[Deutscher Bundestag Drucksache 17/9755
17. Wahlperiode 23. 05. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johanna Voß, Katrin Kunert,
Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/9383 –
Stand der Breitbandversorgung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Zugang zu Breitbandinternet ist von zentraler gesellschaftlicher und
wirtschaftlicher Bedeutung. Auch die Bundesregierung sieht das so: Bei der
Eröffnung der CeBIT im März dieses Jahres sprach die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel davon, dass „Infrastruktur das A und O [ist], um Menschen
überhaupt den Zugang zu diesen technischen Entwicklungen zu ermöglichen.
Gerade in Deutschland, in einem Land, in dem noch 50 Prozent der Menschen
in ländlichen Regionen leben, heißt die große Aufgabe: Wie versorgen wir alle
mit einer solchen Infrastruktur, damit sie am digitalen Zeitalter auch wirklich
teilnehmen können?“ Der Vorsitzende der Fraktion der CDU/CSU, Volker
Kauder, kritisiert, wenn man es bei der Stromanbindung auch so gemacht
hätte, wie wir es im Moment mit der Internetanbindung machen, dann wären
noch immer tausend Höfe im Schwarzwald nicht am Strom. Auf diesem
Gebiet müsse noch dramatisch etwas getan werden (heise.de, 29. März 2012).
Gleichzeitig fordert der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer einen
nationalen Netzplan. Es sei nicht erkennbar, wie die Ziele der Bundesregierung
erreicht werden sollen. Diese lauten, bis 2014 drei Viertel aller Haushalte und
bis 2015, spätestens jedoch 2018 flächendeckend Anschlüsse mit 50 Mbit/s
anzubieten (Bayern Kurier, 24. März 2012).
Bisher hat es die Bundesregierung nicht einmal geschafft, die
Grundversorgung mit Breitbandinternetanschlüssen mit mindestens 1 Mbit/s
sicherzustellen. Laut Deutschem Städte- und Gemeindebund e. V. gibt die
Bundesregierung diese Versorgung mit insgesamt ca. 99 Prozent an. Diese Zahl
verschleiert das große Gefälle zwischen Stadt und Land: Die Versorgungsquote beträgt
im städtischen Bereich 99,9 Prozent, im halbstädtischen Bereich 97,2 Prozent
und im ländlichen Raum lediglich 86,7 Prozent der Haushalte. Insgesamt
können damit ca. 700 000 Haushalte keine zeitgemäße Breitbandanbindung
nutzen. Dieses Stadt-Land-Gefälle ist umso ausgeprägter, je höhere Bandbreiten
betrachtet werden. Wenn nicht bald die Grundlagen für Hochleistungsnetze
gelegt werden, auf denen die zukünftigen Entwicklungen beruhen, wird
Deutschland im internationalen Vergleich den Anschluss verlieren. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom
22. Mai 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/9755 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeFür den Zustand mangelhafter Breitbandanbindung ist die Bundesregierung
verantwortlich. Mit ihrer Wettbewerbsgläubigkeit unterlässt sie klare
zielführende staatliche Vorgaben und versäumt somit die richtigen
Weichenstellungen. So haben die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP einen
Universaldienst für Breitbandinternetanschlüsse verhindert. Dabei sollte klar sein,
dass man bei Infrastrukturaufgaben nicht auf den Markt warten darf.
1. Wie viele Haushalte hatten bzw. haben 2009, 2010, 2011 sowie aktuell
Zugang zu einem Breitbandinternetanschluss von mindestens 1 Mbit/s,
mindestens 6 Mbit/s, mindestens 16 Mbit/s, mindestens 50 Mbit/s und
mindestens 100 Mbit/s (Angaben bitte sowohl in absoluten Zahlen als auch in
Prozent und nach Jahren, Bundesländern sowie städtischem,
halbstädtischem und ländlichem Raum aufteilen)?
