[Deutscher Bundestag Drucksache 17/9477
17. Wahlperiode 30. 04. 2012
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
26. April 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Alpers, Yvonne Ploetz, Jan Korte,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/9210 –
Geschlechtsspezifische Berufswahl von jungen Frauen und ihre Situation
im Ausbildungssystem
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Hinsichtlich der Berufswahl von Frauen und Männern kommt der aktuelle
Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2011 des Bundesinstituts für Berufsbildung
(BIBB) zu dem Ergebnis, dass die Wahl der Ausbildung nach wie vor in
erheblichem Maße unter geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten verläuft; tradierte
Berufsbilder von Frauen und Männern herrschen weiterhin vor. Bereits im
Ausbildungsreport 2010 des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) wurde auf die
noch immer stark geschlechtsspezifisch geprägte Berufswahl hingewiesen. Die
Auswirkungen davon sind vor allem in den Berufen des dualen Systems spürbar.
Seit 1990 liegt die Ausbildungsbeteiligung von Frauen jeweils unter 50 Prozent
und sie nimmt jährlich ab.
Eine Trendwende auf dem Ausbildungsmarkt ist indes nicht in Sicht. Die aktuelle
Ausbildungsmarktanalyse der IG Metall bestätigt, dass die Gesamtzahl der
Ausbildungsverträge bei Männern um 12 900 stieg, wohingegen die Zahl der
abgeschlossenen Ausbildungsverträge bei den Frauen um 2 700 sank. Der Anteil aller
mit Frauen geschlossenen Ausbildungsverträge erreicht mit 40,7 Prozent einen
neuen Tiefpunkt. Dieser Trend setzt sich im Bereich des Handwerks fort. Hier lag
der Anteil weiblicher Auszubildender im vergangenen Jahr bei 26,2 Prozent
(siehe BIBB-Datenreport 2011). Im Vergleich zu anderen Ausbildungsbranchen
stellt diese Quote eine signifikante Unterrepräsentation von Frauen dar. In den
technischen Berufen liegt der Frauenanteil sogar nur bei knapp über 10 Prozent,
ebenfalls mit fallender Tendenz.
Ein ähnliches Bild ergibt sich in der Kategorie der MINT-Berufe (MINT:
Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik). Bei den von jungen Frauen am
häufigsten gewählten 25 Berufen fällt nicht einer in diese Kategorie. Mit dem
2008 ins Leben gerufenen Nationalen Pakt für Frauen in MINT-Berufen („Komm,
mach MINT.“) versucht die Bundesregierung vergeblich, diesem Trend zu
begegnen. Der Pakt zielt darauf ab, jungen Frauen ein realistisches Bild von
technischnaturwissenschaftlichen Berufen zu vermitteln, sie für entsprechende
Studiengänge und nach der Beendigung der Ausbildung für eine Laufbahn in
Unternehmen dieser Berufsfelder zu motivieren. Das Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF) unterstützt den Pakt bis 2014 mit 4,5 Mio. Euro.
Ungeachtet aller berufsorientierenden Initiativen der Bundesregierung, sowohl
für Berufe des dualen Systems als auch im MINT-Bereich, wird die
Ausgestaltung der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit (BA) nach wie vor als
Hindernis für eine geschlechtssensible Berufswahlentscheidung
wahrgenommen. Sie ist ein Exempel für die Berufswahlentscheidung von Frauen, die eine
hohe Konzentration auf „typische Frauenberufe“ abseits der
Dienstleistungsberufe aufweist. In der Folge nehmen sie Ausbildungen auf, die häufig eine
mindere Qualität aufweisen. Dies drückt sich u. a. in schlechterer Vergütung und
häufigeren Überstunden aus. Diese Ungleichbehandlung setzt sich in späteren
Tätigkeiten fort. Diese sind vorwiegend im unteren Arbeitsmarktsegment zu
finden und sind ebenfalls von schlechter Bezahlung, aber auch von geringeren
Aufstiegsmöglichkeiten geprägt.
Berufsberatung und -orientierung
1. In welchem finanziellen Umfang unterstützen Bund und Länder die
Umsetzung von Förderprogrammen, die der beruflichen Orientierung und Beratung
junger Frauen dienen (bitte seit 2000 einzeln nach Jahren sowie
Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat die nachfolgend aufgeführten Vorhaben zur
beruflichen Orientierung und Beratung von Mädchen und jungen Frauen gefördert
bzw. fördert diese:
Förderkennzeichen Dauer der
Maßnahme
Förderumfang in Euro
Vorhaben Kurzbeschreibung Bundesland
01FP0143 01.11.2001 –
30.11.2003
186 738,62 Joblab II: Computerplanspiel
zur Berufsorientierung von
Mädchen für akademische
Berufe
Ein erweitertes
Berufswahlspektrum von Mädchen im Bereich
MINT wird angestrebt. Einzelne
Ausbildungsberufe werden nicht
besonders hervorgehoben.
Gesamtes
Bundesgebiet
01FP0414 01.07.2004 –
31.12.2005
72 768,00 JOBLAB: Funktionelles und
inhaltliches Update des
multimedialen Computerprogramms zur
Berufsorientierung für Mädchen
Ein erweitertes
Berufswahlspektrum von Mädchen im Bereich
MINT wird angestrebt. Einzelne
Ausbildungsberufe werden nicht
besonders hervorgehoben.
Gesamtes
Bundesgebiet
01FP0726 01.12.2007 –
30.04.2011
830 027,00 Berufsorientierung im
Unterhaltungsformat: Aufbau eines
Innovation-Lab zur Popularisierung
naturwissenschaftlichtechnischer Berufe und weiblicher
Berufsrollenvorbilder durch
Spielfilme und Serien.
Ein erweitertes
Berufswahlspektrum von Mädchen im Bereich
MINT wird angestrebt. Einzelne
Ausbildungsberufe werden nicht
besonders hervorgehoben.
Gesamtes
Bundesgebiet
01FP0805 01.11.2008 –
29.02.2012
209 913,80 Entwicklung von
Messinstrumenten mit reduzierten
geschlechtsstereotypen
Interessen- und
Selbstwirksamkeitseinschätzungen als Grundlage
einer geschlechtergerechter
Studien- und Berufsberatung
Geschlechterspezifische Studien-
und Berufsberatung im MINT-
Bereich
Gesamtes
Bundesgebiet
01FP0822 01.12.2008 –
31.01.2012
472 668,50 Light up your life – Photonik für
Mädchen/
Berufsorientierungsprozesse und
Geschlechtsspezifische Fragestellungen im
naturwissenschaftlich-technischen
Bereich
Erweiterung des
Berufswahlspektrums im MINT-Bereich, am
Beispiel des innovativen Querschnitt-
Themas Photonik
Gesamtes
Bundesgebiet
01FP10117
01FP10118
01FP10119
01FP10120
01.04.2011 –
31.03.2012
188 151,00 Verbundvorhaben:
Berufsorientierung auf zukunftsträchtige
Berufe. Teilvorhaben
MINT-Berufe im schulischen und
außerschulischen Bereich
Hamburg
und München
01FP1167
01FP1168
01.05.2011 –
30.04.2013
71 224,20 MINT und Chancengleichheits-
Entertainment-Excellence:
MINT-E-E bewerten und
weiterentwickeln (MINTiFF)
Ein erweitertes
Berufswahlspektrum von Mädchen im Bereich
MINT wird angestrebt. Einzelne
Ausbildungsberufe werden nicht
besonders hervorgehoben.
Gesamtes
Bundesgebiet
Angaben aus den Ländern liegen der Bundesregierung nicht vor.
Förderkennzeichen Dauer der
Maßnahme
Förderumfang in Euro
Vorhaben Kurzbeschreibung Bundesland
01FP0913 01.02.2009 –
31.12.2011
129 329,00 Verbundvorhaben: MSTfem-
NET meets Nano and Optics –
Mädchen-Technik-Talente-
Foren im MINT-Bereich.
(Koordination)
Mädchen und junge Frauen
insbesondere aus ländlichen Gebieten
sollen für die gewerblich-
technischen Ausbildungsberufe und
ingenieur- und naturwissenschaftlichen
Studiengänge in den MINT-affinen
Technologien durch Mädchen-
Technik-Talente-Foren sensibilisiert und
begeistert werden
01FP0914 01.02.2009 –
31.03.2011
120 956,00 Verbundvorhaben: MSTfem-
NET meets Nano and Optics –
Mädchen-Technik-Talente-
Foren im MINT-Bereich.
Teilvorhaben 2: MTK Niedersachsen.
Mädchen und junge Frauen
insbesondere aus ländlichen Gebieten
sollen für die gewerblich-
technischen Ausbildungsberufe und
ingenieur- und naturwissenschaftlichen
Studiengänge in den MINT-affinen
Technologien durch Mädchen-
Technik-Talente-Foren sensibilisiert und
begeistert werden
Niedersachsen
01FP0915 01.02.2009 –
30.06.2011
182 685,00 Verbundvorhaben: MSTfem-
NET meets Nano and Optics –
Mädchen-Technik-Talente-
Foren im MINT-Bereich.
Teilvorhaben 1: MTK Bayern.
Mädchen und junge Frauen
insbesondere aus ländlichen Gebieten
sollen für die gewerblich-
technischen Ausbildungsberufe und
ingenieur- und naturwissenschaftlichen
Studiengänge in den MINT-affinen
Technologien durch Mädchen-
Technik-Talente-Foren sensibilisiert und
begeistert werden
Bayern
01FP0917 01.02.2009 –
31.01.2011
124 849,00 Verbundvorhaben: MSTfem-
NET meets Nano and Optics –
Mädchen-Technik-Talente-
Foren im MINT-Bereich.
Teilvorhaben 3: MTK Thüringen
Mädchen und junge Frauen
insbesondere aus ländlichen Gebieten
sollen für die gewerblich-
technischen Ausbildungsberufe und
ingenieur- und naturwissenschaftlichen
Studiengänge in den MINT-affinen
Technologien durch Mädchen-
Technik-Talente-Foren sensibilisiert und
begeistert werden
Thüringen
01FP0919 01.02.2009 –
30.09.2011
163 477,00 Verbundvorhaben: MSTfem-
NET meets Nano and Optics –
Mädchen-Technik-Talente-
Foren im MINT-Bereich.
Teilvorhaben 4: MTK Nord-
Ostdeutschland.
Mädchen und junge Frauen
insbesondere aus ländlichen Gebieten
sollen für die gewerblich-
technischen Ausbildungsberufe und
ingenieur- und naturwissenschaftlichen
Studiengänge in den MINT-affinen
Technologien durch Mädchen-
Technik-Talente-Foren sensibilisiert und
begeistert werden
Nord-
Ostdeutschland
01FP0921 01.02.2009 –
31.03.2011
126 819,00 Verbundvorhaben: MSTfem-
NET meets Nano and Optics –
Mädchen-Technik-Talente-
Foren im MINT-Bereich.
Teilvorhaben 5: Rheinland-Pfalz/
Saarland
Mädchen und junge Frauen
insbesondere aus ländlichen Gebieten
sollen für die gewerblich-
technischen Ausbildungsberufe und
ingenieur- und naturwissenschaftlichen
Studiengänge in den MINT-affinen
Technologien durch Mädchen-
Technik-Talente-Foren sensibilisiert und
begeistert werden
Rheinland-
Pfalz/Saarland
01FP0923 01.02.2009 –
31.01.2011
124 503,00 Verbundvorhaben: MSTfem-
NET meets Nano and Optics –
Mädchen-Technik-Talente-
Foren im MINT-Bereich.
Teilvorhaben 6: MTK Nordrhein-
Westfalen.
Mädchen und junge Frauen
insbesondere aus ländlichen Gebieten
sollen für die gewerblich-
technischen Ausbildungsberufe und
ingenieur- und naturwissenschaftlichen
Studiengänge in den MINT-affinen
Technologien durch Mädchen-
Technik-Talente-Foren sensibilisiert und
begeistert werden
Nordrhein-
Westfalen
2. Welche strategischen Eckpunkte verfolgt die Bundesregierung, um einer
geschlechtsspezifischen Berufswahl entgegenzutreten?
Das Prinzip des Gender Mainstreamings ist in Deutschland durchgängig für alle
politischen und thematischen Handlungsfelder etabliert. Auf dieser Grundlage
können und müssen die Akteure, z. B. auf Bundes- und Landesebene, im
kommunalen Bereich oder in Institutionen und Unternehmen, eigenverantwortlich
gendersensibel agieren und die freie Entwicklung und Entfaltung der Individuen
befördern. Als herausragende Errungenschaft unseres demokratischen
Gemeinwesens erachtet die Bundesregierung das grundgesetzlich verankerte Recht auf
freie Berufswahl. Auf dieser Grundlage kann die Bundesregierung solche
Maßnahmen initiieren, die das Berufswahlspektrum von Frauen und Männern
erweitern und die der Motivierung und dem Fördern des Interesses junger Frauen und
Männer dienen.
Auch Mentoring-Programme können dabei helfen, in der Berufswahl
bestehende Geschlechtsrollenklischees sowohl von Frauen als auch von Männern zu
überwinden. Des Weiteren hat die Bundesregierung nach Maßgabe ihrer
Regelungskompetenz gesetzgeberisch dafür Sorge getragen, dass auch nach dem
Eintritt in den Beruf spätere Bildungsmöglichkeiten für Frauen und Männer in
gleichem Maße wählbar sind (z. B. Aufstiegsfortbildung). Die Bundesagentur für
Arbeit (BA) hat nach § 33 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) den
Auftrag, Berufsorientierung zu betreiben. Dabei gibt sie umfassend Auskunft
und Rat zu Fragen der Berufswahl, über die Berufe und ihre Anforderungen und
Aussichten, über die Wege und die Förderung der beruflichen Bildung sowie
über beruflich bedeutsame Entwicklungen in den Betrieben, Verwaltungen und
auf dem Arbeitsmarkt. Dies erfolgt bundesweit. Es wird u. a. sichergestellt, dass
in allen allgemeinbildendenden Schulen berufsorientierende
Informationsveranstaltungen durch die Agenturen für Arbeit neutral und objektiv angeboten und
durchgeführt werden. Dabei wird Wert darauf gelegt, dass sowohl die personale
als auch die mediale Berufsorientierung und die individuelle Beratung der BA
sich inhaltlich wie sprachlich in gendersensibler Form an junge Menschen am
Übergang Schule – Beruf wendet.
Auch die berufsorientierenden Medien der BA berücksichtigen diese Aspekte,
u. a. mit Sonderheften zum Girls’ Day bzw. zum Boys’ Day. Mit dem Girls’ Day
und dem Boys’ Day ermöglicht die Bundesregierung Mädchen und Jungen, ihre
eigenen Interessen, Stärken, Fähigkeiten und Talente jenseits einengender
traditioneller Rollenbilder zu entdecken. Girls’ Day und Boys’ Day zielen auf eine
Erweiterung des Berufswahlspektrums ab, damit sowohl Mädchen als auch
Jungen faire Chancen im Berufsleben erhalten. Das Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium für
Bildung und Forschung (BMBF) fördern – gemeinsam mit dem Europäischen
Sozialfonds (ESF) – seit 2001 den bundesweiten geschlechtsspezifischen
Aktionstag Girls’ Day – Mädchen-Zukunftstag, um Mädchen Berufsfelder zu
eröffnen, in denen sie bislang noch unterrepräsentiert sind. Hierzu gehören vor allem
technische, naturwissenschaftliche und handwerkliche Berufsbereiche. Analog
dazu sollen das bundesweite Netzwerk „Neue Wege für Jungs“ und der
bundesweite Boys’ Day das Berufswahlspektrum von Jungen erweitern. Im Rahmen
des Boys’ Day werden geschlechtsspezifische Aktionen mit dem Ziel gefördert,
Jungen für erzieherische, pflegerische und Berufsfelder des
Gesundheitsbereichs zu gewinnen, die sie bislang eher selten im Blick haben. Neue Wege für
Jungs und der Boys’ Day werden vom BMFSFJ und dem ESF gefördert.
3. Inwiefern berücksichtigen die Berufsorientierungs- und
Beratungsmaßnahmen regionale und strukturelle Besonderheiten, individuelle Bedürfnisse von
Frauen mit Behinderung sowie die Integration von Frauen mit
Migrationshintergrund?
Das Berufsorientierungsprogramm (BOP) des BMBF in überbetrieblichen und
vergleichbaren Berufsbildungsstätten ist ein wichtiger Bestandteil der BMBF-
Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum
Berufsabschluss“.
Programmziele sind
• die Verbesserung der Berufswahlkompetenz,
• das Erfahren individueller Kompetenzen, Neigungen, Interessen und der
jeweiligen Entwicklungspotenziale,
• die Verringerung der Zahl der Schulabgänger ohne Schulabschluss,
• die Erreichung eines nahtlosen Übergangs von der Schule in eine duale
Berufsausbildung,
• die Stärkung der Ausbildungsreife,
• die Verringerung der Ausbildungsabbrüche sowie
• die Sicherung qualifizierten Fachkräftenachwuchses.
Das Programm richtet sich insbesondere an Haupt- und Förderschüler, die
Interesse an einer dualen Ausbildung haben. Durch Potentialanalyse, Werkstatttage
und die Beschäftigung mit den eigenen Stärken und Schwächen steigert das
Programm die Motivation zur Erreichung eines Schulabschlusses, unterstützt die
Suche nach geeigneten Ausbildungsplätzen und beugt Ausbildungsabbrüchen
vor. Aufgrund der Ausrichtung auf eine duale Ausbildung profitieren
Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund besonders stark von diesem
Programm. Das Programm ist äußerst erfolgreich und eröffnet Jungen und Mädchen
die Möglichkeit, auch in solchen Berufsfeldern erste Praxiserfahrungen zu
sammeln, die für ihr eigenes Geschlecht eher untypisch sind.
Im Programm „Perspektive Berufsabschluss“ des BMBF wird in der
Förderinitiative 1 (Regionales Übergangsmanagement – RÜM – mit insgesamt
55 Standorten) angestrebt, die Effektivität der Instrumente des
Übergangsmanagements – u. a. durch gender- und kultursensible Berufswahlprozesse – zu
steigern. Die Koordinationsaufgabe des Übergangs Schule-Beruf wird in diesem
Programm in der Kommune verortet, um die regionalen Besonderheiten
berücksichtigen zu können.
Es werden etablierte Qualitätsstandards z. B. in den Bereichen
Kompetenzfeststellung und -entwicklung genutzt, die (unabhängig vom Geschlecht) die
biografischen Bezüge sichtbar machen und Vielfalt anerkennen. Gender
Mainstreaming ist ein Querschnittsthema aller RÜM-Vorhaben und das
Programmmanagement arbeitet eng mit der Agentur für Gleichstellung im ESF zusammen.
Um dem Leitprinzip Geschlechtergerechtigkeit im Programm „Perspektive
Berufsabschluss“ zu folgen, sind die Akteure in den Projekten verpflichtet, bei
allen Vorhaben die unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse von Frauen und
Männern zu analysieren und ihre Entscheidungen so zu gestalten, dass sie
frühzeitig zur Förderung einer tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter und
zum Abbau von Benachteiligungen – sei es von Frauen oder von Männern –
beitragen.
In einzelnen Projekten gibt es zudem ausgewiesene Schwerpunkte, die sich der
Jungenpädagogik zuwenden. Beispielsweise der Landkreis Güstrow mit der
Aktion „Jungenstag“ oder der Kreis Gütersloh mit einer Fachtagung „Hellblau oder
rosa? – Berufliche Orientierung und Berufswahl (gender)-gerecht gestalten!“.
Das RÜM Stuttgart spricht mit seiner Kampagne „Mein Style – mein Beruf“
Hauptschülerinnen mit Migrationshintergrund gezielt an, indem sich junge
Frauen unterschiedlichster Herkunft medial zu Wort melden und berichten, wie
sie ihre beruflich erfolgreichen Wege mit einem Hauptschulabschluss begonnen
haben. Diese weiblichen Rollenvorbilder werden auf Plakaten, Postkarten und
in einem Kurzfilm vorgestellt. Die „Steckbriefe“ auf den Postkarten zeigen die
persönlichen Berufswege der jungen Frauen auf, die sie trotz Hürden gemeistert
haben. Diese Biografien sollen Schülerinnen dazu ermutigen, ebenfalls ihren
eigenen Weg einzuschlagen.
Im Rahmen des programmweiten Austausches wird das Thema vertieft und
werden bewährte Ansätze vorgestellt (u. a. beim Transferworkshop „Cultural
Mainstreaming & Gender Mainstreaming im Übergangsmanagement“ am 24./25.
Oktober 2011).
Zur Unterstützung der Projekte des Programms „Perspektive Berufsabschluss“
wurde im Jahr 2009 das Begleitprojekt „Mit MigrantInnen für MigrantInnen –
Interkulturelle Kooperation zur Verbesserung der Bildungsintegration“ in die
Förderung aufgenommen. Durchgeführt wird das Begleitprojekt
förderinitiativen-übergreifend: es unterstützt sowohl die Projekte der Förderinitiative 1
„Regionales Übergangsmanagement“ als auch die der Förderinitiative 2
„Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“.
Schwerpunkt des Begleitprojektes ist es, den Aufbau interkultureller Netzwerke
voranzutreiben und Migrantenorganisationen zu beraten, sich strukturell so zu
formieren, dass sie als gleichberechtigte partnerschaftliche
Interessenvertretungen in den regionalen Bildungs-, Arbeitsmarkt- und anderen thematischen
Netzwerken mitarbeiten können. Für die Einbindung von Migrantenorganisationen
in die regionale, kommunale bzw. branchenbezogene Netzwerkarbeit ist es
wichtig, dass zunächst Vertretungsstrukturen aufgebaut werden. Hierbei spielen
sogenannte „Bildungsbeauftragte“ als ehrenamtliche Berater eine zentrale
Rolle. 63 engagierte Personen unterschiedlicher ethnischer Herkunft aus 51
Migrantenorganisationen (Stand: März 2012) konnten in den Projektregionen für
diese Aufgabe bisher gewonnen werden. Die Bildungsbeauftragten – in der
Mehrheit Frauen – sollen ihren Vereinsmitgliedern in Bildungs- und
Ausbildungsmarktfragen unterstützend zur Seite stehen. Sie beraten in ihren Vereinen
Migrantinnen und Migranten, führen Informationsveranstaltungen durch und
haben darüber hinaus auch eine Brückenfunktionen zu Regelinstitutionen.
Dieses vielfältige Aufgabenspektrum erfordert eine gezielte Vorbereitung und
Schulung der Bildungsbeauftragten. Dabei stehen neben der Vermittlung von
Berufs- und Arbeitsmarktwissen auch Schulungsangebote zum Aufbau von
Kooperationen und nachhaltigen Netzwerkstrukturen auf dem Programm. Als
„Brückenbauer/-innen“ zwischen Migrantenorganisation und Regeleinrichtung
haben die Bildungsbeauftragten eine Doppelfunktion: Sie leisten Beratung für
die Ratsuchenden in den Migrantenorganisationen und sind gleichermaßen
Ansprech- und Kooperationspartner/-innen für die Akteure in den bestehenden
Netzwerken.
