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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Beschäftigungssituation von Promovierenden in den außeruniversitären Forschungseinrichtungen

Anzahl der Doktoranden und Post-Doktoranden an den ForschungsInstituten, Entwicklung der regulären Nachwuchsstellen bzw. der Finanzierung über Stipendien, unterschiedliche Behandlung angestellter Kollegen und Stipendiaten in der Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Unfall- und Arbeitsschutzversicherung, Untergliederung der Forschungsgemeinschaften in einzelne Betriebe und zuständige Rentenversicherungsträger<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

14.05.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/942924. 04. 2012

Beschäftigungssituation von Promovierenden in den außeruniversitären Forschungseinrichtungen

der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Jan Korte, Agnes Alpers, Heidrun Dittrich, Klaus Ernst, Nicole Gohlke, Diana Golze, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, Katja Kipping, Kathrin Senger-Schäfer, Frank Tempel, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die außeruniversitären Forschungsinstitute der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V. und die Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. sowie der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. tragen zu einer forschungsnahen Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses bei. Zugleich zählen Promovierende zu den Leistungsträgern in Forschung und Lehre, befinden sie sich doch häufig in ihrer innovativsten Schaffensphase.

Lange stellte die Beschäftigung auf einer Stelle von 50 bis 100 Prozent Arbeitszeitumfang den Normalfall für eine Promotion an einem solchen Institut dar. In den vergangenen Jahren gehen die Leitungen zunehmend zur Finanzierung der Promotion über Stipendien über. Stipendien sind steuerfrei. Sie betragen für Promovierende in der Regel zwischen 1 000 und 1 365 Euro pro Monat, die durch einen Sachkosten- bzw. einen Krankenkassenzuschuss ergänzt werden können. Stipendiatinnen und Stipendiaten sind nicht über einen Arbeitgeber versichert – etwa im Bereich der Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Unfallversicherung.

2009 hatte eine Befragung unter Promovierenden der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. jedoch ergeben, dass sich die Zahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten zuungunsten regulärer Nachwuchsstellen immer weiter erhöht. Stipendiatinnen und Stipendiaten sollen ohne Arbeitgeber, weisungsfrei und ungebunden an ihrer Qualifikation arbeiten können. Zugleich wurde in der Studie deutlich, dass sich der durch Stipendiatinnen und Stipendiaten geleistete Anteil regulärer wissenschaftlicher Arbeit außerhalb der eigenen Qualifikation kaum von den Promovierenden auf Stellen unterscheidet. Zudem wird berichtet, dass viele Stipendiatinnen und Stipendiaten auch von den Arbeitszeit-, Urlaubs- und Krankheitsregelungen her wie Angestellte behandelt würden. Dies wirft Fragen nach dem Einsatz des Instruments Stipendium sowohl in wissenschaftspolitischer wie auch versicherungstechnischer Hinsicht auf. Für die Institute sind Stipendien deutlich kostengünstiger als tarifierte, sozialversicherungspflichtige Stellen.

Derzeit fordern Promovierende der außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Rahmen einer Petition ein Mindestgehalt von 65 Prozent einer Tarifstelle für den öffentlichen Dienst, die freie Entscheidung zwischen Stelle oder Stipendium sowie die Einhaltung der gesellschaftsinternen Regeln für Stipendiatinnen und Stipendiaten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie viele Menschen befinden sich derzeit an den Instituten in einem Promotionsverfahren (bitte nach den Forschungsorganisationen, Herkunft und Geschlecht aufschlüsseln)?

2

Wie viele Promovierende werden auf Stellen beschäftigt bzw. über Stipendien finanziert (bitte nach Forschungsorganisationen, Herkunft und Geschlecht aufschlüsseln)?

3

Wie hat sich der Anteil der über Stipendien finanzierten Promotionen an allen Promotionen in den vergangenen 15 Jahren in den vier Forschungsorganisationen jeweils entwickelt?

4

Wie hoch ist die Zahl der Wissenschaftler in einer Postdoc-Phase, die im Rahmen der Forschungsorganisationen und der Deutschen Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) über Stipendien finanziert werden (bitte nach Forschungsorganisationen, Herkunft und Geschlecht aufschlüsseln)?

5

Wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung zu einem steigenden Anteil von Stipendien bei Promotionen und Postdocs?

6

Wurde die Höhe der Stipendien von Seiten der in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz versammelten Zuwendungsgeber an das Tarifniveau angepasst?

Wenn ja, wann, und in welchen Schritten?

7

Wie bewertet die Bundesregierung die in der Studie des PhDnet der Max-Planck-Gesellschaft festgestellte Erkenntnis, dass sich Stipendiatinnen und Stipendiaten im Umfang ihrer Arbeitszeit und Art der Tätigkeit kaum von angestellten Kolleginnen und Kollegen unterscheiden?

8

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass Stipendiatinnen und Stipendiaten weder in der Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- noch in der Unfall- und Arbeitsschutzversicherung ihren angestellten Kolleginnen und Kollegen gleichgestellt sind und ihnen daraus erhebliche finanzielle, sozialrechtliche und arbeitsrechtliche Nachteile (etwa bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten) entstehen können?

9

Inwieweit sieht die Bundesregierung im versicherungsrechtlich unterschiedlichen Status bei ähnlicher, abhängiger Tätigkeit die Gefahr des Unterlaufens der Sozialversicherungspflicht?

10

Gab es bereits Statusfeststellungsverfahren durch die Deutsche Rentenversicherung, ob, und unter welchen Bedingungen die Stipendiatinnen und Stipendiaten faktisch abhängig Beschäftigte und damit sozialversicherungspflichtig sind, und zu welchen Ergebnissen kamen gegebenenfalls diese Verfahren?

11

Wird sie sich für eine Prüfung des Sachverhalts durch die Deutsche Rentenversicherung einsetzen?

12

In welche einzelnen Betriebe mit welchem Sitz untergliedern sich jeweils die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren und die Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. sowie die Fraunhofer- Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V., und welcher Rentenversicherungsträger ist jeweils für diese Betriebe zuständig?

13

Hält die Bundesregierung die Finanzierung von hochqualifizierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern in ihrer ersten Berufsphase über ein derart prekäres Instrument wie Stipendien für angemessen?

14

Wie nimmt die Bundesregierung Einfluss auf die Forschungsorganisationen, um den Anteil der Stipendien in der Finanzierung der Qualifikationsphasen zurückzudrängen?

15

Wie wird die Bundesregierung die prekäre Situation vieler Promovierender, etwa im kommenden „Wissenschaftsfreiheitsgesetz“, thematisieren und angehen?

16

Inwieweit sieht die Bundesregierung das Kriterium der Anzahl von Promovierenden als Leistungsindikator in internen wettbewerblichen Steuerungsverfahren kritisch?

Berlin, den 24. April 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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