[Deutscher Bundestag Drucksache 17/9810
17. Wahlperiode 29. 05. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Jan Korte, Dr. Rosemarie
Hein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/9430 –
Stand des Projekts „Deutsche Digitale Bibliothek“
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die „Deutsche Digitale Bibliothek“ (DDB) soll als zentrales Portal Zugang zu
digitalisierten Kulturgütern aus 30 000 Bibliotheken, Museen und Archiven
bieten. Die technische Infrastruktur wurde aus Mitteln des Konjunkturpaketes II
aufgebaut. Nach den ursprünglichen Planungen sollte der Regelbetrieb 2012
starten. Bisher ist jedoch weder ein Pilotprojekt noch die endgültige Version des
Portals öffentlich zugänglich. Die jährlichen Zuweisungen von 2,6 Mio. Euro
durch Bund und Länder sind bisher nur bis 2015 gesichert. Die Mittel umfassen
lediglich den Betrieb der technischen Infrastruktur des Dachportals. Die
eigentliche Digitalisierung soll von Bibliotheken, Museen und Archiven
gegebenenfalls in Kooperation mit privaten Partnern wie Google Inc. getragen werden.
Die Angebote der DDB sollen perspektivisch auch in das europäische
Dachportal Europeana eingespeist werden. Bisher stammt ein Großteil des deutschen
Anteils am Europeana-Angebot aus der Kooperation der Bayerischen
Staatsbibliothek mit Google Inc.
Der Deutsche Bundestag hatte die Bundesregierung im Januar 2012
aufgefordert, ihre Aktivitäten zur Digitalisierung des Kulturerbes zu intensivieren.
Entsprechende Anträge in den Haushaltsverhandlungen wurden jedoch
mehrheitlich abgelehnt. Zudem forderte der Deutsche Bundestag die Bundesregierung
auf, eine Regelung zum Umgang mit verwaisten Werken im Rahmen einer
Novellierung des Urheberrechts vorzuschlagen. Bis heute liegt ein solcher
Vorschlag nicht vor.
1. Welche Institution betreibt derzeit auf welcher rechtlichen Grundlage, und
zu welchen Kosten die technische Plattform der DDB?
Die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) ist ein Gemeinschaftsprojekt von
Bund, Ländern und Kommunen. Sie haben die Verantwortung für die DDB
gemeinsam an das Kompetenznetzwerk DDB übertragen. Dieses wurde in die
Beantwortung der Kleinen Anfrage einbezogen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
vom 23. Mai 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/9810 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeNach dem Verwaltungs- und Finanzabkommen zwischen Bund und Ländern zur
DDB liegt die Verantwortung für diese beim Kompetenznetzwerk DDB, einem
Verbund aus dreizehn Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen mit besonderer
Erfahrung auf dem Gebiet der Digitalisierung von Kulturgut. Die Organe des
Kompetenznetzwerks sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und das
Kuratorium. Zur Unterstützung des Vorstands und des Kuratoriums ist bei der
Stiftung Preußischer Kulturbesitz eine Geschäftsstelle eingerichtet worden.
Das Kompetenznetzwerk wird nach außen durch den Vorstand des
Kompetenznetzwerks vertreten. Diesem gehören aktuell folgende Personen an: Prof. Dr. Dr.
h. c. mult. Hermann Parzinger (Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
und Sprecher des Vorstands), Dr. Rolf Griebel (Generaldirektor der Bayerischen
Staatsbibliothek), Prof. Dr. Robert Kretzschmar (Präsident des Landesarchivs
Baden-Württemberg).
Dem Kompetenznetzwerk stehen für seine Arbeit und den Betrieb der DDB
2,6 Mio. Euro im Jahr zur Verfügung. Etwa die Hälfte der Mittel wird für den
technischen Betrieb der DDB eingesetzt. Mit dem technischen Betrieb der
zentralen Infrastruktur der DDB hat das Kompetenznetzwerk (rechtlich vertreten
durch die Stiftung Preußischer Kulturbesitz) das „FIZ Karlsruhe – Leibniz-
Institut für Informationsinfrastruktur“ beauftragt.
Weitere Informationen zur DDB finden sich unter
www.deutsche-digitale-
bibliothek.de.
2. Welche Personen, Einrichtungen und Personengruppen haben derzeit
Lesezugriff auf diese Plattform?
