ELENA-Nachfolgeprojekte Bea und OMS
der Abgeordneten Jan Korte, Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Ulla Jelpke, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Jens Petermann, Yvonne Ploetz, Raju Sharma, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak, Harald Weinberg, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mit dem IT-Großprojekt „ELENA-Verfahren“ (elektronisches Entgeltnachweis- Verfahren) sollte ursprünglich ab 2012 der Einkommensnachweis mithilfe einer Chipkarte und elektronischer Signatur elektronisch erbracht werden. ELENA umfasste die Meldung von Daten durch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und deren zentrale Speicherung, die seit dem 1. Januar 2010 erfolgte sowie die Nutzung dieser Daten durch die Agenturen für Arbeit und weitere Behörden. Für Abfragen sollte jede beliebige, nach einheitlichem Standard (eCard-API) funktionierende Signaturkarte mit Chip (EC-/Maestro-Card, eGK, nPA etc.) verwendet werden können. Nachdem die Einführung aufgrund massiver Proteste und zahlreicher technischer Probleme zunächst auf 2014 verschoben werden sollte, einigten sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Mitte Juli 2011 darauf, das Projekt „schnellstmöglich einzustellen“ (Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 18. Juli 2011). Die Einstellung wurde seitens der Bundesregierung damit begründet, dass sich die aus Datenschutzgründen erforderlichen Signaturkarten nicht schnell genug verbreitet hätten.
Nachdem am 3. Dezember 2011 das Gesetz über die Aufhebung des ELENA- Verfahrensgesetzes in Kraft getreten war, teilte am 16. April 2012 der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit mit, dass die Löschung der ELENA-Daten erfolgreich durchgeführt wurde.
Bereits in der gemeinsamen Pressemitteilung der beteiligten Bundesministerien am 18. Juli 2011 hatte die Bundesregierung erklärt, dass sie Lösungen suchen wolle, wie die bisherigen Investitionen der Wirtschaft gesichert werden könnten – eventuell mit anderen Projekten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wolle „ein Konzept erarbeiten, wie die bereits bestehende Infrastruktur des ELENA-Verfahrens und das erworbene Know-how für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden können“ (ebd.).
Am 2. Mai 2012 meldete die „FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND“, dass die Bundesagentur für Arbeit mit Bea eine schlankere Version der kläglich gescheiterten elektronischen Version des Entgeltnachweises für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer plane. „Das wohlklingende Kürzel steht für das Projekt ‚Bescheinigungen von Arbeitgebern elektronisch annehmen‘, das die Bundes- agentur für Arbeit aktuell vorantreibt“ (FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND vom 2. Mai 2012).
Von 2014 an sollen demnach Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen Informationen über ausgeschiedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter online übermitteln, damit die Bundesagentur für Arbeit über den Anspruch auf staatliche Leistungen, wie Arbeitslosen- oder Überbrückungsgeld, entscheiden können. Eingebettet sei Bea in das groß angelegte Projekt „Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung“ (OMS) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, das am 15. Februar 2012 offiziell startete. Hinter diesem Projekt „verbirgt sich eine zweijährige umfassende Untersuchung der bestehenden elektronischen Arbeitgebermeldeverfahren in der sozialen Sicherung im Hinblick auf ihre Optimierungspotenziale. Mit dem Projekt wird ein Beschluss des Bundeskabinetts vom 21. September 2011 umgesetzt, der im Zusammenhang mit der Einstellung des elektronischen Entgeltnachweisverfahrens vorsieht, dass die dort gewonnenen Erfahrungen in eine Prüfung der Optimierung und Vereinfachung der Meldeverfahren einfließen sollen. Inhaltlich begleitet wird das ,Projekt-OMS‘ durch die Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung GmbH, der ITSG.“ (OMS-Startseite https://www.projekt-oms.de).
