[Deutscher Bundestag Drucksache 17/10053
17. Wahlperiode 21. 06. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Jan van Aken,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/9862 –
Ziviler und wirtschaftlicher Aufbau im Sudan und Südsudan
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach Jahrzehnten des sudanesischen Bürgerkriegs setzte mit dem
Comprehensive Peace Agreement (CPA) 2005 zwischen der sudanesischen Regierung und
der Sudan People’s Liberation Army (SPLA) eine – auch international
befürwortete – Politik der zunehmenden Loslösung des südlichen Teils vom Sudan
ein. Die Abspaltung vom Nordteil des Sudans, erwirkt durch das Referendum
im Januar 2011, wurde international gefeiert und als Chance für einen
langfristigen Frieden begriffen. Damit wurde ein Weg der vermeintlichen
Konfliktlösung massiv befördert, dem man sonst eher reserviert gegenüber steht. Die
Etablierung des Südsudans als eigenständiger Staat ist seither massiv von
internationaler Hilfe sowie von der militärischen Durchsetzung mittels der UN-
Militärmissionen UNMISS (Resolution 1996 vom 8. Juli 2011) und UNIFSA
für die umstrittene Region Abyei (Resolution 1990 vom 27. Juni 2011)
abhängig. Die Hungerkrise am Horn von Afrika 2011 hat die ohnehin
schwierigen Lebensbedingungen der Menschen in Südsudan und Sudan zusätzlich
verschärft. Vor dem Hintergrund vieler noch immer ungeklärter Fragen, wie die
nach der Staatsbürgerschaft, der Verteilung der Ölressourcen, den
Öldurchleitungskosten, dem Grenzverlauf und der Verteilung der Schuldenlast haben
sich die gewaltsamen Konfrontationen zwischen beiden Staaten seit November
2011 zugespitzt und gipfelten zuletzt in der südsudanesischen Besetzung des
sudanesischen Ölfeldes von Heglig im April 2012 und darauffolgenden
Luftangriffen der sudanesischen Armee (Sudanese Armed Forces – SAF) auf die
besetzten Gebiete. Die militärischen Auseinandersetzungen spielen sich vor
allem in den Grenzregionen Südkordofan, Blue Nile und Unity ab. Der
weiterhin umstrittene Status der Region Abyei stellt einen zusätzlichen Konfliktherd
dar. Mit der UN-Resolution des Sicherheitsrates vom 2. Mai 2012 werden die
Kampfhandlungen in beiden Staaten verurteilt und beide Seiten zur Rückkehr
an den Verhandlungstisch aufgefordert. Neben der Zerstörung von
Infrastruktur hat sich die schwierige humanitäre Situation in der Grenzregion weiter
verschärft und zu neuen Flüchtlingsbewegungen nach Süden geführt.
Neben dem zwischenstaatlichen Konflikt stellt die repressive Innenpolitik
beider Regierungen ein großes Problem dar. Politisch vom Westen isoliert
regiert der Sudan in der Grenzregion sowie in Khartum mit Hilfe von Not- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 18. Juni 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/10053 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodestandsgesetzen. Oppositionelle Kräfte finden praktisch kaum Gehör und
dringen so auch nicht in internationale Medien. Amnesty International zufolge
wurden in Sudan seit Mai 2011 15 Zeitungen geschlossen und acht
Journalisten verhaftet. Auch aus Südsudan sind Einschränkungen der Pressefreiheit
bekannt: dem Vorsitzenden des südsudanesischen Journalistenverbandes
(UJOSS) Oliver Modi zufolge sind Journalisten immer wieder Schikanen
ausgesetzt, die bis zu Hausarrest und Verhaftungen reichen.
Zur Durchsetzung ihres Gewaltmonopols setzt die südsudanesische Regierung
hauptsächlich auf die Entmilitarisierung von Milizen und wird hierbei von
UNMISS unterstützt. Aus der Region Jonglei in Südsudan sind
Menschenrechtsverletzungen während der seit 1. Mai 2012 obligatorischen gewaltsamen
Entwaffnungen dokumentiert. Damit wächst die Kritik an diesen Maßnahmen
stark und untergräbt die Legitimität der sich gerade erst etablierenden
Regierung. Wegen anhaltender Konflikte zwischen unterschiedlichen
Gemeinschaften, chronischer Nahrungsmittelknappheit und andauernder Vertreibungen
wird eine Zunahme von Gewalt prognostiziert.
Die politisch-wirtschaftliche Strategie beider Staaten besteht vor allem in
umfassenden Infrastrukturprojekten wie dem Merowe-Staudammbau im Norden
Sudans, dem Lamu corridor (Lamu Port South Sudan Ehtiopia Transport
Corridor, LAPSSET) oder der Juba-Gulu Eisenbahnverbindung. Der
Südsudan möchte mittelfristig die Abhängigkeit von sudanesischen
Öldurchleitungen reduzieren – was zusätzliches Konfliktpotential in den Beziehungen
zwischen beiden Staaten birgt.
Neben der Förderung von bestimmten Infrastrukturprojekten versprechen sich
beide Staaten von großflächigen ausländischen Agrarinvestitionen eine
schnellere ökonomische Entwicklung. In Südsudan sind insgesamt bereits
5,15 Millionen Hektar Land an ausländische Investoren verpachtet, was rund
8 Prozent der Landfläche entspricht. Allein rund 1,6 Millionen Hektar
entfallen auf die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und 1 Millionen Hektar
auf Investoren aus den USA. In Sudan sind es bereits 3,5 Millionen Hektar,
wovon Investitionen aus den VAE mit 1,8 Million Hektar den größten Anteil
ausmachen. Ägypten unterhält sowohl staatliche als auch private Investitionen
in beiden Staaten und pachtet Land in einem Umfang von insgesamt 670 000
Hektar.
Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der EU und
die Bundesregierung legen den Fokus ihrer sicherheitspolitischen
Zusammenarbeit auf eine Stärkung der „African Peace and Security Architecture“
(APSA), in der die Afrikanische Union (AU) und die ostafrikanische
„Intergovernmental Authority on Development“ (IGAD) die politische
Führungsrolle beanspruchen. Europäische Staaten sind gegenwärtig militärisch im
Rahmen der zwei UN-Missionen UNAMID und UNMISS in beiden Staaten
präsent. Das seit 2004 verhängte Embargo für Waffen-, Munitions- und
militärische Ausrüstungslieferungen durch die GSVP gegenüber dem Sudan (und
seit Juli 2011 auch gegenüber Südsudan) wurde im November 2011 mit der
„Unterstützung für die Reform des Sicherheitssektors in Südsudan“ einseitig
aufgeweicht. Bestehen blieben aber die umfangreichen politischen und
wirtschaftlichen Sanktionen gegenüber Sudan, obwohl der sudanesischen
Regierung schon im Frühjahr 2011 eine Lockerung der Sanktionen und eine
Wiederaufnahme der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen in Aussicht
gestellt wurde.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/100531. Wie bewertet die Bundesregierung den jüngst eskalierten Konflikt
zwischen Sudan und Südsudan?
a) Inwiefern sieht sie sich in der aktuellen Lage in der Position, auf eine
friedliche Konfliktlösung hinzuwirken?
b) Wie verhält sich die Bundesregierung zu der Kritik, die erhoffte
„Friedensdividende“ des CPA und der Abspaltung des Südsudan
offensichtlich falsch eingeschätzt und zu wenig auf tatsächliche
konfliktlösende Regelungen und die Klärung aller strittigen Fragen im Vorfeld
der Unabhängigkeit des Südsudan gedrungen zu haben?
Die Bundesregierung ist über den Konflikt zwischen der Republik Sudan und
der Republik Südsudan sehr besorgt und hat dies insbesondere in den
internationalen Foren, im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen und auf Ebene der
Europäischen Union zum Ausdruck gebracht.
Die Bundesregierung wirkt in Zusammenarbeit mit ihren Partnern in der
Europäischen Union, der Afrikanischen Union sowie den Vereinigten Staaten von
Amerika auf beide Konfliktparteien ein, um eine friedliche Lösung der
Streitigkeiten und ein gedeihliches Zusammenleben beider Staaten zu erreichen.
Die Bundesregierung hat beide Seiten kontinuierlich zur Umsetzung des
Umfassenden Friedensabkommens (Comprehensive Peace Agreement, CPA)
ermahnt und wiederholt auf die dringende Notwendigkeit einer Klärung aller
strittigen Fragen hingewiesen. Darüber unterstützt die Bundesregierung die
diesbezüglichen Vermittlungsbemühungen der Afrikanischen Union.
2. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Auffassung, dass die
Sanktionen westlicher Staaten einschließlich der EU gegenüber dem Sudan
konfliktverschärfend wirken?
Gegenüber Sudan bestehen gegenwärtig nur im Hinblick auf die Darfurkrise
Sanktionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Die Europäische
Union erhält zusätzlich ein Waffenembargo gegen Sudan und Südsudan
aufrecht. Daneben unterhalten die USA ein umfassendes Sanktionsregime gegen
Sudan. Die Bundesregierung unterstützt die Sanktionen des Sicherheitsrates
und das Waffenembargo der Europäischen Union.
3. Welche Auswirkungen haben die bestehenden Sanktionen auf die
sudanesische Bevölkerung?
Die im Kontext des Darfurkonflikts stehenden Sanktionen der EU und des
Sicherheitsrates der Vereinten Nationen erstrecken sich lediglich auf militärische
und so genannte Dual use-Güter. Sie haben keine negativen Auswirkungen auf
die Zivilbevölkerung.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die wachsenden sozialen Proteste gegen
die sudanesische Regierung, und inwiefern sieht sie die Proteste in
Zusammenhang mit der verschlechterten wirtschaftlichen Situation in Sudan?
Die aktuelle Krise, insbesondere der Wegfall der Öleinnahmen, hat zu
erheblichen wirtschaftlichen Problemen in Sudan geführt. Allgemeine
Preissteigerungen haben darüber hinaus Proteste in der Bevölkerung verursacht.
Drucksache 17/10053 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode5. Welche Lösungen zur Verteilung der Schuldenlast von Sudan und
Südsudan favorisiert die Bundesregierung, vor allem im Hinblick auf den
möglichen Verzicht eigener Forderungen?
Die Bundesregierung spricht sich grundsätzlich für einen Schuldenerlass
zugunsten Sudans bzw. Südsudans aus. In diesem Rahmen favorisiert die
Bundesregierung die sogenannte zero option. Diese sieht vor, dass Sudan die gesamten
Schulden übernimmt und im Gegenzug von Südsudan noch vertraglich zu
vereinbarende Ausgleichszahlungen erhält. Sudan könnte sich dann für die vom
Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank initiierte HIPC-
Initiative (Heavily Indebted Poor Country) qualifizieren. Nach Durchführung
geeigneter Armutsbekämpfungsprogramme ist ein Forderungsverzicht zugunsten
Sudans im Rahmen dieser Initiative von bis zu 100 Prozent durch die
Bundesrepublik Deutschland möglich. Ein solcher Erlass wäre im Rahmen eines
international koordinierten Vorgehens im Pariser Club und mit den internationalen
Finanzinstitutionen (IWF und Weltbank) zu vereinbaren. Die Voraussetzungen
für die „zero option“ liegen mangels Einigung der beiden Staaten über die
Aufteilung der Erdöleinnahmen allerdings noch nicht vor. In diesem
Zusammenhang begrüßt die Bundesregierung die laufende Tätigkeit der aus Vertretern des
IWF, der Weltbank und weiterer Geber bestehenden Arbeitsgruppe, die Sudan
und Südsudan in Fragen der Schuldenabstimmung berät.
