[Deutscher Bundestag Drucksache 17/9814
17. Wahlperiode 29. 05. 2012
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 24. Mai 2012
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Graf (Rosenheim), Petra Crone,
Bärbel Bas, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/9605 –
Sucht im Alter – Aufklärung fördern und Nationale Strategie mit Leben füllen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die steigende Lebenserwartung der Deutschen geht erfreulicherweise auch mit
mehr gesunden Jahren einher. Immer mehr Deutsche werden ein hohes Alter
erreichen. Bereits in 20 Jahren werden rund 30 Prozent der Deutschen über
65 Jahre alt sein. Doch steigt mit der erhöhten Lebenserwartung auch die
Prävalenz von „mitalternden“ Krankheiten, die bereits in früheren Lebensjahren
bestanden haben sowie von Erkrankungen, die bislang eher mit früheren
Lebensphasen in Verbindung gebracht werden. So werden suchtbedingte
Krankheitsbilder immer häufiger auch bei älteren und hochaltrigen Menschen
festgestellt. Schätzungsweise bis zu zwei Millionen Menschen über 60 Jahren
weisen einen problematischen Gebrauch sogenannter psychoaktiver
Medikamente auf, wobei hier vor allem Frauen betroffen sind. Bei älteren Männern ist
unter anderem der Alkoholgebrauch besonders problematisch, 27 Prozent von
ihnen weisen einen suchtgefährdenden Alkoholkonsum auf. Auch im höheren
Erwachsenenalter ist die Abhängigkeit und der Missbrauch von Substanzen kein
Problem von Randgruppen.
Von der Bundesregierung wurde angekündigt, dass die Sucht im Alter ein
Schwerpunkt ihrer Drogen- und Suchtpolitik sein werde. Das ist zu begrüßen.
Allerdings sind die in der von der Bundesregierung im Februar 2012
veröffentlichten Nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik genannten
Maßnahmen zur Sucht im Alter von geringer Zahl und wenig konkret. Zudem wird
Sucht im Alter vorwiegend als Teil der Medikamentensucht verstanden. Dieses
Verständnis der Problematik greift zu kurz. Sucht kennt keine Altersgrenzen und
sollte deshalb einen wichtigen Platz in der Nationalen Strategie zur Drogen- und
Suchtpolitik einnehmen sowie als Querschnittsaufgabe moderner Drogen- und
Suchtpolitik begriffen werden.
Vor dem Hintergrund der älter werdenden Gesellschaft besteht Bedarf an einem
Ausbau des Hilfs-, Informations- und Beratungsangebots für suchterkrankte
ältere Menschen sowie an dem Aufbau von Strukturen, welche effektiv der
Sucht im Alter entgegenwirken.
Die Kleine Anfrage dient dazu, über neue Erkenntnisse in diesem Bereich zu
informieren und die konkreten Schritte der Bundesregierung zur Verbesserung
der Situation süchtiger älterer Menschen in Erfahrung zu bringen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Suchterkrankung kann Menschen jeden Alters treffen. Aufgrund der
demographischen Entwicklung hat die Bundesregierung bereits 2008 vorausschauend
begonnen, dem Thema Sucht im Alter verstärkte Aufmerksamkeit zu widmen.
Mit einer Sonderauswertung des Bundesgesundheitssurveys von 1998 (BGS98)
zu Prävalenz, Spektrum und Determinanten des Gebrauchs von
Psychopharmaka und Alkohol im Alter wurden zunächst grundlegende Informationen zur
Verbreitung von schädlichem Substanzkonsum gewonnen.
Die Analysen zeigten, dass Alkoholkonsum und Alkoholmissbrauch in höheren
Altersgruppen seltener ist. Der Gebrauch von Psychopharmaka nimmt hingegen
zu. Dies deckt sich mit internationalen Studien. Der insgesamt geringere Anteil
Alkoholabhängiger bei den höheren Altersgruppen wird im Wesentlichen auf
drei Ursachen zurückgeführt: Wegen der deutlich erhöhten Mortalitätsrate von
Alkoholikerinnen und Alkoholikern erreichen weniger Personen ein Alter von
65 Jahren. Personen mit hohem Alkoholkonsum sehen sich häufig veranlasst,
ihren Konsum wegen einer verminderten Alkoholtoleranz im Alter zu
reduzieren. Schließlich zwingen gesundheitliche Einschränkungen ältere Personen
oftmals zum vermehrten Alkoholverzicht oder zur Alkoholreduktion. Dennoch ist
zu erwarten, dass allein aufgrund der demographischen Entwicklung die Zahl
älterer Menschen mit Alkoholerkrankungen zunehmen wird. Die Gründe hierfür
liegen zum einen in der wachsenden Zahl älterer Menschen und zum anderen im
erheblich gestiegenen Alkoholkonsum der Nachkriegsgenerationen.
Zusätzlich wurde eine repräsentative Erhebung zum Umgang mit
suchtmittelabhängigen älteren Menschen in stationären und ambulanten
Pflegeeinrichtungen gefördert. Sie zeigte einen zunehmenden Bedarf an Informationen und
Handlungskonzepten der Pflegekräfte im Umgang mit riskant oder abhängig
konsumierenden Klientinnen und Klienten auf.
Damit Suchtberatung, Suchthilfe und Altenhilfe sich frühzeitig auf die
langfristigen Entwicklungen einstellen, hat das Bundesministerium für Gesundheit
(BMG) bereits im November 2008 ein Fachgespräch durchgeführt und
basierend auf den Ergebnissen 2009 einen Förderschwerpunkt zu „Sucht im Alter –
Sensibilisierung und Qualifizierung von Fachkräften in der Alten- und
Suchthilfe“ ausgeschrieben. 2010 wurde mit der Förderung von acht Modellprojekten
begonnen (siehe Antwort zu Frage 10).
In der Nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik, die die übergreifende
Ausrichtung der Drogen- und Suchtpolitik für die nächsten Jahre beschreibt,
wird das Thema folgerichtig wieder aufgegriffen. Anders als in der
Vorbemerkung impliziert, werden die Ziele und Maßnahmen zur Prävention, Beratung
und Behandlung von Sucht im Alter in der Nationalen Strategie nicht auf
Medikamentenmissbrauch beschränkt. Vielmehr sind sie auf ältere Menschen mit
allen Suchterkrankungen ausgerichtet. Daher wurde Sucht im Alter wie andere
Querschnittsthemen in der Nationalen Strategie im Abschnitt C I gesondert
dargestellt.
1. Welche finanziellen Mittel stellt die Bundesregierung für die Prävention von
Sucht im Alter in diesem Jahr zur Verfügung, und welche Mittel sind in den
kommenden Jahren geplant?
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) führt für die
gesamte Erwachsenenbevölkerung Maßnahmen zur Prävention von riskantem und
schädlichem Alkoholmissbrauch und zur Prävention von Tabakkonsum durch.
Die Maßnahmen richten sich auch an ältere Personen. 2012 sind zur Förderung
des Nichtrauchens bei Erwachsenen (rauchfrei-Kampagne:
www.rauchfrei-
info.de) Mittel in Höhe von 800 000 Euro und zur Förderung eines kritischen
Umgangs Erwachsener mit Alkohol (Kenn dein Limit-Kampagne:
www.kenn-
dein-limit.de) Mittel in Höhe von 885 000 Euro vorgesehen. Die Verteilung der
Mittel auf die unterschiedlichen Maßnahmen zur Suchtprävention der BZgA in
2013 und in den Folgejahren ist noch nicht entschieden.
Darüber hinaus stellt die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V. (DHS), die
vom BMG institutionell gefördert wird, spezifische Aufklärungs- und
Informationsmaterialien zum Suchtmittelkonsum für ältere Personen zur Verfügung.
Umfassend zu Sucht im Alter informiert zudem die spezielle Internetseite der
DHS
www.unabhaengig-im-alter.de. Im Jahr 2012 wird über die bestehenden
Broschüren hinaus die DHS eine neue Broschüre „Unabhängig im Alter –
Alkohol, Medikamente, Tabak: Informationen für die Altenpflege“ auflegen. Die
Bundesregierung plant außerdem, 2013 eine DHS-Fachtagung zum Thema
Sucht im Alter zu fördern (siehe auch Antwort zu Frage 3).
2. Welche Kooperationen plant das Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
mit anderen Bundesministerien sowie den Ländern für welche kommenden
Projekte zur Prävention von Sucht im Alter in welchem Zeitrahmen?
