[Deutscher Bundestag Drucksache 17/9330
17. Wahlperiode 17. 04. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze,
Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/9227 –
Beitragssteigerungen bei privaten Krankenversicherungen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In den letzten Monaten berichteten viele Medien über Probleme in der privaten
Krankenversicherung (PKV). Zum Jahr 2012 sind die Beiträge massiv
gestiegen – oft sind die Steigerungen zweistellig, teils liegen sie sogar bei 40 Prozent
(vgl. z. B.
www.pkvkurier.de/deutliche-beitragserhoehung-bei-der-central-ab-
2012-2642).
Ein Grund dafür sind rasant steigende Ausgaben. Die Ausgabensteigerungen
der PKV liegen seit Jahren deutlich über denen der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV).
Ein anderer Grund sind die hohen Verwaltungs- und Abschlusskosten. So
haben die gesetzlichen Krankenkassen Verwaltungskosten von rund 5 Prozent
der Ausgaben, die PKV liegt im Schnitt inklusive der Abschlusskosten bei
16,4 Prozent (vgl. Handelsblatt vom 6. Oktober 2010).
Ein dritter wichtiger struktureller Grund für die Beitragssteigerungen sind die
sinkenden Zinsen auf den Kapitalmärkten. Im Gegensatz zu der für
Zinsschwankungen unempfindlichen solidarischen Umlagefinanzierung muss in
der PKV jede/jeder Versicherte in jungen Jahren in ein
Kapitaldeckungsverfahren einzahlen, damit die Beiträge im Alter nicht unbezahlbar werden. Dieses
Kapital legt die PKV auf den Kapitalmärkten an. Der zu erwartende zukünftige
Zins und Zinseszins wird zur Deckung der erwarteten Kosten in die
Beitragsberechnung einbezogen. Die derzeit zu erwartenden Zinsen auf die
Kapitalrücklage der PKV unterschritten nun erstmals bei zwei Unternehmen den seit
50 Jahren geltenden Rechnungszins mit der direkten Folge von
Beitragserhöhungen, vor allem bei jungen Versicherten. Weitere Versicherer dürften
folgen – zumindest, wenn die Kapitalmärkte weiterhin schlechte Konditionen
bieten (vgl. Börsen-Zeitung vom 26. Januar 2012).
Aufgrund der Beihilferegelungen wechseln derzeit noch „unterm Strich“ mehr
Versicherte aus der GKV in die PKV, aber 2011 wurde der Nettozuwachs
geringer. Gäbe es die durchaus sinnvollen Regelungen, die den PKV-
Versicherten einen Wechsel in die GKV verbieten, nicht, würden sicherlich
deutlich mehr PKV-Versicherte abwandern. Denn trotz der von der PKV als
„eingebaute Altersvorsorge“ beworbenen Kapitalbildung steigen die Beiträge mit Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 13. April 2012
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/9330 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedem Altern der Versicherten deutlich an. Viele Ruheständlerinnen und
Ruheständler klagen über Beiträge, die sie vor große finanzielle Herausforderungen
stellen oder die sie schlicht nicht mehr zahlen können. Das ist letztlich die
Grundlage des PKV-Geschäftsmodells: Junge und gesunde Versicherte
werden mit niedrigeren Beiträgen, als sie in der GKV zahlen müssten, in die PKV
gelockt. Sind sie privat versichert, ist der Wechsel in die GKV aufgrund der
gesetzlichen Schranken oder aber auch in ein anderes PKV-Unternehmen
aufgrund des Verlustes von Alterungsrückstellungen, der erforderlichen
Risikoprüfungen und der durch das Alter gestiegenen Prämien so gut wie unmöglich.
Ein weiteres Problem verschärfte sich seit den sogenannten Hartz-Reformen
und durch die Grundausrichtung der Arbeitsmarktpolitik. So sieht die
Bundesregierung spätestens seitdem die Selbständigkeit als einen geeigneten Weg aus
der Arbeitslosigkeit an. Die Steigerung der Selbständigenquote ist das Ziel der
Bundesregierung. Die Steigerung der Selbständigenquote und die damit
verbundene Zurückdrängung von Normalarbeitsplätzen ist aber nicht in erster
Linie ein Ausweis großer Innovationskraft des Arbeitsmarktes, sondern ein
Anzeichen für eine zunehmende Prekarisierung. Denn die so entstehenden
Arbeitsplätze sind zumeist unsicher und das Einkommen daraus ist oft gering
(vgl. z. B. Bispinck/Schulten, Gewerkschaftliche Strategien gegen prekäre
Beschäftigung in Deutschland, WSI, 2011, S. 2 ff.).
