[Deutscher Bundestag Drucksache 17/9444
17. Wahlperiode 26. 04. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Krumwiede, Brigitte Pothmer,
Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/9239 –
Effektivität der Künstlervermittlung der Bundesagentur für Arbeit
Flexible Beschäftigungsverhältnisse sind charakteristisch für
Erwerbsbiografien vieler Künstlerinnen und Künstler. Zeiten der Erwerbslosigkeit zwischen
Engagements und Projekten dienen in der Regel der Vorbereitung. Aber auch
Phasen der Perspektivlosigkeit ohne Aussicht auf ein Engagement oder
Projekt sind Bestandteil der Lebensrealität als Künstlerin oder Künstler.
Ob zur Beantragung von Arbeitslosengeld, auf der Suche nach einer
geeigneten Erwerbstätigkeit oder der Wunsch bzw. die Notwendigkeit des Erwerbes
einer zusätzlichen Qualifikation und/oder Ausbildung – der Weg zur
Arbeitsagentur ist vielen Künstlerinnen und Künstlern vertraut. Um erwerbslosen und
arbeitsuchenden Künstlerinnen und Künstlern mit ihren speziellen
Bedürfnissen bei der Arbeitsvermittlung bedarfsgerechte Unterstützung anbieten zu
können, wurde die Künstlervermittlung der Bundesagentur für Arbeit (BA)
eingeführt. Darüber sollen Künstlerinnen und Künstler in kulturnahe Berufe
vermittelt werden, die ihrer Qualifikation entsprechen.
Deutschlandweit gibt es sieben Standorte der Künstlervermittlung in Berlin,
Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, München und Stuttgart. Darstellende
Künstlerinnen und Künstler u. a. aus den Bereichen Orchester, Oper und
Operette, Schauspiel, Tanz, Artistik und Kabarett ebenso wie Personen aus
künstlerisch-technischen Berufsfeldern wie Tonmeister oder Bühnenbild sind
berechtigt, die Serviceleitungen der Künstlervermittlung in Anspruch zu
nehmen.
Die Künstlervermittlung vermittelt Künstlerinnen und Künstler sowie
Bewerberinnen und Bewerber aus künstlerisch-technischen Berufen, die vorrangig
ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis suchen. Die Schwerpunktsetzung
auf die Vermittlung in abhängige Beschäftigungsverhältnisse ist ein
Reformergebnis aus dem Jahr 2007. Im Zuge dieser Reform wurden aber auch die
Kompetenzen der Bundesagentur für Arbeit ausgeweitet, um hinsichtlich der
Vermittlung in selbstständige Tätigkeiten Rechtssicherheit herzustellen. Die
Umsetzung des neuen Organisationskonzepts hatte zudem
Standortschließungen in Halle an der Saale, Frankfurt am Main und Rostock sowie die
Eingliederung der zentralen Bühnen-, Fernseh- und Filmvermittlung in Leipzig zur Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
25. April 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/9444 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeFolge. Seit der Reform steht die Künstlervermittlung unter dem Dach der
Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der BA.
Die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ bewertet in ihrem
Abschlussbericht vom 11. Dezember 2007 (Bundestagsdrucksache 16/7000) die
Vermittlungspraxis der Künstlervermittlung als folgerichtige Antwort auf die
typischen Beschäftigungsformen von Künstlerinnen und Künstlern und deren
zunehmende Selbstständigkeit. Sie fordert darüber hinaus, den § 36 Absatz 4
des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) „dahingehend zu ändern, dass
die Bundesagentur für Arbeit auch dann vermittelnd tätig werden darf, wenn
die Personen überwiegend selbstständig tätig sind“. Außerdem empfiehlt der
Enquete-Bericht, die Organisationsstruktur so zu gestalten, dass bundesweit
gut erreichbare Künstlerdienste vorhanden sind – insbesondere in den neuen
Bundesländern.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Bundesregierung sind die flexiblen Beschäftigungsverhältnisse und die
Besonderheiten beruflicher Tätigkeit im Kunstsektor bekannt. Diesen Umständen
tragen vorhandene Instrumentarien Rechnung, wie z. B. das
Künstlersozialversicherungsgesetz und die Sonderregelung zur Anwartschaftszeit für
überwiegend kurz befristet Beschäftigte in der Arbeitslosenversicherung. Auch die
Künstlervermittlung der Bundesagentur für Arbeit (BA) gehört in diesen
Kontext.
Als selbstverwaltete Körperschaft des öffentlichen Rechts verfügt die nach dem
Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) über die Organisations- und
Personalhoheit und entscheidet selbstständig über ihre innere Verwaltungsstruktur.
Insoweit unterliegt die BA bei der Durchführung der Arbeitsvermittlung nur der
Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Das
BMAS hat hierbei keine Entscheidungsbefugnis über die Art und Weise der
Durchführung der Arbeitsvermittlung, soweit diese sich im gesetzlich
vorgegebenen Rahmen des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) bewegt. Nach
§ 35 SGB III hat die Agentur für Arbeit Ausbildungsuchenden,
Arbeitsuchenden und Arbeitgebern Ausbildungsvermittlung und Arbeitsvermittlung
(Vermittlung) anzubieten. In welcher Form dies zweckmäßigerweise erfolgt,
entscheidet die BA in eigener Verantwortung. Dies gilt auch für die Betreuung von
arbeitsuchenden Künstlerinnen und Künstlern durch die Zentrale Auslands-
und Fachvermittlung (ZAV). Unabhängig von der Betreuung durch die ZAV
stehen arbeitsuchenden Künstlerinnen und Künstlern, wie auch anderen
arbeitsuchenden Personen, grundsätzlich alle Unterstützungsleistungen des SGB III
unter den gleichen Voraussetzungen zur Verfügung.
1. Welche Kriterien gelten in den jeweiligen künstlerischen und
künstlerischtechnischen Branchen als Vermittlungsvoraussetzung für die Aufnahme in
die Künstlerprofile der Künstlervermittlung der BA (bitte für jede auf der
Homepage der Künstlervermittlung angegebene Berufskategorie die
aktuell als Voraussetzung für eine Vermittlung geltenden Kriterien aufführen;
bei abweichenden Vermittlungsvoraussetzungen innerhalb der
Berufskategorien diese bitte für die jeweiligen Tätigkeitsprofile separat aufführen)?
Jede Künstlerin und jeder Künstler kann sich zusätzlich zu den
Unterstützungsleistungen durch die Agentur für Arbeit für eine Aufnahme in die
Vermittlungsdatei der ZAV-Künstlervermittlung bewerben unabhängig davon, ob sie oder er
Absolventin oder Absolvent einer staatlichen, einer staatlich anerkannten, einer
privaten Einrichtung ist oder nicht. Die Entscheidung über die Aufnahme in die
Vermittlungsdatenbank der ZAV-Künstlervermittlung liegt nach § 3 Absatz 5
SGB III im Ermessen der ZAV-Künstlervermittlung. Die Ausübung des Ermes-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9444sens ist darauf ausgerichtet, geeignete Bewerberinnen und Bewerber mit
entsprechend geeigneten Arbeitgebern zusammenzuführen. Die ZAV-
Künstlervermittlung legt bei der Bewerberauswahl für die Vermittlungsdatenbank die
Anforderungen an, die von Theatern, Filmproduzenten und Veranstaltern gestellt
werden. Dabei sind sowohl künstlerische als auch arbeitsmarktliche Gründe
von Relevanz. Über die Aufnahme entscheidet die künstlerisch-ästhetische
Eignungseinschätzung der Vermittlungsfachkraft, die nach den Richtlinien der
BA-Geschäftsprozesse vorgenommen wird. Die Entscheidung richtet sich
neben der Bewertung nach Eignung, Neigung und Leistung auch nach dem
Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt für darstellende
Künstlerinnen und Künstler in dem durch § 35 SGB III vorgegebenen
gesetzlichen Rahmen. In jedem Einzelfall wird anhand von eingereichten
Bewerbungsunterlagen und/oder nach einem Vorsprechen, Vorsingen oder Vortanzen
entschieden, ob die Bewerberin oder der Bewerber in den Bewerberpool
aufgenommen werden kann.
Nachstehend findet sich eine detaillierte Betrachtung der formalen
Voraussetzungen entsprechend den Berufskategorien auf der Homepage
www.zav-
kuenstlervermittlung.de, die in die Entscheidung über die Aufnahme mit
einfließen können.
Schauspiel: Erforderlich ist ein Abschluss an einer staatlichen, staatlich
anerkannten oder privaten Ausbildungseinrichtung. Im Einzelfall ist der Nachweis
der „Bühnenreife“ aufgrund mehrjähriger Berufserfahrung am Theater oder in
Film-/Fernsehproduktionen möglich. Dies gilt für Schauspielerinnen und
Schauspieler der Sparten „Bühne“ und „Film/Fernsehen“.
Film/Fernsehen: Herstellungsleiterin oder Herstellungsleiter,
Produktionsleiterin oder Produktionsleiter und -assistentin oder -assistent: Produktionsleiterin
oder Produktionsleiter in der Film- und Fernsehproduktion ist eine durch
Industrie- und Handelskammern geregelte berufliche Weiterbildung nach dem
Berufsbildungsgesetz (BBiG). Vorbereitungslehrgänge auf die
Weiterbildungsprüfung dauern ca. vier Monate in Vollzeit und ca. neun bis zwölf Monate in
Teilzeit. Angeboten werden sie von Bildungseinrichtungen der Film- und
Fernsehbranche. Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang
nicht verpflichtend. Darüber hinaus gibt es die Weiterbildung zum
Fachkaufmann/zur Fachkauffrau Produktionsmanagement TV & Neue Medien. Diese
Weiterbildung dauert im Vollzeitunterricht 24 Monate. Soweit bei den
Tätigkeiten keine Ausbildungen erforderlich sind, werden Bewerberinnen und
Bewerber aufgenommen, die über eine entsprechende Berufserfahrung verfügen (in
der Regel Mitarbeit an mindestens vier Produktionen).
