[Deutscher Bundestag Drucksache 17/9314
17. Wahlperiode 16. 04. 2012
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 12. April 2012
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marlies Volkmer, Karin Roth
(Esslingen), Mechthild Rawert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/9208 –
Umsetzung des globalen Verhaltenskodex der Weltgesundheitsorganisation
für die grenzüberschreitende Anwerbung von Gesundheitsfachkräften durch die
Bundesregierung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut der WHO (World Health Organization) herrscht in 57 Ländern der Welt ein
akuter Mangel an Gesundheitspersonal (davon in 36 Ländern allein in Afrika).
Dem steht ein wachsender Bedarf in den entwickelten Ländern gegenüber. Die
internationale Rekrutierung von Gesundheitspersonal kann zur Entwicklung
und Stärkung der nationalen Arbeitskräfte beitragen, jedoch auch negative
Auswirkung auf die Qualität der medizinischen Versorgung in den betroffenen
Ländern haben.
Nach mehrjähriger Bearbeitung wurde während der
Weltgesundheitsversammlung im Jahr 2010 der Globale Verhaltenskodex zur Rekrutierung von
Gesundheitspersonal (im Folgenden WHO-Kodex genannt) von 193 Staaten
unterzeichnet. Deutschland hat sich aktiv an der Ausarbeitung des Kodex beteiligt und
diesen mit auf den Weg gebracht.
Als erster Schritt zur Umsetzung hätte bis zum Juni 2011 eine sogenannte
National Authority (nationaler Ansprechpartner) benannt werden sollen, was die
Bundesregierung nicht getan hat. Dieser nationale Ansprechpartner ist
verantwortlich für den Austausch von Informationen bezüglich der Implementierung
des Kodex, er soll Maßnahmen koordinieren, relevante Akteure
zusammenbringen und motivieren, den Kodex umzusetzen und auch mit den nationalen
Ansprechpartnern aus anderen Ländern, der WHO und weiteren
Interessenvertretern zu diesem Thema kommunizieren.
In diesem Jahr steht im Mai als Meilenstein die erste Berichtsrunde zur
Umsetzung des Kodex an die Weltgesundheitsversammlung an. Es werden sowohl
qualitative als auch quantitative Daten abgefragt, die durch einen
Onlinefragenkatalog erhoben werden. Bei den quantitativen Daten geht es insbesondere
darum, eine Datenbasis zu erstellen, anhand derer in den kommenden Jahren
Fortschritte ermittelt werden können. Es muss verlässliche Daten über
Migrationsbewegungen von Gesundheitspersonal geben, um entsprechend reagieren
zu können. Hier geht es zum Beispiel auch um Wanderketten, die durch die
aktive Abwerbung von Personal durch Deutschland aus europäischen Ländern
beeinflusst werden.
Zur Umsetzung des Kodex ist eine Kooperation des federführenden
Bundesministeriums für Gesundheit mit anderen Institutionen, beispielsweise dem
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, dem
Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales
sowie privaten Rekrutierungsagenturen, Arbeitsagenturen,
Arbeitgeberverbänden, kommunalen Immigrationsbüros und auch Nichtregierungsorganisationen
notwendig.
1. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um den
WHO-Kodex umzusetzen, und welche Maßnahmen plant sie für die
laufende Legislaturperiode?
Der freiwillige Verhaltenskodex legt Prinzipien und Praktiken fest für eine
ethisch vertretbare internationale Rekrutierung von Gesundheitspersonal.
Hierfür schlägt der Verhaltenskodex verschiedene freiwillige Maßnahmen vor. So
sollten Länder eine wirksame Personalplanung sowie Strategien für Aus- und
Weiterbildung und für die Bindung von Fachkräften im Gesundheitswesen
umsetzen, um für die notwendige Anzahl von Gesundheitsfachkräften zu sorgen,
die für die spezifische Situation des Landes erforderlich ist und um weniger
Gesundheitspersonal aus dem Ausland rekrutieren zu müssen. Darüber hinaus
werden Mitgliedstaaten aufgefordert, Entwicklungs- oder Schwellenländern mit
akutem Mangel an Gesundheitspersonal technische und finanzielle
Unterstützung zur Verfügung zu stellen.
Wie von dem freiwilligen Verhaltenskodex gefordert, wirbt die
Bundesregierung keine Gesundheitsfachkräfte aktiv ab – auch nicht aus den 57 Ländern der
Welt, in denen nach Ansicht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ein akuter
Mangel an Gesundheitspersonal herrscht. Deutschland ist zudem traditionell
kein Land, in das ausgebildete Gesundheitsfachkräfte aus Entwicklungsländern
auswandern, um dort im Gesundheitswesen tätig zu werden.
Wie von Artikel 7.3 des Verhaltenskodex nahegelegt, hat die Bundesregierung
das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) als zuständige nationale
Behörde zur Umsetzung des Verhaltenskodex bestimmt und dies der WHO
mitgeteilt. Die Bundesregierung hat darüber hinaus eine Reihe von Maßnahmen
eingeleitet, um die Sicherung der Fachkräftebasis in Gesundheit und Pflege
sicherzustellen, ohne gezielt auf zugewandertes Gesundheitspersonal
zurückgreifen zu müssen:
Im Bereich der ambulanten ärztlichen Versorgung ist dazu insbesondere das
GKV-Versorgungsstrukturgesetz zu zählen, das mit zahlreichen Maßnahmen
darauf zielt, die ärztliche Versorgung insbesondere auch mit Blick auf den
ländlichen Raum zu verbessern. Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz wird ergänzt
durch Änderungen in der Approbationsordnung für Ärzte, die dazu beitragen,
den Arztberuf noch attraktiver zu gestalten. Um darüber hinaus die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Gesundheitswesen zu verbessern, hat das BMG
hierzu einen Runden Tisch eingerichtet, der bisher dreimal getagt und zahlreiche
Empfehlungen vorgelegt hat. Von diesen haben etliche bereits Berücksichtigung
in gesetzlichen Regelungen, wie z. B. in der Erweiterung von
Vertretungszeiträumen für niedergelassene Ärztinnen im Zusammenhang mit der Geburt oder
in Informationsmaßnahmen zu familienfreundlichen Arbeitsbedingungen in
Krankenhaus und Arztpraxis gefunden.
Grundlegend für ein attraktives Beschäftigungsfeld in der Alten-, Kranken- und
Kinderkrankenpflege ist eine zukunftsgerechte Berufsausbildung. Die
Bundesregierung strebt deshalb die Weiterentwicklung der Pflegeberufe an.
Altenpflegeausbildung, Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung sowie Gesundheits-
und Kinderkrankenpflegeausbildung sollen in einem neuen Berufsgesetz
zusammengeführt werden. Weiterhin hat die Bundesregierung gemeinsam mit den
Ländern und Verbänden im Mai 2011 eine „Ausbildungs- und
Qualifizierungsoffensive Altenpflege“ gestartet. Ziel dieser konzertierten Aktion ist es, über
möglichst konkrete Ziele aller Beteiligten die Aus- und Weiterbildung der
Altenpflege zu stärken und die Attraktivität des Beschäftigungsfeldes zu steigern.
Die Unterzeichnung einer entsprechenden Vereinbarung mit dreijähriger
Laufzeit ist noch für dieses Frühjahr geplant.
Besonders wichtig zur Verbesserung des Arbeitsalltags von Pflegekräften ist
auch ein Abbau von überflüssiger Bürokratie. Das BMG hat deshalb eine
Ombudsperson für die Entbürokratisierung in der Pflege benannt, die Vorschläge
zum Bürokratieabbau sammelt und auf ihre Umsetzbarkeit prüft. Die im
Rahmen der Reform der Pflegeversicherung vorgesehenen Maßnahmen werden
auch zur Entlastung der Pflegekräfte in den Diensten und Einrichtungen führen
und so dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen in der Pflege weiter zu
verbessern. Schließlich hat das BMG unlängst das Projekt „Herausforderung Pflege –
Modelle und Strategien zur Stärkung des Berufsfeldes Altenpflege“ vergeben.