Als wichtiger Aspekt des Konzepts wird auch die interkulturelle Schulung der
Netzwerkpartner (Kammern, Agentur für Arbeit, kommunale Einrichtungen)
begriffen. Die Akteure in der beruflichen Integrationsarbeit haben in der
Ausgestaltung ihrer Arbeit im interkulturellen Kontext stets neue und wechselnde
Situationen zu bewältigen. Von ihnen wird erwartet, dass sie migrationssensibel
auf die individuellen Anforderungen der Ratsuchenden eingehen und eine
passgenaue Beratung anbieten. Durch die interkulturellen Schulungen soll v. a. für
die Ressourcen- und Potenzialperspektive sensibilisiert werden, um die
berufliche Integration von (jungen) Menschen mit Migrationshintergrund
ressourcenorientiert zu unterstützen. Das in den ersten beiden Projektjahren erfolgreich
umgesetzte Schulungsangebot richtete sich insbesondere an Akteurinnen und
Akteure in der beruflichen Integrationsarbeit, die in den Arbeitsfeldern
Ausbildung, Anleitung, Berufsberatung, Ausbildungsberatung und
Integrationsbegleitung tätig sind.
Ein weiterer Schwerpunkt der Kooperationen mit Migrantenorganisationen im
Projektkontext bzw. in den Netzwerken ist die gemeinsame Entwicklung von
migrationssensiblen Bildungs- und Beratungsangeboten. Mit diesen
Arbeitsschwerpunkten nimmt das Begleitprojekt sowohl personelle wie auch
strukturelle und maßnahmenorientierte Aspekte auf, um so ein ganzheitliches Konzept
interkultureller Bildungs- und Arbeitsmarktbeteiligung zu etablieren.
Auch im Rahmen der Initiative JUGEND STÄRKEN und ihrer vier Programme
• Schulverweigerung – Die 2. Chance,
• Kompetenzagenturen,
• Jugendmigrationsdienste und
• Aktiv in der Region
ist die Anwendung von Gender Mainstreaming ein fester Bestandteil der
individuellen Begleitung und Beratung. Sowohl bei der Wiedereingliederung
schulverweigernder junger Menschen in den Schulalltag an allgemein- und
berufsbildenden Schulen zur Erhöhung ihrer Chancen auf einen Schulabschluss als auch
im Rahmen der Angebote zur Verbesserung der Ausbildungs- und
Arbeitsmarktperspektiven junger Menschen, die nach der Schule den Zugang zu den
vorhandenen Angeboten nicht finden, werden die spezifischen Bedürfnisse von jungen
Migrantinnen durch individuelle und passgenaue Unterstützung berücksichtigt.
Im Focus der Angebote stehen: aufsuchende Arbeit, Hilfen zur
Lebensbewältigung und Persönlichkeitsentwicklung, Stabilisierung und Aktivierung sowie
Heranführung an vorhandene Angebote im Rahmen eines individuellen Case
Managements unter Einbeziehung der Eltern.
Der Girls’ Day bietet in seiner bundesweiten Ausrichtung breite Unterstützung
zur Durchführung lokaler mädchenspezifischer Angebote. Die Koordination in
den Regionen wird von derzeit 361 regionalen Arbeitskreisen gesteuert. Die
Veranstaltenden haben auch die Möglichkeit, ihre Aktionen als rollstuhlgerecht
auf der Aktionslandkarte zu kennzeichnen. Ob ein Mädchen mit Behinderung
für einen spezifischen Berufs- bzw. Studienbereich geeignet sein könnte und
damit auch für einen Girls’ Day-Praktikumsplatz, gibt der Veranstalter in der
Beschreibung seiner Aktion auf der Website an. Der Girls’ Day 2012 nimmt
insbesondere Mädchen mit Migrationshintergrund in den Blick. Hierzu wurden
erweiternde Module entwickelt.
Die Berufsorientierung wie auch die Beratung durch die Bundesagentur für
Arbeit bauen auf den individuellen Bedürfnissen der Teilnehmerinnen auf. Dabei
werden die spezifischen Ausgangslagen von Mädchen und jungen Frauen mit
Behinderung(en) oder Migrationshintergrund berücksichtigt. Die Situation am
Arbeitsmarkt und mögliche Perspektiven fließen ebenfalls in die Beratung ein.
Für die Anliegen von jungen Menschen mit Behinderung(en) stehen in den
Agenturen für Arbeit speziell ausgebildete Berufsberaterinnen und -berater zur
Verfügung.
4. Welche Auswertungen gibt es darüber, inwieweit Mädchen den Girls’ Day in
gewerblich-technischen Berufen verbringen und dieser die Wahl eines
Berufes in den genannten Branchen fördert?
Der Girls’ Day – Mädchen-Zukunftstag zielt darauf ab, Mädchen der Klassen 5
bis 10 für technische, naturwissenschaftliche, informationstechnische sowie
handwerkliche Berufe, für MINT-Studienfächer sowie für die Bereiche Politik,
Führungspositionen und Selbstständigkeit zu gewinnen – Bereiche in denen
Frauen bislang unterrepräsentiert sind. Der Girls’ Day – Mädchen-Zukunftstag
wird jährlich ausgewertet, wobei jeweils ca. 20 000 Mädchen in einer
Stichprobe befragt werden. Auch veranstaltende Unternehmen und Schulen werden
befragt. Eine Unterscheidung nach Branchen wird nicht erhoben.
Die Schülerinnen wurden befragt, ob sie gern ein Praktikum oder eine
Ausbildung bei dem Veranstalter absolvieren würden, den sie am Girls’ Day –
Mädchen-Zukunftstag besucht haben. 37,4 Prozent würden dort gern ein Praktikum
oder eine Ausbildung beginnen. 47,4 Prozent waren unentschieden, und nur 13,5
Prozent lehnten diese Option eindeutig ab.
Zusätzlich wurden die Unternehmen, Betriebe und Organisationen, die bereits
zum wiederholten Mal ein Aktionsprogramm organisierten, befragt, ob sich bei
ihnen ehemalige Girls’ Day-Teilnehmerinnen nach dem Aktionstag um ein
Praktikum oder eine Ausbildung beworben haben. 17,1 Prozent der
Unternehmen und Institutionen meldeten zurück, dass sie entsprechende Bewerbungen
erhalten haben. Von diesen Unternehmen, bei denen Bewerbungen ehemaliger
Teilnehmerinnen eingegangen sind, haben 64,1 Prozent die Bewerberinnen als
Praktikantinnen oder Auszubildende eingestellt. Auch hier sieht die Erhebung
keine Unterscheidung nach Branchen vor.
5. Wie verteilt sich die Teilnahme am Girls’ Day in Bezug auf das Alter der
Mädchen, Schularten, Mädchen mit Behinderung sowie Mädchen mit
Migrationshintergrund?
Die teilnehmenden Mädchen sind zu 21,1 Prozent 10 bis 12 Jahre alt, zu 67
Prozent zwischen 13 und 15 Jahren und zu 9,5 Prozent älter als 15 Jahre. Ungefähr
die Hälfte der Mädchen, die 2011 am Girls’ Day teilgenommen haben, sind
Gymnasiastinnen (49,8 Prozent). Die Realschule besucht mit 26,4 Prozent etwas
mehr als jedes vierte Mädchen. 8,3 Prozent der Mädchen gehen zur
Hauptschule, 7,8 Prozent zur Gesamtschule. 94,5 Prozent der befragten Schülerinnen
sind in Deutschland geboren. 88,7 Prozent haben die deutsche
Staatsangehörigkeit. 3,5 Prozent besitzen eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit und
4,6 Prozent haben zusätzlich zur deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit. In
Anlehnung an die Definition des Mikrozensus haben 22,1 Prozent der
Teilnehmerinnen des Girls’ Day-Mädchen-Zukunftstag einen Migrationshintergrund.*
Der Anteil von Mädchen mit Behinderung wird nicht erhoben.
6. Welche wissenschaftlichen Begleitforschungen haben die jeweiligen
Bundesregierungen seit 2000 zum Thema „Geschlechtsspezifische Berufswahl von
Frauen“ in Auftrag gegeben (bitte gesondert auflisten)?
a) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den bisherigen
Erkenntnissen (bitte wesentliche Erkenntnisse der einzelnen Studien
darstellen)?
b) Welche Evaluationsergebnisse liegen der Bundesregierung über die seit
dem Jahr 2000 durchgeführten Maßnahmen vor, um einer
geschlechtsspezifischen Berufswahl entgegenzutreten (bitte nach einzelnen
Maßnahmen, Sozialgesetzbüchern, zugewiesenen Mitteln und wesentlichen
Ergebnissen dieser Maßnahmen auflisten)?
* Die Operationalisierung von Migrationshintergrund wird in verschiedenen Studien unterschiedlich
gefasst. Die Evaluation des Girls’ Day verwendet den Begriff Migrationshintergrund in dem Sinne, dass
eine Person einen Migrationshintergrund hat, wenn mindestens einer der folgenden Aspekte zutrifft: Sie
hat eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit, sie ist nicht in Deutschland geboren oder
mindestens ein Elternteil ist nicht in Deutschland geboren.
c) Welche Ergebnisse liegen der Bundesregierung aus den in den 1980er-
Jahren initiierten Bundesprogrammen zu dem Thema „Mädchen in
gewerblich-technischen Berufe“ vor, und welche Erkenntnisse zieht sie
daraus (bitte nach einzelnen Maßnahmen, zugewiesenen Mitteln und
wesentlichen Ergebnissen dieser Maßnahmen auflisten sowie
Erkenntnisse einzeln darlegen)?
Die Konferenzschrift „Frauen in technischen Berufen : Dokumentation einer
Fachtagung : Ausbildung und Karriere von Frauen in technikorientierten
Berufen“, die vom BMBF herausgegeben und 1989 als Band 73 in der Reihe „Studien
zu Bildung und Wissenschaft“ im Bock-Verlag (ISBN: 3-87066-667-6)
publiziert wurde, befasst sich zum größten Teil mit den Erfahrungen nach Abschluss
der seinerzeit von Bund und Ländern geförderten Modellversuche zum
Themenfeld „Mädchen in gewerblich-technische Berufe“ sowie mit ersten Ergebnissen
aus den acht regionalen Nachfolgeprojekten, die v. a. die Information, Beratung
und Förderung von Mädchen und Frauen bei der Berufswahl und -ausbildung
zur Zielsetzung hatten. Die Beiträge der o. g. Tagungsdokumentation befassen
sich mit folgenden Themenbereichen:
• Konzepte zur Erweiterung des Berufsspektrums für Frauen bei der
Berufswahl,
• Erfahrungen mit der Ausbildung und mit dem Berufsalltag von Mädchen und
jungen Frauen in gewerblich-technischen Berufen,
• politische Implementation von Maßnahmen zur Erweiterung des
Berufsspektrums von Frauen sowie
• grundsätzliche Probleme von Implementation und Evaluation.
Details sind der Veröffentlichung selbst zu entnehmen.
Die Begleitforschung zum Girls’ Day – Mädchen-Zukunftstag ist Teil der
Projektkonzeption bzw. des -antrags. Sie wird von der bundesweiten
Koordinierungsstelle beauftragt, von der Projektleitung verantwortet und veröffentlicht.
7. Wie hoch ist der Anteil von jungen Frauen,
a) die an einer Erst- und Zweitberatung der Arbeitsagenturen zur
Berufswahl teilnehmen, im Verhältnis zu jungen Männern,
In der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) zum
Ausbildungsstellenmarkt werden Bewerberinnen und Bewerber erfasst. Es wird keine Statistik zu
Erst- und Zweitberatungen geführt. Als Bewerber zählen Personen, die eine
individuelle Vermittlung in eine Berufsausbildungsstelle wünschen und deren
Eignung dafür geklärt ist. Im letzten Berichtsjahr 2010/2011, das den Zeitraum vom
1. Oktober 2010 bis zum 30. September 2011 umfasst, waren 538 400 Personen
gemeldet, davon waren 241 800 oder 45 Prozent junge Frauen und 296 400 oder
55 Prozent junge Männer. Nach der Zahl der erfolgten Beratungen wird nicht
differenziert.
b) die in einem der zehn am häufigsten mit Frauen besetzten
Ausbildungsberufe ausgebildet werden,
In den zehn 2011 von Frauen am stärksten besetzen Ausbildungsberufen wurden
nach den Ergebnissen der BIBB-Erhebung zum 30. September 2011 54,1
Prozent aller Neuabschlüsse mit jungen Frauen getätigt (vgl. nachfolgende Tabelle).
Quelle: BIBB, Erhebung zum 30. September 2011; Tabelle 69 – 2011 / Rangliste 2011 der
Ausbildungsberufe nach Neuabschlüssen in Deutschland – Frauen (
www.bibb.de/de/59148.htm).
c) denen von der Berufsberatung der Arbeitsagenturen einer der zehn am
häufigsten mit Frauen besetzten Ausbildungsberufe empfohlen wird?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Bei der
Berufsberatung sind nach § 31 Absatz 1 SGB III Neigung, Eignung und
Leistungsfähigkeit der Ratsuchenden sowie die Beschäftigungsmöglichkeiten zu
berücksichtigen. Ausgerichtet daran wird gemeinsam mit dem jungen Menschen die
berufliche Perspektive erarbeitet. In der Beratung wird gemeinsam mit dem bzw.
der Ratsuchenden eine Zielperspektive erarbeitet.
8. Welche Auswirkungen hatte nach Einschätzung der Bundesregierung die
Reform der Bundesagentur für Arbeit infolge der sogenannten Hartz-
Gesetze auf die spezifischen Beratungsleistungen der Arbeitsagenturen bzw.
Jobcenter für junge Frauen?
Im Rahmen der Arbeitsmarktreformen durch die Gesetze für moderne
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurde unter anderem der interne organisatorische
Aufbau der Agenturen für Arbeit verändert. Ziel war hierbei die Konzentration
auf Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen durch die entsprechenden
Fachkräfte bei gleichzeitiger Entlastung von sachbearbeitenden Tätigkeiten.
Dies ist erfolgreich geschehen, wie die wissenschaftliche Auswertung zeigt (vgl.
Ochs, Peter/Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft: Organisatorischer
Umbau der Bundesagentur für Arbeit. Evaluation der Maßnahmen zur
Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission. Arbeitspaket 2 –
Evaluationsbericht 2007 im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales – BMAS).
Die gesteigerte Dienstleistungsqualität kommt Menschen unabhängig vom
Geschlecht zugute.
Mit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) zum 1.
Januar 2005 hat sich an der Zuständigkeit der Agenturen für Arbeit für die
Berufsberatung nichts geändert. Berufsberatung ist unverändert eine Pflichtleistung
gemäß § 29 ff. SGB III für alle Ratsuchenden. Daneben können die Jobcenter
gemäß § 16 SGB II Beratung für den von ihnen zu betreuenden Personenkreis
als Ermessensleistung anbieten. Die gemeinsamen Einrichtungen verweisen
nach Mitteilung der BA erwerbsfähige leistungsberechtigte junge Frauen und
Männer in der Regel auf das entsprechende Dienstleistungsangebot der
Berufsberatung bei den Agenturen für Arbeit.
Deutschland Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge (NAA)
mit weiblichen Auszubildenden 2011
Beruf Anzahl Anteil an allen NAA mit
weiblichen Auszubildenden in Prozent
Verkäufer/-in 16 730 7,2
Kaufmann/-frau im Einzelhandel 16 616 7,2
Bürokaufmann/-frau 15 361 6,6
Medizinischer Fachangestellte/-r 14 314 6,2
Industriekaufmann/-frau 12 125 5,2
Zahnmedizinischer Fachangestellte/-r 11 825 5,1
Friseur/-in 11 157 4,8
Kaufmann/-frau für Bürokommunikation 9 759 4,2
Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk 9 597 4,1
Hotelfachmann/-fachfrau 8 196 3,5
Zehn Berufe insgesamt 125 680 54,1
9. Welche Bilanz zieht die Bundesregierung aus der Arbeit der Beauftragten
für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt in der Bundesagentur für Arbeit,
und in welcher Weise sollte sich diese Arbeit aus Sicht der
Bundesregierung weiterentwickeln?
Die Bundesregierung zieht eine positive Bilanz der Arbeit der Beauftragten für
Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, denen eine wichtige Rolle bei der
Umsetzung der Ziele der Arbeitsförderung zukommt. In Zusammenarbeit mit den
Beratungs- und Vermittlungsfachkräften der Agenturen für Arbeit haben die
Beauftragten u. a. in der Berufsorientierung einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung
der Akzeptanz und Wertschätzung für mehr Frauen in MINT-Berufen geleistet.
Die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt begleiten und
unterstützen aktiv bei der Durchführung von MINT-Veranstaltungen und MINT-
Projekten. Dabei gestalten sie Vorträge und informieren an Messeständen. Ebenso
unterstützen sie Projekte zum Wiedereinstieg, z. B. von Ingenieurinnen, und
suchen über ihre Netzwerke Vorbilder in ihren Regionen, die Frauen als gutes
Beispiel für eine zukunftsorientierte Berufswahl dienen können. Aufgrund der
guten Erfahrungen im Rechtskreis SGB III wurde mit dem Gesetz zur
Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende die
Voraussetzung dafür geschaffen, dass es seit 2011 auch im Rechtskreis SGB II
Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt gibt. Mit Blick auf die
Herausforderungen des demografischen Wandels und des steigenden
Fachkräftebedarfs kommt der Erhöhung des weiblichen Fachkräftepotenzials eine
besondere Bedeutung zu. Die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
können auch hierzu mit ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag leisten.
10. Welche Initiativen hat die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren
ergriffen, um auf eine Reform der Aus- und Fortbildung an der Hochschule
der Bundesagentur für Arbeit mit dem Ziel hinzuwirken,
geschlechtsspezifische Stereotype zu hinterfragen und gendersensible Strategien der
Beratung zu stärken und weiterzuentwickeln?
Die Bundesregierung hat keine Steuerungsfunktion gegenüber der Hochschule
der BA. Die BA hat die Hochschule als besondere Dienststelle im Sinne von
§ 367 Absatz 2 Satz 2 SGB III errichtet. Trägerin der Hochschule ist die BA.
Diese unterliegt als rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des
öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung lediglich der Rechtsaufsicht des BMAS.
Nach Mitteilung der BA werden in allen Studiengängen der Hochschule der BA
Inhalte zu gender- und kultursensiblen Strategien der Beratung und Vermittlung
umgesetzt. Darüber hinaus führt die Hochschule der BA in regelmäßigen
Abständen sowohl für Studierende und Lehrende als auch für Beratungs- und
Vermittlungsfachkräfte Weiterbildungen zu genderspezifischen Fragestellungen durch.
11. In welcher Weise hat die Bundesregierung in der Vergangenheit darauf
hingewirkt, dass in den Verwaltungsausschüssen der Bundesagentur für
Arbeit neben Arbeitsmarktexpertinnen und -experten auch Sachverständige
mit Expertise in Genderfragen vertreten sind, und wie will sich die
Bundesregierung in dieser Frage künftig positionieren?
Die Bundesregierung hat keinen Einfluss auf die Besetzung der
Verwaltungsausschüsse bei den Agenturen für Arbeit. Vorschlagsberechtigt für die
Mitglieder der Gruppe der öffentlichen Körperschaften in den Verwaltungsausschüssen
sind nach § 379 Absatz 3 Satz 1 SGB III die gemeinsamen
Rechtsaufsichtsbehörden der zum Bezirk der Agentur für Arbeit gehörenden Gemeinden und
Gemeindeverbände oder, soweit es sich um oberste Landesbehörden handelt, die
von ihnen bestimmten Behörden.
12. Welchen Standards müssen Berufsberatungsleistungen der Bundesagentur
für Arbeit und der Jobcenter entsprechen, damit eine gender- und
kultursensible Beratung erbracht werden kann?
Im SGB III sowie im SGB II ist die Gleichstellung von Männern und Frauen als
durchgängiges Prinzip gesetzlich verankert (§ 1 Absatz 1 SGB III, § 1 Absatz 2
SGB II). Gender Mainstreaming und Diversity Management sind eine
Querschnittaufgabe der BA und der Träger nach dem SGB II.
Im Geltungsbereich des SGB III sorgen ein einheitliches Beratungskonzept (siehe
auch
www.arbeitsagentur.de/zentralerContent/Veroeffentlichungen/Beratung/
Beratungskonzeption-der-BA-Grundlagen.pdf) sowie entsprechende
Qualifizierungsmaßnahmen der Beratungsfachkräfte für einen hohen Standard bei der
Qualität der Beratung in der BA. Dies wird durch regelmäßige Befragungen zur
Zufriedenheit mit Beratungsangebot und -leistung unterstützt. Hinsichtlich der
zugelassenen kommunalen Träger liegen der Bundesregierung keine
Informationen vor. Die Aufsicht führen die Länder.
13. Was sind die wesentlichen Inhalte der Berufsberatung, und wie werden
diese Inhalte im Hinblick auf die Beratung von Frauen in der Bundesagentur
für Arbeit und in den Jobcentern praktisch umgesetzt?
Berufsberatung ist nach § 29 ff. SGB III eine individuelle Dienstleistung, die
Jugendliche und Erwachsene in Anspruch nehmen können. Sie erstreckt sich auf
die Erteilung von Auskunft und Rat u. a. zur Berufswahl, zur beruflichen
Entwicklung und zum Berufswechsel, zur Lage und zur Entwicklung des
Arbeitsmarktes und der Berufe und zu den Möglichkeiten der beruflichen Bildung.
Je nach individueller Situation und Inanspruchnahme können für junge
Menschen bereits in einem relativ frühen Stadium der Berufswahl längerfristige
Berufswegeplanungen eine Rolle spielen. Beratungsfachkräfte müssen jedoch auch
darauf achten, dass keine Überforderung im Einzelfall eintritt und
überschaubare Zeiträume und nachvollziehbare Handlungsschritte beschrieben werden.
Wesentliche Inhalte sind vor dem Hintergrund der Individualität daher immer
die personenbezogene Ausgangsanalyse, die gemeinsame Erarbeitung des
persönlichen Ziels sowie die Planung der konkreten Umsetzungsschritte und -hilfen.
Zur Berufsberatung in den Jobcentern wird auf die Antwort zu Frage 8
verwiesen.
14. Welche Ausbildungs- und Qualifikationsanforderungen werden an
Berufsberaterinnen und -berater der Bundesagentur für Arbeit sowie der Jobcenter
gestellt, damit diese eine qualifizierte und an den Bedürfnissen, Wünschen
und Kompetenzen der Ratsuchenden ausgerichtete Beratung durchführen
können, und welche Unterschiede existieren hinsichtlich der
Anforderungen zwischen Beraterinnen und Beratern der Bundesagentur für Arbeit und
der Jobcenter?
Nach Mitteilung der Zentrale der BA ist grundsätzlich ein Hochschulabschluss
oder eine vergleichbare Qualifikation Voraussetzung, um die Tätigkeit als
Berufsberaterin bzw. Berufsberater in der BA ausüben zu können. Als mit einem
Hochschulabschluss vergleichbare Qualifikation gilt z. B. die Kombination
einer abgeschlossenen Berufsausbildung mit mindestens dreijähriger verwertbarer
Berufserfahrung.