Die Plattform der DDB befindet sich derzeit im Testbetrieb. Zugriff haben der
technische Betreiber (FIZ Karlsruhe) und die Projektpartner (z. B. Fraunhofer
Gesellschaft) sowie die Mitglieder des Kompetenznetzwerks DDB. Bei diesen
Einrichtungen haben die Personen Zugriff, die mit dem Projekt befasst sind.
3. Welche weiteren Instanzen der DDB-Software über „deutsche-digitale-biblio-
thek.de“ bzw. „beta.deutsche-digitale-bibliothek.de“ und „ddbtest.de“ hinaus
gibt es derzeit mit welchen eingestellten Inhalten, und welchem
Zugangsbevollmächtigtenkreis?
Über die genannten Instanzen hinaus gibt es nur interne Testinstanzen bei
Projektpartnern, um beispielsweise die korrekte Transformation von Daten aus
einzelnen Sammlungen in die DDB oder die Performanz des Systems zu
überprüfen. Die technischen und organisatorischen Einzelheiten variieren je nach
Testzweck. Dies gilt auch für Zugangsberechtigungen, für die im Übrigen die
Antwort zu Frage 2 entsprechend gilt.
4. Welche kulturellen Einrichtungen haben derzeit welche und wie viele Inhalte
(bitte aufschlüsseln) in die verschiedenen Instanzen der DDB eingestellt?
Aktuell haben die folgenden Einrichtungen (Mitglieder des
Kompetenznetzwerks DDB und weitere) der DDB die jeweils genannte Anzahl an
Objektdatensätzen (im Wesentlichen Metadaten zu den Digitalisaten) für Testzwecke zur
Verfügung gestellt:
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9810Im Übrigen werden durch die DDB zurzeit die Adressdaten der ca. 30 000
Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen erfasst. In einem weiteren Schritt soll dann
festgestellt werden, welche digitalen Bestände bei den Einrichtungen insgesamt
bereits vorhanden sind und wie diese in die DDB integriert werden können.
5. Plant die Bundesregierung die Erarbeitung einer Digitalisierungsstrategie
mit den Ländern, um die Inhalte der DDB ausgewogen entwickeln zu
können?
Wenn ja, mit welcher Ausrichtung?
Wenn nein, warum nicht?
Nach den „Gemeinsamen Eckpunkten von Bund, Ländern und Kommunen zur
DDB“ sollen unter Einhaltung der Bestimmungen des Urheberrechts vor allem
Angebot und Nachfrage darüber entscheiden, welche Werke digitalisiert
werden. Hier soll die DDB die Plattform für einen geeigneten Dialog zwischen
Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen, Nutzern und öffentlichen wie privaten
Geldgebern bilden. Die Moderation des Prozesses obliegt dem
Kompetenznetzwerk DDB. Im Kuratorium des Kompetenznetzwerks sind Bund, Länder und
Landesamt für Denkmalpflege Hessen Denkmalpflege 12 731
Bundesarchiv Archiv 134
Landesarchiv Baden-Württemberg Archiv 2 625 735
Sächsische Landesbibliothek- Staats-und Universitätsbibliothek Dresden Mediathek 1 299 587
Bildarchiv Foto Marburg Mediathek 307 838
Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg Museum 171 273
DigiCULT Verbund e. G. Museum 14 496
Digitales Kunst- und Kulturarchiv Düsseldorf Museum 5 666
Staatliche Museen zu Berlin Preußischer Kulturbesitz Museum 77 823
Bayerische Staatsbibliothek Bibliothek 401 799
Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg Bibliothek 1 140 301
Deutsche Nationalbibliothek Bibliothek 120 926
Digitales Archiv NRW Bibliothek 418
Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel Bibliothek 8 133
Staatsbibliothek zu Berlin Preußischer Kulturbesitz Bibliothek 14 368
Sächsische Landesbibliothek- Staats-und Universitätsbibliothek Dresden Bibliothek 71 656
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen Bibliothek 22 583
Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel Museum 45 556
Sächsische Landesbibliothek – Staats-und Universitätsbibliothek Dresden Bibliothek 968
Deutsches Filminstitut Mediathek 53 324
6 395 315
Drucksache 17/9810 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeKommunen vertreten. Das beschriebene Vorgehen soll sicherstellen, dass
sachgerechte Prioritäten gesetzt werden (z. B. vorrangige Digitalisierung von
Werken, die sich in schlechtem Zustand befinden, oder die von besonderem Interesse
für Bildung und Wissenschaft sind). Das Kompetenznetzwerk stimmt sich dabei
mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) ab, welche die
Digitalisierung aus wissenschaftlicher Sicht fördert. Darüber hinaus beteiligt es nach
Bedarf auch Verbände und Einzelinstitutionen der verschiedenen Sparten. Im
Kompetenznetzwerk wird also das inhaltliche und gesamtstrategische Vorgehen
bei der Digitalisierung diskutiert und in Abstimmung mit den Beteiligten
festgelegt. Inwieweit es – mit Blick auf die große Zahl an Kultur- und
Wissenschaftseinrichtungen und die vielfältigen digitalen Bestände – zweckmäßig ist, darüber
hinaus eine „Digitalisierungsstrategie“ zu entwickeln, wird das
Kompetenznetzwerk im Zuge der weiteren Arbeiten prüfen.