Alle Maßnamen des BMG werden mit den jeweils betroffenen Ressorts
abgestimmt. Zum Austausch und zur Vernetzung suchtpräventiver Maßnahmen
zwischen Bund und Ländern tagt mindestens einmal jährlich der Nationale Drogen-
und Suchtrat sowie zweimal jährlich der BZgA-Länder-Koordinierungskreis
Suchtprävention. Konkrete gemeinsame Projekte zu Sucht im Alter plant das
BMG derzeit nicht.
Das BMG ist als Gast in der AG Suchthilfe der Arbeitsgemeinschaft der
Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) vertreten. Dort wurde das Thema
Sucht im Alter auf der letzten Sitzung diskutiert und die Aktivitäten der
Bundesregierung vorgestellt. Darüber hinaus greifen verschiedene Länder das Thema
der Prävention von Sucht im Alter eigenständig auf.
3. Mit welchen Maßnahmen in welchem Zeitrahmen will die Bundesregierung
ihre Informationen über die Ausprägung von Sucht im Alter ausbauen?
2013 wird die DHS eine Fachtagung zu Sucht im Alter durchführen. Damit wird
die Fachöffentlichkeit über das Thema detailliert informiert.
Die breite Öffentlichkeit wird über die Internetseite der DHS (
www.unabhaengig-
im-alter.de) informiert. Diese ist gut etabliert und frequentiert. Zudem hat die
Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, in zahlreichen
Presseinterviews auf die Problematik hingewiesen, so dass das Thema Sucht im
Alter in Presse und Rundfunk derzeit häufig aufgegriffen wird.
4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Ausprägung der Sucht
im Alter?
a) Welche Suchtstoffe sind bei älteren Drogenabhängigen in den jeweiligen
Altersgruppen relevant?
In den Altersgruppen der 50- bis 59- bzw. 60- bis 64-Jährigen finden sich im
vom BMG geförderten Epidemiologischen Suchtsurvey (ESA) positive
Antworten zum Konsum für Cannabis, Opiate und Kokain. Dies deckt sich mit den
Meldungen der Suchtberatungsstellen im Rahmen der Suchthilfestatistik
(
www.suchthilfestatistik.de).
b) Wie haben sich nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Zahl und
der Anteil der Medikamentenabhängigen an den über 60-Jährigen in
Deutschland in den letzten zehn Jahren entwickelt (untergliedert nach
Geschlecht)?
Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse über die Anzahl
und den Anteil der Medikamentenabhängigen an den über 60-Jährigen in
Deutschland im Verlauf der letzten zehn Jahre vor. Es gibt Hinweise darauf, dass
sich die Entwicklungen für unterschiedliche Stoffgruppen unterscheiden.
Weiterhin gibt es Hinweise darauf, dass die Prävalenzen in Einrichtungen der
stationären Altenhilfe höher liegen als in der in Privathaushalten lebenden
Bevölkerung.
Auf der Basis der vom Robert Koch-Institut (RKI) durchgeführten und in
diesem Jahr abgeschlossenen „Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland“
(DEGS) wird es nach der entsprechenden Datenauswertung möglich sein, den
Konsum von Medikamenten mit Suchtpotenzial in der Altersgruppe der über
60- bis 79-Jährigen mit den Konsumdaten aus dem Bundesgesundheitssurvey
(BGS98) zu vergleichen.
c) Wie haben sich nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Zahl und
der Anteil der Alkoholsüchtigen an den über 60-Jährigen in Deutschland
in den letzten zehn Jahren entwickelt (untergliedert nach Geschlecht)?
Die vom Gesundheitsmonitoring des RKI seit 2007 regelmäßig durchgeführte
Studie „Gesundheit in Deutschland aktuell“ (GEDA) zeigt, dass im Alter von
60 bis 69 Jahren die Prävalenz von mindestens riskantem Alkoholkonsum bei
den Frauen bei ca. 3 Prozent und bei den Männern bei ca. 4 Prozent liegt und ab
dem Alter von 70 Jahren dann um 0,5 Prozent bis 1 Prozent sinkt. Diese Zahlen
sind in den letzten Jahren stabil geblieben. Für die jüngere Gruppe der 60- bis
64-Jährigen wurde im ESA 2006 eine Häufigkeit von Alkoholabhängigkeit von
5,4 Prozent der Männer und 0,8 Prozent der Frauen (12-Monatsprävalenz)
ermittelt.
Gesicherte Erkenntnisse über die Anzahl und den Anteil der Alkoholabhängigen
an den über 60-Jährigen in Deutschland im zeitlichen Verlauf von zehn Jahren
liegen der Bundesregierung nicht vor. Auf der Basis der vom RKI
durchgeführten und in diesem Jahr abgeschlossenen „Studie zur Gesundheit Erwachsener in
Deutschland“ (DEGS) wird es nach der entsprechenden Datenauswertung
möglich sein, die Prävalenzen von Alkoholmissbrauch und Alkoholabhängigkeit in
der Altersgruppe der 60- bis 79-Jährigen mit den Prävalenzen aus dem
Bundesgesundheitssurvey (BGS98) zu vergleichen.
d) Wie haben sich nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Zahl und
der Anteil der Raucher an den über 60-Jährigen in Deutschland in den
letzten zehn Jahren entwickelt (untergliedert nach Geschlecht)?
Die Prävalenz des Rauchens unterscheidet sich bei Frauen und Männern,
außerdem gibt es Kohorteneffekte. Insgesamt ist das Rauchen in der Bevölkerung
rückläufig. Ein detaillierter Vergleich der Gesundheitsberichterstattung der
Jahre 2003 und 2009 zeigt, dass in der Altersgruppe ab 65 lediglich bei den
Männern ein signifikanter Rückgang von 17,1 Prozent auf 13,7 Prozent festgestellt
wurde, bei den Frauen wurde dagegen ein geringer, statistisch jedoch nicht
signifikanter Anstieg von 7,0 Prozent auf 8,7 Prozent beobachtet. Erklärt wird
dieser Sachverhalt damit, dass die 2009 mindestens 65 Jahre alten Frauen einer
Generation entstammen, in der das Rauchen bei Frauen stark zugenommen hat.
Da das Rauchen bei Männern und Frauen in der Altersgruppe bis unter 45 Jahren
rückläufig ist, wird in ca. 15 Jahren ein Rückgang des Rauchens auch bei den
Frauen im Alter ab 60 Jahren erwartet.
e) Wie haben sich nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Zahl und
der Anteil der pathologischen sowie problematischen Glücksspieler und
Glücksspielerinnen an den über 60-Jährigen in Deutschland in den
letzten zehn Jahren entwickelt (untergliedert nach Geschlecht)?
Im ESA wurde 2006 und 2009 auch nach Glücksspielverhalten gefragt.
Aufgrund der geringen Prävalenzwerte von Personen mit pathologischem und
problematischem Glücksspiel lassen sich für diese Altersgruppe jedoch keine
Aussagen treffen.
f) Wie haben sich nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Zahl und
der Anteil der Cannabiskonsumenten an den über 50-Jährigen in
Deutschland in den letzten zehn Jahren entwickelt (untergliedert nach
Geschlecht und Alter)?
Ein Vergleich der ESA-Daten im Verlauf der Jahre zeigt, dass der Anteil der
männlichen Cannabis-Konsumenten bei den 50- bis 59-Jährigen von 0,4 Prozent
(2000) auf 1,6 Prozent (2009) zugenommen hat. Bei den 60- bis 64-Jährigen
liegt die Prävalenz in den Jahren 2006 und 2009 bei 0 Prozent. Bei Frauen
variiert der Anteil der Konsumentinnen bei den 50- bis 59-Jährigen von 2000 bis
2009 leicht bei unter 1 Prozent. Bei den 60- bis 64-jährigen Frauen liegt der
Anteil bei 0,2 Prozent (2006) und 0,3 Prozent (2009).
g) Wie haben sich nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Zahl und
der Anteil der Opiatabhängigen an den über 50-Jährigen in Deutschland
in den letzten zehn Jahren entwickelt (untergliedert nach Geschlecht und
Alter)?
Aufgrund der geringen Prävalenzwerte lassen sich in dieser Altersgruppe trotz
Erhebung im Rahmen der ESA-Befragungen keine Aussagen zum Opiatkonsum
treffen.
h) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine eventuell höhere
Gefährdung älterer Menschen durch Suchterkrankungen, wenn sie sich in
prekären sozioökonomischen Situationen befinden?