Darüber hinaus existiert für die Berufsberaterinnen und -berater ein zentral
bereitgestellter Einarbeitungs- und Qualifizierungsprozess, um neu eingestellte
Kolleginnen und Kollegen schnellstmöglich auf die neue Tätigkeit
vorzubereiten. Unter Berücksichtigung der Vorkenntnisse und der Berufserfahrung werden
dabei verschiedene Personalentwicklungsinstrumente gezielt zum Auf- und
Ausbau der gemäß der Tätigkeits- und Kompetenzprofile geforderten
Kompetenzen eingesetzt.
Im Vordergrund dieser Einarbeitung steht nicht nur die Vermittlung von Basis-
und Fachwissen sowie notwendiger IT-Kenntnisse, sondern v. a. auch die
Vermittlung von Methoden und Techniken für die Durchführung professioneller
Beratungsgespräche. Dabei kommt der Reflexion des eigenen Beratungshandelns
besondere Bedeutung zu.
Nach Mitteilung der Zentrale der BA sind in den gemeinsamen Einrichtungen
keine Berufsberaterinnen und -berater beschäftigt (vgl. Antwort zu Frage 8). Die
Integrationsarbeit mit jungen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen wird in den
gemeinsamen Einrichtungen von persönlichen Ansprechpartnerinnen bzw.
Ansprechpartnern sowie nach Bedarf von Fallmanagerinnen und Fallmanagern
geleistet. Zu ihren Kernaufgaben gehören u. a. die Steuerung des individuellen
Integrationsprozesses (einschl. Profiling und Eingliederungsvereinbarung sowie
Überwachung des Integrationsfortschritts) und die Beratung zur individuellen
Integration in Erwerbstätigkeit (einschließlich Vermittlung in Ausbildung).
Um die Tätigkeit als persönliche Ansprechpartnerin bzw. persönlicher
Ansprechpartner im SGB II ausüben zu können, fordert die BA grundsätzlich
ebenfalls einen Hochschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation. Darüber
hinaus existiert für die persönlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
im SGB II ebenso ein zentral bereitgestellter Einarbeitungs- und
Qualifizierungsprozess, um neu eingestellte Kolleginnen und Kollegen schnellstmöglich
auf die neue Tätigkeit vorzubereiten.
Die Fallmanagerinnen und Fallmanager in den gemeinsamen Einrichtungen sind
u. a. verantwortlich für die Planung, Steuerung und Durchführung des
individuellen Fallmanagementprozesses – unter Berücksichtigung der Gesamtsituation
der Bedarfsgemeinschaft –, für die Beratung und Entscheidung zum
individuellen Hilfebedarf sowie für Aufbau, Pflege und Weiterentwicklung des
Betreuungsnetzwerkes.
Für die Tätigkeit einer Fallmanagerin bzw. eines Fallmanagers im SGB II sind
die gleichen Voraussetzungen (Hochschulabschluss oder eine vergleichbare
Qualifikation) maßgebend. Da die Personengruppe der Fallmanagerinnen und
Fallmanager täglich mit multiplen Problemlagen konfrontiert werden, existiert
hierfür ein spezielles Qualifizierungsprogramm. Durch die in der BA eigens für
Fallmanagerinnen und Fallmanager vorhandene Ausbildungsreihe werden diese
befähigt, in einem systematischen Problemlöseprozess unterstützende
Dienstleistungen für die Kundinnen und Kunden zu initiieren und zu vernetzen.
Zudem bietet die Führungsakademie der BA – als von der Deutschen
Gesellschaft für Care- und Casemanagement (DGCC) zertifiziertes
Ausbildungsinstitut – den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit einer Zertifizierung
als Care und Case Managerin und Manager an.
Zu den Themen Gender Mainstreaming und Diversity wird im Bildungskatalog
SGB II den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Sensitivitätstraining
angeboten, um die Vielfalt der Kompetenzen und Potenziale von Beschäftigten und
Kunden zu erkennen und zu fördern, sowie ein Diversity-Modul zur
Entwicklung interkultureller Kompetenz im Umgang mit Kundinnen und Kunden.
Für die zugelassenen kommunalen Träger sind die Länder zuständig. Kenntnisse
zu deren Ausbildungs- und Qualifikationsanforderungen liegen der
Bundesregierung nicht vor.
15. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass sich die Beratung junger
Frauen in der Bundesagentur für Arbeit und in den Jobcentern weniger an
deren individuellen Interessen und Kompetenzen als am tatsächlichen
regionalen Ausbildungsangebot orientiert?
Wenn ja, welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um dem
entgegenzuwirken, und welche spezifischen Inhalte erachtet sie für dringend
notwendig, um junge Frauen so zu beraten, dass alle Berufe berücksichtigt
werden?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
Die Bundesregierung teilt diese Einschätzung nicht. Nach den Grundsätzen der
Berufsberatung (§ 31 Absatz 1 SGB III) sind u. a. die
Beschäftigungsmöglichkeiten zu berücksichtigen. Insofern stellt die Information über die regionale, im
Einzelfall auch überregionale Ausbildungsmarktsituation ein Beratungs- und
Entscheidungskriterium für die Berufswahl dar.
Neben den persönlichen Voraussetzungen fließen daraus resultierend die
spezifischen Arbeits- bzw. Ausbildungsmarktbedingungen als ein Aspekt bei der
Bewertung der Realisierungsmöglichkeiten mit ein.
16. Welche qualitativen Beratungsstandards werden in der Bundesagentur für
Arbeit und in den Jobcentern gewährleistet und welche Zielsetzungen
verfolgt, wenn das regionale Ausbildungsplatzangebot nicht mit individuellen
Interessen und Kompetenzen junger Frauen übereinstimmt bzw. die Anzahl
an Ausbildungsplätzen in der jeweiligen Region nicht ausreicht?
Die nachhaltige Verbesserung von Beratung und Integration ist ein
übergeordnetes geschäftspolitisches Ziel der BA. Die Beratungskompetenz der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soll erhöht und Beratung als Kerngeschäft der BA
weiter professionalisiert werden. Eckpunkte für die Entwicklung der BA-
Beratungskonzeption sind der gesetzliche Rahmen und fachwissenschaftliche
Erkenntnisse. Die BA-Beratungskonzeption ist Basis aller Beratungsangebote
innerhalb der BA und wurde, flankiert durch ein Qualifizierungskonzept, für den
Rechtskreis SGB III in 2009 verbindlich eingeführt. Das einheitliche
Beratungskonzept der BA bietet im Rechtskreis SGB III die Grundlage für ein
gemeinsames, wissenschaftlich fundiertes Beratungsverständnis.
Mit dem „4-Phasen-Modell der Integrationsarbeit“ hat die BA ein ebenfalls
rechtskreisübergreifendes Geschäftsprozessmodell für Integrationsprozesse
implementiert, das eine sorgfältige Analyse und eine darauf aufbauende
Erarbeitung neuer Lösungsansätze ermöglicht.
Informationen zum Beratungskonzept und den qualitativen Dimensionen finden
sich ausführlich unter:
www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/
Veroeffentlichungen/Beratung/Beratungskonzeption-der-BA-Grundlagen.pdf.
Im Rechtskreis SGB II ist derzeit kein umfassendes Fach- und
Qualifizierungskonzept zur Erbringung von Beratungsdienstleistungen in den gemeinsamen
Einrichtungen vorhanden. Diese haben in ihrer dezentralen
Umsetzungsverantwortung sicherzustellen, dass die Integrationsfachkräfte entsprechend geschult
und auf ihre Beratungstätigkeit vorbereitet werden.
Das Beratungskonzept SGB III wird aktuell für den Bereich SGB II
weiterentwickelt, um die spezifischen Anforderungen der Grundsicherung in der
Beratungsarbeit abzubilden. Ziel ist die Vermittlung einer praxisgerechten, mit den
Rahmenbedingungen und Zielen des SGB II verzahnten Beratungsmethodik. Im Rahmen der
dezentralen Verantwortung haben die gemeinsamen Einrichtungen
sicherzustellen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die zur Wahrnehmung ihrer
Aufgaben erforderlichen Qualifikationen besitzen oder diese vermittelt bekommen.
Sofern sich im Rahmen des individuellen Beratungsprozesses herausstellt, dass
für die angestrebte Ausbildung in der jeweiligen Region keine ausreichende
Anzahl von Ausbildungsstellen zur Verfügung steht, besteht die Möglichkeit,
• überregionale oder bundesweite Ausbildungsvermittlungsbemühungen
einzuleiten oder,
• soweit sich die Ausbildungssuche trotzdem ausschließlich auf den örtlichen
Ausbildungsmarkt beschränken soll, weitere berufliche Alternativen mit der
Ratsuchenden zu erarbeiten und diese weiterzuverfolgen.
Dabei entscheidet die Ratsuchende im Dialog mit der Berufsberaterin bzw. dem
Berufsberater eigenverantwortlich, wie sie ihre berufliche oder räumliche
Flexibilität gestaltet.
In der Grundsicherung für Arbeitsuchende müssen erwerbsfähige
Leistungsberechtigte alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer
Hilfebedürftigkeit ausschöpfen und aktiv an entsprechenden Maßnahmen zur
Eingliederung in Arbeit oder Ausbildung mitwirken (§ 2 SGB II). Dabei sind die
Grundsätze der freien Berufswahl und der Berufsberatung (Berücksichtigung
von Neigung, Eignung und Leistungsfähigkeit) zu beachten. Es erfolgt keine
Lenkung auf Berufe mit gutem Ausbildungsplatzangebot. Sofern vor Ort keine
oder wenige Ausbildungsstellen angeboten werden, ist das Einbeziehen
beruflicher Alternativen erforderlich. In diesen Fällen wird zunächst nach
alternativen Berufen im selben Berufsfeld gesucht, bevor ggf. weitergehende
Alternativen gemeinsam mit dem jungen Menschen erarbeitet werden.
Darüber hinaus ist regionale und überregionale Mobilität grundsätzlich
zumutbar. Hierbei sind Alter und familiäres Umfeld zu berücksichtigen. Bei
Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten
einzuholen. Ergänzend wird auf die Ausführungen zu Frage 15 verwiesen.
17. Wie hat sich die Ausgestaltung der Berufsberatung und - orientierung der
Bundesagentur für Arbeit in den Schulen seit dem Jahr 2000 entwickelt
(bitte nach einzelnen Bundesländern, Städten und Schulen aufschlüsseln)?
Da Berufsberatung und -orientierung an Schulen von den Agenturen für Arbeit
und nicht von den Jobcentern durchgeführt werden, liegen im SGB II dazu keine
Zahlen vor.
a) Welche Klassenstufen wurden beraten?
b) Erfolgte eine Auswahl einzelner Klassen eines Jahrgangs?
c) Welchen zeitlichen Umfang nahmen die Beratungsleistungen pro Klasse
ein?
Die BA bietet rechtskreisübergreifend ein flächendeckendes frühzeitiges
Angebot an beruflicher Orientierung und Beratung bereits in den allgemeinbildenden
Schulen der Sekundarstufen I und II – einschließlich der Förderschulen – an.
Dies betrifft Veranstaltungen im Klassenverband ebenso wie die individuelle
Information und Beratung. Vor dem Hintergrund der Vermeidung von Folgekosten
für die Versichertengemeinschaft hat die BA ein hohes Interesse daran, nahezu
alle Schülerinnen und Schüler spätestens in den Vorabgangsklassen mit diesem
Angebot zu erreichen.
Pro Jahrgangsstufe der Sekundarstufen I und II (Vorabgangs- und
Abgangsklassen) werden jeweils mindestens zwei Stunden berufsorientierender Unterricht
durch die zuständige Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit sowie eine
Veranstaltung im Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit (BiZ)
durchgeführt. Nach Vereinbarung mit der jeweiligen Schule können individuell auch
mehr Stunden für die personale Orientierung erbracht werden. Darüber hinaus
wird den jungen Menschen am Übergang Schule – Beruf ein vielfältiges Angebot
an Vortragsveranstaltungen und Seminaren zum freiwilligen Besuch angeboten.
Ergänzt werden diese Berufsorientierungsmaßnahmen durch ein umfassendes
mediales Angebot der BA, dessen Kernelemente die Portale
www.planet-be-
ruf.de für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und
www.abi.de für
Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II darstellen. Als zusätzliches
Angebot werden spezielle Materialien aufgelegt, die das Berufswahlspektrum
junger Menschen erweitern sollen – beispielsweise „abi female“, „abi – Typisch
Frau, typisch Mann?“ oder „planet-beruf: MINT for you“ (für junge Frauen)
bzw. „SOZIAL for you“ (für junge Männer). Diese Unterlagen werden in den
Schulen verteilt und sind im BiZ und den Agenturen für Arbeit frei zugänglich.
Darüber hinaus stehen als Förderinstrumente die Berufseinstiegsbegleitung und
die Berufsorientierungsmaßnahmen zur Unterstützung der Jugendlichen am
Übergang Schule – Beruf zur Verfügung.
Eine klassenweise Beratung der jungen Menschen am Übergang Schule – Beruf
erfolgt grundsätzlich nicht. Die Inanspruchnahme des individuellen
Beratungsangebotes ist freiwillig. Wer einen weitergehenden Beratungsbedarf äußert, der
über eine gruppen-, bzw. klassenweise Orientierung hinausgeht, bekommt
möglichst zeitnah einen individuellen Termin für ein Beratungsgespräch. Deshalb
können die Fragen 17a bis 17c nicht im Detail beantwortet werden.
d) Wie haben sich die Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit für
Berufsberatung und -orientierung seit 2000 entwickelt?
Die Ausgaben für die vertiefte und erweiterte Berufsorientierung sind der
nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Darüber hinaus fallen – nicht auswertbare –
Ausgaben für die Inanspruchnahme von Personalkapazitäten für die
Fachaufgabe der Berufsberatung bei der BA an.
Da Berufsberatung und -orientierung überwiegend in Form einer personalen
Dienstleistung erbracht werden, sind die Kosten dafür Teil der
Gesamtpersonalkosten für die Beratungsfachkräfte der BA. Eine Differenzierung nach einzelnen
(vielfältigen) Aufgaben erfolgt nicht.
Ausgaben vertiefte und erweiterte Berufsorientierung in Tausend Euro,
Deutschland gesamt
Quelle: Zentrale der BA, April 2012. Ab 2005 sind bei vertiefter Berufsorientierung; ab 2007 auch bei
erweiterter vertiefter Berufsorientierung SGB II-Anteile enthalten.
Jahr Vertiefte
Berufsorientierung
Erweiterte vertiefte
Berufsorientierung
Summe
2000 - –
2001 - –
2002 577 – 577
2003 1 823 – 1 823
2004 2 681 – 2 681
2005 3 468 – 3 468
2006 4 610 – 4 610
2007 4 788 15 984 20 772
2008 9 031 43 246 52 277
2009 9 039 58 344 67 383
2010 9 439 39 784 49 222
2011 7 655 54 094 61 749
e) Gibt es hinsichtlich der Ausgestaltung der Berufsberatung und -
orientierung Unterschiede auf kommunaler Ebene, z. B. in sogenannten
Optionskommunen?
Wenn ja, welche?
Zum Angebot der zugelassenen kommunalen Träger liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
18. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es für ein Aufbrechen von
geschlechtstypischen Berufsbildern wichtig ist, offensiv auf Jugendliche
zuzugehen und dass in diesem Sinne Schulbesuche durch
Berufsberaterinnen und -berater der Arbeitsagenturen von besonderer Bedeutung sind
(bitte begründen)?
Diese Auffassung wird grundsätzlich geteilt. Vor diesem Hintergrund werden
bereits seit den 80-er Jahren durch die BA regelmäßig entsprechende
Kampagnen (z. B. „Frauen in Männerberufen“, „Mädchen in MINT-Berufen“, „neue
Wege für Jungs“) medial, personal und geschäftspolitisch unterstützt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
19. Unterstützt die Bundesregierung die von Dr. Helga Ostendorf als Ergebnis
ihrer Habilitation formulierte Empfehlung, Betriebsbesuche von
Beraterinnen und Beratern zu fördern, um alternatives Wissen über betriebliche
Realitäten zugänglich zu machen und Chancen von Mädchen bzw. Frauen
auch in gewerblich-technischen Berufen sichtbar zu machen (vgl. Dr. Helga
Ostendorf, Steuerung des Geschlechterverhältnisses durch eine politische
Institution. Die Mädchenpolitik der Berufsberatung, Opladen 2005) (bitte
begründen), und wie hat sich die Häufigkeit von Betriebsbesuchen durch
die Beraterinnen und Berater der Bundesagentur für Arbeit in den letzten
zehn Jahren entwickelt?
Die Ausgestaltung der Fachaufgabe Berufsberatung liegt allein in der
Zuständigkeit der BA. Nach deren Mitteilung sind sowohl im
Grundqualifizierungsprozess für die Einarbeitung neuer Berufsberaterinnen und Berufsberater der BA
als auch in der Hochschulausbildung der BA Lehrelemente zur Berufskunde fest
verankert. Zur Erweiterung des berufskundlichen Wissens werden individuelle
Betriebserkundungen organisiert. Der intensive und direkte Kontakt zu den
Ausbildungsbetrieben wird in der Organisationsstruktur der Agenturen für Arbeit
von einem eigenem Arbeitgeberservice gepflegt. Dessen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter stellen den Informationstransfer über spezifische
Ausbildungsbedingungen und betriebliche Anforderungen zu den Beratungsfachkräften der
Agenturen für Arbeit sicher.
Eine Auswertung über die Entwicklung der Betriebsbesuche durch die
Beratungsfachkräfte der Agenturen für Arbeit in den letzten zehn Jahren liegt nicht
vor und würde – aufgrund der veränderten Organisationsstruktur durch
Einrichtung der Arbeitgeberservices – auch kein aussagekräftiges Bild zeichnen.
20. Hält die Bundesregierung in Bezug auf weibliche Jugendliche bzw. junge
Frauen die Auffassung aufrecht, dass die Bundesagentur für Arbeit ihr
„Beratungs- und Vermittlungsangebot bereits verbessert“ hat (vgl. die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD auf
Bundestagsdrucksache 17/5717)?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Wenn nein, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser
Hinsicht ergreifen?
Ja. Die BA hat ihr umfangreiches Beratungs- und Vermittlungsangebot bereits
verbessert und wird es weiter optimieren, um Jugendliche und Betriebe durch
ihren Arbeitgeberservice, die Berufsberatung und die neue JOBBÖRSE im
Internet schneller und passgenauer zusammenzubringen. Darüber hinaus bietet
die JOBBÖRSE der BA im Internet auch allen weiblichen Jugendlichen bzw.
jungen Frauen die Möglichkeit, selbstständig auf sämtliche im Bundesgebiet
eingestellten Ausbildungsstellenangebote zuzugreifen. Auch dieses Angebot
wird kontinuierlich weiterentwickelt.
21. Welche Initiativen hat die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren
ergriffen, um auf eine Überarbeitung der Selbstinformationsmaterialien der
Bundesagentur für Arbeit zur Berufswahl wie Broschüren, Bücher, Filme
und Computerprogramme mit dem Ziel hinzuwirken,
geschlechtsspezifische Stereotype in diesen Materialien zu vermeiden und stattdessen gezielt
Frauen in Männerberufen sichtbar zu machen?
Vergleiche auch Antwort zu Frage 20. In 2007 hat die BA das gesamte
berufskundliche und berufsorientierende Medienangebot neu konzipiert und unter
Berücksichtigung des spezifischen Mediennutzungsverhaltens (Online, Print) auf
die jeweiligen Informationsbedarfe (Ausbildung, Arbeit, Studium,
Weiterbildung) der unterschiedlichen Zielgruppen am Arbeitsmarkt (junge Menschen,
Erwachsene, Arbeitgeber) ausgerichtet.
Die Redaktionsdienstleister für die berufskundlichen und berufsorientierenden
Print- und Online-Medien der BA sind vertraglich verpflichtet, Berufswelten
modern und realistisch darzustellen und dabei auf ein ausgewogenes
Geschlechterverhältnis zu achten. So ist es z. B. bei vielen Filmneuproduktionen für
BERUFE.TV gelungen, geschlechtsspezifische Rollenmuster in „klassischen“
Berufsbildern zu durchbrechen. Einige Beispiele hierfür sind:
Oberflächenbeschichter/-in, Vermessungstechniker/-in, Zerspanungsmechaniker/-in,
Industriemechaniker/-in und Chemikant/-in.
Die geschlechtsspezifische Stereotypisierung wird nach Möglichkeit auch
bei den „typischen Frauenberufen“ vermieden, wie z. B. im Berufsfilm
„Erzieher/- in“. Die jährlich erscheinenden Sonderhefte „MINT & sozial for you“
(
www.planet-beruf.de) und „Typisch Frau, typisch Mann?“ (
www.abi.de)
widmen sich schwerpunktmäßig der geschlechtsuntypischen Berufswahl.
Weitere Informationen zu den berufskundlichen und -orientierenden Medien der
BA stehen im Internet unter:
www.arbeitsagentur.de > Bürgerinnen & Bürger >
Ausbildung > Berufsinformationszentren > Weitere Informationen /
Informationsmedien oder in den BiZ der Agenturen für Arbeit zur Verfügung.
22. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Überarbeitung der
Selbstinformationsmaterialien der Bundesagentur für Arbeit zur Berufswahl
auch die Etablierung geschlechtergerechter Sprache umfassen sollte (bitte
begründen), und in welcher Weise setzt sich die Bundesregierung hierfür ein?
Vergleiche auch Antwort zu Frage 20. Für eine authentische Darstellung der
Berufsbilder arbeiten nach Aussage der BA alle berufskundlichen Medien der BA
grundsätzlich nicht mit „Role-Models“ oder Schauspielerinnen und
Schauspielern, sondern ausschließlich mit Auszubildenden bzw. Beschäftigten in dem
jeweiligen Beruf. Daher werden weder für die Reportagen noch für die Filme
Texte vorgegeben und auswendig gelernt, stattdessen kommen die
Berufsvertreter/-innen selbst zu Wort.
Die Redaktionsdienstleister sind verpflichtet, geschlechtergerechte Sprache in
den Print- und Onlinemedien anzuwenden. Als Orientierung dient die Broschüre
des Bundesverwaltungsamtes „Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und
Männern“.
23. Welche genderspezifischen Ziele wurden in der 2011 zwischen dem
Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Bundesregierung für Arbeit
geschlossenen Rahmenzielvereinbarung oder in anderen
Zielvereinbarungen der Bundesregierung mit der Bundesagentur für Arbeit vereinbart oder
sollten aus Sicht der Bundesregierung in künftigen Zielvereinbarungen
vereinbart werden?
Die zwischen der Bundesregierung und der BA in 2011 geschlossene
Rahmenzielvereinbarung zur Durchführung der Arbeitsförderung nach dem SGB III
dient der Umsetzung der in § 1 SGB III festgelegten Ziele der Arbeitsförderung.
Entsprechend wurde in der Rahmenzielvereinbarung das Ziel
„Frauenerwerbstätigkeit steigern“ beschrieben. Die Erreichung dieses Rahmenziels wird über
die Indikatoren „Beschäftigungsquote von Frauen“ und „Teilzeitquote von
Frauen“ beobachtet. Zudem werden die Ergebnisse aller Indikatoren und
Analysekennzahlen der Rahmenzielvereinbarung geschlechtsspezifisch ausgewiesen
und in Bezug auf das Rahmenziel „Frauenerwerbstätigkeit steigern“ bewertet.