6. Wie bewertet die Bundesregierung die in der öffentlichen Anhörung des
Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages am 25.
Januar 2012 geäußerte Erwartung, dass ein Masterplan insbesondere zur
Digitalisierung der Bestände des 19. und 20. Jahrhunderts und zur Erarbeitung
gemeinsamer Standards für Anwendungen und Langzeitarchivierung
sinnvoll sei?
Siehe Antwort zu Frage 5. Das Kompetenznetzwerk DDB wird die genannten
Aspekte in seine Prüfung einbeziehen.
7. Wie bewertet die Bundesregierung die in der öffentlichen Anhörung des
Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages am 25.
Januar 2012 von mehreren Sachverständigen geäußerte Erwartung, dass eine
operative Steuerungsinstanz für einen Erfolg des Projekts dringend
notwendig sei?
Die Äußerung von Prof. Dr. Günther Schauerte (stellvertretender
Vorstandssprecher des Kompetenznetzwerks DDB) erfolgte vor dem Hintergrund aktueller
organisatorischer Überlegungen, die noch nicht abgeschlossen sind. Die
„Partnerschaften Deutschland AG“ hat im Januar 2012 ein im Auftrag des Beauftragten
der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) erstelltes
„Verwertungskonzept zur DDB“ vorgelegt. Darin wird ausgeführt: „Es erscheint
unverzichtbar, die vielfältigen Services der DDB für Contentprovider, Kooperationspartner
und DDB-Nutzer in einem Servicecenter zu bündeln.“ Die Bundesregierung teilt
diese Einschätzung. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und
Medien hat den Vorstand des Kompetenznetzwerks DDB deshalb gebeten, die
erforderlichen Schritte zur Schaffung einer geeigneten Organisationstruktur für
die Wahrnehmung der operativen Aufgaben im Rahmen der DDB einzuleiten.
8. Plant die Bundesregierung ein eigenes finanzielles Engagement bei der
Digitalisierung des Kulturerbes über die bisherige Förderung durch die
Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) hinaus?
Viele der von der Bundesregierung geförderten Kultureinrichtungen haben
bereits mit der Digitalisierung von Teilen ihrer Bestände begonnen, weil dies zu
deren Aufgabe im Hinblick auf die Präsentation von Kultur in moderner,
zeitgemäßer Form gehört. Im Bereich des Filmerbes unterstützt der BKM derzeit
konkrete Digitalisierungsmaßnahmen beim Bundesarchiv sowie bei der
Murnau- und der DEFA-Stiftung, für deren Bestände die Bundesregierung eine
besondere Verantwortung hat. Inwieweit zur Umsetzung der vom Deutschen
Bundestag beschlossenen Digitalisierungsoffensive (Bundestagsdrucksache
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/981017/6315) weitere finanzielle Mittel des Bundes eingesetzt werden sollen, ist im
Rahmen der jeweiligen Haushaltsberatungen in den nächsten Jahren zu
entscheiden.
9. Welche Personen und Personengruppen sollen wann Zugriff auf den „DDB-
Piloten“ oder eine „teil-öffentliche Beta“ erhalten?
