haben sich zwischen den Jahren 2002 und 2010 mehr als verdoppelt.
Das entspricht mittlerweile einem Anteil von 25 bis 30 Prozent des
Finanzmarktes.
Bereits die Finanzkrise 2008 hat gezeigt, dass der Schattenbankensektor
direkt, sowie indirekt durch seine vielfältige und undurchschaubare Vernetzung
mit dem regulären Bankensystem, eine Quelle systemischen Risikos ist. Heute
ist der Schattenbankenbereich größer als je zuvor. Versicherungen oder
Pensionsfonds sind, wie viele andere Akteure, auf der Suche nach hohen
Renditen, daran beteiligt das Volumen weiter wachsen zu lassen.
Die Regulierung des Finanzmarktes bleibt unvollständig, solange es Bereiche
gibt, die sich der Aufsicht und Kontrolle entziehen. Bankenregulierung alleine
reicht nicht aus. Es ist Zeit, den Schattenbankensektor endlich in eine
spezifische Regulierung einzubeziehen. Erst dann besteht ein Anreiz, hoch riskante
Geschäfte nicht nur auszulagern – sondern zu beenden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. Mai 2012
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/9547 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Welcher Definition des Schattenbankensektors folgt die Bundesregierung?
2. Teilt die Bundesregierung die Definition des „Financial Stability Board“
(FSB), nach der zum Schattenbankensystem alle Marktteilnehmer gehören,
die, ohne der Bankenregulierung zu unterliegen, „Kreditintermediation“
betreiben (vgl. Pressemitteilung des FSB vom 27. Oktober 2011)?
Die Bundesregierung folgt der unter Federführung des FSB erarbeiteten
Definition, die das Schattenbankensystem als „System der Kreditintermediation, in
welchem Akteure und Aktivitäten von außerhalb des regulären Bankensystems
involviert sind“ umschreibt. Diese bewusst weite Definition soll alle potenziell
relevanten Bereiche und Akteure (z. B. Geldmarktfonds,
Finanzierungsgesellschaften, ABCP-Conduits, SIVs, Hedgefonds, Verbriefungen,
Wertpapierleihen, Repogeschäfte) einbeziehen und in der Lage sein, auch künftige
Entwicklungen zu berücksichtigen. Erst die Verwendung einer einheitlichen,
international akzeptierten Definition des Schattenbankensystems ermöglicht
aus Sicht der Bundesregierung seine angemessene und international
abgestimmte Überwachung und Regulierung.
3. Welches sind die relevanten Akteure des Schattenbankensektors?
Das FSB hat sich bewusst gegen eine abschließende Liste von Akteuren
entschieden. Das Finanzsystem entwickelt sich ständig weiter und, als ein Teil
dessen, auch das Schattenbankensystem. Neue Akteure würden mit einer festen
Liste nicht erfasst; Eine gewisse Flexibilität ist also erforderlich. Außerdem
sind nicht nur in Deutschland ansässige Akteure und Aktivitäten relevant.
Nach heutigem Stand werden dem Schattenbankensystem u. a.
Verbriefungszweckgesellschaften (u. a. ABCP-Conduits und Structured Investment Vehicles),
bestimmte Fonds (z. B. Geldmarktfonds, Hedgefonds und Exchange Traded
Funds/Exchange Traded Products), Kreditversicherer, Finanzunternehmen und
Prime Broker zugerechnet. Für das Verständnis des Schattenbankensystems
wichtig ist aber nicht nur die Betrachtung der Akteure, sondern auch der
Aktivitäten wie z. B. Verbriefungen, Wertpapierleihen und Repogeschäfte, an denen
auch andere Akteure (z. B. Versicherungen und Pensionsfonds) beteiligt sein
können.
4. Welches sind die Volumina, mit denen diese relevanten Akteure handeln?
Angesichts der bewusst weiten Definition des Schattenbankensystems und
mangels belastbarer, international vergleichbarer Daten sind quantitative
Aussagen zu den in ihm verfolgten Handelsaktivitäten kaum möglich. Die
bisherigen FSB-Analysen basieren deshalb im Wesentlichen auf Daten der
volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung („flow of funds“/FoF), die in den meisten
Jurisdiktionen zwischen dem Bankensektor und „other financial
intermediaries“ (OFIs) unterscheiden. Das FSB verwendet das in der FoF-Rechnung
dargestellte Aktivvermögen der OFIs näherungsweise (broadly proxied) als
Aktivvermögen des Schattenbanksystems – ausdrücklich unter Anerkennung der
Schwächen auch dieses Ansatzes (fehlende Granularität, international
uneinheitliche Begrifflichkeiten). Der letzten FSB-Auswertung zufolge hat sich das
Schattenbankensystem in der Zeit von 2002 bis 2007 mehr als verdoppelt (von
ca. 27 auf 60 Bil. US-Dollar Assets (Euro Area plus CAN, JAP, KOR, GBR,
USA, AUS), bei großen Unterschieden zwischen einzelnen Ländern. 2010:
ebenfalls 60 Bil. US-Dollar).