Im Rahmen des Projekts sollen wegweisende Modelle und Strategien zur
Stärkung des Berufsfeldes Altenpflege systematisch erfasst und analysiert werden.
Darauf basierend sind Vorschläge zu entwickeln, wie dem Mangel an und dem
zunehmenden Bedarf von qualifiziertem Personal in der Pflege begegnet werden
kann. Ziel ist unter anderem die Erarbeitung von Best-Practice-Ansätzen zur
Rekrutierung, Qualifizierung und Förderung des Berufsverbleibs von Pflegekräften.
Die Stärkung von Gesundheitssystemen ist darüber hinaus eine Priorität der
WHO-Politik der Bundesregierung.
Ferner leistet die Bundesregierung im Rahmen der Technischen und
Finanziellen Entwicklungszusammenarbeit derzeit einen Beitrag zum Auf- und Ausbau
von Gesundheitssystemen in rund 35 Entwicklungsländern einschließlich
15 Schwerpunktpartnerländern und zwei Regionalprogrammen, die jeweils
mehrere Länder umfassen. In fast allen Programmen ist die Unterstützung von
Strategien zur Ausbildung von Gesundheitsfachkräften wichtiger Bestandteil.
Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren die Global Health
Workforce Alliance (GHWA), eine beim WHO-Sekretariat in Genf angesiedelte
internationale Partnerschaft, mit einem Beitrag in Höhe von 1,345 Mio. Euro
unterstützt. Die GHWA wurde 2006 ins Leben gerufen, um auf regionaler und
globaler Ebene Ansätze gegen den Fachkräftemangel zu entwickeln und
Entwicklungsländern Beratung anzubieten.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung eine informelle Arbeitsgruppe
Gesundheitsfachkräfte in Entwicklungsländern gegründet, der das Bundesministerium
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, das BMG, das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Durchführungsorganisationen der
Entwicklungszusammenarbeit und Organisationen der Zivilgesellschaft angehören.
Ziel dieser Gruppe ist es unter anderem, Ansätze und Erfahrungen zur
Umsetzung des Verhaltenskodex zu diskutieren und die Umsetzung des
Verhaltenskodex soweit möglich flankierend zu unterstützen.
2. Wurde von Seiten der Bundesregierung ein nationaler Aktionsplan zur
Umsetzung des WHO-Kodex oder ein vergleichbares Instrument erarbeitet?
Wie in Frage 1 erläutert, hat die Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen
ergriffen, um die Attraktivität von Gesundheitsberufen zu steigern. Ein
nationaler Aktionsplan zur Umsetzung des WHO-Verhaltenskodex wird vom WHO-
Verhaltenskodex nicht gefordert.
3. Inwiefern werden der WHO-Kodex und das Thema „Mangel an
Gesundheitsfachkräften in Entwicklungsländern“ in der globalen
Gesundheitsstrategie der Bundesregierung berücksichtigt?
Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer Strategie zur globalen
Gesundheitspolitik. Dieser regierungsinterne Prozess ist noch nicht abgeschlossen.
Insofern kann über die endgültigen Inhalte einer entsprechenden Strategie noch
nicht berichtet werden.
4. Hat die Bundesregierung in den vergangenen zwei Jahren seit der
Unterzeichnung des WHO-Kodex die Möglichkeit genutzt, ein Feedback
bezüglich der Umsetzbarkeit des Kodex an die WHO zu melden?
Falls ja, was wurde gemeldet?
Die Bundesregierung steht im ständigen Austausch mit der WHO. Die
Bundesregierung hat auch hinsichtlich der Umsetzung des Verhaltenskodex den
informellen Kontakt zur WHO gepflegt. Am 20. März 2012 schickte die WHO das
„National Reporting Instrument“ an die Bundesregierung. Mit dem „National
Reporting Instrument“ werden die Mitgliedstaaten erstmals gebeten, in
abgestimmter Weise über ihre Maßnahmen und Erfahrungen im Zusammenhang mit
dem Verhaltenskodex zu berichten. Das „National Reporting Instrument“ dient
auch als erstes formelles Feedback gegenüber dem WHO-Sekretariat bezüglich
der Umsetzbarkeit des Verhaltenskodex.
5. Hat sich die Bundesregierung an der Ausarbeitung der WHO-„Guidelines on
Monitoring the Implementation of the Code“ beteiligt?
Falls nein, warum nicht?
Das Statistische Bundesamt war noch vor Verabschiedung des Verhaltenskodex
in frühe Überlegungen der WHO zu einem Berichtswesen einbezogen. Die
Bundesregierung war im Rahmen einer Konsultation an der Ausarbeitung der
„Guidelines on Monitoring the Implementation of the Code“ beteiligt. Aufgrund
der Rückmeldung vieler Mitgliedstaaten, die „Guidelines on Monitoring the
Implementation of the Code“ seien unpraktikabel, entschied sich das WHO-
Sekretariat, diese zu überarbeiten und durch das „National Reporting
Instrument“ zu ersetzen.
6. Welche Bilanz zieht die Bundesregierung über die bisherige Umsetzung des
WHO-Kodex in Deutschland, und was wird sie bei der ersten Berichtsrunde
bei der Weltgesundheitsversammlung 2012 berichten?
Wie oben geschildert wurden die Informationen zum „National Reporting
Instrument“ erst am 20. März 2012 an die Bundesregierung gesandt. Deutschland
wurde gebeten, bis zum 31. Mai 2012 erstmals über die Maßnahmen im
Zusammenhang mit dem Verhaltenskodex zu berichten. Die Bundesregierung wird die
Gelegenheit nutzen und sich in diesem Rahmen an der Berichterstattung
beteiligen.
Anders als in der Vorbemerkung der Fragesteller dargestellt, sind die
Mitgliedstaaten nicht aufgefordert, der diesjährigen Weltgesundheitsversammlung im
Mai über die nationalen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem
Verhaltenskodex zu berichten. Vielmehr wird die WHO aus den freiwilligen
Rücksendungen der „National Reporting Instruments“ einen umfassenden Bericht erstellen,
der dann der Weltgesundheitsversammlung im Mai 2013 vorgelegt wird.
7. Welche qualitativen und quantitativen Daten wurden für den Bericht zur
Umsetzung des WHO-Kodex erhoben?
Woher erhält die Bundesregierung diese Daten?
Wie oben geschildert, ist der Fragebogen erst Ende März 2012 dem BMG
zugegangen. Die Bundesregierung ist derzeit dabei, den Bericht an die WHO zu
erstellen. Der Bericht verlangt keine quantitativen Daten. Vielmehr soll zunächst
erfasst werden, welche Qualität an Daten im nationalen Kontext zur Verfügung
steht, das heißt ob für immigrierte Ärzte, Krankenpfleger und Hebammen das
Alter, das Geschlecht, das Jahr der Rekrutierung sowie das Land der ersten
Ausbildung erfasst wird.
8. Wird die Bundesregierung zukünftig zusätzliche Daten erheben lassen, um
die Berichtsanforderungen der WHO besser zu erfüllen?
Falls nein, warum nicht?
Die Bundesregierung koordiniert derzeit die Antwort auf das „National
Reporting Instrument“. Nach Abschluss dieser Koordinierung und Auswertung der
Rückmeldungen durch die WHO, welche Daten global valide erhoben werden
können, wird die Bundesregierung klären, ob über die augenblicklich erfassten
Daten zukünftig zusätzliche Daten erhoben werden sollen.
9. Wer ist die National Authority/der nationale Ansprechpartner in der
Bundesregierung für die Umsetzung des WHO-Kodex?
