Auswirkungen durch den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Besteuerung von Sportwetten (Bundestagsdrucksache 17/8494)
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Frank Tempel, Eva Bulling-Schröter, Harald Koch, Katrin Kunert, Ralph Lenkert, Richard Pitterle, Sabine Stüber, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mit dem „Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über das Glücksspielwesen“ in Deutschland (Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag) einhergehend sollen nun auch alle Sportwetten der Besteuerung unterzogen werden. Denn bisher unterliegen Sportwetten ausländischer Wettanbieter nicht der Besteuerung. Im Rahmen einer Experimentierklausel soll die Erteilung einer begrenzten Anzahl von Konzessionen (20), die in- sowie ausländischen Wettanbietern erteilt werden können, erprobt werden. Hauptziel dieses Gesetzentwurfes ist die Austrocknung des illegalen Wettmarktes. Dazu sollen nun statt wie bisher ODDSET-Wetten (das sind Sportwetten zu festen Gewinnquoten, soll mit der neuen Regelung entfallen) alle Sportwetten in- wie ausländischer Wettanbieter erfasst und einer Besteuerung unterzogen werden. Hier ist es ohne Bedeutung, ob die Sportwette ortsgebunden ist oder durch ein anderes Medium, z. B. Internet, erfolgt. Die Länder erhoffen sich daraus die Austrocknung des illegalen Wettbereichs. Ob das allerdings gelingt, kann nicht abgeschätzt werden. Die Sportwetten sollen in § 17 Absatz 2 des Rennwett- und Lotteriegesetzes – RennwLottG (Steuerpflicht) geregelt und mit 5 Prozent auf den Nennwert des Spieleinsatzes besteuert werden. Begründet wird dieser niedrige Steuersatz mit international üblichen Ausschüttungsquoten (Wettbewerbsfähigkeit) sowie dem Gemeinwohlinteresse, den illegalen Wettmarkt auszutrocknen und illegale Anbieter in den legalen Markt zu überführen (Absorption des Schwarzmarktes). Der Steuer sollen natürliche Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes haben, unterliegen. Bei nicht natürlichen Personen gilt bei Abschluss des Wettvertrages seine Geschäftsleitung oder sein Sitz im Geltungsbereich. Hat ein Veranstalter seinen Sitz nicht im Geltungsbereich dieses Gesetzes, so muss ein steuerlicher Beauftragter benannt werden (Änderung § 19 RennwLottG), und es sind vom Veranstalter der Sportwette zahlreiche Aufzeichnungen zu tätigen. Auch wird der Steuersatz für Totalisatorwetten (Änderung § 10 Absatz 1 RennwLottG) und Buchmacher (Änderung § 11 Absatz 1 RennwLottG) von 16,66 auf 5 Prozent gesenkt. Bei vielen dieser Punkte gibt es jedoch noch erheblichen Klärungsbedarf. So äußern sich Wissenschaftler und Experten oft unterschiedlich, wenn es zum Beispiel um die „richtige“ Steuersatzhöhe und Bemessungsgrundlage geht. Auch sind hinsichtlich der Prävention einige Fragen offen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen43
Welche illegalen und legalen Glücksspiele sind der Bundesregierung bekannt, und welche werden durch den vorliegenden Gesetzentwurf zur Besteuerung von Sportwetten erfasst bzw. nicht erfasst, vor dem Hintergrund des Versuches einer systematischen Abgrenzung zwischen dem illegalen und legalen Bereich (bitte mit Auflistung nach Glücksspielarten, und im Falle der legalen Arten der entsprechenden Rechtsnorm)?
Welche der in Frage 1 genannten Glücksspiele sind nach Ansicht der Bundesregierung sowie renommierter Expertinnen und Experten hinsichtlich der Suchtgefahr besonders gefährlich, und von welchen Spielkriterien bzw. -variablen ist diese abhängig (bitte mit tabellarischer Auflistung nach Suchtpotenzial unter Nennung der jeweiligen Kriterien und Variablen)?
Wie ist der jeweilige Anteil der in Frage 1 genannten legalen Glücksspielarten am Glücksspielmarkt, und welche Umsätze werden in den jeweiligen Bereichen erzielt (bitte mit tabellarischer Auflistung sowie den Anteilsänderungen der letzten zehn Jahre)?
Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um durch diesen Gesetzentwurf nicht erfasste Glücksspiele einer Besteuerung und damit der staatlichen Kontrolle zu unterziehen (bitte mit Begründung)?
Was hält die Bundesregierung von der Erstellung einer sogenannten schwarzen Liste, in der illegale Glücksspielanbieter gelistet werden könnten (bitte mit Begründung)?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Bereiche Onlinepoker und Casino zu regeln, die zwar laut Glücksspieländerungsstaatsvertrag verboten sein sollen, jedoch einen großen Schwarzmarktanteil ausmachen (bitte mit Begründung)?
Wie wird der Bereich der Glücksspielautomaten geregelt, und sieht die Bundesregierung hier weiteren Regelungsbedarf durch Bund und Länder, vor dem Hintergrund der stetigen Zunahme des Automatenglücksspiels und der zahlreichen Eröffnungen von Spielcasinos (bitte mit Begründung)?
Wie bewertet die Bundesregierung den vorliegenden Gesetzentwurf hinsichtlich der Zielerreichung, dem Spielen von Glücksspielen vorzubeugen (bitte mit Begründung)?
Welche Präventionsmaßnahmen zur Vorbeugung von Glücksspiel existieren auf Bundes- sowie Landesebene, und welche zusätzlichen Maßnahmen plant die Bundesregierung zusätzlich zu dem vorliegenden Gesetzentwurf, um dem Spielen von Glücksspielen vorzubeugen (bitte mit Begründung)?
Überlegt die Bundesregierung eine Ergänzung des Gesetzentwurfs dahingehend, dass verpflichtend ein Teil der Steuereinnahmen aus Sportwetten für Präventionsmaßnahmen bzw. für die Förderung des Breitensports verwendet werden soll, wenn ja, wie groß sollte der Anteil sein, und in welcher gesetzlichen Norm müsste eine derartige Regelung getroffen werden (bitte mit Begründung)?
Welches sind die grundlegenden Kriterien bzw. Variablen, die auf die Gestaltung von Glücksspiel und insbesondere Sportwetten, diesbezüglich auch auf die Anreizwirkung der Spielenden sowie die Geschäftsmodelle der Glücksspielbetreiber Einfluss haben, und durch Bundes- bzw. Landesgesetzgeber beeinflusst werden können, und wie wirken diese Variablen bzw. Kriterien (bitte mit tabellarischer Auflistung nach Bund und Land unter Nennung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen sowie mit Erläuterungen)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, bei der Wahl der Bemessungsgrundlage – derzeit ist es der Wetteinsatz – zum Rohertrag zu wechseln, und wenn ja, welche Gründe führt sie an (bitte mit Begründung)?
Welche Glücksspielarten können bei der Besteuerung durch die Wahl der Bemessungsgrundlage Wetteinsatz erfasst bzw. nicht erfasst werden, und welchen Einfluss hätte diese Bemessungsgrundlage für die Absorption des Schwarzmarktes?
Welche Glücksspielarten können bei der Besteuerung durch die Wahl der Bemessungsgrundlage Rohertrag erfasst bzw. nicht erfasst werden, und welchen Einfluss hätte diese Bemessungsgrundlage für die Absorption des Schwarzmarktes?
In welchen europäischen Ländern wird bei der Besteuerung von Sportwetten der Wetteinsatz bzw. der Rohertrag gewählt, und welche Steuersatzhöhe fällt dann jeweils an?
Wie groß ist laut Ansicht der Bundesregierung der Schwarzmarktanteil im Glücksspielmarkt, insbesondere auch im Bereich der Sportwetten, und welche Steuerausfälle wurden dadurch in den letzten zehn Jahren verursacht (bitte mit Begründung sowie Auflistung der geschätzten Steuerausfälle je Jahr)?
Sieht die Bundesregierung eine Verbindung zwischen dem seit Jahren sinkenden Steueraufkommen durch die Besteuerung von Sportwetten nach § 17 Absatz 1 RennwLottG und dem zunehmenden Schwarzmarktanteil?
Welche Erkenntnisse führen die Bundesregierung zu der Annahme, dass durch die geplante Besteuerung von Sportwetten mit einem Steuersatz in Höhe von 5 Prozent illegale Wettanbieter in den legalen Markt überführt werden, bzw. wie hoch schätzt die Bundesregierung selbst die Absorption des Schwarzmarktes durch das geplante Gesetz (bitte mit Begründung)?