Seit 2009 dürfen die privaten Krankenversicherungen, wie auch die
gesetzlichen, niemandem wegen Zahlungsrückständen kündigen. Im
Zusammenspiel mit einem hohen Anteil prekär tätiger Selbständiger führt dies zu hohen
Zahlungsausfällen. Nach Angaben des Verbandes der Privaten
Krankenversicherung gibt es mittlerweile 144 000 säumige Beitragszahler mit über
554 Mio. Euro Rückständen.
In den Ländern der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD) ist das duale System mit PKV und GKV ein Sonderfall; es
gibt kein Land, das ein vergleichbares System unterhält.
1. Welche Beitragssteigerungen hat es seit 2000 in der privaten
Krankenversicherung gegeben (bitte die Steigerung pro Jahr angeben und nach
durchschnittlichen Einstiegs- und Bestandsprämien aufschlüsseln)?
In der privaten Krankenversicherung (PKV) existieren über 5 000 Einzeltarife.
Beitragssteigerungen hängen sehr stark mit der Ausgestaltung dieser Tarife
zusammen.
Gemäß einer Statistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) gab es in dem nach Art der Lebensversicherung betriebenen
Krankenversicherungsgeschäft durchschnittlich über alle Unternehmen folgende
Beitragssteigerungen:
2010 7,27 Prozent
2009 3,37 Prozent
2008 3,93 Prozent
2007 3,69 Prozent
2006 4,92 Prozent
2005 3,89 Prozent
2004 7,50 Prozent
2003 7,63 Prozent
2002 6,17 Prozent
2001 4,94 Prozent
2000 4,01 Prozent.
Eine weitergehende Aufteilung, aufgeschlüsselt nach durchschnittlichen
Einstiegs- und Bestandsprämien, ist nicht möglich.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/93302. Wie hoch waren die jährlichen Ausgabesteigerungen seit 2000?
Gemäß Branchenzahlen ergeben sich folgende jährliche Ausgabesteigerungen
seit dem Jahr 2000:
2010 3,73 Prozent
2009 4,61 Prozent
2008 6,72 Prozent
2007 6,05 Prozent
2006 3,13 Prozent
2005 4,53 Prozent
2004 4,79 Prozent
2003 3,87 Prozent
2002 5,66 Prozent
2001 6,01 Prozent.
3. Finden trotz der Alterungsrückstellungen in der PKV alterungsbedingte
Beitragserhöhungen im Laufe eines Lebens statt?
4. Welcher Anteil an alterungsbedingten Kostensteigerungen wird durch das
Aufbrauchen der Alterungsrückstellungen aufgefangen?
5. Welchen Anteil an alterungsbedingten Kostensteigerungen müssen die
Versicherten selbst durch Beitragserhöhungen tragen?
Die Fragen 3, 4 und 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der bei Vertragsabschluss festgelegte Beitrag ändert sich grundsätzlich nicht
aufgrund der durch das Älterwerden des Versicherungsnehmers verursachten
höheren Leistungen.
Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung werden nach dem
Äquivalenzprinzip berechnet; das heißt, sie sind so bemessen, dass sie den für die gesamte
Vertragsdauer zu erwartenden Versicherungsleistungen entsprechen. Der zum
Zeitpunkt der Kalkulation bekannte altersbedingte Ausgabenanstieg wird
hierbei durch die Alterungsrückstellung berücksichtigt.