Auf Basis des Breitbandatlasses des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Technologie (BMWi) wurden jeweils zum Ende des Jahres folgende
Versorgungswerte ermittelt:
1) Versorgungslage Ende 2011:
Breitbandversorgung über alle Technologien [in Prozent der Haushalte]
Kategorie ≥ 1 Mbit/s ≥ 6 Mbit/s ≥ 16 Mbit/s ≥ 50 Mbit/s
Deutschland 99,1 87,0 71,4 48,2
Deutschland städtisch1 99,9 95,6 88,2 69,7
Deutschland halbstädtisch 98,5 79,9 56,1 25,9
Deutschland ländlich 92,6 64,6 31,8 6,2
Baden-Württemberg 98,7 89,1 81,9 75,8
Bayern 98,5 86,7 70,3 31,7
Berlin 100,0 99,2 95,6 77,5
Brandenburg 96,3 74,1 37,5 9,1
Bremen 100,0 98,6 94,8 80,1
Hamburg 100,0 99,4 98,0 78,4
Hessen 98,6 86,1 72,5 57,8
Mecklenburg-Vorpommern 96,6 79,0 52,4 16,8
Niedersachsen 98,9 84,5 66,2 35,5
Nordrhein-Westfalen 99,5 90,5 79,6 67,8
Rheinland-Pfalz 97,9 83,3 65,5 27,2
Saarland 99,4 88,2 78,0 32,2
Sachsen 98,1 82,1 51,8 19,3
Sachsen-Anhalt 97,0 77,2 41,9 7,3
Schleswig-Holstein 98,8 84,1 66,7 41,8
Thüringen 96,7 78,9 45,6 11,7
1 Folgende Definitionen wurden in Anlehnung an DESTATIS und Eurostat herangezogen:
• Städtisch: Gemeinden mit einer Bevölkerung größer als bzw. gleich 500 Einwohner/km2 (500 EW/km2 ≤ ×)
• Halbstädtisch: Gemeinden mit einer Bevölkerung größer als bzw. gleich 100 Einwohner/km2 und kleiner 500 Einwohner/km²
(100 EW/km2 ≤ × < 500 EW/km2)
• Ländlich: Gemeinden mit einer Bevölkerung kleiner 100 Einwohner/km2 (× < 100 EW/km2)
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/97552) Versorgungslage Ende 2010:
Breitbandversorgung über alle Technologien [in Haushalten]
Kategorie ≥ 1 Mbit/s ≥ 6 Mbit/s ≥ 16 Mbit/s ≥ 50 Mbit/s
Deutschland 39 534 288 34 707 195 28 483 836 19 228 584
Deutschland städtisch 22 209 567 21 253 600 19 608 447 15 495 564
Deutschland halbstädtisch 13 239 372 10 739 349 7 540 394 3 481 216
Deutschland ländlich 3 908 222 2 726 470 1 342 132 261 674
Baden-Württemberg 4 886 407 4 411 134 4 054 678 3 752 682
Bayern 5 838 090 5 138 705 4 166 678 1 878 858
Berlin 1 956 813 1 941 158 1 870 713 1 516 530
Brandenburg 1 196 625 920 767 465 975 113 077
Bremen 356 081 351 096 337 565 285 221
Hamburg 966 766 960 966 947 431 757 945
Hessen 2 862 409 2 499 528 2 104 713 1 677 964
Mecklenburg-Vorpommern 819 854 670 481 444 724 142 583
Niedersachsen 3 796 969 3 244 124 2 541 551 1 362 916
Nordrhein-Westfalen 8 589 679 7 812 723 6 871 744 5 853 068
Rheinland-Pfalz 1 848 674 1 572 978 1 236 855 513 625
Saarland 492 348 436 872 386 350 1 59 493
Sachsen 2 145 120 1 795 253 1 132 693 422 027
Sachsen-Anhalt 1 166 224 928 170 503 761 87 767
Schleswig-Holstein 1 359 605 1 157 315 917 871 575 217
Thüringen 1 083 787 884 289 511 072 131 130
Breitbandversorgung über alle Technologien [in Prozent der Haushalte]
Kategorie ≥ 1 Mbit/s ≥ 6 Mbit/s ≥ 16 Mbit/s ≥ 50 Mbit/s
Deutschland 98,3 81,7 67,9 39,5
Deutschland städtisch 99,9 94,7 87,6 58,8
