[Deutscher Bundestag Drucksache 17/9895
17. Wahlperiode 11. 06. 2012
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 7. Juni 2012
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Sören Bartol,
Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/9801 –
Aufgaben der ÖPP Deutschland AG bei Bauprojekten
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Hochbauprojekte und Straßenbauprojekte des Bundes werden in einigen
Fällen durch eine Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP) realisiert. Mit dem
Fokus auf die sogenannte Lebenszyklusbetrachtung und der Realisierung des
Bauprojektes aus „einer Hand“ wird die Abschöpfung von
Wirtschaftlichkeitsreserven erwartet. ÖPP ist laut Aussagen des Bundesministeriums der
Finanzen kein Instrument, um Investitionen in Zeiten knapper
Haushaltskassen zu realisieren. Die Unterschiedlichkeit von ÖPP-Verträgen lässt sich oft
nur schwer in konkreten Vertragsmodellen zusammenfassen. Einige heute
übliche Modelle stellen beispielsweise das BOT-Betreiber-Modell (Build-
Operate-Transfer), Konzessions-, Leasing-, Betriebsführungs- oder aber
Betriebsüberlassungsmodelle dar. Mit der Beendigung der Public Private
Partnership (PPP) Task Force im Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung zum 28. Februar 2009 werden ÖPP-Projekte durch die ÖPP
Deutschland AG auf Bundesebene begleitet. Die ÖPP Deutschland AG wirkt
bei konzeptionellen Überlegungen, bei der Steuerung und Kontrolle
hinsichtlich von Wirtschaftlichkeit mit und bietet Unterstützung zur
Entscheidungsfindung hinsichtlich einer ÖPP-Realisierung oder einer konventionellen
Beschaffungsvariante.
Die ÖPP Deutschland AG präsentiert sich als unabhängiges
Beratungsunternehmen für öffentliche Auftraggeber zur Förderung Öffentlich-Privater
Partnerschaft und Weiterentwicklung von ÖPP- Standards. Die öffentliche Hand
hält 57 Prozent der Anteile an der ÖPP Deutschland AG. Die ÖPP
Deutschland AG geriet Anfang des Jahres in öffentliche Kritik. Die Unabhängigkeit
der Beratung wurde ebenso in Frage gestellt, wie die Berechnung der
Kostenvorteile, die ÖPP für die öffentliche Hand und somit für den Steuerzahler
erbringen soll. Deshalb sind hohe Anforderungen an die Transparenz, die
Unabhängigkeit und die Nachvollziehbarkeit ihrer Beratungsleistung zu stellen.
1. Wie gewährleistet die Bundesregierung als Anteilseigner, dass der
ausschließlich für öffentliche Auftraggeber zu ÖPP-releveanten Fragen tätige
Beratungsdienstleister ÖPP Deutschland AG – trotz Beteiligung der
Privatwirtschaft über eine Beteiligungsgesellschaft – unabhängig genug arbeitet,
so dass seine Leistungen „von Verlässlichkeit, Neutralität und Objektivität
geprägt“ sind?
Die Konzeption der ÖPP Deutschland AG beruht darauf, dass sich auch die
Privatwirtschaft beteiligt und privates Know-how in die Gesellschaft einbringt.
Diese Mitarbeit ist aber auf die Grundlagenarbeit der ÖPP Deutschland AG
beschränkt, d. h. sie erfolgt nicht im Rahmen der konkreten Projektberatung der
ÖPP Deutschland AG. Zudem wurde die Konstruktion der Gesellschaft so
ausgestaltet, dass eventuell bestehende unterschiedliche Interessenlagen auf Seiten
der privaten und öffentlichen Gesellschafter ohne Einfluss auf die Objektivität
und Neutralität der Beratungsleistungen der ÖPP Deutschland AG bleiben.
Durch die folgenden gesellschafts- und arbeitsrechtlichen Regelungen wird
dies gewährleistet:
1. Private Unternehmen können keine direkte Beteiligung an der ÖPP
Deutschland AG erwerben, sondern nur eine indirekte Beteiligung über die
Beteiligungsgesellschaft (BTG).
2. Die Rechtsform der AG stellt sicher (§ 76 AktG), dass der Vorstand die
Gesellschaft unter eigener Verantwortung leitet und ihm weder Aufsichtsrat
noch Hauptversammlung Weisungen erteilen dürfen.