Auch das Querschnittsziel „Gleichstellung von Frauen und Männern“ ist bei der
Interpretation der Indikatoren und Analysekennzahlen zu berücksichtigen.
Zudem wurde vereinbart, zur Erreichung des Querschnittsziels der Gleichstellung
von Frauen und Männern ein Forschungsprojekt in Auftrag zu geben. Dies ist
zwischenzeitlich erfolgt.
24. Welche Folgen hatte nach Einschätzung der Bundesregierung die in der
Beratungsarbeit der Bundesagentur für Arbeit 2010 erfolgte Einführung des
sogenannten Vier-Phasen-Modells der Integrationsarbeit, welches sich an
der Leitidee orientiert, standardisierte Dienstleistungen für standardisierte
Marktsegmente, für die in der Beratung vorhandenen Spielräume für das
Entwickeln geschlechtsspezifisch untypischer Berufsperspektiven
bereitzustellen, und an welchen Leitideen orientiert sich die Bundesregierung im
Hinblick auf eine Weiterentwicklung der Grundlagen und Modelle der
Beratungsarbeit der Bundesagentur für Arbeit?
Das 4-Phasen-Modell der Integrationsarbeit hat die Voraussetzungen für einen
einheitlichen rechtskreisübergreifenden Eingliederungsprozess geschaffen. Die
Vermittlungsfachkräfte werden im Eingliederungsprozess neben der Anwendung
des 4-Phasen-Modells durch das Beratungskonzept der BA unterstützt (siehe
Ausführungen zu Frage 16). Das Beratungskonzept bildet die Grundlage für die
Zusammenarbeit zwischen der Beraterin oder dem Berater und der
arbeitsuchenden Person. Das Beratungskonzept ermöglicht die individuelle Planung des
Eingliederungsprozesses und unterstützt die Erarbeitung individueller beruflicher
Beschäftigungs- und Qualifizierungsoptionen. Beide Systeme ergänzen und
bedingen einander. Die im Rahmen des 4-Phasen-Modells durchzuführende
Potenzialanalyse, auch Profiling genannt, bildet die Grundlage der
Eingliederungsarbeit. Die beraterische Ausgestaltung stellt die aktive Einbeziehung der
arbeitsuchenden Person in den Eingliederungsprozess sicher und ermöglicht zum
anderen den Blick auf die individuell vorhandenen Ressourcen und Stärken. In
Anbetracht unterschiedlicher (auch geschlechtsspezifischer) Handlungsbedarfe
der arbeitsuchenden Person und den sich daraus ergebenden individuellen
Lösungsstrategien leistet das Beratungskonzept im Rahmen des 4-Phasen-Modells
einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Planung und Umsetzung der
Handlungsstrategien und gewährleistet einen ausreichenden Spielraum für das
Entwickeln individuell sehr unterschiedlicher (auch geschlechtsspezifisch untypischer)
Berufsperspektiven. Grundlage der Beratungs- und Vermittlungsarbeit sind dabei
die gesetzlichen Vorgaben des SGB III, insbesondere die §§ 1 und 29 ff.
25. Wie bewertet die Bundesregierung die Aufteilung junger Menschen in die
Rechtskreise des Zweiten und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch bei der
Berufsberatung?
a) Welche Auswirkungen hat diese Aufteilung auf die Qualität und den
Umfang der Beratung von jungen Frauen sowie die Vermittlung in einen
Ausbildungsberuf?
b) Ist der Bundesregierung bekannt, ob es Kommunen und Länder gibt,
die keine Aufteilung vornehmen?
Wenn ja, welche?
Der Gesetzgeber sieht für die Dienstleistung Berufsberatung keine „Aufteilung“
junger Menschen in die Rechtskreise SGB II und SGB III vor. Berufsberatung
ist (wie auch die Berufsorientierung) eine Pflichtaufgabe des SGB III für alle
Ratsuchenden. Die Agenturen für Arbeit bieten diese Dienstleistung allen
Jugendlichen und Erwachsenen unabhängig von der Zugehörigkeit zu einem
bestimmten Rechtskreis an (siehe Ausführungen zu den Fragen 8 und 16). Um
Diskriminierungen zu vermeiden, dürfen im Rahmen der Berufsorientierung in den
Schulen keine Weichenstellungen erfolgen, die junge erwerbsfähige
Leistungsberechtigte vom Dienstleistungsangebot der Berufsberatung ausschließen oder
deren berufliche Möglichkeiten einschränken.
Es liegt im Ermessen der gemeinsamen Einrichtungen, Berufsberatung
anzubieten. Ziel der Zentrale der BA ist es aber, die beraterische Kompetenz der
entsprechenden Teams der Agenturen für Arbeit zu nutzen, auch um den Aufbau von
Doppelstrukturen zu vermeiden.
Anders als die Berufsberatung ist die Dienstleistung Ausbildungsvermittlung
gemäß § 16 Absatz 1 Satz 1 SGB II eine Pflichtleistung der Jobcenter. Die
Jobcenter können die Ausbildungsvermittlung gegen Kostenerstattung auf die
Agenturen für Arbeit übertragen. Derzeit haben ca. 63 Prozent der gemeinsamen
Einrichtungen und etwa ein Viertel der zugelassenen kommunalen Träger die
Ausbildungsvermittlung auf die Agenturen für Arbeit übertragen.
26. Wie viele mit öffentlichen Mitteln geförderte Anbieter von Berufsberatung
und -orientierung in Schulen, ausgenommen die Bundesagentur für Arbeit,
gibt es in Deutschland, und wie viele haben ihr Angebot frauenspezifisch
ausgerichtet (bitte die Höhe der Zuwendungen angeben und nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
27. Inwieweit haben Maßnahmen des Nationalen Pakts für Ausbildung und
Fachkräftesicherung weibliche Jugendliche bzw. junge Frauen in ihrer
Fähigkeit unterstützt, sich fundiert für einen Ausbildungsberuf zu
entscheiden?
Der Nationale Pakt für Ausbildung und Fachkräftesicherung 2010–2014 enthält
keine geschlechtsspezifisch differenzierten Ziele und Maßnahmen, seine
Vereinbarungen und Maßnahmen gelten vielmehr unabhängig vom Geschlecht der
Jugendlichen. Daten, inwieweit Maßnahmen des Nationalen Paktes für
Ausbildung und Fachkräftesicherung weibliche Jugendliche bzw. junge Frauen in ihrer
Fähigkeit unterstützt haben, sich fundiert für einen Ausbildungsberuf zu
entscheiden, liegen der Bundesregierung insofern nicht vor.
Ausbildungssituation im dualen System
28. Wie hat sich der Eintritt von jungen Frauen in gewerblich-technische Berufe
im Verhältnis zu jungen Männern seit dem Jahr 2000 entwickelt (bitte nach
Jahren und einzelnen Ausbildungsberufen, nach Schulabschlüssen, dem
Anteil von Frauen mit und ohne Behinderung sowie mit und ohne
Migrationshintergrund aufschlüsseln)?
Die Zeitreihe der Neuabschlüsse und des Frauenanteils in gewerblich-
technischen Berufen insgesamt ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Quelle: „Datenbank Auszubildende“ des BIBB auf Basis der Daten der Berufsbildungsstatistik der
statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31. 12.); Absolutwerte aus Datenschutzgründen
jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet; der Insgesamtwert kann deshalb von der Summe der Einzelwerte
abweichen.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass im gleichen Zeitraum der Frauenanteil unter
den Studierenden – auch in den einschlägigen MINT-Fächern – gestiegen ist.
Vergleiche hierzu auch die Antwort zu Frage 63.
Die weitergehende Differenzierung nach Einzelberufen erfolgt aus Platzgründen
in der Anlage zu Frage 28. Zu berücksichtigen ist, dass die
Berufsbildungsstatistik nicht das Merkmal Migrationshintergrund, sondern lediglich die
Staatsangehörigkeit erfasst. Sie erhebt kein Personenmerkmal zur Behinderung. Insofern
liegen der Bundesregierung hierzu keine Erkenntnisse vor.
29. Wie ist das Verhältnis zwischen erfolgreichen und erfolglosen
Bewerberinnen und Bewerbern auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz im Vergleich,
und auf welche Unterschiede führt die Bundesregierung hierbei
gegebenenfalls bestehende Unterschiede zwischen Männern und Frauen zurück?
Nach Berechnungen des BIBB anhand der Daten der BA/BIBB-
Bewerberbefragung 2010 (vgl.
www.bibb.de/de/57741.htm) mündeten 52 Prozent der
männlichen und 45 Prozent der weiblichen Bewerber in eine duale Berufsausbildung
ein. Zu berücksichtigen ist dabei, dass sich junge Frauen häufiger auch für
Alternativen zu einer dualen Berufsausbildung interessieren (vgl. Antwort zu
Frage 34a). Wird die Einmündung in vollqualifizierende Ausbildung insgesamt
(also auch schulische Ausbildungen und Studium) betrachtet, reduzieren sich
die Unterschiede zwischen den Geschlechtern. 57 Prozent der männlichen und
54 Prozent der weiblichen Bewerber befanden sich zum Befragungszeitpunkt in
einer vollqualifzierenden Ausbildung. Die Gründe für die etwas geringeren
Entwicklung der Zahl der Neuabschlüsse und Frauenanteil in den technischen Ausbildungsberufen und
den dualen Ausbildungsberufen insgesamt, bundesweit 2000 bis 2010
Jahr technische Ausbildungsberufe duale Ausbildungsberufe insgesamt
Insgesamt Frauen Frauenanteil
in Prozent
Insgesamt Frauen Frauenanteil
in Prozent
2000 156 261 19 221 12,3 622 968 268 830 43,2
2001 159 204 19 437 12,2 609 576 262 905 43,1
2002 145 224 16 476 11,3 568 083 243 984 42,9
2003 141 945 15 243 10,7 564 492 236 514 41,9
2004 140 835 14 877 10,6 571 977 237 471 41,5
2005 136 251 13 731 10,1 559 062 232 134 41,5
2006 140 604 14 334 10,2 581 181 238 770 41,1
2007 154 383 15 945 10,3 624 177 257 835 41,3
2008 156 714 17 472 11,1 607 566 254 463 41,9
2009 135 411 15 927 11,8 561 171 238 935 42,6
2010 133 464 15 453 11,6 559 032 233 550 41,8
Zugangswahrscheinlichkeiten ausbildungsinteressierter junger Frauen in duale
Berufsausbildung sind nach Einschätzung des BIBB noch nicht ausreichend
erforscht. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Frage, inwieweit sich junge
Frauen verstärkt für Berufe interessieren, in denen die
Ausbildungsmarktverhältnisse tendenziell schwieriger sind (vgl. auch Antwort zu Frage 36). Der
Anteil der unversorgten an allen Bewerber war nach der
Ausbildungsvermittlungsstatistik der BA im Berichtsjahr 2010/2011 bei jungen Frauen mit 2,2
Prozent und bei jungen Männern mit 2,1 Prozent fast identisch. Einen kleinen
Unterschied gibt es beim Anteil der sogenannten „anderen ehemaligen
Bewerber“. Das sind Bewerber, die im Berichtsjahr keine weitere aktive Hilfe bei der
Ausbildungssuche nachgefragt haben, ohne dass der Grund explizit bekannt ist.
Der Anteil dieser Bewerbergruppe ist bei jungen Frauen mit 35,7 Prozent leicht
höher als bei jungen Männern mit 33,7 Prozent. Detaillierte Angaben sind der
nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Gemeldete Bewerber für Berufsausbildungsstellen,
Nürnberg, April 2012
30. Wie hoch ist der Anteil von Frauen unter den Auszubildenden in
betrieblicher, überbetrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung in Relation
zueinander, und auf welche Ursachen führt die Bundesregierung hierbei
gegebenenfalls bestehende Unterschiede zwischen Männern und Frauen zurück?
Nach den Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes
und der Länder bestehen kaum Unterschiede hinsichtlich der Anteile der
überwiegend öffentlich finanzierten Ausbildungsverhältnisse zwischen jungen
Frauen und jungen Männern (vergleiche nachfolgende Tabelle).
Quelle: „Datenbank Auszubildende“ des BIBB auf Basis der Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder
(Erhebung zum 31.12.2011); Absolutwerte aus Datenschutzgründen jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet; der Insgesamtwert kann deshalb von
der Summe der Einzelwerte abweichen.
Gemeldete Bewerber für Berufsausbildungsstellen nach Art des Verbleibs
Deutschland, Berichtsjahr 2010/2011
Insgesamt Männer Frauen
absolut in Prozent absolut in Prozent
gemeldete Bewerber
für Berufsausbildungsstellen
538 245 296 409 100,0 241 836 100,0
versorgte Bewerber 526 695 290 193 97,9 236 502 97,8
einmündende Bewerber 275 147 154 372 52,1 120 775 49,9
andere ehemalige Bewerber 186 358 99 950 33,7 86 408 35,7
Bewerber mit Alternative zum 30. 09. 65 190 35 871 12,1 29 319 12,1
unversorgte Bewerber zum 30. 09. 11 550 6 216 2,1 5 334 2,2
Art der Finanzierung Neuabschlüsse
insgesamt
Männer Frauen
absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent
Überwiegend öffentlich finanziert 41 865 7,5 25 830 7,9 16 032 6,9
darunter:
Sonderprogramm des Bundes/Landes
(i. d. R. für marktbenachteiligte Jugendliche)
8 583 1,5 5 415 1,7 3 168 1,4
Förderung nach § 242 SGB III (außerbetriebliche
Ausbildung für sozial Benachteiligte bzw. Lernbeeinträchtigte)
24 888 4,5 15 498 4,8 9 387 4,0
Förderung nach §§ 100 Nr. 3, 235a und 236 SGB III
(außerbetriebliche Ausbildung für Menschen mit Behinderung – Reha)
8 163 1,5 4 782 1,5 3 384 1,4
Nur für Brandenburg: betriebsnahe Förderung 231 0,0 135 0,0 96 0,0
Überwiegend betrieblich finanziert 517 167 92,5 299 652 92,1 217 515 93,1
Insgesamt 559 032 100,0 325 482 100,0 233 550 100,0
Einen Eindruck über die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in
Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen vermittelt die nachfolgende
Tabelle:
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Bestand an Teilnehmern in Berufsausbildung in
außerbetrieblichen Einrichtungen, April 2012.
31. Welche Maßnahmen mit welchem finanziellen Umfang hat die
Bundesregierung seit dem Jahr 2000 ergriffen, um den Eintritt junger Frauen in
gewerblich-technische Berufe zu erhöhen (bitte nach Jahren und einzelnen
Ausbildungsberufen, Branchen, Bundesländern und der Dauer der
Maßnahmen aufschlüsseln)?
Der „Girls’ Day – Mädchen-Zukunftstag“ ist genauso wie das
Berufsorientierungsprogramm (BOP) geeignet, um jungen Frauen auch vermehrt an
gewerblich-technische Berufe heranzuführen.
32. Hält die Bundesregierung die bestehenden Maßnahmen für ausreichend,
und welche wird sie im Jahr 2012 durchführen, um die erschwerten
Zugangschancen und damit die Unterrepräsentation junger Frauen in
gewerblich-technischen Ausbildungsberufen zu überwinden (bitte nach einzelnen
Maßnahmen, Zielstellungen, Branchen und Bundesländern auflisten)?
Das Angebot im Rahmen der Berufsorientierung zur Erweiterung des
Berufsspektrum von Mädchen und jungen Frauen um Berufe aus dem gewerblich-
technischen Bereich ist nach Einschätzung der Bundesagentur für Arbeit vielfältig
und ausreichend (z. B. thematische Vortragsveranstaltungen teilweise in
Kombination mit der „Wanderausstellung Vision 2027“, Aktionstag Girls’ Day mit
derzeit für 2012 angebotenen 8 667 Veranstaltungen und 106 526 Plätzen.). Die
vorgenannte große Anzahl an Plätzen für den Girls’ Day spiegelt auch die
Offenheit und gute Resonanz auf Seiten der Ausbildungsbetriebe wider.
Die BA kann Berufsorientierungsmaßnahmen fördern, wenn sich Dritte mit
mindestens 50 Prozent an der Finanzierung beteiligen. Diese Maßnahmen
dienen dazu, Schüler und Schülerinnen über die unterschiedlichen Berufe
umfassend und vertieft zu informieren und sie gezielt auf eine kompetente Berufswahl
vorzubereiten. Ein Anliegen ist dabei auch, zur Erweiterung des
Berufswahlspektrums beizutragen. Ziel der BA ist es, gemeinsam mit den Ländern ein
flächendeckendes Angebot an Berufsorientierungsmaßnahmen zu konzipieren und
umzusetzen, damit alle Schüler und Schülerinnen – unter Berücksichtigung des
jeweiligen Schulsystems und der örtlichen Bedingungen auf dem
Ausbildungsmarkt – an ihrer Schule eine möglichst optimale Berufsorientierung erhalten, um
den Übergang von der Schule in die Berufswelt für sich erfolgreich gestalten zu
können. Grundsätzlich richten sich diese Maßnahmen an Mädchen und Jungen
gleichermaßen.
Es können auch Maßnahmen gefördert werden, die sich nur an bestimmte
Zielgruppen (z. B. Frauen) richten und/oder auf bestimmte Berufsfelder beziehen –
wie z. B. Orientierung von jungen Frauen über Ausbildungsberufe im
gewerblich-technischen Bereich. Dies ist aber nicht die Regel. Daten darüber, in
welchem Umfang solche Maßnahmen gefördert werden, liegen der BA nicht vor.
Insgesamt Bestand Bestand (Jahresdurchschnitt)
Juni 2011 2011
Insgesamt, darunter 67 547 67 789
Insgesamt, Männer 40 875 41 317
Insgesamt, Frauen 26 662 26 464
Insofern scheinen die bereits vor Jahren aufgesetzten Maßnahmen zur
Erschließung entsprechender Interessen bei Mädchen und jungen Frauen für
gewerblichtechnische Berufe sowie zur Erschließung der Ausbildungsbereitschaft für
weibliche Ausbildungsinteressenten bei gewerblich-technischen Betrieben
insgesamt positiv zu wirken. Eine Differenzierung nach Maßnahmen,
Zielstellungen, Branchen und Bundesländern liegt der BA nicht vor.
Das BMFSFJ wird seine aktuellen Maßnahmen zur Berufswahlorientierung
fortsetzen (s. Antwort auf Frage 2). Die jährlich wachsenden
Veranstaltungszahlen des Girls’ Day verdeutlichen dessen Erfolg und Akzeptanz. In 10 Prozent der
Unternehmen, die sich an dem Aktionstag beteiligt haben, sind mittlerweile
junge Frauen eingestellt worden. 2012 wird daher das BMFSFJ gemeinsam mit
dem BMBF – unter Kofinanzierung des ESF – den bundesweiten Aktionstag
Girls’ Day – Mädchen-Zukunftstag am 26. April 2012 durchführen.
33. Wie hoch ist der Anteil von Frauen in zweijährigen Berufsausbildungen im
Verhältnis zu Männern seit dem Jahr 2000 (bitte nach Jahren und einzelnen
Ausbildungsberufen, nach Schulabschlüssen, dem Anteil von Frauen mit
und ohne Behinderung sowie mit und ohne Migrationshintergrund
aufschlüsseln)?
Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die Entwicklung des Frauenanteils
in zweijährigen Berufen (zweijährige Ausbildungsberufe inklusive Berufe für
Menschen mit Behinderung).
Quelle: „Datenbank Auszubildende“ des BIBB auf Basis der Daten der Berufsbildungsstatistik der
statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31. 12.); Absolutwerte aus Datenschutzgründen
jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet; der Insgesamtwert kann deshalb von der Summe der Einzelwerte
abweichen.
Die weitergehende Differenzierung erfolgt aus Platzgründen in der Anlage zu
Frage 33. Zu berücksichtigen ist, dass die Berufsbildungsstatistik nicht das
Merkmal Migrationshintergrund, sondern lediglich die Staatsangehörigkeit
erfasst. Sie erhebt kein Personenmerkmal zur Behinderung. Insofern liegen der
Bundesregierung hierzu keine Erkenntnisse vor.
34. Wie bewertet die Bundesregierung ihre Bemühungen im Hinblick auf die
Ergebnisse des BIBB-Datenreports 2011, wonach der Anteil der weiblichen
Auszubildenden im Bereich des Handwerks bei nur 26,2 Prozent liegt und
die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge für junge Frauen im Jahr
2011 weiter sank?
Jahr Zweijährige Berufe Duale Ausbildungsberufe insgesamt
Insgesamt Frauen Frauenanteil
in Prozent
Insgesamt Frauen Frauenanteil
in Prozent
2000 30 432 15 198 49,9 622 968 268 830 43,2
2001 30 924 15 066 48,7 609 576 262 905 43,1
2002 30 462 14 391 47,2 568 083 243 984 42,9
2003 33 810 15 060 44,5 564 492 236 514 41,9
2004 37 305 15 909 42,6 571 977 237 471 41,5
2005 42 087 17 463 41,5 559 062 232 134 41,5
2006 48 291 19 539 40,5 581 181 238 770 41,1
2007 54 999 22 590 41,1 624 177 257 835 41,3
2008 53 472 22 572 42,2 607 566 254 463 41,9
2009 53 247 22 401 42,1 561 171 238 935 42,6
2010 53 643 21 819 40,7 559 032 233 550 41,8
a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
genannten Daten?
Zwischenzeitlich liegen aus der BIBB-Erhebung zum 30. September 2011 Daten
für dieses Jahr vor. Demnach lag der Anteil der mit jungen Frauen im Handwerk
neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge 2011 bei 25 Prozent. Der
Frauenanteil bei den Neuabschlüssen insgesamt betrug 41 Prozent. Der geringere
Frauenanteil ist auch auf das Berufswahlverhalten von jungen Frauen zurückzuführen.
So üben viele Berufe, die schulisch ausgebildet werden, auf junge Frauen
oftmals eine höhere Attraktivität aus als auf junge Männer. Ein Beispiel ist die
schulische Ausbildung in Berufen des Gesundheitswesens. Hier liegt der
Frauenanteil unter den Schülerinnen und Schülern bei 79 Prozent. Auch innerhalb
der dualen Berufsausbildung gibt es Bereiche mit sehr hohem Frauenanteil.
Dazu zählen insbesondere die Freien Berufe mit einem Frauenanteil bei den
Neuabschlüssen von 94 Prozent.
Zwar ist die Zahl der mit jungen Frauen neu abgeschlossenen
Ausbildungsverträge 2010 und 2011 gesunken, in den Jahren 2008 und 2009 war die
Vertragsentwicklung bei den jungen Frauen aber deutlich günstiger als bei den jungen
Männern. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch unklar, ob es sich bei den gesunkenen
Neuabschlusszahlen mit jungen Frauen um ein vorübergehendes Phänomen
handelt, oder ob sich ein Trend und damit weiterer Handlungsbedarf abzeichnet.
