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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Aufgaben der ÖPP Deutschland AG bei Bauprojekten

Unabhängigkeit des Beratungsdienstleisters trotz Beteiligung der Privatwirtschaft, mögliche Interessenkonflikte, Dokumentation, Veröffentlichung und Monitoring der Kostenentwicklung von Projekten, Beratungskosten, Vertraulichkeit, Häufigkeit des Abratens von ÖPP, Beratungsleistungen und Berechnungsverfahren, Transparenzerhöhung, Rechtssicherheit betr. Vergabe- und Beihilferecht, Evaluierungen, ÖPP-Anteil am Bundes-Gesamtbauvolumen, Auswirkungen auf den Mittelstand<br /> (insgesamt 35 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

11.06.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/980123. 05. 2012

Aufgaben der ÖPP Deutschland AG bei Bauprojekten

der Abgeordneten Michael Groß, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, Martin Burkert, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ulrike Gottschalck, Hans-Joachim Hacker, Gustav Herzog, Johannes Kahrs, Ute Kumpf, Kirsten Lühmann, Thomas Oppermann, Florian Pronold, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Hochbauprojekte und Straßenbauprojekte des Bundes werden in einigen Fällen durch eine Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP) realisiert. Mit dem Fokus auf die sogenannte Lebenszyklusbetrachtung und der Realisierung des Bauprojektes aus „einer Hand“ wird die Abschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven erwartet. ÖPP ist laut Aussagen des Bundesministeriums der Finanzen kein Instrument, um Investitionen in Zeiten knapper Haushaltskassen zu realisieren. Die Unterschiedlichkeit von ÖPP-Verträgen lässt sich oft nur schwer in konkreten Vertragsmodellen zusammenfassen. Einige heute übliche Modelle stellen beispielsweise das BOT-Betreiber-Modell (Build-Operate-Transfer), Konzessions-, Leasing-, Betriebsführungs- oder aber Betriebsüberlassungsmodelle dar. Mit der Beendigung der Public Private Partnership (PPP) Task Force im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zum 28. Februar 2009 werden ÖPP-Projekte durch die ÖPP Deutschland AG auf Bundesebene begleitet. Die ÖPP Deutschland AG wirkt bei konzeptionellen Überlegungen, bei der Steuerung und Kontrolle hinsichtlich von Wirtschaftlichkeit mit und bietet Unterstützung zur Entscheidungsfindung hinsichtlich einer ÖPP-Realisierung oder einer konventionellen Beschaffungsvariante.

Die ÖPP Deutschland AG präsentiert sich als unabhängiges Beratungsunternehmen für öffentliche Auftraggeber zur Förderung Öffentlich-Privater Partnerschaft und Weiterentwicklung von ÖPP- Standards. Die öffentliche Hand hält 57 Prozent der Anteile an der ÖPP Deutschland AG. Die ÖPP Deutschland AG geriet Anfang des Jahres in öffentliche Kritik. Die Unabhängigkeit der Beratung wurde ebenso in Frage gestellt, wie die Berechnung der Kostenvorteile, die ÖPP für die öffentliche Hand und somit für den Steuerzahler erbringen soll. Deshalb sind hohe Anforderungen an die Transparenz, die Unabhängigkeit und die Nachvollziehbarkeit ihrer Beratungsleistung zu stellen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen35

1

Wie gewährleistet die Bundesregierung als Anteilseigner, dass der ausschließlich für öffentliche Auftraggeber zu ÖPP-rele vanten Fragen tätige Beratungsdienstleister ÖPP Deutschland AG – trotz Beteiligung der Privatwirtschaft über eine Beteiligungsgesellschaft – unabhängig genug arbeitet, so dass seine Leistungen „von Verlässlichkeit, Neutralität und Objektivität geprägt“ sind?

2

Sieht die Bundesregierung durch die Beratung der ÖPP Deutschland AG und der Bundesregierung als Auftraggeber sowie des privaten Auftragnehmers Interessenkonflikte, wie z. B. im Fall des Neubaus des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zwischen der Bundesrepublik Deutschland (Auftraggeber) und der BAM Deutschland AG (Auftragnehmer)?

3

Wenn ja, welche Maßnahmen werden zur Auflösung dieses Konflikts seitens der Bundesregierung ergriffen?

4

Dokumentiert die ÖPP Deutschland AG die Kostenentwicklung bei Projekten, bei denen die ÖPP Deutschland AG beratend tätig war?

5

Wenn ja, werden diese Daten öffentlich zugänglich gemacht?

6

Werden diese unter Nummer 4 genannten Daten mit den zum Zeitpunkt der Entscheidung für ÖPP (Vertragsabschluss) vorliegenden Wirtschaftlichkeitsdaten im laufenden Beratungsverfahren der ÖPP Deutschland AG kontinuierlich verglichen (Monitoring) und diese Daten öffentlich und transparent dargestellt?

7

Wie hoch waren die unmittelbaren und mittelbaren Kosten, die bei den jeweiligen Projekten durch die Beratung der ÖPP Deutschland AG entstanden sind – insbesondere Beraterhonorare für einzelne Projekte?

