Getöteter deutscher Staatsbürger bei einem US-Drohnenangriff in Pakistan im Oktober 2010
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Annette Groth, Andrej Hunko, Niema Movassat, Paul Schäfer (Köln), Frank Tempel, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Bei einem US-Raketenangriff auf ein Gebäude im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet in der Nähe der Stadt Mir Ali wurden am Abend des 4. Oktober 2010 auf pakistanischem Territorium mindestens der deutsche Staatsbürger B. E. aus Wuppertal, ein Iraner aus Hamburg und drei Pakistaner getötet. In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/3786 erklärte die Bundesregierung am 15. November 2010 „Über Anzahl und Identität der bei dem angeblichen Raketenangriff am 4. Oktober 2010 angeblich getöteten Personen liegen der Bundesregierung bislang keine offiziell bestätigten Informationen vor“. Doch nach Informationen des Magazins „stern“, dem offenbar bislang ungekannte Dokumente der Sicherheitsbehörden vorliegen, wusste das Bundeskriminalamt (BKA) bereits am Tag nach dem Angriff aufgrund abgehörter Telefonate, wer die beiden Toten aus Deutschland waren und dass außer ihnen noch drei Einheimische umgekommen waren.
Nach Informationen des „stern“ verfügte das BKA zudem aufgrund eines abgehörten Telefonats aus Pakistan vom 7. September 2010 über Informationen, wonach B. E. als Selbstmordattentäter ein Attentat mit „80 bis 90 Toten“ begehen solle. Das BKA sah darin am 14. September 2010 Indizien für einen „tatsächlichen Tatplan“ (www.stern.de/investigativ/projekte/terrorismus/us-drohnenopferdeutschtuerke-war-fuer-terroranschlag-eingeplant-1806189.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Inwieweit verfügt die Bundesregierung heute über offiziell bestätigte Informationen über die bei einem Raketenangriff am 4. Oktober 2010 in Pakistan getöteten Personen?
Trifft der Bericht des „stern“ zu, wonach das BKA bereits am Tag nach dem Drohnenangriff über die Identität der aus Deutschland stammenden Getöteten informiert war?
Wenn ja, warum wurden diese Informationen in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/3786 von der Bundesregierung verschwiegen?
Wenn nein, wann, und auf welche Weise hat die Bundesregierung Kenntnis über die Identität der aus Deutschland stammenden Getöteten erhalten?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl und Identität der bei dem Raketenangriff am Abend des 4. Oktober 2010 getöteten Personen?
Wie viele Personen wurden insgesamt bei dem Angriff getötet?
Inwieweit wurde die Identität aller bei dem Angriff getöteten Personen festgestellt?
Wie viele der getöteten Personen hatten die deutsche Staatsbürgerschaft?
Wie viele Personen anderer Staatsbürgerschaft, die zuvor ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hatten, wurden dabei getötet, und über welche Aufenthaltstitel verfügten diese?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über weitere zum Zeitpunkt des Raketenangriffs in dem Haus oder seiner nächsten Umgebung aufhältigen deutschen Staatsbürger bzw. Personen, die zuvor ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hatten?
Welche politischen und diplomatischen Schritte hat die Bundesregierung nach dem 4. Oktober 2010 bis heute im Einzelnen unternommen, um Kenntnisse über den Raketenangriff, die Opfer und die Verantwortlichen zu erlangen?
Waren bundesdeutsche Behörden an der Spurensuche vor Ort und der Obduktion der Leichen beteiligt?
Wenn ja, welche Behörde, und mit welchem Untersuchungsergebnis?
Wenn nein, inwieweit gab es von deutscher Seite ein entsprechendes Ansinnen, warum, und durch wen wurde dies negativ beschieden?
Welche politischen Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/8088 genannten Sachverhalt, wonach die US-Behörden bis dahin deutschen Bitten um Aufklärung der präzisen Faktenlage nicht nachkamen?