Das BMG ist im Ressortkreis federführend für die Umsetzung des WHO-
Verhaltenskodex. Zuständig ist die Internationale Abteilung, erreichbar per E-Mail
unter WHOcode@bmg.bund.de.
10. Gibt es eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe mit Vertretern der
zuständigen Bundesministerien (Bundesministerium für Gesundheit,
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung,
Bundesministerium des Innern, Bundesministerium für Arbeit und Soziales), die
sich mit dem Thema des WHO-Kodex beschäftigt?
Wie in der Antwort zu Frage 1 dargelegt, gibt es bereits eine informelle
Arbeitsgruppe Gesundheitsfachkräfte in Entwicklungsländern, an der auch die
genannten Ressorts teilnehmen und die sich unter anderem mit dem Verhaltenskodex
beschäftigt. Darüber hinaus gibt es seit Jahren einen Ressortkreis zu den
Schwerpunkten in der WHO-Zusammenarbeit für die Abstimmung von
Positionen und die Informationsweitergabe im WHO-Kontext, die auch genutzt
werden, um relevante Fragen im Zusammenhang mit dem Verhaltenskodex zu
besprechen.
11. Aus welchen Ländern stammt das zurzeit in Deutschland tätige
ausländische Gesundheitspersonal (bitte nach Ländern und Qualifikation
aufschlüsseln und bei den einzelnen Ländern angeben, wie der Schlüssel Arzt/
Einwohner ist)?
Im Juni 2011 waren in Deutschland 93 100 sozialversicherungspflichtige
Beschäftigte mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Gesundheitsdienstberufen
(nach der Klassifikation der Berufe 1988) tätig. Von diesen Beschäftigten hatten
40 000 eine Staatsangehörigkeit aus der Europäischen Union und 53 100 eine
Staatsangehörigkeit außerhalb der Europäischen Union. In der Tabelle der
Anlage 1 finden sich Angaben zu den einzelnen Berufsordnungen, der
Qualifikation der Beschäftigten und den am stärksten vertretenen Staatsangehörigkeiten.
In der Ärztestatistik der Bundesärztekammer werden die in Deutschland
beruflich tätigen Ärzte auch nach Herkunftsland erfasst. Die Statistik erlaubt
eine Differenzierung nach der Tätigkeit im Krankenhaus bzw. im
niedergelassenen Bereich. Detaillierte Ergebnisse sind der Tabelle in Anlage 2 zu entnehmen.
12. Welche bilateralen Abkommen zur Rekrutierung von
Gesundheitsfachkräften existieren, und wie sind die Rahmenbedingungen?
Die Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus Staaten außerhalb der
Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums ist nach
geltendem Recht der Bundesagentur für Arbeit vorbehalten. Um dabei die Interessen
der Herkunftsländer zu berücksichtigen, setzt die Zulassung der ausländischen
Pflegekräfte voraus, dass sie auf der Grundlage einer Absprache der
Bundesagentur für Arbeit mit der Arbeitsverwaltung des Herkunftslandes nach
Deutschland vermittelt werden. Die unerlaubte Vermittlung durch private
Vermittler oder die Anwerbung von Pflegekräften aus Drittstaaten durch
Arbeitgeber ist als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße belegt.
Eine Absprache über die Vermittlung von Pflegekräften besteht derzeit nur mit
der Arbeitsverwaltung von Kroatien. Im Rahmen der Absprache wurden in den
letzten drei Jahren insgesamt 131 kroatische Pflegekräfte nach Deutschland
vermittelt. Die Vermittlung setzt voraus, dass die Bewerberinnen und Bewerber
eine Pflegeausbildung abgeschlossen haben, ihre Ausbildung in Deutschland
nach dem Kranken-/Altenpflegegesetz als gleichwertig anerkannt wird und sie
gute Kenntnisse der deutschen Sprache (Fach- und Alltagssprache) besitzen. Die
Vermittlungsabsprache sieht vor, dass die Pflegekräfte einen zweisprachigen
Arbeitsvertrag erhalten. Die Arbeitsbedingungen müssen denen inländischer
Pflegefachkräfte entsprechen.
Das BMG hat keine entsprechenden Abkommen zur Rekrutierung von
medizinischem Gesundheitspersonal vorbereitet oder vereinbart, jedoch bestehen
einzelne Kooperationsvereinbarungen zur strukturierten Weiterbildung von
ausländischen Ärzten zu Fachärzten an deutschen Kliniken, vgl. Antwort zu Frage 21.
13. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass diese Abkommen die
betreffenden Länder nicht negativ in ihrem Fachkräfteangebot beeinflussen,
beziehungsweise dass diese Länder nicht selbst aus schlechter gestellten
Ländern abwerben?
Im Rahmen der Absprache mit Kroatien ist durch die Beteiligung der
kroatischen Arbeitsverwaltung an der Bewerberauswahl sichergestellt, dass die
Pflegekräfte nicht gegen die Interessen von Kroatien vermittelt werden.
14. Welche Daten werden erhoben, um die Auswirkung dieser bilateralen
Abkommen auf die Fachkräftedichte in diesen Ländern und auf Drittstaaten
(Stichwort Wanderketten) zu untersuchen?
Die Bundesregierung erhebt keine entsprechenden Daten.
15. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass kein Gesundheitspersonal aus
von der WHO als Krisenländer eingestuften Ländern abgeworben wird?
Die Bundesregierung wirbt kein Personal aktiv ab.
Bei den Krankenpflegekräften aus Kroatien wird über das Instrument der
Vermittlungsabsprachen sichergestellt, dass diese nur in Übereinstimmung mit den
Herkunftsstaaten angeworben werden. Außerdem sieht der Gesetzentwurf zur
Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union für das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Ermächtigung vor, durch
Verordnung für einzelne Herkunftsstaaten Berufsgruppen festzulegen, für die die
Erteilung einer Blauen Karte EU versagt werden kann, um einem
Fachkräftemangel im Herkunftsland entgegenzuwirken.
16. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Arbeitgeberverbände und
private Anwerbeagenturen darüber informiert sind, aus welchen Ländern
keine Fachkräfte abgeworben werden sollten?
Die Bundesregierung hat die Ärztekammern im Nachgang zu der
Verabschiedung des Verhaltenskodex über die Annahme des Verhaltenskodex informiert.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. ist ebenfalls über den Inhalt des
Verhaltenskodex informiert. Die Bundesregierung hat den Verhaltenskodex
übersetzen lassen und stimmt diese Übersetzung augenblicklich mit anderen
deutschsprachigen WHO-Mitgliedstaaten ab, um eine gemeinsam abgestimmte
Fassung zu veröffentlichen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung das
Benutzerhandbuch „Globaler Verhaltenskodex der WHO zur internationalen
Rekrutierung von Gesundheitspersonal“ der WHO ins Deutsche übersetzen lassen, um
die relevanten Stellen in Deutschland informieren zu können.
17. Wird die Bundesregierung die Global Health Workforce Alliance weiterhin
finanziell unterstützen?
Falls nein, warum nicht?
Die bisherige Unterstützung der Global Health Workforce Alliance (GHWA)
durch die Bundesregierung läuft im ersten Halbjahr 2012 planmäßig aus. Eine
Entscheidung über eine eventuelle Fortsetzung der Förderung im Bereich
„Gesundheitsfachkräfte“ und über die ggf. zu fördernden Strukturen wird von den
Ergebnissen der Reformschritte in diesem Bereich und von der
Mittelverfügbarkeit abhängen. Derzeit ist die Aufgabenabstimmung/Arbeitsteilung zwischen
der GHWA und der restrukturierten WHO-Abteilung zu
„Gesundheitssystemstärkung“, die jetzt auch die Unterabteilung zu „Gesundheitsfachkräften“
umfasst, unklar. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
18. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um zu gewährleisten,
dass auch zukünftig keine Notwendigkeit besteht, Gesundheitsfachkräfte
aus Entwicklungsländern/Krisenländern abzuwerben?