In der Beitragskalkulation nicht berücksichtigt sind die durch
Kostenänderungen im Gesundheitswesen, durch den medizinischen Fortschritt oder durch eine
erhöhte Schadenhäufigkeit hervorgerufenen Ausgabensteigerungen. Diesem
Veränderungsrisiko kann der Versicherer durch eine Beitragsanpassung
Rechnung tragen. Danach vergleicht der Versicherer zumindest einmal jährlich die
kalkulierten Versicherungsleistungen mit den erforderlichen
Versicherungsleistungen. Ergibt diese Gegenüberstellung eine Abweichung von mehr als
5 Prozent bzw. 10 Prozent, werden die Beiträge dem geänderten
Leistungsbedarf angepasst.
6. Wie hoch ist der durchschnittliche Beitrag einer 20-jährigen, einer 30-
jährigen, einer 40-jährigen, einer 50-jährigen, einer 60-jährigen, einer 70-
jährigen, einer 80-jährigen und einer 90-jährigen Frau in einer privaten
Krankenvollversicherung (bitte gesondert für Beamte und Nichtbeamte
ausweisen)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Drucksache 17/9330 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode7. Wie hoch ist der durchschnittliche Beitrag eines 20-jährigen, eines 30-
jährigen, eines 40-jährigen, eines 50-jährigen, eines 60-jährigen, eines 70-
jährigen, eines 80-jährigen und eines 90-jährigen Mannes in einer privaten
Krankenvollversicherung (bitte gesondert für Beamte und Nichtbeamte
ausweisen)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
8. Wie hoch ist der durchschnittliche Selbstbehalt?
Gibt es hier einen Zusammenhang mit dem Alter?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
9. Welche Entwicklung bei der Nettoverzinsung der
Alterungsrückstellungen gab es seit 2000 bezogen auf die gesamte Branche?
Wie ist diese Entwicklung bei den drei derzeit kundenstärksten
Versicherungen verlaufen?
Welche drei Unternehmen haben die derzeit schlechteste Verzinsung, und
wie hoch ist diese jeweils?
Bezogen auf die gesamte Branche ist die Gesamt-Nettoverzinsung seit dem
Jahr 2000 von 7,2 Prozent auf 4,3 Prozent im Jahr 2010 gefallen. Für das Jahr
2011 liegen noch keine Branchendaten vor. Ein Rückgang der Nettoverzinsung
war in diesem Zeitraum auch bei den drei kundenstärksten
Krankenversicherungen zu beobachten. Die niedrigsten drei Verzinsungen von
Krankenversicherungsunternehmen im Jahr 2010 bewegen sich zwischen 0,1 Prozent und
2,9 Prozent, die höchsten drei Nettoverzinsungen zwischen 4,8 Prozent und
5,1 Prozent.
10. Ist es richtig, dass durch niedrige Zinsen die Beiträge in der PKV steigen?
Nach dem derzeit bestehenden Kalkulationssystem gibt es keinen solchen
direkten Zusammenhang. Allerdings stehen bei sinkenden Zinsen den
Unternehmen weniger Mittel zur Limitierung von Beitragsanpassungen zur
Verfügung.
11. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass ein Ende der
gegenwärtigen Phase niedriger Zinsen bei den in der PKV üblichen Anlageformen
nicht abzusehen ist?
Wenn nein, wieso nicht?
Die Krankenversicherer investieren unter Risikogesichtspunkten üblicherweise
in fest verzinsliche Anlageformen. Die Bundesregierung teilt zum jetzigen
Zeitpunkt die Einschätzung, dass die Niedrigzinsphase noch anhält.
12. Ist der Bundesregierung das Problem bekannt, dass bei vielen
Ruheständlerinnen und Ruheständlern die teils enorm gestiegenen Beiträge der
PKV einen so hohen Anteil ihrer Ruhestandsbezüge ausmachen, dass
weder der Lebensstandard noch existenzsichernde Beträge übrigbleiben?
Wie bewertet das die Bundesregierung?
Die Bundesregierung kann nicht erkennen, dass das beschriebene Problem über
Einzelfälle hinausreicht und somit charakteristisch für die gesamte PKV wäre.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9330Unabhängig davon gilt, dass die PKV ihrer Verantwortung gerade auch für ihre
älteren Versicherten nachkommen muss. So haben die Unternehmen ihre
Versicherten insbesondere über die Möglichkeit des Wechsels in günstigere Tarife
mit gleichartigem Versicherungsschutz zu informieren. Außerdem besteht die
Möglichkeit des Wechsels in den brancheneinheitlichen Standard- bzw.