Die DDB-Plattform wurde Ende Dezember 2011 vom Fraunhofer Institut für
Intelligente Analyse- und Informationssysteme (IAIS) an das Kompetenznetzwerk
DDB übergeben. Sie wird zurzeit sukzessive in die Anwendungsumgebung
beim Technischen Betreiber der DDB (FIZ Karlsruhe) überführt. Zu welchem
genauen Zeitpunkt die Beta-Version in diesem Jahr für die Öffentlichkeit
freigeschaltet werden wird, ist im Laufe des weiteren Fortgangs dieser Arbeiten durch
das Kompetenznetzwerks DDB zu entscheiden. Bis zur Freischaltung bleibt der
Zugriff auf Mitarbeiter der Projektpartner beschränkt; siehe hierzu auch Antwort
zu Frage 2.
10. Welche Anforderungen werden an diese Personen gestellt, was
Qualifikation, Zugehörigkeit zu bestimmten Einrichtungen oder die Bereitschaft zur
Unterzeichnung von Vertraulichkeitserklärungen angeht?
Die in die DDB eingebundenen Digitalisate sind für die Öffentlichkeit bestimmt
und bedürfen daher keines Vertraulichkeitsschutzes. Allerdings dürfen sie erst
für die Öffentlichkeit freigeschaltet werden, nachdem die jeweilige Kultur- bzw.
Wissenschaftseinrichtung, in deren Besitz sie sich befinden, zugestimmt hat. Die
Freischaltung erfolgt auf Basis einer entsprechenden vertraglichen
Vereinbarung zwischen dem Kompetenznetzwerk DDB und der Einrichtung.
11. Was sind die Gründe dafür, dass der teilöffentliche und der Vollbetrieb der
DDB nicht bereits wie angekündigt erfolgt sind?
Die DDB-Plattform (Prototyp) ist im Dezember 2011 in einer Grundversion
fristgerecht in Pilotbetrieb gegangen. Bei einer Expertenanhörung am 12.
Dezember 2011 haben alle Experten die hohe Innovationsleistung hervorgehoben.
Das Kompetenznetzwerk DDB hat mit der Übergabe der DDB-Plattform ab
Beginn 2012 die Verantwortung für die DDB vollständig übernommen. Es hat
entschieden, dass vor der Freischaltung der DDB-Plattform für die Öffentlichkeit
die vollständige Überführung aus der Pilotumgebung beim Fraunhofer IAIS in
den Betrieb beim FIZ Karlsruhe sowie die Ausführung aller darüber hinaus noch
erforderlichen Arbeiten erfolgt sein muss. Damit sollen alle potentiellen Risiken
beim Onlinegang soweit wie möglich minimiert werden.
12. Welche Stufen der schrittweisen Öffnung der DDB zum öffentlich
zugänglichen Vollbetrieb sind derzeit auf welcher Grundlage geplant?
Siehe Antworten zu den Fragen 9 und 11.
13. Welche der ursprünglich geplanten und vom Fraunhofer-Institut für
Intelligente Analyse- und Informationssysteme entwickelten Funktionen wird die
DDB-Plattform zum Start bieten?
Die vom Fraunhofer IAIS entwickelte und Ende 2012 präsentierte DDB-
Plattform weist eine Vielzahl von neuen, innovativen Funktionen auf. Zur Gewähr-
Drucksache 17/9810 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeleistung eines sicheren Betriebs in der Startphase bedarf es einer Prüfung,
welche hiervon bereits beim Start der DDB freigeschaltet werden können. Die
Entscheidung hierüber liegt beim Kompetenznetzwerk DDB und wird im
Rahmen der Vorbereitung der Freischaltung der DDB-Plattform für die
Öffentlichkeit getroffen.
14. Wann und unter welchen Lizenzbedingungen wird die für die DDB
entwickelte Cortex-Software veröffentlicht?
Die Veröffentlichung der Softwarekomponenten der DDB unter einer Open-
Source-Lizenz ist vorgesehen und unter den Projektpartnern vereinbart, sofern
es sich nicht um Komponenten von Drittanbietern handelt, deren Lizenz eine
derartige Veröffentlichung nicht erlaubt. Einzelheiten und ein Termin stehen
noch nicht fest, da die Freischaltung der DDB für die Öffentlichkeit Vorrang hat.
15. Wurden im Rahmen des Projekts Freihandaufträge vergeben?
Wenn ja, an wen, und unter welchen nutzungsrechtlichen Bedingungen?
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Bernd Neumann,
hat keine Aufträge im Wege der freihändigen Vergabe erteilt, da in Einzelfällen
Leistungen aus bestehenden Rahmenvereinbarungen abgerufen wurden.