Welche Berechnungen bzw. Schätzungen liegen der Wahl des Steuersatzes in Höhe von 5 Prozent für Sportwetten zugrunde (bitte mit Begründung sowie Erläuterungen der Berechnungen bzw. Schätzungen)?
Ist die im vorliegenden Gesetzentwurf enthaltene beihilferechtliche Problematik der Totalisatorsteuerrückvergütung mit der EU geklärt, wenn ja, zu welchem Ergebnis ist man gekommen, bzw. wenn keine Einigung erfolgt ist, wann rechnet die Bundesregierung mit einem Ergebnis (bitte mit Begründung sowie Angabe des Zeitplanes für weitere Beratungen)?
Welche Bedeutung hat nach Ansicht der Bundesregierung die derzeit noch bestehende Regelung zur Totalisatorsteuerrückvergütung für die Finanzierung der Vereine hinsichtlich der Pferdezucht (bitte mit Begründung)?
Sieht die Bundesregierung im Falle der geplanten Besteuerung von Sportwetten und der Änderungen bei Pferdewetten eine Ungleichbehandlung und damit verfassungsrechtliche Probleme sowie für Pferderennvereine einen Nachteil (bitte mit Begründung)?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Steuermindereinnahmen durch die Absenkung des Steuersatzes bei den Totalisatoren von 16,66 Prozent auf 5 Prozent (Änderung § 10 Absatz 1 RennwLottG), und sieht sie dahingehend die deutsche Pferdezucht in Gefahr (bitte mit Begründung)?
Welche finanziellen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für Pferdezuchtvereine bei Wegfall der bisher bestandsgeschützten Beihilfe der Totalisatorsteuerrückvergütung, und sieht die Bundesregierung im Falle eines solchen Szenarios das Aus für Pferderennvereine (bitte mit Begründung)?
Welche Maßnahmen diskutiert die Bundesregierung im Falle des kompletten Wegfalles der Totalisatorsteuerrückvergütung, um die Finanzierung der Pferdezucht in Deutschland sicherzustellen, sofern diese durch die Änderungen im Gesetz tatsächlich in Gefahr sein könnte (bitte mit Begründung)?
Wie hoch und in welchem Umfang schätzt die Bundesregierung mit diesem Gesetzentwurf die Gefahr einer Doppelbesteuerung, und sieht sie angesichts dessen die Notwendigkeit der Überarbeitung der Doppelbesteuerungsabkommen, wenn ja welche Abkommen betrifft das, und welche Änderungen müssten in den Abkommen in welchem Abschnitt erfolgen (bitte mit Nennung der Abkommen sowie entsprechend vorzunehmenden Änderungen)?
Welche Steuermehr- bzw. Steuermindereinnahmen erwartet die Bundesregierung durch die geplante Änderung von § 17 RennwLottG, alle Sportwetten mit einem Steuersatz in Höhe von 5 Prozent zu besteuern, vor dem Hintergrund verschiedener Szenarien der Absorption des Schwarzmarktes (bitte mit Begründung sowie Erläuterung der Schätzungen der verschiedenen Szenarien)?
Welche Steuersatzhöhe müsste beim Wechsel der Bemessungsgrundlage bis hin zum Rohertrag gewählt werden, um das gleiche Steueraufkommen, wie bei der jetzt im Gesetzentwurf getroffenen Wahl von Bemessungsgrundlage und Steuersatzhöhe, zu erzielen (bitte mit Erläuterungen der Berechnungen bzw. Schätzungen)?
Stimmt die Bundesregierung zu, dass die Bemessungsgrundlage Wetteinsatz beibehalten werden und der Steuersatz erhöht werden könnte, angesichts der im Gesetzentwurf getroffenen Regelungen zum Steuervollzug durch einen steuerlichen Beauftragten sowie einer Vielzahl von Aufzeichnungspflichten (bitte mit Begründung)?