Aufnahmeleiterin oder Aufnahmeleiter: Aufnahmeleiterin oder Aufnahmeleiter
in der Film- und Fernsehproduktion ist eine Weiterbildung, die durch
Vorschriften der Industrie- und Handelskammern bzw. durch einen Zusammenschluss
von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und kommerziellen Film- und
Fernsehproduktionsbetrieben geregelt wird. Die Weiterbildung dauert im
Rahmen eines Volontariats bis zu zwei Jahre. Als IHK-Lehrgang erstreckt sich die
Dauer auf viereinhalb bis neun Monate in Vollzeit bzw. elf Monate in Teilzeit.
Filmgeschäftsführerin oder Filmgeschäftsführer: Um diese Tätigkeit ausüben
zu können, sind üblicherweise eine kaufmännische Ausbildung sowie eine
zwei- bis dreijährige Berufserfahrung, z. B. als Filmgeschäftsführungsassistent
oder Filmgeschäftsführungsassistentin, erforderlich. Auch
Produktionslehrgänge mit dem Thema Filmgeschäftsführung an Hochschulen und anderen
Bildungseinrichtungen können auf die Tätigkeit vorbereiten.
Regisseurin oder Regisseur und Regieassistentin oder -assistent: Regie kann als
eigenständiges Fach, aber auch als Schwerpunkt innerhalb von Studiengängen
im Bereich Film und Fernsehen studiert werden. Film-/Fernsehregisseurin oder
Drucksache 17/9444 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode-regisseur ist eine Ausbildung, die durch interne Vorschriften der
Lehrgangsträger geregelt ist. Die Lehrgänge unterschiedlicher Dauer werden von privaten
Bildungsträgern durchgeführt. Theaterregisseurin oder -regisseur bzw.
Spielleiterin oder Spielleiter ist eine Ausbildung, die durch interne Vorschriften der
Lehrgangsträger geregelt ist. Die Lehrgänge unterschiedlicher Dauer werden
von Theaterschulen, von Fachakademien oder innerhalb eines Berufskolleg
durchgeführt.
Script-Continuity: Eine rechtlich geregelte Ausbildung für eine Tätigkeit als
Continuity-Person gibt es derzeit nicht. Berufserfahrung in der Filmwirtschaft
oder absolvierte Weiterbildungslehrgänge in diesem Bereich sind von Vorteil.
Eine rechtlich geregelte Ausbildung für eine Tätigkeit als Script-man oder
Script-girl gibt es derzeit nicht. Berufserfahrung in der Filmwirtschaft oder
absolvierte Weiterbildungslehrgänge in diesem Bereich sind von Vorteil.
Kamerafrau oder Kameramann und -assistentin oder -assistent: Kamera kann
als eigenständiges Fach oder als Vertiefungsrichtung in Studiengängen der
Film- und Fernsehproduktion studiert werden. Daneben gibt es die
Möglichkeit, im Rahmen einer Aus- oder Weiterbildung den Abschluss Kameramann
oder Kamerafrau bzw. Geprüfter Fernsehkameramann oder Geprüfte
Fernsehkamerafrau zu erwerben. Kameramann oder Kamerafrau ist eine Aus- bzw.
Weiterbildung, die durch interne Vorschriften der Lehrgangsträger geregelt ist.
Bei dem Ausbildungsgang Kameramann bzw. Kamerafrau handelt es sich um
eine schulische Ausbildung an Film- und Fernsehakademien, die durch interne
Vorschriften der Lehrgangsträger geregelt ist. Auch eine Weiterbildung als
Kameramann bzw. Kamerafrau oder zum Kameraoperator, z. B. mit IHK-
Abschluss, ist möglich. Diese ist kammerrechtlich geregelt. Für eine Zulassung
zur Weiterbildungsprüfung ist die Teilnahme an den Vorbereitungslehrgängen
jedoch nicht verpflichtend. Außerdem gibt es die Möglichkeit, sich im Rahmen
eines Volontariats als Kameraassistent oder -assistentin bei einer Film- und
Fernsehanstalt für den Beruf Kameramann oder Kamerafrau zu qualifizieren.
Die Ausbildung an der Film- und Fernsehakademie dauert vier Jahre, die
Weiterbildung ein Jahr.
Oberbeleuchterin oder Oberbeleuchter: Um diese Tätigkeit ausüben zu können,
wird üblicherweise eine Aus- bzw. Weiterbildung oder mehrjährige
Berufserfahrung im Bereich Veranstaltungstechnik gefordert.
Tonmeisterin oder Tonmeister und -assistentin oder -assistent: Tontechnik kann
als eigenständiges Fach sowie als Schwerpunkt bzw. Studienrichtung z. B. in
den Studiengängen audiovisuelle Medien, Digital Media, Film und Fernsehen,
Mediengestaltung und -produktion, Medientechnik, Multimedia und
Kommunikation studiert werden. Grundständige Studiengänge im Bereich Tontechnik
sind Musikübertragung, Sound, Ton und Bild sowie Ton- und
Musikproduktion.
Szenenbildnerin oder Szenebildner und Requisiteurin oder Requisiteur:
Szenenbild bzw. Szenografie kann als eigenständiges Fach sowie als Schwerpunkt
innerhalb von allgemeinen künstlerischen Studiengängen studiert werden.
Kostümbildnerin oder Kostümbildner und -assistentin oder -assistent und
Garderobiere oder Garderobier: Bühnen- und Kostümbild kann als eigenständiges
Fach studiert werden. Bühnenbild bzw. Kostümbild werden auch als separate
Studiengänge angeboten.
Maskenbildnerin oder Maskenbildner: Maskenbildnerin oder Maskenbildner ist
ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem BBiG. Diese bundesweit geregelte
dreijährige Ausbildung wird im Bereich Bühne, Film und Fernsehen
angeboten. Auch eine schulische Ausbildung ist möglich. Maskenbild kann als
eigenständiges Fach studiert werden. Darüber hinaus wird Maskenbild als Studien-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9444richtung innerhalb des Diplomstudiengangs Theaterausstattung mit dem
Abschluss Diplom-Designerin oder Diplom-Designer angeboten.
Cutterin oder Cutter und -assistentin oder -assistent: Filmmontage und
Postproduktion kann als eigenständiges Fach, aber auch als Schwerpunkt innerhalb von
allgemeinen Studiengängen im Bereich Film und Fernsehen studiert werden.
Filmmontage und Postproduktion kann auch als Schwerpunkt z. B. im
Studiengang Film und Fernsehen gewählt werden.
Oper/Operette: Solo-Gesang: Gesang kann als eigenständiges Fach sowie als
Studienprofil innerhalb von anderen Studiengängen, z. B. Musikpädagogik
oder Sprecherziehung und Sprechkunst, studiert werden. Daneben gibt es die
Möglichkeit, eine schulische Ausbildung als Sängerin oder Sänger zu
absolvieren. Diese Ausbildung ist durch interne Vorschriften der Lehrgangsträger
geregelt. Die Lehrgänge dauern vier bis sechs Jahre und werden von
Musikakademien durchgeführt. Die Ausbildung wird ggf. mit folgenden Schwerpunkten
angeboten: Konzert-, Bühnen- und Chorgesang, Operngesang, Popularmusik.
Korrepetition: Korrepetition kann als eigenständiges Fach sowie als
Studienprofil innerhalb von allgemeinen Musik-Studiengängen studiert werden.
Korrepetition kann als Studienprofil z. B. im Studiengang Musik (Hauptfach Klavier)
gewählt werden.
Regie/-assistenz: Auf die entsprechenden Ausführungen zu Film/Fernsehen
wird verwiesen.
Soufflage: Um als Souffleur oder Souffleuse tätig zu sein, ist eine Ausbildung
bzw. Berufserfahrung im Bereich Schauspiel oder Gesang von Vorteil.
Inspizientin oder Inspizient: Inspizienten und Inspizientinnen koordinieren den
organisatorischen Ablauf einer Veranstaltung, eines Konzerts, eines
Schauspiels, einer Oper oder einer Ballettaufführung. Zusammen mit der Regisseurin
oder dem Regisseur sorgen sie für den rechtzeitigen Auftritt oder Einsatz der
Künstlerinnen und Künstler, des Orchesters und der Hilfskräfte.
Inspizientinnen und Inspizienten arbeiten in Schauspiel- und Opernhäusern. Auch sind sie
für Theater- und Konzertveranstalter tätig. Um diese Tätigkeit ausüben zu
können, ist eine Ausbildung oder ein Studium in den Bereichen Schauspiel, Tanz
oder Gesang und entsprechende Berufserfahrung von Vorteil. Darüber hinaus
ist der Zugang zu einer Tätigkeit als Inspizientin oder Inspizient z. B. durch
eine Weiterbildung im Bereich Regieassistenz möglich.
