Umsetzung von Ankündigungen und notwendigen Maßnahmen zur Stärkung des finanziellen Verbraucherschutzes
der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Kirsten Tackmann, Karin Binder, Alexander Süßmair, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Ankündigungen der Bundesregierung zu entscheidenden Maßnahmen, wie der Verankerung des Verbraucherschutzes in der Finanzaufsicht, warten seit Langem auf Umsetzung. Andere Ankündigungen wurden bereits gebrochen. So ist der graue Kapitalmarkt nicht der Finanzaufsicht unterstellt worden, sondern lediglich der Gewerbeaufsicht. Weitere dringende Maßnahmen, wie etwa den Schutz vor Kreditvermittlungsbetrug, rührt die Bundesregierung nicht an. Der Nachholbedarf im finanziellen Verbraucherschutz ist in Deutschland nach wie vor enorm. Noch immer würde es zum Beispiel 30 Jahre dauern, bis jeder Haushalt mindestens einmal eine unabhängige Finanzberatung von einer Verbraucherzentrale erhalten hätte.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wann und wie wird die Bundesregierung das Wahlversprechen der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, umsetzen, den finanziellen Verbraucherschutz behördlich umfassend zu verankern bzw. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Verbraucherschutzbehörde auszubauen (u. a. Handelsblatt, 2. Juli 2009 und 1. April 2010)?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung wann ergreifen, um die Finanzwächterrolle des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e. V. finanziell und rechtlich deutlich zu stärken?
Welche konkreten Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem einstimmigen Beschluss der 7. Verbraucherschutzministerkonferenz vom 16. September 2011, die Zusammenarbeit der Verbraucherverbände mit der Finanzaufsicht gesetzlich zu stärken?
Wann wird die Bundesregierung den Bundestagsbeschluss vom 3. Juli 2009 umsetzen, den massiven Ausbau des Finanzberatungsangebots der Verbraucherzentralen der Länder zu unterstützen (Bundestagsdrucksache 16/13612)?
Wann und in welcher Form wird die ebenfalls im Bundestagsbeschluss vom 3. Juli 2009 angekündigte Aufklärungskampagne der Bundesregierung starten, mit der auf die Notwendigkeit einer unabhängigen Finanzberatung hingewiesen werden soll?
Was wird die Bundesregierung national und europäisch tun, damit Finanzprodukte nicht länger ungehindert auf den Markt kommen, sondern vor ihrer Zulassung präventiv durch einen Finanz-TÜV geprüft werden?
Wie will die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass zahlreiche Angebote der Geldanlage wie zum Beispiel Schrottimmobilien nicht im Gesetz zur Regelung des Grauen Kapitalmarktes (Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts, Bundestagsdrucksache 17/6051) erfasst sind, ihre im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP getroffene Ankündigung umsetzen, einen angemessenen Anlegerschutz für jedes Finanzprodukt zu gewährleisten?
Welchen konkreten Zeitplan hat die Bundesregierung, um die unabhängige Honorarberatung in der verbleibenden Zeit dieser Wahlperiode zu stärken?
Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesministerin Ilse Aigner in der verbleibenden Wahlperiode noch angehen und umzusetzen, um den finanziellen Verbraucherschutz zu verbessern?