Nach Einschätzung des BIBB dürfte der Anstieg der Neuabschlüsse mit jungen
Männern 2011 insbesondere auf die Aussetzung der Wehrpflicht
zurückzuführen sein. Darüber hinaus lässt sich nicht ausschließen, dass die Einführung des
Bundesfreiwilligendienstes in geringem Maße zu einer weiteren Senkung der
Ausbildungsplatznachfrage junger Frauen geführt hat. Die Bundesregierung
wird die Geschlechterrelation bei den neu abgeschlossenen
Ausbildungsverträgen im Jahr 2012 weiter beobachten.
b) Welche inhaltliche Neuorientierung zur Erlangung der im Nationalen
Pakt für Ausbildung und Fachkräftesicherung festgeschriebenen Ziele
wird es diesbezüglich geben?
Der Nationale Pakt für Ausbildung und Fachkräftesicherung endet 2014.
Verhandlungen über eine Verlängerung oder inhaltliche Neuausrichtung seiner
Ziele werden daher voraussichtlich erst Ende 2014 durchgeführt werden.
c) Welche konkreten Maßnahmen werden hiervon abgeleitet, um dem
sinkenden Anteil an weiblichen Auszubildenden entgegenzuwirken?
Die Bundesregierung beabsichtigt gegenwärtig nicht, weitere als die bereits
ausgeführten Maßnahmen zur Bewerbung der beruflichen Bildung in Deutschland
zu ergreifen. Die Bundesregierung beabsichtigt keine Abkehr von Artikel 12 des
Grundgesetzes, um den Anteil an weiblichen Auszubildenden zu erhöhen.
d) Welche Auswirkungen haben diese Zahlen auf die
Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung?
Die Bemühungen der Bundesregierung fließen auch in die regelmäßige
Berichterstattung zur 2002 beschlossenen nationalen Nachhaltigkeitsstrategie
„Perspektiven für Deutschland“ ein. Seitdem sind die nachfolgenden
Fortschrittsberichte erschienen:
• Erster Fortschrittsbericht „Perspektiven für Deutschland“, Oktober 2004;
• Zweite Bilanz “Wegweiser Nachhaltigkeit“, August 2005;
• Fortschrittsbericht „Für ein nachhaltiges Deutschland“, Oktober 2008;
• Fortschrittsbericht 2012.
In allen Berichten spielt Bildung als eines von vielen Themenfeldern der
Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung eine wichtige Rolle. Die formulierten
Ziele orientieren sich an der Qualifizierungsinitiative und an der EU-Strategie
2020.
35. Stimmt die Bundesregierung zu, dass junge Frauen erschwerte
Zugangsbedingungen zu Ausbildungsplätzen in gewerblich-technischen
Ausbildungsberufen haben?
Wenn ja, wie erklärt sich die Bundesregierung dies?
Nach Berechnungen des BIBB anhand der Ergebnisse der BIBB-Erhebung über
neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30. September 2011 und der
Ausbildungsmarktstatistik der BA waren zum Stichtag 30. September 2011 noch
10,7 Prozent der weiblichen Ausbildungsplatznachfrager, die 2011 einen
technischen Beruf erlernen wollten, auf Ausbildungsplatzsuche. Die Quote bei den
männlichen Ausbildungsplatznachfragern lag bei 12,9 Prozent und damit um
2,2 Prozentpunkte höher als bei den Frauen. Bei den Fertigungsberufen betrug
die Quote der zum Stichtag 30. September noch Suchenden unter den Frauen
13,2 Prozent. Bei den Männern lag die Quote bei 9,9 Prozent und damit um
3,3 Prozentpunkte niedriger. Den Berechnungen liegt die erweiterte
Nachfragedefinition zu Grunde, bei der auch jene Bewerber zu den noch erfolglosen
Ausbildungsplatznachfragern gerechnet werden, die zum Stichtag 30. September
aus einer Alternative heraus suchten. Ein einheitlicher Trend innerhalb der
gewerblich-technischen Berufe allein zu Lasten der jungen Frauen lässt sich nicht
erkennen. Dies gilt auch innerhalb der Fertigungsberufe. Bei den Elektroberufen
beispielsweise lag die Quote der noch Suchenden unter den Frauen bei 5,6
Prozent, bei den Männern bei 8,2 Prozent. In den Berufen der Textilverarbeitung
dagegen suchten zum 30. September noch 16,7 Prozent der weiblichen, aber nur
11 Prozent der männlichen Nachfrager.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Betriebe – nicht zuletzt vor dem
Hintergrund des demografischen Wandels, der sinkenden Zahl der
Schulabgänger und der damit verbundenen zunehmenden Rekrutierungsprobleme – ein
besonderes Interesse haben, ihren Fachkräftebedarf effektiv zu sichern und somit
Jugendliche unabhängig von ihrem Geschlecht für eine betriebliche Ausbildung
und somit als Fachkräftenachwuchs gewinnen möchten.
36. Wie schätzt die Bundesregierung die Chancen von jungen Frauen am
Ausbildungsmarkt im Vergleich zu jungen Männern ein?
Am 30. September 2011 waren von den insgesamt 266 800 weiblichen
Ausbildungsplatznachfragern noch 34 700 (13,0 Prozent) auf Ausbildungsplatzsuche.
Der Anteil unter den 380 100 männlichen Nachfragern lag bei 42 100 (11,1
Prozent). Wie empirische Untersuchungen des BIBB zeigen, fällt die
Zugangswahrscheinlichkeit ausbildungsinteressierter junger Frauen in duale
Berufsausbildung auch unter Kontrolle sonstiger Einflussgrößen (z. B. Schulabschlüsse,
regionale Ausbildungsmarktverhältnisse) etwas geringer aus als die der jungen
Männer. Welche Rolle dabei die starke Konzentration der Berufswünsche junger
Frauen auf die Dienstleistungsberufe spielt (in denen die Konkurrenz oft größer
ist) und wie sich darüber hinaus das insbesondere für junge Frauen interessante
Alternativangebot in den Schulberufen auswirkt, ist nach Angaben des BIBB
noch nicht ausreichend erforscht.
37. Ist der Bundesregierung bekannt, dass es Betriebe gibt, die Frauen keine
Ausbildungsplätze anbieten?
a) Wenn ja, wie viele Betriebe sind dies, und welche Bereiche sind davon
betroffen?
b) Welche Gründe sind der Bundesregierung bekannt, warum diese
Betriebe keine Frauen ausbilden?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass es Betriebe gibt, die
Frauen keine Ausbildungsplätze anbieten.
38. Wie viele und welche Betriebe haben seit Beginn des Nationalen Pakts für
Ausbildung und Fachkräftesicherung erstmalig Voraussetzungen
geschaffen, um Frauen einen Ausbildungsplatz anbieten zu können, und wie viele
und welche Betriebe haben ihr Ausbildungsangebot erweitert (bitte nach
Branchen und für die letzten zehn Jahre auflisten)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor.
39. Welche Verfahren der externen Evaluierung hat die Bundesregierung zur
Sicherung der laut dem Berufsbildungsgesetz für eine Ausbildung
festgelegten Qualitätsstandards veranlasst?
a) Wie erfolgreich gestalten sich diese Verfahren, bezogen auf die
einzelnen Qualitätsstandards?
b) Welche Qualitätsstandards müssen Ausbildungsbetriebe erbringen, um
den Bedürfnissen von Frauen (beispielsweise getrennte sanitäre
Anlagen, Arbeitskleidung, Umrüstung von Arbeitsgeräten und Maschinen,
mehr bzw. weibliches Ausbildungspersonal) im Rahmen einer
Ausbildung gerecht zu werden?
c) Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherung/Einhaltung dieser
Qualitätsstandards (bitte nach Branchen aufschlüsseln)?
d) Stellt die Bundesregierung hinsichtlich des Geschlechts Unterschiede
in der Einhaltung dieser Standards fest (bitte nach Branchen auflisten)?
Die Bundesregierung hat keine gesonderten Verfahren zur externen Evaluierung
der Qualität der Berufsausbildung entwickelt. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG)
legt im Einzelnen in den §§ 1 bis 9 fest, wie die Ausbildung zu erfolgen hat und
wie die Qualität der Ausbildung gesichert wird. Die Einhaltung dieser
Regelungen erfolgt im ersten Schritt im Rahmen der Aufstellung der
Berufsausbildungsordnungen. Die Umsetzung der Berufsausbildungsordnungen obliegt
anschließend den Ländern und den Kammern. Hierbei ist die Bundesregierung nicht
mehr eingebunden. Folglich ist eine Evaluierung der Qualität durch den
Gesetzgeber nicht angedacht.
40. Welche besonderen und spezifischen Probleme bzw. welchen
Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung im Bereich der beruflichen Ausbildung
von jungen Frauen, und welche konkreten Maßnahmen verfolgt sie in
diesem Bereich bzw. hat sie bereits ergriffen?
Die jährlich vom BMBF veröffentlichten Berufsbildungsberichte zeigen
zentrale Entwicklungen und Handlungsbedarfe der beruflichen Bildung von jungen
Menschen – jungen Frauen und Männern – insgesamt auf. Die
Berufsbildungsberichte beinhalten jeweils eine gemeinsame Stellungnahme des
Hauptausschusses des BIBB, eine Stellungnahme der Gruppe der Beauftragten der
Arbeitgeber sowie eine Stellungnahme der Gruppe der Beauftragten der
Arbeitnehmer zum Entwurf des jeweiligen Berufsbildungsberichts. Alle
Berufsbildungsberichte ab dem Jahrgang 1977 stehen im Internet-Informationsangebot
des BMBF zum Download zur Verfügung. Als Ergänzung zu den
Berufsbildungsberichten bietet der jährlich erscheinende Datenreport des BIBB
zahlreiche Informationen und Analysen rund um die Entwicklung der beruflichen
Bildung. In den einzelnen Kapiteln des Datenreports zum Berufsbildungsbericht
werden zentrale Indikatoren zur beruflichen Aus- und Weiterbildung dargestellt
und Entwicklungen im Zeitverlauf aufgezeigt. Jährlich wechselnd werden
Schwerpunktthemen behandelt. Hinzu kommen Programme zur Förderung der
beruflichen Bildung sowie internationale Indikatoren und Benchmarks. Im
Internet-Informationsangebot stehen die Datenreporte zu den jeweiligen
Berufsbildungsberichten ab dem Jahrgang 2009 zum Download zur Verfügung.
41. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die
Ausbildungsbetriebe, damit den für Frauen spezifischen Bestimmungen und
Standards im sanitären Bereich Rechnung getragen wird?
a) Welche konkreten Maßnahmen wurden hier seit dem Jahr 2000
unterstützt (bitte nach Einzelmaßnahmen und zugewiesenen Mitteln in den
einzelnen Branchen auflisten)?
b) Welche spezifischen Zuweisungen wurden für die Integration von
Frauen mit Behinderung in Ausbildung seit dem Jahr 2000 geleistet
(bitte nach dem Umfang der Maßnahmen in einzelnen Berufen und der
Höhe der Mittel auflisten)?
Die Bundesregierung unterstützt keine Ausbildungsbetriebe, damit diese
spezifischen Bedingungen und Standards im sanitären Bereich entsprechen können.
42. Wie bewertet die Bundesregierung das Engagement von Unternehmen,
junge Frauen in gewerblich-technischen Berufen auszubilden,
a) gemessen an der Anzahl der weiblichen Auszubildenden (bitte die
Entwicklung der Zahl der Auszubildenden seit dem Jahr 2000 nach
Branchen und Berufen angeben),
b) gemessen an der Zahl der Ausbildungsabbrüche von Frauen in Relation
zu Abbrüchen bei jungen Männern in diesen Berufen (bitte im
Verhältnis zu Männern nach Ausbildungsberufen und Branchen ab dem Jahr
2000 auflisten),
c) gemessen an der Übernahme und dem Verbleib der Frauen in diesen
Berufen nach dem Abschluss der Ausbildung (bitte im Verhältnis zu
Männern nach Ausbildungsberufen und Branchen ab dem Jahr 2000
auflisten),
d) gemessen an der Teilnahme von Frauen an Meisterprüfungen (bitte im
Verhältnis zu Männern nach Ausbildungsberufen und Branchen ab dem
Jahr 2000 auflisten),
e) gemessen an der unterschiedlichen Bezahlung trotz gleichen
Berufsabschlusses (bitte im Verhältnis zu Männern nach Ausbildungsberufen
und Branchen ab dem Jahr 2000 auflisten),
f) gemessen am Anteil weiblicher Führungskräfte in den Unternehmen
(bitte im Verhältnis zu Männern nach Ausbildungsberufen und
Branchen ab dem Jahr 2000 auflisten)?
Da der Bundesregierung statistische Daten in der hier erfragten Differenzierung
nicht vorliegen, kann keine auf solchen Daten gründende Bewertung des
Engagements von Unternehmen, junge Frauen in gewerblich-technischen Berufen
auszubilden, vorgenommen werden.
43. Welche Verabredungen wurden und werden mit den Arbeitgeberverbänden
getroffen, um den Anteil an weiblichen Auszubildenden weiter
auszubauen?
Außerhalb des Nationalen Pakts für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in
Deutschland 2010–2014, der weibliche und männliche Jugendliche
gleichermaßen in den Blick nimmt, sind keine Verabredungen mit den
Arbeitgeberverbänden getroffen worden, um den Anteil an weiblichen Auszubildenden
weiter zu erhöhen.
44. Hält die Bunderegierung weiterhin die Auffassung aufrecht, dass sie „in
Anbetracht des differenzierten Angebots an Ausbildungsmöglichkeiten
keine Geschlechterdiskriminierung feststellen“ kann (vgl. die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 16/2442), oder differenziert sie diese Aussage
angesichts der Ergebnisse neuerer Studien und Erfahrungen?
Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, in Anbetracht des
differenzierten Angebots an Ausbildungsmöglichkeiten eine Geschlechterdiskriminierung
festzustellen. Aus Sicht der Bundesregierung ist die Veränderung eines
tradierten, primär geschlechtsspezifischen Berufswahlverhaltens von Jugendlichen
und die Erweiterung des Berufswahlspektrums von jungen Frauen und Männern
insgesamt eine bildungs- und gesellschaftspolitische Daueraufgabe.
45. Ergeben sich in Ausbildungsberufen hinsichtlich der Bezahlung und
Überstunden Nachteile für Frauen?
Wenn ja, welche Gründe sieht die Bundesregierung darin, und wie haben
sich die Unterschiede im Verhältnis zu Männern in den letzten zehn Jahren
entwickelt?
Nach Analysen des BIBB betrug die durchschnittliche Ausbildungsvergütung
2011 für männliche Auszubildende in den alten Ländern 721 Euro. Für
weibliche Auszubildende lag sie mit 688 Euro um 4,6 Prozent niedriger. In den neuen
Ländern kamen männliche Auszubildende auf 658 Euro, weibliche
Auszubildende erhielten mit 614 Euro durchschnittlich 6,7 Prozent weniger. Die folgende
Tabelle informiert über die Entwicklung der durchschnittlichen
Ausbildungsvergütung von jungen Frauen und jungen Männern.
Datenbasis: Tarifliche Ausbildungsvergütungen jeweils zum Stand 1. Oktober.
Quelle: Datenbank „Ausbildungsvergütungen“ des BIBB.
Gechlechtsspezifische Unterschiede bei den Ausbildungsvergütungen 2002 bis 2011 in den alten und
neuen Ländern (Durchschnittliche Beträge pro Monat in Euro sowie Differenz in Prozent)
Jahr alte Länder neue Länder
Durchschnitt
Männer
Durchschnitt
Frauen
Differenz
in Prozent
Durchschnitt
Männer
Durchschnitt
Frauen
Differenz
in Prozent
2011 721 688 – 4,6 658 614 – 6,7
2010 702 667 – 5,0 628 584 – 7,0
2009 692 658 – 4,9 610 569 – 6,7
2008 672 635 – 5,5 577 548 – 5,0
2007 659 620 – 5,9 564 526 – 6,7
2006 643 607 – 5,6 548 516 – 5,8
2005 636 602 – 5,3 540 511 – 5,4
2004 630 598 – 5,1 536 507 – 5,4
2003 623 595 – 4,5 527 499 – 5,3
2002 607 583 – 4,0 515 495 – 3,9
Das BIBB kommt zu dem Ergebnis, dass die abweichenden
Vergütungsdurchschnitte ausschließlich aus der unterschiedlichen Verteilung von männlichen
und weiblichen Auszubildenden auf die Ausbildungsberufe resultieren. In
Berufen, in denen weit überwiegend junge Männer ausgebildet werden, sind die
Ausbildungsvergütungen oft sehr hoch. Umgekehrt werden in den Berufen, in
denen sehr stark junge Frauen vertreten sind, häufiger relativ niedrige
Vergütungen gezahlt. Zu dem Aspekt geleisteter Überstunden in Ausbildung wird auf die
Antwort zu Frage 50 verwiesen.
46. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass für den großen Einfluss des
Geschlechts auf die Wahl des Ausbildungsberufs unter anderem die
erheblichen Vergütungsunterschiede in frauen- bzw. männertypischen
Ausbildungen verantwortlich sind?
47. Welche Möglichkeiten können nach Ansicht der Bundesregierung dazu
beizutragen, dass die durchschnittlich geringere Ausbildungsvergütung in
frauenspezifischen Berufen ausgeglichen wird?
48. Worin liegen die Gründe, dass in frauenspezifischen Berufen
durchschnittlich eine geringere Ausbildungsvergütung gezahlt wird?
Die Fragen 46 bis 48 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Verhandlung von Höhe oder Staffelung von Ausbildungsvergütungen in
Berufen und/oder Branchen ist Angelegenheit der jeweiligen Tarifparteien. Es wird
auf § 17 ff. BBiG verwiesen. Über einzelne Entscheidungsmotivationen liegen
der Bundesregierung keine Informationen vor.
49. Wie beurteilt die Bundesregierung das Instrument einer
Mindestausbildungsvergütung, um den geschlechtsspezifischen Unterschieden in der
durchschnittlichen Ausbildungsvergütung entgegenzuwirken?
Das BIBB ermittelt jährlich die tarifvertraglich vereinbarten
Ausbildungsvergütungen und bildet Durchschnittswerte zu den jeweiligen Branchen und Regionen
sowie für männliche und weibliche Auszubildende (zu aktuellen Zahlen siehe die
Auswertung für das Jahr 2011 unter
www.bibb.de/de/60369.htm). Nach dieser
systematischen Auswertung erklären sich die voneinander abweichenden
Vergütungsdurchschnitte daraus, dass junge Frauen statistisch häufiger in Berufen
mit einer eher niedrigeren Ausbildungsvergütung anzutreffen sind als junge
Männer. Die Unterschiede lassen sich dagegen nicht durch eine aktive
geschlechtsspezifische Diskriminierung begründen.
Die jeweils ausgehandelten Vergütungen orientieren sich am Marktgeschehen
und reflektieren diejenigen Konditionen, die in den jeweiligen Branchen aus der
problemnahen Sicht der Tarifpartner und unter Beachtung der Interessen
verschiedener Gruppen von Beschäftigten – Ausbildung ebenso wie Arbeit – sozial
und wirtschaftlich realisierbar erscheinen. § 17 Absatz 1 BBiG stellt sicher, dass
Auszubildenden eine angemessene Vergütung gewährt wird. Nach der
Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine Ausbildungsvergütung
grundsätzlich unangemessen, wenn sie mehr als 20 Prozent unter der einschlägigen
tariflich vereinbarten Ausbildungsvergütung liegt. Existiert für einen einzelnen
Bereich eine tarifliche Regelung nicht, ist auf die Empfehlung der zuständigen
Kammer oder Innung abzustellen. Insofern zieht das geltende Recht für die
Höhe der Ausbildungsvergütung eine an die sachnahen Regelungen der
Tarifvertragsparteien bzw. an die Empfehlung einer Kammer oder Innung
anknüpfende Untergrenze.
50. Wie viele Überstunden müssen Auszubildende durchschnittlich leisten,
und gibt es hierbei geschlechtsspezifische Unterschiede?
a) In welchem Umfang werden Überstunden vergütet (bitte nach
Branchen und Geschlecht aufschlüsseln)?
b) Wie hat sich die durchschnittliche jährliche Überstundenzahl seit dem Jahr
2000 entwickelt (bitte nach Geschlecht und Branchen aufschlüsseln)?
Hinsichtlich der Überstunden, die während der betrieblichen Ausbildung
geleistet werden, lassen sich für weibliche Auszubildende keine Nachteile gegenüber
männlichen Auszubildenden feststellen, wie eine im Jahr 2008 im Rahmen des
BIBB-Forschungsprojekts „Ausbildung aus Sicht der Auszubildenden“
durchgeführte repräsentative Befragung von Auszubildenden in 15 stark besetzten
Ausbildungsberufen ergab. Danach leisteten 61 Prozent der männlichen und
55 Prozent der weiblichen Auszubildenden im zweiten Ausbildungsjahr
regelmäßig in ihrem Ausbildungsbetrieb Überstunden. Wurden Überstunden
geleistet, so betrug die durchschnittliche Zahl der wöchentlichen Überstunden bei
männlichen Auszubildenden 5,2 Stunden, bei weiblichen 4,2 Stunden.
51. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchem Ausmaß Frauen
Opfer von Mobbing und sexueller Diskriminierung wurden?
Wenn ja, wie haben sich diese Arten der Diskriminierung hinsichtlich ihrer
Quantität in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse aus der Forschung bezüglich
sexueller Belästigung von Frauen und Mädchen in der Ausbildung und am
Arbeitsplatz, die einen wichtigen Teilbereich der geschlechtsspezifischen Formen von
Mobbing und sexueller Diskriminierung von Frauen und Mädchen bildet, vor.
Das Ausmaß der Betroffenheit von Frauen durch unterschiedliche Formen
sexueller Belästigung war u. a. Gegenstand der vom BMFSFJ im Jahr 2004
veröffentlichten repräsentativen Untersuchung „Lebenssituation, Sicherheit und
Gesundheit von Frauen in Deutschland“, für die insgesamt über 10 000 Frauen
im Alter zwischen 16 und 85 Jahren befragt wurden.
Nach dieser Untersuchung haben insgesamt rund 58 Prozent der Befragten
bereits mindestens einmal sexuelle Belästigung (insgesamt; unabhängig vom
Kontext) erlebt; 42 Prozent dieser insgesamt von sexueller Belästigung Betroffenen
(entsprechend 22 Prozent aller Befragten) gaben an, Situationen sexueller
Belästigung in Arbeit, Schule oder Ausbildung erlebt zu haben. Nähere Informationen
sind der Langfassung der Studie, S. 90 bis 103, zu entnehmen (
www.bmfsfj.de/
BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=20560.html).
Bei noch genauerer Differenzierung haben
• 13 Prozent aller Befragten sexuelle Belästigung durch Personen aus der
Arbeitswelt erlebt (wenn nur Arbeitskollegen/-kolleginnen und Vorgesetzte
einbezogen werden);
• 16 Prozent aller Befragten sexuelle Belästigung durch Personen aus der
Arbeitswelt erlebt (wenn neben Arbeitskollegen/-kolleginnen und Vorgesetzten,
auch Kunden/Kundinnen, Klienten/Klientinnen und Patienten/Patientinnen
einbezogen werden);
• 6 Prozent haben sexuelle Belästigung durch Personen aus Schule und
Ausbildung (durch Lehrpersonal und Mitschüler/-schülerinnen bzw. Mitstudierende
etc.) erlebt.
