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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Stand der Breitbandversorgung

Haushalte mit Breitbandinternetanschluss, Fördergelder und &ndash;maßnahmen von Bund und Ländern, Zeitraum für weiteren Ausbau, insbes. im ländlichen Raum, Maßnahmen zur Beschleunigung, Festnetz- und Mobilfunktechnologien, Kosten und Preise, erwartete Nachfragezuwächse<br /> (insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

23.05.2012

Aktualisiert

07.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 17/938324. 04. 2012

Stand der Breitbandversorgung

der Abgeordneten Johanna Voß, Katrin Kunert, Dr. Barbara Höll, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, Karin Binder, Werner Dreibus, Caren Lay, Michael Leutert, Kornelia Möller, Jens Petermann, Ingrid Remmers, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Sabine Stüber, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Zugang zu Breitbandinternet ist von zentraler gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Bedeutung. Auch die Bundesregierung sieht das so: Bei der Eröffnung der CeBIT im März dieses Jahres sprach die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel davon, dass „Infrastruktur das A und O [ist], um Menschen überhaupt den Zugang zu diesen technischen Entwicklungen zu ermöglichen. Gerade in Deutschland, in einem Land, in dem noch 50 Prozent der Menschen in ländlichen Regionen leben, heißt die große Aufgabe: Wie versorgen wir alle mit einer solchen Infrastruktur, damit sie am digitalen Zeitalter auch wirklich teilnehmen können?“ Der Vorsitzende der Fraktion der CDU/CSU, Volker Kauder, kritisiert, wenn man es bei der Stromanbindung auch so gemacht hätte, wie wir es im Moment mit der Internetanbindung machen, dann wären noch immer tausend Höfe im Schwarzwald nicht am Strom. Auf diesem Gebiet müsse noch dramatisch etwas getan werden (heise.de, 29. März 2012). Gleichzeitig fordert der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer einen nationalen Netzplan. Es sei nicht erkennbar, wie die Ziele der Bundesregierung erreicht werden sollen. Diese lauten, bis 2014 drei Viertel aller Haushalte und bis 2015, spätestens jedoch 2018 flächendeckend Anschlüsse mit 50 Mbit/s anzubieten (Bayern Kurier, 24. März 2012).

Bisher hat es die Bundesregierung nicht einmal geschafft, die Grundversorgung mit Breitbandinternetanschlüssen mit mindestens 1 Mbit/s sicherzustellen. Laut Deutschem Städte- und Gemeindebund e. V. gibt die Bundesregierung diese Versorgung mit insgesamt ca. 99 Prozent an. Diese Zahl verschleiert das große Gefälle zwischen Stadt und Land: Die Versorgungsquote beträgt im städtischen Bereich 99,9 Prozent, im halbstädtischen Bereich 97,2 Prozent und im ländlichen Raum lediglich 86,7 Prozent der Haushalte. Insgesamt können damit ca. 700 000 Haushalte keine zeitgemäße Breitbandanbindung nutzen. Dieses Stadt-Land-Gefälle ist umso ausgeprägter, je höhere Bandbreiten betrachtet werden. Wenn nicht bald die Grundlagen für Hochleistungsnetze gelegt werden, auf denen die zukünftigen Entwicklungen beruhen, wird Deutschland im internationalen Vergleich den Anschluss verlieren.

Für den Zustand mangelhafter Breitbandanbindung ist die Bundesregierung verantwortlich. Mit ihrer Wettbewerbsgläubigkeit unterlässt sie klare zielführende staatliche Vorgaben und versäumt somit die richtigen Weichenstellungen. So haben die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP einen Universaldienst für Breitbandinternetanschlüsse verhindert. Dabei sollte klar sein, dass man bei Infrastrukturaufgaben nicht auf den Markt warten darf.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Wie viele Haushalte hatten bzw. haben 2009, 2010, 2011 sowie aktuell Zugang zu einem Breitbandinternetanschluss von mindestens 1 Mbit/s, mindestens 6 Mbit/s, mindestens 16 Mbit/s, mindestens 50 Mbit/s und mindestens 100 Mbit/s (Angaben bitte sowohl in absoluten Zahlen als auch in Prozent und nach Jahren, Bundesländern sowie städtischem, halbstädtischem und ländlichem Raum aufteilen)?

2

Welche Fördergelder standen in welcher Höhe von 2009 bis heute für den Breitbandausbau zur Verfügung, und wie viel wurde davon abgerufen (bitte nach Jahren, den verschiedenen Förderprogrammen und Bundesländern aufteilen)?

3

Wie wird sichergestellt, dass bei Fördermaßnahmen nicht die Allgemeinheit die Kosten trägt, ohne weiter Einfluss bzw. Anteil an späteren Gewinnen zu haben?

4

Von welchem Zeitraum (in Jahren) spricht die Bundesregierung, wenn laut Breitbandstrategie bei der Versorgung, insbesondere des ländlichen Raums, mit Hochleistungsnetzen in einigen Fällen auch der Einsatz von Fördermitteln erforderlich sein kann, wenn anderenfalls eine Erschließung auf „mittlere Sicht“ nicht darstellbar ist?

5

Wie verhält sich die Bundesregierung dazu, dass sie weder das Ziel erreicht hat, bis 2010 für eine flächendeckende sogenannte Breitbandversorgung (mindestens 1 Mbit/s) zu sorgen, noch die Zusagen der Mobilfunkunternehmen mit einer Frequenzzuteilung für LTE (Long Term Evolution) im Bereich 800 MHz, die Versorgungslücken im Laufe des Jahres 2011 zu schließen, eingehalten wurden?