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Im Übrigen hat die
Bundesregierung 2011 zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland in ihrem
Konzept entlang der fünf Sicherungspfade
(1) Aktivierung und Beschäftigungssicherung,
(2) Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
(3) Bildungschancen für alle von Anfang an,
(4) Qualifizierung: Aus- und Weiterbildung,
(5) Integration und qualifizierte Zuwanderung
Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung zur Fachkräftesicherung
dargestellt. Dem Konzept liegt als Leitgedanke die Ausschöpfung aller Potenziale
zur Sicherung der Fachkräftebasis, mit Schwerpunkt auf der Ausschöpfung
inländischer Potenziale zugrunde. Große Potenziale werden hier vor allem bei den
Gruppen der Älteren und Frauen gesehen.
So wurde der Runde Tisch „Vereinbarkeit von Familie und Beruf im
Gesundheitswesen“ initiiert, da eine solche Vereinbarkeit aufgrund unregelmäßiger
Arbeitszeiten für die vielen beschäftigten Frauen im Gesundheitswesen
besonders virulent ist.
Seit dem 1. Januar 2012 besteht außerdem ein Anspruch für eine freiwillige
Familienpflegezeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Pflege von
Familienangehörigen.
19. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Fachkräfte aus dem Ausland die
gleichen Arbeitsbedingungen wie deutsche Gesundheitsfachkräfte haben?
Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.
20. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Pflegekräfte, die im Rahmen des
Abkommens nach Deutschland kommen, hier entsprechend ihrer
Berufsqualifikation eingestellt und bezahlt werden?
Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen
21. Wie stellt die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für das
Funktionieren einer zirkulären Migration von Gesundheitsfachkräften sicher?
Das deutsche Ausländerbeschäftigungsrecht kennt keine speziellen Regelungen
zur zirkulären Migration von Gesundheitsfachkräften. Es obliegt der
persönlichen Entscheidung der ausländischen Arbeitnehmerin und des ausländischen
Arbeitnehmers, wie lange sie oder er zur Beschäftigung in Deutschland bleibt
und ob oder wann sie oder er in das Herkunftsland zurückkehrt. Dabei haben die
Fachkräfte, die nach in der Regel fünfjährigem Aufenthalt eine Erlaubnis zum
Daueraufenthalt-EG erhalten haben, die Möglichkeit bis zu einem Jahr
auszureisen, ohne dass ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland erlischt. Für Fachkräfte, die
das Daueraufenthaltsrecht-EG künftig als Inhaber einer Blauen Karte EU
erworben haben, wird diese Möglichkeit auf Auslandsaufenthalte bis zu zwei Jahren
verlängert.
Die bilateralen Beziehungen des BMG zu Partnerstaaten umfassen in geeigneten
Fällen auch Projekte zur zirkulären Migration von Gesundheitsfachkräften.
Bereits seit einigen Jahren bestehen mit neun Staaten des arabischen und
asiatischen Raums Kooperationsvereinbarungen zur strukturierten
Weiterbildung von ausländischen Ärzten zu Fachärzten an deutschen Kliniken. Etwa
1 000 Ärztinnen und Ärzte werden derzeit auf dieser Grundlage weitergebildet;
wesentliches Ziel der Programme ist der strukturierte Aufbau ärztlicher
Kompetenz in Schwellenländern.
22. Wie informiert die Bundesregierung andere relevante Akteure,
beispielsweise die Länderbehörden, Arbeitgeberverbände, über die Inhalte des
WHO-Kodex?
Im Rahmen der Verhandlung des Verhaltenskodex wurden die deutschen
Positionen mit den Ländern über die Geschäftsstelle der
Gesundheitsministerkonferenz (GMK) abgestimmt. Über das Ergebnis der Verhandlungen und die
Verabschiedung des Textes des Verhaltenskodex wurden alle am Verhandlungsprozess
Beteiligten informiert. Die Bundesregierung wird auch in Zukunft über
relevante Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Verhaltenskodex den Ländern
über die GMK berichten. Darüber hinaus siehe Antwort zu Frage 16.
23. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um eine kohärente
Politik zwischen den Bundesländern und der Bundesregierung zu erreichen?
Auf die Antwort zu Frage 22 wird verwiesen
24. Hat die Bundesregierung die Besonderheiten eines föderalen Systems
(beispielsweise die konkurrierende Gesetzgebung) bei dem von ihr
maßgeblich mitgestalteten WHO-Kodex eingebracht?
Falls nein, wurden der WHO festgestellte Probleme bei der Umsetzung des
Kodex mitgeteilt?
Im Rahmen der Verhandlung des Verhaltenskodex haben verschiedene
Mitgliedstaaten mit föderalem Aufbau auf die Besonderheiten des föderalen Systems
hingewiesen.
25. Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, sich mit den anderen
europäischen Staaten, die den WHO-Kodex ebenfalls umsetzen, auszutauschen?
Falls nein, warum nicht?
Die Bundesregierung steht im engen Kontakt zu anderen Mitgliedstaaten bei
Fragen im WHO-Kontext, so insbesondere auch mit anderen EU-
Mitgliedstaaten. Die Bundesregierung hat sich bereits mit einigen EU-Mitgliedstaaten über
die jeweiligen Maßnahmen zur Umsetzung des Verhaltenskodex ausgetauscht
und wird sich weiter in die Diskussion einbringen.
26. Unterstützt die Bundesregierung multilaterale Institutionen wie den
Globalen Fonds zur Bekämpfung von Malaria, AIDS und Tuberkulose bei der
Bekämpfung des Fachkräftemangels?
Falls nein, warum nicht?
Die Bundesregierung unterstützt multilaterale Institutionen wie den Globalen
Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria (GFATM) bei der
Gesundheitssystemstärkung und in diesem Zusammenhang auch bei der
Bekämpfung des Fachkräftemangels in Entwicklungsländern. Im Verwaltungsrat
des GFATM hat sich die Bundesregierung für eine Strategie des Fonds zur
Gesundheitssystemstärkung stark gemacht. Der GFATM unterstützt die
Bekämpfung des Fachkräftemangels im Gesundheitssektor im Zusammenhang mit
der Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose oder Malaria, z. B. durch die Aus- und
Fortbildung von Gesundheitspersonal.
27. Investiert die Bundesregierung die von der WHO empfohlenen 0,1 Prozent
Official Development Assistance (ODA) in die Gesundheit und davon
25 Prozent in die Stärkung von Gesundheitspersonal in
Entwicklungsländern?
Falls nein, warum nicht?
Aus Sicht der Bundesregierung sind für die Höhe der deutschen Gesundheits-
ODA die G8-Verpflichtungen von Heiligendamm und Muskoka maßgeblich.
Die Bundesregierung stellt im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit
jährlich mehr als 700 Mio. Euro und damit mehr als 10 Prozent des derzeitigen Etats
des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
zur Unterstützung des Gesundheitssektors in Entwicklungsländern zur
Verfügung. Davon entfallen mehr als 25 Prozent auf die Stärkung von
Gesundheitspersonal in Entwicklungsländern. Bei den Stufenzielen für den Prozentsatz des
Bruttonationaleinkommens, in dessen Höhe laut WHO Gesundheits-ODA
geleistet werden sollte (2010: 0,076 Prozent, 2015: 0,1 Prozent), handelt es sich um
WHO-Empfehlungen, die sich die Bundesregierung nicht zu eigen gemacht hat.