Deutschland halbstädtisch 97,2 71,8 50,1 18,9
Deutschland ländlich 86,7 45,2 20,5 3,3
Baden-Württemberg 98,0 86,6 80,2 75,7
Bayern 97,0 77,8 62,8 22,5
Berlin 100,0 98,5 95,1 77,1
Brandenburg 92,8 65,4 34,0 9,4
Bremen 99,9 97,8 94,5 66,0
Hamburg 100,0 98,9 97,3 74,5
Hessen 98,2 83,6 70,7 53,6
Mecklenburg-Vorpommern 93,4 67,1 40,2 1,9
Niedersachsen 97,7 77,3 59,9 15,3
Nordrhein-Westfalen 99,2 88,7 78,3 57,9
Rheinland-Pfalz 96,9 76,2 61,8 6,8
Saarland 98,6 85,1 75,1 14,8
Sachsen 96,0 71,1 48,6 18,6
Sachsen-Anhalt 94,2 65,0 37,2 6,4
Schleswig-Holstein 97,8 78,7 62,4 17,0
Thüringen 93,5 68,3 40,6 1,9
Drucksache 17/9755 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode3) Versorgungslage Juli 20092:
Breitbandversorgung über alle Technologien [in Haushalten]
Kategorie ≥ 1 Mbit/s ≥ 6 Mbit/s ≥ 16 Mbit/s ≥ 50 Mbit/s
Deutschland 39 215 141 32 592 849 27 087 570 15 757 865
Deutschland städtisch 22 209 567 21 053 514 19 475 056 13 072 298
Deutschland halbstädtisch 13 064 639 9 650 629 6 733 934 2 540 347
Deutschland ländlich 3 659 210 1 907 685 865 211 139 278
Baden-Württemberg 4 851 752 4 287 364 3 970 515 3 747 731
Bayern 5 749 185 4 611 202 3 722 153 1 333 574
Berlin 1 956 813 1 927 461 1 860 929 1 508 703
Brandenburg 1 153 134 812 661 422 484 116 804
Bremen 355 725 348 248 336 497 235 014
Hamburg 966 766 956 132 940 663 720 241
Hessen 2 850 797 2 426 952 2 052 458 1 556 036
Mecklenburg-Vorpommern 792 695 569 484 341 181 16 125
Niedersachsen 3 750 899 2 967 702 2 299 681 587 398
Nordrhein-Westfalen 8 563 781 7 657 332 6 759 517 4 998 416
Rheinland-Pfalz 1 829 791 1 438 907 1 166 987 128 406
Saarland 488 386 421 517 371 985 73 307
Sachsen 2 099 200 1 554 720 1 062 720 406 720
Sachsen-Anhalt 1 132 560 781 490 447 253 76 947
Schleswig-Holstein 1 345 844 1 083 005 858 698 233 940
Thüringen 1 047 922 765 487 455 033 21 295
Kategorie ≥ 1 Mbit/s in Prozent der Haushalte ≥ 1 Mbit/s in Anzahl der Haushalte
Deutschland 96,5 38 497 062
Deutschland städtisch 99,7 22 165 104
Deutschland halbstädtisch 95,1 12 782 378
Deutschland ländlich 82,2 3 469 286
Baden-Württemberg 97,1 4 807 195
Bayern 94,4 5 595 084
Berlin 100,0 1 956 813
Brandenburg 92,0 1 143 193
Bremen 100,0 356 081
Hamburg 100,0 966 766
Hessen 98,5 2 859 506
Mecklenburg-Vorpommern 91,9 779 964
Niedersachsen 96,1 3 689 472
Nordrhein-Westfalen 99,2 8 563 781
Rheinland-Pfalz 93,6 1 767 476
Saarland 96,4 477 489
Sachsen 95,3 2 083 893
Sachsen-Anhalt 90,7 1 090 479
Schleswig-Holstein 96,7 1 330 706
Thüringen 92,0 1 031 110
2) Diese Daten wurden noch durch den vorherigen Auftragnehmer des Breitbandatlasses und mit einer anderen Methodik ermittelt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/97552. Welche Fördergelder standen in welcher Höhe von 2009 bis heute für den
Breitbandausbau zur Verfügung, und wie viel wurde davon abgerufen
(bitte nach Jahren, den verschiedenen Förderprogrammen und
Bundesländern aufteilen)?