Daten zum internationalen Handelsvolumen, gegebenenfalls aufgegliedert nach
Akteuren, sind nicht verfügbar. Für die heterogenen Akteure in diesem Bereich
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9547wird keine gemeinsame Statistik erstellt – zumal auch herkömmliche Banken
Verbriefungen in ihren Bilanzen halten.
5. Hat die Höhe des Fremdfinanzierungsanteils für die Bundesregierung
einen Einfluss auf die etwaige Abgrenzung?
Nein, nicht unmittelbar. Innerhalb der FSB Shadow Banking Definition spielt
der Aspekt „finanzielle Hebelung“ (Leverage) jedoch eine wichtige Rolle bei
der Bewertung möglicher Risiken, da Leverage dazu beitragen kann, Risiken
zu verstärken – sowohl für ein Finanzunternehmen als auch im Finanzsystem
insgesamt.
6. Wie hoch ist das Anlagevolumen von Hedgefonds weltweit?
Die Bundesregierung verfügt über keine offiziellen Daten zum weltweiten
Anlagevolumen von Hedgefonds. Laut dem privaten Informationsdienst Hedge
Fund Research lag das Anlagevolumen Ende 2011 bei 2 000 Mrd. US-Dollar.
Für das Frühjahr 2013 werden zudem Ergebnisse des Hedge Fund Survey der
IOSCO erwartet, dem Daten vom September 2012 zugrunde liegen werden.
7. Wie viele Hedgefonds sind in Deutschland mit welchem Anlagevolumen
registriert?
Ende 2011 waren nach der Kapitalmarktstatistik der Bundesbank 25 Hedgefonds
(inkl. Dachhedgefonds) mit einem Fondsvermögen von insgesamt 1 380 Mio.
Euro in Deutschland zugelassen und gegenüber der Bundesbank meldepflichtig.
Daneben waren zum Jahresende 2011 drei ausländische Dach-Hedgefonds zum
öffentlichen Vertrieb in Deutschland zugelassen.
8. Wie schätzt die Bundesregierung die Höhe der Kreditvergabe deutscher
Banken an Schattenbanken ein?
Die durch den Schattenbankenbegriff vorgenommene Abgrenzung setzt vor
allem an der wahrgenommenen Funktion der Kreditintermediation an, nicht an
der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe (vgl. Antwort zu Frage 3).
Schon aus diesem Grund kann es keine abschließende Liste der Akteure geben.
Für die unten angeführten Typen von Akteuren im Schattenbankensystem
lassen sich aus dem Millionenkreditmeldewesen die folgenden Ausleihungen
deutscher Institute extrahieren. Die Zuordnung zu den einzelnen Gruppen ist
nicht integraler Bestandteil der Institutsmeldungen und wird von der Deutschen
Bundesbank nur fallweise manuell vorgenommen. Insofern können die
nachfolgend dargestellten Zahlen nicht als repräsentativ, sondern allenfalls als eine
Indikation betrachtet werden, die das Exposure tendenziell unterschätzt:
Typen an Akteuren Verschuldung (ausgenommen gegenüber
Mitgliedern derselben Bankengruppe)
Wertpapierfonds 170,2
Trusts, ABS-Finanzierungen 49,9
Hedgefonds 1,5
(Angaben in Mrd. Euro)
Drucksache 17/9547 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode9. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es genug international
vergleichbare Daten gibt, um die Risiken und Volumina des
Schattenbankensektors korrekt einzuschätzen?
Aus Sicht der Bundesregierung reichen die vorhandenen international
vergleichbaren Daten zur Einschätzung des Volumens des Schattenbankensystems
bzw. der aus ihm erwachsenen Risiken nicht aus (vgl. ergänzend die Antworten
zu den Fragen 4 und 8). Deshalb setzt sich die Bundesregierung sowohl auf
internationaler als auch auf europäischer Ebene für eine Verbesserung dieser
Datenlage ein.
10. Sieht die Bundesregierung einen gesamtwirtschaftlichen Nutzen von
Schattenbanken?
Liegen der Bundesregierung Daten vor, die gegebenenfalls einen Nutzen
beziffern können, und wenn ja, welche?
Funktionierende Systeme der Kreditintermediation können auch außerhalb des
klassischen Bankensektors nützlich sein, weil spezialisierte Finanzdienstleister
zusätzliche Alternativen für Finanzierungen und Finanzanlagen bereitstellen.