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Tabelle: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) am Arbeitsort (AO)
Deutschland
Stichtag: 30.06.2011 (vorläufiger Stand)
Insgesamt mitBerufsausbildung
ohne
Berufsausbildung
Fach- und
Hochschulabschluss
keine Zuordnung
möglich
1 2 3 4 5
Insgesamt 28.381.343 16.259.930 3.819.222 3.070.178 5.232.013
Deutschland 26.309.913 15.651.717 3.268.215 2.894.786 4.495.195
Keine Angabe 10.769 2.459 2.309 1.072 4.929
Unbekannt 3.158 841 780 184 1.353
unbekanntes Ausland 1.221 300 207 72 642
staatenlos 1.937 541 573 112 711
Ausland 2.060.661 605.754 548.698 174.320 731.889
EU ohne Deutschland 841.467 282.306 183.427 94.683 281.051
EU ohne Deutschland, Top 5 bezogen auf alle Gesundheitsberufe
Polen 129.651 34.155 23.227 9.028 63.241
Italien 189.299 67.347 56.970 9.469 55.513
Österreich 57.413 28.226 6.133 12.252 10.802
Griechenland 91.248 27.215 30.003 5.360 28.670
Rumänien 50.679 10.393 9.864 4.530 25.892
Ausland ohne EU und Deutschland 1.219.194 323.448 365.271 79.637 450.838
Ausland ohne EU, Top 10 bezogen auf alle Gesundheitsberufe
Türkei 504.511 137.956 186.149 8.780 171.626
Kroatien 85.390 39.021 21.613 3.381 21.375
Bosnien und Herzegowina 53.341 20.060 14.491 1.336 17.454
Russische Föderation 53.176 13.838 11.660 8.979 18.699
Serbien 54.172 16.208 16.460 1.366 20.138
Ukraine 26.307 7.366 4.891 5.036 9.014
Islamische Republik Iran 12.692 2.823 2.605 1.964 5.300
Kosovo 23.607 4.585 7.806 222 10.994
Philippinen 10.648 3.564 2.056 492 4.536
Mazedonien 18.100 5.309 5.345 389 7.057
*) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden
Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen
Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Gleiches gilt, wenn in einer
Region 1 oder 2 Betriebe ansässig sind oder einer der Betriebe einen so hohen
Beschäftigtenanteil auf sich vereint, dass die Beschäftigtenzahl praktisch eine
Einzelangabe über den Branchenführer darstellt (Dominanzfall).
Staat
Insgesamt
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Erstellungsdatum: 02.04.2012
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Tabelle: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) am Arbeitsort (AO)
Deutschland
Stichtag: 30.06.2011 (vorläufiger Stand)
Insgesamt
Deutschland
Keine Angabe
Unbekannt
unbekanntes Ausland
staatenlos
Ausland
EU ohne Deutschland
EU ohne Deutschland, Top 5 bezogen auf alle Gesundheitsberufe
Polen
Italien
Österreich
Griechenland
Rumänien
Ausland ohne EU und Deutschland
Ausland ohne EU, Top 10 bezogen auf alle Gesundheitsberufe
Türkei
Kroatien
Bosnien und Herzegowina
Russische Föderation
Serbien
Ukraine
Islamische Republik Iran
Kosovo
Philippinen
Mazedonien
*) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden
Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen
Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Gleiches gilt, wenn in einer
Region 1 oder 2 Betriebe ansässig sind oder einer der Betriebe einen so hohen
Beschäftigtenanteil auf sich vereint, dass die Beschäftigtenzahl praktisch eine
Einzelangabe über den Branchenführer darstellt (Dominanzfall).
Staat Insgesamt mitBerufsausbildung
ohne
Berufsausbildung
Fach- und
Hochschulabschluss
keine Zuordnung
möglich
6 7 8 9 10
2.196.222 1.470.864 193.141 265.410 266.807
2.102.488 1.424.324 177.660 247.265 253.239
634 229 106 184 115
254 102 54 44 54
108 43 18 15 32
146 59 36 29 22
93.100 46.311 15.375 17.961 13.453
39.993 19.752 4.702 10.857 4.682
7.501 4.082 1.090 1.204 1.125
5.142 2.779 1.051 622 690
4.358 2.054 237 1.730 337
3.807 1.481 484 1.458 384
3.128 1.088 309 1.379 352
53.107 26.559 10.673 7.104 8.771
14.939 7.483 4.175 534 2.747
6.535 4.831 795 189 720
3.548 2.395 550 124 479
3.436 1.248 436 1.113 639
2.623 1.545 540 157 381
2.606 1.050 345 689 522
980 440 137 255 148
822 298 309 76 139
805 550 150 19 86
790 437 156 71 126
Vg Gesundheitsdienstberufe 84-85
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Erstellungsdatum: 02.04.2012
D
eu
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–
1
7
. W
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–
1
3
–
D
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cksach
e 17/9314
Tabelle: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) am Arbeitsort (AO)
Deutschland
Stichtag: 30.06.2011 (vorläufiger Stand)
Insgesamt
Deutschland
Keine Angabe
Unbekannt
unbekanntes Ausland
staatenlos
Ausland
EU ohne Deutschland
EU ohne Deutschland, Top 5 bezogen auf alle Gesundheitsberufe
Polen
Italien
Österreich
Griechenland
Rumänien
Ausland ohne EU und Deutschland
Ausland ohne EU, Top 10 bezogen auf alle Gesundheitsberufe
Türkei
Kroatien
Bosnien und Herzegowina
Russische Föderation
Serbien
Ukraine
Islamische Republik Iran
Kosovo
Philippinen
Mazedonien
*) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden
Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen
Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Gleiches gilt, wenn in einer
Region 1 oder 2 Betriebe ansässig sind oder einer der Betriebe einen so hohen
Beschäftigtenanteil auf sich vereint, dass die Beschäftigtenzahl praktisch eine
Einzelangabe über den Branchenführer darstellt (Dominanzfall).
Staat Insgesamt mitBerufsausbildung
ohne
Berufsausbildung
Fach- und
Hochschulabschluss
keine Zuordnung
möglich
11 12 13 14 15
200.199 7.497 773 188.117 3.812
183.935 7.023 687 172.671 3.554
173 5 3 160 5
42 * * * *
15 - - 14 *
27 * * * -
16.091 469 83 15.286 253
9.880 263 39 9.473 105
1.071 30 5 1.018 18
541 16 * 520 *
1.605 34 5 1.549 17
1.402 37 4 1.341 20
1.362 42 7 1.301 12
6.211 206 44 5.813 148
413 18 4 380 11
145 7 - 134 4
107 9 - 97 *
1.029 41 6 956 26
124 5 - 118 *
611 * * 569 21
199 * * 185 7
72 * - * *
9 - - 7 *
67 * - 64 *
841 Ärzte
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Erstellungsdatum: 02.04.2012
D
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cksach
e 17/9314
–
1
4
–
D
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–
1
7
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d
e
Tabelle: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) am Arbeitsort (AO)
Deutschland
Stichtag: 30.06.2011 (vorläufiger Stand)
Insgesamt
Deutschland
Keine Angabe
Unbekannt
unbekanntes Ausland
staatenlos
Ausland
EU ohne Deutschland
EU ohne Deutschland, Top 5 bezogen auf alle Gesundheitsberufe
Polen
Italien
Österreich
Griechenland
Rumänien
Ausland ohne EU und Deutschland
Ausland ohne EU, Top 10 bezogen auf alle Gesundheitsberufe
Türkei
Kroatien
Bosnien und Herzegowina
Russische Föderation
Serbien
Ukraine
Islamische Republik Iran
Kosovo
Philippinen
Mazedonien
*) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden
Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen
Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Gleiches gilt, wenn in einer
Region 1 oder 2 Betriebe ansässig sind oder einer der Betriebe einen so hohen
Beschäftigtenanteil auf sich vereint, dass die Beschäftigtenzahl praktisch eine
Einzelangabe über den Branchenführer darstellt (Dominanzfall).