16. Ist eine Evaluierung der Software und des gesamten Projekts erfolgt?
Wenn ja, durch wen, zu welchen Kosten, und mit welchen Ergebnissen?
Die TÜV Informationstechnik GmbH hat im Aufrag des Fraunhofer IAIS die
Gebrauchstauglichkeit und Barrierefreiheit der Nutzeroberfläche der DDB
evaluiert (Kosten: 53 044 Euro).
Die im Dezember 2011 vorgestellte DDB-Plattform wurde im Auftrag des
Fraunhofer IAIS von vier Experten (Prof. Dr. Stefan Gradmann, Humboldt-
Universität zu Berlin & Europeana; Dr. Martin Dörr, Forschungsdirektor Foundation
for Research and Technology Hellas; Prof. Dr. Manfred Thaller, Historisch-
kulturwissenschaftliche Informationsverarbeitung, Universität zu Köln; Michael
Christen, Diplominformatiker und Autor der „Machbarkeitsstudie zur DDB“)
begutachtet (Kosten: ca. 12 000 Euro). Die Experten lobten einhellig den hohen
innovativen Charakter der DDB-Plattform.
Schließlich hat das Kompetenznetzwerk DDB mit Experten aus den
Mitgliedseinrichtungen unter Beteiligung des technischen Betreibers der DDB (FIZ
Karlsruhe) die DDB-Plattform einer Prüfung mit dem Schwerpunkt der
Betriebsfähigkeit im Echtbetrieb unterzogen (ohne Kosten zu erheben). Das
Ergebnis war einerseits eine Bestätigung des innovativen Charakters der DDB-
Plattform sowie andererseits die Feststellung einer Reihe noch notwendiger Arbeiten
vor Aufnahme des öffentlichen Betriebs. Letztere wurden bzw. werden vom
Kompetenznetzwerk im Einvernehmen mit den Projektbeteiligten im Detail
festgelegt, um sie vor Freischaltung der DDB-Plattform für die Öffentlichkeit zu
realisieren.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/981017. Wie beurteilt die Bundesregierung eventuelle Evaluierungsergebnisse und
die auf dem Expertenworkshop am 12. Dezember 2011 gegebenen
Hinweise und Vorschläge?
Nachdem alle Experten den innovativen Charakter der DDB-Plattform bestätigt
und die Projektbeteiligten sich auf ein einheitliches Vorgehen bei den noch vor
einer Freischaltung notwendigen Arbeiten verständigt haben, geht die
Bundesregierung davon aus, dass die DDB-Plattform die in sie gesetzten Erwartungen
bereits beim Start (Betaversion) zu großen Teilen erfüllen wird.
18. Welche konkreten Ergebnisse des „THESEUS“-Forschungsprogramms
werden wann in die Arbeit der DDB integriert?
In die vorliegende Grundversion der technischen Infrastruktur der DDB wurden
bisher insbesondere folgende Ergebnisse aus dem „THESEUS“-
Forschungsprogramm integriert (sie dienen vor allem der Erschließung von Printdokumenten):
Optimierung von Digitalisaten; Strukturerkennung von Dokumenten; OCR;
Interpretation von Inhaltsverzeichnissen; Erkennung von Personen, Orten und
Einrichtungen (Entitäten); Verlinkung von Entitäten zu Katalogdaten (z. B. der
Bibliotheken); Vernetzung von Ortsbezügen. Durch die Verwendung von
THESEUS-Technologien und die Einbindung von Open-Source-Projekten
wurde für die oben genannten Verfahren ein lizenzkostenfreier Betrieb für die
DDB sichergestellt. Für weitere Verfahren, wie die Erschließung von Audio-
und Videodokumenten, konnte nur vorübergehend ein lizenzkostenfreier
Betrieb genutzt werden. Die Integration weiterer Ergebnisse aus THESEUS ist
zurzeit nicht geplant. Im Übrigen steht es allen Kultur- und
Wissenschaftseinrichtungen frei, zur Unterstützung ihrer Medienerschließung die THESEUS-
Diensteplattform, die vom Fraunhofer IAIS nach Abschluss des THESEUS-
Projekts online verfügbar gemacht wurde, zu nutzen.
19. Welche Unternehmen und Forschungseinrichtungen sind oder waren an
der Einbindung von Ergebnissen des „THESEUS“-Programms in die
DDB-Plattform beteiligt?