6

Hält die Bundesregierung die definierten stufenweisen Ausbauverpflichtungen der Mobilfunkunternehmen mit einer Frequenzzuteilung für LTE im Bereich 800 MHz von jeweils 90 Prozent für geeignet, um eine flächendeckende, also 100-prozentige, Versorgung zu erreichen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum wurde keine 100-prozentige Verpflichtung vorgegeben?

7

Mit welchen Programmen fördert die Bundesregierung den Aufbau passiver Telekommunikationsinfrastruktur?

8

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Kommunen den Ausbau passiver Zugangsnetze in zu geringem Maße vorantreiben? Wenn ja, wie will die Bundesregierung diese Aktivitäten der Kommunen erhöhen? Wenn nein, warum nicht?

9

Wie viele Kommunen im ländlichen Raum (bitte namentlich auflisten) haben seit 2009 den Aufbau von NGA-Netzen (NGA: Next Generation Access) auf eigene Kosten in die Hand genommen, und aus welchen Gründen?

10

Wie viele Haushalte werden durch das Ausschöpfen von Synergieeffekten beim Infrastrukturausbau zusätzlich rentabel erschließbar?

11

Ab welcher Gewinnmarge gelten Regionen als rentabel erschließbar?

12

Wie viel Prozent ihres Haushaltes stellen die verschiedenen Bundesländer für den Breitbandausbau zur Verfügung? Wie viele Euro sind das pro anzuschließendem Haushalt?

13

Welche Bundesländer haben ihre Fördergrundsätze für den Breitbandausbau von der Herstellung einer Grundversorgung hin zu höheren Werten angepasst?

14

Sieht die Bundesregierung die Gefahr eines weiteren Auseinanderdriftens zwischen unversorgten bzw. unterversorgten und breitbandversorgten Regionen je nach Kassenlage der Bundesländer und Kommunen?

15

Was hält die Bundesregierung von Maßnahmen entsprechend der australischen Regierung, wo zur Beschleunigung des Breitbandausbaus ein staatliches Netz aufgebaut wird, das später privatisiert werden soll?

16

Wie beurteilt die Bundesregierung, dass einige Länder wie Finnland oder die Schweiz eine Universaldienstverpflichtung für Breitbandinternetanschlüsse erfolgreich eingeführt haben, ohne dass die Befürchtungen eingetroffen sind, dass „Eigenanstrengungen in den Regionen und die Nutzung von Synergieeffekten erlahmen“ (siehe Bundestagsdrucksache 17/4654)?

17

Worin besteht für die Bundesregierung der Bedeutungsunterschied zwischen Breitbandinternetanschlüssen heute und Festnetztelefonanschlüssen insofern, dass Universaldienstverpflichtungen nur für letztere bestehen?

18

Wie viele Haushalte können über das Breitbandkabelnetz Bandbreiten von über 100 Mbit/s nutzen?

19

Werden die von den Kabelnetzbetreibern angekündigten zwei Drittel an das Breitbandkabelnetz angeschlossener Haushalte in diesem Jahr erreicht? Wenn nein, wie viele werden in diesem Jahr erschlossen, und wie wird die Bundesregierung darauf reagieren?

20

Wie viel Prozent der Haushalte wurden pro Bundesland durch die LTE-Technologie mit Breitbandinternet neu erschlossen, da es für die Erfüllung der Ausbauverpflichtung der 800-MHz-Frequenzen unerheblich ist, ob die Bevölkerung mit festen oder mobilen breitbandigen Anschlüssen versorgt wird?

21

Wie verhält sich die Bundesregierung dazu, dass die Kosten für einen Breitbandanschluss über LTE auf dem Land, die Kosten von Festnetztechnologien in der Stadt erheblich übersteigen?

22

Ist für die Bundesregierung die LTE-Technologie auf ihre Leistung bezogen ein gleichwertiger Ersatz für breitbandige Festnetztechnologien auf dem Land?

23

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Tatsache, dass Telekommunikationsunternehmen die Bedeutung von LTE für den ländlichen Raum darin sehen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher an relativ hohe Preise gewöhnt werden, dadurch deren Zahlungsbereitschaft auch für Festnetztechnologien steigt und so zusätzliche Gebiete rentabel erschlossen werden können?

24

Welche Preise bzw. Preisunterschiede für einen Breitbandinternetanschluss zwischen Stadt und Land findet die Bundesregierung akzeptabel?

25

Spricht es aus Sicht der Bundesregierung gegen den Grundsatz der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, wenn Bewohnerinnen und Bewohner des ländlichen Raums für Breitbandinternetanschlüsse erheblich höhere Kosten tragen als in der Stadt, wo Breitbandinternetanschlüsse vielfach mit dem Zugang zum Stromnetz verglichen werden und damit als Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge zu werten sind?

26

Welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung jeweils in den unterschiedlichen Festnetztechnologien für Breitbandinternet, Kabel, ADSL, Stromkabel und Glasfaser?

27

Mit welchen Nachfragezuwächsen nach Bandbreite rechnet die Bundesregierung in den kommenden Jahren (unterschieden nach Privathaushalten, kleinen und mittleren Unternehmen, Großunternehmen und Forschungseinrichtungen)?

28

Teilt die Bundesregierung die Meinung, dass mit der geringen Verbreitung von Glasfaser-Internetanschlüssen das bisherige Netz bald an seine Grenzen stößt? Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 24. April 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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