Basistarif, die besondere Regelungen zur Beitragsbegrenzung vorsehen.
Die Bundesregierung wiederum hat mit ihren jüngsten Reformen – z. B. im
Arzneimittelbereich – dazu beigetragen, den Ausgabenanstieg nicht nur in der
gesetzlichen, sondern auch in der privaten Krankenversicherung zu begrenzen.
13. Welchen Anteil vom Einkommen bezahlen 70-Jährige und Ältere
durchschnittlich für ihre private Krankenversicherung, wenn sie keinen
Selbstbehalt vereinbart haben?
Wie hoch ist der Anteil der über 70-Jährigen, die keinen Selbstbehalt
vereinbart haben?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
14. Was unternimmt die Bundesregierung gegen das Problem der steigenden
Beiträge im Alter, außer den Appellen des Bundesministers für
Gesundheit an die PKV, „ihre Hausaufgaben“ zu machen (vgl. FINANCIAL
TIMES DEUTSCHLAND, 14. September 2011, S. 16)?
Die Bundesregierung hat bereits in der Vergangenheit verschiedene
Maßnahmen beschlossen, um den Anstieg der PKV-Beiträge im Alter zu begrenzen.
Die Problematik steigender Beiträge der privat Krankenversicherten im Alter
wurde bereits Mitte der 90er-Jahre durch eine unabhängige
Expertenkommission untersucht (vgl. Bundestagsdrucksache 13/4945). Auf den Bericht der
Kommission, aber auch auf die diesem vorangegangenen Diskussionen ist
letztlich die Einführung einer Reihe gesetzlicher Maßnahmen zurückzuführen,
um die im Alter überproportional starken Prämienerhöhungen zu dämpfen: In
§ 12 Absatz 4a des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) wurde geregelt, dass
(ab dem Jahr 2000) bis zum Alter von 60 Jahren auf die ermittelten Prämien ein
Zuschlag von 10 Prozent erhoben wird, der analog zu den
Alterungsrückstellungen verzinst und ab dem Alter von 65 Jahren ohne Abzug etwaiger Kosten
zur Begrenzung von Beitragsanpassungen eingesetzt werden soll. Ab einem
Alter von 80 Jahren können die Prämien, soweit entsprechende Mittel aus dem
Zuschlag in ausreichender Höhe vorhanden sind, sogar beitragsmindernd
eingesetzt werden.
Darüber hinaus wurde in § 12a VAG festgelegt, dass für die Kranken- und
Pflegeversicherung jährlich 90 Prozent des Überzinses auf die Summe der zum
Ende des Geschäftsjahres vorhandenen positiven Alterungsrückstellungen
gutgeschrieben werden müssen. Mit diesem Anteil wird im Wesentlichen der
Anteil der allgemeinen Inflation an den Kostensteigerungen abgefangen.
Es ist langfristig zu erwarten, dass diese gesetzgeberischen Maßnahmen zu
einer deutlichen Dämpfung des Beitragsanstiegs der Versicherten in der PKV
beitragen.
Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode zudem verschiedene
Maßnahmen umgesetzt, die eine Begrenzung des Ausgaben- und Beitragsanstiegs in
der PKV zum Ziel haben. So wurde mit dem Gesetz zur Neuordnung des
Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (AMNOG) geregelt,
dass pharmazeutische Unternehmen seit 2011 die gesetzlichen Rabatte für
Arzneimittelrabatte nicht mehr nur an die gesetzlichen Krankenkassen entrichten,
Drucksache 17/9330 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodesondern auch an die PKV. Im Rahmen des am 1. Januar 2012 in Kraft
getretenen Versorgungsstrukturgesetzes werden zudem Auswüchse bei den Kosten der
Behandlung privat Versicherter in aus Plankrankenhäusern ausgegründeten
Privatkliniken beschränkt. Die dadurch erzielten Einsparungen kommen den
privat Krankenversicherten zugute.
15. Was genau meint der Bundesminister für Gesundheit mit
„Hausaufgaben“?