Staat Insgesamt mitBerufsausbildung
ohne
Berufsausbildung
Fach- und
Hochschulabschluss
keine Zuordnung
möglich
16 17 18 19 20
12.145 2.058 227 8.286 1.574
11.492 1.977 206 7.842 1.467
7 - - 7 -
- - - - -
- - - - -
- - - - -
646 81 21 437 107
313 37 9 218 49
34 7 * 21 *
17 * * 7 4
19 * * 15 *
65 6 * 55 *
32 3 - 22 7
333 44 12 219 58
54 13 6 19 16
16 5 - 9 *
6 3 - 3 -
37 * * 26 5
10 3 - 3 4
35 * - 29 *
19 - * * *
3 * - * -
- - - - -
6 - * * *
842 Zahnärzte
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Erstellungsdatum: 02.04.2012
D
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–
1
7
. W
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–
1
5
–
D
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e 17/9314
Tabelle: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) am Arbeitsort (AO)
Deutschland
Stichtag: 30.06.2011 (vorläufiger Stand)
Insgesamt
Deutschland
Keine Angabe
Unbekannt
unbekanntes Ausland
staatenlos
Ausland
EU ohne Deutschland
EU ohne Deutschland, Top 5 bezogen auf alle Gesundheitsberufe
Polen
Italien
Österreich
Griechenland
Rumänien
Ausland ohne EU und Deutschland
Ausland ohne EU, Top 10 bezogen auf alle Gesundheitsberufe
Türkei
Kroatien
Bosnien und Herzegowina
Russische Föderation
Serbien
Ukraine
Islamische Republik Iran
Kosovo
Philippinen
Mazedonien
*) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden
Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen
Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Gleiches gilt, wenn in einer
Region 1 oder 2 Betriebe ansässig sind oder einer der Betriebe einen so hohen
Beschäftigtenanteil auf sich vereint, dass die Beschäftigtenzahl praktisch eine
Einzelangabe über den Branchenführer darstellt (Dominanzfall).
Staat Insgesamt mitBerufsausbildung
ohne
Berufsausbildung
Fach- und
Hochschulabschluss
keine Zuordnung
möglich
21 22 23 24 25
10.295 1.213 94 8.125 863
9.901 1.173 89 7.816 823
5 * - * -
- - - - -
- - - - -
- - - - -
389 39 5 305 40
267 * * 206 31
17 4 * 9 *
22 4 - 16 *
64 * - 53 *
7 * - * -
23 * - 19 *
122 11 3 99 9
13 * * 6 4
5 * - * -
* - - * -
15 * - 12 *
* - - * -
4 * - * -
3 - - 3 -
- - - - -
- - - - -
- - - - -
843 Tierärzte
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Erstellungsdatum: 02.04.2012
D
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e 17/9314
–
1
6
–
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–
1
7
. W
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erio
d
e
Tabelle: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) am Arbeitsort (AO)
Deutschland
Stichtag: 30.06.2011 (vorläufiger Stand)
Insgesamt
Deutschland
Keine Angabe
Unbekannt
unbekanntes Ausland
staatenlos
Ausland
EU ohne Deutschland
EU ohne Deutschland, Top 5 bezogen auf alle Gesundheitsberufe
Polen
Italien
Österreich
Griechenland
Rumänien
Ausland ohne EU und Deutschland
Ausland ohne EU, Top 10 bezogen auf alle Gesundheitsberufe
Türkei
Kroatien
Bosnien und Herzegowina
Russische Föderation
Serbien
Ukraine
Islamische Republik Iran
Kosovo
Philippinen
Mazedonien
*) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden
Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen
Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Gleiches gilt, wenn in einer
Region 1 oder 2 Betriebe ansässig sind oder einer der Betriebe einen so hohen
Beschäftigtenanteil auf sich vereint, dass die Beschäftigtenzahl praktisch eine
Einzelangabe über den Branchenführer darstellt (Dominanzfall).
Staat Insgesamt mitBerufsausbildung
ohne
Berufsausbildung
Fach- und
Hochschulabschluss
keine Zuordnung
möglich
26 27 28 29 30
40.499 9.038 756 26.479 4.226
39.742 8.899 732 25.977 4.134
10 * * 6 *
4 * * * -
* - - * -
* * * * -
747 137 23 496 91
358 66 7 246 39
38 * * 24 7
34 9 - 24 *
48 11 - 33 4
34 10 * 21 *
15 * - 9 *
389 71 16 250 52
74 24 * 40 *
13 3 * 6 *
8 4 * * *
46 8 - 30 8
8 * - 5 *
33 * * 27 3
31 5 * 20 *
* - - * -
* * - - -
* - - - *
844 Apotheker
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Erstellungsdatum: 02.04.2012
D
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–
1
7
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–
1
7
–
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Tabelle: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) am Arbeitsort (AO)
Deutschland
Stichtag: 30.06.2011 (vorläufiger Stand)
Insgesamt
Deutschland
Keine Angabe
Unbekannt
unbekanntes Ausland
staatenlos
Ausland
EU ohne Deutschland
EU ohne Deutschland, Top 5 bezogen auf alle Gesundheitsberufe
Polen
Italien
Österreich
Griechenland
Rumänien
Ausland ohne EU und Deutschland
Ausland ohne EU, Top 10 bezogen auf alle Gesundheitsberufe
Türkei
Kroatien
Bosnien und Herzegowina
Russische Föderation
Serbien
Ukraine
Islamische Republik Iran
Kosovo
Philippinen
Mazedonien
*) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden
Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen
Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Gleiches gilt, wenn in einer
Region 1 oder 2 Betriebe ansässig sind oder einer der Betriebe einen so hohen
Beschäftigtenanteil auf sich vereint, dass die Beschäftigtenzahl praktisch eine
Einzelangabe über den Branchenführer darstellt (Dominanzfall).
Staat Insgesamt mitBerufsausbildung
ohne
Berufsausbildung
Fach- und
Hochschulabschluss
keine Zuordnung
möglich
31 32 33 34 35
4.730 2.419 207 1.123 981
4.575 2.360 196 1.075 944
- - - - -
- - - - -
- - - - -
- - - - -
155 59 11 48 37
85 37 4 25 19
12 7 * * *
5 * - * *
24 8 * * 8
7 * - * -
* * - - -
70 22 7 23 18
13 3 * * 6
4 * - * -
* * - - -
7 - - 5 *
5 * * * -
* * - * -
* * - * -
* - * - -
- - - - -
* * - - -
851 Heilpraktiker
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Erstellungsdatum: 02.04.2012
D
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e 17/9314
–
1
8
–
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estag
–
1
7
. W
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erio
d
e
Tabelle: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) am Arbeitsort (AO)
Deutschland
Stichtag: 30.06.2011 (vorläufiger Stand)
Insgesamt
Deutschland
Keine Angabe
Unbekannt
unbekanntes Ausland
staatenlos
Ausland
EU ohne Deutschland
EU ohne Deutschland, Top 5 bezogen auf alle Gesundheitsberufe
Polen
Italien
Österreich
Griechenland
Rumänien
Ausland ohne EU und Deutschland
Ausland ohne EU, Top 10 bezogen auf alle Gesundheitsberufe
Türkei
Kroatien
Bosnien und Herzegowina
Russische Föderation
Serbien
Ukraine
Islamische Republik Iran
Kosovo
Philippinen
Mazedonien
*) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden
Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen
Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Gleiches gilt, wenn in einer
Region 1 oder 2 Betriebe ansässig sind oder einer der Betriebe einen so hohen
Beschäftigtenanteil auf sich vereint, dass die Beschäftigtenzahl praktisch eine
Einzelangabe über den Branchenführer darstellt (Dominanzfall).