Zudem können sie zur Verbesserung der Risikostreuung innerhalb des
Finanzsystems beitragen. Eine konkrete Bezifferung dieses Nutzens ist allerdings
nicht möglich. Ungeachtet dieser abstrakt vorstellbaren positiven Effekte
ergeben sich aus der Komplexität des Schattenbankensystems sowie aus seiner
fehlenden Transparenz aber auch erhebliche Risiken (z. B. Prozyklizität;
unerkannter Aufbau weiterer systemischer Risiken; Regulierungsarbitrage; vgl.
(u. a.) Antworten zu den Fragen 9, 11, 13, 14, 16, 18, 19, 20 und 25).
11. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass das System der
Schattenbanken die Prozyklizität im Finanzsystem erhöht?
Bestimmte Aktivitäten bzw. Praktiken des Schattenbankensystems können
prozyklisch wirken. Ein Beispiel sind die Abschläge auf Sicherheiten im Rahmen
von Repogeschäften und Wertpapierleihen. Im Boom fallen die Abschläge
häufig geringer aus, während im Abschwung tendenziell höhere Abschläge
angesetzt werden.
12. Welche europäischen Regulierungsvorschriften erfassen heute den
Schattenbankensektor?
Unternehmen und Aktivitäten des Schattenbankensektors unterliegen heute
bereits teilweise europäischen Regulierungsvorschriften. Einerseits existieren
Regelungen, unter denen die Verbindungen des Schattenbankensystems zum
Bankensektor reguliert werden (sog. indirekte Regulierung), andererseits bestehen
Vorschriften, die unmittelbar für Schattenbankenunternehmen/-aktivitäten
gelten (sog. direkte Regulierung).
Als Folge aus der Finanzkrise wurde unter anderem die Richtlinie 2006/48/EG
über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und
Kreditinstituten (Capital Requirements Directive – CRD) in mehreren Stufen
überarbeitet, so dass Risiken aus Verbriefungen (künftig) besser reguliert werden.
Unter diesen Vorschriften dürfen Institute nur in solche Verbriefungen
investieren, bezüglich derer ein Originator, Sponsor oder ursprünglicher Kreditgeber
kontinuierlich einen materiellen (Netto-)Anteil an den verbrieften Risiken
einbehält. Darüber hinaus müssen Institute die Gewährung von
Liquiditätsfazilitäten mit mehr Eigenkapital unterlegen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9547Im Rahmen der direkten Regulierung wurden Maßnahmen erlassen, um die
Risiken aus Investmentfonds besser zu adressieren. Gemäß der Richtlinie 2011/
61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds („Alternative
Investment Fund Managers Directive“, AIFM-RL) unterliegen die Verwalter von
Investmentfonds, die nicht bereits durch die Richtlinie 2009/65/EG erfasst sind
und die in der Richtlinie definierte Schwellenwerte bezüglich der verwalteten
Vermögenswerte erreichen, künftig einer Erlaubnispflicht und einer laufenden
Aufsicht durch die zuständigen Behörden und sind unter anderem verpflichtet,
Liquiditätsrisiken besser zu überwachen. Daneben enthält die Richtlinie
umfangreiche Berichtspflichten gegenüber den zuständigen Behörden.
Börsennotierte Investmentfonds wie Exchange Traded Funds (ETF) und
(börsennotierte) Geldmarktfonds fallen größtenteils unter den Anwendungsbereich
der Richtlinie 2009/65/EG betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame
Anlagen in Wertpapieren (OGAW bzw. „Undertaking for Collective
Investments in Transferable Securities“, UCITS) oder sind als Gemischte
Sondervermögen nach dem Investmentgesetz ebenfalls reguliert. Soweit diese Fonds
weder als OGAW-Fonds noch als gemischtes Sondervermögen zugelassen sind,
unterliegen sie in Deutschland von Juli 2013 an der AIFM-RL. Die
Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat darüber hinaus
Leitlinien erlassen, unter denen die Risiken von Geldmarktfonds weiter reduziert
werden, indem die zulässigen Anlageklassen eingeschränkt und die gewichtete
durchschnittliche Zinsbindungsdauer und Restlaufzeit der
Vermögensgegenstände begrenzt wurden. ESMA arbeitet zudem derzeit an Leitlinien, die die
Risiken von ETF und anderer OGAW, die unter anderem Wertpapierleihgeschäfte
einsetzen, adressieren.
Die Europäische Kommission hat durch die Veröffentlichung ihres Grünbuchs
zum Schattenbankenwesen im März 2012 ebenfalls einen formalen
Konsultationsprozess eingeleitet.
13. Wie schätzt die Bundesregierung die Risiken ein, wenn ein
systemrelevantes Finanzinstitut (SIFI) als „Prime Broker“ agiert?