Neben dem Fraunhofer IAIS (dem das technische Projektmanagement für den
Aufbau der DDB-Plattform oblag) waren folgende Einrichtungen beteiligt:
Fraunhofer HHI, Mufin GmbH, Neofonie GmbH, Deutsche Nationalbibliothek.
20. Welcher Erarbeitungsstand des DDB-Kooperationsvertrages („Vertrag
über das Einbinden von Digitalisaten aus Kultur und Wissenschaft in die
Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) sowie die Inanspruchnahme von
Dienstleistungen der DDB“) ist der aktuell gültige?
Es gibt einen Vertragsentwurf, der zurzeit im Kompetenznetzwerk DDB noch
beraten wird.
21. Ist die neueste Fassung des DDB-Kooperationsvertrages veröffentlicht?
Wenn ja, wo?
Wenn nein, warum nicht?
Nein, da noch keine finale Fassung vorliegt.
Drucksache 17/9810 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode22. Welche Einrichtungen haben diese Fassung des DDB-
Kooperationsvertrages unterzeichnet?
Keine, da sich der DDB-Kooperationsvertrag (Muster) noch in der Abstimmung
innerhalb des Kompetenznetzwerks DDB befindet.
23. Welche Einrichtungen haben eine ältere oder von diesem Vertrag
abweichende Kooperationsvereinbarung unterzeichnet?
Keine.
24. Welche weiteren Vereinbarungen, Verträge, Abmachungen und sonstige
Festlegungen gibt es, die einzelne Kultureinrichtungen, Firmen und andere
öffentlichen Einrichtungen mit der DDB, dem Kompetenznetzwerk DDB
oder dem Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM), Bernd
Neumann, getroffen haben?
Keine.
25. Welche Mittel erhielt und erhält das Kompetenznetzwerk DDB aus welchen
Quellen?
Dem Kompetenznetzwerk DDB stehen seit 2011 jährlich 2,6 Mio. Euro zur
Verfügung, die je zur Hälfte von den Ländern (aufgeteilt nach „Königsteiner
Schlüssel“) und dem Bund bereitgestellt werden.
26. Wie beurteilt die Bundesregierung die Inkompatibilität des DDB-
Kooperationsvertrags mit dem Europeana Data Exchange Agreement, insbesondere
hinsichtlich der Nachnutzbarkeit von Metadaten durch Dritte auf der
Grundlage der Lizenz CC0?
Der Vertragsentwurf sieht vor, dass die von den Kultur- bzw.
Wissenschaftseinrichtungen an die DDB übermittelten Metadaten grundsätzlich auch Dritten
(z. B. Europeana) zur uneingeschränkten Nutzung zur Verfügung gestellt
werden können. Allerdings behält die jeweilige Einrichtung das Recht, bei
„umfassend beschreibenden Metadaten“ (z. B. ausführliche Expertise zu einem
Gemälde, die zudem urheberrechtlich geschützt ist) die Weitergabe an Dritte zu
untersagen. In diesem Falle darf die DDB an Dritte nur einen festgelegten
„Kern-Metadatensatz“ weitergeben. Dies ist ein Kompromiss zwischen der von
der Europeana verlangten völligen Freigabe der Metadaten und der von den
Einrichtungen geforderten Wahrung ihrer Rechte.
27. Mit welchen Einrichtungen, Firmen und Personen bestehen derzeit
vertragliche Vereinbarungen mit der DDB zur Einräumung von Rechten nach
§ 3 Absatz 1 Nummer 1b der Kooperationsvereinbarung zur gewerblichen
Nutzung der Digitalisate und bereitgestellten Derivate?
Siehe Antwort zu Frage 22.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/981028. Welche Einnahmen sind mit der gewerblichen Nutzung von Objekten der
DDB bereits erzielt worden, bzw. welche Einnahmen erwartet die
Bundesregierung für die Zukunft?
Bisher konnten noch keine Einnahmen erzielt werden, da die DDB noch nicht
für die Öffentlichkeit freigeschaltet ist. Vorrangiges Ziel der DDB ist, das
kulturelle Erbe den Bürgerinnen und Bürgern auch online zugänglich zu machen.