In allen Altersgruppen bis 64 Jahre ist der Anteil der Raucher umso höher, je
niedriger die Bildung ist. Nur in der Altersgruppe ab 65 macht der
Bildungshintergrund kaum einen Unterschied. Es wird erwartet, dass in Zukunft zunehmend
auch bei älteren Menschen die Bildungsschicht mit dem Rauchen assoziiert sein
wird, wie es bereits jetzt bei den unter 65-Jährigen der Fall ist. Menschen mit
geringer Bildung haben ein höheres Risiko für prekäre sozioökonomische
Situationen. Daher wird erwartet, dass das Risiko Rauchen bei Menschen in prekären
sozioökonomischen Situationen in Zukunft häufiger sein wird, als bei Menschen
aus höheren Bildungsschichten.
Bei Alkohol-, Medikamenten-, Drogen- und Spielsucht sind die
Zusammenhänge insgesamt zu komplex, um ein erhöhtes Risiko bei älteren Menschen in
prekären soziökonomischen Situationen abzuschätzen. Gesichert ist, dass
Alkohol-, Drogen- und Spielsucht sehr häufig zu einem sozialen Abstieg in eine
prekäre sozioökonomische Situation führen. Ob umgekehrt prekäre
sozioökonomische Situationen bei älteren Menschen eine erhöhte Suchtgefährdung zur Folge
haben, ist gegenwärtig nicht einschätzbar. In der Gesamtbevölkerung ist beim
Alkohol der Trend zu beobachten, dass bei Männern ab dem Alter von 45 Jahren
und bei den Frauen ab dem Alter von 30 Jahren der Anteil der
Risikokonsumenten und -konsumentinnen mit dem Bildungsstatus steigt.
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das
geschlechtsspezifische Suchtverhalten von Frauen und Männern über 60 Jahre?
a) Welche Gründe sieht die Bundesregierung für die im Drogenbericht der
Bundesregierung (2009) festgestellte überdurchschnittlich starke
Betroffenheit von Frauen von Medikamentenabhängigkeit?
Unabhängig von der Art der Medikation nehmen Frauen häufiger als Männer
Medikamente ein. Dies wird unter anderem durch eine höhere Inanspruchnahme
ärztlicher Leistungen erklärt. Zudem nimmt die Abhängigkeit von Schlaf- und
Beruhigungsmitteln im Alter zu. Da Frauen in den älteren Altersgruppen
überrepräsentiert sind, führt allein dies zu einer quantitativ höheren Zahl von Frauen,
die medikamentenabhängig sind.
b) Welche Gründe sieht die Bundesregierung für die im Drogenbericht der
Bundesregierung (2009) überdurchschnittlich starke Betroffenheit von
Männern von Alkoholsucht?
Männer konsumieren insgesamt häufiger und riskanter Suchtmittel als Frauen.
Ausnahme sind hier allein Medikamente mit Suchtpotenzial (vor allem Schlaf-
und Beruhigungsmittel; siehe Antwort zu Frage 5a). Es ist davon auszugehen,
dass der höhere Suchtmittelkonsum soziokulturell bedingt ist und mit einem
höheren Risikoverhalten zusammenhängt. In diesen Gesamtzusammenhang ist
auch die häufigere Alkoholabhängigkeit von Männern einzuordnen.
c) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in welchem Zeitrahmen
für geschlechtsspezifische Suchtprävention?
Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Präventionskampagnen der BZgA sind
geschlechtersensibel konzipiert. Dies bedeutet, dass Frauen und Männer mit
unterschiedlichen Botschaften angesprochen werden. Auch die Broschüren der
DHS gehen geschlechtersensibel auf die Problematik ein. Zudem wird auf die
Antwort zu Frage 6b verwiesen.
d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über suchtindizierte
Suizide bei älteren Frauen und Männern?
Der Anteil der suchtinduzierten Suizide unter älteren Menschen wird derzeit
nicht gesondert erfasst. Die Fallzahlen im Bereich illegaler Drogen sind für
sinnvolle statistische Auswertungen zu gering. Erst jüngst wird die Bedeutung von
Alkoholkonsum für Suizide in der Wissenschaft diskutiert. Verlässliche Daten,
insbesondere für die Gruppe der älteren Personen, liegen noch nicht vor.
e) Welche suchtpräventiven Maßnahmen sieht die Bundesregierung für
alleinstehende und verwitwete ältere Menschen vor, die immer häufiger
ein problematisches Konsumverhalten aufweisen?
Derzeit plant die Bundesregierung keine spezifischen Maßnahmen für
alleinstehende und verwitwete ältere Menschen. Bereits in den bestehenden
Informations-, Präventions- und Beratungsangeboten zu Sucht im Alter wird Einsamkeit
als möglicher Ursachenfaktor für Suchtmittelkonsum berücksichtigt.
6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über fehlerhaft dosierte
Einnahmen von Medikamenten mit Suchtpotential bei Patienten über 60 Jahren?
a) Mit welchen Maßnahmen in welchem Zeitrahmen will die
Bundesregierung gefährlichen Fehldosierungen durch Ärztinnen und Ärzte
entgegenwirken?
Mit dem aktuellen Aktionsplan zur Verbesserung der
Arzneimitteltherapiesicherheit, der in zweiter Auflage für die Jahre 2010 bis 2012 läuft, unterstützt
die Bundesregierung eine weitere Verbesserung der
Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland.
Im Rahmen des Aktionsplans und aus anderen Mitteln der Bundesregierung
werden Forschungsvorhaben gefördert, die eine Verbesserung der
Arzneimitteltherapiesicherheit in Alten- und Pflegeheimen zum Gegenstand haben. Diese
basieren auf Erkenntnissen, die im Rahmen einer von der Bundesregierung
geförderten Studie zu potentiell inadäquater Medikation im Alter erlangt wurden
(sogenannte Priscusliste) und vielfältige Beachtung gefunden haben.
b) Mit welchen Maßnahmen in welchem Zeitrahmen will die
Bundesregierung Medikamentenmissbrauch durch ältere Menschen entgegenwirken?
In der Nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik werden im
Abschnitt C II beispielhaft geplante Maßnahmen gegen Medikamentenmissbrauch
aufgelistet. Insbesondere die Maßnahmen unter Ziel 2, 3 und 4 zielen auf
die Vermeidung von Medikamentenmissbrauch älterer Personen. Darüber
hinaus ist im Jahr 2012 in einem ersten Schritt vorgesehen, auf dem
zielgruppenspezifischen Informationsinternetportal zur Frauengesundheit der BZgA
www.frauengesundheitsportal.de einen Informationsbereich zum
Themenkomplex „Medikamente“ anzubieten. In einem weiteren Schritt ist geplant, auch auf
dem speziell auf die Informationsbedürfnisse von Männern ausgerichteten
Internetportal der BZgA
www.maennergesundheitsportal.de einen
Informationsbereich zum Themenkomplex „Medikamente“ einzurichten.
c) Mit welchen konkreten Maßnahmen in welchem Zeitrahmen möchte die
Bundesregierung eine effektive Zusammenarbeit zwischen Apothekern
und Hausärzten durchsetzen, um Medikamentenabhängigkeit bei älteren
Menschen stärker vermeiden zu helfen?
Die Bundesregierung fördert seit 2009 ein Modellprojekt „Ambulanter Entzug
benzodiazepin-abhängiger Patienten in Zusammenarbeit von Apotheker und
Hausarzt“. Mit dem Modellprojekt soll gezeigt werden, dass durch diese
Kooperation Patientinnen und Patienten, die von Benzodiazepinen bzw. Z-drugs
niedrigdosis-abhängig sind, erfolgreich ambulant entzogen werden können. Es
werden neue Wege der Zusammenarbeit zwischen Apothekerinnen und
Apothekern mit Hausärztinnen und Hausärzten geprüft. Ergebnisse der klinischen
Studie sind Ende 2013 zu erwarten. Aufbauend auf den im Projekt gewonnen
Erkenntnissen wird im Anschluss eine mögliche Verbreitung der dort erprobten
Maßnahmen bewertet.
d) Was versteht die Bundesregierung unter der verstärkten Verbreitung des
überarbeiteten Leitfadens der Bundesvereinigung Deutscher
Apothekerverbände – ABDA für die apothekerliche Praxis „Medikamente:
Abhängigkeit und Missbrauch“ (Nationale Strategie zur Drogen- und
Suchtpolitik), und wie will sie dies unterstützen?