Zu beachten ist, dass mit den oben stehenden Zahlen (z. B. „22 Prozent aller
befragten Frauen“), keine Differenzierung nach berufstätigen und nicht
berufstätigen Frauen möglich ist, also auch Frauen eingeschlossen sind, die nicht am
Arbeitsleben teilhaben.
52. Hat die Bundesregierung Kenntnis über Vorbehalte von Vorgesetzten,
Kollegeninnen und Kollegen gegenüber Frauen in gewerblich-technischen
Berufen?
a) Wenn ja, um welche Vorbehalte handelt es sich im Einzelnen?
b) Wie bewertet die Bundesregierung die Wirkung diverser
Gegenmaßnahmen?
c) Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen
Vorbehalten gegenüber Frauen in Berufen des dualen Systems und den
rückläufigen Zahlen von mit Frauen abgeschlossenen Ausbildungsverträgen in
diesen Berufen?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über Vorbehalte von Vorgesetzten,
Kolleginnen und Kollegen gegenüber Frauen in gewerblich-technischen Berufen.
53. Wie setzt sich die Quote von Ausbildungsabbrecherinnen und - abbrechern
zusammen (bitte nach Alter, Geschlecht, Branchen und Bundesländern
aufschlüsseln)?
a) Wie viele junge Menschen brechen ihre Ausbildung ab, und welche
Gründe werden hierfür angeführt?
b) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um
Ausbildungsabbrüche zu verhindern?
Die Fragen 53, 53a und 53b werden wegen des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet. Nach Analysen des BIBB anhand der Daten der
Berufsbildungsstatistik der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder betrug die
Vertragslösungsquote 2010 bundesweit 23 Prozent. Die Vertragslösungsquote
junger Frauen lag bei 23,6 Prozent, die junger Männer bei 22,6 Prozent.
Angaben zur Vertragslösungsquote nach Alter und Branchen liegen derzeit nicht vor.
Die folgende Tabelle zeigt die Vertragslösungsquote nach Ländern und
Zuständigkeitsbereichen für das Jahr 2010:
Quelle: „Datenbank Auszubildende“ des BIBB auf Basis der Daten der Berufsbildungsstatistik der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder
(Erhebung zum 31. Dezember), Berichtsjahre 2007 bis 2010. Berechnungen des BIBB. Angaben in Prozent der begonnenen Ausbildungsverträge; zur
Berechnung des Anteils fließen Daten aus den 4 letzten Berichtsjahren ein. * = Die auffallend niedrigen Werte in der Land- und/oder Hauswirtschaft
in den Ländern Bremen, Hamburg und Sachsen sind mit sehr großer Wahrscheinlichkeit auf Meldefehler zurückzuführen und stellen eine deutliche
Untererfassung dar.
Land Zuständigkeitsbereiche (Anteile in Prozent) Insgesamt
Industrie
und Handel
Handwerk Öffentlicher
Dienst
Landwirtschaft*
Freie
Berufe
Hauswirtschaft*
Baden-Württemberg 17,2 24,9 2,6 18,1 23,7 24,9 19,5
Bayern 17,8 25,6 5,5 14,3 23,6 18,9 20,4
Berlin 28,2 24,6 6,9 32,2 31,0 39,8 27,1
Brandenburg 26,7 29,7 5,5 27,4 26,5 27,5 26,8
Bremen* 19,0 37,5 15,0 0,0 23,7 32,8 23,1
Hamburg* 22,1 38,3 6,1 10,0 28,8 6,0 25,4
Hessen 20,5 27,5 6,2 28,5 23,3 – 22,2
Mecklenburg-Vorpommern 31,1 37,1 7,5 33,9 23,9 32,9 31,5
Niedersachsen 21,4 26,6 6,5 18,5 20,2 23,2 22,6
Nordrhein-Westfalen 19,5 29,2 7,8 20,9 21,6 24,0 22,2
Rheinland-Pfalz 21,8 32,6 9,8 28,3 18,3 36,0 25,0
Saarland 21,4 42,5 5,7 34,2 15,6 41,2 27,9
Sachsen* 26,6 31,3 6,6 1,3 21,5 0,0 25,7
Sachsen-Anhalt 29,1 34,4 5,2 20,3 23,3 21,1 29,2
Schleswig-Holstein 25,4 30,4 6,6 26,2 19,4 – 26,2
Thüringen 25,4 35,4 7,2 25,1 30,6 28,4 27,7
Bundesgebiet 2010 21,1 28,6 6,2 20,1 22,8 24,5 23,0
Vertragslösungen können vielfältige Ursachen haben. Dazu zählen z. B.
Insolvenz oder Schließung des Betriebs, der Wechsel von einer außerbetrieblichen in
eine betriebliche Ausbildung oder auch Berufswechsel der Auszubildenden. Sie
sind also keineswegs alle mit einem Ausbildungsabbruch gleichzusetzen. Nach
einer Studie des BIBB dürfte rund die Hälfte derer, die einen
Ausbildungsvertrag lösen, Umsteiger bzw. Umsteigerinnen sein, die ihre betriebliche
Ausbildung in einem neuen Beruf und/oder Betrieb fortführen (vgl. auch Band 6
der BMBF-Reihe Berufsbildungsforschung „Ausbildungsabbrüche vermeiden –
neue Ansätze und Lösungsstrategien“,
www.bmbf.de/pub/band_sechs_berufs-
bildungsforschung.pdf).
Gleichwohl sind Vertragslösungen für beide Seiten mit Unsicherheiten, einem
Verlust von Zeit, Energie und anderen Ressourcen verbunden. Deshalb kann die
Arbeitsverwaltung bei Ausbildungsabbruch ausbildungsbegleitende Hilfen zur
Erlangung eines neuen Ausbildungsplatzes als Vermittlungshilfe einsetzen.
Zudem hat die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen ergriffen, um
Berufsorientierung und Ausbildungsreife zu stärken (vgl. auch Berufsbildungsbericht).
Mit der Initiative Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen (VerA) sollen
Jugendliche bei drohendem Ausbildungsabbruch unterstützt werden. VerA fußt
auf einem Mentoring-Ansatz: Ehrenamtliche Seniorinnen und Senioren stehen
Jugendlichen, die Probleme in der Ausbildung haben, für eine Eins-zu-Eins-
Begleitung zur Verfügung. Sie sind Vertrauenspersonen, die Orientierung und
vielfältige Unterstützung im Sinne von Hilfe zur Selbsthilfe bieten. Dabei verweisen
sie auch auf die Regelleistungen der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter
(vgl.
www.vera-ses.bonn.de)
54. Wie hoch ist die Zahl der Auszubildenden, die nicht durch den
Ausbildungsbetrieb übernommen werden, im Vergleich zu der Zahl derer, die im
Anschluss an ihre Ausbildung von ihrem Ausbildungsbetrieb übernommen
werden (bitte nach Geschlecht, Alter und Bundesland aufschlüsseln)?
55. Wie hoch ist der Anteil von Auszubildenden, die durch den
Ausbildungsbetrieb übernommen werden, und wie hat sich dieser Anteil in den letzten
zehn Jahren entwickelt (bitte nach Geschlecht, Alter, Branche und
Bundesland aufschlüsseln)?
a) Wie hoch ist der Anteil derer, die in ein befristetes
Beschäftigungsverhältnis übernommen wurden (bitte nach Geschlecht, Alter, Branche und
Bundesland aufschlüsseln)?
b) Wie hoch ist der Anteil derer, die in ein
Teilzeitbeschäftigungsverhältnis übernommen wurden (bitte nach Geschlecht, Alter, Branche und
Bundesland aufschlüsseln)?
Die Fragen 54 und 55 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach den Ergebnissen des BIBB-Qualifizierungspanels wurden von den
Auszubildenden, die im Jahr 2010 erfolgreich ihre Ausbildung abgeschlossen
haben, 63,9 Prozent von ihrem Ausbildungsbetrieb übernommen. 36,1 Prozent
wurden dagegen entweder nicht vom Betrieb übernommen oder haben ihn auf
eigenen Wunsch nach Abschluss der Ausbildung verlassen. Insgesamt 28,1
Prozent aller Auszubildenden, die im Jahr 2010 erfolgreich ihre Ausbildung
abgeschlossen haben, wurden von ihrem Ausbildungsbetrieb in ein befristetes
Beschäftigungsverhältnis übernommen, gegenüber 35,8 Prozent, die unbefristet
übernommen wurden.
Beim BIBB-Qualifizierungspanel handelt es sich um eine erstmalig im Jahr
2011 durchgeführte Stichprobenbefragung von Betrieben, die keine Angaben
zum Geschlecht oder Alter der Auszubildenden enthält und aufgrund der
Stichprobengröße keine Auswertung nach Bundesländern zulässt. Zum Anteil derer,
die in ein Teilzeitbeschäftigungsverhältnis übernommen wurden, liegen keine
Daten vor.
56. Wie viele Auszubildende sind nach der abgeschlossenen Ausbildung
arbeitslos und für wie lange (bitte nach Geschlecht, Alter, Branche und
Bundesland aufschlüsseln)?
Im Jahr 2011 gab es bundesweit 251 500 Zugänge in Arbeitslosigkeit aus
betrieblicher oder außerbetrieblicher Ausbildung. Im Jahresdurchschnitt waren
82 700 Personen mit diesem Zugangsgrund arbeitslos. Eine Unterscheidung
danach, ob die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen oder abgebrochen wurde, ist
nicht möglich. Auswertungen zur Dauer der Arbeitslosigkeitsperiode von
Personen, die nach der Ausbildung arbeitslos wurden, sind nicht möglich. Die
Relation von Bestand und Zugang zeigt aber, dass die Arbeitslosigkeit in der Regel
schnell beendet wird und überwiegend als Übergangsphänomen von der
Ausbildung in die Berufstätigkeit (2. Schwelle) zu bewerten ist. Näherungsweise kann
die Arbeitslosigkeitsdauer von Jüngeren im Alter von 15 bis unter 25 Jahren
herangezogen werden. Im Jahr 2011 beendeten 64 Prozent der jungen Menschen
ihre Arbeitslosigkeit innerhalb von drei Monaten, 31 Prozent in einem Zeitraum
von drei bis unter zwölf Monaten und nur 5 Prozent brauchten mehr als ein Jahr.
Die nach Geschlecht, Alter, Branche und Bundesland differenzierten
Zugangszahlen können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Quelle: Statistik der Bundesanstalt für Arbeit, Zugang in Arbeitslosigkeit aus betrieblicher/
außerbetrieblicher Ausbildung, April 2012.
Zugang in Arbeitslosigkeit aus betrieblicher/außerbetrieblicher Ausbildung
Altersgruppen Zugang in Arbeitslosigkeit
Insgesamt Männer Frauen
Insgesamt 251 453 141 561 109 892
15 bis unter 20 Jahre 58 149 32 373 25 776
20 bis unter 25 Jahre 157 729 88 626 69 103
25 bis unter 30 Jahre 27 228 16 078 11 150
30 Jahre und älter 8 347 4 484 3 863
Wirtschaftszweig Zugang in Arbeitslosigkeit
2011 2010 Veränderung 2011
gegenüber 2010
absolut in Prozent
insgesamt
Zugang aus betrieblicher/
außerbetrieblicher Ausbildung
251 453 285 979 – 34 526 – 12,1
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2 375 2 489 – 114 – 4,6
Bergbau, Energie- und Wasser/Entsorgung 1 275 1 602 – 327 – 20,4
Verarbeitendes Gewerbe 25 647 32 836 – 7 189 – 21,9
Baugewerbe 20 348 23 320 – 2 972 – 12,7
Handel; Instandhalt. u. Rep. v. Kfz 42 984 50 363 – 7 379 – 14,7
Verkehr und Lagerei 4 757 5 729 – 972 – 17,0
Gastgewerbe 16 058 19 169 – 3 111 – 16,2
Information und Kommunikation 2 942 3 543 – 601 – 17,0
Finanz- u. Versicherungs-DL 4 327 4 367 – 40 – 0,9
Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) 1 099 989 110 11,1
Wirtschaftliche Dienstleistung o. ANÜ 17 310 19 134 – 1 824 – 9,5
Quelle: Statistik der Bundesanstalt für Arbeit, Zugang in Arbeitslosigkeit aus betrieblicher/
außerbetrieblicher Ausbildung, April 2012.
insgesamt
Öffentl. Verwaltung 4 340 4 998 – 658 – 13,2
Erziehung und Unterricht 32 823 39 027 – 6 204 – 15,9
Gesundheits- und Sozialwesen 24 568 25 893 – 1 325 – 5,1
Sonst. Dienstleistungen, Private HH 16 021 18 962 – 2 941 – 15,5
Keine Zuordnung möglich 34 579 33 558 1 021 3,0
Rechtskreis SGB III
Zugang aus betrieblicher/
außerbetrieblicher Ausbildung
193 011 220 625 – 27 614 – 12,5
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2 016 2 118 – 102 – 4,8
Bergbau, Energie- und Wasser/Entsorgung 1 147 1 427 – 280 – 19,6
Verarbeitendes Gewerbe 22 023 28 789 – 6 766 – 23,5
Baugewerbe 16 697 19 589 – 2 892 – 14,8
Handel; Instandhalt. u. Rep. v. Kfz 35 141 42 031 – 6 890 – 16,4
Verkehr und Lagerei 3 884 4 891 – 1 007 – 20,6
Gastgewerbe 12 511 15 077 – 2 566 – 17,0
Information und Kommunikation 2 569 3 051 – 482 – 15,8
Finanz- u. Versicherungs-DL 4 016 3 995 21 0,5
Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) 783 724 59 8,1
Wirtschaftliche Dienstleistung o. ANÜ 14 245 16 022 – 1 777 – 11,1
Öffentl. Verwaltung 3 921 4 548 – 627 – 13,8
Erziehung und Unterricht 21 107 24 408 – 3 301 – 13,5
Gesundheits- und Sozialwesen 19 203 20 398 – 1 195 – 5,9
Sonst. Dienstleistungen, Private HH 11 203 13 327 – 2 124 – 15,9
Keine Zuordnung möglich 22 545 20 230 2 315 11,4
Rechtskreis SGB II
Zugang aus betrieblicher/
außerbetrieblicher Ausbildung
58 442 65 354 – 6 912 – 10,6
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 359 371 – 12 – 3,2
Bergbau, Energie- und Wasser/Entsorgung 128 175 – 47 – 26,9
Verarbeitendes Gewerbe 3 624 4 047 – 423 – 10,5
Baugewerbe 3 651 3 731 – 80 – 2,1
Handel; Instandhalt. u. Rep. v. Kfz 7 843 8 332 – 489 – 5,9
Verkehr und Lagerei 873 838 35 4,2
Gastgewerbe 3 547 4 092 – 545 – 13,3
Information und Kommunikation 373 492 – 119 – 24,2
Finanz- u. Versicherungs-DL 311 372 – 61 – 16,4
Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) 316 265 51 19,2
Wirtschaftliche Dienstleistung o. ANÜ 3 065 3 112 – 47 – 1,5
Öffentl. Verwaltung 419 450 – 31 – 6,9
Erziehung und Unterricht 11 716 14 619 – 2 903 – 19,9
Gesundheits- und Sozialwesen 5 365 5 495 – 130 – 2,4
Sonst. Dienstleistungen, Private HH 4 818 5 635 – 817 – 14,5
Keine Zuordnung möglich 12 034 13 328 – 1 294 – 9,7
Wirtschaftszweig Zugang in Arbeitslosigkeit
2011 2010 Veränderung 2011
gegenüber 2010
absolut in Prozent
Zugang in Arbeitslosigkeit aus betrieblicher/außerbetrieblicher Ausbildung –
Deutschland und alle Länder
Quelle: Statistik der Bundesanstalt für Arbeit, Zugang in Arbeitslosigkeit aus betrieblicher/
außerbetrieblicher Ausbildung, April 2012.
Bestand an Arbeitslosen mit Zugangsgrund aus „betrieblicher/außerbetrieblicher
Ausbildung“
Quelle: Statistik der Bundesanstalt für Arbeit, Zugang in Arbeitslosigkeit aus betrieblicher/
außerbetrieblicher Ausbildung, April 2012.
57. Wie viele Jugendliche erhalten Berufsausbildungsbeihilfe, und wie hat sich
diese Anzahl in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Geschlecht,
Alter, Branche und Bundesland aufschlüsseln)?
a) Wie hoch ist der durchschnittlich gewährte Betrag der
Berufsausbildungsbeihilfe?
b) Wie viele Jugendliche erhalten den Förderhöchstbetrag der
Berufsausbildungsbeihilfe, und wie hat sich diese Anzahl in den letzten zehn
Jahren entwickelt (bitte nach Geschlecht, Alter, Branche und Bundesland
aufschlüsseln)?
Region Zugang in Arbeitslosigkeit
insgesamt Männer Frauen
Deutschland 251 453 141 561 109 892
Schleswig-Holstein 9 910 5 600 4 310
Hamburg 5 145 2 785 2 360
Niedersachsen 25 618 14 611 11 007
Bremen 2 280 1 264 1 016
Nordrhein-Westfalen 54 417 31 598 22 819
Hessen 17 029 9 467 7 562
Rheinland-Pfalz 13 465 7 432 6 033
Baden-Württemberg 24 889 12 978 11 911
Bayern 30 379 16 510 13 869
Saarland 3 476 1 918 1 558
Berlin 12 393 6 848 5 545
Brandenburg 10 311 6 079 4 232
Mecklenburg-Vorpommern 8 515 4 859 3 656
Sachsen 15 037 8 774 6 263
Sachsen-Anhalt 10 041 5 991 4 050
Thüringen 8 548 4 847 3 701
Berichtsmonat Bestand an Arbeitslosen
insgesamt Männer Frauen
Januar 2011 77 857 43 710 34 147
Februar 2011 93 403 55 604 37 799
März 2011 89 210 53 158 36 052
April 2011 79 174 45 612 33 562
Mai 2011 71 495 40 507 30 988
Juni 2011 72 884 40 010 32 874
Juli 2011 104 918 54 059 50 859
August 2011 105 070 55 198 49 872
September 2011 87 684 46 596 41 088
Oktober 2011 75 331 39 686 35 645
November 2011 68 238 36 304 31 934
Dezember 2011 67 490 36 502 30 988
Jahresdurchschnitt 82 730 45 579 37 151
In 2011 erhielten jahresdurchschnittlich 160 700 Jugendliche
Berufsausbildungsbeihilfe, davon 110 642 in erster beruflicher Ausbildung und 38 134 in
berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen. Die Entwicklung der Empfängerzahlen in
den letzten zehn Jahren nach Geschlecht und Bundesland kann den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Der Anteil der Empfänger mit einem Alter
von über 30 Jahren lag über die Jahre unter 5 Prozent. Angaben zur Förderhöhe
und eine Differenzierung nach Branche sind nicht möglich.
Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe – Bestand insgesamt, Zeitreihe Deutschland und Länder
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, April 2012.
Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe – Bestand Frauen, Zeitreihe Deutschland und Länder
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, April 2012.
Regionale Gliederung 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Deutschland 116 165 152 869 169 620 171 568 180 125 171 092 176 953 173 666 181 276 177 117 160 694
Schleswig-Holstein 5 286 6 253 6 773 7 306 7 912 7 702 7 951 7 914 8 559 8 570 7 983
Hamburg 2 051 2 456 2 504 2 494 2 434 2 169 2 579 2 831 2 943 2 824 2 547
Niedersachsen 9 866 12 634 13 901 14 028 14 818 14 518 16 283 16 759 18 492 19 332 18 498
Bremen 1 451 1 644 1 708 1 624 1 674 1 562 1 369 1 422 1 617 1 666 1 677
Nordrhein-Westfalen 16 410 21 829 24 060 23 888 27 489 26 897 30 193 30 785 43 202 43 982 33 165
Hessen 4 916 6 738 7 368 7 494 7 891 7 957 8 696 8 914 9 599 9 893 9 296
Rheinland-Pfalz 3 124 4 063 4 739 4 871 4 929 5 074 5 948 6 244 7 104 7 426 6 945
Baden-Württemberg 5 803 7 920 8 511 8 037 9 228 8 955 9 380 9 347 10 307 10 819 9 951
Bayern 8 063 11 333 12 462 12 839 14 936 14 152 14 186 14 108 14 705 13 994 12 185
Saarland 1 027 1 282 1 459 1 467 1 424 1 503 1 730 1 856 1 964 2 127 1 925
Berlin 5 405 7 174 8 707 9 247 9 718 8 560 8 619 8 385 8 625 8 670 8 270
Brandenburg 9 315 13 329 14 448 14 696 14 883 13 594 13 383 12 363 11 720 10 347 8 822
Mecklenburg-Vorpommern 12 002 14 123 16 126 16 796 17 100 16 376 15 847 14 669 13 883 12 058 10 075
Sachsen 15 466 20 647 23 225 23 453 22 437 20 610 19 839 18 229 17 896 16 468 14 005
Sachsen-Anhalt 8 934 11 735 12 882 12 905 12 825 11 555 11 171 10 687 10 861 10 118 8 721
Thüringen 7 047 9 710 10 747 10 442 10 429 9 908 9 779 9 156 8 800 7 825 6 630
Regionale Gliederung 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Deutschland 57 361 74 182 82 656 82 311 84 112 79 341 83 870 83 240 87 307 85 042 77 502
Schleswig-Holstein 2 487 2 911 3 212 3 409 3 622 3 565 3 724 3 758 4 076 4 143 3 892
Hamburg 962 1 115 1 154 1 212 1 187 1 077 1 283 1 433 1 502 1 432 1 291
Niedersachsen 5 095 6 470 7 124 7 039 7 321 7 080 8 026 8 323 9 127 9 451 9 072
Bremen 729 844 915 841 811 796 708 720 828 885 874
Nordrhein-Westfalen 7 514 10 036 11 186 10 938 11 997 11 709 13 698 14 068 15 507 15 686 15 037
Hessen 2 433 3 288 3 576 3 641 3 786 3 798 4 199 4 351 4 678 4 750 4 485
Rheinland-Pfalz 1 530 1 886 2 253 2 409 2 410 2 491 2 945 3 062 3 514 3 590 3 280
Baden-Württemberg 3 126 4 159 4 433 4 101 4 607 4 593 4 888 4 847 5 228 5 451 5 061
Bayern 3 830 5 310 5 891 5 981 6 688 6 272 6 620 6 714 6 999 6 604 5 841
Saarland 490 601 679 683 680 692 831 922 941 1 009 936
Berlin 2 442 3 309 4 039 4 382 4 635 4 144 4 181 4 132 4 262 4 258 4 022
Brandenburg 4 309 6 232 6 988 7 060 7 022 6 254 6 276 5 917 5 725 5 085 4 428
Mecklenburg-Vorpommern 5 971 6 817 7 779 7 973 7 959 7 533 7 409 6 998 6 774 5 864 4 921
Sachsen 7 710 9 904 11 029 10 676 9 942 9 050 8 965 8 376 8 453 8 006 6 876
Sachsen-Anhalt 4 798 6 027 6 597 6 457 6 139 5 341 5 239 5 037 5 231 4 834 4 113
Thüringen 3 935 5 274 5 802 5 512 5 309 4 947 4 879 4 582 4 463 3 996 3 372
Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe – Bestand Männer, Zeitreihe Deutschland und Länder
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, April 2012.