Die umfassendste Erhebung zur Bereitstellung und zum Abruf von
Fördergeldern bildet die Auswertung im letzten Monitoringbericht zur Breitbandstrategie
der Bundesregierung, der im November 2011 veröffentlicht wurde.
Zusätzlich wurden in den Jahren 2010 und 2011 über die
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) insgesamt zehn
Projekte in drei Ländern (Brandenburg, Sachsen und Thüringen) mit insgesamt
1 268 Mio. Euro gefördert. GRW-Mittel können nur im GRW-Fördergebiet
eingesetzt werden. Sie stehen den Ländern als Globalbudget über alle GRW-
Tatbestände zur Verfügung. Es besteht keine Zweckbindung für bestimmte
Verwendungen wie Breitband. Die Länder sind für die Durchführung der GRW
zuständig und entscheiden über die Schwerpunktsetzung und Mittelverwendung.
In der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes (GAK) beläuft sich die Summe der Istausgaben 2011 bei den
Bundesmitteln auf 19 149 378 Euro. Gegenüber den 10 Mio. Euro im Soll
bereitgestellten Mitteln ist dieser Betrag vor allem um die aus den vorangegangenen
Jahren übertragenen Ausgabereste erhöht. Diese waren auf die schleppende
Inanspruchnahme zu Beginn der Förderung infolge technischer
Anlaufschwierigkeiten zurückzuführen. In einer ganzen Reihe von Ländern liegen mittlerweile
deutlich mehr Anträge auf Förderung vor als aus dem für den Breitbandausbau
zweckgebunden bereitgestellten Budget bedient werden können. Allerdings
steht es den Ländern frei, entsprechend ihren eigenen Prioritäten darüber hinaus
aus dem ihnen insgesamt zur Verfügung stehenden GAK-Volumen Mittel in die
Breitbandförderung fließen zu lassen. Für 2012 stehen – einschließlich im Jahr
2011 nicht genutzter Mittel – insgesamt 16 Mio. Euro für den Breitbandausbau
zur Verfügung.
3. Wie wird sichergestellt, dass bei Fördermaßnahmen nicht die
Allgemeinheit die Kosten trägt, ohne weiter Einfluss bzw. Anteil an späteren
Gewinnen zu haben?
Die Förderbestimmungen sollen verhindern, dass private Unternehmen aus der
Förderung einen unangemessenen Gewinn erzielen. Dies lässt sich beispielhaft
am GRW-Koordinierungsrahmen sowie an der Bundesrahmenregelung
Leerrohre verdeutlichen.
• Die Zweckbindungsfrist im Rahmen der GRW stellt sicher, dass die
geförderte Infrastruktur innerhalb von 15 Jahren keiner anderen Verwendung
zugeführt wird und insbesondere nicht an Private veräußert wird.
