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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Lange Wartezeiten und Ungleichbehandlungen als Hürden im Visumverfahren

Bearbeitungsdauer und Ungleichbehandlung bei der Visabeantragung russischer Staatsangehöriger durch die deutsche Auslandsvertretung in Nowosibirsk im Mai 2012, Detailinformationen zu Wartezeiten in verschiedenen Auslandsvertretungen in Russland und anderen Ländern differenziert nach Geschäftsvisum und Besuchervisum, Innerstaatliche Umsetzung des Visakodexes bei bestehendem Personalmangel, Bevorzugung von Geschäftsreisenden gegenüber Privatreisenden, Möglichkeiten der Vereinfachung und Erleichterung bei der Visavergabe, Beurteilung möglicher Gefährdungen der inneren Sicherheit<br /> (insgesamt 40 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

15.06.2012

Aktualisiert

18.10.2023

Deutscher BundestagDrucksache 17/983724. 05. 2012

Lange Wartezeiten und Ungleichbehandlungen als Hürden im Visumverfahren

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Annette Groth, Ulla Jelpke, Frank Tempel, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Den Fragestellern ist ein Fall aus der Praxis bekannt geworden, in dem einer Privatperson am 15. Mai 2012 über einen externen Privatdienstleister telefonisch ein Termin zur Vorsprache in der deutschen Auslandsvertretung im russischen Nowosibirsk zur Beantragung eines Schengen-Visums zu Besuchszwecken erst für den 6. Juli 2012 eingeräumt wurde (spätere Testanrufe bestätigten dies bzw. verschob sich die Vorsprache noch einmal auf den 9. Juli 2012). Diese lange Wartezeit von über sieben Wochen verstößt eindeutig gegen die Regelvorgabe einer maximal zweiwöchigen Wartefrist bis zur persönlichen Vorsprache nach Artikel 9 Absatz 2 Satz 2 des Visakodex.

Dass „diese Zielvorgabe … insbesondere aufgrund hoher Antragszahlen zu saisonalen Spitzenzeiten nicht immer eingehalten werden“ kann, hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/8221, zu Frage 10 in allgemeiner Form eingeräumt. Eine derart deutliche Überschreitung der Regelvorgabe um mehr als fünf Wochen kann nach Ansicht der Fragesteller jedoch nicht mit saisonalen Gründen gerechtfertigt werden, zumal die saisonalen Spitzenzeiten seit Jahren allgemein bekannt sind und hierauf, z. B. mit einem verstärkten Personaleinsatz, reagiert werden könnte bzw. müsste.

Schließlich sind die Mitgliedstaaten nach Artikel 38 Absatz 1 des Visakodex dazu verpflichtet, „geeignete Kräfte in ausreichender Zahl zur Prüfung der Anträge“ einzusetzen, um eine „angemessene und harmonisierte Dienstleistungsqualität für die Öffentlichkeit“ sicherzustellen.

Saisonale Engpässe bei der Visavergabe in Russland gibt es schon seit Längerem. Doch statt das Personal aufzustocken, wurde die Zahl der in Russland eingesetzten Mitarbeiterkapazitäten im Jahr 2011 gegenüber dem Vorjahr sogar noch um 8 Prozent reduziert, obwohl die Zahl der bearbeiteten Visaanträge gleichzeitig um fast 6 Prozent stieg – die Zahl der pro Mitarbeiter zu bearbeitenden Fälle pro Jahr wuchs damit im Ergebnis um 15 Prozent auf 3 463 (vgl. Anlage zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 17/8823). Bereits im Jahr 2010 hatte es eine vergleichbare Entwicklung in Russland gegeben, wie infolge einer Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. bekannt wurde (vgl. Bundestagsdrucksache 17/8221).

Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete am 3. Januar 2012 über diese Überforderung der deutschen Auslandsvertretungen in Russland und zitierte den Vizechef der Visastelle in Moskau mit den Worten: „Wir arbeiten in allen Bereichen bereits seit Monaten am absoluten Limit“ (Süddeutsche Zeitung vom 3. Januar 2012, „Am Limit“). Wie der eingangs dargestellte Fall zeigt, hat das Auswärtige Amt auf diese Missstände jedoch offenkundig nicht wirksam reagiert.

Der genannte Fall ist noch in einer zweiten Hinsicht äußerst bemerkenswert: Am selben Tag, den 15. Mai 2012, wurde über denselben externen Dienstleister telefonisch ein Vorsprachetermin zur Beantragung eines Schengen-Visums in derselben Auslandsvertretung zu Geschäfts- (d. h. nicht zu Besuchs-)zwecken beantragt. Ergebnis: In diesem Fall wurde ein Termin bereits für den 25. Mai 2012 angeboten, d. h. sechs Wochen früher als für ein Besuchsvisum! Eine solche Ungleichbehandlung von geschäftlich und privat Reisenden ist nach Ansicht der Fragesteller ein eindeutiger Verstoß gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, auf die in Erwägungsgrund 29 des Visakodex ausdrücklich Bezug genommen wird. Nach Artikel 20 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sind alle Personen vor dem Gesetz gleich, nach Artikel 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sind insbesondere Diskriminierungen wegen der sozialen Herkunft oder dem Vermögen verboten.

Erleichterungen im Visumverfahren, insbesondere in Bezug auf Russland bzw. Osteuropa (aber auch darüber hinaus), wurden jüngst von der Fraktion DIE LINKE. mit einem parlamentarischen Antrag eingefordert (vgl. Bundestagsdrucksache 17/9191). Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hatte auf einer Pressekonferenz zu den 12. deutsch-russischen Regierungskonsultationen in Jekaterinburg am 15. Juli 2010 erklärt: „Es wird, um jetzt keine falschen Hoffnungen zu wecken, sicherlich kein ganz kurzer Prozess sein, mit dem wir die komplette Visafreiheit (in den Beziehungen) der Europäischen Union (EU) zu Russland erreichen werden. Aber dieses Ziel ist richtig, und an diesem Ziel muss Schritt für Schritt gearbeitet werden“. Sie betonte die „große Bedeutung“ und die „Dringlichkeit“ des Themas und sprach auch von einer „Bereitschaft“ des Bundesministeriums des Innern (BMI), zu „sehr schnellen“ bilateralen Verbesserungen zu kommen (www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/ Pressekonferenzen/2010/07/2010-07-15-jekaterinburg.html). Ein klares Bekenntnis des BMI zu Visaliberalisierungen fehlt allerdings bis heute.

Somit stellt sich die Frage, ob das Ziel einer schrittweise herzustellenden Visumfreiheit in Bezug auf Russland von der gesamten Bundesregierung getragen wird. Diese Zweifel wurden in der Debatte zu dem oben genannten Antrag der Fraktion DIE LINKE. genährt, weil dort ein Abgeordneter einer Regierungsfraktion erklärte: „Es ist für die Innenpolitiker der CDU/CSU völlig unvorstellbar, dass auch nur ansatzweise über eine Lockerung des Visaverfahrens nachgedacht wird, bevor diese Visa-Warndatei nicht in der Praxis eingesetzt worden ist … Mit den Innenpolitikern von CDU und CSU wird es in dieser Legislaturperiode keine Änderungen im Visumverfahren oder gar im Visumrecht geben“ (Reinhard Grindel, Plenarprotokoll 17/178, S. 21269).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen40

1

Inwieweit kann die Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller gegebenen Informationen bestätigen, wonach es Mitte Mai 2012 in Bezug auf die deutsche Auslandsvertretung in Nowosibirsk eine Wartezeit von über sieben Wochen für einen Vorsprachetermin zur Beantragung eines Schengen-Visums zu Besuchszwecken und von etwa zehn Tagen für die Beantragung eines Schengen-Visums zu Geschäftszwecken gab, und wie bewertet die Bundesregierung dies?