3. Die Vertreter der Beteiligungsgesellschaft in der Hauptversammlung bzw.
dem Aufsichtsrat der ÖPP Deutschland AG sind keine Organträger oder
Angestellte der Gesellschafter der Beteiligungsgesellschaft bzw. anderer
potentieller Bieterunternehmen in von der ÖPP Deutschland AG beratenen ÖPP-
Projekten.
4. Die Mitarbeiter der ÖPP Deutschland AG sind keine Organträger oder
Angestellte der Gesellschafter der Beteiligungsgesellschaft bzw. anderer
potentieller Bieterunternehmen in von der ÖPP Deutschland AG beratenen ÖPP-
Projekten.
2. Sieht die Bundesregierung durch die Beratung der ÖPP Deutschland AG
und der Bundesregierung als Auftraggeber sowie des privaten
Auftragsnehmers Interessenkonflikte, wie z. B. im Fall des Neubaus des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung zwischen der Bundesrepublik
Deutschland (Auftraggeber) und der BAM Deutschland AG
(Auftragnehmer)?
Nein. Die Beteiligungsgesellschaft und damit die sie tragenden Unternehmen
(u. a. BAM Deutschland AG) haben keinen Einfluss auf die operative
Projektberatungstätigkeit der ÖPP Deutschland AG und können deshalb auf die
Beratungsleistungen in einzelnen Projekten nicht einwirken (siehe Antwort zu
Frage 1).
3. Wenn ja, welche Maßnahmen werden zur Auflösung dieses Konflikts
seitens der Bundesregierung ergriffen?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
4. Dokumentiert die ÖPP Deutschland AG die Kostenentwicklung bei
Projekten, bei denen die ÖPP Deutschland AG beratend tätig war?
5. Wenn ja, werden diese Daten öffentlich zugänglich gemacht?
6. Werden diese unter Nummer 4 genannten Daten mit den zum Zeitpunkt der
Entscheidung für ÖPP (Vertragsabschluss) vorliegenden
Wirtschaftlichkeitsdaten im laufenden Beratungsverfahren der ÖPP Deutschland AG
kontinuierlich verglichen (Monitoring) und diese Daten öffentlich und
transparent dargestellt?
Die Fragen 4 bis 6 werden aufgrund des Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die ÖPP Deutschland AG ist als privatrechtlich organisiertes, wirtschaftlich
arbeitendes Beratungsunternehmen ein Auftragnehmer, der seinen jeweiligen
Auftraggebern verpflichtet ist. Voraussetzung für entsprechende Tätigkeiten
der ÖPP Deutschland AG ist jeweils ein konkreter Auftrag sowie die
Bereitstellung der erforderlichen Informationen durch den Auftraggeber. Die ÖPP
Deutschland AG erhebt Daten zu ihren Beratungsprojekten in dem Umfang,
wie sie für die Beratungszwecke im Rahmen des jeweiligen Beratungsauftrags
erforderlich sind. Dazu kann auch – bei entsprechender Beauftragung – ein
fortlaufendes Monitoring des Projektes gehören. Diese Daten stehen nach
Ermessen des jeweiligen Auftraggebers unter Vertraulichkeitsschutz. Welche
Daten öffentlich zugänglich gemacht werden können, hängt von der jeweiligen
rechtlichen und tatsächlichen Konstellation des Einzelfalls ab.
7. Wie hoch waren die unmittelbaren und mittelbaren Kosten, die bei den
jeweiligen Projekten durch die Beratung der ÖPP Deutschland AG
entstanden sind – insbesondere Beraterhonorare für einzelne Projekte?
Die ÖPP Deutschland AG hat auf Nachfrage hierzu mitgeteilt, dass sie im
Zeitraum 2009 bis April 2012 für den Bund, seine nachgeordnete Verwaltung und
die sonstigen Bundeseinrichtungen (z. B. Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben) im Baubereich Projektberatungsleistungen im Umfang von 2 334 T Euro
erbracht hat. Mittelbare Kosten, wie sie bei jeder Beratung z. B. durch die
Auftragserteilung, Informationsbereitstellung, Projektbegleitung und -abrechnung
auf der Auftraggeberseite entstehen, werden nicht erfasst.
8. Welche Bieter haben den Zuschlag für ÖPP-Verträge nach einer Beratung
durch die ÖPP Deutschland AG erhalten?