Der Leitfaden der Bundesapothekerkammer „Medikamente: Abhängigkeit und
Missbrauch. Leitfaden für die apothekerliche Praxis“ wurde im Oktober 2011 in
einer überarbeiteten, zweiten Auflage herausgegeben und durch die
Bundesapothekerkammer allen interessierten Apotheken zur Verfügung gestellt. Die in der
Nationalen Strategie zur Sucht- und Drogenpolitik angeführte „verstärkte
Verbreitung“ bezieht sich auf die Aktivitäten der Bundesapothekerkammer zur
Bewerbung des Leitfadens.
e) Welche Maßnahmen in welchem Zeitrahmen plant die Bundesregierung,
um Apotheken, Ärzte und Kliniken bei der Sensibilisierung für das
Thema Medikamentenabhängigkeit im Alter zu unterstützen?
Auf die Antwort zu Frage 6c wird verwiesen. Zudem fördert die
Bundesregierung ein Projekt des Zentrums für Psychiatrie Südwürttemberg (zfp) zur
„Fortbildung hausärztlicher Einzelpraxen“. Ziel des Projekts ist es, die Integration
von Hausärztinnen und Hausärzten in das Suchthilfesystem entscheidend zu
verstärken. Es werden über einen Zeitraum von 24 Monaten
Schulungsmaßnahmen für die dem Suchthilfesystem zuweisenden Ärzte und ihre
medizinischen Fachangestellten durchgeführt. Dabei werden die flächendeckend
etablierten Qualitätszirkel für niedergelassene Hausärzte genutzt, um
regelmäßig suchtpsychiatrisch zu informieren. Dadurch soll im Großraum
Reutlingen ein niedrigschwelliger, wohnortnaher Zugang und die rasche Einleitung
von Hilfemaßnahmen unter Nutzung des Kommunalen Suchthilfe- und des
gerontopsychiatrischen Netzwerkes auch für alte suchtkranke Patienten
gewährleistet werden. Ergebnisse werden Anfang 2013 vorliegen. Aufbauend auf
den im Projekt gewonnen Erkenntnissen wird im Anschluss eine mögliche
Verbreitung der dort erprobten Maßnahmen bewertet.
f) Inwiefern leistet das vom BMG geförderte Projekt PHAR-MON einen
Beitrag zur indikations- und dauergerechten Verordnung von
Medikamenten durch die Ärzte, und welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung aus der bisherigen Erkenntnis, dass überwiegend Klientinnen
und Klienten mit einer Opioid- und Alkoholproblematik Medikamente
missbrauchen?
g) Welche Förderung welcher Projekte mit welchem Zeitplan sind im
Rahmen des Projektes PHAR-MON vorgesehen?
Die Fragen 6f und 6g werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Projekt PHAR-MON ist ein deutschlandweites Monitoringsystem, das den
missbräuchlichen und abhängigen Konsum von Arzneimitteln unter Klientinnen
und Klienten ambulanter Suchtberatungsstellen erfasst. Insofern handelt es sich
bei den Befragten ausschließlich um Klientinnen und Klienten mit einer
Suchtproblematik. Das Projekt ist als Frühwarnsystem konzipiert, um Veränderungen
im Bereich des Arzneimittelmissbrauchs schnell zu erkennen und Information
an Facheinrichtungen, das BMG sowie an das Bundesinstitut für Arzneimittel
und Medizinprodukte (BfArM) im Sinne der Prävention zu vermitteln. Das
Projekt zielt als Ganzes auf die Darstellung der missbräuchlich verwendeten
Arzneimittel hinsichtlich der Gebrauchshäufigkeiten einzelner Wirkstoffe,
einzelner Wirkstoffgruppen und Arzneimittelgruppen, der Charakterisierung des
Arzneimittelmissbrauchs bei Personen mit substanzbezogenen Störungen unter
Einbeziehung zugehöriger Konsummuster und Bezugsquellen sowie der
Gegenüberstellung der Ergebnisse des aktuellen Berichtsjahres mit der
Missbrauchssituation der Vorjahre, um daraus Aussagen über mögliche Trendentwicklungen
abzuleiten. Informationen zu und Ergebnisse von PHAR-MON können auf der
Homepage des Instituts für Therapieforschung München –
www.ift.de/index.
php?id=335 – abgerufen werden.
h) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich des Erwerbs von
Medikamenten mit Suchtpotential über das Internet auch ohne Vorlage
eines Rezeptes durch ältere Patienten?
Beim legalen Versandhandel mit Arzneimitteln ist der Patient verpflichtet, bei
der Bestellung verschreibungspflichtiger Arzneimittel (z. B. auch Arzneimittel
mit Suchtpotential wie Schlaf- oder Beruhigungsmittel) das Originalrezept auf
dem Postweg an die Apotheke zu übermitteln. Die Abgabe
verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Rezept durch eine (Versand-)Apotheke ist nicht
zulässig.
Die Überwachung des Versandhandels mit Arzneimitteln ist Aufgabe der
Bundesländer. Bei der Überwachung des Postversands von Arzneimitteln aus
Drittstaaten werden die Zollbehörden einbezogen. Zudem kontrolliert die
Zollverwaltung beim Versandhandel mit Arzneimitteln aus dem EU-Ausland
risikoorientiert Sendungen und prüft dabei auch die Einhaltung bestehender
Verbote und Beschränkungen des Arzneimittelrechts.
Der Bundesregierung liegen keine Hinweise vor, dass die Arzneimittelabgabe
im Wege des legalen Versandes erhöhte Gefahren für die Arzneimittelsicherheit
oder den Gesundheitsschutz von Patientinnen und Patienten gegenüber der
Arzneimittelabgabe in öffentlichen (Präsenz-)Apotheken in sich birgt.
i) Wie bewertet die Bundesregierung die elektronische Gesundheitskarte
hinsichtlich der Möglichkeit, die individuelle Medikation auf ihr zu
vermerken, um so einen Kontrollmechanismus über
Medikamentenkombinationen mit Abhängigkeitspotential einzurichten, der einer
Medikamentensucht entgegenwirken könnte?
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ermöglicht gemäß § 291a des
Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) neben der Bereitstellung von
administrativen Versichertendaten insbesondere auch die Speicherung von medizinischen
Angaben zum Patienten, wie beispielsweise notfallrelevante medizinische
Informationen sowie Daten, die die Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit
(AMTS) unterstützen.
Die Dokumentation der aktuellen Medikationstherapie des Patienten soll unter
Beachtung seiner individuellen Erkrankungen und sonstigen
medikationsrelevanten Eigenschaften die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt sowie
die Apothekerin oder den Apotheker darin unterstützen, die Verschreibung
ungeeigneter Medikamente besser zu erkennen, so dass unerwünschte
Interaktionen verschiedener Medikamente sowie bestehende medikationsrelevante
Kontraindikationen besser berücksichtigt und unerwünschte Arzneimittelwirkungen
reduziert werden können.
Die Kenntnis über die aktuelle Medikation des Patienten kann dabei auch die
ärztliche Prüfung über Medikationskombinationen mit Abhängigkeitspotenzial
unterstützen. Die Bereitstellung medizinischer Informationen wie Daten zur
Arzneimitteltherapie mittels der Gesundheitskarte ist für den Patienten
freiwillig, so dass auch die beschriebene Prüfung mithilfe der Gesundheitskarte nur
über Arzneimittel durchgeführt werden kann, zu deren Speicherung der Patient
seine Einwilligung erteilt hat.
Die Einführung der eGK erfolgt schrittweise in mehreren Ausbaustufen. Die
erste Ausbausstufe wird ein modernes Versichertenstammdatenmanagement
ermöglichen und Leistungserbringern einen Basisdienst zur Nutzung der
qualifizierten elektronischen Signatur zur Verfügung stellen. Die Realisierung der
medizinischen Anwendungen der eGK ist in den nachfolgenden Ausbaustufen
vorgesehen, wobei entsprechend der laufenden Arbeiten zunächst prioritär die
Bereitstellung von Notfalldaten, der sichere Datenaustausch zwischen Ärzten
sowie die Migration von neuen Anwendungen am Beispiel der elektronischen
Fallakte realisiert werden sollen. Die Dokumentation der aktuellen
Arzneimitteltherapie ist dabei Bestandteil des von der Bundesärztekammer in
Zusammenarbeit mit den zuständigen medizinischen Fachverbänden erarbeiteten
Notfalldatensatzes und ermöglicht eine erste Information des behandelnden Arztes über
die vom Patienten aktuell eingenommenen Arzneimittel.