2

Wie lang sind derzeit die Wartezeiten für privat bzw. geschäftlich Reisende (bitte stets differenzieren) für einen Termin zur Visumantragstellung in den verschiedenen deutschen Auslandsvertretungen in Russland (bitte differenziert angeben) bzw. in den 15 wichtigsten Herkunftsländern weltweit, und wie bewertet die Bundesregierung dies?

3

Inwieweit hält die Bundesregierung eine Wartezeit von etwa sieben Wochen für vereinbar mit der zweiwöchigen Regelvorgabe in Artikel 9 Absatz 2 Satz 2 des Visakodex, auch angesichts der Verpflichtung nach Artikel 38 Absatz 1 des Visakodex (siehe auch Erwägungsgrund 7 des Visakodex), für geeignete Mitarbeiter in ausreichender Zahl zu sorgen (bitte ausführen)?

4

Was für eine Wartezeit hält die Bundesregierung angesichts der zweiwöchigen Regelvorgabe in Artikel 9 Absatz 2 Satz 2 des Visakodex und der Verpflichtung nach Artikel 38 Absatz 1 des Visakodex für gerade noch tolerabel, auch angesichts des Umstands, dass saisonale Spitzenzeiten vorhersehbar sind und mithin zumindest in einem gewissen Umfang für eine Aufstockung des Personals oder/und eine Absenkung der Prüfungsvorgaben (im gesetzlichen Rahmen) gesorgt werden könnte, um die Wartezeiten in einem akzeptablen Umfang zu halten (bitte ausführen), und was ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Haltung der Europäischen Kommission zu dieser Frage, und welche offiziellen Stellungnahmen hierzu gibt es gegebenenfalls bereits?

5

Ist es zutreffend, dass Überschreitungen der Zwei-Wochen-Frist nach Artikel 9 Absatz 2 Satz 2 des Visakodex in Russland in saisonalen Spitzenzeiten dem Auswärtigen Amt seit Längerem bekannt sind (wenn nein, wie verhält es sich tatsächlich), und was genau wurde unternommen, um diese langen Wartezeiten auch in den absehbaren und regelmäßig immer wieder vorkommenden Spitzenzeiten zu senken?

6

Wieso wurden trotz der bekannten Probleme mit den Wartezeiten bzw. der Überlastung des Personals und trotz gestiegener Visumantragszahlen in Russland die im Bereich der Visumbearbeitung eingesetzten Mitarbeiterkapazitäten in den Jahren 2010 und 2011 reduziert – mit der Folge einer deutlichen Steigerung der pro Mitarbeiter zu bearbeiteten Antragszahlen?

7

Wie will die Bundesregierung ihren Verpflichtungen aus dem Visakodex nach Artikel 38 Absatz 1 nachkommen, wenn die bereitgestellten Mittel und Mitarbeiter reduziert werden bzw. wurden, obwohl bereits presseöffentlich bekannt wurde, dass die Führungsspitze in der deutschen Visastelle in Moskau sich darüber beklagt, „bereits seit Monaten am absoluten Limit“ zu arbeiten (Süddeutsche Zeitung vom 3. Januar 2012, „Am Limit“)?

8

Was wurde in Reaktion auf die durch den genannten Zeitungsbericht und die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. bekannt gewordenen Missstände einer anwachsenden Arbeitsbelastung des Personals unternommen?

9

Mit welchen Vorgaben/Weisungen oder Ähnlichem gibt das Auswärtige Amt den visabearbeitenden Auslandsvertretungen bzw. allgemein vor, Anträge für Termine zur Beantragung von Schengen-Visa von Geschäftsleuten bzw. zu geschäftlichen Zwecken bevorzugt oder schneller – im Vergleich zu Besuchsvisa – zu bearbeiten, und welche entsprechenden Vorgaben gibt es in Bezug auf die Bearbeitung der Visaanträge selbst (bitte mit Datum und Inhalt genau benennen)?