6. Worin bestand/besteht die konkrete Aufgabe der Sudan Task Force der
Bundesregierung, und wie belegt die Bundesregierung deren behaupteten
„beispielhaften Erfolg“, wie in den ressortübergreifenden „Leitlinien der
Bundesregierung zur Politik gegenüber fragilen Staaten“ seitens der
Bundesregierung geschehen?
Die Aufgabe der Sudan Task Force der Bundesregierung besteht weiterhin in
einem anlassbezogenen umfassenden Informationsaustausch sowie der
Koordinierung und Beschlussfassung zu aktuellen Krisenlagen in Sudan und
Südsudan. Die Task Force stellt so eine kohärente und abgestimmte Politik der
Bundesregierung im Rahmen der internationalen Friedensbemühungen zu
Sudan und Südsudan sicher.
7. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirkung der UNMISS insgesamt
und konkret die deutsche Beteiligung an der UN-Mission in Südsudan?
Kernaufgaben der am 8. Juli 2011 vom VN-Sicherheitsrat mit Resolution 1996
(2011) eingerichteten Mission der Vereinten Nationen in Südsudan (UNMISS)
sind die Unterstützung der dortigen Regierung bei der Friedenskonsolidierung
und dadurch längerfristig des Staatsaufbaus und der wirtschaftlichen
Entwicklung. Darüber hinaus leistet UNMISS Unterstützung bei der Gewährleistung
von Sicherheit, der Durchsetzung von Rechtsstaatlichkeit und der Stärkung des
Sicherheits- und Justizsektors.
Das deutsche Engagement im Rahmen der Friedensmission UNMISS ist ein
sinnvolles und notwendiges Element der langjährigen Bemühungen der
Bundesregierung um eine dauerhafte Konfliktbeilegung und
Friedenskonsolidierung. Durch seine Beteiligung an der Friedensmission mit bis zu 50 Soldatinnen
und Soldaten leistet Deutschland einen sichtbaren Beitrag zu einer dauerhaften
Befriedung Südsudans im Rahmen der Bemühungen der internationalen
Gemeinschaft.
Nach der Erlangung der Unabhängigkeit geht es für die südsudanesische
Regierung vor allem darum, die Gewährleistung von Schutz und Sicherheit für die
eigene Bevölkerung sicherzustellen sowie der Bevölkerung möglichst schnell
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/10053eine glaubhafte Perspektive zur Verbesserung der Lebensbedingungen
aufzeigen zu können. Dafür bleibt internationale Unterstützung auf längere Sicht
erforderlich.
8. Welche konkreten Aufgaben erfüllen die gegenwärtig 13
Bundeswehrsoldaten, die unter UNMISS im Einsatz sind?
Derzeit sind im Rahmen von UNMISS 13 deutsche Soldaten in Südsudan auf
folgenden Dienstposten eingesetzt:
• Stellvertretender Leiter der Verbindungsoffiziere im UNMISS-Hauptquartier
(Dschuba)
• Leiter der Abteilung Nachrichtengewinnung und Aufklärung im UNMISS-
Hauptquartier
• Leiter der Abteilung Training im UNMISS-Hauptquartier
• Leiter der Militärpolizei im UNMISS-Hauptquartier
• Acht Verbindungsstabsoffiziere in Dschuba, in den Bundesstaaten Upper
Nile, Northern Bahr El Ghazal und Unity State
• Assistent des Stellvertretenden Leiters der Verbindungsoffiziere im UN-
MISS-Hauptquartier.
9. Sind UNMISS-Truppen direkt oder indirekt an militärischen Aktivitäten
der südsudanesischen Armee SPLA beteiligt, etwa an Patrouillen oder
Entwaffnung (bitte einzelne Aktivitäten, Ort und Umfang der
Durchführung angeben)?
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
Im Vordergrund steht die Verbindungsorganisation im militärischen Bereich,
die in der Hauptstadt Dschuba und in der Fläche (Bundesstaaten/Kreisebene)
die Verbindung zur SPLA einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung
sicherstellen soll. Dazu werden die Verbindungsoffiziere sowohl in
„Integrierten Missionsteams“ (zivil/militärisch) als auch zu Patrouillentätigkeiten
eingesetzt. Für einen Überblick über die Aktivitäten von UNMISS wird auf den
Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen an den Sicherheitsrat vom
7. März 2012 (S/2012/140) verwiesen.
10. In welchem Stadium befinden sich die Verhandlungen zwischen Sudan
und Südsudan über die weiterhin umstrittene Region Abyei, welche
kurz-, mittel- und langfristigen Perspektiven sieht die Bundesregierung
für diesen Verhandlungsprozess?
Die Verhandlungen auch über den Status von Abyei wurden am 29. Mai 2012
wieder aufgenommen, nachdem beide Seiten ihre Truppen aus dem Gebiet
abgezogen hatten. Stammesführer der dort ansässigen Volksgruppe der Ngok-
Dinka haben sich für eine Rückkehr der Vertriebenen ausgesprochen. Die VN-
Mission UNISFA beschreibt die Lage als ruhig. AU-Vermittler Thabo Mbeki
hat den Parteien verschiedene Vorschläge zur endgültigen Bestimmung des
Status der Region vorgelegt. Die Diskussion darüber ist noch nicht
abgeschlossen.
Drucksache 17/10053 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode11. Welche Aufgaben hat Äthiopien im Rahmen der UN-Interims-
Sicherheitstruppe für Abyei (UNISFA) übernommen, und wie sehen die
Erfolgsaussichten ihrer Mission aus Sicht der Bundesregierung hinsichtlich
einer friedlichen Entwicklung der Region aus?