Der Bundesminister für Gesundheit, Daniel Bahr, hat damit die Verantwortung
der PKV angesprochen, ihre Tarife gerade auch für Einsteiger vorsichtig zu
kalkulieren und ihre Versicherten im Falle von Beitragssteigerungen im Sinne
kundenorientierter Beratung und Information angemessen über die
Möglichkeiten des Wechsels in günstigere Tarife zu informieren.
16. Sollte der Rechnungszins abgesenkt werden?
Welche Auswirkungen hätte ein solcher Schritt auf die Beitragshöhe
junger und älterer Versicherter?
Nach § 4 der Kalkulationsverordnung (KalV) darf der Rechnungszins in der
nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherung nicht höher
als 3,5 Prozent sein. Die Krankenversicherer überprüfen jährlich mittels des so
genannten AUZ-Verfahrens (Aktuarieller Unternehmenszins – AUZ – in der
PKV) die Angemessenheit des angesetzten Rechnungszinses nach aktuariellen
Gesichtspunkten. Insoweit existiert ein tragfähiges Verfahren zur
unternehmensindividuellen Überprüfung der Renditetragfähigkeit eines
Krankenversicherungsunternehmens. Die Ergebnisse des AUZ-Verfahrens werden der BaFin
vorgelegt.
Insoweit ist eine generelle Absenkung des Rechnungszinses für den Bestand
nicht erforderlich.
17. Welche Probleme können daraus erwachsen, dass die Einkommen von
Ruheständlerinnen und Ruheständlern in aller Regel niedriger sind als die
Einkommen während des Erwerbslebens, die Beiträge zur PKV jedoch
während des Ruhestandes in aller Regel deutlich höher sind als zuvor?
18. Unter welchen Umständen treten die in Frage 17 genannten auch in der
gesetzlichen Krankenversicherung auf?
Die Fragen 17 und 18 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Finanzierungsweisen von gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und
PKV sind sehr verschieden. Während sich die Beiträge in der GKV am
Einkommen orientieren, werden sie in der PKV abhängig vom vereinbarten
Umfang des Versicherungsschutzes, vom Geschlecht sowie vom Alter und
Gesundheitszustand beim Eintritt in die Versicherung kalkuliert. Wenn das Einkommen
im Ruhestand geringer als während des Erwerbslebens ausfällt, kann die
prozentuale Belastung durch den einkommensunabhängigen PKV-Beitrag daher
unter Umständen höher sein als durch den einkommensbezogenen GKV-
Beitrag. Wer einen Wechsel aus der GKV in die PKV erwägt, sollte dies bei seinen
Überlegungen berücksichtigen; in den Informationen der
Versicherungsunternehmen wird darauf hingewiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/9330Der Bundesregierung liegen hingegen keine Erkenntnisse zu der Behauptung
vor, die Beiträge zur PKV seien während des Ruhestands in aller Regel
„deutlich höher als zuvor“. Die Versicherungsunternehmen nutzen vielmehr diverse
gesetzlich vorgesehene Instrumente, um die Beitragsbelastung im Alter zu
begrenzen. Zum Teil sinken daher die Beiträge im höheren Alter sogar wieder
(siehe auch Antwort zu Frage 14).
19. Wie ist in diesem Kontext die Werbung der PKV als eine Einrichtung
„mit eingebauter Altersvorsorge“ zu verstehen, und teilt die
Bundesregierung diese Selbsteinschätzung der PKV?
Die PKV schafft Rücklagen mit dem Ziel, die Beiträge konstant zu halten,
wenn die Gesundheitsausgaben durch die demografische Alterung steigen.
Dieses Finanzierungssystem ist grundsätzlich dazu geeignet, die Folgen des
demografischen Wandels aufzufangen. Steigende Gesundheitsausgaben sind jedoch
nur zu einem Teil auf Verschiebungen in der Altersstruktur zurückzuführen.