Inwieweit durch gewerbliche Nutzung, für die gemäß den Eckpunkten von Bund,
Ländern und Kommunen zur DDB Marktpreise zu erheben sind, künftig
Einnahmen erzielt werden können, hängt von mehreren Faktoren (z. B. Art und
Umfang der Inhalte sowie Nachfrage) ab. Hierzu können heute noch keine validen
Aussagen getroffen werden.
29. Welche Einrichtungen haben bisher gegenüber der DDB von der in § 3
Absatz 1 letzter Abschnitt des Kooperationsvertrages fixierten Möglichkeit
Gebrauch gemacht, die gewerbliche Nutzung von Digitalisaten und
Derivaten zu untersagen oder von Einzelfallzustimmung abhängig zu machen?
Keine, da der Mustervertrag noch nicht abgestimmt ist und folglich noch keine
Verträge unterzeichnet wurden.
30. Von welchen Marktpreisen für die Nutzung nach § 3 Absatz 1 des
Kooperationsvertrages geht die Bundesregierung derzeit für übliche
Nutzungsfälle aus, gibt es dazu Preistabellen oder sonstige schriftlich fixierte
Erwartungen?
Die Marktpreise bestimmen sich grundsätzlich nach dem Wert des kulturellen
Werks bzw. Digitalisats sowie nach Art und Umfang der Nutzung. Das
„Bildportal der Kunstmuseen“ bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz verfügt bereits
über umfassende Erfahrungen mit der Vermarktung von Digitalisaten bei
Gemälden und Fotos, an denen sich die DDB orientieren kann.
31. Wie gestaltet sich die „enge Zusammenarbeit“ von DDB und Europeana
entsprechend § 4 Absatz 4 Nummer 2 des Kooperationsvertrages in
technisch-administrativen Angelegenheiten?
Bereits zu Beginn des Aufbaus der DDB-Plattform ist das Projektteam der DDB
in einen engen Erfahrungsaustausch mit dem Projektteam der Europeana
eingetreten. Dieser wird durch das Kompetenznetzwerk DDB fortgeführt. Mit der
engen Kooperation sollen Synergieeffekte erzielt sowie eine optimale und
reibungslose Vernetzung der beiden Portale sichergestellt werden.
32. Welche Onlineanbieter nach § 4 Absatz 4 Nummer 3 der
Kooperationsvereinbarung sind bereits Kooperationen mit der DDB eingegangen oder
verhandeln über solche Kooperationen?
Keine, da der Mustervertrag noch nicht abgestimmt ist und noch keine Verträge
unterzeichnet wurden.
Drucksache 17/9810 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode33. Wie ist der Stand des Rahmenvertrags über die Digitalisierung von
Kulturgut und wissenschaftlicher Information durch Dritte nach
Konzessionsrecht?
Das Kompetenznetzwerk DDB will insbesondere auch kleineren Einrichtungen
die Digitalisierung ihrer Bestände im Rahmen der bestehenden finanziellen
Möglichkeiten erleichtern. Es prüft zurzeit, wie dieses Ziel am besten erreicht
werden kann (per Rahmenvertrag oder durch Einzelverträge).
34. Welche nach § 4 Absatz 4 Nummer 8 der Kooperationsvereinbarung
erwähnten Mäzene, Sponsoren und privaten Spender für die DDB wurden
bereits gewonnen?
Mit der Gewinnung von Mäzenen, Sponsoren und privaten Spendern durch das
Kompetenznetzwerk DDB kann effektiv erst begonnen werden, nachdem die
DDB für die Öffentlichkeit freigeschaltet und damit für jedermann sichtbar ist.
35. Welcher Aufwand zur Einwerbung privater Spender und Sponsoren wurde
bisher betrieben, und welche Ausgaben und Einnahmen bei privaten
Sponsorings erwartet die Bundesregierung für die Zukunft?
Erst nachdem die DDB für jedermann sichtbar sein wird, kann auch bei der
Einwerbung privater Spender und Sponsoren privates Engagement erwartet
werden. Der Onlinezugang zum gemeinsamen kulturellen Erbe liegt im Interesse
aller Bürgerinnen und Bürger. Diese sollen über die DDB im Endausbau auch
die Möglichkeit erhalten, eine mögliche Unterstützung gemäß ihren
persönlichen Vorlieben auszurichten (z. B. auf ein Themengebiet oder eine
Einrichtung).
36. Existiert eine Strategie zur Priorisierung und Abstimmung der
Digitalisierungstätigkeit von öffentlichen Einrichtungen mit privaten
Kooperationspartnern?