Prime Broker sind nach § 2 Absatz 15 InvG definiert als „(…) Unternehmen,
die Vermögensgegenstände von Sondervermögen nach § 112 Absatz 1 (…)
verwahren und sich diese ganz oder teilweise zur Nutzung auf eigene Rechnung
übertragen lassen und gegebenenfalls sonstige mit derartigen
Investmentvermögen verbundene Dienstleistungen erbringen.“
Aus den Prime-Brokerage-Beziehungen zwischen Bankensektor und
Schattenbankensystem ergibt sich eine enge Vernetztheit bzw. eine wechselseitige
Abhängigkeit. Für die Risikoeinschätzung im globalen Finanzsystem ist die
mittlerweile erreichte Größenordnung dieser Verbindungen nicht unerheblich,
wenngleich sie nicht exakt beziffert werden kann. Der Umstand, dass Prime-
Brokerage-Beziehungen durchaus ein systemisches Risiko bergen können,
wurde im Rahmen der Arbeiten des FSB und des Baseler Ausschusses zur
Umsetzung der G20-Agenda zur Finanzmarktreform berücksichtigt. So bezieht das
kürzlich verabschiedete Rahmenwerk zum Umgang mit global
systemrelevanten Banken (G-SIBs) sämtliche der o. g. Dienstleistungen (insbesondere) als
potenzielle Komponenten der systemischen Vernetztheit bzw. des Mangels an
Substituierbarkeit in die Bewertung der systemischen Relevanz von Banken
mit ein. Die Entwicklung eines vergleichbaren Rahmenwerkes für auf
nationaler Ebene systemrelevante Banken läuft bereits und soll zu Jahresende
abgeschlossen sein.
Drucksache 17/9547 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode14. Wie bewertet die Bundesregierung die Zunahme von Investitionen
institutioneller Großinvestoren in den Schattenbankenbereich?
Ergeben sich nach Meinung der Bundesregierung dadurch zusätzliche
Anforderungen an die Transparenz und Regulierung, wenn vor allem
Pensionsfonds zunehmend in den Schattenbankensektor investieren?
Die Entwicklung der Anlagen von Versicherungsunternehmen und
Pensionsfonds, die dem VAG unterliegen, wird von der BaFin im Rahmen der laufenden
Aufsicht beobachtet. Angesichts der relativ offenen Definition des Begriffes
„Schattenbankensystem“ (siehe Antwort zu Frage 1) ist die Zuordnung
einzelner Anlagekategorien zu diesem Bereich allerdings nicht zweifelsfrei möglich.
Die Anlagekategorie, die am ehesten dem Schattenbankenbereich zugeordnet
werden kann, ist nach Einschätzung der BaFin die Kategorie „Investitionen von
Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds bei Hedgefonds“. Diese stellen
zurzeit (per drittes Quartal 2011) 0,4 Prozent der gesamten Kapitalanlagen der
Versicherungsunternehmen dar. Diese Größenordnung ist mindestens seit dem
ersten Quartal 2010 gegeben, so dass eine Zunahme der Anlagen in
Hedgefonds nicht festzustellen ist.
15. Wie bewertet die Bundesregierung die Eignung institutioneller Investoren
hinsichtlich des Erwerbs unregulierter Kapitalmarktprodukte?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit besonderer
Investitionsvorschriften für bestimmte Investoren, z. B. Pensionsfonds, wenn und soweit
sie in den Schattenbankensektor investieren?
Institutionelle Investoren wie Pensionsfonds und Versicherungsunternehmen
unterliegen – anders als Privatanleger – umfangreichen Vorschriften betreffend
den Erwerb und die laufende Überwachung von Vermögensgegenständen. Die
auf Grundlage des § 54 Absatz 3 VAG erlassene Verordnung über die Anlage
des gebundenen Vermögens von Versicherungsunternehmen (AnlV) bzw. die
auf Basis von § 115 Absatz 2 VAG erlassene Verordnung über die Anlage des
gebundenen Vermögens von Pensionsfonds (PFKapAV) konkretisiert die
gesetzlichen Vorgaben des VAG zu diesem Thema. Der Anlagekatalog beschreibt
die konkreten Voraussetzungen der einzelnen zulässigen Kapitalanlagen (§ 2
Absatz 1 AnlV bzw. § 2 Absatz 1 PFKapAV). Darüber hinaus ist die
Verpflichtung zu einem qualifizierten Anlagemanagement und zu geeigneten internen
Kapitalanlagegrundsätzen und Kontrollverfahren (§ 1 Absatz 2 und 3 AnlV
bzw. § 1 Absatz 2 und 3 PFKapAV) von großer Bedeutung. Die BaFin hat in
ihrem Rundschreiben 4/2011 (VA) die Verwaltungspraxis hinsichtlich der
Anforderungen an das Risikomanagement bei der Anlage des gebundenen
Vermögens von Versicherungsunternehmen, ergänzend zur Sammelverfügung vom
15. April 2011 (Gz VA 54 – I 3200 – 2010/0009), näher spezifiziert. Die
Anforderungen der BaFin wurden mit diesem Rundschreiben im Jahr 2011 als
Reaktion auf Entwicklungen des Kapitalmarktes aktualisiert. Das
Rundschreiben 4/2011 (VA) wird von der BaFin auf Pensionsfonds analog angewendet.