10

Für welche Länder gibt es solche Regelungen zur insofern bevorzugten Behandlung von Geschäftsleuten im Visaverfahren, seit wann gibt es solche Vorgaben, und wer hat sie konkret veranlasst?

11

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die diesbezügliche Praxis anderer EU-Mitgliedstaaten, und womit begründen diese womöglich eine entsprechende Ungleichbehandlung von Privat- und Geschäftsreisenden?

12

Wie begründet die Bundesregierung eine solche bevorzugte Behandlung von Geschäftsleuten im Visumverfahren vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungs- bzw. Diskriminierungsverbots nach Artikel 20 und 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die bei der Anwendung des Visakodex zu beachten ist (bitte ausführlich begründen)?

13

Inwieweit hängt die bevorzugte Behandlung von Geschäftsreisenden im Visumverfahren unter Umständen mit der Ankündigung des Bundesministers des Auswärtigen Dr. Guido Westerwelle zusammen, die Visavergabe in Bezug auf Geschäftsleute und Studierende zu erleichtern (Wirtschaftswoche vom 22. Dezember 2011, „Westerwelle will Visa-Vergabe erleichtern“), bzw. inwieweit hat das Auswärtige Amt bei Visaerleichterungen generell vor allem Erleichterungen für Geschäftsreisende und Studierende im Blick – und weniger z. B. für sonstige Besuchsreisende oder auch Familienangehörige (bitte ausführen)?

14

Was wird die Bundesregierung gegebenenfalls gegen die derzeitige mögliche Ungleichbehandlung von privat Reisenden gegenüber Geschäftsreisenden unternehmen?

15

Wie ist derzeit ganz konkret die Vergabe der Termine zur Beantragung von Schengen-Visa geregelt, insbesondere auch in Bezug auf eine mögliche Ungleichbehandlung von Antragstellerinnen und Antragstellern mit unterschiedlichem Reisezweck (Besuchsvisa, Geschäftsvisa, Familienbesuche, andere Zwecke, z. B. welche Vorsprachekontingente werden für welche Zwecke in welchem Zeitraum bereitgestellt, gegebenenfalls in Relation zu zur Verfügung stehenden Mitarbeitern)?

a) Wie ist dies weltweit und im Allgemeinen geregelt, wie sind die Regelungen konkret in den Ländern Russland, Türkei und China?

b) Welche besonderen Vorgaben gibt es diesbezüglich insbesondere für externe Dienstleister, im Allgemeinen und in den Ländern Russland, Türkei und China?

c) Wird bei der Terminvergabe abgefragt, zu welchem Zweck ein Visum beantragt werden soll – und zwar nicht nur, ob ein nationales oder ein Schengen-Visum beantragt werden soll, sondern vor allem, ob ein Visum zu Besuchs- oder Geschäfts- oder anderen Zwecken beantragt werden soll –, und wenn ja, aus welchem Grund?

16

Wer bestimmt im Bereich der Visumerteilung bzw. -erleichterung, insbesondere mit Blick auf Russland, im Zweifelsfall die Richtlinien der Politik der Bundesregierung (die Bundeskanzlerin, der Bundesminister des Auswärtigen, der Bundesminister des Innern)?

17

Ist mit Visumerleichterungen, insbesondere in Bezug auf Russland – im Rahmen des geltenden Rechts, aber auch darüber hinaus (bitte differenzieren) – in dieser Legislaturperiode zu rechnen oder nicht, und wenn ja, wie wird die Bundesregierung mit dem angekündigten Widerstand der Innenpolitiker der CDU/CSU umgehen (Plenarprotokoll 17/178, S. 21269)?

18

Wie genau ist die Position des Bundesministers des Innern zur Frage von Visaerleichterungen, insbesondere mit Blick auf Russland und noch in dieser Wahlperiode, und stimmt die Aussage, in dieser Legislaturperiode solle es keinerlei entsprechende Erleichterungen geben, mit seiner Auffassung überein und ist dies mit ihm abgestimmt?