Die VN-Friedensmission UNISFA sichert gemäß Resolution 1990/2011 des
Sicherheitsrates der Vereinten Nationen die Region Abyei gegen militärische
Zusammenstöße und gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Nomaden
und sesshaften Bauern. Sie unterstützt Sudan und Südsudan bei der Einrichtung
einer Verwaltung und eines Polizeidienstes für die Region. Dies wurde bislang
erfolgreich umgesetzt. Der Großteil der Truppen wird durch Äthiopien gestellt.
12. Welche konkreten Ergebnisse konnten durch den Prozess des 2010
gegründeten „Sudan – South Sudan Consultative Forum“ (SSSCF) und
konkret in der letzten Sitzung vom 29. März 2012 in Addis Abbeba bisher
erzielt werden?
Inwiefern und in welchem Umfang beteiligt sich die Bundesregierung an
dem SSSCF, und welche Ziele verfolgt sie durch ihre Teilnahme?
Das „Sudan – South Sudan Consultative Forum“ (SSSCF) setzt sich aus hohen
Beamten und Politikern verschiedener den Friedensprozess in Sudan und
Südsudan unterstützender Länder, der VN und der EU zusammen. Durch die
Arbeit dieses Forums ist es gelungen, die Gespräche über eine friedliche
Streitbeilegung zwischen Sudan und Südsudan trotz der kriegerischen
Auseinandersetzungen nicht abreißen zu lassen. Die Bundesregierung unterstützt dieses
Forum und nimmt nach Möglichkeit daran teil.
13. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse des Multi-Donor-
Trust-Fund für den Südsudan (MDTF-S), dessen Maßnahmen im Juni
2012 beendet werden?
Liegen hierzu Evaluierungsergebnisse vor?
Die Maßnahmen des MDTF-S werden auf Vorschlag der Regierung Südsudans
und der Weltbank bis zum 31. Dezember 2012 verlängert. Eine abschließende
Bewertung der Leistungen des MDTF-S kann erst nach Abschluss der aus dem
Fonds finanzierten Maßnahmen gemeinsam mit den anderen Gebern erfolgen.
Eine Bewertungsstudie aus dem Jahr 2010 belegt, dass der MDTF wichtige
Beiträge zum Strukturaufbau geleistet hat, so für den Wiederaufbau von
Parlamenten und Ministerien, für das Training von Beamten und die Rehabilitierung von
Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen.
a) Wie positioniert sich die Bundesregierung zu Aussagen, die den hohen
bürokratischen Aufwand und die schlechte Ausschüttungspraxis des
Fonds kritisieren?
Die Umsetzung der aus dem MDTF finanzierten Maßnahmen blieb zunächst
hinter den Erwartungen zurück; dies geschah vor dem Hintergrund schwacher
staatlicher Strukturen und dem insgesamt schwierigen Handlungsumfeld in
Südsudan. Seit 2009 konnte die Umsetzungsgeschwindigkeit durch verstärkte
technische Unterstützung erheblich gesteigert werden. Die Verlängerung des
MDTF-S bis Ende 2012 bringt die hohe Bedeutung zum Ausdruck, die die
Regierung des Südsudan und ihre Entwicklungspartner einer planvollen,
nachhaltigen Verwendung der Investitionsmittel beimessen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/10053b) Ist ein Nachfolge-Finanzierungsinstrument geplant?
Wenn ja, inwiefern wird sich die Bundesregierung an diesem
beteiligen?
Der MDTF-S soll nach Abschluss der Investitionsmaßnahmen Ende 2012
eingestellt werden. Als Nachfolgeinstrument wurde von der südsudanesischen
Regierung der so genannte South Sudan Development Fund (SSDF)
eingerichtet. In diesem allgemeinen Entwicklungsfonds sollen zukünftig
Finanzierungsbeiträge der Geber gebündelt und von der Regierung verwaltet werden.
Zusätzlich wird der Aufbau sektoraler Fonds zwischen der südsudanesischen
Regierung und ihren Entwicklungspartnern diskutiert.
Die Bundesregierung wird sich bis auf weiteres nicht am allgemeinen SSDF
beteiligen, sondern im Bereich der langfristig orientierten
Entwicklungszusammenarbeit entsprechend der im „Joint Programming“ der EU vereinbarten
Arbeitsteilung sektorale Ansätze fördern, insbesondere Wasserversorgung und
Governance sowie ggf. Dürreresilienz/Nahrungsmittelsicherheit. Im Bereich
Wasser hat Deutschland gemeinsam mit den Niederlanden die konzeptionelle
Federführung und Sprecherrolle im Kreis der EU-Mitgliedstaaten
übernommen, die die Entwicklung Südsudans fördern.
14. Inwiefern hat sich die Bundesregierung an der „International Engagement
Conference“ für Südsudan in Washington (14. bis 15. Dezember 2011)
beteiligt, bzw. welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den
Ergebnissen dieser Konferenz?
Die Bundesregierung hat sich mit einer Delegation unter Leitung des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und
Beteiligung von Entwicklungsexperten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
sowie der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH aktiv
an der angesprochenen Konferenz beteiligt. Die Konferenz bestätigte die
Bedeutung der Schwerpunkte der deutschen Zusammenarbeit mit Südsudan,
insbesondere die Unterstützung des Staatsaufbaus sowie die Rehabilitierung
sozialer Infrastruktur (Wasser). Ebenso deutlich wurde die Notwendigkeit, das
internationale Engagement für die Ernährungssicherung zu verstärken. Die
Bundesregierung trägt dem in ihren Planungen für 2013 Rechnung.
15. Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten zum Aufbau einer
gemeinsamen Sicherheitsarchitektur zwischen Sudan und Südsudan?
Wenn ja, wie kann/soll diese erreicht werden?