58. Wie viele Frauen haben in den letzten zehn Jahren an einer Ausbildung in
Teilzeit teilgenommen (bitte nach Jahren, Bundesländern, Branchen und
Ausbildungsberufen aufschlüsseln)?
a) Wie viele dieser Frauen hatten Kinder?
b) In welchen Einrichtungen wurden und werden die Kinder während der
Ausbildungszeit versorgt?
Die Möglichkeit der Teilzeitberufsausbildung wurde in 2005 im
Berufsbildungsgesetz verankert. Die Berufsbildungsstatistik erhebt dieses Merkmal seit
dem Berichtsjahr 2007, verlässliche Daten liegen erstmals für 2008 vor. Die
folgenden Tabellen informieren über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in
Teilzeitausbildung nach Geschlecht, Jahren, Bundesländern,
Zuständigkeitsbereichen und Ausbildungsberufen. Aussagen zu Branchen können derzeit anhand
der Berufsbildungsstatistik nicht vorgenommen werden. Von 634 400
sozialversicherungspflichtigen weiblichen Auszubildenden im Juni 2011 waren knapp
300 teilzeitbeschäftigt. In den Tabellen zu Frage 58 sind Angaben zu den
einzelnen Jahren und nach Bundesländern enthalten. Angesichts der geringen
Fallzahlen wurde auf eine Differenzierung nach Branchen und Berufen verzichtet.
Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in Teilzeitberufsausbildung nach Geschlecht (absolut und in Prozent
der Neuabschlüsse), 2008 bis 2010
Quelle: „Datenbank Auszubildende“ des BIBB auf Basis der Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder
(Erhebung zum 31. Dezember), Berichtsjahr 2010. Absolutwerte aus Datenschutzgründen jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet; der
Insgesamtwert kann deshalb von der Summe der Einzelwerte abweichen.
Regionale Gliederung 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Deutschland 58 804 78 686 86 964 89 257 96 013 91 751 93 083 90 427 93 968 92 074 83 192
Schleswig-Holstein 2 799 3 342 3 561 3 897 4 290 4 137 4 227 4 156 4 483 4 427 4 091
Hamburg 1 090 1 341 1 350 1 282 1 246 1 093 1 295 1 397 1 441 1 393 1 256
Niedersachsen 4 771 6 164 6 777 6 988 7 497 7 438 8 257 8 436 9 365 9 880 9 426
Bremen 722 799 793 783 864 766 661 702 789 781 803
Nordrhein-Westfalen 8 896 11 794 12 874 12 950 15 493 15 189 16 495 16 717 18 695 19 296 18 128
Hessen 2 483 3 450 3 792 3 853 4 105 4 159 4 497 4 563 4 921 5 143 4 812
Rheinland-Pfalz 1 594 2 177 2 487 2 462 2 519 2 583 3 003 3 182 3 590 3 836 3 665
Baden-Württemberg 2 677 3 762 4 078 3 936 4 621 4 362 4 492 4 500 5 079 5 368 4 890
Bayern 4 233 6 023 6 571 6 858 8 248 7 880 7 566 7 394 7 706 7 390 6 344
Saarland 537 681 781 784 744 811 899 934 1 023 1 118 989
Berlin 2 963 3 865 4 668 4 865 5 083 4 416 4 438 4 253 4 363 4 411 4 248
Brandenburg 5 007 7 096 7 460 7 636 7 860 7 341 7 107 6 446 5 996 5 263 4 394
Mecklenburg-Vorpommern 6 032 7 306 8 348 8 823 9 141 8 843 8 439 7 671 7 108 6 194 5 153
Sachsen 7 755 10 743 12 196 12 759 12 495 11 560 10 874 9 853 9 443 8 462 7 129
Sachsen-Anhalt 4 136 5 708 6 285 6 448 6 687 6 213 5 932 5 650 5 629 5 284 4 607
Thüringen 3 112 4 436 4 945 4 931 5 119 4 961 4 901 4 573 4 337 3 829 3 258
Jahr Neuabschlüsse insgesamt Neuabschlüsse Teilzeitberufsausbildung
insgesamt Männer Frauen insgesamt Männer Frauen insgesamt Männer Frauen
absolut in Prozent
2008 607 566 353 103 254 463 774 39 735 0,13 0,01 0,29
2009 561 171 322 236 238 935 795 51 744 0,14 0,02 0,31
2010 559 032 325 482 233 550 1 056 81 975 0,19 0,02 0,42
Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in Teilzeitberufsausbildung nach Zuständigkeitsbereichen und
Ländern (absolut und in Prozent der Neuabschlüsse 2010)
Quelle: „Datenbank Auszubildende“ des BIBB auf Basis der Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder
(Erhebung zum 31. Dezember), Berichtsjahr 2010. Absolutwerte aus Datenschutzgründen jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet; der
Insgesamtwert kann deshalb von der Summe der Einzelwerte abweichen.
Duale Ausbildungsberufe mit mindestens 20 Neuabschlüssen in Teilzeitberufsausbildungsverhältnissen,
bundesweit 2010
Quelle: „Datenbank Auszubildende“ des BIBB auf Basis der Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder
(Erhebung zum 31. Dezember), Berichtsjahr 2010. Absolutwerte aus Datenschutzgründen jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet; der
Insgesamtwert kann deshalb von der Summe der Einzelwerte abweichen.
Zu den Fragen 58a und 58b liegen in der amtlichen Statistik keine Daten vor.
Bundesland Neuabschlüsse in
Teilzeitberufsausbildung,
absolut und in Prozent
Industrie
und Handel
Handwerk Öffentlicher
Dienst
Landwirtschaft
Freie
Berufe
Hauswirtschaft
absolut in Prozent in Prozent der Neuabschlüsse des Zuständigkeitsbereichs
Baden-Württemberg 114 0,2 0,2 0,0 0,4 0,0 0,2 0,0
Bayern 96 0,1 0,1 0,0 1,6 0,0 0,2 0,0
Berlin 72 0,4 0,4 0,0 0,0 7,5 0,2 5,4
Brandenburg 6 0,0 0,0 0,0 0,6 0,0 0,0 0,0
Bremen 27 0,5 0,5 0,2 4,7 0,0 0,0 0,0
Hamburg 57 0,4 0,2 1,4 0,0 0,0 0,3 0,0
Hessen 147 0,4 0,3 0,0 0,5 0,0 2,1 –
Mecklenburg-Vorpommern 42 0,4 0,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Niedersachsen 96 0,2 0,2 0,0 0,0 0,0 0,3 0,0
Nordrhein-Westfalen 216 0,2 0,2 0,0 0,7 0,0 0,3 1,3
Rheinland-Pfalz 21 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 0,6 0,0
Saarland 48 0,6 0,5 0,0 2,5 0,0 2,7 8,3
Sachsen 3 0,0 0,0 0,0 0,5 0,0 0,0 0,0
Sachsen-Anhalt 3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Schleswig-Holstein 105 0,5 0,4 0,5 1,9 0,0 0,9 –
Thüringen 0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Bundesgebiet insgesamt 1 056 0,2 0,2 0,1 0,6 0,2 0,4 0,7
dualer Ausbildungsberuf Neuabschlüsse Teilzeit Neuabschlüsse insgesamt
insgesamt Männer Frauen insgesamt Männer Frauen
Bürokaufmann/-kauffrau 159 0 159 21 093 5 823 15 273
Verkäufer/-in 135 3 132 27 438 10 662 16 776
Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel 102 3 99 33 345 14 625 18 720
Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation 102 3 99 12 804 2 796 10 005
Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r 60 3 57 10 929 78 10 851
Friseur/-in 48 0 48 14 139 1 650 12 489
Medizinische/-r Fachangestellte/-r 36 0 36 14 052 180 13 872
Verwaltungsfachangestellte/-r 33 3 27 5 205 1 527 3 678
Rechtsanwaltsfachangestellte/-r 30 0 30 4 248 180 4 068
Straßenwärter/-in 24 18 6 480 462 18
Steuerfachangestellte/-r 21 0 21 6 129 1 578 4 551
59. Wie viele Auszubildende sind in den letzten zehn Jahren schwanger
geworden (bitte nach Ausbildungsberufen aufschlüsseln)?
a) Wie viele Ausbildungsverträge wurden während einer
Schwangerschaft aufgelöst (bitte nach Branchen und Berufen aufschlüsseln)?
b) Gab es hierbei einen signifikanten Unterschied zwischen Frauen in
„typischen Frauenberufen“ und Frauen in Berufen des gewerblich-
technischen Bereichs?
Zu den Fragen 59, 59a und 59b liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
60. Plant die Bundesregierung, Betriebskindergärten zu unterstützen, um die
Ausbildung in gewerblich-technischen Berufen für Frauen mit Kindern zu
gewährleisten?
Wenn ja, wie?
Zur Förderung der betrieblichen und betrieblich unterstützten Kinderbetreuung
hat die Bundesregierung im Februar 2008 das Programm „Betrieblich
unterstützte Kinderbetreuung“ aus Mitteln des ESF gestartet. Es richtet sich
bundesweit an Wirtschaftsunternehmen aller Größen und Branchen sowie an
Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen und privaten Rechts
(beispielsweise Hochschulen), die in Kindertageseinrichtungen neue
Betreuungsgruppen für Kinder von Beschäftigten und Studierenden bis zum
vollendeten dritten Lebensjahr schaffen. Dabei wird auf eine Kooperation zwischen den
Unternehmen und öffentlichen sowie freien Trägern von
Betreuungseinrichtungen gesetzt. Die Unternehmen beteiligen sich an der Finanzierung der neuen
Plätze für die Beschäftigten- bzw. Studierendenkinder; die Träger stellen diese
Plätze in ihren Einrichtungen zur Verfügung. Die Träger erhalten für die
Betreuung von Mitarbeiterkindern maximal 50 Prozent der Betriebskosten bis zu einer
Obergrenze von 6 000 Euro für jeden neuen Platz im Jahr. Die Förderung erfolgt
als Anschubfinanzierung für bis zu zwei Jahre. Ziel des Förderprogramms ist es,
die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und damit die
Erwerbsbeteiligung von Frauen zu steigern. Gleichzeitig sollen Betriebe die Vorteile
einer passgenauen Kinderbetreuung kennenlernen und so für ein dauerhaftes
Engagement in diesem Bereich gewonnen werden. Das Programm ergänzt die
gemeinsame Ausbaustrategie von Bund, Ländern und Kommunen, bis zum Jahr
2013 ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder im Alter
von unter drei Jahren zu schaffen. Die Laufzeit des Programms endet am 31.
Dezember 2012.
Nationaler Pakt für Frauen in MINT-Berufen
61. Welche Maßnahmen mit welchem finanziellen Umfang im Bereich der
Berufsberatung und der Berufsorientierung hat die Bundesregierung seit dem
Jahr 2000 in welchem Umfang gefördert, um eine Entscheidung von
jungen Frauen für einen MINT-Beruf zu unterstützen (bitte nach Jahren und
einzelnen Ausbildungsberufen, Branchen, Bundesländern und der Dauer
der Maßnahmen aufschlüsseln)?
Vor Beginn des Nationalen Pakts für Frauen in MINT-Berufen hat das BMBF die
MINT-Berufsorientierung im Wege der Projektförderung unterstützt. Zum
Beispiel wurde die Entwicklung des Planspiels JobLab, das u. a. von der BA zur
Berufsberatung verwendet wurde, in der Zeit von 1999 bis 2005 mit 466 000 Euro
gefördert. Neben dem Girls’ Day, der seit 2001 veranstaltet wird, wurde darüber
hinaus von von April 2002 bis Dezember 2004 das Projekt „Lizzy-Net – die
Online-Community für Mädchen Entwicklung und Erweiterung von
Qualifizierungsmaßnahmen zur Internet-Nutzung von Schülerinnen.“ mit Projektmitteln
in Höhe von 1 294 700 Euro gefördert. Von November 2002 bis Februar 2007
hat das BMBF das Projekt „ROBERTA – Mädchen erobern Roboter“ mit
Projektmitteln in Höhe von 1 230 820 Euro gefördert. Zu weitergehenden
Einzelmaßnahmen wird ergänzend auf die Antwort der Bundesregierung vom 12. Juli
2005, Bundestagsdrucksache 15/5907, auf die Kleine Anfrage „Situation der
Frauen in Wissenschaft und Forschung“ zum Fragenkomplex V „Frauen im
naturwissenschaftlich-technischen Bereich“ verwiesen.
2008 haben Politik, Wirtschaft und Wissenschaft auf Initiative von
Bundesministerin Dr. Annette Schavan gemeinsam den Nationalen Pakt für Frauen in MINT-
Berufen geschlossen, um mit Hilfe eines breiten Bündnisses das Bild der MINT-
Berufe in der Gesellschaft positiv zu verändern, junge Frauen für
naturwissenschaftliche und technische Studiengänge zu begeistern sowie
Hochschulabsolventinnen für Karrieren in der Wirtschaft zu gewinnen. Die BA engagiert sich im
Rahmen des MINT-Pakts, um einem drohenden Fachkräftemangel
entgegenzuwirken. So organisieren neben den operativen Einheiten der BA insbesondere
auch die Beauftragten für Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt (BCA) der
BA bundesweit mit ihren internen und externen Netzwerkpartner/-innen
Veranstaltungen und Aktionstage, damit Mädchen und junge Frauen ihr
naturwissenschaftlich-technisches Potenzial besser nutzen und ihr Interesse an diesen bisher
noch überwiegend männlich geprägten Arbeitswelten geweckt wird. Die
Stabsstellen CA/BCA ergänzen mit ihren Veranstaltungs- und Informationsangeboten
die originäre Aufgabe der Agenturen für Arbeit, u. a. Maßnahmen der vertieften
Berufsorientierung zu konzipieren und anzubieten. Mit diesen Angeboten
erhalten junge Frauen nicht nur Einblicke, sondern es wird ihnen gleichzeitig
signalisiert, dass sie als Ingenieurinnen bzw. Technikerinnen willkommen sind und
wertgeschätzt werden.
62. Welche konkreten Maßnahmen mit welchem finanziellen Umfang sind
durch den Pakt bzw. die Initiative „Komm, mach MINT.“ von 2008 bis
2011 in Bezug auf geschlechtsspezifische Berufsorientierung,
Berufsberatung und zur Ausbildung in MINT-Berufen durchgeführt worden, und
welche Maßnahmen sind bis 2014 geplant (bitte nach Branchen und
Bundesländern aufschlüsseln)?
Der Nationale Pakt für Frauen in MINT-Berufen begleitet die Berufs- und
Studienorientierung junger Frauen mit unterschiedlichen Handlungsansätzen.
Hierzu zählen unter anderem Berufsorientierungsmessen,
Informationsmaterialien, Zielgruppenevents sowie eine interaktiv aufgestellte Website.
Auf den bundesweiten Berufsorientierungsmessen oder über bundesweite
Bestellungen verteilt die Pakt-Geschäftsstelle Broschüren, die die Vielseitigkeit
und Karrieremöglichkeiten der MINT-Berufe für Frauen aufzeigen sowie
weitere Informations- und Identifikationsmaterialien.
Informationen zu Frauen und MINT-Studiengängen und -Berufen verbreitet die
Pakt-Geschäftsstelle auch über eine interaktive Website. Monatlich informieren
sich ca. 9 500 Besucherinnen und Besucher über diese Website (
www.komm-
mach-mint.de). Die Beratung und Information erfolgt aber auch durch
persönliche Gespräche auf Berufsorientierungsmessen sowie im Rahmen besonderer
Zielgruppenevents.
Beim „MINT-Speeddating“ lernen Studentinnen und Schülerinnen z. B.
innerhalb eines begrenzten Zeitrahmens Frauen mit MINT-Erfahrung kennen, die
ihnen Einblicke in ihre Arbeits- oder Studienwelt geben. Distanz und
Hemmungen von jungen Frauen gegenüber MINT-Berufen werden durch den
spielerischen Austausch abgebaut und ihr Interesse an naturwissenschaftlichen und
technischen Studiengängen bzw. Karrieren in Wirtschaft und Wissenschaft
geweckt. Die Rollenvorbilder zeigen ihr Engagement für die Ausbildung junger
Frauen und vermitteln ein positives Bild der MINT-Berufe in der Öffentlichkeit.
Unternehmen können darüber Kontakt zu potenziellen Bewerberinnen knüpfen,
ihnen Praktika anbieten oder sich als potenzielle Arbeitgeber präsentieren. Nach
dem Vorbild des „Poetry Slam“ (Literaturvortragswettbewerb) präsentieren im
„Women-MINT-Slam“ Role-Models ihre selbst erarbeiteten
Forschungsergebnisse oder interessante Aspekte aus ihrem Berufsleben. Hierüber können junge
Menschen für Forschung begeistert und auf unterhaltsame Art für MINT-
Themen interessiert werden.
Wegen des Aufwandes dieser Zielgruppenangebote können sie nur auf
ausgewählten Veranstaltungen angeboten werden. Insgesamt war der Pakt zwischen
2009 und 2012 auf zahlreichen Veranstaltungen vertreten. Für 2013/2014 sind
ebenfalls Veranstaltungsteilnahmen geplant. Beispielhaft sind nachfolgend die
Berufsorientierungsveranstaltungen im Jahr 2012 mit Beiträgen der
Geschäftsstelle des MINT-Pakts aufgeführt:
Quelle: Geschäftsstelle des Nationalen Pakts für Frauen in MINT-Berufen beim Kompetenzzentrum
Technik-Diversity-Chancengleichheit e. V.
63. Liegt der Bundesregierung eine dezidierte Auswertung zur ersten Phase
des Nationalen Pakts für Frauen in MINT-Berufen vor?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?
Wenn nein, plant die Bundesregierung, einen solchen Auswertungsbericht
in den nächsten drei Monaten vorzulegen (bitte begründen)?
2012 Veranstaltung Beitrag Bundesland
13.02.2012 Bundesweiter Kongress „Herausforderung
Berufsorientierung“ Haus der Wirtschaft
in Stuttgart
Messestand Baden-Württemberg
05.03.2012 Schülerinformationstag Informatik, CvO
Universität Oldenburg
MINT-Box Niedersachsen
29.03.2012 „Studium – Ready for tec-off?“, FH- Bielefeld Messestand Nordrhein-Westfalen
23.–27.04.2012 Tecto You Hannover Messestand Niedersachsen
05.05.2012 women @ work, World Conference Center,
Bonn
Slam Nordrhein-Westfalen
23.05.2012 „MINT macht Schule – Berufsorientierung
und Personalmarketing“, IHK Darmstadt
mit Klett MINT
Vortrag +
Messestand
Hessen
05.–06.06.2012 Fachmesse für Ausbildung + Studium
„vocatium Berlin“
Messestand Berlin
09.–11.06.2012 Jugendkonferenz Schleswig-Holstein MINT-Box Schleswig-Holstein
15.–16.06.2012 Tag der Technik,
Handwerkskammer Düsseldorf
Messestand Nordrhein-Westfalen
16.06.2012 Messe „Erlebt – erlernt – erinnert“ in
Benediktbeuren
Messestand Bayern
18.–23.06.2012 MINT-Messe in Halle/Saale MINT-Box Sachsen-Anhalt
11.–23.08.2012 Ideenpark ThyssenKrupp, Essen Messestand Nordrhein-Westfalen
20.–31.08.2012 Informatica feminale Slam Bremen
07.–08.09.2012 2012 Einstieg Abi Dortmund Speeddating Nordrhein-Westfalen
11.–16.09.2012 ILA Messestand Berlin
29.–31.10.2012 Paderborner Wissenschaftstage 2012,
Heinz-Nixdorf-Museum
Messestand Nordrhein-Westfalen
11.11.2012 Mädchen-Technik-Kongress Hannover Messestand Niedersachsen
22.–25.11.2012 Themenpark „Lust auf Technik“ Messestand Baden-Württemberg
23.–24.11.2012 2012 Einstieg Abi, München Speeddating Bayern
Der MINT-Pakt wurde begleitend von 2008 bis 2011 gemäß den Zielstellungen
des Memorandums zum Nationalen Pakt für Frauen in MINT-Berufen vom
17. Juni 2008 evaluiert.
Danach war die Geschäftsstelle sehr erfolgreich in der Paktpartnerakquise:
Gestartet mit 46 Paktpartnern in 2008 hat der MINT-Pakt gegenwärtig bereits 103.
Damit hat sich die Zahl der Paktpartner in den ersten drei Jahren mehr als
verdoppelt. Die Pakt-Geschäftsstelle wird in der zweiten Pakt-Phase die
Partnerakquise, insbesondere bei Unternehmen, fortführen. Die Paktpartner haben nach
den Befragungen eine hohe Zufriedenheit mit den übergreifenden
Koordinierungs- und Bündelungsleistungen der Geschäftsstelle bekundet.
Die Pakt-Präsenz auf Multiplikatoren- und Zielgruppenveranstaltungen wurde
kontinuierlich ausgebaut. Hierzu haben auch der Einsatz der „MINT-
Zukunftsbox“ und die Beteiligung an Zielgruppenveranstaltungen der Pakt-Partner
beigetragen. Die Website zum MINT-Pakt wird fortlaufend aktualisiert, um die
Nutzungszahlen der komm-mach-mint-Seite weiter zu steigern. Auch in der
zweiten Pakt-Phase werden weitere Medienbeiträge zum Pakt veröffentlicht und
der Pakt auf zielgruppenaffinen Veranstaltungen präsentiert.
Seit Beginn des Nationalen Pakts für Frauen in MINT-Berufen haben 18 Prozent
der Pakt-Partner vorhandene Angebote für Mädchen und Frauen fortgeführt und
82 Prozent der Pakt-Partner neue Angebote entwickelt bzw. bestehende
ausgebaut. Für die zweite Pakt-Phase wird angestrebt, die Projektlandkarte mit
gegenwärtig rund 1 000 verzeichneten Projekten der Pakt-Partner weiter auszubauen.
Mit einer sukzessiven Erhöhung der Anzahl der Pakt-Partner-Projekte werden in
der zweiten Pakt-Phase weitere Teilnahmen von Mädchen und Frauen erzielt
werden können. Die Studierendenzahlen sind insgesamt gestiegen. Auch die
Zahl der Frauen, die ein MINT-Studium beginnen, wuchs deutlich an, was sich
jedoch bis auf Ausnahmen noch nicht durchgängig in einem steigenden
Frauenanteil niederschlägt. Der Frauenanteil in den 27 Hochschulen des Pakts stieg in
der ersten Phase des Pakts
• um 0,8 auf 17 Prozent in der Informatik (deutsche Hochschulen gesamt plus
0,5 Prozent);
• um 0,7 auf 43 Prozent in den Naturwissenschaften (gesamt minus 1 Prozent).
• Wenig Entwicklung zeigte sich dagegen bei Technik/
Ingenieurwissenschaften (minus 0,3 Prozent im Pakt, plus 0,2 Prozent insgesamt).
