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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Steuergestaltungsmodelle unter Nutzung des Progressionsvorbehaltes insbesondere bei Gold

Reduzierung der Einkommensteuer durch Ausnutzung des negativen Progressionsvorbehalts beim An- und Verkauf von Gold, Umfang und Bedingungen, geschätzte Steuerausfälle, weitere Gestaltungsmodelle, Verhinderungsmöglichkeiten, Kriterien der Missbräuchlichkeit<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

05.06.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/968516. 05. 2012

Steuergestaltungsmodelle unter Nutzung des Progressionsvorbehaltes insbesondere bei Gold

der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Richard Pitterle, Harald Koch, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Gesetzgeber ist aufgerufen, in der Praxis angewandte Steuergestaltungsmodelle zu untersuchen und zu überprüfen, inwieweit hier ein schädlicher Gestaltungsmissbrauch vorliegt, der durch allgemeine Regelungen nicht verhindert werden kann. In jüngster Zeit finden in der Praxis vermehrt Steuergestaltungsmodelle Anwendung, bei denen der Progressionsvorbehalt genutzt wird, um die persönliche Einkommensteuerlast nahezu auf 0 Prozent zu reduzieren.

Insbesondere der An- und Verkauf von Gold im Ausland ist in diesem Zusammenhang zu nennen. In der Antwort auf die Schriftliche Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 17/9518 des Abgeordneten Richard Pitterle (DIE LINKE.) hat die Bundesregierung bestätigt, dass ihr derartige Steuergestaltungsmodelle bekannt seien und dass auf Arbeitsebene an einer Lösung gearbeitet werde.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis von Steuergestaltungsmodellen, bei denen mittels Ausnutzung des negativen Progressionsvorbehalts im Zuge des An- und Verkaufs von Gold die persönliche Einkommensteuer drastisch reduziert werden kann, und seit wann ist ihr deren vermehrte Anwendung in der Praxis bekannt?

2

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der Art und Weise der konkreten Durchführung dieser Steuergestaltungen (bitte mit Darstellung dieser Steuergestaltung)?

3

Welche konkreten steuerlichen und handelsrechtlichen Regelungen, Gewinnermittlungsmethoden, Steuertarifvorschriften und Steuerregime begünstigen bzw. ermöglichen diese Steuergestaltung (bitte mit Darstellung der Rechtsnormen)?

4

Sind diese Steuergestaltungen nur beschränkt hinsichtlich des An- und Verkaufs von Gold auf Privatpersonen, auf gewerblich tätige Personen, auf wirtschaftliche Beziehungen mit dem Ausland und/oder auf nicht bilanzierende Unternehmen (bitte mit Begründung)?

5

Sind diese Steuergestaltungen nur beschränkt auf ausländische Sachverhalte, und welche Voraussetzungen müssen hinsichtlich entsprechender Möglichkeiten im Doppelbesteuerungsabkommen vorliegen (bitte mit Begründung)?

6

Hat die Bundesregierung Kenntnis von konkreten Einzelfällen hinsichtlich der Anwendung dieser Steuergestaltungen und/oder Informationen über das geschätzte Gesamtvolumen an Steuerausfällen, ggf. infolge der Beratung mit den Bundesländern (bitte mit Begründung)?

7

Sieht die Bundesregierung diese Gestaltungen als missbräuchlich an (bitte mit Begründung)?

8

Hat die Bundesregierung Kenntnisse von den Landesfinanzbehörden erhalten, dass durch diese Gestaltungen im Einzelfall bereits im dreistelligen Millionenbereich Steuerminderungen herbeigeführt werden konnten (bitte mit Begründung)?

9

Wurde die Problematik dieser Steuergestaltungen bereits auf Bund-Länder-Ebene diskutiert (bitte mit Angabe des Datums und Art des Zusammentreffens)?

10

Können diese Steuergestaltungen durch § 42 der Abgabenordnung (AO) verhindert werden (bitte mit Begründung)?

11

Welche allgemeinen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um diese Steuergestaltungen zu verhindern (bitte mit Begründung)?

12

Sieht die Bundesregierung einen dringenden Handlungsbedarf zur Einschränkung dieser Gestaltungen, und plant die Bundesregierung diesbezüglich eine Gesetzesänderung (bitte mit Begründung)?

13

Können diese Gestaltungen mittels einfacher Verwaltungsanweisung verhindert werden (bitte mit Begründung)?

14

Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass diese Gestaltungen erst durch die im Vergleich zum positiven Progressionsvorbehalt asymmetrische Wirkung des negativen Progressionsvorbehalts ermöglicht werden, und könnte in diesem Zusammenhang eine Ausweitung von § 2a des Einkommensteuergesetzes diese Gestaltungen vermeiden (bitte mit Begründung)?

15

Welche ähnlichen Gestaltungen, die, analog zu den hier thematisierten Gestaltungen mit Goldan- und -verkäufen, den Progressionsvorbehalt nutzen, sind der Bundesregierung bekannt, und welche von diesen ähnlichen Gestaltungen konnten bereits durch welche gesetzlichen Änderungen verhindert werden (bitte mit Begründung)?

16

Welche Möglichkeiten für die Bundesregierung bestehen allgemein, um in der Praxis angewandte schädliche Gestaltungen aufzudecken bzw. hiervon Kenntnis zu erlangen (bitte mit Begründung)?

17

Von welchen weiteren aktuell in der Praxis angewandten Steuergestaltungsmodellen hat die Bundesregierung Kenntnis, bei denen der Verdacht oder die Gewissheit einer schädlichen Steuergestaltung besteht, die zu ungewollten Ergebnissen führt?

18

Wie beurteilt die Bundesregierung eine gesetzliche Änderung, wonach konkrete Steuergestaltungsmodelle vorab durch das Bundesministerium der Finanzen genehmigt werden müssen bzw. diesem gegenüber anzeigepflichtig sind (bitte mit Begründung)?

19

Existieren in anderen Ländern gesetzliche Regelungen, wonach bestimmte Steuergestaltungsmodelle anzeigepflichtig oder genehmigungspflichtig sind, und wie sehen diese aus (bitte mit Kurzdarstellung)?

20

Sieht die Bundesregierung § 42 AO als effektiv an, um entsprechende missbräuchliche Steuergestaltungsmodelle zu verhindern, auch vor dem Hintergrund, dass § 42 AO sehr unbestimmt ist und vielmehr erst durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs teilweise konkretisiert wird (bitte mit Begründung)?

21

Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um ein Steuergestaltungsmodell als missbräuchlich einzustufen (bitte mit Begründung)?

Berlin, den 16. Mai 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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