16. Wie bewertet die Bundesregierung die Praxis der Auslagerung von
Risiken in SIVs (Structured Investment Vehicles) und Conduits?
Conduits und SIVs refinanzieren Anlagen in längerfristige Verbriefungen durch
die Begebung kurzfristiger Schuldtitel und erleichtern so den Absatz von
Verbriefungstranchen. Kreditinstitute dürfen etwaige auf diese Vehikel
transferierte Risiken erst dann bei den bankaufsichtlichen Eigenmittelanforderungen
unberücksichtigt lassen, wenn das übertragende Kreditinstitut einen wirksamen
und wesentlichen Risikotransfer nachgewiesen hat. Auch unregulierte Unter-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/9547nehmen können in die von diesen Vehikeln begebenen Instrumente investieren.
Während der Finanzkrise hat sich gezeigt, dass die von Conduits und SIVs
übernommenen Risiken bei einem möglichen Ausstieg von Investoren aus den
begebenen Instrumenten unerwartet auf regulierte Banken zurückfallen
können, wenn diese Liquiditätslinien gegenüber den von ihnen gesponsorten
Vehikeln ausgereicht hatten. Die so zu Tage getretene Unterschätzung der
Möglichkeit von Inanspruchnahmen aus solchen Verpflichtungen ist mittlerweile durch
entsprechende Anpassungen der Eigenkapitalanforderungen adressiert worden
(siehe auch Antwort zu Frage 12). Auch müssen Banken bei den auf
Verbriefungszweckgesellschaften zu übertragenden Forderungen die gleichen soliden
und klar definierten Kreditvergabekriterien anwenden wie bei nichtverbrieften
Forderungen. Conduits und SIVs sind auch weiterhin Gegenstand der
Untersuchungen des FSB zu den mit ihnen potenziell verbundenen Risiken bzw. zu
Möglichkeiten, diesen Risiken durch geeignete Regulierungsmaßnahmen
entgegenzuwirken.
17. Wie bewertet die Bundesregierung die Risiken von CDOs (Collateralized
Debt Obligations)?
Der Begriff der CDOs ist nicht eindeutig definiert. Er wird sowohl zur
Beschreibung von Verbriefungen (Asset Backed Securities/ABS) allgemein als
auch im engeren Sinn verwendet. Im engeren Sinn kann der Begriff entweder
einen Teilbereich der ABS unter Ausschluss bestimmter Verbriefungsgruppen
(z. B. unter Ausschluss der sog. Consumer ABS, Residential Mortgage Backed
Securities oder Commercial Mortgage Backed Securities) oder besonders
komplexe Verbriefungsinstrumente mit Wiederverbriefungen – bei denen andere
Verbriefungsinstrumente als Sicherheit dienen – bezeichnen. Der Risikogehalt
der CDOs hängt maßgeblich von der zugrunde liegenden Konstruktion, ihrer
Ausgestaltung als echte Verbriefung (sog. true sale) mit tatsächlicher
Übertragung eines Forderungsportfolios oder als unechte Verbriefung (sog.
synthetische Verbriefung), bei welcher lediglich das Ausfallrisiko abgebildet und
übertragen wird), und den verbrieften Vermögenswerten ab. Daher ist eine
pauschale Bewertung der Risiken von CDOs nicht möglich.
18. Teilt die Bundesregierung die Ansicht von Kommissar für Binnenmarkt
und Dienstleistungen Michel Barnier, dass die Zunahme von
Transaktionen im Schattenbankensektor alarmierend sei (vgl. Handelsblatt vom
19. März 2012)?
Deutschland beobachtet die aktuelle Entwicklung des Volumens und der
Strukturen des Schattenbankensystems aufmerksam und beteiligt sich aktiv an den
vom FSB hierzu koordinierten Arbeiten (Monitoring). Eine aktualisierte
Untersuchung auf Basis der Jahresenddaten 2012 befindet sich in Vorbereitung.
Derzeit ist es für eine Bewertung aktueller Entwicklungen noch zu früh.
Eine erhebliche Zunahme von Transaktionen im Schattenbankensystem wäre
insbesondere dann problematisch, wenn sie als Folge von Ausweichreaktionen
von Marktteilnehmern gegenüber einer intensiveren Regulierung des
Bankensektors zu interpretieren wäre.
Drucksache 17/9547 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode19. Wie bewertet die Bundesregierung die kürzlich vom FSB vorgestellten
fünf Eckpunkte („areas“) zur Regulierung des Schattenbankensektors
(Pressemitteilung des FSB vom 1. September 2011)?