Dramaturgie: Dramaturgie kann als eigenständiges Fach sowie als
Studienrichtung innerhalb von Studiengängen wie Film und Fernsehen (Studienrichtung
Drehbuch) studiert werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit,
Szenisches Schreiben an einer Hochschule zu studieren. Daneben gibt es die
Möglichkeit, im Rahmen einer schulischen Ausbildung den Abschluss als
Dramaturgin oder Dramaturg zu erwerben. Dramaturgie ist eine durch interne
Vorschriften des Lehrgangsträgers geregelte Aus- bzw. Weiterbildung. Die
Lehrgänge unterschiedlicher Dauer werden an Berufskollegs für Theaterberufe
durchgeführt. Während der Ausbildung ist eine Spezialisierung auf eine der
vier folgenden Fachrichtungen möglich: Schauspiel, Regie, Dramaturgie oder
Theaterpädagogik.
Betriebsbüro: Erforderlich ist eine kaufmännische Ausbildung möglichst mit
Bezug zum Theater oder einem anderen künstlerischen Bereich.
Operndirektion: Eine rechtlich geregelte Ausbildung für eine Tätigkeit als
Künstlerische Betriebsdirektorin oder Künstlerischer Betriebsdirektor gibt es
derzeit nicht. Gefordert wird in der Regel eine umfassende Berufserfahrung im
künstlerischen Bereich, z. B. in Regie, Schauspiel oder Dramaturgie. Im
Fernseh- und Filmbereich ist ein Zugang ggf. auch über eine kaufmännische
Ausbildung oder ein betriebswirtschaftliches Studium möglich.
Drucksache 17/9444 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIntendanz: Um diese Tätigkeit ausüben zu können, wird beispielsweise ein
Studium der Film-, Musik- oder Theaterwissenschaften gefordert. Die Intendantin
oder der Intendant einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt wird vom
Rundfunkrat gewählt. An staatlichen Bühnen oder für die Intendanz von
Festspielen erfolgt häufig eine Ernennung oder Berufung durch das jeweilige
Kuratorium.
Chor: Auf die entsprechenden Ausführungen zu der Ausbildung Opernsängerin
oder Opernsänger wird verwiesen. Für die Berufskategorie „Chor“ gibt es keine
eigene Ausbildung, sondern die unter Solo-Gesang beschriebenen
Ausbildungsmöglichkeiten.
Musical: Musicaldarstellerin oder Musicaldarsteller: Um diese Tätigkeit
ausüben zu können, wird üblicherweise eine Ausbildung bzw. ein Studium im
Bereich Musical bzw. in den Bereichen Gesang, Tanz oder Schauspiel erwartet.
Sängerin oder Sänger: Auf die entsprechenden Ausführungen zu der
Ausbildung Opernsängerin oder Opernsänger wird verwiesen.
Tänzerin oder Tänzer: Auf die entsprechenden Ausführungen zu der
Ausbildung Tanz wird verwiesen.
Schauspielerin oder Schauspieler: Auf die entsprechenden Ausführungen zu
der Ausbildung Schauspiel Bühne wird verwiesen.
Regisseurin oder Regisseur: Auf die entsprechenden Ausführungen zu der
Ausbildung Film/Fernsehen Regie wird verwiesen.
Choreografin oder Choreograf: Auf die entsprechenden Ausführungen zu der
Ausbildung Tanz wird verwiesen.
Kapellmeisterin oder Kapellmeister: Auf die entsprechenden Ausführungen zu
der Ausbildung Orchester wird verwiesen.
Korrepetitorin oder Korrepetitor für Musical: Auf die entsprechenden
Ausführungen zu der Ausbildung Oper/Operette wird verwiesen.
Orchester/Musiker: Musik bzw. Teilbereiche der Musik kann als eigenständiges
Fach, als Schwerpunkt, Studienprofil oder Studienrichtung allgemeiner
Studiengänge der Musik oder Musikpädagogik oder im Rahmen von
Lehramtsstudiengängen studiert werden. Im Studienbereich Musik werden folgende
Studiengänge angeboten: Musiker/Musiker/in (Hochschule) – alte Musik,
Musiker/Musikerin (Hochschule) – Jazz, Musiker/Musiker/in (Hochschule) –
Kirchenmusik, Musiker/Musikerin (Hochschule) – Klassische Musik/
Orchestermusik, Musiker/Musikerin (Hochschule) – Popularmusik. Klassische Musik
bzw. Orchestermusik kann als eigenständiges Fach sowie als Studienrichtung
innerhalb von allgemeinen Musik-Studiengängen studiert werden.
Grundständige Studiengänge im Bereich Orchestermusik sind Bachelor of Music –
Künstlerisches Profil Orchestermusik, Orchesterinstrumente. Orchestermusik
kann als Studienrichtung z. B. in den Studiengängen Musik und Musikpraxis
gewählt werden. Darüber hinaus werden Bachelorstudiengänge für
verschiedene Musikinstrumente (z. B. Oboe, Trompete, Violine) angeboten, bei denen
Orchestermusik als Studienrichtung gewählt werden kann.
Dirigentin oder Dirigent und Kapellmeisterin oder Kapellmeister: Dirigieren
kann als eigenständiges Fach sowie als Schwerpunkt innerhalb von anderen
Studiengängen im Bereich Musik studiert werden. Grundständige
Studiengänge im Bereich Dirigieren sind: Blasorchesterleitung, Dirigieren,
Dirigieren – Chordirigieren, Dirigieren/Chorleitung, Dirigieren – Orchesterdirigieren.
Dirigieren kann als Schwerpunkt z. B. in den Studiengängen Bachelor of
Music – künstlerischer Schwerpunkt, Bachelor of Music – künstlerisch-
pädagogischer Schwerpunkt gewählt werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/9444Tanz: Ballett- und Tanztheaterdirektorin oder Ballett- und Tanzdirektor: Auf
die entsprechenden Ausführungen zu Oper/Operndirektorin oder Operndirektor
wird verwiesen.
Tänzerin oder Tänzer (klassisch, neoklassisch, modern, zeitgenössisch,
Tanztheater): Bühnentanz kann als eigenständiges Fach studiert werden. Daneben
gibt es die Möglichkeit, eine schulische Ausbildung als Bühnentänzerin oder
Bühnentänzer zu absolvieren. Grundständige Studiengänge im Bereich
Bühnentanz sind Bühnentanz, Musical Tanz, zeitgenössischer Tanz, Kontext,
Choreografie, zeitgenössischer und klassischer Tanz. Bühnentänzerin oder
Bühnentänzer ist eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an
Berufsfachschulen. Je nach Bundesland bzw. Bildungsanbieter führt die Ausbildung
zu unterschiedlichen Abschlussbezeichnungen. Die Ausbildung dauert zwei bis
vier Jahre. Ausbildungsgänge zur Bühnentänzerin oder zum Bühnentänzer gibt
es auch an anderen Bildungseinrichtungen. Ausbildung und Prüfung werden
dort nach internen Regelungen der jeweiligen Bildungsträger durchgeführt.
Choreografin oder Choreograf (klassisch, neoklassisch, modern,
zeitgenössisch, Tanztheater): Für die Tätigkeit als Choreografin oder Choreograf wird
üblicherweise ein abgeschlossenes Diplom- oder Masterstudium im Bereich
Choreografie erwartet. Zugangsmöglichkeiten bieten sich auch für
Bühnentänzerinnen oder Bühnentänzer mit abgeschlossenem Studium und mehrjähriger
Bühnenerfahrung.
Ballettmeisterin oder Ballettmeister: Ballettmeisterinnen oder Ballettmeister
arbeiten an Opern- und Schauspielhäusern, bei Ballettgruppen oder als
selbstständige Bühnenkünstlerinnen oder Bühnenkünstler. Außerdem sind sie an
Ballettschulen tätig. Um diese Tätigkeit ausüben zu können, ist üblicherweise eine
tänzerische Ausbildung oder ein Studium im Bereich Bühnentanz
beziehungsweise Klassischer Tanz sowie entsprechende Berufserfahrung erforderlich.
Trainingsleiterin oder Trainingsleiter: Auf die entsprechenden Ausführungen
zu Ballettmeisterin oder Ballettmeister wird verwiesen.
Dramaturgin oder Dramaturg: Auf die entsprechenden Ausführungen zu Oper/
Dramaturgie wird verwiesen.
Ballett-Repetitorin oder Ballett-Repititor: Auf die entsprechenden
Ausführungen zu Oper Korrepetition wird verwiesen.
Show: In der Regel gibt es keine eigenen Ausbildungsgänge. Stattdessen sind
autodidaktisches Lernen oder Ableitung aus einer anderen Ausbildung an der
Bühne (z. B. Pantomime, Bewegungstheater) Voraussetzung.
Artistin oder Artist: Artistin oder Artist ist eine landesrechtlich geregelte
schulische Ausbildung an der Staatlichen Artistenschule Berlin. Die Ausbildung
dauert drei Jahre. Ausbildungsgänge zur Artistin oder zum Artisten gibt es auch
an anderen Bildungseinrichtungen. Ausbildung und Prüfung werden dort nach
internen Regelungen der jeweiligen Bildungsträger durchgeführt.
Clown: Clown ist eine schulische Ausbildung, die durch interne Vorschriften
der Lehrgangsträger geregelt ist. Die Lehrgänge unterschiedlicher Dauer
werden von Berufsfachschulen und privaten Bildungsträgern durchgeführt.
Jazzmusikerin oder Jazzmusiker: Jazz kann als eigenständiges Fach sowie als
Schwerpunkt bzw. Studienprofil innerhalb von Musik- oder Musikpädagogik-
Studiengängen studiert werden. Daneben gibt es die Möglichkeit, eine
schulische Ausbildung als Jazzmusikerin oder Jazzmusiker zu absolvieren.