Die Bundesregierung hielte eine gemeinsame Sicherheitsarchitektur zwischen
Sudan und Südsudan für wünschenswert. Erste Ansätze wurden im CPA und
mit der Vereinbarung über gemeinsame Beratungs- und
Monitoringeinrichtungen im Sicherheitsbereich vom 30. Juni 2011 geschaffen. Leider haben sich
diese aufgrund des tiefen gegenseitigen Misstrauens der Parteien bisher nicht
wie beabsichtigt umsetzen lassen.
Drucksache 17/10053 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode16. Ist die Bundesregierung gegenwärtig neben dem Programm der Deutschen
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH zur
„Stärkung der Funktionsfähigkeit der Polizei im Südsudan“ an der
Sicherheitssektor-Reform in Südsudan beteiligt?
a) Wenn ja, mit welchen konkreten Programmen, Maßnahmen und/oder
welcher Ausrüstungshilfe?
Die Bundesregierung unterstützt die Sicherheitssektorreform Südsudans neben
dem GIZ-Polizeiprojekt durch ein Projekt zur Entwaffnung, Demobilisierung
und Reintegration (DDR) mit dem Entwicklungsprogramm der Vereinten
Nationen (UNDP), der KfW Bankengruppe sowie dem Internationalen
Konversionszentrum Bonn (BICC). Zudem berät das Max-Planck-Institut im Auftrag
der Bundesregierung Südsudan im Verfassungsprozess.
b) Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Ergebnisse des
GIZ-Programms zum Ende der noch laufenden Programmphase und
anderer etwaiger Maßnahmen?
Liegen bereits Evaluierungen vor?
Die bisherigen Ergebnisse des GIZ-Programms „Stärkung der
Funktionsfähigkeit der Polizei in Südsudan“ werden positiv bewertet. Momentan findet eine
Projektfortschrittskontrolle statt. Eine technische Projektüberprüfung im
Sommer 2011 kam zu einem positiven Ergebnis.
c) Ist vorgesehen, das Programm „Stärkung der Funktionsfähigkeit der
Polizei im Südsudan“ über 2012 hinaus zu verlängern?
Eine solche Verlängerung ist durch die Bundesregierung beabsichtigt.
d) Wenn ja, werden Ziele, Maßnahmen, entsendetes Personal,
Ausrüstung etc. angepasst werden?
Wenn ja, inwiefern?
Anpassungen erfolgen gegebenenfalls nach dem Vorliegen der Ergebnisse der
derzeit stattfindenden Projektfortschrittskontrolle.
e) Wann genau laufen die Programme, wie beispielsweise das
genannte GIZ-Projekt aus, und plant die Bundesregierung
Anschlussprogramme?
Wenn ja, in welchen Bereichen, und mit welchen Inhalten?
Das Vorhaben „Förderung der Polizei in Südsudan“ ist derzeit bis zum
31. Dezember 2012 beauftragt. Auf die Antworten zu den Fragen 16c und 16d
wird verwiesen.
f) Nach welchen Kriterien werden die auszubildenden Polizisten
ausgesucht, wird vor allem darauf geachtet, dass sie unterschiedlichen
ethnischen Gruppen angehören und geprüft, ob sie volljährig sind?
Wenn ja, mittels welcher Verfahren wird dies in einem Land ohne
vollständigem Geburtenregister geprüft?
Im Rahmen des Projekts fand keine Polizeiausbildung statt. Es wurden lediglich
Kurse für Funker und Funkwartungstechniker angeboten. Die Auswahl der
Teilnehmer an diesen Trainings erfolgte durch die Polizei Südsudans, die
Teilnehmer mussten lesen und schreiben können sowie über IT-Grundkenntnisse
verfügen. Laut dem Polizeigesetz Südsudan beträgt das Mindesteintrittsalter in
den Polizeidienst 18 Jahre. Die Auswahl geschah nach einem landesweiten Ver-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/10053teilungsschlüssel, der Polizisten aus allen zehn Bundesstaaten bzw. der 80
Landkreise berücksichtigte.
17. In welchen Sektoren wurden und werden gegenwärtig Projekte der
Entwicklungszusammenarbeit, der humanitären Hilfe und der
Entwicklungsorientierten Not- und Übergangshilfe (ENÜH) mit welchen
Finanzvolumina und von welcher Durchführungsorganisation in Sudan und
Südsudan durchgeführt (bitte über die letzten zehn Jahre seit 2002
auflisten)?
Die Entwicklungszusammenarbeit mit Sudan ist angesichts der ungelösten
Konflikte mit den Randregionen Darfur, Südkordofan und Blauer Nil sowie der
unbefriedigenden Menschenrechtslage nach wie vor eingefroren. Seit der
Wiederaufnahme der Entwicklungszusammenarbeit mit Südsudan im Jahr 2005
wurden für die folgenden bilateralen Programme bislang über 30 Mio. Euro
zugesagt:
• Entwicklung des städtischen Wasser- und Sanitärsektors in Südsudan (2009
bis 2013: 6,3 Mio. Euro TZ und 13 Mio. Euro FZ)
• Unterstützung der Verwaltungsreform und Dezentralisierung in Südsudan
(2007 bis 2013: 10,4 Mio. Euro TZ)
• Unterstützung der Ernährungssicherheit und einer nachhaltigen
Landwirtschaft (2011 bis 2012: 2 Mio. Euro TZ).
Darüber hinaus wurden 2006 aus FZ-Altmitteln 10 Mio. Euro als Beitrag zum
Multi-Donor Trust Fund Südsudan reprogrammiert.
Mit Mitteln der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit werden in
Südsudan u. a. Projekte im Bereich der Grundversorgung und der Stärkung der
Zivilgesellschaft gefördert. Wichtigste Partner der Bundesregierung bei der
Umsetzung dieser Mittel sind die kirchlichen Träger.