20. Sieht die Bundesregierung an einem der Eckpunkte weiteren
Regulierungsbedarf, und wenn ja, warum?
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung des FSB, dass eine verbesserte
Regulierung des Schattenbankensystems unter mehreren Blickwinkeln zu
untersuchen ist, um der Komplexität dieses Systems Rechnung zu tragen. Die vom
FSB zu diesem Zweck identifizierten Schwerpunktgebiete für weitere
Untersuchungen („priority areas“: Indirekte Regulierung, Geldmarktfonds, „andere“
Schattenbank-Akteure, Verbriefungen, Wertpapierleihen und Repo-Geschäfte)
stellen eine dieser Komplexität angemessene Auswahl dar. Insbesondere ist zu
begrüßen, dass diese Untersuchungen nicht auf bestimmte Akteure beschränkt,
sondern ausdrücklich auch auf die Betrachtung relevanter
Finanzmarktaktivitäten erstreckt werden. Die Bundesregierung setzt sich hierbei insbesondere für
deutliche Verbesserungen der Transparenz und Standardisierung bei
Verbriefungen sowie die weltweite Einführung adäquater Selbstbehalte der verbrieften
Risiken ein.
Ergebnisse der zur Bearbeitung der o. a. Schwerpunktgebiete eingerichteten
Arbeitsgruppen (workstreams) sollen in Form konkreter
Regulierungsempfehlungen im zweiten Halbjahr 2012 vorgelegt werden. Die Bundesregierung
erwartet engagierte Vorschläge, die sie ihrerseits in ihre Beurteilung weiterer
Regulierungsschritte einbeziehen wird.
21. Wie bewertet die Bundesregierung die vom FSB vorgeschlagene
Regulierungsmethode der „indirekten Regulierung“ über die Verbindung des
Schatten- zum normalen Bankensystem?
Die indirekte Regulierung ist aus zwei Gründen sinnvoll. Zum einen sollten
Banken zu einer angemessenen Vorsorge gegenüber Risiken aus dem
Schattenbankensystem angehalten werden. Zum anderen entfaltet eine angemessene
Vorsorge von Banken in der Gesamtheit positive Nebenwirkungen (externe
Effekte) für die Stabilität des Finanzsystems. Wenn z. B. Banken Kredite an
Hedgefonds mit risikoreichen Strategien erheblich verteuern müssen, dann gibt
es Anreize für diese Hedgefonds, weniger riskante Strategien zu verfolgen.
Die Ziele der indirekten Regulierung sollten einerseits darin bestehen, eine
differenziertere Betrachtung der Risiken seitens der Banken zu erreichen,
andererseits sollte die indirekte Regulierung auch dazu führen, dass die Risiken aus
den Verbindungen zum Schattenbankensystem adäquaten prudenziellen
Regelungen unterliegen.
Jedoch darf auch die direkte Regulierung von Akteuren des
Schattenbankensystems als Option nicht außer Acht gelassen werden. Durch
Regulierungsarbitrage erzielte ökonomische Vorteile sollten eliminiert bzw. reduziert
werden. Daher ist es grundsätzlich sinnvoll, sowohl direkte als auch indirekte
Regulierungsansätze zu verfolgen. Die Kombination beider Ansätze ist
wirksamer, um die Risiken aus dem Schattenbankensystem zu adressieren.
22. Wie bewertet die Bundesregierung die vom FSB vorgeschlagene
Regulierungsmethode der „direkten Regulierung“ direkt bei den
Schattenbanken?
Aus Sicht der Bundesregierung bedarf es sowohl indirekter als auch direkter
Regulierungsansätze (vgl. Antwort zu Frage 21).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/954723. Wie bewertet die Bundesregierung die vom FSB vorgeschlagene
Regulierungsmethode über die Regulierung bestimmter Instrumente, die der
Schattenbanksektor nutzt, z. B. Wertpapierleihen oder
Rückkaufvereinbarungen („repos“), (vgl. Pressemitteilung des FSB vom 27. Oktober
2011)?
Wertpapierleihen und Repo-Geschäfte gehören zu den vom FSB für die
Entwicklung von Regulierungsempfehlungen identifizierten priority areas (vgl.
Antwort zu Frage 19). Derzeit untersucht die hierzu eingerichtete
Arbeitsgruppe einschlägige Marktpraktiken und daraus resultierende Risiken; sie
strebt an, Ende 2012 Empfehlungen für Regulierungsmaßnahmen
vorzuschlagen. Deutschland ist in dieser Arbeitsgruppe vertreten. Die Bundesregierung
unterstützt diese Herangehensweise des FSB und begleitet die Entwicklung
dieser Maßnahmen aktiv.
24. Wie bewertet die Bundesregierung den makroprudentiellen
Überwachungsansatz des FSB?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass hierdurch die relevanten
Risiken erkannt und gebannt werden können?