Hinzu kommen der medizinisch-technische Fortschritt sowie anderweitig
verursachte Mengen- und Preissteigerungen. Beide Entwicklungen stellen sowohl
für die GKV als auch für die PKV große Herausforderungen dar. Die
Bundesregierung ist daher bestrebt, sowohl in der GKV als auch in der PKV
sicherzustellen, dass auch zukünftig alle Bürgerinnen und Bürger Zugang zur
notwendigen medizinischen Versorgung auf hohem Niveau haben. Die Reformen der
Bundesregierung in dieser Legislaturperiode haben dazu bereits wichtige
Beiträge geleistet (siehe auch Antwort zu Frage 14).
20. Wie viele Versicherte wechseln in einen billigeren Tarif, z. B. mit
höheren Selbstbeteiligungen oder schlechteren Leistungen, weil sie die
Beiträge senken wollen/müssen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
21. Wie viel Prozent der PKV-Versicherten sind ohne Selbstbehalt versichert
(bitte gesondert für Beamte und Nichtbeamte ausweisen)?
Beihilfeberechtigte sind in der Regel ohne Selbstbehalt versichert. Im Jahr
2010 waren 47,5 Prozent der PKV-Versicherten beihilfeberechtigt. Über den
Anteil der übrigen Versicherten, die ohne Selbstbehalt versichert sind, liegen
der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
22. Gibt es Schätzungen, wie viele Versicherte Schwierigkeiten bei der
Aufbringung der Selbstbeteiligung haben und deswegen medizinische
Leistungen nicht in Anspruch nehmen?
Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass hilfebedürftige privat
krankenversicherte Personen stets die Möglichkeit haben, in den Basistarif zu wechseln.
Die Leistungen im Basistarif entsprechen nach Art, Umfang und Höhe den
Leistungen in der GKV. Die Versicherungsprämie im Basistarif ist auf den
Höchstbeitrag in der GKV begrenzt, im Fall von Hilfebedürftigkeit des
Versicherten wird der Versicherungsbeitrag halbiert. Können hilfebedürftige
Personen auch diesen reduzierten Beitrag nicht aufbringen, leistet der jeweilige
Grundsicherungsträger einen Zuschuss im erforderlichen Umfang. Insoweit ist
Drucksache 17/9330 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodesichergestellt, dass privat Versicherte im Falle von Hilfebedürftigkeit nicht auf
medizinisch notwendige Leistungen verzichten müssen.
23. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Versicherte der PKV
Leistungen über die Krankenversicherungskarte eines gesetzlich
Versicherten in Anspruch genommen haben, um einer Selbstbeteiligung zu
entgehen?
Der Bundesregierung sind entsprechende Fälle nicht bekannt.
24. Worauf ist nach Ansicht der Bundesregierung die wachsende Zahl der
Beitragsschulden in der PKV zurückzuführen?
Spielt hier eine zunehmende Zahl atypischer bzw. prekärer
Beschäftigungsverhältnisse eine Rolle?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. „Nichtzahler-Tarif in der privaten Krankenversicherung“
(Bundestagsdrucksache 17/9012) wird verwiesen.
25. Gibt es Schätzungen, wie viele PKV-Versicherte ihre Entscheidung für
die PKV bereuen und gerne in die GKV wechseln würden, aufgrund der
gesetzlichen Hürden aber nicht dürfen?
Der Bundesregierung sind keine entsprechenden Schätzungen bekannt.
Umfrageergebnisse aus den letzten Jahren zeigen allerdings regelmäßig, dass sowohl
die große Mehrheit der GKV- wie der PKV-Versicherten mit ihrer
Gesundheitsversorgung zufrieden sind.
26. Wie viel Prozent der PKV-Versicherten sind Beamte oder Empfänger von
Heilfürsorge?
Der Zahlenbericht der privaten Krankenversicherung 2010/2011 weist für das
Jahr 2010 in der Krankheitsvollversicherung insgesamt 8 895 500 Personen
aus, davon 4 226 300 Personen mit Beihilfeanspruch. Das bedeutet, dass
47,5 Prozent der privat Versicherten ergänzende Beihilfeansprüche haben.