• Bei einem Auseinanderfallen von Träger, Betreiber und Eigentümer der
Infrastruktur verlangt die Wertabschöpfungsklausel der GRW, dass
„übermäßige“ Gewinne oder Vorteile vom privaten Träger und/oder Betreiber der
Infrastruktur an den Zuwendungsempfänger abgeführt werden. Eine
unverhältnismäßige Bevorteilung Dritter wird verhindert.
• Bei Zuwendungsfällen im Rahmen der Bundesrahmenregelung Leerrohre
verbleibt die passive Infrastruktur beim Zuwendungsgeber bzw. es muss
diesem ein Alleinverfügungsrecht eingeräumt werden.
4. Von welchem Zeitraum (in Jahren) spricht die Bundesregierung, wenn laut
Breitbandstrategie bei der Versorgung, insbesondere des ländlichen
Raums, mit Hochleistungsnetzen in einigen Fällen auch der Einsatz von
Drucksache 17/9755 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeFördermitteln erforderlich sein kann, wenn andernfalls eine Erschließung
auf „mittlere Sicht“ nicht darstellbar ist?
Eine pauschale Antwort ist nicht möglich. Grundsätzlich ist sicherzustellen,
dass Fördermittel auf diejenigen Gebiete begrenzt werden, in denen der Markt
definitiv keinen Ausbau gewährleisten wird. Im Falle einer zu frühen
Förderung werden negative Anreize für Marktinvestitionen gesetzt. Somit lassen sich
Mitnahmeeffekte in eigentlich über den Markt erschließbaren Regionen nicht
mehr ausschließen. Im Rahmen der Anwendung „Bundesrahmenregelung
Leerrohre“ beispielsweise ist daher eine Voraussetzung für den Einsatz öffentlicher
Mittel, dass in den nächsten drei Jahren keine Erschließung durch den Aufbau
eines NGA-Netzes stattfinden wird.
5. Wie verhält sich die Bundesregierung dazu, dass sie weder das Ziel
erreicht hat, bis 2010 für eine flächendeckende sogenannte
Breitbandversorgung (mindestens 1 Mbit/s) zu sorgen, noch die Zusagen der
Mobilfunkunternehmen mit einer Frequenzzuteilung für LTE (Long Term Evolution) im
Bereich 800 MHz, die Versorgungslücken im Laufe des Jahres 2011 zu
schließen, eingehalten wurden?
Die Breitbandgrundversorgung mit mindestens 1 MBit/s ist für über 99 Prozent
aller Haushalte in Deutschland gegeben. Die Erschließung der verbleibenden
weißen Flecken erfolgt ��ber den Markt (u. a. LTE-Ausbau und Nutzung
Satellit) und wird im Rahmen laufender Förderprojekte unterstützt.
Satellitenverbindungen bieten mittlerweile Bandbreiten bis zu 10 MBit/s im Download und
stellen somit eine Alternative für eine Breitbandgrundversorgung dar.
6. Hält die Bundesregierung die definierten stufenweisen
Ausbauverpflichtungen der Mobilfunkunternehmen mit einer Frequenzzuteilung für LTE
im Bereich 800 MHz von jeweils 90 Prozent für geeignet, um eine
flächendeckende, also 100-prozentige, Versorgung zu erreichen?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum wurde keine 100-prozentige Verpflichtung
vorgegeben?
Die konkrete Festlegung der stufenweisen Ausbauverpflichtungen der
Mobilfunkunternehmen mit einer Frequenzzuteilung für LTE im Bereich 800 MHz
von jeweils 90 Prozent der Einwohner in den von den Ländern benannten
Gebieten innerhalb der einzelnen Prioritätsstufen wurde von den Ländern in das
Frequenzvergabeverfahren bei der Bundesnetzagentur eingebracht.
7. Mit welchen Programmen fördert die Bundesregierung den Aufbau
passiver Telekommunikationsinfrastruktur?