Im Projekt „Neubau des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
(BMBF)“ hat die BMBF-Betriebs GmbH, deren Gesellschafter die Amber
GmbH, die INPP Public Infrastructure Germany GmbH & Co. KG, die BAM
Deutschland AG und die BAM Immobilien-Dienstleistungen GmbH sind, den
Zuschlag erhalten.
9. Wie findet beim Beratungsdienstleister ÖPP Deutschland AG das
Instrument Chinese Wall zur Wahrung von Vertraulichkeit und zur Vermeidung
von Interessenkonflikten Anwendung?
Eine „Chinese Wall“ besteht vorwiegend aus vergaberechtlichen Gründen im
Verhältnis der ÖPP Deutschland AG zur Privatwirtschaft. Gesellschafter der
BTG dürfen aus Gründen der vergaberechtlichen Chancengleichheit von den
Mitarbeitern der ÖPP Deutschland AG keine vergaberechtlich relevanten
Informations- und Wettbewerbsvorteile erhalten. Um dies sicherzustellen haben alle
Mitarbeiter der ÖPP Deutschland AG mit ihrem Eintritt in das Unternehmen
ggf. bestehende arbeitsrechtliche Verbindungen zu Herkunftsunternehmen
beendet; darüber hinaus werden die Mitarbeiter der ÖPP Deutschland AG
regelmäßig darüber unterrichtet, dass Informationen aus der Projektberatung nur im
vergaberechtlich unbedenklichen Umfang an Dritte weitergegeben werden
dürfen. Schließlich werden die Mitarbeiter der ÖPP Deutschland AG
arbeitsvertraglich in besonderem Maße zur Vertraulichkeit verpflichtet. In einzelnen
Projekten werden darüber hinaus EDV-technische und räumliche
Sicherheitsvorkehrungen getroffen, insbesondere die Zugriffsrechte auf Informationen
beschränkt.
10. In wie vielen Fällen und welchen Fällen genau hat die ÖPP Deutschland
AG von einer Realisierung mittels ÖPP abgeraten, und aus welchen
Gründen?
Die ÖPP Deutschland AG hat bei insgesamt 23 Projekten von einer
Weiterverfolgung als ÖPP abgeraten.
In den drei folgenden Fällen ging es hierbei um Bundesbauten:
• Anfrage einer Bundesbehörde zur Sanierung einer Liegenschaft; abgeraten
wegen fehlender Effizienzpotentiale
• Anfrage eines Bundesinstituts zum Neubau seines Forschungsgebäudes;
abgeraten, weil aufgrund der Sicherheitseinstufung die Übertragbarkeit von
Betriebsleistungen nicht möglich war
• Anfrage einer Bundesbehörde zum Neubau einer Halle; abgeraten wegen zu
geringen Projektvolumens
Bezüglich der Projekte außerhalb des Bundesbereiches wird auf die Antwort zu
den Fragen 4 bis 6 verwiesen.
11. Berechnet die ÖPP Deutschland AG in ihren Beratungsleistungen den
Public Sector Comperator (PSC) für konkrete Projekte selbst?
Die ÖPP Deutschland AG empfiehlt, den PSC von demjenigen ermitteln zu
lassen, der im Falle der konventionellen Realisierung die Verantwortung dafür
tragen würde; dies sind im Bereich des Bundesbaus die Bundesbauverwaltung
und der Maßnahmenträger – im Einheitlichen Liegenschaftsmanagement
(ELM) des Bundes ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Maßnahmenträger. Im Fall einer Beauftragung verfügt die ÖPP Deutschland AG über eine
softwarebasierte Rechenhilfe für Wirtschaftlichkeitsberechnungen (WU-
Standardmodell), um auf der Grundlage der vom Auftraggeber gelieferten Daten
den PSC selbst errechnen zu können.
12. Welches Verfahren empfiehlt die ÖPP Deutschland AG für die PSC-
Berechnung den Kommunen, welches den Bietern?
Auch bei den Kommunen sollte die für den konventionellen Bau zuständige
Behörde die Investitions- und Betriebskosten ermitteln. Bei der rechnerischen
Ermittlung des PSC aus den von der zuständigen Behörde ermittelten Daten
empfiehlt die ÖPP Deutschland AG die Nutzung des von ihr erarbeiteten
„WU-Standardmodells“, eine auf der Software EXCEL basierte Rechenhilfe
für elektronische Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Dieses Modell ist im
Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) erarbeitet worden und kann
kostenlos von der ÖPP Deutschland AG angefordert werden. Für die Bieter gibt
es keine Notwendigkeit, den PSC selbst zu berechnen. Da die ÖPP Deutschland
AG nur im Auftrag der öffentlichen Hand tätig ist, spricht sie hier auch keine
Empfehlungen an die Bieter aus.