19

Inwieweit gilt noch die Aussage der Bundeskanzlerin (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), wonach Schritt für Schritt an einer kompletten Visumfreiheit mit Russland gearbeitet werden muss und diese Aufgabe eine hohe Dringlichkeit hat, und was wird gegebenenfalls zur Umsetzung dieses Ziels unternommen?

20

Inwieweit gilt noch die Aussage der Bundeskanzlerin (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), wonach das BMI zu sehr schnellen bilateralen Vereinfachungen im Visumverfahren in Bezug auf Russland bereit (gewesen) sein soll, und wie konkret äußert sich diese Bereitschaft derzeit?

21

Inwieweit hält der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Guido Westerwelle an seiner Ankündigung fest: „Es ist mir ein wichtiges Anliegen, für Besucher Europas und Deutschlands so viele Vereinfachungen und Erleichterungen wie möglich zu erreichen“ (Wirtschaftswoche vom 22. Dezember 2011, „Westerwelle will Visa-Vergabe erleichtern“), was wird diesbezüglich konkret unternommen, und wie ist dies mit den Aussagen vereinbar, wonach es keine weiteren Erleichterungen in dieser Legislaturperiode geben soll?

a) Was ist konkret darunter zu verstehen, dass sich der Außenminister laut dem genannten Artikel in der „Wirtschaftswoche“ vom 22. Dezember 2011 bei den europäischen Partnern „für eine weitere Liberalisierung der Visapolitik einsetzen“ will, und beinhaltet dies insbesondere z. B. eine Lockerung des Artikels 7 Absatz 3 des Schengener Grenzkodex, mit dem intensive Kontrollen an den EU-Außengrenzen selbst zu solchen Aspekten vorgeschrieben sind, die in einem vorherigen Visumverfahren geprüft wurden (vgl. die diesbezüglichen Forderungen und Darlegungen auf Bundestagsdrucksache 17/9191, insbesondere S. 4)?

b) Inwieweit ist die Information des genannten Zeitungsartikels in der „Wirtschaftswoche“ zutreffend, wonach der Außenminister Dr. Guido Westerwelle eine Visumfreiheit für Russland, die Ukraine und langfristig auch für die Türkei anstrebt, und welches sind diesbezüglich jeweils die ungefähr angestrebten Zeiträume?

22

Inwieweit gibt es „Pläne des Auswärtigen Amtes, die Visavergabe durch Privatfirmen durchführen zu lassen“ (vgl. Plenarprotokoll 17/178, S. 21269)?

23

Inwieweit sind bereits Teilbereiche des Visumverfahrens an externe Dienstleister übertragen worden, und wie sind vor diesem Hintergrund Äußerungen von Abgeordneten einer Regierungsfraktion (vgl. Plenarprotokoll 17/ 178, S. 21269) erklärbar, eine solche bereits gängige Praxis verhindern zu wollen?

24

Wie entgegnet die Bundesregierung dem Einwand, es gebe keinen einzigen Beleg dafür, „weshalb die Visafreiheit für Russland und die Ukraine überhaupt nötig ist“, obwohl die Bundeskanzlerin dies als Ziel ausgegeben hat, und ist auch der Bundesregierung „kein einziger Fall“ bekannt, in dem es Probleme bei der Visumvergabe an Geschäftsreisende gab (vgl. Plenarprotokoll 17/178, S. 21270)?

25

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass sich der Ostausschuss der Deutschen Wirtschaft mit seinen Forderungen nach Visaerleichterungen in Bezug auf Russland bzw. Osteuropa auf dem „Holzweg“ befindet und sich „einige im BDI (Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.) völlig verrannt haben“, was sich schon daraus ergeben soll, dass die Fraktion DIE LINKE. zum Thema Visaliberalisierung ähnliche Forderungen wie die deutsche Wirtschaft stellt (vgl. Plenarprotokoll 17/178, S. 21270)?