Wenn die Bundesregierung der zu Frage 29 getätigten Aussage zustimmt, welche Steuersatzhöhe wäre bei der Besteuerung von Sportwetten und der Bemessungsgrundlage Wetteinsatz möglich, sodass trotzdem eine Absorption des Schwarzmarktes in Höhe von 50/60/70/80 und 90 Prozent erreicht werden könnte (bitte mit Begründung sowie Erläuterung der Berechnungen bzw. Schätzungen)?
Falls die Bemessungsgrundlage Rohertrag gewählt werden soll, strebt die Bundesregierung dann gleichzeitig gesetzliche Regelungen zur Begrenzung der Ausschüttungsquoten an, um die von Expertinnen und Experten angesprochene Suchtgefahr durch hohe Ausschüttungsquoten zu reduzieren (bitte mit Begründung)?
Teilt die Bundesregierung die Kritik einiger Expertinnen und Experten, die anführen, dass die gewählte Bemessungsgrundlage gegen das im Gesetz avisierte Lenkungsziel verstoßen würde und daher der Rohertrag als Bemessungsgrundlage gewählt werden sollte (bitte mit Begründung)?
Mit welcher Absorption des illegalen Wettmarktes rechnet die Bundesregierung im vorliegenden Gesetzentwurf, bzw. welche Absorption erwartet die Bundesregierung, wenn statt des Wetteinsatzes der Rohertrag und ein dem angepasster Steuersatz für Sportwetten gewählt würde (bitte mit Begründung)?
Welche Steuersatzhöhe müsste bei der Bemessungsgrundlage Wetteinsatz gewählt werden, wenn eine Absorption des Schwarzmarktes in Höhe von 50/60/70/80 und 90 Prozent erreicht werden soll (bitte mit Berechnungen und Erläuterungen)?
Welche Steuersatzhöhe müsste bei der Bemessungsgrundlage Rohertrag gewählt werden, wenn eine Absorption des Schwarzmarktes in Höhe von 50/60/70/80 und 90 Prozent erreicht werden soll (bitte mit Berechnungen und Erläuterungen)?
Mit welchen Steuermindereinnahmen rechnet die Bundesregierung durch die im vorliegenden Gesetzentwurf geplante Absenkung der Totalisatorsteuer von 16,66 Prozent auf 5 Prozent (Änderung von § 10 Absatz 1 RennwLottG) für die kommenden Jahre?
Welche Gründe werden angeführt, um Sportwetten und Lotterien unterschiedlich zu besteuern, und sieht die Bundesregierung hier Probleme mit geltendem EU-Recht (bitte mit Begründung)?
Welche Berechnungen bzw. Schätzungen liegen der Annahme der Bundesregierung zu Grunde, dass sich die Effekte der geplanten Änderung der Besteuerung ausgleichen werden (bitte mit Berechnungen und Erläuterungen)?
Wie erwartet die Bundesregierung die Regelung mit dem steuerlichen Beauftragten in der Praxis, und sieht sie eine gewisse „Konkurrenz“ zum Geldwäschebeauftragten (bitte mit Begründung)?
Welche zusätzlichen Regelungen plant die Bundesregierung im Falle, dass ein Online-Glücksspielbetreiber keinen steuerlichen Beauftragten benennt, und damit weiterhin auf dem Schwarzmarkt tätig ist (bitte mit Begründung sowie Erläuterung der zusätzlich diskutierten Maßnahmen)?
Sieht die Bundesregierung aufgrund des anderen, durch Schleswig-Holstein gewählten Besteuerungsmodells Komplikationen hinsichtlich der Vereinbarkeit unterschiedlicher Besteuerungsmodelle, und denkt die Bundesregierung darüber nach, sich dem Modell Schleswig-Holsteins anzuschließen (bitte mit Begründung)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Entschließung des EU-Parlamentes (2001/2084) zu Online-Glücksspielen insgesamt und insbesondere hinsichtlich folgender Punkte: Forderung europaweiter einheitlicher Mindeststandards für die elektronische Identifizierung, bessere Koordinierung der Länder untereinander sowie Erhebung wissenschaftlicher Studien bezüglich Umfang, Entstehung und Behandlung von Spielsucht (bitte mit Begründung)?
Wie entwickelte sich die Anzahl der Glücksspielsüchtigen in den letzten zehn Jahren, und wo sieht die Bundesregierung besonderen Handlungsbedarf (bitte mit Auflistung nach Glücksspielarten sowie nach Bundesland)?