Die Bundesregierung hat verschiedene Maßnahmen zur Förderung des Aufbaus
passiver Infrastruktur vorgenommen. Hierzu gehört die nachträgliche
Aufnahme der Fördermöglichkeit der passiven Infrastruktur in die
Gemeinschaftsaufgaben GRW und GAK, sowie die Schaffung einer beihilfenrechtlichen
Rahmenregelung, die flankierend für den Einsatz von Landesmitteln oder
kommunalen Eigenmitteln genutzt werden kann.
8. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Kommunen den Ausbau
passiver Zugangsnetze in zu geringem Maße vorantreiben?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/9755Wenn ja, wie will die Bundesregierung diese Aktivitäten der Kommunen
erhöhen?
Wenn nein, warum nicht?
Der Breitbandausbau erfordert das gemeinsame Engagement von Bund,
Ländern, Gemeinden und der Wirtschaft. Es obliegt den Kommunen, den eigenen
Handlungsbedarf zu verifizieren und umzusetzen.
9. Wie viele Kommunen im ländlichen Raum (bitte namentlich auflisten)
haben seit 2009 den Aufbau von NGA-Netzen (NGA: Next Generation
Access) auf eigene Kosten in die Hand genommen, und aus welchen
Gründen?
Die Anzahl ist der Bundesregierung nicht bekannt, da keine Meldepflicht
seitens der Kommunen gegenüber der Bundesregierung bezüglich des NGA-
Ausbaus bzw. des hiermit verbundenen Finanzierungsmodells besteht.
10. Wie viele Haushalte werden durch das Ausschöpfen von
Synergieeffekten beim Infrastrukturausbau zusätzlich rentabel erschließbar?
Erste Erfahrungen der durch das BMWi geförderten Modellprojekte zeigen,
dass durch die Nutzung von Synergien bis zu 76 Prozent und im Durchschnitt
mehr als 50 Prozent der Kosten für den Aufbau passiver Infrastruktur
eingespart werden können.
11. Ab welcher Gewinnmarge gelten Regionen als rentabel erschließbar?
Welche Gewinnmargen seitens eines Unternehmens als ausreichend erachtet
werden, ist der Bundesregierung nicht bekannt, da dies eine rein
unternehmerische Entscheidung ist.
12. Wie viel Prozent ihres Haushaltes stellen die verschiedenen Bundesländer
für den Breitbandausbau zur Verfügung?
Wie viele Euro sind das pro anzuschließendem Haushalt?
Eine prozentuale Angabe zur Mittelbereitstellung der Länder für den
Breitbandausbau liegt der Bundesregierung nicht vor.
13. Welche Bundesländer haben ihre Fördergrundsätze für den
Breitbandausbau von der Herstellung einer Grundversorgung hin zu höheren Werten
angepasst?
In den Bundesländern Hessen, Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-
Anhalt ist – in unterschiedlichem Maße – beispielsweise eine Förderung von
NGA-Netzen möglich. Finanzierungsprogramme zur Unterstützung des
Aufbaus hochleistungsfähiger Breitbandnetze gibt es u. a. in Nordrhein-Westfalen,
Schleswig-Holstein und Hessen. Die Länder Thüringen und Brandenburg sind
derzeit in der Initiierung neuer Programme aus EU-Mitteln oder in Anlehnung
an die Bundesrahmenregelung Leerrohre.
Bayern hat kürzlich ein Förderprogramm für den Aufbau des
Hochgeschwindigkeitsinternets in ganz Bayern verabschiedet. Dafür sind im Nachtragshaushalt
2012 für das laufende Jahr 100 Mio. Euro vorgesehen. Ziel ist die Schaffung von
Drucksache 17/9755 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeHochleistungsanschlüssen mit einer Mindestbandbreite 50 MBit/s. Zuschüsse
erfolgen in Höhe von maximal 500 000 Euro.