• In der Mathematik ist der Frauenanteil in der ersten Pakt-Phase gesunken
(minus 2,4 Prozent im Pakt, minus 3,1 Prozent gesamt).
• Die Studierendenzahlen sind zwischen 2008 und 2010 insgesamt gestiegen.
Dabei ist der Anteil der Frauen, die sich für ein MINT-Studium entscheiden,
zwar langsam, dafür aber seit drei Jahren stärker als zuvor angestiegen. In
einigen MINT-Fächern ist die Zahl der Frauen stärker angestiegen als die der
Männer.
Vergleiche hierzu auch den Frauenanteil bei Studienanfängern in ausgewählten
Fachbereichen:
Quelle: Berechnungen der Geschäftsstelle des Nationalen Pakts für Frauen in MINT-Berufen auf der
Grundlage von Daten des Statistischen Bundesamts.
Fächer 2004 2008 2010
Frauenanteil in Prozent
Mathematik 53,7 54,4 50,1
Informatik 16,4 18,5 19,1
Physik 21,6 22,0 24,3
Maschinenbau 17,5 19,1 18,9
Elektrotechnik 9,1 9,8 10,3
Bei Neueinstellungen im MINT-Bereich konnten knapp zwei Drittel der
Paktpartner nach eigenem Bekunden den Frauenanteil steigern; bei der Hälfte liegt
er 2010 mindestens auf oder sogar über dem Absolventinnenniveau der
entsprechenden Fächer. Der Frauenanteil an Führungspositionen bei den Paktpartnern
ist nach deren Aussagen paktweit seit 2008 um 5 auf 20 Prozent gestiegen. Die
Teilnehmerinnen an Projekten der ersten Pakt-Phase zeigten sich sehr zufrieden
mit den Angeboten (insbes. mit Projekten mit langfristiger und intensiver
persönlicher Betreuung). Diese Hilfestellungen sind auch für die zweite Pakt-Phase
vorgesehen.
Weiterführende Informationen hat die Geschäftsstelle des Nationalen Pakts für
Frauen in MINT-Berufen in der Veröffentlichung „Komm, mach MINT.
Erfolgsbroschüre“ zusammengestellt, die anlässlich des MINT-Pakt-Fachkongresses
unter dem Motto „Die MINT-Karriere ist weiblich – Frauen in Führung.“, der
am 13. Dezember 2011 in Berlin stattfand, der Öffentlichkeit vorgestellt wurde
(
www.komm-mach-mint.de > Service > Download).
64. Wie viele und welche Betriebe haben seit dem Beginn des Nationalen Pakts
für Frauen in MINT-Berufen erstmalig Voraussetzungen geschaffen, um
Frauen einen Ausbildungsplatz anbieten zu können, und wie viele und
welche Betriebe haben ihr Ausbildungsangebot erweitert (bitte nach Branchen
und für die letzten zehn Jahre auflisten)?
Hierzu wurden im Rahmen des Nationalen Pakts für Frauen in MINT-Berufen
keine Daten erhoben.
65. Wie viele Teilnehmerinnen haben an Projekten des Nationalen Paktes für
Frauen in MINT-Berufen in der ersten Phase teilgenommen bzw. wurden
durch diese gefördert (bitte nach einzelnen Maßnahmen, deren Inhalten
und Jahren sowie Bundesländern auflisten)?
Der Pakt bündelt auf einer Projektlandkarte bundesweit 1 036 Projekte (Stand
31. März 2012). Diese Datenbank enthielt 2008 zunächst 560 Projekte. 2009
konnte diese Anzahl auf über 630 Veranstaltungen, Projekte und Schnuppertage
gesteigert werden. An diesen Angeboten nahmen bis Mitte 2011 436 000
Mädchen bzw. junge Frauen (s. nachfolgende Tabelle) teil.
MINT-Bereich (Mehrfachzuordnungen möglich)
Mathematik
Informatik
Naturwissenschaften
Technik
2008
(Juni bis
Dezember)
Teilnahmen
(persönliche Kontakte) gesamt
7 653 75 234 59 451 118 747
davon Mädchen und/oder Frauen 5 984 33 120 26 553 30 357
2009 Teilnahmen (persönliche
Kontakte) gesamt
54 393 144 127 70 150 88 978
davon Mädchen und/oder Frauen 29 680 71 969 38 556 46 104
2010 Teilnahmen
(persönliche Kontakte) gesamt
55 586 195 917 225 642 123 631
davon Mädchen und/oder Frauen 20 943 83 452 49 572 52 943
2011
(Januar
bis Juni)
Teilnahmen
(persönliche Kontakte) gesamt
36 655 48 649 108 810 65 146
davon Mädchen und/oder Frauen 14 609 20 363 23 043 25 065
gesamter
Zeitraum (2008
bis 2011)
Teilnahmen
(persönliche Kontakte) gesamt
154 287 463 927 464 053 396 502
davon Mädchen und/oder Frauen 71 216 208 904 137 724 154 469
Die folgende Tabelle führt die Teilnahmen von Mädchen und Jungen Frauen von Mitte 2008 bis Mitte 2011 –
nach Bundesländern aufgeschlüsselt – auf.
66. Wie viele Frauen haben nach der Teilnahme an Projekten und Maßnahmen
im Rahmen des Pakts eine Ausbildung im MINT-Bereich begonnen,
wieder abgebrochen oder bereits beendet oder ein Studium im MINT-Bereich
aufgenommen (bitte nach dem Alter der Teilnehmerinnen, nach
Schulabschlüssen, Ausbildungsberufen und Branchen, Studienfächern und
Bundesländern auflisten)?
Hierzu wurden im Rahmen des Nationalen Pakts für Frauen in MINT-Berufen
keine Daten erhoben.
67. Welche finanziellen Mittel wurden bisher und werden bis 2014 für welche
Bereiche verausgabt bzw. veranschlagt, um den Anteil der Auszubildenden
und die Zahl der Studienanfängerinnen in den MINT-Berufen zu steigern
(bitte das Gesamtfinanzvolumen nach Mitteln für Auszubildende und
Studienanfängerinnen, nach den einzelnen Jahren von 2008 bis 2014, nach
einzelnen Maßnahmen, Bundesländern, Branchen und Hochschulen
auflisten)?
Im Rahmen des Nationalen Pakts für Frauen in MINT-Berufen wurden von 2008
bis 2011 Projektfördermittel des BMBF in Höhe von rund 3 Mio. Euro p. a.
verausgabt. Für den Zeitraum 2012 bis 2014 ist geplant, Projektfördermittel des
BMBF in Höhe von rund 800 000 Euro p. a. zu verausgaben. Mit diesen Mitteln
wird die Geschäftsstelle des MINT-Pakts beim Kompetenzzentrum Technik-
Diversity-Chancengleichheit e. V. finanziert sowie begleitende Projekte. Eine
Differenzierung der Verausgabung der eingesetzten Fördermittel nach
Studienanfängerinnen, Bundesländern, Branchen oder Hochschulen erfolgt nicht.
BE BW BY BB HB HE HH MV
2008 (Juni bis Dezember)
Teilnahmen von Mädchen und/oder Frauen 1 956 2 571 2 098 342 40 108 1 220 –
2009
Teilnahmen von Mädchen und/oder Frauen 9 891 16 507 4 818 854 3 116 5 362 4 486 –
2010
Teilnahmen von Mädchen und/oder Frauen 5 687 21 070 5 564 3 483 1 328 3 060 3 248 5 107
2011 (Januar bis Juni)
Teilnahmen von Mädchen und/oder Frauen 4 026 5 872 3 006 2 500 1 065 2 548 2 735 2 391
gesamter Zeitraum
Teilnahmen von Mädchen und/oder Frauen 21 560 46 020 15 486 7 179 5 549 11 078 11 689 7 498
NI NW RP SN ST SL SH TH
2008 (Juni bis Dezember)
Teilnahmen von Mädchen und/oder Frauen 897 17 310 1 579 142 32 – 922 18
2009
Teilnahmen von Mädchen und/oder Frauen 4 444 7 322 7 265 489 3 163 3 076 401 236
2010
Teilnahmen von Mädchen und/oder Frauen 5 543 11 854 3 983 4 209 1 061 1 709 2 932 1 011
2011 (Januar bis Juni)
Teilnahmen von Mädchen und/oder Frauen 4 810 8 451 2 759 2 637 750 1 155 1 933 750
gesamter Zeitraum
Teilnahmen von Mädchen und/oder Frauen 15 694 44 937 15 696 7 477 5 006 5 940 6 188 2 015
68. Gab es in der ersten Phase des Pakts spezielle Angebote für junge Frauen
mit Migrationshintergrund, für Frauen mit Behinderung, für Frauen mit
sozialen Benachteiligungen, für Frauen mit und ohne Hauptschulabschluss
und für Altbewerberinnen (bitte auflisten nach Maßnahmen, der Anzahl
der Teilnehmerinnen der oben aufgeschlüsselten Gruppen,
Ausbildungsberufen, Branchen und Bundesländern)?
a) Plant die Bundesregierung, für die oben genannten Gruppen in der
zweiten Phase neuerdings oder erneut einen solchen Schwerpunkt zu setzen?
b) Wenn ja, mit welchen Maßnahmen werden die entsprechenden
Zielgruppen konkret gefördert?
c) Wenn nein, warum nicht?
Die Maßnahmen des Nationalen Pakts für Frauen in MINT-Berufen sollen an
zwei Schnittstellen greifen:
• Begeisterung von jungen Frauen für technisch-naturwissenschaftliche
Studiengänge an der Schnittstelle Schule – Studium und
• Gewinnung von Hochschulabsolventinnen für Karrieren in technischen
Unternehmen und Forschungseinrichtungen an der Schnittstelle Studium –
Beruf.
Die Zielgruppe des MINT-Pakts sind somit hauptsächlich Mädchen und junge
Frauen in der Sekundarstufe II bzw. Studentinnen. Mädchen und Frauen mit
Migrationshintergrund werden nicht als gesonderte Zielgruppe, sondern unter dem
Fokus der Integration und Inklusion angesprochen. Insgesamt wurden bislang
64 Interviews/Portraits mit Vorbildfrauen in Broschüren von „Komm, mach
MINT.“ veröffentlicht. Knapp 8 Prozent der interviewten Frauen haben einen
Migrationshintergrund.
In der zweiten Projektphase sind weitere Informationsbroschüren zu
Naturwissenschaften (N), Informatik (I) und Technik (T) geplant. Diese werden ebenfalls
MINT-Studentinnen und Absolventinnen bzw. Berufstätige mit
Migrationshintergrund als Role-Models zeigen. Auch über die Interviews auf der Website
www.komm-mach-mint.de werden Role-Models mit Migrationshintergrund
dargestellt.
„Komm, mach MINT“ führt jährlich Netzwerktagungen für seine Partner aus
Wirtschaft, Wissenschaft, Medien, Stiftungen und Verbänden zu
unterschiedlichen Themen durch. Die nächste Netzwerktagung am 24. und 25. Oktober 2012
in Berlin wird zum Thema „MINT-Frauen mit Migrationshintergrund“
stattfinden. Innerhalb des Nationalen Paktes werden die Verbundpartner Femtec GmbH
und der Berliner Bildungsträger LIFE e. V. mit dem Projekt „Technik braucht
Vielfalt“ neue Wege erproben, Migrantinnen für technische und
naturwissenschaftliche Studienfächer zu gewinnen. Das Projekt wird vom BMBF im
Rahmen des MINT-Paktes gefördert und mit Partnerunternehmen in den Regionen
Berlin, Stuttgart/Esslingen und Darmstadt/Frankfurt umgesetzt.
Im Projekt „Technik braucht Vielfalt“ werden in drei Modellregionen neue
Netzwerke zwischen Hochschulen, Migrantenselbstorganisationen und
Unternehmen aufgebaut und modellhaft Angebote für Schülerinnen durchgeführt.
Frauen mit Behinderung, Frauen mit sozialen Benachteiligungen und
Altbewerberinnen sowie Frauen mit und ohne Hauptschulabschluss werden im Sinne der
Inklusion angesprochen und sind nicht als eigene Zielgruppen des Nationalen
Pakts für Frauen in MINT-Berufen definiert.
69. Nach welchen Kriterien hat die Bundesregierung die erste Phase des MINT-
Pakts ausgewertet, die die Einschätzung der Staatssekretärin Cornelia
Quennet-Thielen nach sich zog, dass sich seit Beginn des Pakts im Jahr 2008
„vieles positiv verändert“ habe (Pressemitteilung des Bundesministeriums
für Bildung und Forschung vom 13. Dezember 2011)?
Der MINT-Pakt wurde von 2008 bis 2011 im Hinblick auf die im „Memorandum
zum Nationalen Pakt für Frauen in MINT-Berufen“ vom 17. Juni 2008
festgelegten Zielsetzungen mit den Ergebnissen, die in der der Beantwortung der
Fragen 63 und 65 aufgeführt sind evaluiert. Der MINT-Pakt startete im Juni 2008
mit 46 Partnern, 28 Prozent davon waren Wirtschaftsunternehmen. Bis zum
31. März 2012 wuchs diese Zahl auf 33 Prozent, 103 Paktpartner sind
Wirtschaftsunternehmen. Diese äußerten in der Evaluation eine hohe Zufriedenheit
mit den übergreifenden Koordinierungs- und Bündelungsleistungen der
Geschäftsstelle.
Von allen Partnerunternehmen sind Aktivitäten zu Frauen und MINT
angestoßen worden, die auf die Beteiligung am Pakt zurückzuführen sind:
• 82 Prozent der Partner haben seit Paktbeitritt neue MINT-Aktivitäten
entwickelt oder bestehende aufgestockt. Bei zwei Dritteln der genannten Partner
hatte der Pakt einen – z. T. ausschlaggebenden – Anteil an dieser Ausweitung.
• Besonders aktiv sind Partner in der Bereitstellung von Berufsorientierungs-
(70 Prozent) und Personalrekrutierungsangeboten (62 Prozent), seltener im
Bereich der Personalentwicklung und Förderung von Frauen in den
Institutionen.
• Im vollen Umfang ist aus Partnersicht das basale Ziel der Netzwerkbildung
erreicht. Inhaltlicher Austausch und Vernetzung der Partner untereinander
sind durch den Pakt deutlich befördert worden.
Ein im Memorandum festgeschriebenes Ziel des Paktes ist es zudem, eine breite
Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Frauen und MINT aufzubauen und den
Diskurs zu diesem Thema zu begleiten:
• Von Beginn an bestimmen der Pakt und seine Akteure den weitaus größten
Anteil des Mediendiskurses rund um das Thema „MINT und Mädchen/
Frauen“.
• Die Paktpartner betreiben seit Paktbeginn in stark steigendem Maße
Medienarbeit zum Thema.
• Es gelingt dabei, vermehrt Botschaften zu platzieren, die Perspektiven
(sichere Berufsaussichten, Frauen sind willkommen) und die Attraktivität
von MINT-Berufen betonen. Botschaften, die eher eine Defizitperspektive
enthalten, wie „MINT ist besser, als vielen bewusst ist“, sind rückläufig.
Im Memorandum wurde das Ziel der Bereitstellung von mindestens 20 000
zusätzlichen Angeboten für Mädchen und junge Frauen festgehalten. Die
Zielmarke wurde mit mehr als 85 000 zusätzlichen Teilnahmen deutlich übertroffen,
darunter zählen Teilnahmen
• an Partnerprojekten, die aufgrund des Paktes neu initiiert wurden,
• an Projekten, die seit Paktbeitritt aufgestockt wurden (nur Teilnahmen, die
der Aufstockung zuzuschreiben sind),
• an erreichten „Intensivkontakten“ der „Komm, mach MINT.“-Projekte.
Als Ergebnis der ergriffenen Maßnahmen ist zwischen 2009 und 2011 eine
Verbesserung des Images von MINT-Berufen in der Bevölkerung generell und bei
den MINT-interessierten Schülerinnen und Studentinnen/Absolventinnen
erreicht worden.
In der Bevölkerung ist die Bereitschaft zur Empfehlung von Berufen in Technik
und Ingenieurwissenschaften, Informatik und Mathematik für Frauen stärker
gestiegen als für Männer (Faktor 2 zu 1,7). Von den befragten Schülerinnen werden
MINT-Berufe 2011 signifikant häufiger als vielseitig, spannend, attraktiv und
kommunikativ wahrgenommen als noch 2009. Zudem werden diese Berufe
2011 signifikant stärker als 2009 als teamorientierte Berufe für Frauen
angesehen, die auch ein angenehmes Arbeitsklima bieten. MINT-interessierte
Schülerinnen betrachten die Berufe Mathematikerin/Informatikerin/
Naturwissenschaftlerin/Ingenieurin 2011 signifikant stärker als noch 2009 als Berufe, in
denen Frauen gebraucht werden und willkommen sind, die Frauen gute
Karrierebedingungen bieten, in denen man viel mit anderen Menschen zu tun hat und
die sichere Berufsaussichten und Jobchancen haben. Zudem steigt die
Zuversicht in dieser Befragungsgruppe zwischen 2009 und 2011 signifikant an, ein
solches Studium von den persönlichen Voraussetzungen her zu schaffen. 2011
können sich mit 66 Prozent der befragten Schülerinnen signifikant mehr ein
Informatikstudium vorstellen als noch 2009 (52 Prozent). Im Bezug auf Technik/
Ingenieurwissenschaften gaben 2009 54 Prozent der befragten Schülerinnen an,
sich ein solches Studium vorstellen zu können. 2011 sind es bereits 67 Prozent.
Im Vergleich zu 2009 betrachten MINT-Studentinnen und -Absolventinnen die
Berufe Mathematikerin/Informatikerin/Naturwissenschaftlerin/Ingenieurin 2011
signifikant stärker als Berufe, die Frauen gute Karrierebedingungen bieten.
a) Welche Ergebnisse werden in Bezug auf die einzelnen
Ausbildungsberufe erzielt?
Der Pakt dokumentiert jährlich die Anzahl und den Anteil der MINT-
Studentinnen und Absolventinnen auf Basis der Daten des Statistischen Bundesamtes. Die
Ergebnisse werden grafisch aufbereitet und beschrieben (s.
www.komm-mach-
mint.de > Service > Daten und Fakten).
b) Welche Schlussfolgerungen ergeben sich für die zweite Phase, um den
Anteil an Auszubildenden in MINT-Berufen verbindlich auszubauen?
Es gibt erfreuliche Veränderungen bei der Anzahl und teilweise bei den Anteilen
junger MINT-Studienanfängerinnen und -Absolventinnen. In 2010 werden bei
der Anzahl weiblicher MINT-Studienanfängerinnen und MINT-Absolventinnen
durchgängig Maximalwerte erreicht. Insbesondere über einen längeren
Zeitraum betrachtet, zeigen sich positive Veränderungen, die vor allem in den
vergangenen drei bis vier Jahren an Dynamik gewonnen haben. Die vorhandenen
Maßnahmen zeigen Erfolge, müssen jedoch intensiviert werden.
70. Welche Auswertungen gibt es darüber, inwieweit Mädchen den Girl’s Day
in MINT-Berufen verbringen und dieser die Wahl eines Berufes in den
genannten Branchen fördert?
Auf die Antworten zu den Fragen 4 und 32 wird verwiesen.
71. Plant die Bundesregierung, Betriebskindergärten zu unterstützen, um die
Ausbildung in MINT-Berufen für Frauen mit Kindern zu gewährleisten?
Wenn ja, wie?
Aufgrund des Sachzusammenhangs wird auf die Antwort zu Frage 60 verwiesen.
Anlage zu Frage 28
Zahl der Neuabschlüsse in den einzelnen technischen Ausbildungsberufen des dualen Systems nach allgemeinbildendem Schulabschluss - insgesamt, bundesweit 2010
Zahl der Neuabschlüsse in den einzelnen technischen Ausbildungsberufen des dualen Systems nach allgemeinbildendem Schulabschluss - insgesamt, bundesweit 2010
Zahl der Neuabschlüsse in den einzelnen technischen Ausbildungsberufen des dualen Systems nach allgemeinbildendem Schulabschluss - Frauen, bundesweit 2010
Zahl der Neuabschlüsse in den einzelnen technischen Ausbildungsberufen des dualen Systems nach allgemeinbildendem Schulabschluss - Frauen, bundesweit 2010
Zahl der Neuabschlüsse in den einzelnen technischen Ausbildungsberufen des dualen Systems nach allgmemeinbildendem Schulabschluss Männer, bundesweit 2010
Zahl der Neuabschlüsse in den einzelnen technischen Ausbildungsberufen des dualen Systems nach allgmemeinbildendem Schulabschluss Männer, bundesweit 2010
Zahl der Neuabschlüsse in den einzelnen technischen Ausbildungsberufen des Staatsangehörigkeit und Geschlecht, bundesweit 2010
Zahl der Neuabschlüsse in den einzelnen technischen Ausbildungsberufen des Staatsangehörigkeit und Geschlecht, bundesweit 2010
Anlage zu Frage 33
Zahl der Neuabschlüsse in den einzelnen zweijährigen Ausbildungsberufen des dualen Systems nach allgemeinbildendem Schulabschluss -
Frauen, bundesweit 2010
Verteilung der Schulabschlüsse unter
Frauen mit Neuabschluss in % Neuabschlüsse Frauen nach
allgemeinbildendem Schulabschluss
N
eu
ab
-s
ch
lü
ss
e
in
sg
es
am
t
zweijährige Berufe
ohne Berufe für Menschen mit Behinderung
Zahl der Neuabschlüsse in den einzelnen zweijährigen Ausbildungsberufen des dualen Systems nach allgemeinbildendem Schulabschluss -
Frauen, bundesweit 2010
Zweijährige Berufe
insgesamt
N
eu
ab
sc
hl
üs
se
in
sg
es
am
t Neuabschlüsse Frauen nach
allgemeinbildendem Schulabschluss
Verteilung der Schulabschlüsse unter
Frauen mit Neuabschluss in %
Verteilung der Schulabschlüsse unter
Frauen mit Neuabschluss in %
zweijährige Berufe
für Menschen mit Behinderung
nach § 66 BBiG bzw. § 42m HwO
N
eu
ab
sc
hl
üs
se
i
ns
ge
sa
m
t
Neuabschlüsse Frauen nach
allgemeinbildendem Schulabschluss
Zahl der Neuabschlüsse in den einzelnen zweijährigen Ausbildungsberufen nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht, bundesweit 2010
zweijährige Berufe
ohne Berufe für Menschen mit Behinderung
Neuabschlüsse,
Auszubildende ohne deutschen Pass
Neuabschlüsse,
Auszubildende insgesamt
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333
Zahl der Neuabschlüsse in den einzelnen zweijährigen Ausbildungsberufen nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht, bundesweit 2010
zweijährige Berufe
für Menschen mit Behinderung
nach § 66 BBiG bzw. § 42m HwO
Neuabschlüsse,
Auszubildende ohne deutschen Pass
Neuabschlüsse,
Auszubildende insgesamt
Zweijährige Berufe
insgesamt
Neuabschlüsse,
Auszubildende ohne deutschen Pass
Neuabschlüsse,
Auszubildende insgesamt]