Grundständige Studiengänge im Bereich Jazz sind Jazz, Jazz/Performing Artist, Jazz/
Popularmusik, Jazz/Rock/Pop, Jazz und jazzverwandte Musik, Jazz und
Populäre Musik.
Drucksache 17/9444 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodePopularmusikerin oder Popularmusiker: Popularmusik kann als eigenständiges
Fach sowie als Studienprofil bzw. Studienrichtung im Rahmen von
Studiengängen der Musik bzw. Musikpädagogik studiert werden. Grundständige
Studiengänge im Bereich Popularmusik sind Jazz/Popularmusik, Jazz/Rock/
Pop, Jazz und Populäre Musik, Pop, Popmusikdesign, Popular Music, Populäre
Musik und Medien, Pop- und Weltmusik. Als Studienprofil bzw.
Studienrichtung kann Popularmusik z. B. in den Studiengängen Instrumental- und
Gesangspädagogik, Musik (zum Beispiel in den Studienfächern Blasinstrumente,
Streichinstrumente, Klavier oder Schlagzeug) oder Musikerziehung gewählt
werden. Daneben gibt es die Möglichkeit, eine schulische Ausbildung als Pop-
und Rockmusikerin oder Pop- und Rockmusiker zu absolvieren.
Pop- und Rockmusikerin oder Pop- und Rockmusiker: Pop- und Rockmusiker
ist eine Ausbildung, die durch interne Vorschriften der Lehrgangsträger
geregelt ist. Die Lehrgänge werden von privaten Musikschulen durchgeführt.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, den Abschluss Musikerin oder Musiker
in Kombination mit dem Abschluss Instrumentalpädagogin oder
Instrumentenpädagoge im Rahmen einer landesrechtlich geregelten schulischen Ausbildung
zu erwerben. Daneben gibt es die Möglichkeit, Rock-/Popmusik an
Hochschulen zu studieren.
Models: Eine rechtlich geregelte Ausbildung für eine Tätigkeit als Fotomodel
oder Mannequin beziehungsweise Dressman gibt es nicht.
Komparsin oder Komparse: Eine rechtlich geregelte Ausbildung für eine
Tätigkeit als Komparsin oder Komparse gibt es nicht.
Visagistin oder Visagist: Visagistinnen oder Visagisten schminken Models oder
Dressmen für Fotoshootings oder Modenschauen, Schauspielerinnen oder
Schauspieler für Bühnenauftritte, Film- bzw. Fernsehrollen sowie
Privatpersonen für besondere Anlässe. Arbeitsplätze finden Visagistinnen oder Visagisten
vor allem an Schauspielbühnen, in der Filmwirtschaft, im Fernsehen oder in der
Mode- und Werbebranche. Auch Kosmetiksalons und Parfümerien können
Visagistinnen oder Visagisten beschäftigen. Um diese Tätigkeit ausüben zu
können, ist üblicherweise eine Aus- oder Weiterbildung im Kosmetikbereich
erforderlich.
2. Wie und unter Einbeziehung welcher Beteiligten werden die
Vermittlungsvoraussetzungen für die jeweiligen Berufskategorien festgesetzt und
evaluiert (bitte für jede von der Künstlervermittlung angegebene
Berufskategorie das Verfahren aufführen)?
Die Vermittlungsvoraussetzungen für die jeweiligen Berufskategorien sind
durch die in Frage 1 beschriebenen Berufsabschlüsse gesetzt. Veränderungen in
den Berufen, den geforderten Kompetenzen und Fähigkeiten werden durch
umfangreiche Arbeitsmarktbeobachtung im Rahmen gezielter Besuche und
Gespräche vor Ort ausgewertet. Hierbei handelt es sich um Betrachtungen am
Theater, bei Film- und Fernsehproduktionen, bei Tanz- und
Varietéveranstaltungen, bei Modeschauen und bei Fotoshootings. Darüber hinaus sind folgende
Maßnahmen getroffen worden, um einen einheitlichen Bewertungsstandard
sicherzustellen: Erfahrungsaustausch bei Spartentreffen der
Vermittlungsfachkräfte (mindestens einmal jährlich), wechselseitige Hospitationen beim
Vorsingen, Vorsprechen, Vortanzen von Bewerberinnen und Bewerbern und ständiger
Erfahrungsaustausch mit Ausbildungseinrichtungen und Netzwerkpartnern
(z. B. Deutscher Bühnenverein, Bundesverband der Film/Fernseh-Schauspieler
BFFS, etc.).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/94443. Wie und unter Einbeziehung welcher Beteiligten wird eine Überprüfung
der Erfüllung der Vermittlungsvoraussetzungen durchgeführt, und wer ist
dafür verantwortlich (bitte für jede von der Künstlervermittlung
angegebene Berufskategorie das Verfahren zur Prüfung der
Vermittlungsvoraussetzung aufführen)?
Grundlage der Überprüfung der Vermittlungsvoraussetzungen ist die
sogenannte künstlerisch-ästhetische Eignungseinschätzung. Die Formen dieser
Eignungseinschätzung unterscheiden sich entsprechend den Berufskategorien wie
folgt:
Schauspiel: Die Aufnahme erfolgt nach individuellem Vorsprechen in der ZAV-
Künstlervermittlung. Gefordert sind drei vorbereitete Vorsprechrollen – davon
immer ein Klassiker (gebundene Sprache); die anderen sind frei wählbar
(modern, gern auch eine gesangliche Präsentation). Dies gilt auch für
Schauspielerinnen und Schauspieler im Film-/Fernsehbereich. Diese Berufskategorie
benötigt zusätzlich ein aussagefähiges Demo zur Präsentation bei Castern und
Produktionen.
Film/Fernsehen (für Berufe aus der Berufskategorie „Stab/Technik“-
Filmschau-spielerinnen und Filmschauspieler wird auf die Ausführungen zu
Schauspiel verwiesen): Individuelle Aufnahme nach persönlichem Gespräch und
Sichtung der vorgelegten Vita und Bewerbungsunterlagen.
Oper/Operette: Die Aufnahme erfolgt nach individuellem Vorsingen in der
ZAV-Künstlervermittlung. Gefordert sind fünf vorbereitete Arien, davon eine
deutsche. Die erste wählt die Bewerberin oder der Bewerber aus, die zweite
wählen die ZAV-Vermittlungsfachkräfte aus.
Chor: Die Aufnahme erfolgt nach individuellem Vorsingen in der ZAV-
Künstlervermittlung. Gefordert sind drei vorbereitete Arien, davon eine deutsche. Die
erste wählt die Bewerberin oder der Bewerber aus, die zweite wählen die ZAV-
Vermittlungsfachkräfte aus.
Musical: Aufnahme erfolgt nach individuellem Vorsingen, Vorsprechen oder
Vortanzen in der ZAV-Künstlervermittlung. Gefordert sind zwei vorbereitete
Sing-, Tanz- oder Sprechrollen, davon eine deutsche: ein Monolog, der als
Übergang vom Lied vorgetragen wird, und ein Lied mit gleichzeitiger
tänzerischer Umsetzung. Die erste wählt die Bewerberin oder der Bewerber aus, die
zweite wählen die ZAV-Vermittlungsfachkräfte aus.
Orchester-Musikerin oder -Musiker. Die Aufnahme erfolgt nach individuellem
Vorspielen in der ZAV-Künstlervermittlung. Gefordert ist ein Standardwerk
zum jeweiligen Instrument, hiervon der erste Satz mit Kadenz und der Beginn
des zweiten Satzes.
Tanz: Viermal im Jahr findet eine Audition zur Aufnahme der Bewerberinnen
und Bewerber im Tanzzentrum Dortmund statt. Die Bewerberinnen und
Bewerber müssen eine klassische und eine moderne Choreografie präsentieren.
Show: Die Aufnahme erfolgt nach Auswertung des vorgelegten
Präsentationsmaterials (Audio, Video) und persönlichem Beratungsgespräch; gegebenenfalls
erfolgt eine Präsentation der Darbietung auf der Bühne und/oder Begutachtung
der Künstlerin oder des Künstlers bei einem Auftritt mit Publikum.
Models: Die Aufnahme erfolgt nach Auswertung des vorgelegten
Präsentationsmaterials und persönlichem Beratungsgespräch.
Komparsin oder Komparse: Die Aufnahme erfolgt nach Auswertung des
vorgelegten Präsentationsmaterials und persönlichem Beratungsgespräch.
Visagistin oder Visagist: Die Aufnahme erfolgt nach Auswertung des
vorgelegten Präsentationsmaterials und persönlichem Beratungsgespräch.
Drucksache 17/9444 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode4. Welche Qualifikationen sind Voraussetzung, um als „Vermittler“ an einem
der sieben Standorte der Künstlervermittlung arbeiten zu können?
Bei den Vermittlungsfachkräften der ZAV-Künstlervermittlung handelt es sich
in den Sparten Musiktheater, Schauspiel/Bühne und Film/Fernsehen
ausschließlich um sogenannte Fachexpertinnen und Fachexperten mit einem
besonderen beruflichen Hintergrund. Das heißt: Sie verfügen über eine
entsprechende künstlerische Ausbildung (mit Hochschulabschluss) in der jeweiligen
Fachsparte und eine entsprechende Berufserfahrung in der Besetzung von
künstlerischen Vakanzen. Die Vermittlungsfachkräfte aus den Bereichen
Unterhaltung/Werbung haben überwiegend einen entsprechenden fachlichen
Hintergrund. Die Anforderungen sind jedoch nicht so explizit wie in den anderen
Fachsparten, da die künstlerisch-ästhetische Eignungseinschätzung in diesen
Bereichen zwar erforderlich ist, aber auch andere Kriterien wie Aktualität und
Akzeptanz beim Publikum eine Rolle spielen. Zudem findet Vermittlung in
periphere künstlerische Bereiche statt (Mode, Komparserie, etc).