Im Rahmen der Entwicklungsorientierten Not- und Übergangshilfe wurden in
Sudan und Südsudan seit 2002 Projekte im Gesamtwert von 84,5 Mio. Euro
bewilligt. Die wichtigsten Sektoren waren: Ernährungssicherung,
Basisgesundheit, Versorgung und (Re)integration von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen
sowie Wasser/Hygiene.
Im Bereich der Humanitären Hilfe hat die Bundesregierung in den vergangenen
Jahren in verschiedenen Regionen Sudans und des jetzigen Südsudans
Hilfsprojekte für besonders betroffene Bevölkerungsgruppen ermöglicht. Seit 2003
beläuft sich die vom Auswärtigen Amt geleistete Finanzierung auf 83 Mio.
Euro. In den Jahren 2005 bis 2010 wurden überwiegend Vorhaben für die
Binnenvertriebenen in Darfur geleistet; seit 2010 ist der Anteil von Vorhaben in
Südsudan angestiegen, sowohl für Rückkehrer und Flüchtlinge aus Sudan als
auch für von lokalen Konflikten Betroffene. Die Umsetzung erfolgt über
professionelle Hilfsorganisationen, dem Internationalen Komitee vom Roten
Kreuz, dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) sowie
deutschen humanitären Nichtregierungsorganisationen. Bei der Förderung wird in
besonderem Maße auf Bedarfsorientierung, Koordinierung mit den Vereinten
Nationen sowie Einhaltung der Humanitären Prinzipien geachtet.
a) Welche Bilanz lässt sich hinsichtlich der bisher durchgeführten
Maßnahmen ziehen, wo gibt es positive Ergebnisse, wo eher Rückschritte,
und wo liegen Herausforderungen für die Zukunft?
Die Bilanz der durchgeführten Maßnahmen ist im Großen und Ganzen positiv.
Dort wo Projekte durchgeführt wurden, konnte die Situation der lokalen
Bevölkerung in den meisten Fällen signifikant verbessert werden. Rückschläge
Drucksache 17/10053 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodewaren in verschiedenen Fällen bedingt durch externe Einflüsse, wie zum
Beispiel das Aufflammen lokaler Kampfhandlungen verfeindeter Gruppen oder
nicht vorhersehbare Naturereignisse, wie länger andauernde Dürren.
b) An welchen Entwaffnungs-, Demobilisierungs- und
Reintegrationsmaßnahmen (DDR) beteiligen sich deutsche
Durchführungsorganisationen in welchem Umfang?
Seit 2009 unterstützt die Bundesregierung über die KfW Bankengruppe das
gesamtsudanesische Programm zur Entwaffnung, Demobilisierung und
Reintegration von Ex-Kombattanten (DDR), das durch UNDP gesteuert wird. Die
deutschen Mittel für Investitionen und begleitende Beratungsleistungen belaufen
sich auf rund 4,2 Mio. Euro und stehen ausschließlich für
Reintegrationsmaßnahmen in Südsudan zur Verfügung.
c) Waren deutsche Durchführungsorganisationen an der „Water Policy of
Southern Sudan“ beteiligt, und wenn ja, inwiefern, und in welchem
Umfang?
Dies ist nicht der Fall. Bei Programmbeginn des Wasservorhabens – noch vor
der Unabhängigkeit Südsudans – existierte die „Water Policy“ bereits.
d) Sind deutsche Durchführungsorganisationen an der Implementierung
des Land Acts von 2009 der „Southern Sudan Land Commission“
(SSLC) beteiligt?
Dies ist nicht der Fall.
e) Welchen Umfang nehmen Maßnahmen der zivilen
Konfliktbearbeitung ein, und in welchen Programmen, Projekten spielen diese eine
Rolle?
Wenn ja, inwiefern?
Zivile Konfliktbearbeitung ist in zahlreichen Projekten eine
Querschnittsaufgabe, insbesondere in Gegenden, in denen durch einen starken Rückkehrerstrom
von Bürgerkriegsflüchtlingen und intern Vertriebenen ein hohes
Konfliktpotential besteht. Generell werden Maßnahmen der
Entwicklungszusammenarbeit und der entwicklungsorientierten Not- und Übergangshilfe (ENÜH) in
Südsudan nach den Maßgaben des „Do-no-harm“-Ansatzes durchgeführt. Bei
der Konzeption von Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
wird derzeit sichergestellt, dass alle Maßnahmen auch Krisenprävention,
Konfliktbearbeitung oder Friedensförderung berücksichtigen.
f) Sind derzeit Friedensfachkräfte im Rahmen des Zivilen
Friedensdienstes (ZFD) im Sudan und Südsudan im Einsatz?
Wenn ja, in welchen Programmen, Projekten und Gebieten, und über
welche Entsendeorganisation?
Derzeit sind vier Fachkräfte der katholischen Arbeitsgemeinschaft für
Entwicklungshilfe e. V. (AGEH) im Rahmen des Programms „Begleitung bei
Koordination und Ausbau der Versöhnungsarbeit“ des Zivilen Friedensdienstes
(ZFD) in Südsudan in der Hauptstadt Dschuba (Central Equatoria State), in Wau
(Western Bahar el Ghazal State), Yambio (Western Equatoria State) und Kuron
(Eastern Equatoria State) eingesetzt. Sie leisten vorwiegend Beiträge für
interreligiöse Friedensarbeit und Versöhnung, psychosoziale Arbeit mit
traumatisierten Menschen sowie Aufklärung zu Menschen- und Bürgerrechten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/10053g) Ist geplant, die Zahl der eingesetzten Friedensfachkräfte und die
Programme im Bereich der zivilen Konfliktbearbeitung zu erhöhen?
Wenn ja, um wie viele, in und über welchen Zeitraum, und in welchen
Programmen, Projekten und Gebieten?