8

Welche Bieter haben den Zuschlag für ÖPP-Verträge nach einer Beratung durch die ÖPP Deutschland AG erhalten?

9

Wie findet beim Beratungsdienstleister ÖPP Deutschland AG das Instrument Chinese Wall zur Wahrung von Vertraulichkeit und zur Vermeidung von Interessenkonflikten Anwendung?

10

In wie vielen Fällen und welchen Fällen genau hat die ÖPP Deutschland AG von einer Realisierung mittels ÖPP abgeraten, und aus welchen Gründen?

11

Berechnet die ÖPP Deutschland AG in ihren Beratungsleistungen den Public Sector Comperator (PSC) für konkrete Projekte selbst?

12

Welches Verfahren empfiehlt die ÖPP Deutschland AG für die PSC-Berechnung den Kommunen, welches den Bietern?

13

Ist der Berechnungsmodus für den PSC seitens der ÖPP Deutschland AG standardisiert?

14

Welche Bestrebungen zu mehr Transparenz bei ÖPP-Verfahren und Projekten gibt es von seiten der Bundesregierung und der ÖPP Deutschland AG?

15

Wie gehen die Bundesregierung und die ÖPP Deutschland AG als Berater der öffentlichen Hand mit dem Angebot der Bauindustrie um, ÖPP-Verträge grundsätzlich offenzulegen?

16

Gibt es seitens der Bundesregierung Untersuchungen zur Rechtssicherheit von ÖPP-Verträgen hinsichtlich des europäischen und nationalen Vergaberechts?

17

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

18

Sind der Bundesregierung ÖPP-Projekte auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene bekannt, in denen europäische oder nationale Fördermittel einfließen bzw. eingeflossen sind?

19

Hat die Bundesregierung Untersuchungen zur Rechtssicherheit von ÖPP-Verträgen hinsichtlich des europäischen Beihilferechts anstellen lassen?

20

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

21

Wie wird ausgeschlossen, dass die in der ÖPP Deutschland AG vertretenen Firmen einen Wettbewerbsvorteil genießen?

22

Kann die ÖPP Deutschland AG auch über ihren Auftrag hinaus, neutrale sowie kompetente Beratung hinsichtlich aller ÖPP-relevanten Fragestellungen anbieten und auch Beratungen zu Öffentlich-Öffentlichen Partnerschaften (ÖÖP) durchführen?

23

Hat die ÖPP Deutschland AG bei Prüfung von ÖPP-Projekten von Kommunen eine aussichtsreichere Realisierung in Öffentlich-Öffentlicher Partnerschaft empfohlen (ÖÖP)?

24

Wenn ja, in welchen und warum?

25

In welchen Fällen und mit welchem Anteil an der Gesamtanzahl und am Gesamtvolumen der Beratungsfälle durch die ÖPP Deutschland AG lag zum Ende der Vertragsverhandlungen nur noch ein Gebot vor?

26

Evaluiert die Bundesregierung ÖPP-Vorhaben?

27

Sind diese Evaluationen erhältlich und öffentlich bekannt?

28

Sind in der ÖPP-Datenbank tatsächlich alle deutschlandweiten PPP-Projekte aufgeführt?

29

Berät die Bundesregierung oder die ÖPP Deutschland AG Kommunen/ Landkreise/Länder/Bund (öffentliche Hand), wenn nach Vertragsabschluss eines ÖPP dieses Projekt scheitert, aber die Kosten für den öffentlichen Partner weiter erhalten bleiben?

30

Wird bei Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen der ÖPP Deutschland AG für die öffentliche Hand zumindest nach Vertragsabschluss der PSC öffentlich verfügbar gemacht, so dass der prognostizierte Effizienzvorteil kontrolliert werden kann?

31

Wurden die Ziele der Bundesregierung, die für die ÖPP Deutschland AG vorgesehen sind und ihre Umsetzung durch die ÖPP Deutschland AG bereits evaluiert?

32

Wenn ja, mit welchem Ergebnis (bitte um vollständige Darstellung)?

33

Welche tariflichen Standards setzt die Bundesregierung und die ÖPP Deutschland AG für die Projekte voraus, und in welcher Form wird das von Handwerkerverbänden angemahnte Subunternehmertum und damit zusammenhängendes Lohndumping verhindert?

34

Wie hoch ist der Anteil von ÖPP-Vorhaben am Gesamtbauvolumen (prozentual und gemessen am Investitionsvolumen in Euro) des Bundes?

35

Welche Erkenntnis liegen der Bundesregierung sowie der ÖPP Deutschland AG zur Beteiligung des Mittelstandes auf erster Auftragnehmerebene bzw. auf zweiter Auftragnehmerebene (Nachunternehmerebene) bei konventioneller Realisierung beziehungsweise in ÖPP vor, und muss damit gerechnet werden, dass die Beschaffungsvariante ÖPP den Mittelstand gefährdet?

Berlin, den 23. Mai 2012

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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