Position der Bundesregierung in den Verhandlungen über die Modalitäten zu den NAMA-Vereinbarungen von Hongkong
der Abgeordneten Ulla Lötzer, Heike Hänsel, Hüseyin-Kenan Aydin, Dr. Barbara Höll, Monika Knoche und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Handel mit Industriegütern macht mehr als 75 Prozent des gesamten Welthandels aus. Seit den 1990er Jahren wird die weltweite Produktion vermehrt durch große Produktionsnetzwerke organisiert, die in mehreren Ländern operieren, entweder durch direkte Tochterunternehmen oder Vertragspartner. Diese Netzwerke und globalen Wertschöpfungsketten werden von den transnationalen Konzernen mit Hauptsitz in den USA, Europa und Japan dominiert.
Eine wichtige Einnahmequelle für Entwicklungsländer und Hauptinstrument ihrer Industriepolitik ist das Erheben von Einfuhrzöllen. Die Ergebnisse der NAMA-Verhandlungen (Non-agricultural market access – NAMA) werden deshalb gravierende Auswirkungen auf die Einnahmen der Entwicklungsländer haben. Ihr industriepolitischer Gestaltungsspielraum wird durch die angestrebte Zollsenkung stark eingeschränkt.
Auf der 6. WTO-Ministerkonferenz in Hongkong wurde zum ersten Mal die sogenannte Schweizer Formel als Grundlage der angestrebten Zollsenkungen für Industriegüter und Rohstoffe festgelegt. Dies bedeutet, dass höhere Zölle stärker gesenkt werden müssen als niedrige. Das wiederum würde dazu führen, dass Entwicklungsländer, die in der Regel höhere Zölle haben als Industrieländer, stärker von den Auswirkungen betroffen wären. Die Erklärung von Hongkong sieht „Koeffizienten“ für die anzuwendende Formel vor, die jedoch nicht näher definiert wurden.
Darüber hinaus ist vorgesehen, eine Bindung von Zollsätzen mit ihrer gleichzeitigen Senkung zu verknüpfen. Eine Bindung von Zöllen bedeutet, dass sich das jeweilige Land auf verbindliche Obergrenzen für seine Zölle festlegt. Die Zollbindung reduziert die politische Flexibilität eines Landes, da es als Reaktion auf eine Importschwemme oder zum Schutz junger Industrien seine Zölle nicht über die gebundene Obergrenze hinaus erhöhen kann. Das Binden von Zöllen wird deshalb im Kontext internationaler Handelsvereinbarungen als beträchtliche Verpflichtung gewertet, da damit für das jeweilige Land ein Verlust an Souveränität über seine Handelspolitik einhergeht (siehe Artikel XXVIII bis 2(a) des GATT).
Ebenfalls im Blickpunkt steht der Abbau von so genannten nichttarifären Handelshemmnissen. Dies sind Maßnahmen zu Einfuhrregelungen, die keine Zölle sind. Hierunter fallen Subventionen, aber auch Zertifizierungssysteme, Gütesiegel, Ausfuhr- und Einfuhrverbote, soziale, ökologische und Gesundheitsstandards. Mit dem Abbau stehen daher wesentliche Möglichkeiten zur nachhaltigen Gestaltung des Handels zur Disposition.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen33
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das Erheben von hohen und variablen Schutzzöllen ein wichtiges Instrument der Industriepolitik fast aller erfolgreichen Industrieländer gewesen ist, und wie begründet sie ihre Haltung?
Welche Gründe könnten nach Meinung der Bundesregierung dafür sprechen, den Entwicklungsländern eine solche Möglichkeit zu verwehren?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Wirtschaftszweige in den Entwicklungsländern, die sich gerade im Aufbau befinden (infant industries), ohne Schutzzölle mit den hochproduktiven Unternehmen der Industrieländer und ihren Importen meist nicht konkurrieren können, und wie begründet sie ihre Haltung?
Sieht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund andere Entwicklungsperspektiven für weniger produktive Wirtschaftszweige in Entwicklungsländern außer der zeitlich befristeten Ausbildung von Zulieferersektoren für Unternehmen aus den Industrieländern auf der Grundlage von Niedrigstlöhnen und prekären Arbeitsverhältnissen, und wenn ja, welche?