Die Trägerorganisationen des ZFD haben bisher keine Erweiterung des
bestehenden Engagements beantragt und können im Rahmen der derzeit zur
Verfügung stehenden Finanzierung ihr Engagement in Südsudan nicht ausweiten.
h) Unterstützt die Bundesregierung sudanesische und südsudanesische
Nichtregierungsorganisationen, die im Bereich der zivilen
Konfliktbearbeitung tätig sind, und wenn ja, welche Organisationen und
Projekte werden in welchem Umfang und mit welcher Laufzeit
unterstützt, und wenn nein, wieso nicht?
Im Rahmen des in der Antwort zu Frage 17f genannten Engagements kooperiert
die AGEH in Dschuba – in Zusammenarbeit mit der italienischen
Nichtregierungsorganisation „Ali Arkangelo Association“ – mit den Kommissionen
und Abteilungen der südsudanesischen Bischofskonferenz. Ab 2013 soll auch
das „Catholic Radio Network“ an der südsudanesischen Bischofskonferenz
gefördert werden. In Wau und Yambio arbeitet das Programm mit den „Justice and
Peace Commissions“ der dortigen Diözesen zusammen. In Eastern Equatoria
kooperiert es mit der Nichtregierungsorganisation „Peace Village Kuron“.
Aus dem Kreis der Politischen Stiftungen kooperiert die Friedrich-Ebert-
Stiftung (FES) in Sudan mit den „Peace Research“-Instituten der Universitäten des
Landes sowie in Südsudan mit dem „International Center for Transitional
Justice“ im Bereich der zivilen Konfliktbearbeitung.
Die Bundesregierung unterstützt die südsudanesische NRO ONAD
(Organisation for Nonviolence and Development) durch die Entsendung eines
Entwicklungshelfers (Organisationsberatung und Beratung zu gewaltfreier
Konfliktbearbeitung) im Governance Programm.
Außerdem plant die Bundesregierung die Unterstützung eines Projektes der
sudanesischen NRO „Al Ayam Center“ zur Einbeziehung der Zivilgesellschaft
in den Verfassungsprozess.
18. Inwiefern beteiligt sich die Bundesregierung an der am 12. Dezember
2011 vorgestellten „EU Single Country“-Strategie für den Südsudan,
die die übergeordneten Ziele „state building“ und „peace building“
definiert?
Deutschland hat innerhalb des EU-„Joint Programming“ die Rolle des
Koordinators im Wassersektor übernommen. Über das Thema Wasser hinaus hat
sich Deutschland erfolgreich für die Verankerung der Themen „state building“
und „peace-building“ als übergeordnete Ziele des Engagements der EU und der
EU-Mitgliedstaaten in Südsudan eingesetzt.
a) Wie sind die deutschen Maßnahmen in diese Strategie eingebettet?
Die Bundesregierung sieht die gemeinsame EU-Länderstrategie als verbindende
Klammer, innerhalb derer auch die Beiträge der einzelnen Mitgliedstaaten
sichtbar werden können.
Drucksache 17/10053 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Hat die Bundesregierung vorgesehen, als Beitrag zur Verwirklichung
des Ziels des „peace buildings“ neben anderen Maßnahmen auch
Fachkräfte des ZFD einzusetzen?
Wenn ja, in welchem Umfang?
Wenn nein, warum nicht?
ZFD-Maßnahmen erfolgen auf Antragstellung der anerkannten
Entwicklungsdienste, die sich im „Konsortium Ziviler Friedensdienst“ zusammengeschlossen
haben, nicht jedoch auf Grundlage eines Auftrags der Bundesregierung. Die
Bundesregierung ist in engem Austausch mit dem Konsortium der Träger des
Zivilen Friedensdienstes bezüglich sinnvoller Engagements in Südsudan und
prüft den Einsatz von ZFD-Fachkräften auch unabhängig von der EU „Single
Country Strategy“.
19. Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich der
Situation in Südsudan von Flüchtlingen, Binnenvertriebenen, umgesiedelten
Menschen und „heimkehrenden“ Südsudanesen vor, und welche
Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung in diesem Bereich über welche
Durchführungsorganisation?
a) Wie viele südsudanesische Staatsbürger halten sich noch in Sudan auf,
und werden diese alle in den Südsudan übersiedeln müssen?
In Südsudan sind nach UNHCR-Angaben insgesamt fast drei Millionen
Menschen von Nahrungsmittelknappheit bzw. Mangelernährung betroffen. Die Lage
verschlechtert sich aufgrund der großen Zahl der Flüchtlinge aus Sudan, der
rückkehrenden Südsudanesen aus Sudan sowie der Anzahl der
Binnenvertriebenen aufgrund von ethnischen Auseinandersetzungen im Bundesstaat Jonglei
weiter.
In Südsudan befinden sich derzeit rund 150 000 Flüchtlinge aus Sudan, die
überwiegend in den Grenzprovinzen zu Sudan (Upper Nile, Unity State)
Aufnahme finden. Der Zustrom von Südsudanesen aus Sudan hält an. Bisher gab es
fast 400 000 Rückkehrer, etwa 500 000 halten sich noch in Sudan auf.
Aus Mitteln des Auswärtigen Amts wird bisher humanitäre Hilfe für
Flüchtlinge, Rückkehrer, Binnenvertriebene sowie für Aufnahmefamilien in den
Provinzen Jonglei State, Upper Nile und Northern Bahr el-Ghazal geleistet. Die
Durchführungsorganisationen hierfür sind bislang das
Welternährungsprogramm (WFP), die Deutsche Welthungerhilfe, Plan International, Terre des
Hommes sowie Help Age.
b) Was ist der Bundesregierung über das Schicksal der ab dem 15. Mai
2012 begonnenen Evakuierung von etwa 12 000 Südsudanesen aus
dem Sudan bekannt?
