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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Besteuerung von im Ausland lebenden ehemaligen Zwangsarbeitern und Zahlungen an frühere Militärkollaborateure

Besteuerung von Rentenzahlungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) an ausländische NS-Opfer und ehemalige Zwangsarbeiter, Definition von NS-Verfolgten, Bezug monatlicher Leistungen wie Renten, Entschädigungen und Wiedergutmachungszahlungen durch im Ausland lebende NS-Opfer und Zwangsarbeiter, Versendung von Steuerbescheiden an ausländische NS-Opfer durch das zentral zuständige Finanzamt in Neubrandenburg, insbesondere an belgische Staatsangehörige; Steuerbefreiung von Opferrenten, ausländische Bezieher von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG), Vergleich der Bezüge von NS-Opfern und freiwilligen Mitgliedern der Wehrmacht oder Waffen-SS, Schlechterstellung von NS-Opfern gegenüber ehemaligen Nazikollaborateuren<br /> (insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

12.07.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/982523. 05. 2012

Besteuerung von im Ausland lebenden ehemaligen Zwangsarbeitern und Zahlungen an frühere Militärkollaborateure

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Herbert Behrens, Heidrun Dittrich, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Stefan Liebich, Cornelia Möhring, Jens Petermann, Yvonne Ploetz, Paul Schäfer (Köln), Dr. Ilja Seifert, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Renten, die an im Ausland wohnende Personen geleistet werden, sind seit 2005 in Deutschland steuerpflichtig. Entsprechende Steuerbescheide werden seit vergangenem Jahr versandt. Dabei haben auch solche Personen Steuerbescheide erhalten, die Renten beziehen, die aus Zwangsarbeit für die Nazis oder andere Formen der NS-Verfolgung zurückgehen. Diese Maßnahme hat vor allem in der belgischen Öffentlichkeit unter dem Stichwort „Nazitaks“ große Empörung hervorgerufen.

Seit Ende November 2011 ist zwar gesetzlich klargestellt, dass Renten für Opfer der NS-Verfolgung im Sinne von § 1 des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) steuerfrei sind. Dennoch sind Steuerbescheide auch an diese Personengruppe gegangen. Das zentral zuständige Finanzamt Neubrandenburg konnte offenbar aus den ihm vorliegenden Akten nicht entnehmen, ob es sich um „normale“ Altersrenten aus einer freiwilligen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung handelt oder um Leistungen für ehemalige Zwangsarbeiter.

Obwohl der Pressesprecher der Bundesregierung auf der Pressekonferenz vom 21. November 2011 erklärte, dass das geschilderte Problem „nicht existiert oder demnächst nicht mehr existieren wird“, erhielten noch Anfang des Jahres NS-Opfer Steuerbescheide. Es gingen „Dutzende von Anrufen pro Tag“ bei belgischen Verwaltungsstellen ein, hieß es (u. a. in der Gazet van Antwerpen, 27. Januar 2012). Das Vorgehen der deutschen Behörden wird als intransparent und skandalös aufgefasst. Die hochbetagten Personen haben teilweise Schwierigkeiten, den Bescheid sowie die Widerspruchsmöglichkeiten zu verstehen, viele empfinden es auch als Zumutung. Die Empörung verstärkte sich Ende März 2011 durch Berichte, denen zufolge Deutschland noch an 2 500 ehemalige Militärkollaborateure (Belgier, die sich freiwillig zum Dienst in der Wehrmacht und Waffen-SS gemeldet hatten) Zahlungen leiste, die weit höher seien als die Renten an NS-Opfer (www.grenzecho.net/ArtikelLoad.aspx?aid=4f55527b-40d6-42a6-907e-4fa31a6c3b43).

Nach Angaben des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern gegenüber den Fragestellern liegt dem Finanzamt Neubrandenburg mittlerweile eine in Belgien erstellte Namensliste aller ehemaligen belgischen Zwangsarbeiter vor. Außerdem nehme das Amt bei Vorliegen von Hinweisen auf erlittene Zwangsarbeit eine Einzelfallprüfung vor, um die Besteuerung von NS-Verfolgten zu vermeiden. Die belgische Regierung ist diesbezüglich mehrfach mit der Bundesregierung in Kontakt getreten. Den Fragestellern ist hingegen nicht bekannt, welche Kontakte es zu anderen Regierungen gibt.