Welchen Beitrag könnte nach Meinung der Bundesregierung die Ausbildung stabiler binnenwirtschaftlicher Produktions- und Vertriebskreisläufe in den Ländern des Südens für die Armutsbekämpfung leisten?
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung gegenüber dem Einwand ein, dass der verbilligte Zugang zu importierten Waren nach dem Abbau von Schutzzöllen in den Entwicklungsländern einhergeht mit der Verdrängung einheimischer Produzenten von ihren Märkten und dass dadurch sowohl die Existenz vieler kleiner traditioneller Gewerbetreibender gefährdet als auch der Aufbau von Beschäftigungsalternativen im industriellen Sektor verhindert wird?
Wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Kohärenz zwischen den Entwicklungszielen der Millenniumskonferenz, insbesondere des Ziels der Armutsbekämpfung, und der Verhandlungsführung der EU in den NAMA-Verhandlungen?
Mit welchen konkreten Positionen geht die Europäische Union in die Verhandlungen um die Modalitäten der Zollsenkungsformel und der zugrunde zu legenden Koeffizienten, und welche konkreten Forderungen stellt die Bundesregierung hierzu?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass die Schweizer Formel die Entwicklungsländer zu höheren Zollsenkungen verpflichten würde als die Industrieländer, obwohl im Doha-Mandat festgelegt wurde, dass die Entwicklungsländer „weniger als völlig reziproke“ Verpflichtungen zu Zöllen übernehmen müssten?
Welche Position bezieht die Bundesregierung dazu, dass eine gleichzeitige Bindung und Senkung von Zollsätzen eine doppelte Last für die Entwicklungsländer bedeuten würde, von der die Industrieländer, von denen fast alle bereits eine 100-prozentige Bindung haben, verschont blieben?
Welche möglichen Auswirkungen einer Zollsenkungsvereinbarung auf die Haushalte solcher Länder, deren Zollaufkommen bislang ein Drittel bis die Hälfte der gesamten Steuereinnahmen ausmachen, und auf deren politische und administrative Handlungsfähigkeit sieht die Bundesregierung, und welche Maßnahmen könnten nach Meinung der Bundesregierung dazu geeignet sein, diese Ausfälle zu kompensieren?
Welche Alternativvorschläge wird die Bundesregierung einbringen, um – wie es die Doha-Erklärung verlangt – die „Bedürfnisse und Interessen der Entwicklungsländer ins Zentrum zu stellen“, nachdem die von der EU und anderen durchgeführten NAMA-Simulationen vom März dieses Jahres gezeigt haben, dass die so genannten Paragraph-8-Flexibilitäten einen verschwindend geringen Effekt auf die endgültigen durchschnittlichen Zölle der Entwicklungsländer haben würden?
Wird die Bundesregierung sich vor diesem Hintergrund gegen die EU-Forderung nach einem Trade-off zwischen Paragraph-8-Flexibilitäten und einem höheren Koeffizienten für Entwicklungsländer in der Schweizer Formel stellen, und wie begründet sie ihre Haltung?
Welche Folgeabschätzungen bezüglich der Auswirkungen der diskutierten Koeffizienten auf die Arbeitsplatzsituation, die wirtschaftliche Entwicklung und die Wohlfahrtsentwicklung in Deutschland und der Europäischen Union wurden durch die Bundesregierung und die Europäische Union im Hinblick auf die Verhandlungen veranlasst?
Welche Ergebnisse aus solchen Abschätzungen liegen der Bundesregierung vor, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Sollte es solche Folgeabschätzungen nicht geben, auf welcher Basis werden dann mögliche Verhandlungspositionen zu Koeffizienten auf Seiten der Bundesrepublik Deutschland und der EU ermittelt?
Gibt es vergleichbare Folgeabschätzungen für die Entwicklungsländer, und inwieweit werden Ergebnisse aus solchen Abschätzungen in der Verhandlungsführung der Bundesregierung und der Europäischen Union eine Rolle spielen?