Staat Insgesamt mitBerufsausbildung
ohne
Berufsausbildung
Fach- und
Hochschulabschluss
keine Zuordnung
möglich
36 37 38 39 40
177.754 124.704 2.503 9.967 40.580
173.454 122.165 2.350 9.623 39.316
32 19 * * 10
7 * * - *
4 * * - *
3 3 - - -
4.268 2.520 152 342 1.254
2.639 1.778 65 242 554
338 216 9 22 91
194 129 6 12 47
403 282 10 30 81
207 156 3 8 40
36 27 * * 6
1.629 742 87 100 700
176 91 18 4 63
103 74 4 4 21
38 28 3 - 7
116 69 * * 35
35 26 4 * *
95 51 * * 39
34 23 * * 8
5 * * - *
10 * * - 7
3 * - - *
852 Masseure, Krankengymnasten u.verw.Berufe
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Erstellungsdatum: 02.04.2012
D
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estag
–
1
7
. W
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–
1
9
–
D
ru
cksach
e 17/9314
Tabelle: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) am Arbeitsort (AO)
Deutschland
Stichtag: 30.06.2011 (vorläufiger Stand)
Insgesamt
Deutschland
Keine Angabe
Unbekannt
unbekanntes Ausland
staatenlos
Ausland
EU ohne Deutschland
EU ohne Deutschland, Top 5 bezogen auf alle Gesundheitsberufe
Polen
Italien
Österreich
Griechenland
Rumänien
Ausland ohne EU und Deutschland
Ausland ohne EU, Top 10 bezogen auf alle Gesundheitsberufe
Türkei
Kroatien
Bosnien und Herzegowina
Russische Föderation
Serbien
Ukraine
Islamische Republik Iran
Kosovo
Philippinen
Mazedonien
*) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden
Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen
Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Gleiches gilt, wenn in einer
Region 1 oder 2 Betriebe ansässig sind oder einer der Betriebe einen so hohen
Beschäftigtenanteil auf sich vereint, dass die Beschäftigtenzahl praktisch eine
Einzelangabe über den Branchenführer darstellt (Dominanzfall).
Staat Insgesamt mitBerufsausbildung
ohne
Berufsausbildung
Fach- und
Hochschulabschluss
keine Zuordnung
möglich
41 42 43 44 45
759.245 645.559 71.573 9.835 32.278
732.152 623.952 68.141 9.510 30.549
134 99 21 * *
70 51 11 * *
25 20 3 - *
45 31 8 * *
26.959 21.508 3.411 324 1.716
11.310 9.355 1.110 136 709
2.781 2.246 275 43 217
1.182 913 203 14 52
1.062 937 72 8 45
605 479 94 5 27
761 585 81 10 85
15.649 12.153 2.301 188 1.007
3.449 2.420 844 23 162
3.265 2.927 151 11 176
1.502 1.314 107 10 71
858 590 120 23 125
1.008 821 113 9 65
758 550 96 18 94
223 189 24 * *
179 117 51 * *
307 273 23 4 7
256 221 25 * *
853 Krankenschwestern, -pfleger, Hebammen
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Erstellungsdatum: 02.04.2012
D
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e 17/9314
–
2
0
–
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–
1
7
. W
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erio
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e
Tabelle: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) am Arbeitsort (AO)
Deutschland
Stichtag: 30.06.2011 (vorläufiger Stand)
Insgesamt
Deutschland
Keine Angabe
Unbekannt
unbekanntes Ausland
staatenlos
Ausland
EU ohne Deutschland
EU ohne Deutschland, Top 5 bezogen auf alle Gesundheitsberufe
Polen
Italien
Österreich
Griechenland
Rumänien
Ausland ohne EU und Deutschland
Ausland ohne EU, Top 10 bezogen auf alle Gesundheitsberufe
Türkei
Kroatien
Bosnien und Herzegowina
Russische Föderation
Serbien
Ukraine
Islamische Republik Iran
Kosovo
Philippinen
Mazedonien
*) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden
Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen
Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Gleiches gilt, wenn in einer
Region 1 oder 2 Betriebe ansässig sind oder einer der Betriebe einen so hohen
Beschäftigtenanteil auf sich vereint, dass die Beschäftigtenzahl praktisch eine
Einzelangabe über den Branchenführer darstellt (Dominanzfall).
Staat Insgesamt mitBerufsausbildung
ohne
Berufsausbildung
Fach- und
Hochschulabschluss
keine Zuordnung
möglich
46 47 48 49 50
276.433 172.308 61.964 2.823 39.338
256.751 163.703 55.105 2.543 35.400
145 * 54 * 45
80 * 32 * 25
34 5 11 - 18
46 17 21 * *
19.537 8.560 6.805 279 3.893
7.304 3.472 2.353 110 1.369
2.246 1.034 668 34 510
938 399 402 * *
435 279 94 5 57
452 178 215 5 54
554 253 154 8 139
12.233 5.088 4.452 169 2.524
2.588 956 1.153 10 469
1.607 890 506 4 207
945 476 295 5 169
804 308 208 27 261
676 324 232 7 113
677 245 169 17 246
221 74 81 5 61
146 57 66 - 23
413 234 114 7 58
160 76 65 * *
854 Helfer in der Krankenpflege
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Erstellungsdatum: 02.04.2012
D
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d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
–
2
1
–
D
ru
cksach
e 17/9314
Tabelle: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) am Arbeitsort (AO)
Deutschland
Stichtag: 30.06.2011 (vorläufiger Stand)
Insgesamt
Deutschland
Keine Angabe
Unbekannt
unbekanntes Ausland
staatenlos
Ausland
EU ohne Deutschland
EU ohne Deutschland, Top 5 bezogen auf alle Gesundheitsberufe
Polen
Italien
Österreich
Griechenland
Rumänien
Ausland ohne EU und Deutschland
Ausland ohne EU, Top 10 bezogen auf alle Gesundheitsberufe
Türkei
Kroatien
Bosnien und Herzegowina
Russische Föderation
Serbien
Ukraine
Islamische Republik Iran
Kosovo
Philippinen
Mazedonien
*) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden
Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen
Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Gleiches gilt, wenn in einer
Region 1 oder 2 Betriebe ansässig sind oder einer der Betriebe einen so hohen
Beschäftigtenanteil auf sich vereint, dass die Beschäftigtenzahl praktisch eine
Einzelangabe über den Branchenführer darstellt (Dominanzfall).
Staat Insgesamt mitBerufsausbildung
ohne
Berufsausbildung
Fach- und
Hochschulabschluss
keine Zuordnung
möglich
51 52 53 54 55
67.920 52.397 1.437 3.292 10.794
66.497 51.450 1.347 3.223 10.477
9 5 * - *
4 * - - *
* * - - *
* * - - *
1.414 942 89 69 314
424 295 16 18 95
64 42 * * 18
90 66 5 3 16
49 36 * * 10
68 48 * * 17
20 13 * - *
990 647 73 51 219
447 294 42 13 98
92 63 4 8 17
54 36 - 4 14
53 27 * * 20
36 25 * * 8
49 35 * * 9
33 21 * * 6
14 10 - * *
- - - - -
11 7 - - 4
855 Diätassistenten, Pharmaz.-techn. Assist.
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Erstellungsdatum: 02.04.2012
D
ru
cksach
e 17/9314
–
2
2
–
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
Tabelle: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) am Arbeitsort (AO)
Deutschland
Stichtag: 30.06.2011 (vorläufiger Stand)
Insgesamt
Deutschland
Keine Angabe
Unbekannt
unbekanntes Ausland
staatenlos
Ausland
EU ohne Deutschland
EU ohne Deutschland, Top 5 bezogen auf alle Gesundheitsberufe
Polen
Italien
Österreich
Griechenland
Rumänien
Ausland ohne EU und Deutschland
Ausland ohne EU, Top 10 bezogen auf alle Gesundheitsberufe
Türkei
Kroatien
Bosnien und Herzegowina
Russische Föderation
Serbien
Ukraine
Islamische Republik Iran
Kosovo
Philippinen
Mazedonien
*) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden
Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen
Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Gleiches gilt, wenn in einer
Region 1 oder 2 Betriebe ansässig sind oder einer der Betriebe einen so hohen
Beschäftigtenanteil auf sich vereint, dass die Beschäftigtenzahl praktisch eine
Einzelangabe über den Branchenführer darstellt (Dominanzfall).