26

Wie beurteilt die Bundesregierung die sich aus Visaerleichterungen (Verfahrenserleichterungen nach geltendem Recht bis hin zur Visumfreiheit, bitte differenzieren) ergebenden Gefährdungen für die Innere Sicherheit, insbesondere in den Bereichen Organisierte Kriminalität, Spionage und extremistische und terroristische Gefährdungen (allgemein bzw. in Bezug auf Russland, bitte differenzieren), und wie kann diesen Gefährdungen gegebenenfalls trotz Visaerleichterungen begegnet werden (bitte ausführlich und differenziert darstellen und angeben, zu welchen Aspekten es womöglich unterschiedliche Auffassungen innerhalb der Bundesregierung zu dieser Frage gibt)?

27

Wie beurteilt die Bundesregierung die Argumentation, dass gerade für professionelle Kriminelle Visumanforderungen eher leicht zu erfüllen bzw. zu umgehen sind, und wie beurteilt sie das Argument, dass auch nach Visaerleichterungen oder gar einer Visumfreiheit bei Einreise in die EU stets umfangreiche (Sicherheits-)Überprüfungen und Kontrollen nach dem EU-Grenzkodex stattfinden?

28

Inwieweit stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass der Anteil der Mehrjahresvisa an allen erteilten Schengen-Visa allgemein, aber auch in Bezug auf Russland, im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten sehr gering ist, und inwieweit hält das Auswärtige Amt seine diesbezüglich nur sehr allgemeinen Weisungen für effektiv und ausreichend (vgl. Bundestagsdrucksache 17/8823, Antwort zu Frage 8)?

29

Evaluiert das Auswärtige Amt, ob seine Anweisungen für eine positive Nutzung der sich aus dem Visakodex ergebenden Anwendungsspielräume für Verfahrensvereinfachungen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/8823, Antworten zu den Fragen 9 bis 11 und 13) in der Praxis auch umgesetzt werden und entsprechende Auswirkungen haben, wenn nein, warum nicht. Wenn ja, auf welche Weise und mit welchen Ergebnissen, und welche Handlungen resultierten hieraus?

30

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung, etwa aus den regelmäßigen Zusammenkünften der Konsularbeamten der Schengen-Anwender vor Ort, über die Erfahrungen der Botschaft Österreichs im Hinblick auf ihre Zusammenarbeit mit Visaannahmezentren in verschiedenen russischen Städten?

31

Wird eine Zusammenarbeit mit den Vertretungen anderer Schengen-Länder in Russland nach dem Vorbild Österreichs angestrebt, um den Service zu verbessern und vorhandene oder einzurichtende Visaannahmezentren besser auslasten zu können (wenn nein, warum nicht)?

32

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass – im Gegensatz zu den in der Vorbemerkung der Fragesteller geschilderten Umständen in Bezug auf deutsche Auslandsvertretungen in Russland – Termine zur Visaantragstellung bei der Botschaft Österreichs zur gleichen Zeit innerhalb der Frist des Visakodex zu bekommen sind (Abfrage vom 15. Mai 2012: für Privatbesuche Termine ab 30. Mai 2012, für Geschäftsreisen ab 21. Mai 2012), obwohl Österreich keine weiteren Vertretungen in Russland hat, mit Ausnahme des Leningrader Gebiets (Vertretung durch Finnland), und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

33

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass man im größten Flächenland der Erde, der Russischen Föderation, nur an insgesamt fünf Stellen Visumanträge für Reisen nach Deutschland einreichen kann, während Reisende nach Österreich dies bereits an 13, in Kürze sogar an 16 Orten tun können, auch hinsichtlich der möglichen negativen Auswirkungen auf den familiären, wissenschaftlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und sonstigen gesellschaftlichen Austausch zwischen den Ländern?

34

In welchem Umfang wird von der Vielreisenden- bzw. Bona-fide-Regelung (bitte jeweils differenzieren) Gebrauch gemacht, weltweit und in Bezug auf die fünf wichtigsten Herkunftsländer (gegebenenfalls werden ungefähre relative Schätzwerte erbeten)?