Die Bundesregierung hält den vom FSB vorgeschlagenen Ansatz für eine
Überwachung des Schattenbankensystems für sinnvoll. Wichtig ist die Herstellung
angemessener Transparenz: Die zuständigen Behörden müssen über Geschäfte,
die Risiken für das Finanzsystem bergen können, informiert sein. Das FSB hat
einen Satz relevanter Daten identifiziert, die aber (noch) nicht vollständig in
allen Ländern erhoben werden bzw. erhoben werden können. Da nicht alle
relevanten Informationen rein quantitativer Natur sind (z. B. Informationen zu
neuen Akteuren), ist ergänzend ein regelmäßiger Dialog mit Marktteilnehmern
wichtig. Im FSB wurden jährliche Erhebungen mit anschließendem
Informations- und Erfahrungsaustausch und Berichterstattung an die G20 vereinbart.
Dieser Ansatz stellt eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Status quo dar.
25. Wie bewertet die Bundesregierung den vom FSB initiierten
Monitoringprozess?
Welche Institution soll im Zuge dieses Prozesses das Monitoring für
Deutschland übernehmen?
Die Bundesregierung hält den vom FSB initiierten Überwachungsprozess
(Monitoring) für sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erfassung internationaler
Entwicklungen, da nationale Behörden in der Regel nur Daten von
Gebietsansässigen erheben können. Das internationale Finanzsystem ist aber stark
verflochten, so dass Entwicklungen in einem anderen Land auch Auswirkungen
auf Deutschland haben können (und umgekehrt). Internationale Ansätze sind
wichtig, um einerseits aussagekräftige und vergleichbare Statistiken zu erhalten
und andererseits über eine gemeinsame Diskussion auch qualitative
Erkenntnisse zu gewinnen.
In Deutschland teilen sich Bundesbank und BaFin die Zuständigkeiten bei der
Überwachung stabilitätsrelevanter Entwicklungen im Finanzsystem. Die
Bundesbank analysiert dabei die Lage und Risiken im Finanzsystem aufgrund der
ihr zugänglichen Daten. Mit dem geplanten Finanzstabilitätsgesetz soll zudem
in Zukunft die Finanzaufsicht in Deutschland um eine makroprudenzielle
Komponente ergänzt werden.
Drucksache 17/9547 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode26. Welche Behörde soll nach Meinung der Bundesregierung im Falle
konkreterer Vorschläge des FSB verantwortlich für die Regulierung bzw.
Intervention im Schattenbankensektor sein?
Die Regulierung obliegt dem Gesetzgeber und konkrete Interventionen setzen
die Verfügungsmacht über die notwendigen Instrumente voraus. Die bereits
bestehenden europäischen Regulierungsvorschriften für Unternehmen und
Aktivitäten im Schattenbankensystem weisen den nationalen Aufsichtsbehörden
und damit in Deutschland der BaFin die Überwachung entsprechender
prudenzieller Vorschriften zu. Darüber hinaus soll die Finanzaufsicht in Deutschland
mit dem Finanzstabilitätsgesetz um eine makroprudenzielle Komponente
ergänzt werden.
27. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen des US-
amerikanischen Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act
(Dodd-Frank Act) sowie der gestiegenen Eigenkapitalvorschriften für
Banken nach Basel III auf die Volumen und Akteure des
Schattenbankensektors?
Der Bundesregierung liegen keine diesbezüglichen Studien zu den
Auswirkungen des Dodd-Frank-Acts (DFA) vor. Da längst noch nicht alle Vorgaben des
DFA umgesetzt wurden bzw. deren detaillierte Ausgestaltung noch aussteht
(z. B. Volcker Rule), ist eine Bewertung der Auswirkungen dieses
Gesetzespakets zum jetzigen Zeitpunkt kaum möglich.
Die verschärften Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen für Banken
(Basel III) könnten Anreize schaffen, mit dem Ziel ihrer Umgehung Aktivitäten
aus Banken heraus in das Schattenbankensystem zu verlagern. Die Arbeiten des
FSB zielen darauf ab, dies zu verhindern.
28. Hält die Bundesregierung eine synchrone Regulierung des Banken –
sowie des Schattenbankensektors für wünschenswert?
Die Bundesregierung hält eine angemessene Regulierung sowohl des
Bankensektors als auch des Schattenbankensystems für sinnvoll (siehe Antworten zu
den Fragen 21 und 22).
29. Wie bewertet die Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit der
Umsetzung internationaler Regulierungsmaßnahmen im Schattenbankensektor?
Bei einer Verständigung der G20 auf konkrete Regulierungsschritte
übernehmen die betreffenden Staaten entsprechende politische Selbstverpflichtungen.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass diese Selbstverpflichtungen
anschließend auch umgesetzt werden.