Voraussetzungen für die Tätigkeit sind demnach gute einschlägige berufskundliche
Kenntnisse sowie Arbeitsmarkt- und Branchenkenntnisse.
5. Haben Künstlerinnen und Künstler Mitsprachrecht bei der Vermittlung in
abhängige und/oder selbstständige künstlerische
Beschäftigungsverhältnisse, und falls ja, inwieweit kann dieses Mitspracherecht (z. B. Auswahl
des Rollenangebotes für Schauspieler/Schauspielerinnen oder
Engagements für Opernsänger/Opernsängerinnen) berücksichtigt werden?
Die Arbeit der ZAV-Künstlervermittlung konzentriert sich auf die dauerhafte
Eingliederung der Bewerberinnen und Bewerber in unbefristete
Beschäftigungsverhältnisse. Da diese jedoch in der Künstlerbranche nicht der Regelfall,
sondern eher die Ausnahme sind, sind die Bewerberinnen und Bewerber
vornehmlich auf die Annahme kurzzeitiger Beschäftigungsverhältnisse
angewiesen. Durch § 36 Absatz 4 SGB III kann die BA seit dem Jahr 2007 neben der
Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen auch auf
Angebote zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit hinweisen. Diese
gesetzliche Regelung ermöglicht es der ZAV-Künstlervermittlung, im Wechselspiel
von freiberuflicher und abhängiger Beschäftigung tätig zu werden. Für die
Künstlerinnen und Künstler ist entscheidend, auf der Bühne zu stehen und ihre
künstlerische Darbietung zu präsentieren. Ob dies in Form eines abhängigen
Beschäftigungsverhältnisses oder einer selbstständigen Tätigkeit erfolgt, ist für
die Bewerberinnen und Bewerber von geringerer Bedeutung. Eine
ausschließliche Fokussierung auf eine freiberufliche selbstständige Tätigkeit ist dabei die
Ausnahme. Die Stellenangebote werden mit den Künstlerinnen und Künstlern
besprochen, um die Kompetenzen mit den Anforderungen der
ausgeschriebenen Rollen oder künstlerischen Aufgaben abzugleichen.
6. Wie viele Künstlerinnen und Künstler sowie Bewerberinnen und Bewerber
aus künstlerisch-technischen Berufen waren in den Jahren von 2001 bis
2011 in den Kategorien „arbeitsuchend“ und „arbeitslos“ bei der BA
gemeldet (bitte die Angaben für jedes Jahr und jede Berufskategorie sowie
Tätigkeitsprofil angeben)?
Es ist möglich, die bei Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldeten
Arbeitsuchenden und Arbeitslosen nach dem Zielberuf auszuwerten. Dafür wurden
nach der Klassifikation der Berufe 1988 die Berufsgruppe 83 (Künstler und
zugeordnete Berufe) und die darunter liegenden Berufsklassen herangezogen.
Demnach gab es im Jahresdurchschnitt 2011 47 679 Arbeitsuchende und
24 690 arbeitslose Künstler. Eine Zeitreihe ab dem Jahr 2001 kann der Tabelle
in der Anlage entnommen werden. Dabei ist zu beachten, dass die Daten nach
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/9444Berufen bis zum Jahr 2006 ausschließlich auf Informationen der
Bundesagentur für Arbeit basieren. Nach der Einführung des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB II) im Jahr 2005 lagen zunächst keine vollständigen Informationen
der neuen zugelassenen kommunalen Träger vor. Daher sind die Daten für die
Jahre 2005 und 2006 untererfasst. Ab dem Jahr 2007 liegen die Daten
vollständig vor. Bei der Interpretation der Daten ist zu beachten, dass Auswertungen
nach Berufen im Zeitverlauf Einschränkungen unterliegen und die Ergebnisse
verzerrt sind. Hauptursache dafür ist, dass eine Reduktion der Helfertätigkeiten
stattfand und die Helfertätigkeiten nicht mehr durchgängig dem gleichen Beruf
zugeordnet werden können. Diese Einschränkungen gelten für die Jahre ab
2007.
7. Wie viele Vermittlungsanfragen wurden in den Jahren von 2001 bis 2011
an die Künstlervermittlung gerichtet, und wie viele davon mussten
abgelehnt werden (bitte die Begründungen der Ablehnungen aufführen)?
Die Ablehnung von Vermittlungsanfragen der Bewerberinnen und Bewerber
wird von der ZAV-Künstlervermittlung nicht gesondert erfasst. Zu den
Kriterien wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
8. Wie ist jeweils der prozentuale Anteil der in den Künstlerprofilen der
Künstlervermittlung gemeldeten Künstlerinnen und Künstler im Zeitraum
2001 bis 2011, die ihre künstlerische Berufsqualifikation entweder an einer
staatlichen Kunsthochschule oder an einer privaten künstlerischen
Ausbildungsstätte erworben haben, bzw. keinerlei qualifizierenden Abschluss
vorweisen können (bitte Angaben jeweils für jede Berufskategorie einzeln
angeben)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine statistischen Angaben vor. Die ZAV
schätzt die Anteile wie folgt ein:
Schauspiel (Bühne/Film, Fernsehen): Es werden jährlich etwa 250
Bewerberinnen und Bewerber von staatlichen Hochschulen und etwa 180
Bewerberinnen und Bewerber anderer Ausbildungswege aufgenommen. Die Aufnahme
von Autodidaktinnen und Autodidakten ist die Ausnahme. Dies entspräche
einem Verhältnis (Hochschule/private Ausbildungseinrichtung) von 60 Prozent
zu 40 Prozent im Bewerberbestand.
Film/Fernsehen (Stab/Technik): Berufe aus dem Stab/Technik-Bereich sind
überwiegend Ausbildungsberufe (nur wenige Hochschulabsolventinnen oder
Hochschulabsolventen). In den Berufskategorien ohne Ausbildung erfolgt die
Aufnahme von Bewerberinnen und Bewerbern entsprechend der in der Antwort
zu Frage 1 erfassten Praxis.
Oper/Operette/Chor: Bei den Berufen, die eine sängerische Qualifikation
erfordern, überwiegen die Künstlerinnen und Künstler, die über einen
Hochschulabschluss verfügen, deutlich.
Musical: Bei den Musicaldarstellerinnen und -darstellern gibt es eine
Differenzierung zwischen den Absolventinnen und Absolventen staatlicher Hochschulen
und privater Ausbildungseinrichtungen. An den staatlichen Hochschulen
machen jährlich etwa 35 bis 40 Bewerberinnen und Bewerber den Abschluss; diese
werden in die ZAV-Künstlervermittlung aufgenommen. Von den
Absolventinnen und Absolventen privater Ausbildungseinrichtungen werden etwa 60
jährlich aufgenommen. Dies entspräche einem Verhältnis (Hochschule/private
Ausbildungseinrichtung) von 40 Prozent zu 60 Prozent im Bewerberbestand.
Orchester: Bei den Orchestermusikerinnen und -musikern werden
ausschließlich Absolventinnen und Absolventen mit Hochschulabschluss aufgenommen.
Dies entspricht den Anforderungen der ausgeschriebenen Stellen der Kultur-
Drucksache 17/9444 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeorchester, die immer einen Hochschulabschluss als zwingende Voraussetzung
nachfragen.
Tanz: Es finden jährlich vier Tanzauditionen statt, an denen ca. 200
Bewerberinnen und Bewerber teilnehmen und von denen etwa die Hälfte aufgenommen
wird. Etwa die Hälfte der aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber hat
einen staatlichen Hochschulabschluss.
Musikerin oder Musiker Unterhaltung: Ein beruflicher Abschluss spielt hier
eine untergeordnete Rolle. Der Anteil an Musikerinnen oder Musikern mit
Hochschulabschluss liegt bei 10 bis 15 Prozent.
Show: Schulische Ausbildungen gibt es in der Artistik und bei den Clown-
Darbietungen (siehe Antwort zu Frage 1). Der Anteil von Bewerberinnen und
Bewerbern mit entsprechenden Abschlüssen ist bezogen auf das
Gesamtbewerberpotenzial gering und liegt deutlich unter 10 Prozent.
Model, Komparsin oder Komparse, Visagistin oder Visagist: Für diese
Berufskategorien ist keine geregelte Ausbildung/Hochschulstudium notwendig.
Andere (Ballettmeisterin oder Ballettmeister, etc): Bei allen anderen
Berufskategorien ist die Struktur durch die in der Antwort zu Frage 1 beschriebenen
Qualifikationsanforderungen definiert.
9. Welche Altersstruktur und Aufteilung nach Geschlecht liegt bei den
Künstlerinnen und Künstlern sowie Bewerberinnen und Bewerbern aus
künstlerisch-technischen Berufen vor, die bei der Künstlervermittlung
gemeldet sind (bitte um Angabe der Zahlen für die letzten fünf Jahre)?
Informationen zur Künstlervermittlung liegen der Statistik der Bundesagentur
für Arbeit nicht vor. Entsprechend der Antwort zu Frage 6 können aber die
registrierten Arbeitsuchenden und Arbeitslosen differenziert nach Geschlecht
und Alter für die Jahre ab 2007 dargestellt werden. Die Angaben können der
Tabelle im Anhang entnommen werden. Bei der Interpretation der Daten ist zu
beachten, dass Auswertungen nach Berufen im Zeitverlauf Einschränkungen
unterliegen und die Ergebnisse verzerrt sind. Hauptursache dafür ist, dass eine
Reduktion der Helfertätigkeiten stattfand und die Helfertätigkeiten nicht mehr
durchgängig dem gleichen Beruf zugeordnet werden können.