Die Strategie wird in dem in der Antwort zu Frage 5 festgelegten Verfahren
festgesetzt.
37. Welches konkrete Ergebnis hat die ÖPP Deutschland AG für die
Gewinnung von Kooperationspartnern für die DDB beigetragen?
In dem von „Partnerschaften Deutschland AG“ vorgelegten
„Verwertungskonzept zur DDB“ wird am Beispiel von 26 Szenarien (z. B. Basisdienste Social
Media, Digitales Klassenzimmer, Services für Standortmarketing) aufgezeigt,
welches Verwertungspotential die DDB aufweist. Weiter wird die Grundlage für
die Entwicklung eines Geschäftsmodells für die DDB gelegt. Schließlich wird
ein Vorschlag für die Errichtung eines „DDB-Servicezentrums“ unterbreitet
(siehe auch Antwort zu Frage 7).
38. Wie hoch waren die Kosten der DDB für den Auftrag an die ÖPP
Deutschland AG?
Die Kosten des von Partnerschaften Deutschland AG vorgelegten
„Verwertungskonzeptes zur DDB“ beliefen sich auf 223 700 Euro.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/981039. Ähnelt die in der Anlage „Hinweise der DDB zur Einhaltung des
(Urheber-)Rechts“ erläuterte Lizenzierung von vergriffenen Werken in Bezug
auf die Höhe der Vergütungen derjenigen, die die
Verwertungsgesellschaften, die Deutsche Literaturkonferenz e. V., der Deutsche Kulturrat e. V. und
andere mit dem Deutschen Bibliotheksverband e. V. für die Nutzung
verwaister Werke vereinbart haben?
Sie ähnelt inhaltlich der genannten Vereinbarung. Die Höhe der Vergütung wird
durch die Verwertungsgesellschaften auf der Basis des geltenden Rechts
festgelegt.
40. Wann legt die Bundesregierung einen Entwurf für eine Reform des
Urheberrechts vor, der eine Lösung für das Problem der so genannten verwaisten
Werke schafft?
Auf europäischer Ebene wird derzeit eine Richtlinie über die urheberrechtlich
zulässige Nutzung von verwaisten Werken verhandelt. Es ist absehbar, dass
diese noch in diesem Jahr vom Europäischen Parlament und dem Rat
verabschiedet wird. Dementsprechend wird die Bundesregierung einen Entwurf für
die urheberrechtlich zulässige Nutzung von verwaisten Werken vorlegen, sobald
die europäischen Rahmenvorgaben hierfür feststehen.
41. Welche Position hat die Bundesregierung zum Richtlinienentwurf des
Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte zulässige Formen der
Nutzung verwaister Werke KOM (2011) 289 endg., insbesondere zu den
Punkten Vergütungspflicht bei Nutzung durch Bildungs- und
Kultureinrichtungen sowie die Möglichkeit einer Schrankenregelung, eingenommen?
Die Bundesregierung begrüßt den Richtlinienentwurf der Europäischen
Kommission über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke.
Einzelne Aspekte werden zurzeit noch verhandelt. Der aktuelle
Kompromissvorschlag der Ratspräsidentschaft sieht vor, dass bekannt werdende Urheber und
Rechtsinhaber einen gerechten Ausgleich für die Nutzung der Werke erhalten
sollen, wobei es den Mitgliedstaaten überlassen bleibt festzulegen, ob dieser
bereits vor der Werknutzung zu zahlen ist. Im Interesse der Urheber und
Rechtsinhaber ist eine Vergütungspflicht zu begrüßen. Der aktuelle
Kompromissvorschlag sieht vor, die Nutzung durch eine so genannte Schrankenregelung
gesetzlich für zulässig zu erklären; dieser regelungstechnische Ansatz wird von der
Bundesregierung als Ergänzung der Regelungen der Richtlinie 2001/29/EG
mitgetragen.
42. Unterstützt die Bundesregierung die Europäische Kommission in ihrem
Bestreben, eine schnelle und unbürokratische digitale Zugänglichmachung
verwaister Werke zu ermöglichen?
Die Bundesregierung unterstützt die Europäische Kommission in ihrem
Bestreben, eine schnelle und unbürokratische digitale Zugänglichmachung verwaister
Werke unter Wahrung der Rechte von Urhebern und Rechtsinhabern zu
ermöglichen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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