Zudem kann die öffentliche Hand (Bund, Länder, Kommunen) auf Grundlage
der Bundesrahmenregelung „Leerrohre“ NGA-Netze durch Verlegung von
Leerrohren mit oder ohne Kabel fördern, ohne dass eine Notifizierung bei der
Europäischen Kommission erforderlich ist.
14. Sieht die Bundesregierung die Gefahr eines weiteren Auseinanderdriftens
zwischen unversorgten bzw. unterversorgten und breitbandversorgten
Regionen je nach Kassenlage der Bundesländer und Kommunen?
Eine eindeutige Antwort ist nicht möglich. Die finanzielle Förderung ist
letztlich nur eine von vielen Maßnahmen zum Auf -und Ausbau
hochleistungsfähiger Breitbandinfrastrukturen in Deutschland.
15. Was hält die Bundesregierung von Maßnahmen entsprechend der
australischen Regierung, wo zur Beschleunigung des Breitbandausbaus ein
staatliches Netz aufgebaut wird, das später privatisiert werden soll?
Die Bundesregierung hält einen derartigen Ansatz in Deutschland angesichts
des nationalen wie auch des europäischen Rechtsrahmens für nicht umsetzbar.
Sie bevorzugt einen stärker bedarfsorientierten Ansatz.
16. Wie beurteilt die Bundesregierung, dass einige Länder wie Finnland oder
die Schweiz eine Universaldienstverpflichtung für
Breitbandinternetanschlüsse erfolgreich eingeführt haben, ohne dass die Befürchtungen
eingetroffen sind, dass „Eigenanstrengungen in den Regionen und die Nutzung
von Synergieeffekten erlahmen“ (siehe Bundestagsdrucksache 17/4654)?
Eine Analyse über die Auswirkung der Universaldienstverpflichtungen in der
Schweiz und in Finnland auf die Eigenanstrengungen von Unternehmen sowie
die Nutzung von Synergieeffekten ist der Bundesregierung nicht bekannt.
17. Worin besteht für die Bundesregierung der Bedeutungsunterschied
zwischen Breitbandinternetanschlüssen heute und
Festnetztelefonanschlüssen insofern, dass Universaldienstverpflichtungen nur für letztere
bestehen?
Der Universaldienst ist europarechtlich nur auf die Sicherung der
Grundversorgung angelegt. Danach ist sicherzustellen, dass der bereitgestellte Anschluss
eine Datenkommunikation mit Übertragungsraten ermöglicht, die für einen
funktionalen Internetzugang ausreichen.
18. Wie viele Haushalte können über das Breitbandkabelnetz Bandbreiten
von über 100 Mbit/s nutzen?
Die Verfügbarkeit von 100 MBit/s wird derzeit nicht im Rahmen des
Breitbandatlasses des BMWi erhoben.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/975519. Werden die von den Kabelnetzbetreibern angekündigten zwei Drittel an
das Breitbandkabelnetz angeschlossener Haushalte in diesem Jahr
erreicht?
Wenn nein, wie viele werden in diesem Jahr erschlossen, und wie wird
die Bundesregierung darauf reagieren?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Kabelnetzbetreiber ihre
Ankündigung umsetzen, wonach bis zum Jahr 2013 nahezu zwei Drittel aller
Haushalte Bandbreiten von 100 MBit/s und mehr nutzen können.
20. Wie viel Prozent der Haushalte wurden pro Bundesland durch die LTE-
Technologie mit Breitbandinternet neu erschlossen, da es für die
Erfüllung der Ausbauverpflichtung der 800-MHz-Frequenzen unerheblich ist,
ob die Bevölkerung mit festen oder mobilen breitbandigen Anschlüssen
versorgt wird?
Stand der Erhebung: Ende 2011
21. Wie verhält sich die Bundesregierung dazu, dass die Kosten für einen
Breitbandanschluss über LTE auf dem Land, die Kosten von
Festnetztechnologien in der Stadt erheblich übersteigen?