Angemerkt werden muss, dass bei der Stellenbesetzung die Differenzierung
nach Geschlecht und Alter im Hinblick auf die rechtlichen Anforderungen des
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) – siehe §§ 1 und 2 AGG – nur
in bestimmten Fällen zulässig ist.
10. Wie viele Künstlerinnen und Künstler sowie Bewerberinnen und
Bewerber aus künstlerisch-technischen Berufen wurden in den Jahren von 2001
bis 2011 in selbstständige, und wie viele in abhängige Tätigkeiten
vermittelt (bitte für jedes Jahr einzeln und für jede Berufskategorie sowie
Tätigkeitsprofil geordnet nach konkreter Bezeichnung der selbstständigen
sowie abhängigen Tätigkeit angeben)?
11. Welcher Anteil in Prozent der arbeitsuchenden Künstlerinnen und
Künstler sowie Bewerberinnen und Bewerber aus künstlerisch-technischen
Berufen konnte in den Jahren von 2001 bis 2011 von der
Künstlervermittlung erfolgreich in ein abhängiges Arbeitsverhältnis vermittelt werden
(bitte für jedes Jahr und für jede Berufskategorie aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Angaben vor, weil
Vermittlungen in selbstständige Tätigkeiten statistisch nicht erfasst werden. Zu den
rechtlichen Grundlagen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/9444Künstlervermittlung Bewerberzugang, Integrationen1 2005 bis 2011
1 Statistisches Zahlenmaterial für die ZAV-Künstlervermittlung liegt erst ab dem Jahr 2005 vor.
2 Definition des Begriffs „Bewerberzugang“: Jede/r neu aufgenommene Bewerber/in wird als
Bewerberzugang gezählt. Bei künstlerischen Anfragen wird allerdings auf die Gesamtheit aller bei der ZAV-
Künstlervermittlung gemeldeten Bewerber/-innen zurückgegriffen.
3 Definition des Begriffs „Integration“: Als „Integration“ gilt grundsätzlich ein Abgang in
Erwerbstätigkeit über 7 Tage. Eine Ausnahme bildet insoweit die ZAV-Künstlervermittlung, bei der wegen der oft
kurzfristigen Engagements von Künstlern auch Erwerbstätigkeiten unter 7 Tagen als „Integration“
gelten. Eine entsprechende Aufschlüsselung nach Integrationen über und unter 7 Tagen kann der Antwort
zu Frage 14 entnommen werden. „Erwerbstätigkeit“ meint eine entgeltliche berufliche abhängige oder
selbstständige Tätigkeit.
4 U+W = Berufskategorien der Sparten Unterhaltung/Werbung. Die Anzahl der gemeldeten Bewerber/
-innen wird statistisch nicht erfasst.
Bewerberzugang2 Integrationen3
Jahr Sparte Gesamt Gesamt
2005
Film/TV 0 3 653
Musiktheater 0 3 060
Schauspiel 0 1 065
U+W4 80 690
Gesamt 0 88 468
2006
Film/TV 556 3 600
Musiktheater 648 2 799
Schauspiel 335 1 037
U+W 78 807
Gesamt 1 539 86 243
2007
Film/TV 609 3 247
Musiktheater 830 2 917
Schauspiel 521 845
U+W 51 290
Gesamt 1 960 58 299
2008
Film/TV 669 2 696
Musiktheater 988 3 305
Schauspiel 559 902
U+W 49 127
Gesamt 2 216 56 030
2009
Film/TV 769 2 514
Musiktheater 1 042 3 322
Schauspiel 709 1 012
U+W 48 532
Gesamt 2 520 55 380
2010
Film/TV 607 2 387
Musiktheater 816 3 122
Schauspiel 576 933
U+W 50 239
Gesamt 1 999 56 681
2011
Film/TV 669 2 617
Musiktheater 782 3 495
Schauspiel 518 1 182
U+W 51 193
Gesamt 1 969 58 487 53 905 4 582
Drucksache 17/9444 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode12. Wie viele Künstlerinnen und Künstler wurden von der
Künstlervermittlung in den Jahren von 2001 bis 2011 innerhalb eines Jahres und wie oft
mehrfach vermittelt (bitte die Angaben für jedes Jahr und für jede
Berufskategorie aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine statistischen Angaben vor. Laut ZAV
gibt es generell Unterscheidungen zwischen den verschiedenen
Berufskategorien. Sie schätzt diese wie folgt ein:
Bühnenschauspielerinnen oder Bühnenschauspieler werden in der Regel in
Fest- oder Stückverträge vermittelt. Gleiches gilt für Opernsängerinnen oder
Opernsänger (Solo, Chor), Musicaldarstellerinnen oder Musicaldarsteller und
Tänzerinnen oder Tänzer. Bei diesen Berufskategorien überwiegt aufgrund der
Marktgegebenheiten die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigungsverhältnisse.
Die Vermittlung von Künstlerinnen und Künstlern der Berufskategorien Film/
Fernsehen ist bei den Schauspielerinnen oder Schauspielern in der Regel auf
einzelne Drehtage begrenzt (durchschnittliche Zahl der Drehtage bei einer
Filmproduktion 20 bis 25) und bei den Berufen aus dem Stab/Technik-Bereich
auf die Dauer von Produktionen (durchschnittlich ein bis zwei Monate).
Orchestermusikerinnen oder Orchestermusiker werden gewöhnlich fest
angestellt oder erhalten mit Sachgrund befristete Verträge. Durch die tariflich
festgelegte Anzahl der Dienste werden hier auch Einspringerdienste nachgefragt
und vermittelt.
Bei den Berufskategorien Show, Unterhaltungsmusik, Models, Komparsen und
Visagisten handelt es sich vorwiegend um kurzzeitig befristete
Beschäftigungsverhältnisse im Tages- oder Wochenengagement.
Aufgrund der Nachfrage ist die Frequenz der vermittelten
Beschäftigungsverhältnisse im Bereich Werbung deutlich höher als im Bereich Unterhaltung. Die
Ausnahme bildet hier der Varieté-Bereich mit in der Regel Stück-/
Programmverträgen mit einer durchschnittlichen Dauer von vier bis sechs Wochen.
Künstlerinnen oder Künstler aus allen Berufskategorien werden mit
unterschiedlicher Häufigkeit mehrfach im Jahr durch die ZAV-Künstlervermittlung
vermittelt (Bandbreite zwischen 1 und 30 Mal).
13. Wie viele Künstlerinnen und Künstler der 115 Kulturschaffenden, die
zwischen dem 1. April 2010 und dem 31. März 2011 Arbeitslosengeld
nach der Sonderregelung für überwiegend kurz befristet Beschäftigte
nach § 123 Absatz 2 SGB III erhielten, wurden von der
Künstlervermittlung betreut?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/944414. Wie lang war in den Jahren von 2001 bis 2011 die durchschnittliche
Dauer der von der Künstlervermittlung vermittelten Tätigkeiten (bitte die
Angaben für jede Berufskategorie sowie Tätigkeitsprofil und für jedes
Jahr einzeln aufschlüsseln)?
Differenzierte Angaben hierzu sind nur nach den Kategorien Integrationen bis
zu 7 Tagen und Integrationen über sieben Tage möglich.
Künstlervermittlung Bewerber und Integrationen
Integrationen
Integrationen
unter 7 Tage
Integrationen
über 7 Tage
Jahr Sparte Gesamt
2005
Film/TV 3 653
Musiktheater 3 060
Schauspiel 1 065
U+W 80 690
Gesamt 88 468
2006
Film/TV 3 600 2 602 998
Musiktheater 2 799 1 681 1 118
Schauspiel 1 037 104 933
U+W 78 807 75 824 2 983
Gesamt 86 243 80 211 6 032
2007
Film/TV 3 247 2 185 1 062
Musiktheater 2 917 1 883 1 034
Schauspiel 845 42 803
U+W 51 290 49 009 2 281
Gesamt 58 299 53 119 5 180
2008
Film/TV 2 696 1 830 866
Musiktheater 3 305 2 286 1 019
Schauspiel 902 36 866
U+W 49 127 48 115 1 012
Gesamt 56 030 52 267 3 763
2009
Film/TV 2 514 1 759 755
Musiktheater 3 322 2 159 1 163
Schauspiel 1 012 70 942
U+W 48 532 47 795 737
Gesamt 55 380 51 783 3 597
2010
Film/TV 2 387 1 618 769
Musiktheater 3 122 1 978 1 144
Schauspiel 933 77 856
U+W 50 239 49 503 736
Gesamt 56 681 53 176 3 505
2011
Film/TV 2 617 1 616 1 001
Musiktheater 3 661 2 431 1 230
Schauspiel 748 49 699
U+W 51 193 50 687 506
Gesamt 58 219 54 783 3 436
Drucksache 17/9444 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode15. Werden Künstlerinnen und Künstler sowie Bewerberinnen und Bewerber
aus künstlerisch-technischen Berufen auch dann vermittelnd, wenn die
Personen überwiegend selbstständig tätig sind?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Nach § 15 SGB III sind arbeitsuchende Personen, die eine Beschäftigung als
Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer suchen. Dies gilt auch, wenn sie bereits
eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit ausüben. Zur Frage der
Vermittlung dieses Personenkreises gelten die Vorschriften des §§ 35 ff.
SGB III.