Mit dem vom FSB erarbeiteten „Coordination Framework for Monitoring the
Implementation of Agreed G20/FSB Financial Reforms“ (CFIM) gibt es zudem
mittlerweile ein der Implementierungskontrolle gewidmetes Rahmenwerk.
CFIM legt u. a. Bereiche besonderer Bedeutung fest, in denen die Umsetzung
vereinbarter Maßnahmen anschließend einem intensiveren Monitoring durch
das FSB oder die zuständigen Standardsetzer, z. B. den Basler Ausschuss,
unterliegt. Zu den bisher identifizierten prioritären Bereichen gehört auch das
Schattenbankensystem.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/954730. Unterstützt die Bundesregierung das Ansinnen der Europäischen
Kommission, gegebenenfalls einen ganz neuen Gesetzentwurf zur
Regulierung der Schattenbanken vorzulegen (vgl. Handelsblatt vom 19. März
2012)?
Die Kommission hat mit ihrem Grünbuch vom 19. März 2012 zunächst einen
Konsultationsprozess initiiert und angekündigt, auf Grundlage (u. a.) der
hieraus resultierenden Erkenntnisse über Inhalt und Form etwaiger weiterer
Regulierungsschritte zu entscheiden. Die Bundesregierung wird diese Schritte zu
gegebener Zeit bewerten.
31. Plant die Bundesregierung eigene nationale Regulierung im Bereich des
Schattenbankensektor, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung hält es für angemessen, sowohl die für die zweite
Jahreshälfte angekündigten FSB-Empfehlungen als auch die Ergebnisse des von der
Europäischen Kommission angestoßenen Konsultationsprozesses in ihre
Überlegungen zu etwaigen nationalen Regulierungsschritten einzubeziehen. Soweit
nationale Regelungen erforderlich und sinnvoll sind, wird die Bundesregierung
diese in die Wege leiten.
32. Wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss einer möglichen
Finanztransaktionssteuer auf die Handlungsmöglichkeiten, z. B. von
Hedgefonds, da diese ein vergleichsweise kleines aggregiertes Anlagevolumen,
aber ein anteilig sehr großes Handelsvolumen bzw. eine hohe
Umschlaghäufigkeit besitzen?
Die Auswirkungen einer möglichen Finanztransaktionsteuer sind wesentlich
von ihrer konkreten Ausgestaltung (insbesondere bezüglich Steuerbasis,
Steuersatz, Ausnahmeregelungen) abhängig. Zwar verteuert eine
Finanztransaktionsteuer Finanztransaktionen im Allgemeinen, weshalb Strategien, die auf
einer hohen Umschlaghäufigkeit basieren, grundsätzlich weniger rentabel und
damit auch weniger attraktiv würden. Dadurch könnte der Handel entschleunigt
werden. Inwieweit aber Handlungsmöglichkeiten von Finanzmarktteilnehmern
wie z. B. Hedgefonds durch eine Finanztransaktionsteuer konkret beeinflusst
werden könnten, ist u. a. davon abhängig, welche Produkte der Besteuerung
unterliegen (Aktien, Anleihen, Derivate), zumal einzelne Hedgefonds
unterschiedliche Strategien verfolgen, die ihren Schwerpunkt auf verschiedene
Instrumente legen und mit unterschiedlichen Umsätzen verbunden sind.
Außerdem hängen die Wirkungen davon ab, welche Ausweich- bzw.
Umgehungsmöglichkeiten bestehen. Offen ist auch, ob Geschäftsmodelle, bei denen hohe
Risiken mit hohen Gewinnerwartungen verbunden sind, von einer
Finanztransaktionsteuer merklich beeinflusst würden.
33. Wie beteiligt sich die Bundesregierung an der derzeitigen Diskussion im
FSB um die Regulierung des Schattenbankensektors?
Deutschland ist in allen betreffenden Arbeitsgruppen des FSB entweder über
die Bundesbank oder die BaFin vertreten. Zudem wirken das
Bundesministerium der Finanzen (BMF), die Bundesbank und die BaFin als deutsche
Mitglieder des FSB an allen diesbezüglichen FSB-Entscheidungen mit.
Drucksache 17/9547 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode34. Wie beteiligt sich die Bundesregierung an der geplanten Befragung der
Europäischen Kommission um die Regulierung des Schattenbanksektors
(vgl. Handelsblatt vom 19. März 2012)?
Bundesbank, BaFin und BMF werden unter Beteiligung betroffener Ressorts zu
den im Grünbuch der Kommission zum Schattenbankenwesen aufgeworfenen
Fragen gemeinsam Stellung nehmen.
35. Welche weiteren Schritte für eine wirkungsvolle Regulierung hält die
Bundesregierung im Schattenbankensektor für notwendig?
Siehe Antwort zu Frage 31.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]