Aus Sicht der Fragesteller muss sichergestellt werden, dass NS-Opfer keine solchen Rentenbescheide oder gar Androhungen von Vollstreckungsmaßnahmen erhalten. Dabei sollte die Bundesregierung die enge Auslegung des Begriffs „NS-Opfer“ von § 1 BEG aufgeben. In einer Presseerklärung vom 21. November 2011 führt das Bundesministerium der Finanzen aus, es würden lediglich jene Zwangsarbeiter, „die als Verfolgte in diesem Sinne (§ 1 BEG) anerkannt sind, unter diese Steuerbefreiungsvorschrift fallen“. Nach Ansicht der Fragesteller liegt es auf der Hand, dass jede Deportation zur Zwangsarbeit ein Unrecht darstellt. Die Fragesteller plädieren entschieden dafür, die bescheidenen Renten, die aus diesem Unrecht erwachsen, in jedem Fall steuerfrei zu stellen und nicht die einen Zwangsarbeiter schlechter zu stellen als die anderen. Nach Angaben in der belgischen Presse betragen die Rentenzahlungen für ehemalige Zwangsarbeiter 40 bis 100 Euro pro Monat (www.nieuwsblad.be/article/detail.aspx?articleid=GRF3P312H). Es muss überprüft werden, ob die Zahlungen an ehemalige Kollaborateure der Nazis tatsächlich höher sind als jene an deren Opfer.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Seit wann genau werden die genannten Rentenbescheide verschickt?

2

Sind auch nach Inkrafttreten von § 3 Nummer 8a des Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes Steuerbescheide an ausländische NS-Opfer sowie ehemalige Zwangsarbeiter versandt worden, und wenn ja, warum?

3

Wird die Steuerbefreiung auch auf solche ehemaligen Zwangsarbeiter ausgedehnt, die nicht als NS-Opfer im Sinne von § 1 BEG anerkannt sind, und wenn nein, was will die Bundesregierung unternehmen, um auf deren Steuerbefreiung hinzuwirken?

4

Wie genau setzt sich die Zahl von 25 000 Personen zusammen, die in der Pressekonferenz der Bundesregierung am 21. November 2011 genannt wurde?

5

Wie viele ehemalige Zwangsarbeiter sind nach Einschätzung der Bundesregierung als NS-Verfolgte im Sinne von § 1 BEG anerkannt (bitte nach Ländern – heutiger Wohnsitz – aufschlüsseln)?

Falls der Bundesregierung keine belastbaren Zahlen vorliegen, wie ist aus ihrer Sicht ungefähr das Verhältnis der Zahl als NS-Verfolgte „anerkannter“ zur Zahl „nicht anerkannter“ ehemaliger Zwangsarbeiter einzuschätzen?

Welche Einschätzung hat die Bundesregierung zu der Frage, wie viele der im Auszahlungszeitraum noch lebenden ehemaligen belgischen Zwangsarbeiter Leistungen durch die Stiftung EVZ „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ erhalten haben?

6

Wie viele im Ausland lebende NS-Opfer im Sinne von § 1 BEG beziehen derzeit laufende monatliche Leistungen (bitte nach Ländern sowie Kategorien wie Renten, Entschädigungs-/Wiedergutmachungsleistungen usw. aufschlüsseln)?

7

Wie viele im Ausland lebende weitere NS-Opfer, insbesondere Zwangsarbeiter, beziehen derzeit laufende monatliche Leistungen (bitte nach Ländern sowie Kategorien wie Renten, Entschädigungs-/Wiedergutmachungsleistungen usw. aufschlüsseln)?

8

Wie viele Steuerbescheide sind bislang insgesamt versandt worden, und wie viele hiervon an

a) NS-Opfer im Sinne von § 1 BEG und

b) weitere NS-Opfer, insbesondere Zwangsarbeiter (bitte jeweils möglichst nach Ländern aufschlüsseln)?