Die Umsetzung der Anwendung zur Bereitstellung von umfassenden
medikationsrelevanten Informationen, die auch eine systemunterstützte, automatisierte
Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS-Anwendung) ermöglichen
soll, ist erst in darauf folgenden Umsetzungsstufen vorgesehen; diesbezügliche
Arbeiten wurden von den für die Einführung der eGK und ihrer Anwendungen
zuständigen Spitzenorganisationen im Gesundheitswesen und ihrer hierzu nach
§ 291b SGB V gegründeten Gesellschaft für Telematikanwendungen (gematik)
noch nicht aufgenommen.
7. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung Zahl und Anteil der über
60-jährigen Konsumenten im Bereich der illegalen Drogen (nach Geschlecht
und Substanz)?
a) In welchem Maße und mit welcher regionalen Verteilung in den
Bundesländern sind nach Kenntnis der Bundesregierung ältere Opiatabhängige
in Substitutionsbehandlungen?
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der
gesundheitlichen Situation älterer Drogenabhängiger?
c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Erfolge, Ausprägung
und Ausmaß der Strategien der Schadensminimierung und der
Überlebenshilfe in Bezug auf ältere Drogenabhängige?
d) Welche Maßnahmen in welchem Zeitrahmen plant die Bundesregierung
im Bereich der Schadensminimierung und Überlebenshilfe im Bereich
der älteren Drogenabhängigen?
Die Fragen 7, 7a bis 7d werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aufgrund der geringen Zahl älterer Drogenkonsumenten lassen sich für diese
Altersgruppe keine detaillierten statistischen Aussagen treffen. Schätzungen im
EU-Projekt SDD-Care (
www.sddcare.eu) gingen 2008 von 17 500 bis 29 000
Personen ab 45 Jahre aus, die durch langjährigen Drogenmissbrauch
gesundheitlich und sozial geprägt sind.
Zur regionalen Verteilung von älteren Opiatabhängigen in
Substitutionsbehandlung nach Bundesländern liegen keine Daten vor. Die Aufteilung von
Substitutionspatienten nach Bundesländern kann – unabhängig vom Alter der Patienten –
dem jährlichen Bericht zum Substitutionsregister des BfArM und auch dem
Drogen- und Suchtbericht der Drogenbeauftragten der Bundesregierung
entnommen werden.
Im Hinblick auf den Erkenntnisstand zur Situation älterer
Drogenkonsumierender in Deutschland stützt sich die Bundesregierung im Wesentlichen auf das
Sonderkapitel 12 – Behandlung und Pflege älterer Drogenabhängiger – des
Berichts „DEUTSCHLAND. Neue Entwicklungen, Trends und
Hintergrundinformationen 2009“ des nationalen REITOX-Knotenpunkts an die Europäische
Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD). Die gesundheitliche
Situation wird im Abschnitt 12.3 (Drogenkonsum, gesundheitliche und soziale
Merkmale älterer Drogenabhängiger), die vorhandenen Strategien der
Schadensminimierung und Überlebenshilfe werden in Abschnitt 12.4.2
(Gesundheits- und sozialpolitische Handhabung) dargestellt. Im Abschnitt 12.4
(Behandlung, Administration und Pflege von älteren Drogenabhängigen) werden
die bestehenden Möglichkeiten der politische Regulierungen und Strategien
beschrieben.
Die Bundesregierung hat im Rahmen des EU-Projekts SDD-Care eine vertiefte
Analyse der Situation älterer Drogenabhängiger vor allem in den Städten
Frankfurt und Berlin gefördert und die Fachtagungen intensiv begleitet, die im
Rahmen dieses Projekts mit Präsentationen modellhafter Ansätze zur Versorgung
älterer Drogenabhängiger stattfanden.
Auch vor dem Hintergrund, dass über 230 Einrichtungen (Beratungsstellen,
ambulante und stationäre Behandlungseinrichtungen) in Deutschland angeben,
Angebote für ältere Drogenabhängige bereitzuhalten (
www.dhs.de/web/
einrichtungssuche/index.php) wird die Bundesregierung die Entwicklung
spezieller Angebote für ältere Drogenabhängige weiterhin mit Aufmerksamkeit
beobachten.
8. Welche Chancen sieht die Bundesregierung hinsichtlich der Wohn- und
Arbeitsmöglichkeiten und der Chance auf Eingliederung älterer
Drogenabhängiger mit sozialen und gesundheitlichen Problemen in Gesellschaft
und Arbeitsmarkt?
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die soziale und
wirtschaftliche Situation von älteren Drogenabhängigen?
Im Sonderkapitel 12 des REITOX-Berichts 2009 (siehe Antwort zu den Fragen
7, 7a bis 7d) wird über die soziale und wirtschaftliche Situation von älteren
Drogenabhängigen informiert und die Nutzung vorhandener geeigneter
Maßnahmen zur Integration älterer Drogenabhängiger dargestellt.
b) Welche Maßnahmen in welchem Zeitrahmen plant die Bundesregierung,
um die Integration von älteren Drogenabhängigen in die Gesellschaft und
den Arbeitsmarkt zu unterstützen?
Aufgabe der Grundsicherungsstellen ist es, erwerbsfähige Leistungsberechtigte
bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit zu unterstützen. Bei
der Betreuung von Personen mit multiplen Problemlagen spielt das
beschäftigungsorientierte Fallmanagement eine zentrale Rolle. Darüber hinausgehende
spezielle Maßnahmen zur Integration von älteren Drogenabhängigen in den
Arbeitsmarkt plant die Bundesregierung nicht.
c) In welchem Maße sind Verordnungen von Soziotherapien bei
Suchterkrankungen möglich?
d) Unterstützt die Bundesregierung die u. a. vom Diakonischen Werk der
Evangelischen Kirche in Deutschland e. V. geforderte Ausweitung des
Indikationskatalogs für Soziotherapien bei Suchterkrankungen im Alter?
Die Fragen 8c und 8d werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Verordnung von Soziotherapie richtet sich nach § 37a SGB V in Verbindung
mit den Soziotherapie-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses. Der
Gemeinsame Bundesausschuss hat entsprechend § 37a Absatz 2 Nummer 1
SGB V in seinen Soziotherapierichtlinien Näheres zu den Krankheitsbildern
bestimmt, bei deren Behandlung im Regelfall Soziotherapie erforderlich ist, sowie
zu den Voraussetzungen, unter denen Ärzte zur Verordnung von Soziotherapie
berechtigt sind. Über Ausweitungen des Indikationskataloges entscheidet der
Gemeinsame Bundesausschuss.
e) Welche Maßnahmen in welchem Zeitrahmen plant die Bundesregierung,
um Arbeitsagenturen, Sozialämter und andere Behörden für die
Problematik von Sucht im Alter zu sensibilisieren und in die Lage zu versetzen,
Hilfe anzubieten oder an geeignete Hilfsangebote verweisen zu können?
Um das Ziel einer Eingliederung in Arbeit zu erreichen, können neben
arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen auch kommunale Eingliederungsleistungen nach
§ 16a SGB II – wie beispielsweise die Suchtberatung – zum Einsatz kommen.
Hiermit stehen den Grundsicherungsstellen geeignete Handlungsspielräume zur
Bearbeitung möglicher Suchtproblematiken zur Verfügung.
Die Bundesregierung hat mit dem Abschlussbericht der vom BMG geförderten
Studie „Ältere Drogenabhängige in Deutschland. Wie soll man in Zukunft
ältere Drogenabhängige mit gesundheitlichen Beschwerden oder Pflegebedarf
versorgen? Erarbeitung von Empfehlungen für das weitere Vorgehen“
(siehe:
www.drogenbeauftragte.de/fileadmin/dateien-dba/DrogenundSucht/
Suchtstoffuebergreifende_Themen/Downloads/Abschlussbericht_Aeltere_
Drogenabhaengige_100 501_Drogenbeauftragte.pdf) eine umfassende
Grundlage zur Verfügung gestellt, die wertvolle Hinweise für Kommunen bietet, um
notwendige Veränderungsprozesse in der Praxis einzuleiten.
Da die Durchführung der Sozialhilfe eine Länderaufgabe ist, plant die
Bundesregierung keine die Sozialämter einbeziehenden Maßnahmen im Sinne der
Fragestellung.
f) Inwiefern sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, das Problemfeld
„Sucht im Alter“ in der Aus- und Fortbildung von Hausärztinnen und
Hausärzten sowie von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
stärker als bisher zu berücksichtigen?
Die Bundesregierung weist zunächst darauf hin, dass der Bund nach Artikel 74
Absatz 1 Nummer 19 des Grundgesetzes nur die Gesetzgebungskompetenz für
die Zulassung zu ärztlichen und anderen Heilberufen hat. Die Fort- und
Weiterbildung fällt in die Zuständigkeit der Länder und wurde von diesen auf die
Kammern übertragen.
