Stand des Projekts „Deutsche Digitale Bibliothek“
der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Jan Korte, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, Dr. Lukrezia Jochimsen, Kathrin Senger-Schäfer, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die „Deutsche Digitale Bibliothek“ (DDB) soll als zentrales Portal Zugang zu digitalisierten Kulturgütern aus 30 000 Bibliotheken, Museen und Archiven bieten. Die technische Infrastruktur wurde aus Mitteln des Konjunkturpaketes II aufgebaut. Nach den ursprünglichen Planungen sollte der Regelbetrieb 2012 starten. Bisher ist jedoch weder ein Pilotprojekt noch die endgültige Version des Portals öffentlich zugänglich. Die jährlichen Zuweisungen von 2,6 Mio. Euro durch Bund und Länder sind bisher nur bis 2015 gesichert. Die Mittel umfassen lediglich den Betrieb der technischen Infrastruktur des Dachportals. Die eigentliche Digitalisierung soll von Bibliotheken, Museen und Archiven gegebenenfalls in Kooperation mit privaten Partnern wie Google Inc. getragen werden.
Die Angebote der DDB sollen perspektivisch auch in das europäische Dachportal Europeana eingespeist werden. Bisher stammt ein Großteil des deutschen Anteils am Europeana-Angebot aus der Kooperation der Bayerischen Staatsbibliothek mit Google Inc.
Der Deutsche Bundestag hatte die Bundesregierung im Januar 2012 aufgefordert, ihre Aktivitäten zur Digitalisierung des Kulturerbes zu intensivieren. Entsprechende Anträge in den Haushaltsverhandlungen wurden jedoch mehrheitlich abgelehnt. Zudem forderte der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, eine Regelung zum Umgang mit verwaisten Werken im Rahmen einer Novellierung des Urheberrechts vorzuschlagen. Bis heute liegt ein solcher Vorschlag nicht vor.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen42
Welche Institution betreibt derzeit auf welcher rechtlichen Grundlage, und zu welchen Kosten die technische Plattform der DDB?
Welche Personen, Einrichtungen und Personengruppen haben derzeit Lesezugriff auf diese Plattform?
Welche weiteren Instanzen der DDB-Software über „deutsche-digitale-bibliothek.de“ bzw. „beta.deutsche-digitale-bibliothek.de“ und „ddbtest.de“ hinaus gibt es derzeit mit welchen eingestellten Inhalten, und welchem Zugangsbevollmächtigtenkreis?
Welche kulturellen Einrichtungen haben derzeit welche und wie viele Inhalte (bitte aufschlüsseln) in die verschiedenen Instanzen der DDB eingestellt?
Plant die Bundesregierung die Erarbeitung einer Digitalisierungsstrategie mit den Ländern, um die Inhalte der DDB ausgewogen entwickeln zu können?
Wenn ja, mit welcher Ausrichtung?
Wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages am 25. Januar 2012 geäußerte Erwartung, dass ein Masterplan insbesondere zur Digitalisierung der Bestände des 19. und 20. Jahrhunderts und zur Erarbeitung gemeinsamer Standards für Anwendungen und Langzeitarchivierung sinnvoll sei?
Wie bewertet die Bundesregierung die in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages am 25. Januar 2012 von mehreren Sachverständigen geäußerte Erwartung, dass eine operative Steuerungsinstanz für einen Erfolg des Projekts dringend notwendig sei?
Plant die Bundesregierung ein eigenes finanzielles Engagement bei der Digitalisierung des Kulturerbes über die bisherige Förderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) hinaus?
Welche Personen und Personengruppen sollen wann Zugriff auf den „DDB-Piloten“ oder eine „teil-öffentliche Beta“ erhalten?
Welche Anforderungen werden an diese Personen gestellt, was Qualifikation, Zugehörigkeit zu bestimmten Einrichtungen oder die Bereitschaft zur Unterzeichnung von Vertraulichkeitserklärungen angeht?
Was sind die Gründe dafür, dass der teilöffentliche und der Vollbetrieb der DDB nicht bereits wie angekündigt erfolgt sind?
Welche Stufen der schrittweisen Öffnung der DDB zum öffentlich zugänglichen Vollbetrieb sind derzeit auf welcher Grundlage geplant?
Welche der ursprünglich geplanten und vom Fraunhofer-Institut für Intelligente Analyse- und Informationssysteme entwickelten Funktionen wird die DDB-Plattform zum Start bieten?
Wann und unter welchen Lizenzbedingungen wird die für die DDB entwickelte Cortex-Software veröffentlicht?
Wurden im Rahmen des Projekts Freihandaufträge vergeben?
Wenn ja, an wen, und unter welchen nutzungsrechtlichen Bedingungen?
Ist eine Evaluierung der Software und des gesamten Projekts erfolgt?
Wenn ja, durch wen, zu welchen Kosten, und mit welchen Ergebnissen?
Wie beurteilt die Bundesregierung eventuelle Evaluierungsergebnisse und die auf dem Expertenworkshop am 12. Dezember 2011 gegebenen Hinweise und Vorschläge?