16. Welche Maßnahmen wurden zur Anpassung der Organisation sowie der
Personalausstattung in den sieben Standorten der Künstlervermittlung der
BA getroffen, um den Standortreduzierungen und der veränderten
Aufgabenstellung seit der Reform 2007, wie beispielsweise die Vermittlung
in selbstständige Tätigkeiten, gerecht zu werden?
Die Künstlervermittlungsstandorte Hannover/Hamburg, Köln und Stuttgart
haben im Rahmen der Auflösung der Standorte Rostock und Frankfurt
zahlreiche Aktivitäten durchgeführt. Diese waren in einem Überführungskonzept
koordiniert und zusammengefasst; dazu gehörten im Einzelnen folgende
Maßnahmen: Persönliche Abstimmungsgespräche zwischen den
Vermittlungsfachkräften der Standorte der Künstlervermittlung, Durchführung gemeinsamer
Außendienste bei Arbeitgeberzielkunden der Standorte Rostock und Frankfurt,
Absprachen bezüglich Besonderheiten der Kundenstruktur, detaillierte
Informationsweitergabe über die Besonderheiten der jeweiligen regionalen
Arbeitsmärkte, Umstellung aller Telefone der beiden Standorte auf das Info-Center der
ZAV Bonn in einer Übergangsphase von drei Monaten, Übernahme aller
Datensätze der beiden Standorte zu den aufnehmenden Agenturen in Hamburg/
Hannover, Köln und Stuttgart, Weitergabe des Informations- und
Demomaterials der Bewerberinnen und Bewerber, Information aller Bewerberinnen und
Bewerber sowie Auftraggeber im Rahmen einer Anschreibeaktion, Information
der Öffentlichkeit durch Presseinformationen und Hinweise auf die
Internetpräsentationen der Bundesagentur für Arbeit und der Künstlervermittlung,
Umstellung der im Internet präsentierten Bewerberinnen und Bewerber auf die
neuen Ansprechpartner sowie telefonische Nachfrageaktionen im Rahmen der
zeitlichen und personellen Ressourcen bei inaktiven Bewerberinnen und
Bewerbern sowie Auftraggebern. Seit Dezember 2007 ist in der Agentur Köln
eine von zwei Vermittlungsfachkräften im Bereich Show/Artistik zu 80 Prozent
allein für Anfragen aus Hessen zuständig. Gleiches gilt für die Agentur
Stuttgart bezogen auf Bewerberinnen und Bewerber aus Rheinland-Pfalz und dem
Saarland. Für den Bereich des ehemaligen Standortes Rostock arbeitet eine
Vermittlungsfachkraft aus der ZAV-Künstlervermittlung Hannover mit
Arbeitsplatzregelung in Rostock. Die Präsenz in der Fläche wurde durch das Anbieten
eines Beratungs- und Informationsangebotes auf zentralen Messen
sichergestellt. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZAV-Künstlervermittlung
wurden durch eine Geschäftsanweisung über die Änderungen von § 36 SGB III
informiert.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/944417. Wie viel Personal arbeitet derzeit jeweils an den sieben Standorten der
Künstlervermittlung, und wofür sind diese Personen im Einzelnen
zuständig?
Die ZAV-Künstlervermittlung arbeitet mit zehn Teams an sieben Standorten
(Hamburg, Hannover, Berlin, Leipzig, München, Stuttgart, Köln). Insgesamt ist
die ZAV-Künstlervermittlung mit 149 Stellen ausgestattet (inklusive
Führungskräfte). Die Vermittlungsfachkräfte (insgesamt 97) verteilen sich wie folgt auf
die einzelnen Sparten: Schauspiel Bühne 16 (14 Schauspiel, 2 Bühnentechnik),
Musiktheater 20 (8,5 Oper Solo, 4,5 Oper Chor, 3 Musical, 2 Orchester,
2 Tanz), Film/Fernsehen 21 (14 Schauspiel, 7 Stab/Technik), Unterhaltung: 20,
Werbung: 20. Die verbleibenden 52 Stellen setzen sich wie folgt zusammen:
40 vermittlungsunterstützende Kräfte, zehn Teamleiter und zwei Bereichsleiter.
Insgesamt werden durch die ZAV-Künstlervermittlung etwa 56 000
Bewerberinnen und Bewerber betreut.
18. Wie sind die jährlichen Budgets für die einzelnen Standorte der
Künstlervermittlungen seit 2001 (bitte für jedes Jahr und jeden Standort, inklusive
der drei abgewickelten, aufschlüsseln)?
Neben den Personal- und Sachkosten, die nicht auf die einzelnen Standorte
verteilt ausweisbar sind, können Ausgaben im Rahmen der Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit (auch Kosten für die Bewerberpräsentationsmaßnahmen)
ausgewiesen werden. Diese haben sich wie folgt entwickelt:
Klar zuzuordnende Budgets im Sinne einer Ausgabenaufstellung gibt es nur im
Eingliederungstitel für Leistungen der aktiven Arbeitsförderung
(Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen
Eingliederung nach § 45 SGB III). Diese Ausgaben haben sich wie folgt
entwickelt:
Jahr Budget Anmerkungen
2003 39 888,00 € nur ehemalige Zentrale Bühnen Fernseh- und Filmvermittlung (ZBF)
2004 28 645,00 € nur ehemalige ZBF
2005 87 013,86 € ehemalige ZBF und Künstlerdienste
2006 114 422,00 € ehemalige ZBF und Künstlerdienste
2007 55 922,58 € Neuorganisation
2008 152 011,98 € ZAV Künstlervermittlung gesamt
2009 143 744,33 € ZAV Künstlervermittlung gesamt
2010 136 581,56 € ZAV Künstlervermittlung gesamt
2011 108 142,57 € ZAV Künstlervermittlung gesamt
Ausgaben für das Vermittlungsbudget
Jahr 2008 2009 2010 2011 Jan.–Okt.
Summe 38 250,92 108 814,00 190 596,26 151 549,46
Berlin 36 575,76 37 127,53 66 438,39 62 695,64
München 9 834,51 19 419,66 33 640,68 30 725,45
Köln 12 959,90 23 106,75 49 309,47 31 841,42
Hamburg 5 909,47 12 918,82 18 191,13 8 399,43
Stuttgart 3 046,55 8 014,00 14 752,96 9 891,19
Leipzig 6 500,49 8 227,24 8 263,63 7 996,33
Hannover 0,00 0,00 0,00 0,00
Drucksache 17/9444 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode19. Welche den künstlerischen Berufen nahestehenden
Umschulungsmaßnahmen und Weiterbildungsmöglichkeiten werden unentgeltlich für
Künstlerinnen und Künstler von der BA vermittelt und/oder angeboten?
Die ZAV-Künstlervermittlung ist nur bei Maßnahmen zur Aktivierung und
Eingliederung eigenständig tätig. Hierbei handelt es sich um Teilnehmerinnen und
Teilnehmer an Maßnahmen zur Vorbereitung auf Probespiele im
Orchesterbereich. Allen Künstlerinnen und Künstlern stehen grundsätzlich die sonstigen
Fördermöglichkeiten des SGB III offen.
20. Welche Leistungen erbringt die Künstlervermittlung der BA für die bei
ihr gemeldeten Künstler und Künstlerinnen, abgesehen von der
Aufnahme in eine Datenbank sowie der Jobvermittlung?
Entsprechend des gesetzlichen Auftrags konzentriert sich die
Künstlervermittlung auf das Zustandekommen abhängiger Beschäftigungsverhältnisse. Zu
ihren Aufgaben gehört die Arbeitgeberberatung, die künstlerische
Eignungsfeststellung, die Auswahl und der Vorschlag von Bewerberinnen und
Bewerbern auf Vakanzen und Engagements und Unterstützung bei der Bewerbung,
die Bewerberpräsentation auf der Internetseite, die kontinuierliche
Berufswegplanung für Bewerberinnen und Bewerber, die Organisation von
Nachwuchsvorsingen, Vortanzen, Vorspiel, Vorsprechen, Kooperation mit Institutionen
und Verbänden des Marktsegments, der Kundenausbau und die
Neukundengewinnung, die Beobachtung des spartenspezifischen und regionalen
Arbeitsmarktes sowie die Betreuung von Hochschulen und anderen
Ausbildungseinrichtungen.
Da sich die Tätigkeit der ZAV-Künstlervermittlung durch die berufsspezifisch
bedingten Besonderheiten der künstlerischen Tätigkeiten von der allgemeinen
Arbeitsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit unterscheidet, werden die
Künstlerinnen und Künstler im Rahmen einer Hinweisberatung auch allgemein
informiert (z. B. Hinweise zur Künstlersozialversicherung, der steuerlichen
Selbstverantwortung, zur Höhe der Engagementvergütung sowie üblichen
Bestandteilen bei vergleichbaren Auftritten). Bedingt durch die häufig sehr
kurzfristigen Engagements werden viele Bewerberinnen und Bewerber während
ihres gesamten beruflichen Werdegangs durch die Künstlervermittlung
begleitet.
Ausgaben für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Jahr 2008 2009 2010 2011 Jan.– Okt.
Summe 15 862,94 59 843,65 62 294,92 52 229,90
Berlin 38 936,31 32 906,45 27 467,12 15 951,60
München 8 652,51 23 609,00 34 827,80 36 278,30
Köln 7 210,43 2 729,60 0,00 0,00
Hamburg 0,00 598,60 0,00 0,00
Stuttgart 0,00 0,00 0,00 0,00
Leipzig 0,00 0,00 0,00 0,00
Hannover 0,00 0,00 0,00 0,00
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/944421. Welche speziellen Leistungen erbringt und vermittelt die
Künstlervermittlung für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger mit
künstlerischer Ausbildung?