Bei den privat Versicherten mit ergänzendem Beihilfeanspruch handelt es sich
überwiegend um Beamtinnen, Beamte, Versorgungsempfängerinnen und
Versorgungsempfänger. Zu dem Personenkreis gehören jedoch auch
Tarifbeschäftigte, die im Wege der Besitzstandswahrung einen tariflich erworbenen
Beihilfeanspruch für die Dauer ihres Beschäftigungsverhältnisses behalten. Der
Bundesregierung liegen keine Zahlen darüber vor, wie hoch der Anteil der
Tarifbeschäftigten mit Beihilfeanspruch an der Gesamtzahl der privat Versicherten
mit ergänzendem Beihilfeanspruch ist.
Die Heilfürsorge ist ein besonderes Krankensicherungssystem, das
grundsätzlich eine den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechende
vollständige Absicherung vorsieht. Heilfürsorgeberechtigte verfügen damit in
der Regel nicht über eine ergänzende Krankenversicherung. Die
berücksichtigungsfähigen Angehörigen von Heilfürsorgeberechtigten haben grundsätzlich
einen ergänzenden Beihilfeanspruch. Sie sind in den im ersten Absatz
genannten Zahlen enthalten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/933027. Sind hauptsächlich aus dem Grund so wenige Beamte bei der GKV
versichert, weil es dort keinen abgesenkten Tarif gibt, der die Beihilfe
berücksichtigt bzw. weil in der Regel statt der Beihilfe nicht alternativ ein
Arbeitgeberanteil ausgezahlt wird?
28. Warum wird eine entsprechende Teilversicherung in der GKV nicht
angeboten?
29. Was hindert die Bundesregierung daran, eine Initiative zur Integration
aller Beamtinnen und Beamten in die GKV zu starten?
Die Fragen 27, 28 und 29 werden wegen ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch sind
Beamte in der GKV versicherungsfrei, weil sie nach beamtenrechtlichen
Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und
auf Beihilfe haben. Der von der Beihilfe nicht übernommene Kostenteil muss
von Beihilfeberechtigten seit dem 1. Januar 2009 durch eine ergänzende
Krankheitskostenversicherung in der privaten Krankenversicherung abgedeckt
werden, die den Vorgaben des § 193 Absatz 3 des Versicherungsvertragsgesetzes
genügt.
Diese Form der Absicherung im Krankheitsfall für Beamte hat sich aus Sicht
der Bundesregierung bewährt; es besteht daher aus ihrer Sicht kein Anlass für
gesetzliche Änderungen.
30. Gibt es Schätzungen, wie viele PKV-Versicherte die
Versicherungsgesellschaft wechseln würden, wenn sie ihre Altersrückstellungen problemlos
und vollständig mitnehmen könnten?
Der Bundesregierung sind keine entsprechenden Schätzungen bekannt.
31. Wie viel Geld geht der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. den privat
Krankenversicherten durch die fehlende Portabilität der
Alterungsrückstellungen bei einem Wechsel in die GKV jährlich verloren?
Im Unterschied zur PKV beruht die GKV ausschließlich auf dem
Umlageverfahren; der GKV-Beitrag wird daher ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert.
Insoweit wäre die Einführung einer Portabilität von Alterungsrückstellungen
bei Wechseln aus der PKV in die GKV nicht systemgerecht – zumal ansonsten
für den Fall des Wechsels in die umgekehrte Richtung auch eine
Alterungsrückstellung aus der GKV in die PKV fließen müsste.
32. Was wären die Auswirkungen auf die PKV, wenn, wie beispielsweise im
SPD-Bürgerversicherungskonzept gefordert, die bisher privat
Krankenversicherten in ihren Verträgen bleiben dürften (mit einem Jahr
Wechselmöglichkeit in die Bürgerversicherung) und gleichzeitig aber das
Neukundengeschäft der PKV gesetzlich unmöglich gemacht würde?
Tendenziell wäre zu erwarten, dass eine solche Wechselmöglichkeit vor allem
von Personen im Ruhestand wahrgenommen würde. Während die PKV damit
entlastet würde, wären für die GKV, abhängig von der konkreten Ausgestaltung
der Wechselmöglichkeit, unter Umständen erhebliche Mehrbelastungen zu
erwarten. Die Bundesregierung lehnt daher entsprechende Reformvorschläge ab.
Gleiches gilt für den Vorschlag, das Neugeschäft der PKV gesetzlich zu
begrenzen.
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