13. Ist der Berechnungsmodus für den PSC seitens der ÖPP Deutschland AG
standardisiert?
Ja, siehe Antwort zu Frage 12.
14. Welche Bestrebungen zu mehr Transparenz bei ÖPP-Verfahren und
Projekten gibt es von seiten der Bundesregierung und der ÖPP Deutschland
AG?
Das BMF hat bei der ÖPP Deutschland AG im Mai 2011 eine Grundlagenarbeit
„Transparenz bei ÖPP-Projekten“ in Auftrag gegeben. Ziel dieses Auftrags ist
es, belastbare Erkenntnisse über potentielle Informationsdefizite bezogen auf
die jeweiligen Akteure bei ÖPP-Prozessen zu gewinnen. Dazu wurde über ein
sozialwissenschaftliches Institut eine breit angelegte Online-Befragung
durchgeführt, bei der von 766 angeschriebenen Akteuren 134 für eine Teilnahme
gewonnen werden konnten. Die Ergebnisse der Arbeit sollen in Kürze
veröffentlicht werden. Auf dieser Grundlage werden zielgerichtete Schritte zur
Verbesserung der Kommunikation und Transparenz bei ÖPP-Projekten erörtert
werden.
Daneben hat die ÖPP Deutschland AG auf ihrer Internetpräsenz eine so
genannte Transparenzplattform eingerichtet. Auftraggeber und Auftragnehmer
von ÖPP-Projekten können dort Verträge und Details zu ihren Projekten
veröffentlichen. Damit soll die Kommunikation zu ÖPP-Projekten angeregt
werden. Bisher haben die Projektträger des Behördenzentrums Heppenheim sowie
der Feuerwache Celle dort die jeweiligen Verträge eingestellt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen.
15. Wie gehen die Bundesregierung und die ÖPP Deutschland AG als
Berater der öffentlichen Hand mit dem Angebot der Bauindustrie um, ÖPP-
Verträge grundsätzlich offenzulegen?
Grundsätzlich sind bei jedem Vertragsschluss und Vergabeverfahren über
Beschaffungen der öffentlichen Hand (konventionell oder als ÖPP) die geltenden
gesetzlichen Regelungen zur Wahrung von Vertraulichkeit und Geheimschutz
berechtigter Interessen zu beachten. Soweit von diesen Vorgaben abgewichen
werden soll, ist in jedem Einzelfall das Einvernehmen beider Seiten
erforderlich. Dabei sind die föderalen Strukturen und Eigenverantwortlichkeiten zu
beachten.
16. Gibt es seitens der Bundesregierung Untersuchungen zur
Rechtssicherheit von ÖPP-Verträgen hinsichtlich des europäischen und nationalen
Vergaberechts?
Nein.
17. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen.
18. Sind der Bundesregierung ÖPP-Projekte auf Bundes-, Landes- oder
kommunaler Ebene bekannt, in denen europäische oder nationale
Fördermittel einfließen bzw. eingeflossen sind?
Für das F-Modell Warnowquerung in Rostock wurden TEN-Mittel verwendet.
19. Hat die Bundesregierung Untersuchungen zur Rechtssicherheit von ÖPP-
Verträgen hinsichtlich des europäischen Beihilferechts anstellen lassen?
20. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Ja. Das BMF hat die ÖPP Deutschland AG mit einer Grundlagenarbeit zum
Thema „Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft“ beauftragt. Die Arbeit
befasst sich mit der Krankenhausfinanzierung bei Krankenhäusern in öffentlicher
Trägerschaft. Ziel ist die Erstellung eines EU-beihilferechtskonformen
Finanzierungs- und Sicherheitenkonzepts und Abstimmung der Ergebnisse mit der
Europäischen Kommission. Die Arbeit soll im Laufe des Jahres 2012
abgeschlossen und veröffentlicht werden.
21. Wie wird ausgeschlossen, dass die in der ÖPP Deutschland AG
vertretenen Firmen einen Wettbewerbsvorteil genießen?
Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 9 wird verwiesen.
22. Kann die ÖPP Deutschland AG auch über ihren Auftrag hinaus, neutrale
sowie kompetente Beratung hinsichtlich aller ÖPP-relevanten
Fragestellungen anzubieten und auch Beratungen zu Öffentlich-Öffentlichen
Partnerschaften (ÖÖP) durchführen?
23. Hat die ÖPP Deutschland AG bei Prüfung von ÖPP-Projekten von
Kommunen eine aussichtsreichere Realisierung in Öffentlich-Öffentlicher
Partnerschaft empfohlen (ÖÖP)?
24. Wenn ja, in welchen und warum?
Die Fragen 22 bis 24 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die ÖPP Deutschland AG konzentriert sich satzungsmäßig auf die Beratung
von öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP), nicht jedoch auf
öffentlichöffentliche Partnerschaften (ÖÖP). In Einzelfällen ist in der Initialphase eines
Projektes nicht erkennbar, ob die angedachte Partnerschaft in Richtung privat
oder öffentlich gehen wird. Deshalb kann die anfängliche Bildung einer ÖÖP
ratsam und eine Vorstufe für eine auf der öffentlich-öffentlichen Kooperation
aufbauenden partnerschaftlichen Beschaffungsvariante unter Beteiligung des
privaten Sektors (ÖPP) sein. In einer solchen Konstellation ist eine Beratung
von Kommunen durch die ÖPP Deutschland AG durchaus denkbar.
In einem Fall hat die ÖPP Deutschland AG ein ÖPP- IT-Projekt eines
Bundeslandes beraten; im Rahmen der Beratung wurde deutlich, dass eine ÖÖP-
Realisierung wirtschaftlicher sein würde. Das Bundesland hat den ÖÖP-Ansatz
weiterverfolgt und eine ÖÖP-Realisierung weiterbetrieben.
25. In welchen Fällen und mit welchem Anteil an der Gesamtanzahl und am
Gesamtvolumen der Beratungsfälle durch die ÖPP Deutschland AG lag
zum Ende der Vertragsverhandlungen nur noch ein Gebot vor?
In keinem Fall.
26. Evaluiert die Bundesregierung ÖPP-Vorhaben?
Die für eine Evaluierung eines ÖPP-Projekts erforderlichen Informationen
liegen grundsätzlich nur beim jeweiligen Projektträger vor, so dass Evaluierungen
der Bundesregierung grundsätzlich nur in Bezug auf die ÖPP-Bauprojekte des
Bundes in Betracht kommen.
Das Neubauprojekt des BMBF in Berlin ist noch nicht abgeschlossen. Eine
Evaluierung erscheint erst nach Abschluss des Projektes sinnvoll.
Evaluationen von ÖPP-Projekten im Hochbau des BMVg werden seit Beginn
der Betriebsphase regelmäßig als begleitende Erfolgskontrollen mit eigenen
Kräften durchgeführt.
Die Grundlagenaufträge des BMF an die ÖPP Deutschland AG zur Analyse
bestimmter ÖPP-Themenbereiche sehen regelmäßig Auswertungen der in dem
betreffenden Bereich bisher durchgeführten ÖPP-Projekte vor, sofern die
jeweiligen Projektbeteiligten für eine Mitwirkung gewonnen werden können
und ihre jeweiligen Daten dazu freigeben. Daraus werden dann Erkenntnisse
und z. B. Erfolgsfaktoren für künftige ÖPP-Projekte hergeleitet.
27. Sind diese Evaluationen erhältlich und öffentlich bekannt?
Auf die Antwort zu Frage 26 wird verwiesen.
Die ÖPP Deutschland AG veröffentlicht in ihrer ÖPP-Schriftenreihe
Ergebnisse der im Auftrag des BMF erstellten Grundlagenarbeiten. Die Bände der
ÖPP-Schriftenreihe können unentgeltlich von der ÖPP Deutschland AG und
per Download von ihrer Internetpräsenz bezogen werden.
28. Sind in der ÖPP-Datenbank tatsächlich alle deutschlandweiten PPP-
Projekte aufgeführt?
