Umgang der Bundeswehr mit den gesundheitlichen Folgen der Verwendung von radioaktiver Leuchtfarbe
der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Andrej Hunko, Harald Koch, Stefan Liebich, Kathrin Vogler, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit Jahrzehnten führen viele ehemalige Angehörige der Bundeswehr- und der Nationalen Volksarmee (NVA) einen engagierten, aber erfolglosen Kampf um Anerkennung und Entschädigung für ihre unwissentlich durch Radarstrahlen erworbenen Krankheiten. Und das, obwohl im Jahr 2001 sowohl die vom Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) eingesetzte „Arbeitsgruppe Radar“ als auch die 2003 auf Initiative des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages eingesetzte „Radarkommission“ festgestellt haben, dass das Bundeswehr- und NVA-Personal in verschiedener Weise gesundheitlichen Risiken aufgrund von radioaktiver Strahlung ausgesetzt war.
Trotz vieler Bekundungen der Bundesregierung, den Betroffenen zeitnahe und umfassende Hilfe zuteil werden zu lassen, hat sich bis heute so gut wie nichts getan. Von den etwa 3 850 Antragstellern wurde nur ein Bruchteil als Geschädigte anerkannt. Der Bund zur Unterstützung Radargeschädigter e. V. (BzUR) und die Interessensvertretung NVA-Radar haben wiederholt darauf hingewiesen, welche Hindernisse den Antragstellern seitens des BMVg in den Weg gelegt werden, sei es bei der Beschaffung der technischen Unterlagen oder dadurch, dass selbst bei positiven Gerichtsurteilen das BMVg in der Regel Widerspruch einlegt und damit das Verfahren in die Länge zieht. Auch die Einrichtung einer Stiftung zur Unterstützung der Radargeschädigten wurde vom BMVg wiederholt abgelehnt. Erst nachdem der Deutsche Bundestag im November 2011 das BMVg zur erneuten Prüfung aufgefordert hatte, scheint sich nun langsam etwas zu bewegen. Allerdings wurde die Öffentlichkeit bislang nicht über den Zuschnitt, die Arbeitsweise oder den Arbeitsbeginn der geplanten Stiftung informiert.
Bislang wurden die strahlenbedingten Gefährdungspotentiale für Soldaten aufgrund der Untersuchungsergebnisse der „Arbeitsgruppe Radar“ und der „Radarkommission“ festgelegt. Grundlage dafür bildeten die von der Bundeswehr bereit gestellten Unterlagen. Inzwischen gibt es jedoch neue Hinweise darauf, dass auch andere Risikoquellen ähnliche gesundheitliche Schädigungen hervorrufen können wie die Strahlung von Radargeräten. In der Schachtanlage Asse wurden beispielsweise Fässer mit Armaturen aus Cockpits sowie Schalter gefunden, die mit Leuchtfarbe Ra-226 bestrichen waren und eine hohe Strahlung aufwiesen. Da Ra-226 in vielen Waffensystemen der Bundeswehr verwendet wurde, um die Orientierung bei Dunkelheit zu erleichtern, wäre damit ein weitaus größerer Personenkreis als der der Radartechniker einer schädlichen Strahlung ausgesetzt gewesen. Obwohl diese Farbe seit 1980 aufgrund der Strahlenschutzverordnung in der Bundeswehr verboten ist, wurde das Verbot anscheinend nicht vollständig umgesetzt. Darüber hinaus hat Bernd Franke, ein Mitglied der „Radarkommission“, gegenüber dem Fernsehmagazin „FAKT“ (28. Februar 2012, www.mdr.de/fakt/bundeswehr174.html), bezweifelt, dass der Kommission alle verfügbaren Unterlagen zur Bewertung der Strahlung der Leuchtfarbe Ra-226 von der Bundeswehr vorgelegt worden sind. Insbesondere der Allgemeine Umdruck 76, der alle radioaktiven Substanzen, einige Bauteile sowie deren Strahlungswerte enthält, soll nicht vorgelegen haben. Das wurde auch vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) bestätigt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen44
In und auf welchen Gegenständen wurde in der Bundeswehr Ra-226 verwendet?
In welchem Zeitraum wurden radioaktive Leuchtfarben in der Bundeswehr verwendet?