Staat Insgesamt mitBerufsausbildung
ohne
Berufsausbildung
Fach- und
Hochschulabschluss
keine Zuordnung
möglich
56 57 58 59 60
559.271 378.701 51.917 4.501 124.152
538.550 368.332 47.217 4.282 118.719
106 44 * * 36
45 18 * * 18
25 13 3 - 9
20 * 5 * 9
20.615 10.325 4.676 217 5.397
6.295 3.572 1.060 100 1.563
692 328 122 15 227
2.022 1.171 425 14 412
483 322 48 14 99
856 479 160 7 210
292 136 62 6 88
14.320 6.753 3.616 117 3.834
7.445 3.476 2.077 34 1.858
1.177 777 121 5 274
824 475 * * 206
388 148 95 11 134
664 298 185 6 175
277 100 71 10 96
133 59 22 6 46
392 107 185 - 100
33 13 10 * *
268 114 * * 88
856 Sprechstundenhelfer
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Erstellungsdatum: 02.04.2012
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
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–
2
3
–
D
ru
cksach
e 17/9314
Tabelle: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) am Arbeitsort (AO)
Deutschland
Stichtag: 30.06.2011 (vorläufiger Stand)
Insgesamt
Deutschland
Keine Angabe
Unbekannt
unbekanntes Ausland
staatenlos
Ausland
EU ohne Deutschland
EU ohne Deutschland, Top 5 bezogen auf alle Gesundheitsberufe
Polen
Italien
Österreich
Griechenland
Rumänien
Ausland ohne EU und Deutschland
Ausland ohne EU, Top 10 bezogen auf alle Gesundheitsberufe
Türkei
Kroatien
Bosnien und Herzegowina
Russische Föderation
Serbien
Ukraine
Islamische Republik Iran
Kosovo
Philippinen
Mazedonien
*) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden
Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen
Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Gleiches gilt, wenn in einer
Region 1 oder 2 Betriebe ansässig sind oder einer der Betriebe einen so hohen
Beschäftigtenanteil auf sich vereint, dass die Beschäftigtenzahl praktisch eine
Einzelangabe über den Branchenführer darstellt (Dominanzfall).
Staat Insgesamt mitBerufsausbildung
ohne
Berufsausbildung
Fach- und
Hochschulabschluss
keine Zuordnung
möglich
61 62 63 64 65
87.731 74.970 1.690 2.862 8.209
85.439 73.290 1.590 2.703 7.856
13 9 * * *
* * - - -
* * - - -
- - - - -
2.279 1.671 99 158 351
1.118 849 37 83 149
208 162 6 12 28
97 67 6 7 17
166 142 4 15 5
104 82 5 6 11
32 24 * * 4
1.161 822 62 75 202
267 186 26 3 52
108 80 7 4 17
61 48 3 - 10
83 50 * * 22
55 40 * * 10
65 44 3 8 10
82 63 * 10 *
9 4 4 - *
32 28 * - *
17 14 - - 3
857 Medizinallaboranten
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Erstellungsdatum: 02.04.2012
Anlage 2
Berufstätige ausländische Ärztinnen und Ärzte nach ausgewählten
Herkunftsländern in Deutschland
2008 2009 2010 2008 2009 2010 2008 2009 2010
Europa 13.299 14.598 15.992 9.798 10.959 12.270 2.475 2.508 2.471
darunter
EU-Staaten 9.363 10.410 11.714 6.774 7.740 8.929 1.886 1.891 1.900
dav. Belgien 214 226 236 109 120 130 92 91 91
Bulgarien 465 573 689 390 494 603 52 51 48
Dänemark 45 42 44 17 15 19 24 23 21
Estland 25 26 27 20 19 21 2 4 3
Finnland 79 75 78 40 38 37 18 16 20
Frankreich 328 340 338 139 151 157 146 141 137
Griechenland 1.436 1.563 1.721 1.052 1.206 1.336 301 276 281
Irland 25 26 28 16 16 17 8 8 7
Italien 594 653 696 390 440 483 157 156 164
Lettland 36 49 70 25 35 55 9 9 9
Litauen 63 69 110 50 55 91 8 9 10
Luxemburg 128 145 167 95 112 131 30 30 30
Malta 3 4 4 3 4 4 0 0 0
Niederlande 479 507 524 230 255 270 205 200 202
Österreich 1.556 1.759 1.872 1.251 1.428 1.515 186 197 211
Polen 1.285 1.361 1.402 1.006 1.052 1.081 212 223 217
Portugal 64 72 83 43 52 57 14 17 19
Rumänien 792 968 1.350 576 746 1.131 145 149 138
Schweden 79 76 75 46 44 43 29 28 28
Slowakei 474 534 586 438 495 544 15 18 19
Slowenien 26 24 29 23 20 23 1 1 1
Spanien 298 293 310 192 182 193 69 69 69
Tschechische Republik 308 355 422 245 288 353 28 34 27
Ungarn 359 449 595 251 330 459 77 85 91
Vereinigtes Königreich 150 157 167 92 96 105 44 43 42
Zypern 52 64 91 35 47 71 14 13 15
Übriges Europa 3.936 4.188 4.278 3.024 3.219 3.341 589 617 571
dav. Kroatien 134 148 148 117 125 125 9 10 12
Norwegen 61 66 63 29 37 35 22 22 22
Russland/ SU 1.454 1.543 1.539 1.138 1.210 1.232 171 184 167
Schweiz 154 166 174 107 112 119 35 34 33
Serbien und
Montenegro
263 275 266 178 186 192 64 67 54
Türkei 716 739 720 496 512 504 194 191 177
Ukraine 703 745 787 604 633 650 33 43 46
Herkunftsland
Ausländische Ärzte
Insgesamt
darunter:
im Krankenhaus niedergelassen
Berufstätige ausländische Ärztinnen und Ärzte nach ausgewählten
Herkunftsländern in Deutschland
2008 2009 2010 2008 2009 2010 2008 2009 2010
Herkunftsland
Ausländische Ärzte
Insgesamt
darunter:
im Krankenhaus niedergelassen
Afrika 768 881 1012 608 720 857 123 122 113
dav. Ägypten 144 171 211 109 141 181 19 19 17
Äthiopien 38 36 36 32 28 29 6 7 5
Ghana 62 57 59 34 28 30 23 23 22
Kamerun 115 114 124 108 107 117 5 5 7
Libyen 167 255 322 157 243 311 8 9 7
Nigeria 32 36 36 19 24 26 12 11 9
Sudan 45 49 49 39 41 42 6 7 7
Amerika 590 629 645 400 434 456 124 125 122
dav. Nordamerika 224 225 232 138 138 144 56 57 59
Mittelamerika 90 95 93 72 74 72 10 9 8
Südamerika 276 309 320 190 222 240 58 59 55
Asien 3.248 3.524 3.808 2.273 2.535 2.878 755 743 687
dav. Afghanistan 162 169 164 101 107 107 50 50 45
China 147 171 170 96 122 128 26 25 21
Indien 85 95 113 62 71 91 15 15 13
Indonesien 143 151 163 96 105 121 42 40 37
Irak 129 142 146 101 111 112 25 26 26
Iran 660 659 646 319 320 328 289 281 259
Israel 126 135 153 92 99 120 30 28 28
Japan 34 43 44 27 35 36 5 5 6
Jemen 62 75 90 55 66 82 3 3 3
Jordanien 191 195 216 129 135 163 55 54 48
Kasachstan 157 162 175 134 136 150 6 6 7
Libanon 85 85 81 56 57 55 25 23 20
Syrien 613 692 790 459 535 640 132 132 118
Vietnam 61 61 62 35 38 40 20 20 17
Australien/Ozeanien 14 14 13 6 6 5 4 4 4
Sonst/ staatenlos 186 195 180 122 129 116 53 54 50
Insgesamt 18.105 19.841 21.650 13.207 14.783 16.582 3.534 3.556 3.447
Quelle: BÄK
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]