Was die bundesrechtlichen Regelungen betrifft, so zielt die Ausbildung sowohl
von Ärzten wie auch von Psychologischen Psychotherapeuten auf die
Vermittlung umfassender Kompetenzen zur Ausübung des jeweiligen Berufs ab. Sie
umfasst daher die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur
Feststellung der unterschiedlichsten Krankheitsbilder sowie ihrer Behandlung
bei Patientinnen und Patienten aller Altersgruppen. Allerdings regelt der Bund
nur die Mindestanforderungen an die Ausbildung und lässt den Hochschulen
bzw. staatlich anerkannten Ausbildungsinstituten Spielräume zur konkreten
Ausgestaltung der Ausbildungen. Inhaltliche Spezifizierungen dieser
allgemeinen Vorgaben erfolgen daher üblicherweise durch die Curricula der Länder bzw.
die Hochschulen oder einzelne Ausbildungsinstitute. Die Bundesregierung geht
davon aus, dass diese entsprechend der Aufgabenstellung der Berufe in
ausreichendem Umfang auch die Thematik der „Sucht“ umfassen.
Weitergehende Regelungen, die sich auf vertiefte Kompetenzen insbesondere
im Bereich „Sucht im Alter“ erstrecken, fallen in die Zuständigkeit der
Kammern.
g) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der
Bewilligungsquoten von Rehabilitationsmaßnahmen aufgrund von
Suchterkrankungen älterer Menschen ab 55 Jahren im Verlauf der letzten zehn
Jahre (nach Geschlecht und Alter)?
Die nachfolgende Grafik stellt die Entwicklung bei den Bewilligungen von
Entwöhnungsbehandlungen für die gesamte Deutsche Rentenversicherung in den
Jahren 1997 bis 2011 unabhängig vom Alter der Versicherten dar. Grundsätzlich
ist eine kontinuierliche Steigerung der Anzahl der bewilligten Leistungen zur
medizinischen Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen einhergehend mit
der allgemeinen Antragsentwicklung zu verzeichnen. Ausgenommen sind die
Jahre 2005 und ab 2010, bei denen als Folge eines allgemeinen
Antragsrückgangs auch ein Rückgang der Bewilligungszahlen zu verzeichnen ist.
Entwicklung der Bewilligungen bei Entwöhnungsbehandlungen in den Jahren
1997 bis 2011 (Deutsche Rentenversicherung)
Gesonderte Zahlen zur Entwicklung der Entwöhnungsbehandlungen bei
Versicherten der Rentenversicherung ab dem 55. Lebensjahr liegen der
Bundesregierung nicht vor.
h) Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit der Durchführung eines
Modellprojektes zur Förderung der mobilen Rehabilitation mit einer
Erweiterung der Gruppe für ältere Menschen mit Suchterkrankungen, wie
es das Diakonische Werk fordert?
Über die Durchführung von Modellvorhaben entscheiden die Krankenkassen
und ihre Verbände nach den in § 63 ff. SGB V genannten Voraussetzungen.
i) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwiefern mit
Hilfe von Rehabilitationsmaßnahmen Leistungen nach dem Elften Buch
Sozialgesetzbuch (SGB XI) und der Einzug in Alten- und Pflegeheime
verhindert werden können?
Der Bundesregierung liegen hierüber keine statistischen Angaben vor.
j) Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Aufstockung der in
§ 43a SGB XI genannten Beiträge für pflege- und betreuungsbedürftige
Suchterkrankte zur Sicherung der Teilhabe in der Gesellschaft?
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht die Beträge nach § 43a SGB XI
anzuheben.
Bewilligungen stationär / ambulant
Entwöhnungsbehandlungen
56.732
60.664 59.940
42.795
46.473
49.251
51.677 54.071 54.165
54.458 54.201 53.009 55.750
62.448
58.275
30.767
27.835
23.675 22.870
8.653
10.417 11.631
13.281 14.440 14.069
19.171 20.808
21.118
30.579 30.665
87.499 88.499
83.615
51.448
56.890
60.882
64.958
68.511 68.234
73.629
75.009
74.127
78.620
93.027
88.940
5.000
15.000
25.000
35.000
45.000
55.000
65.000
75.000
85.000
95.000
1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
stationär ambulant *) gesamt
*) einschl. Leistungen zur Eingliederung nach § 31 Abs.1 Nr.1 SGB VI mit Nachsorgeleistungen im Anschluss an eine Entwöhnung
9. Wie schätzt die Bundesregierung die bestehenden Informations- und
Beratungsangebote für ältere Drogenabhängige ein?
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die bestehenden
Informations- und Beratungsangebote für ältere Drogenabhängige in den
Bundesländern?
b) Welche Informations- und Beratungsangebote für ältere
Drogenabhängige unterstützt die Bundesregierung mit welchem finanziellen
Volumen?
c) Mit welchen Maßnahmen in welchem Zeitrahmen plant die
Bundesregierung einen Ausbau der Informations- und Beratungsangebote für
ältere Drogenabhängige?
d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der
bundesweiten Nutzung von Hilfsangeboten und Suchtberatungsstellen durch
Menschen über 60 Jahre – auch in Relation zu dem Anteil der
Suchterkrankten im Alter über 60 Jahren in der Gesamtbevölkerung?
Die Fragen 9a bis 9d werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung geht aufgrund der erwähnten Berichte (siehe Antworten zu
den Fragen 7 und 8) davon aus, dass die derzeitigen Informations- und
Beratungsangebote für ältere Drogenabhängige ausreichend sind. Über die erwähnte
Förderung einer vertieften Analyse der Situation in Deutschland im Rahmen des
EU-Projekts SDD-Care wurden speziell für ältere Drogenabhängige keine
weiteren Informations- und Beratungsangebote gefördert, da bereits über 230
Einrichtungen spezielle Angebote bereithalten.
e) Sieht sie hier weiteren Handlungsbedarf, um die aktive Inanspruchnahme
der Angebote und die Informiertheit über die jeweilige lokale
Infrastruktur zu fördern?
Nein.
f) Inwiefern plant die Bundesregierung eine Stärkung der Informations-
und Beratungsangebote für ältere Drogenabhängige und deren
Angehörige im Rahmen der Pflegestützpunkte, der Lokalen Bündnisse für
Familie und der Mehrgenerationenhäuser?
Nach § 92c SGB XI richten die Pflegekassen und Krankenkassen
Pflegestützpunkte zur wohnortnahen Beratung, Versorgung und Betreuung der Versicherten
ein, sofern die zuständige oberste Landesbehörde dies bestimmt. Die
Krankenkassen haben sich an den Pflegestützpunkten zu beteiligen. Träger der
Pflegestützpunkte sind die beteiligten Kosten- und Leistungsträger. Auf die konkrete
Ausgestaltung der Pflegestützpunkte und deren Beratungsarbeit hat die
Bundesregierung keinen Einfluss.
Die Initiative „Lokale Bündnisse für Familie“ ist eine Initiative, mit der
Zusammenschlüsse strategischer Partner auf lokaler und regionaler Ebene unterstützt
werden. Arbeitsschwerpunkt der „Lokalen Bündnisse für Familie“ ist die
Entwicklung und Umsetzung konkreter Lösungen für die Vereinbarkeit von Familie
und Beruf, insbesondere der flexiblen und verlässlichen Kinderbetreuung im
Kindergarten- und Schulalter. Die „Lokalen Bündnisse“ sind nicht als
Beratungsstellen für Einzelberatungen konzipiert.
Mehrgenerationenhäuser halten eine Vielzahl von Informations- und
Beratungsangeboten bereit, die – je nach Herkunftstyp und Arbeitsschwerpunkt des
jeweiligen Mehrgenerationenhauses – sehr unterschiedlich sein können. Im
Rahmen des Aktionsprogramms Mehrgenerationenhäuser II entwickeln sie
insbesondere Angebote in den vier Schwerpunktthemen des Programms: Alter und
Pflege, Integration und Bildung, Haushaltsnahe Dienstleistungen und
Freiwilliges Engagement und orientieren sich dabei am Bedarf vor Ort. Der
generationenübergreifende Ansatz soll dabei – als quasi „Alleinstellungsmerkmal“ der
Mehrgenerationenhäuser – eine prägende Rolle spielen.
Der Themenkomplex „Sucht“ liegt dementsprechend außerhalb des
Programmkonzepts und steht daher nicht im Fokus der geförderten Aktivitäten der Häuser.