35

Weshalb kann das Vielreisendenverfahren in deutschen Auslandsvertretungen nur nach zwei nachgewiesenen rechtmäßigen Vorreisen in einem Zweijahreszeitraum genutzt werden, wohingegen Österreich bereits nach nur einem Vorvisum die Benutzung eines Visaannahmezentrums für die Antragseinreichung zulässt?

36

In Bezug auf welche EU-Mitgliedstaaten sieht die Bundesregierung aus welchen Gründen Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht, insbesondere den Visakodex, was unternimmt sie diesbezüglich, und wenn sie keine solchen Verstöße sieht, weshalb übernimmt sie dann nicht liberalere Anwendungspraktiken anderer EU-Mitgliedstaaten, um dem Ziel weiterer Visaerleichterungen zu entsprechen?

37

Inwieweit kann die Bundesregierung die von „SPIEGEL ONLINE“ am 21. Mai 2012 („Schwarzhändler hackten deutsche Konsulats-Website“) dargestellten Umstände bestätigen, wonach chinesische Staatsangehörige „mitunter Monate auf das Visum warten“ müssen (ein „deutscher Diplomat in China“ habe „resignierend über die Antragsflut“ gesagt: „Wir kommen nicht mehr mit … Das behindert die Zusammenarbeit, auch die wirtschaftliche“), und welche konkreten Maßnahmen zur Änderung dieser womöglich europarechtswidrigen Verhältnisse bzw. personellen Unterausstattung hat das Auswärtige Amt gegebenenfalls ergriffen oder/und geplant (bitte darlegen)?

38

Wie ist der Hinweis auf der Webseite des Generalkonsulats in Istanbul, wonach für die Terminvergabe „mit längeren Vorlaufzeiten zu rechnen“ sei und „Termine mindestens 1 Monate im voraus [so im Original] beim Call-Center IKS zu erfragen“ seien – insbesondere „für private Besuchs-Reisen und touristische Aufenthalte (auch für Familienangehörige von Geschäftsreisenden). Um Wartezeiten bei der Visumantragstellung zu vermeiden, hat das Generalkonsulat ein kostenpflichtiges Terminvergabesystem eingeführt, das durch die externe Firma IKS betreut wird“ (www.istanbul.diplo.de/Vertretung/istanbul/de/07/Visabestimmungen__Formulare.html), zu vereinbaren mit der zweiwöchigen Regelvorgabe des Artikels 9 Absatz 2 Satz 2 des Visakodex, seit wann wird in diesem Konsulat und türkeiweit gegen die zweiwöchige Regelvorgabe verstoßen, und was hat das Auswärtige Amt auch angesichts der Verpflichtung nach Artikel 38 Absatz 1 des Visakodex wann unternommen, um diese übermäßigen Wartezeiten zu verkürzen (bitte darlegen)?

39

In welchen Ländern erfolgt derzeit keine Bearbeitung von Visaanträgen im Rahmen des Ehegattennachzugs, solange kein Nachweis über das Sprachniveau A1 erbracht wurde, auch wenn alle übrigen Unterlagen bereits vorliegen und damit eine weitere Verzögerung der Visumerteilung und Zusammenführung der Eheleute um mehrere Monate verbunden ist – und wie wird dies begründet?

40

Wie lauten die Antworten zu den Fragen 27b „Wie hoch war der Anteil ,Externer‘ an Sprachprüfungen ,Start Deutsch 1‘ der Goethe-Institute weltweit im Jahr 2011 (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?“ und 27c „Wie hoch waren die Bestehensquoten bei Sprachprüfungen ,Start Deutsch 1‘ der Goethe-Institute weltweit im Jahr 2011 (bitte nach externen und internen Prüfungsteilnehmenden sowie nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und zudem die jeweils zehn Länder mit den höchsten bzw. niedrigsten Quoten mit einer Teilnehmendenzahl von über 100 angeben)?“ der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/8663, nachdem nunmehr hoffentlich die Angaben für das gesamte Jahr 2011 vorliegen?

Berlin, den 24. Mai 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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