Die Anschlusspreise ergeben sich im Wettbewerb. Sie haben sich seit der
Einführung kontinuierlich im Sinne des Verbrauchers verbessert.
22. Ist für die Bundesregierung die LTE-Technologie auf ihre Leistung
bezogen ein gleichwertiger Ersatz für breitbandige Festnetztechnologien auf
dem Land?
LTE ist eine leistungsstarke Technologie, die Bandbreiten weit über die
Grundversorgung hinaus erreicht.
Breitbandversorgung über LTE [in Prozent der Haushalte]
Baden-Württemberg 19,7
Bayern 23,7
Berlin 15,7
Brandenburg 14,1
Bremen 7,9
Hamburg 8,3
Hessen 28,7
Mecklenburg-Vorpommern 21,6
Niedersachsen 17,4
Nordrhein-Westfalen 21,2
Rheinland-Pfalz 22,9
Saarland 12,6
Sachsen 29,9
Sachsen-Anhalt 30,2
Schleswig-Holstein 19,4
Thüringen 29,1
Drucksache 17/9755 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode23. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Tatsache, dass
Telekommunikationsunternehmen die Bedeutung von LTE für den ländlichen
Raum darin sehen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher an relativ
hohe Preise gewöhnt werden, dadurch deren Zahlungsbereitschaft auch
für Festnetztechnologien steigt und so zusätzliche Gebiete rentabel
erschlossen werden können?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
24. Welche Preise bzw. Preisunterschiede für einen
Breitbandinternetanschluss zwischen Stadt und Land findet die Bundesregierung akzeptabel?
Preise, die sich im Wettbewerb herausbilden und sich am vorhandenen Bedarf
orientieren, sind für die Bundesregierung grundsätzlich akzeptabel.
25. Spricht es aus Sicht der Bundesregierung gegen den Grundsatz der
Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, wenn Bewohnerinnen und
Bewohner des ländlichen Raums für Breitbandinternetanschlüsse
erheblich höhere Kosten tragen als in der Stadt, wo
Breitbandinternetanschlüsse vielfach mit dem Zugang zum Stromnetz verglichen werden und
damit als Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge zu werten sind?
Siehe Antwort zu Frage 24.
26. Welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung jeweils in den
unterschiedlichen Festnetztechnologien für Breitbandinternet, Kabel, ADSL,
Stromkabel und Glasfaser?
Die Breitbandstrategie der Bundesregierung orientiert sich am Grundsatz der
Technologieneutralität. Insofern wird keine Wertung der einzelnen
Technologien vorgenommen.
27. Mit welchen Nachfragezuwächsen nach Bandbreite rechnet die
Bundesregierung in den kommenden Jahren (unterschieden nach
Privathaushalten, kleinen und mittleren Unternehmen, Großunternehmen und
Forschungseinrichtungen)?
Grundsätzlich geht die Bundesregierung von einer steigenden Nachfrage aus.
28. Teilt die Bundesregierung die Meinung, dass mit der geringen
Verbreitung von Glasfaser-Internetanschlüssen das bisherige Netz bald an seine
Grenzen stößt?
Wenn nein, warum nicht?
Die Telekommunikationsinfrastruktur in Deutschland besteht aus vielen
unterschiedlichen Netzen, die mit unterschiedlichen Technologien von
unterschiedlichen Betreibern unterhalten und ständig ausgebaut werden. Vor diesem
Hintergrund ist es schwierig vom „bisherigen Netz“ zu sprechen.
Die Bundesregierung ist überzeugt, dass nur ein technologieneutraler Ansatz
alle Möglichkeiten eröffnet, die erforderlichen Kapazitäten schnell und
bedarfsorientiert auszubauen. Dabei ist davon auszugehen, dass schrittweise
Glasfaser näher zum Kunden ausgebaut wird, um die Bandbreitenbedarfe
abzudecken.
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ISSN 0722-8333]