In der PPP-Projektdatenbank werden unter
www.ppp-projektdatenbank.de
ausschließlich klassische ÖPP-Projekte im Hoch- und Tiefbau seit 2002 erfasst,
die die Lebenszyklusphasen Planen, Bauen/Sanieren, Betreiben sowie
Finanzieren enthalten. Projekte, die nicht alle diese Phasen aufweisen, werden als
Projekte mit „ÖPP-Bestandteilen“ aufgeführt, aber nicht inhaltlich ausführlich
dargestellt. Für die Art und Weise der Realisierung von Beschaffungen durch
die öffentliche Hand gibt es auf Bundesebene keine Meldepflicht, daher auch
nicht für Beschaffungen im Wege von ÖPP; die Aufnahme in die Datenbank
erfolgt auf freiwilliger Basis.
29. Berät die Bundesregierung oder die ÖPP Deutschland AG Kommunen/
Landkreise/Länder/Bund (öffentliche Hand), wenn nach
Vertragsabschluss eines ÖPP dieses Projekt scheitert, aber die Kosten für den
öffentlichen Partner weiter erhalten bleiben?
Aufgrund der föderalen Strukturen und Eigenverantwortlichkeiten, die für alle
Beschaffungsvarianten der öffentlichen Hand gleichermaßen gelten, ist eine
Beratung durch die Bundesregierung nicht vorgesehen. Die ÖPP Deutschland
AG könnte auf Grundlage einer entsprechenden Beauftragung durch die
betreffende Stelle Beratung leisten. Dies umfasst auch die neutrale Schlichtung
zwischen Auftraggeber- und Auftragnehmerseite eines ÖPP-Projekts bei allen
Streitigkeiten im Zusammenhang mit ÖPP-Projekten. Ein derartiger Auftrag
wurde der ÖPP Deutschland AG bisher nicht erteilt.
30. Wird bei Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen der ÖPP Deutschland AG für
die öffentliche Hand zumindest nach Vertragsabschluss der PSC
öffentlich verfügbar gemacht, so dass der prognostizierte Effizienzvorteil
kontrolliert werden kann?
Wie in der Antwort zu Frage 14 dargestellt, wird die Bundesregierung auf
Grundlage der Ergebnisse der Grundlagenarbeit „Transparenz bei ÖPP-
Projekten“ zielgerichtete Schritte zur Verbesserung der Kommunikation und
Transparenz bei ÖPP-Projekten erörtern.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
31. Wurden die Ziele der Bundesregierung, die für die ÖPP Deutschland AG
vorgesehen sind und ihre Umsetzung durch die ÖPP Deutschland AG
bereits evaluiert?
Die Bundesregierung hat dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages
in der 89. Sitzung am 9. Mai 2012 umfänglich zur Tätigkeit und
Gesamtsituation der ÖPP Deutschland AG berichtet.
32. Wenn ja, mit welchem Ergebnis (bitte um vollständige Darstellung)?
Die ÖPP Deutschland AG hat die in der Gründungskonzeption an sie gestellten
fachlichen Erwartungen erfüllt. Dem Ziel eines etablierten Kompetenzzentrums
für Bund, Länder und Gemeinden ist die Gesellschaft in den vier Jahren ihres
Bestehens deutlich näher gekommen.
Das Unternehmen hat bis heute den Bund, die Länder und Kommunen aber
auch andere Rechtsträger der Öffentlichen Hand in über 100 Projektberatungen
zu potenziellen ÖPP-Projekten insbesondere im Hoch- und Tiefbau, im
Organisations- und Dienstleistungssektor sowie im Gesundheitsbereich unterstützt.
Viele dieser Beratungen waren Frühphasenberatungen, also z. B. ÖPP-
Eignungstests oder erste Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für die Verwaltung.
Entsprechend ihres Gründungsauftrags hat die ÖPP Deutschland AG die
Öffentliche Hand objektiv, ergebnisoffen und neutral beraten. So konnten
einerseits ÖPP-Beratungsprojekte zur vollen Zufriedenheit der öffentlichen
Hand vorwärts gebracht werden. In anderen Fällen hat die Gesellschaft aber
auch – etwa mangels Finanzierbarkeit oder wegen nicht erkennbarer ÖPP-
Eignung – erfolgreich von einer ÖPP-Umsetzung abraten können.