Sofern die Mehrgenerationenhäuser im Rahmen ihrer Bedarfsanalyse allerdings
einen Bedarf an Informations- und Beratungsangeboten für ältere
Drogenabhängige ermitteln sollten, können sie auch hier entsprechende Angebote entwickeln.
Erkenntnisse dazu liegen aus den genannten Gründen nicht vor.
10. Mit welchen Maßnahmen in welchem Zeitrahmen plant die
Bundesregierung eine Stärkung der Suchtselbsthilfe?
a) Mit welchen Maßnahmen in welchem Zeitrahmen plant die
Bundesregierung eine Stärkung der Selbsthilfe speziell für ältere alleinstehende
und verwitwete Menschen?
Die Selbsthilfeförderung der öffentlichen Hand ist keine gesetzlich
festgeschriebene Pflichtaufgabe, sondern fällt in den Bereich der freiwilligen Leistungen.
Dennoch hat das BMG seit dem Jahr 1987 die Möglichkeit im Rahmen von
Projektförderungen Zuwendungen als Zuschüsse zur Förderung der
gesundheitlichen Selbsthilfe und zur Förderung von Maßnahmen zur selbstbestimmten
Lebensgestaltung behinderter Menschen zu vergeben. Die Maßnahmen
berücksichtigen ein breites Spektrum unterschiedlicher Krankheitsbilder und
Behinderungsarten einschließlich der in diesen Bereichen tätigen Selbsthilfeverbände.
Außerdem werden aktuelle Fragen der Weiterentwicklung der Selbsthilfe, wie
z. B. Qualitätssicherung, Erleichterung von Zugängen zur Zielgruppe und
Zielgruppenorientierung der Selbsthilfeangebote aufgegriffen. Dabei ist eine klare
Fokussierung auf gesundheitliche Fragestellungen vorgesehen. Konkrete
Maßnahmen für die oben genannte Zielgruppe werden derzeit nicht durchgeführt
bzw. sind nicht geplant.
b) Wird das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) die 2009 gestoppte Förderung der Nationalen Kontakt- und
Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von
Selbsthilfegruppen (NAKOS) wieder im Rahmen der Projektförderung
unterstützen?
c) Inwiefern plant die Bundesregierung eine stärkere Unterstützung der
NAKOS?
Die Fragen 10b und 10c werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Arbeitsschwerpunkt der nationalen Kontakt- und Informationsstelle zur
Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS) liegt nach eigenen
Aussagen überwiegend im gesundheitlichen Bereich. Vor diesem Hintergrund
sowie der Tatsache, dass die bisherige Förderung von NAKOS durch das
BMFSFJ stets eine ressort- und projektbezogene Förderung gewesen ist, die
nicht auf Dauer angelegt war und aus grundsätzlichen Erwägungen nicht als
institutionelle Förderung betrieben werden sollte und konnte, plant das BMFSFJ
keine weitere Förderung von NAKOS.
d) Inwiefern plant die Bundesregierung – analog zum Modellprojekt
„Brücken bauen – Junge Suchtkranke und Selbsthilfe“ – auch die
Unterstützung von Selbsthilfeprojekten und Verbänden der
Suchtselbsthilfe im Bereich von Sucht im Alter?
e) Mit welchen finanziellen Mitteln unterstützt die Bundesregierung die
Verbände der Suchtselbsthilfe in diesem Jahr, und welche
Unterstützung ist in den kommenden Jahren geplant?
Die Fragen 10d und 10e werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf Antrag der fünf großen Suchtselbsthilfeverbände (die Vereine Blaues Kreuz
in der Evangelischen Kirche, Blaues Kreuz in Deutschland, Freundeskreise für
Suchtkrankenhilfe, Guttempler in Deutschland und Kreuzbund) fördert das
BMG das Projekt „Chancen nahtlos nutzen – Suchtselbsthilfe als aktiver Partner
(CNN)“ aus dem Haushaltstitel „Modellmaßnahmen und Forschungsvorhaben
auf dem Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs“. Ziel ist es, die
Qualität der Suchtselbsthilfe insgesamt dadurch zu verbessern, dass berufliche
Suchthilfe und Suchtrehabilitation in ihren Konzepten und in ihrem konkreten
Handeln die Suchtselbsthilfe regelhaft einbeziehen. Für CNN ist eine
Zuwendung von insgesamt bis zu 96 250 Euro für den Bewilligungszeitraum vom Juli
2011 bis September 2012 bewilligt worden; davon entfallen bis zu 48 107 Euro
auf das Jahr 2012.
Auch über den Haushaltstitel „Zuschüsse und Beiträge an zentrale
Einrichtungen und Verbände des Gesundheitswesen“ besteht im BMG die Möglichkeit,
Maßnahmen im Bereich der gesundheitlichen Selbsthilfe zu fördern. Hier stehen
im laufenden Haushaltsjahr 1,948 Mio. Euro für Zuwendungen und Zuschüsse
zur Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe zur Verfügung. Diese Mittel
werden in aller Regel nur an bundesweit tätigen Organisationen der Selbsthilfe
im Rahmen von Projektförderungen vergeben. In der Haushaltsaufstellung für
das Jahr 2013 sind Mittel in ähnlicher Größenordnung beantragt.
11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung in den bisherigen
Modellprojekten zur Sucht im Alter gewonnen, und welche neuen Maßnahmen
sind aufgrund dieser Erkenntnisse in welchem Zeitrahmen geplant?
a) Wie soll die gemeinsame Arbeit von Alten- und Suchthilfe künftig im
Detail aussehen?
b) In welcher Hinsicht wurde der Aspekt der Zusammenarbeit bei den
Modellprojekten konkret aufgenommen?
Die Fragen 11, 11a und 11b werden wegen ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Das BMG fördert seit Oktober 2010 acht zweijährige Modellprojekte zur
Sensibilisierung und Qualifizierung von Fachkräften in der Sucht- und Altenhilfe.
Ziel ist es, die Sensibilität für und das Wissen über Suchtgefahren und
Suchterkrankungen in der Alten- und Suchthilfe zu steigern. Zentraler Baustein der
Modellprojekte ist die Förderung einer strukturierten Zusammenarbeit zwischen
Alten- und Suchthilfe, die auf gegenseitigem Voneinander-Lernen und einem
gleichberechtigten Austausch zwischen den Fachkräften aufbaut. Schon in der
Bekanntmachung wurde deshalb als Voraussetzung die gemeinsame
Antragstellung von Alten- und Suchthilfe benannt.
Im Rahmen der Projekte werden z. B. bedarfsgerechte gemeinsame
Fortbildungen für Fachkräfte der Alten- und Suchthilfe und Curricula für die Ausbildung
konzipiert und erprobt. Für die tägliche Arbeit ist vorgesehen, Strukturen zur
gegenseitigen Beratung zu schaffen und gemeinsame Fallbesprechungen
durchzuführen. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Projekten sind unter
www.unabhaengig-im-alter.de einsehbar. Nach Abschluss der Projekte werden
Instrumente für eine verbesserte Zusammenarbeit von Alten- und Suchthilfe
vorliegen.
c) Wie sieht der Zeitplan für das Modellprojekt „Ambulanter Entzug
Benzodiazepin-abhängiger Patienten in Zusammenarbeit von Apotheker
und Hausarzt“ hinsichtlich der Förderung und Evaluierung aus, und
welche Erkenntnisse konnten hier bereits gewonnen werden?
Auf die Antwort zu Frage 6c wird verwiesen.
d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Einnahme von
Benzodiazepinen und anderen Psychopharmaka durch Menschen in
Altenpflegeeinrichtungen?
Im Rahmen der in der Antwort zu Frage 6a genannten Forschungsvorhaben, die
die potentiell inadäquate Medikation von Menschen in Alten- und Pflegeheimen
betrachten, werden unter anderem auch aktuelle Erkenntnisse über die
Einnahme von Benzodiazepinen und anderen Psychopharmaka erlangt werden,
sowie über die Wirksamkeit von Interventionen zur Reduktion des Anteils
unangemessener Medikation bei älteren Patienten in Alten- und Pflegeheimen.
Gemäß der vom BMG geförderten repräsentativen Erhebung zum Umgang mit
suchtmittelabhängigen älteren Menschen in stationären und ambulanten
Pflegeeinrichtungen geben knapp 80 Prozent der befragten stationären und ambulanten
Pflegeeinrichtungen an, dass es in ihren Einrichtungen Bewohner bzw. zu
Pflegende mit Suchtproblemen (Medikamente und Alkohol) gibt. Nach
Einschätzung der Pflegenden sind im Mittel 7 Prozent der Klientinnen und Klienten in
den stationären Pflegeeinrichtungen medikamentenabhängig.
e) Wenn die Bundesregierung bereits feststellt, dass ein Bedarf an
niedrigschwelligen und dezentralen Angeboten beim Entzug von
benzodiazepinabhängigen Patienten notwendig ist, welche Maßnahmen ergreift die
Bundesregierung konkret in welchem Zeitrahmen nach dem Auslaufen
des Modellprojekts im November dieses Jahres?