Die Hochschulen und privaten Einrichtungen und deren Schülerinnen und
Schüler werden neben der reinen Absolventenvermittlung auch durch
individuelle Beratungsgespräche und allgemeine Informationen zu den Spezifikationen
des Arbeitsmarktes betreut.
Schauspiel/Bühne und Film/Fernsehen: In Kooperation mit dem Landestheater
Neuss wird jährlich ein Nachwuchsvorsprechen, zu dem die Intendantinnen
oder Intendanten der Theater eingeladen werden, durchgeführt. Dieses findet
immer im November statt. An dieser Veranstaltung – Dauer insgesamt fünf
Tage – beteiligen sich alle Absolventinnen und Absolventen deutschsprachiger
Hochschulen (Hochschulen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz).
Parallel hierzu wird ein Absolventenkatalog („Schauspielkatalog“) erstellt, der an
600 potenzielle Arbeitgeber verschickt wird. Für ca. 450 Absolventinnen oder
Absolventen privater Ausbildungseinrichtungen wird Vorsprechen in den
jeweiligen Agenturen der ZAV-Künstlervermittlung durchgeführt. Im Jahr 2011
wurde in der Sparte Film/Fernsehen mit dem sogenannten SMS-Festival (Self
Made Shorties) eine neue Präsentationsform ausprobiert. Junge
Nachwuchsschauspielerinnen und -schauspieler wurden aufgefordert, sich selbst in kurzer
kreativer Form auf einem Demo zu präsentieren (nur selbst produzierte Werke
waren zugelassen). An dieser Aktion beteiligten sich bundesweit 500
Nachwuchskünstlerinnen und -künstler, von denen die besten 15 Demonstrationen
einem ausgewählten Arbeitgeberpublikum vorgestellt wurden.
Film/Fernsehen Stab/Technik: Auf Anfrage werden Absolventenklassen bei
den jeweiligen Ausbildungsinstituten besucht.
Oper/Operette/Chor: Die zehn besten Absolventinnen oder Absolventen und
Nachwuchskünstlerinnen oder -künstler eines Jahrgangs werden im Rahmen
der Intendantentagung des Deutschen Bühnenvereins präsentiert. Diese werden
nach umfangreicher Sichtung und Anhörung aller Absolventinnen und
Absolventen (im Durchschnitt zwischen 70 und 80 jährlich) durch die Fachexperten
der ZAV-Künstlervermittlung ausgewählt.
Musical: Alle Absolventinnen oder Absolventen der staatlichen Hochschulen
werden jährlich potenziellen Arbeitgebern (Intendantenvorsingen) vorgestellt.
Diese Veranstaltung findet an wechselnden Standorten in Kooperation mit einer
der fünf deutschsprachigen Hochschulen statt. Neben der Bühnenpräsentation
werden die Absolventinnen oder Absolventen in einem begleitenden Katalog
vorgestellt, der auch an alle Theater und interessante Veranstalter (z. B.
Kreuzfahrtschiffe) verschickt wird. Auch die zehn besten Absolventinnen oder
Absolventen der privaten Musicalschulen werden einmal jährlich an einem
wechselnden Standort potenziellen Arbeitgebern aus Bühne und
Veranstaltungswirtschaft vorgestellt (an dem Auswahlverfahren beteiligen sich jährlich etwa
160 bis 180 Bewerberinnen oder Bewerber im Rahmen von Auditionen an den
Ausbildungseinrichtungen oder an den Standorten der ZAV-
Künstlervermittlung).
Orchestermusik: Es existiert bisher keine zusätzliche Form der
Bewerberpräsentation, da sich aufgrund der Besonderheiten dieses Arbeitsmarktsegmentes
Bewerberinnen und Bewerber für ihr Probespiel immer individuell vorbereiten
müssen. Als unterstützende Maßnahme besteht die Möglichkeit der Teilnahme
an den sogenannten Probespieltrainings im Rahmen einer Maßnahme zur
Aktivierung und beruflichen Eingliederung.
Tanz: Bei den vier Mal im Jahr stattfindenden Tanzauditionen haben neben den
Künstlerinnen oder Künstlern auch interessierte Arbeitgeber die Gelegenheit,
Drucksache 17/9444 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodesich direkt einen Eindruck zu verschaffen. Durchschnittlich nutzen etwa zehn
Arbeitgeber diese Möglichkeiten.
Artistik: Jährlich präsentieren sich Absolventinnen und Absolventen der
staatlichen Artistenschule Berlin in Form einer Artistengala, zu der potenzielle
Auftraggeber und Veranstalter eingeladen werden. Diese Veranstaltung wird von
etwa 250 Auftraggebern besucht.
Zusätzlich bestehen grundsätzlich unter den jeweiligen Voraussetzungen alle
Unterstützungsmöglichkeiten der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB III.
Die ZAV-Künstlervermittlung nutzt auch den Kontakt zu den Arbeitsagenturen,
um bereits frühzeitig interessierte Schülerinnen und Schüler über die
Anforderungen in künstlerischen Berufen zu informieren. Die Veranstaltungen finden in
der Regel in den Berufsinformationszentren (BIZ) statt mit einem Schwerpunkt
auf „Theaterberufe“ und „Berufe vor und hinter der Kamera“.
22. Wird die Effektivität und Arbeitsweise der Künstlervermittlungen
evaluiert?
Wenn ja, was sind die Ergebnisse der letzten Evaluationen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Effektivität und Arbeitsweise der ZAV-Künstlervermittlung wird laufend
evaluiert. Hierbei bewegt sich auch die ZAV-Künstlervermittlung in den
Standardabläufen der BA. In quantitativer Hinsicht wird monatlich die
Zielerreichung der Indikatoren Integrationen über/unter sieben Tage und Anzahl der
erfolgreich besetzten Stellen betrachtet. In qualitativer Hinsicht erfolgt die
Evaluierung durch die Anwendung der Prinzipien fachlicher Führung, einschließlich
der notwendigen Steuerungsmaßnahmen. Weiterhin werden vierteljährliche
Befragungen zur Kundenzufriedenheit auf Bewerber- und Arbeitgeberseite
durchgeführt. Hier erreicht die ZAV-Künstlervermittlung seit Jahren
überdurchschnittliche Werte.
Eine weitergehende fachliche Evaluation findet im Rahmen der regelmäßig
stattfindenden Spartentreffen der Fachexpertinnen und Fachexperten, durch die
intensive Kommunikation mit den Netzwerkpartnern, mit dem Fonds
darstellende Künste e. V., mit dem Kompetenzzentrum Kultur-Kreativwirtschaft (rkw)
und durch die Betrachtung besonderer Arbeitsmarktaspekte im Rahmen von
Veranstaltungen statt.
Die Ergebnisse dieser Evaluation finden sich z. B. in der Abstimmung der
Arbeitsprozesse, der Künstlerpräsentation, der Kundenansprache und den sich
verändernden Ansprüchen wieder. Auch in der Organisationsstruktur wurden
Anpassungen durchgeführt, z. B. durch die Verlagerung einer
Vermittlungsstelle für Tänzerinnen oder Tänzer nach Leipzig, um den Vermittlungsbereich
und die Präsenz in den neuen Bundesländern zu stärken. Als Ergebnis der
Evaluation zu den internationalen Kontakten wurden die Arbeitsbeziehungen zu
den Partnern im EURES-Netzwerk verbessert und gemeinsame
Veranstaltungen mit den Arbeitsverwaltungen in Österreich, der Schweiz, Frankreich,
Belgien und Schweden durchgeführt. Weiterhin wurde die Zusammenarbeit mit
den Jobcentern und Agenturen im Rahmen der „Geschäftsprozesse
Arbeitgeber“ und das „Profiling auf Bewerberseite“ im Rahmen des 4-Phasen-Modells
der Integrationsarbeit harmonisiert und angepasst.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/944423. Warum sind auf der Homepage der ZAV-Künstlervermittlung (
http://zav.
arbeitsagentur.de/nn_462294/kv/Navigation/Service/Kontakt.html__nnn=
true) keine Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Thüringen und
das Saarland genannt, und wer betreut arbeitsuchende Künstlerinnen und
Künstler aus diesen Bundesländern?
Die Kontaktangaben auf der Internetseite
www.zav-kuenstlervermittlung.de
orientieren sich an den Zuständigkeiten der Regionaldirektionen der
Bundesagentur für Arbeit. Künstlerinnen und Künstler aus Thüringen werden von der
ZAV-Künstlervermittlung Leipzig, Künstlerinnen und Künstler aus dem
Saarland von der Agentur Stuttgart betreut. Eine entsprechende Anpassung auf den
Internetseiten ist in Vorbereitung.
24. Plant die Bundesregierung einen Ausbau der Künstlervermittlung der BA
durch die Eröffnung weiterer Standorte?
25. Plant die Bundesregierung, die finanzielle und personelle Ausstattung der
Künstlervermittlung auszubauen oder zu kürzen?
Wenn ja, wann, und in welchem finanziellen Rahmen?
26. Plant die Bundesregierung in nächster Zeit weitere Reformen der
Aufgabenstellung und Arbeitsweise der Künstlervermittlung?
Falls ja, bitte die geplanten Reformen benennen?
Derzeit gibt es keine diesbezüglichen Planungen. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Drucksache 17/9444 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAnlage zu Frage 6
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/9444 Anlage zu Frage 9
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/9444
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 27 – Drucksache 17/9444
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ISSN 0722-8333]