Das Unternehmen hat mit bisher 10 abgeschlossenen Grundlagenarbeiten einen
spürbaren Beitrag zur weiteren Ausräumung von ÖPP-Hindernissen,
insbesondere durch Standardisierung von Abläufen, durch Verfahrensbeschleunigung,
durch Senkung von Transaktionskosten sowie durch Erschließung neuer
Marktsektoren geleistet. Die Resonanz auf die bereits vorgelegten Arbeiten der
Gesellschaft ist sehr hoch und belegt, dass der Wissenstransfer der gewonnenen
Erkenntnisse und Ergebnisse in den öffentlichen und privaten Bereich gelingt.
33. Welche tariflichen Standards setzt die Bundesregierung und die ÖPP
Deutschland AG für die Projekte voraus, und in welcher Form wird das
von Handwerkerverbänden angemahnte Subunternehmertum und damit
zusammenhängendes Lohndumping verhindert?
Für die Durchführung von Beschaffungen in Form von ÖPP gelten – wie für
alle Beschaffungsvarianten – die Vorgaben des Vergaberechts.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 35 verwiesen.
34. Wie hoch ist der Anteil von ÖPP-Vorhaben am Gesamtbauvolumen
(prozentual und gemessen am Investitionsvolumen in Euro) des Bundes?
Über genauere Informationen zu dem in ÖPP-Projekten erstellten jährlichen
realen Bauvolumen verfügen nur die beteiligten Unternehmen. Das Statistische
Bundesamt ermittelt auf Basis einer Befragung der Bauwirtschaft modellhaft
Daten über die Höhe der Bauinvestitionen aus ÖPP-Projekten, die in der
Sichtweise der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als staatliche Investitionen
entsprechend des Baufortschritts zu buchen sind. Der Anteil der ÖPP-Projekte
am Gesamtbauvolumen des Bundes bewegte sich danach in den letzten Jahren
in einer Größenordnung von 3 bis 5 Prozent.
35. Welche Erkenntnis liegen der Bundesregierung sowie der ÖPP
Deutschland AG zur Beteiligung des Mittelstandes auf erster
Auftragnehmerebene bzw. auf zweiter Auftragnehmerebene (Nachunternehmerebene)
bei konventioneller Realisierung beziehungsweise in ÖPP vor, und muss
damit gerechnet werden, dass die Beschaffungsvariante ÖPP den
Mittelstand gefährdet?
Eine Gefährdung des Mittelstandes durch die Beschaffungsvariante ÖPP
besteht nicht.
Bei einem großen Teil der bisher in Deutschland umgesetzten ÖPP-Projekte lag
das Investitionsvolumen im kleinen bzw. mittleren Bereich unter 25 Mio. Euro.
Diese Projekte bieten sich auch für mittelständische Unternehmen als
Hauptauftragnehmer an.
Zur weiteren Verbesserung des Zugangs von mittelständischen Unternehmen
zu ÖPP-Projekten auf der Hauptauftragnehmerebene werden bei der
Entwicklung und Fortschreibung von ÖPP-Standards im Rahmen der Grundlagenarbeit
der ÖPP Deutschland AG die Interessen und Bedürfnisse des Mittelstandes
sowie dessen Erfahrungen einbezogen. Mit der Ende letzten Jahres
veröffentlichten Grundlagenarbeit „ÖPP und Mittelstand“ (ÖPP-Schriftenreihe, Band 6)
wurde eine umfangreiche Arbeit ausschließlich der Berücksichtigung von
Mittelstandsinteressen bei der Durchführung von ÖPP-Projekten gewidmet. In der
Arbeit wurden umfassende, konkrete Lösungsansätze und Handlungshilfen für
den gesamten Vergabeprozess entwickelt.
Unabhängig davon haben mittelständische Unternehmen die Einbindung in ein
ÖPP-Projekt als Nachunternehmer in einer vom baden-württembergischen
Wirtschaftsministerium in Auftrag gegebenen Studie überwiegend positiv
bewertet. In dem Forschungsprojekt „Beteiligung des Mittelstands an PPP-
Projekten im Vergleich zu losweise vergebenen Projekten in Baden-Württemberg“
der Universität Stuttgart und des Karlsruher Instituts für Technologie aus dem
Jahr 2010 wurden ÖPP-Vorhaben mit Projekten verglichen, die konventionell
losweise vergeben worden sind. Danach lag die Zufriedenheit von
mittelständischen Unternehmen bei der Beteiligung an einer ÖPP als Nachunternehmer und
der Anteil am Auftragswert für mittelständische Unternehmen bei ÖPP höher
ist als bei einer konventionellen Vergabe.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]