Auf die Antwort zu Frage 6c wird verwiesen.
f) Wie sieht der Zeitplan für die Modellprojekte zur Sensibilisierung und
Qualifizierung von Fachkräften in der Sucht- und Altenhilfe
hinsichtlich der Förderung und Evaluierung aus, und welche Erkenntnisse
konnten hier bereits gewonnen werden?
g) Wann laufen die acht Projektmodelle zur „Sensibilisierung und
Qualifizierung von Fachkräften in der Sucht- und Altenhilfe“ jeweils konkret
aus, und sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer
Anschlussfinanzierung bei ausgewählten Projekten?
h) Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung nach dem Auslaufen der
Modellprojekte zur „Sensibilisierung und Qualifizierung von
Fachkräften in der Sucht- und Altenhilfe“?
i) Wie erfolgreich ist nach Ansicht der Bundesregierung die Kooperation
zwischen Altenhilfe und Suchthilfe, und mit welchen Maßnahmen in
welchem Zeitrahmen (über die bestehende Modellprojekte hinaus) will
die Bundesregierung eine Verbesserung der Kooperation unterstützen?
Die Fragen 11f bis 11i werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die acht Modellprojekte zu Sucht im Alter (siehe Antwort zu den Fragen 11a
und 11b) enden je nach Projektstart zwischen Ende September und Mitte
Dezember 2012.
Wie bereits in der öffentlichen Bekanntmachung des BMG zum Thema „Sucht
im Alter – Sensibilisierung und Qualifizierung von Fachkräften in der Alten-
und Suchthilfe“ vom 9. März 2010 angekündigt, plant das BMG die bisherigen
acht Modellprojekte bei der Implementierung und Verstetigung ihrer
Maßnahmen durch eine Anschlussförderung zu unterstützen. Ziel dieser einjährigen
Verstetigungs- und Implementierungsphase ist es, das Erreichte dauerhaft auch
ohne Bundesförderung vor Ort zu etablieren und zu sichern. Hierfür stehen rund
470 000 Euro zur Verfügung. Aufgrund der bisherigen positiven Erfahrungen
und Projektpräsentationen wird für alle Projekte die Grundvoraussetzung für
diese weitere Projektphase gesehen. Daher sind alle acht laufenden
Modellvorhaben der ersten Förderphase dazu eingeladen, bis zum 15. Juli 2012 ein
spezifisches Konzept vorzulegen, welches auf die Verhältnisse und
Möglichkeiten vor Ort zur Verstetigung zugeschnitten ist. Über die konkrete Förderung
wird abhängig von der Qualität der Anträge entschieden.
Allen Modellvorhaben ist gemeinsam, dass Curricula entwickelt, Schulungen
durchgeführt und diese Schulungen evaluiert werden. Außerdem wurden
Leitlinien als Orientierungshilfe für die Praxis entwickelt, die auf ihre
Alltagstauglichkeit getestet werden. Die Zusammenarbeit zwischen Alten- und Suchthilfe
gestaltet sich innerhalb der Modellprojekte gut. Weitere Aussagen können erst nach
Abschluss der Projekte und Auswertung der Abschlussberichte getroffen werden.
j) Welche Maßnahmen in welchem Zeitrahmen plant die Bundesregierung
als Konsequenz aus dem 2009 vom BMG geförderten Projekt „Ältere
Drogenabhängige in Deutschland“?
Auf die Antworten zu den Fragen 8e und 9, 9a bis 9d wird verwiesen.
k) Sind wissenschaftliche Evaluationen der einzelnen Modellprojekte zur
Sucht im Alter von der Bundesregierung vorgesehen?
Wenn ja, wann wird jeweils mit Ergebnissen gerechnet?
Wenn nein, warum nicht?
Alle acht Modellprojekte zu Sucht im Alter beinhalten eine Binnenevaluation.
Die Evaluationsergebnisse werden im Rahmen der jeweiligen
Abschlussberichte vorliegen.
l) Welche neuen Modellprojekte zum Thema Alter und Sucht sowie
weitere im Rahmen der Nationalen Strategie zur Drogen- und
Suchtpolitik mit welchem finanziellen Volumen plant die Bundesregierung in
welchem Zeitrahmen?
Auf die Antworten zu den Fragen 11f bis 11i wird verwiesen.
12. Inwiefern sind die suchtpolitischen Maßnahmen des BMG zu Sucht im
Alter mit den Aktivitäten des BMFSFJ und einer seniorenpolitischen
Strategie abgestimmt?
Bei der Erstellung der Nationalen Strategie ist das BMFSFJ eingebunden
worden, die Schwerpunkte und Ziele sind abgestimmt worden. Die Entwicklung des
Förderschwerpunkts zu „Sucht im Alter – Sensibilisierung und Qualifizierung
von Fachkräften in der Alten- und Suchthilfe“ ist mit Beteiligung des BMFSFJ
erfolgt. Das BMFSFJ wird in die Ergebnissicherung der Maßnahme eingebunden.
13. Inwiefern wird das Thema Sucht im Alter in der von der Bundesregierung
seit zwei Jahren angekündigten Präventionsstrategie berücksichtigt, und
wann ist mit dieser nun tatsächlich zu rechnen?
Das Thema Prävention und Gesundheitsförderung zur Vermeidung von Sucht
im Alter ist Gegenstand der Nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik.
Diese ist in ihrer Zielsetzung und in ihren Vorhaben Teil der allgemeinen
Präventionsstrategie, die derzeit vom BMG erarbeitet und in der laufenden
Legislaturperiode vorgestellt wird.
14. Welche Rolle spielt das Thema Sucht im Alter in der seniorenpolitischen
Strategie des BMFSFJ?
In der Seniorenpolitik geht es neben einer gesundheitsbewussten Lebensweise
mit körperlicher Bewegung, ausgewogener Ernährung usw. auch um mentale
Strategien, die durch Aktivierung und Partizipation dienende Maßnahmen
unterstützt werden. Zu nennen sind hier etwa der für alle Altersgruppen offene
Bundesfreiwilligendienst, die vielfältigen Möglichkeiten der
Mehrgenerationenhäuser, spezifische Sportangebote für bisher bewegungsungewohnte
Menschen wie Hochaltrige oder Demenzkranke. Empowerment unterstützt
Selbstbewusstsein, schafft Wissen, fördert die Einbindung in soziale Netze und kann
damit auch die Voraussetzungen für Suchtvorbeugung bereichern.
Mit der Unterstützung pflegender Angehöriger unter anderem über die Arbeit
der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, dem Angebot an Information und
Austausch durch das Internetportal des BMFSFJ „Wegweiser Demenz (
www.weg-
weiser-demenz.de) und der in der Demografiestrategie der Bundesregierung
verankerten „Allianz für Menschen mit Demenz“ trägt das BMFSFJ dazu bei,
psychosoziale Krisen in Krankheits- und Pflegesituationen zu vermeiden, die
Suchtverhalten den Weg bahnen könnten.
15. Welche konkreten Maßnahmen mit welchem Zeitrahmen plant die
Bundesregierung, um die wissenschaftliche Forschung im Bereich Alter und Sucht
zu fördern?
Wissenschaftliche Forschung im Bereich Alter und Sucht adressiert die
Bundesregierung im Rahmen der Hightech-Strategie für Deutschland mit dem
Zukunftsprojekt „Auch im Alter ein selbstbestimmtes Leben führen“. Darin zielt
die Handlungslinie „Älter werden bei guter Gesundheit“ unter anderem auf die
Stärkung von Forschung, die Erkenntnisse zur Verbesserung der
Gesundheitsversorgung älterer Menschen und damit ihrer stärkeren Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben generiert. Im Aktionsplan zur Hightech-Strategie sind die
geplanten Meilensteine zur Umsetzung der Zukunftsprojekte aufgeführt.
Entsprechende Aktivitäten zur Förderung der Versorgungsforschung sind in den
Jahren 2012 und 2013 vorgesehen, bei denen auch Anträge für Forschung zu
Alter und Sucht eingereicht werden können.
Zudem wird auf die Antwort zu Frage 11k verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]