Inwieweit haben sich pakistanische Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem 4. Oktober 2010 um eine Aufklärung des Raketenangriffs und der Identität der Opfer bemüht?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Beteiligung von B. E. und des mit ihm zusammen getöteten aus Deutschland stammenden Iraners sowie mutmaßlicher weiterer in dem bombardierten Haus oder dessen nächster Umgebung aufhältiger Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltsstatus in Deutschland an Aktivitäten bewaffneter islamischer Gruppen in Afghanistan oder Pakistan?
Inwieweit und seit wann standen die aus Deutschland stammenden getöteten Personen vor ihrer Abreise nach Pakistan unter Beobachtung deutscher Sicherheitsbehörden?
Inwieweit und seit wann war die Bundesregierung darüber informiert, ob sich die aus Deutschland stammenden getöteten Personen in den Kreisen bewaffneter islamischer Gruppen im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet aufhielten, und woher stammen diese Informationen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Beteiligung der getöteten Personen an Anschlägen oder sonstigen bewaffneten Aktionen in Afghanistan oder Pakistan, woher, und von wann stammen diese Erkenntnisse?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Anschlagsplanungen der getöteten Personen in Europa, woher, und von wann stammen diese Erkenntnisse?
Inwieweit war die Bundesregierung vor dem 4. Oktober 2010 über eine mögliche Tötung deutscher Staatsbürger oder aus Deutschland stammender Personen durch einen US-Angriff in Pakistan informiert?
Durch US-Behörden?
Durch andere Quellen, wie ihre eigenen Nachrichtendienste?
Inwieweit verfügt die Bundesregierung über Hinweise, dass bei anderen Drohnenangriffen außer am 4. Oktober 2010 im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet deutsche Staatsbürger oder Personen mit einem rechtmäßigen Aufenthaltsstatus in Deutschland getötet wurden (gegebenenfalls Ort, Zeitpunkt, Identität der Getöteten und Todesumstände angeben)?
Hat die Bundesregierung inzwischen in Kenntnis gebracht, welche US-Dienststelle den Raketenangriff vom 4. Oktober 2010 befohlen hatte, bzw. welche militärischen und geheimdienstlichen Stellen an der Vorbereitung des Angriffs beteiligt waren?
Wenn ja, um welche Stellen handelt es sich?
Wenn nein, was hat die Bundesregierung unternommen, um an solche Erkenntnisse zu gelangen?
Wenn nein, warum konnten solche Erkenntnisse bislang nicht erbracht werden?
Wurde von der Generalbundesanwaltschaft ein Strafverfahren wegen der Tötung des deutschen Staatsbürgers B. E. eingeleitet?
Wenn ja, wann, und mit welchem Verfahrensstand?
Wenn nein, warum nicht?
Bei welchen Gelegenheiten und mit welcher Intention und welchem Ergebnis hat die Bundesregierung die Tötung von B. E. gegenüber US-Behörden und US-Regierungsstellen thematisiert?
Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer aktuellen Kenntnisse über die Tötung von B. E. das Mittel gezielter Tötung mutmaßlicher Anhänger bewaffneter islamischer Gruppen durch die USA in Pakistan?
Wie bewertet die Bundesregierung ausgehend vor dem Hintergrund ihrer aktuellen Kenntnisse über die Tötung von B. E. und damit eines deutschen Staatsbürgers durch die USA auf pakistanischem Territorium aus völkerrechtlicher Sicht?
Welche politischen und diplomatischen Konsequenzen ergeben sich aus diesem Vorgang und seiner Bewertung?
Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, dass sich zukünftig eine gezielte Tötung deutscher Staatsbürger durch einen US-Geheimdienst nicht wiederholt?
Inwieweit haben deutsche Stellen nach heutiger Kenntnislage im Vorfeld des Drohnenangriffs Informationen über die aus Deutschland stammenden Islamisten in Nordwasiristan – oder auch über andere verdächtige Deutsche in der Region – an US-amerikanische Behörden, an andere staatliche Stellen oder in den Strukturen der NATO weitergegeben?
Inwieweit kann die Bundesregierung weiterhin ausschließen, dass die Tötung von B. E. aufgrund von Informationen erfolgte, die deutsche Sicherheitsbehörden an die US-amerikanischen Behörden, an andere staatliche Stellen oder in den Strukturen der NATO weitergegeben haben?