9

Über welche Wege und Medien werden die Betroffenen über die Rechtssituation informiert?

a) In welcher Sprache erfolgt die Information?

b) Werden in mehrsprachigen Ländern, wie Belgien, sämtliche relevanten Sprachen verwandt?

c) Werden sämtliche Rentenbezieher in sämtlichen Ländern angeschrieben, oder nach welchen Kriterien erfolgen die Informationen?

10

Wie genau vollzieht sich die Prüfung jener Steuerbescheide, die bereits versandt worden sind, daraufhin, ob die Empfänger womöglich steuerbefreite NS-Opfer oder ehemalige Zwangsarbeiter sind, und welche Regelungen gelten derzeit für die Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen wie Rentenkürzungen usw.?

11

Wie stellt das Finanzamt Neubrandenburg sicher, dass künftig nicht weitere Steuerbescheide an NS-Opfer ergehen?

12

Wie genau wird geprüft, ob Rentenzahlungen an im Ausland lebende Personen aus einer Verfolgung (auch Zwangsarbeit) während der nationalsozialistischen Herrschaft herrühren?

13

Bis wann wird die entsprechende Prüfung voraussichtlich abgeschlossen sein?

14

Gilt derzeit ein Moratorium für die Versendung von Steuerbescheiden in all jenen Fällen, die noch nicht entsprechend geprüft sind, und wenn nein, warum nicht?

a) Wie viele Fälle sind vom Moratorium ggf. betroffen?

b) Gilt dieses Moratorium ggf. für alle Länder oder nur für bestimmte (bitte ggf. aufführen und begründen)?

15

Ist sichergestellt, dass Vollstreckungsmaßnahmen nur dann ergriffen werden, wenn definitiv sichergestellt ist, dass es sich beim Betroffenen nicht um ein NS-Opfer oder um einen ehemaligen Zwangsarbeiter handelt, und wie wird in Zweifelsfällen, etwa wenn der Rentner (aus Altersgründen usw.) sich nicht äußert, verfahren?

16

Trifft die Aussage des niederländischen Staatssekretärs Frans Weekers vom 27. Dezember 2011 im belgischen Parlament (Frage 2011Z24968) zu: „Wenn die Betroffenen eine Steuerbefreiung geltend machen möchten, müssen sie sich beim Finanzamt Neubrandenburg anmelden“ (genutzte Quelle: Übersetzung des niederländischsprachigen Originals durch den Sprachendienst des Deutschen Bundestages), und inwiefern gibt es noch andere Möglichkeiten, auszuschließen, dass NS-Opfer auf ihre Leistungen Steuern zahlen müssen?

Inwiefern wird dabei berücksichtigt, dass einige der Betroffenen möglicherweise aus Altersgründen nicht in der Lage oder aus politischen Gründen nicht willens sind, mit deutschen Behörden zu kommunizieren?

17

Sind seit erstmaligem Versand der fraglichen Steuerbescheide bereits Zahlungen eingegangen, und wenn ja, waren hierunter auch solche von NS-Opfern bzw. kann die Bundesregierung ausschließen, dass NS-Opfer Steuern bezahlt haben, weil sie von ihrer Steuerbefreiung nichts wussten oder diese zum Zahlungszeitpunkt noch nicht rechtskräftig war?

a) Wie hoch sind diese Zahlungen?

b) Wie wird gewährleistet, dass diese Zahlungen an die NS-Opfer zurückgezahlt werden, auch in solchen Fällen, in denen die Betroffenen keinen Widerspruch gegen die Bescheide eingelegt haben?

c) Setzt dies zwingend ein Tätigwerden der Betroffenen voraus oder wird dies vom Finanzamt Neubrandenburg von Amts wegen durchgeführt?

d) Wie viele Betroffene sind bislang diesbezüglich bei deutschen Behörden vorstellig geworden?

e) Welche Regelungen sind bezüglich bereits gezahlter Steuern für solche Zwangsarbeiter vorgesehen, die nicht als NS-Opfer nach § 1 BEG anerkannt sind?