Ist durch die Bundeswehr zum Ausbessern abgenutzter Leuchtfarbe auf Gegenständen (z. B. Zifferblätter, Bedienelementen) Leuchtfarbe
a) aus Beständen von ausländischen Verbündeten übernommen worden, und wenn ja, von welchen in welcher Menge,
b) von Unternehmen beschafft worden, und wenn ja, in welcher Menge?
Wann wurde mit der Aussortierung und Einlagerung der Ra-226-Leuchtfarben begonnen, und welcher Zeitraum wurde für die komplette Aussonderung der Leuchtfarbe festgelegt?
Wie viel radioaktives Material mit Ra-226-Leuchtfarbe wurde bis heute ausgesondert (bitte aufgeschlüsselt nach Menge pro Jahr)?
Welche Dienststelle war für die Umsetzung des Verbots radioaktiver Leuchtfarbe in der Bundeswehr verantwortlich, und wie und durch wen wurde die Umsetzung kontrolliert?
War die Weiterverwendung von radioaktiver Leuchtfarbe durch die Bundeswehr nach dem deutschlandweiten Verbot 1980 unrechtmäßig, und wenn ja, wie wurden die Verstöße gegen das Verbot geahndet?
Wie und wo wurden die ausgesonderten Gegenstände entsorgt?
Wie viele Fässer mit radioaktivem Material aus Bundeswehrbeständen wurden in der Schachtanlage Asse eingelagert, und wie viele dieser Fässer enthalten mit Ra-226 verstrahltes Material (bitte jeweils mit Angabe über den konkreten Inhalt der mit Ra-226 verstrahlten Fässer)?
Trifft es zu, dass alle mit Ra-226 belasteten Fässer an der Außenseite immer denselben Dosiswert von 50µSv/h aufweisen?
Wenn ja, wie erklärt sich die Bundesregierung diesen Umstand, da in diesem Fall immer ein gleiches Material mit der gleichen Aktivität in den Fässern vorhanden sein müsste?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die tatsächliche Dosis im Inneren des Fasses unter Wegfall der vorgeschriebenen Abschirmung?
Wo befinden sich die nach der Strahlenschutzverordnung vorgeschriebenen Messprotokolle für das eingelagerte Material?
War eine Lagerung von verstrahlten Bundeswehrabfällen in dieser Form außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Bundeswehr nach welcher damaligen Vorschriftenlage erlaubt, und wenn nicht, wer hat damals die Anordnung für die Lagerung in Asse gegeben?
Gab es Ausnahmeregelungen für die Weiterverwendung von radioaktiver Leuchtfarbe, insbesondere von Ra-226, und wenn ja, welche?
Wurde das Personal der Bundeswehr über die Gesundheitsrisiken informiert (und wenn ja, wie und in welchem Umfang)?
Befindet sich Ra-226-Leuchtfarbe auch heute noch auf im Gebrauch befindlichen Gegenständen der Bundeswehr?
Wenn ja, auf welchen und in welcher Menge?
Trifft es zu, dass radioaktive Leuchtfarbe auch heute noch auf Teilen nachzuweisen ist, die eigentlich auf nichtstrahlende Leuchtfarbe umgerüstet worden sein sollen, und wenn ja, welche Erklärung gibt es dafür, und wer ist dafür verantwortlich?
Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, auch diese Restbestände auszusondern, und welche Anstrengungen werden bis wann diesbezüglich unternommen?
Hat das BMVg der „Radarkommission“ den Allgemeinen Umdruck 76 (AU 76) zur Verfügung gestellt, und wenn ja, wann, und auf wessen Initiative?
Wenn nicht, warum nicht?
Kann die Bundesregierung die Aussage eines Vertreters des Bundesamtes für Strahlenschutz und die eines Angehörigen der „Radarkommission“ gegenüber „FAKT“ bestätigen (www.mdr.de/fakt/strahlen100.html), dass das Dokument AU 76 nicht der „Radarkommission“ zur Verfügung gestellt worden ist?
Wie wurde und wird das Bundeswehrpersonal über die möglichen gesundheitlichen Gefahren im Umgang mit radioaktiver Leuchtfarbe informiert?