Auf welche Länder zielt die Bundesregierung mit ihrer Forcierung der Marktöffnung für Nicht-Agrargüter vor allem?
Welche Position hat die Bundesregierung zu den Sektorverhandlungen, und welche sind in diesem Rahmen nach Ansicht der Bundesregierung die für die deutsche Industrie bedeutsamen Sektoren bei den Industriegütern?
Ist ein Industrieverband mit konkreten Interessen an die Bundesregierung herangetreten, und wenn ja, welcher und mit welchen Interessen?
Verfügt die Bundesregierung aus der Durchführung von sog. Sustainability Impact Assessments oder anderen vergleichbaren Untersuchungen über Erkenntnisse bezüglich der Auswirkungen der geplanten Liberalisierungsmaßnahmen für die einzelnen Sektoren?
Wenn ja, über welche, und inwiefern fließen diese Erkenntnisse in die Verhandlungsposition der Bundesregierung innerhalb der EU ein?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage der von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebenen Studie „Sustainability Impact Assessment of Proposed WTO Negotiations: Final report for the forest sector study“ vom 19. Juni 2005, die darauf hinweist, dass eine weitere Handelsliberalisierung in Ländern, die über unzureichende sog. Forest-Governance-Systeme verfügen, negative Nachhaltigkeitstrends verstärken und in Ländern mit hoher Biodiversität wie Brasilien oder Indonesien zu irreversiblen negativen Auswirkungen auf die Biodiversität führen kann?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung in Anbetracht der in vielen Ländern vorzufindenden unzureichenden Forest-Governance-Systeme aus dieser Aussage für die laufenden NAMA-Verhandlungen?
Welche Auswirkungen auf die Steigerung des weltweiten Holzeinschlages und des weltweiten Handels mit forstwirtschaftlichen Produkten sieht die Bundesregierung durch eine Senkung der Zölle wie auch durch eine Beseitigung nichttarifärer Handelshemmnisse (NTB)?
Mit welchen negativen Auswirkungen auf die globale Umwelt kann das nach Ansicht der Bundesregierung verbunden sein, und wie will die Bundesregierung diesen möglichen negativen Auswirkungen begegnen?
Welche Auswirkungen auf die Ausbeutung der natürlichen Ressourcen und die Überfischung der Meere sieht die Bundesregierung durch eine Senkung der Zölle auf Fisch und Fischprodukte wie auch durch eine Beseitigung nichttarifärer Handelshemmnisse (NTB)?
Wie will die Bundesregierung diesen möglichen negativen Auswirkungen begegnen?
Mit welchen Mitteln will die Bundesregierung verhindern, dass über den Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse Gesundheits- und Umweltstandards abgesenkt, Kennzeichnungen über Energieverbrauch, Produktions- und Handelsbedingungen und generelle Importverbote aus ökologischen Gründen als „protektionistisch“ untersagt werden?
Unterstützt die Bundesregierung den von der EU-Kommission vorbereiteten Vorschlag zum weitgehenden Verbot von Exportsteuern, benannt „Negotiating Proposal on Export Taxes by the European Communities And Their Member States“, und teilt sie die Auffassung, dass ein solches Verbot dem Wesen einer „Entwicklungsagenda“ entgegenlaufend letztendlich nur Entwicklungsländer treffen würde, da dieses legitime und WTO-konforme Instrument politischer Steuerung fast ausschließlich von Entwicklungsländern angewandt wird und die im Vorschlag enthaltenen Flexibilitäten nur Scheinflexibilitäten sind?
Was sind die Beweggründe der EU-Kommission einen solchen Vorschlag im jetzigen Stand der Doha-Runde einzubringen bzw. der Bundesregierung diesen Vorschlag zu unterstützen?
Hält die Bundesregierung angesichts der bisherigen Interessengegensätze im Bereich der NAMA-Verhandlungen und der Absage der für Anfang Mai dieses Jahres in Genf geplanten Ministerrunde das Ziel, im Jahre 2006 zu einem Abschluss der Doha-Runde zu kommen, noch für realistisch?
Auf welchem Wege und mit welchen Angeboten oder Ultimaten sollen die Beteiligten zu einem Konsens gebracht werden?