18

Trifft es zu, dass die belgische Regierung eine Namensliste von Personen übermittelt hat, die in Belgien als NS-Opfer anerkannt worden sind und die vom Finanzamt Neubrandenburg als Instrument genutzt wird, um Steuerbescheide an diese Personengruppe zu vermeiden?

19

Inwiefern haben die Bundesregierung oder das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern Kontakt mit anderen Staaten aufgenommen, um in Zusammenarbeit mit den dort jeweils zuständigen Stellen an vergleichbare Namenslisten zu kommen?

20

Inwiefern hat die Bundesregierung bzw. das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern Kontakt mit den Behörden weiterer Länder aufgenommen, um die Besteuerung von NS-Opfern zu vermeiden?

21

Inwiefern sind von dem Problem der Rentenbesteuerung für im Ausland lebende Rentenberechtigte auch solche Personen betroffen, die Rentenansprüche aus Arbeit in einem Ghetto beziehen, und welche Regelungen gibt es für solche „Ghetto-Arbeiter“, die nicht als NS-Verfolgte im Sinne von § 1 BEG anerkannt sind?

22

Wie hoch sind im Durchschnitt etwa die Bezüge von

a) NS-Opfern,

b) ehemaligen Zwangsarbeitern und

c) ehemaligen SS- und Wehrmachtsangehörigen nach dem Bundesversorgungsgesetz?

23

Falls die Bundesregierung hierzu keine Angaben machen kann, in welchem Verhältnis stehen ungefähr die Bezüge aus einer NS-Verfolgung und einer durch Kriegsbeschädigung beim freiwilligen Dienst in Wehrmacht oder Waffen-SS begründeten Versorgungszahlung?

Gesetzt, dass die Rentenzahlungen signifikant geringer sind, welche Initiativen will die Bundesregierung ergreifen, um sicherzustellen, dass NS-Opfer nicht schlechter gestellt werden als ehemalige Nazikollaborateure?

24

Wie viele Leistungsbezieher nach dem Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz – BVG) gibt es derzeit insgesamt, und wie hoch sind die monatlich gezahlten Leistungen (bitte nach Kriegsbeschädigten und Hinterbliebenen differenzieren)?

25

Wie viele Leistungsbezieher wohnen im Ausland, und wie hoch sind die dahin ausbezahlten Leistungen (die 15 wichtigsten Länder bitte getrennt ausweisen)?

26

Ist die Bundesregierung bereit, den belgischen Behörden eine Übersicht über in Belgien lebende ehemalige freiwillige SS-Angehörige zu übermitteln, die deutsche Renten bzw. BVG-Leistungen beziehen, da es in Belgien Forderungen gibt, die Leistungen zumindest für jene belgischen Militärkollaborateure, die nach der Befreiung vom Faschismus wegen Kollaborationsverbrechen verurteilt worden sind, als Vorteil, der aus einem Verbrechen erwuchs, zu betrachten und einzuziehen.

Wenn nein, warum nicht?

27

Wie viele im Ausland lebende Personen beziehen derzeit Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz?

a) Wie viele dieser Personen waren freiwillige Mitglieder der Waffen-SS?

b) Wie viele dieser Personen waren freiwillige Angehörige der Wehrmacht?

c) Wie viele dieser Personen waren in anderen bewaffneten Einheiten unter deutschem Oberkommando?

28

Falls die Bundesregierung hierzu nicht über genauere Angaben verfügt,

a) inwiefern hält sie die in der belgischen Presse kolportierte Anzahl von 2 500 Nazikollaborateuren, die Leistungen beziehen sowie 13 500 NS-Opfern, die Renten erhalten, für realistisch;

b) worin genau liegt die Schwierigkeit, genauere Angaben zu erhalten, da es ja auch möglich ist, aus der Gesamtsumme der Rentenempfänger im Ausland, diejenigen zu ermitteln, die NS-Opfer sind;

c) welchen Unterschied hinsichtlich des Zeitaufwandes würde es machen, aus der Gesamtsumme der BVG-Leistungsempfänger, diejenigen ausländischen Empfänger zu ermitteln, die ihren Leistungsanspruch infolge eines freiwilligen Dienstes in bewaffneten deutschen Einheiten geleistet haben?

Berlin, den 23. Mai 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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