Welche Untersuchungen und Gutachten über die gesundheitlichen Gefahren im Umgang mit radioaktiver Leuchtfarbe wurden von der Bundeswehr in Auftrag gegeben und jeweils mit welchem Ergebnis?
Von welchem Strahlungsdurchschnittswert für mit radioaktiver Leuchtfarbe bedeckten Schaltern, Instrumenten und anderen Bauteilen ging die Bundesregierung 2001 und heute jeweils aus?
Welches in dem AU 76 aufgeführte Bauteil weist den höchsten Strahlenwert auf, und von welchen gesundheitlichen Gefahren durch ein solches Bauteil geht die Bundesregierung aus?
Plant die Bundesregierung, auf Grundlage neuer Erkenntnisse aus dem AU 76, die Dosisberechnungen der radioaktiven Leuchtfarben durch Mitglieder der „Radarkommission“ oder anderen Experten außerhalb der Bundeswehr neu zu berechnen?
Trifft es zu, dass in den Anerkennungsverfahren überwiegend Messergebnisse von der Bundeswehr angeführt werden, die auf Messungen aus der neueren Zeit beruhen, die mit den realen Arbeitsbedingungen der vor über 30 Jahren verstrahlten Angehörigen der NVA und Bundeswehr nichts zu tun haben?
Ist eine Fortschreibung des Radarberichtes nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen bzw. eine Wiedereinsetzung der „Radarkommission“ geplant, und wenn nicht, warum nicht?
Ist die Einrichtung eines unabhängigen Expertengremiums geplant, welches sich nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen damit beschäftigt, welche Krankheitsbilder auf Strahlenexposition mittels radioaktiver Leuchtfarbe zurückgehen können und bei Entschädigungsfragen oder Streitfällen beratend unterstützt, und wenn nicht, warum nicht?
Plant die Bundesregierung bzw. das BMVg, die abgelehnten Anträge aufgrund neuer Erkenntnisse bzw. neuer Berechnungswerte einer neuen Bewertung zu unterziehen, und wenn nicht, warum nicht?
Wie viele Anträge auf Entschädigung von ehemaligen Soldaten aufgrund von gesundheitlichen Folgen durch den Kontakt mit radioaktiver Leuchtfarbe wurden bislang gestellt, und wie viele davon wurden anerkannt?
Wie viele solcher Fälle sind noch anhängig?
Wie viele Anträge wurden zurückgezogen, und aus welchen Gründen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die rechtlichen Hürden bei den Anerkennungsverfahren in der Strahlenproblematik für ehemalige Angehörige der NVA aus Gründen der Gleichbehandlung mit Bundeswehrangehörigen zu vermindern?
Wie soll sichergestellt werden, dass radargeschädigte ehemalige Angehörige der Bundeswehr und der NVA in Entschädigungsfragen gleich behandelt werden?
Welchen Stand haben die Überlegungen und Planungen der Bundesregierung zur Einrichtung einer Stiftung zu Gunsten der Radaropfer?
Bis wann ist mit einer Entscheidung der Bundesregierung zu rechnen?
Mit wie viel Kapital soll die Stiftung ausgestattet werden, und wie viel Geld würde dann pro Jahr für die Entschädigung von Strahlenopfern aus der Bundeswehr zur Verfügung stehen?
Wie und in welchem finanziellen Umfang werden sich die Gerätehersteller finanziell am Kapital der Stiftung beteiligen?
Soll die Stiftung auch für Entschädigungsforderungen der gesundheitlich geschädigten Kinder von verstrahlten Soldaten zuständig sein?
Soll die Stiftung auch für andere geschädigte Personengruppen, wie z. B. an Posttraumatischer Belastungsstörung erkrankten Soldatinnen und Soldaten, zuständig sein?
Wie viel Stiftungspersonal wird notwendig sein, um eine schnelle Bearbeitung der Entschädigungsforderungen zu gewährleisten?
Welche Maßnahmen hat das BMVg in den letzten fünf Jahren veranlasst, um den Betroffenen einen leichteren Zugang zu den für ihr Verfahren notwendigen Unterlagen zu gewähren?
In wie vielen Fällen hat das BMVg darauf verzichtet, Widerspruch gegen ein Gerichtsurteil zugunsten der strahlengeschädigten Soldatinnen und Soldaten und ihrer Angehörigen einzulegen?