Welche konkreten Ergebnisse des „THESEUS“-Forschungsprogramms werden wann in die Arbeit der DDB integriert?
Welche Unternehmen und Forschungseinrichtungen sind oder waren an der Einbindung von Ergebnissen des „THESEUS“-Programms in die DDB-Plattform beteiligt?
Welcher Erarbeitungsstand des DDB-Kooperationsvertrages („Vertrag über das Einbinden von Digitalisaten aus Kultur und Wissenschaft in die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) sowie die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der DDB“) ist der aktuell gültige?
Ist die neueste Fassung des DDB-Kooperationsvertrages veröffentlicht?
Wenn ja, wo?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Einrichtungen haben diese Fassung des DDB-Kooperationsvertrages unterzeichnet?
Welche Einrichtungen haben eine ältere oder von diesem Vertrag abweichende Kooperationsvereinbarung unterzeichnet?
Welche weiteren Vereinbarungen, Verträge, Abmachungen und sonstige Festlegungen gibt es, die einzelne Kultureinrichtungen, Firmen und andere öffentliche Einrichtungen mit der DDB, dem Kompetenznetzwerk DDB oder dem Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM), Bernd Neumann, getroffen haben?
Welche Mittel erhielt und erhält das Kompetenznetzwerk DDB aus welchen Quellen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Inkompatibilität des DDB-Kooperationsvertrags mit dem Europeana Data Exchange Agreement, insbesondere hinsichtlich der Nachnutzbarkeit von Metadaten durch Dritte auf der Grundlage der Lizenz CC0?
Mit welchen Einrichtungen, Firmen und Personen bestehen derzeit vertragliche Vereinbarungen mit der DDB zur Einräumung von Rechten nach § 3 Absatz 1 Nummer 1b der Kooperationsvereinbarung zur gewerblichen Nutzung der Digitalisate und bereitgestellten Derivate?
Welche Einnahmen sind mit der gewerblichen Nutzung von Objekten der DDB bereits erzielt worden, bzw. welche Einnahmen erwartet die Bundesregierung für die Zukunft?
Welche Einrichtungen haben bisher gegenüber der DDB von der in § 3 Absatz 1 letzter Abschnitt des Kooperationsvertrages fixierten Möglichkeit Gebrauch gemacht, die gewerbliche Nutzung von Digitalisaten und Derivaten zu untersagen oder von Einzelfallzustimmung abhängig zu machen?
Von welchen Marktpreisen für die Nutzung nach § 3 Absatz 1 des Kooperationsvertrages geht die Bundesregierung derzeit für übliche Nutzungsfälle aus, gibt es dazu Preistabellen oder sonstige schriftlich fixierte Erwartungen?
Wie gestaltet sich die „enge Zusammenarbeit“ von DDB und Europeana entsprechend § 4 Absatz 4 Nummer 2 des Kooperationsvertrages in technisch-administrativen Angelegenheiten?
Welche Onlineanbieter nach § 4 Absatz 4 Nummer 3 der Kooperationsvereinbarung sind bereits Kooperationen mit der DDB eingegangen oder verhandeln über solche Kooperationen?
Wie ist der Stand des Rahmenvertrags über die Digitalisierung von Kulturgut und wissenschaftlicher Information durch Dritte nach Konzessionsrecht?
Welche nach § 4 Absatz 4 Nummer 8 der Kooperationsvereinbarung erwähnten Mäzene, Sponsoren und privaten Spender für die DDB wurden bereits gewonnen?
Welcher Aufwand zur Einwerbung privater Spender und Sponsoren wurde bisher betrieben, und welche Ausgaben und Einnahmen bei privaten Sponsorings erwartet die Bundesregierung für die Zukunft?
Existiert eine Strategie zur Priorisierung und Abstimmung der Digitalisierungstätigkeit von öffentlichen Einrichtungen mit privaten Kooperationspartnern?
Welches konkrete Ergebnis hat die ÖPP Deutschland AG für die Gewinnung von Kooperationspartnern für die DDB beigetragen?
Wie hoch waren die Kosten der DDB für den Auftrag an die ÖPP Deutschland AG?
Ähnelt die in der Anlage „Hinweise der DDB zur Einhaltung des (Urheber-)Rechts“ erläuterte Lizenzierung von vergriffenen Werken in Bezug auf die Höhe der Vergütungen derjenigen, die die Verwertungsgesellschaften, die Deutsche Literaturkonferenz e. V., der Deutsche Kulturrat e. V. und andere mit dem Deutschen Bibliotheksverband e. V. für die Nutzung verwaister Werke vereinbart haben?
Wann legt die Bundesregierung einen Entwurf für eine Reform des Urheberrechts vor, der eine Lösung für das Problem der so genannten verwaisten Werke schafft?
Welche Position hat die Bundesregierung zum Richtlinienentwurf des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke KOM (2011) 289 endg., insbesondere zu den Punkten Vergütungspflicht bei Nutzung durch Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie die Möglichkeit einer Schrankenregelung, eingenommen?
Unterstützt die Bundesregierung die Europäische Kommission in ihrem Bestreben, eine schnelle und unbürokratische digitale Zugänglichmachung verwaister Werke zu ermöglichen?