Nach Informationen der „FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND“ befindet sich das Bundesministerium zwar noch in der Planung, wie Bea konkret ablaufen soll, eine Machbarkeitsstudie sei aber fast fertig und im Jahr 2013 solle bereits eine Pilotphase starten. Auch einige Eckpunkte stehen offenbar bereits fest: So soll die elektronische Übermittlung nicht nur freiwillig sein und von den Firmen werde dabei auch keine digitale Signatur mehr verlangt (vgl. FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND vom 2. Mai 2012).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Welche technischen und datenschutzrechtlichen Gründe sieht die Bundesregierung für das Scheitern des ELENA-Projekts?
Ist das gescheiterte ELENA-Projekt im Nachhinein nochmals evaluiert worden?
Wenn ja, in welcher Form, durch wen, und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Auf wessen Initiative kam wann das Projekt OMS zustande?
Welche konkreten Vorteile sieht die Bundesregierung in einem „optimierten Meldeverfahren in der sozialen Sicherung“?
Wie ist der aktuelle Stand in der Entwicklung des OMS-Projekts?
Wie ist die Projektgruppe zusammengesetzt, welche Akteurinnen und Akteure sind beteiligt, und wie ist sie strukturiert?
Werden Datenschutzbeauftragte oder datenschutzengagierte Organisationen in die Erarbeitung des OMS mit einbezogen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Wie oft hat die Projektgruppe bisher in welcher genauen Zusammensetzung getagt, und welche Ergebnisse liegen der Bundesregierung vor?
Planen die Bundesregierung – neben Bea – noch weitere Projekte im Rahmen von OMS?
Wenn ja, welche, und in welchem Stadium befinden sich diese?
Auf wessen Initiative kam wann das Projekt Bea zustande?
Welche technischen, datenschutzrechtlichen, finanziellen und sonstigen Unterschiede und Verbesserungen weist Bea im Vergleich zu ELENA aus Sicht der Bundesregierung auf?
Welche Arbeitnehmerdaten sollen die an die Bundesagentur für Arbeit zu sendenden Bescheinigungen von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern enthalten?
Wo, und wie sollen die Daten der Beschäftigten gespeichert werden, und wer hat neben der Bundesagentur für Arbeit noch Zugriff darauf?
Wie bewertet die Bundesregierung die bereits jetzt aufkommenden datenschutzrechtlichen Bedenken hinsichtlich Bea, und welche Gegenargumente bringt sie auf?
Wie ist der aktuelle Stand in der Entwicklung des Bea-Projekts?
Wer führt die momentan laufende „Machbarkeitsstudie“ des Projekts durch, und in welchem Stadium befindet sich diese?
Liegen der Bundesregierung bereits Zwischenergebnisse oder überhaupt Ergebnisse vor?
Wurde im Rahmen des Bea-Projekts auf die durch ELENA bereits vorhandene Software zurückgegriffen?
Wenn nein, wer führt die Entwicklung einer neuen Software für Bea durch, und in welchem Stadium befindet sich diese?
Hat die Bundesregierung Pläne für die im Jahr 2013 angesetzte Pilotphase des Projekts Bea?
Wenn ja, wie sehen diese aus?
a) Wem soll Bea in der Pilotphase zur Verfügung gestellt werden?
b) Wie lange soll die Pilotphase andauern?
c) Wie, und wo sollen die erworbenen Datensätze gespeichert werden?
d) Wer hat während dieser Zeit Zugriff auf die gespeicherten Datensätze?
e) Was passiert mit den Datensätzen nach einem Scheitern des Projekts in der Pilotphase?
Welche Veränderungen und Vorteile bringt Bea gegenüber ELENA für Unternehmen mit sich?
Entstehen durch die Einführung von Bea zusätzliche Kosten oder Mehraufwände für Unternehmen?
Wie will die Bundesregierung einer eventuellen Benachteiligung entgegenwirken, wie sie im Rahmen des ELENA-Projekts insbesondere von kleinen und mittelständischen Unternehmen beklagt werden?