Die Internationale Organisation für Migration (IOM) hat den Transport der
12 000 Südsudanesen in Sudan, die nach Südsudan zurückkehren wollten, am
7. Juni 2012 abgeschlossen. Vor dem Weitertransport in andere Provinzen wird
die Erstversorgung in Dschuba durch Hilfsorganisationen gewährleistet.
20. Liegen der Bundesregierung Informationen über die Situation von im
Südsudan lebenden sudanesischen Staatsbürgern vor, sind der
Bundesregierung Fälle von Ausweisungen von Sudanesen durch die
südsudanesische Regierung bekannt, und wenn ja, was ist der Bundesregierung über
ihr Schicksal bekannt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/1005321. Mit welchen konkreten Aktivitäten, außerhalb der humanitären Hilfe für
die Region Darfur, sucht die Bundesregierung den Dialog und die
Zusammenarbeit mit dem Sudan?
Die Bundesregierung ist im politischen Dialog und in Menschenrechtsfragen
in engem Kontakt mit der sudanesischen Regierung. Das Auswärtige Amt
unterstützt ein Programm zur Verbesserung der Ausbildung von Staatsanwälten,
insbesondere in Menschenrechtsfragen, mit dem sudanesischen
Justizministerium durch das Max-Planck-Institut für Völkerrecht sowie eine
Zusammenarbeit mit der sudanesischen Kommission für Entwaffnung und Reintegration von
Exkombattanten durch das BICC. Es hat zudem die Konferenz für die regionale
Kontrolle von Kleinwaffen vom 22. bis 23. Mai 2012 gefördert. Die von der
Bundesregierung in ihrer Auslandsarbeit finanzierten Politischen Stiftungen
kooperieren im Rahmen von öffentlichen Dialogveranstaltungen und
Dialogforen sowie wissenschaftlichen Konferenzen mit zahlreichen nichtstaatlichen
und staatlichen Stellen in Sudan. Nichtregierungsorganisationen werden
zusätzlich durch Fortbildungsmaßnahmen unterstützt. Über die Katholische
Zentralstelle für Entwicklungshilfe wird die Lehrer- und Ausbilderfortbildung an den
Handwerksschulen der Salesianer unterstützt.
22. Welche Schritte und Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um den
Konflikt zwischen Sudan und Südsudan zu entschärfen und den Dialog
zwischen beiden Staaten, um eine friedliche Beilegung der noch
ungelösten strittigen Punkte zu erzielen?
Die Bundesregierung unterstützt die Resolution 2046 (2012) des
Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und die darin enthaltenen Maßnahmen. Sie sehen
intensive Friedensverhandlungen unter Vermittlung der Afrikanischen Union
in Addis Abeba und gleichzeitig Sanktionsandrohungen nach Kapitel VII der
VN-Charta für den Fall vor, dass eine Partei die Verhandlungen nicht ernsthaft
betreiben sollte.
23. Inwiefern stützt die Bundesregierung im EU-Ministerrat die Haltung,
dem Sudan weiterhin keine Mittel aus dem 10. Europäischen
Entwicklungsfonds (EEF) zur Verfügung zu stellen, solange der Sudan das
Cotonou-Abkommen nicht ratifiziert hat?
Sudan hat im Jahr 2000 das Cotonou-Abkommen unterzeichnet. Allerdings hat
Sudan wegen der darin enthaltenen Verpflichtung, auch dem Statut des
Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) beizutreten, entschieden, die erste
Änderung des Cotonou-Abkommens innerhalb der vertraglich festgelegten Fristen
nicht zu ratifizieren. Die erste Änderung des Cotonou-Abkommens, die unter
anderem das Finanzprotokoll für den 10. EEF umfasst, trat am 1. Juli 2008
in Kraft.
Da das geänderte Cotonou-Abkommen die rechtliche Grundlage für
Maßnahmen der EU ist, hat Sudan keinen Anspruch auf Mittel für die
Entwicklungszusammenarbeit aus dem aktuell laufenden 10. EEF (2008 bis 2013). Frühere
Zusagen an Sudan aus dem 9. EEF sind davon unberührt, da mit der
Unterzeichnung des Cotonou-Abkommens im Jahr 2000 die Rechtsgrundlage für eine
Inanspruchnahme gegeben ist. Sudan kann zudem weiterhin auf Haushaltsmittel
der EU zurückgreifen, u. a. über das Stabilitätsinstrument, das Instrument für
Demokratie und Menschenrechte und die humanitäre Hilfe.
Drucksache 17/10053 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode24. Wie lange lassen sich Maßnahmen im Sudan zur Unterstützung der
Zivilbevölkerung noch über den 9. EEF und das Europäische Amt für
humanitäre Hilfe (European Commission’s humanitarian aid department –
ECHO) finanzieren, und welches Szenario ist für die Zeit vorgesehen,
wenn diese Gelder erschöpft sein werden?
Für Sudan stehen gegenwärtig Mittel für den Zeitraum 2011 bis 2013 aus dem
9. EEF zur Verfügung. Die Programmdurchführung wird auch nach 2013
stattfinden. Die Mittel werden zur Bereitstellung der Grundversorgung für die
besonders benachteiligte Bevölkerung verwendet. Für ECHO findet eine
jährliche Programmerstellung auf Grundlage einer Bedarfsanalyse statt. Dies
gewährleistet, dass sich die humanitäre Hilfe für Sudan nicht erschöpft, sondern
entsprechend der Bedarfe angepasst wird.
25. Führt die Bundesregierung gegenwärtig entwicklungspolitische Projekte
in Sudan – gemäß dem eigenen Anspruch, insbesondere den Dialog mit
dem Sudan und die zivilgesellschaftliche Entwicklung im Land zu
befördern (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage
„Strategie der Europäischen Union zum Horn von Afrika“ auf
Bundestagsdrucksache 17/8278) – durch, und wenn ja, um welche Projekte
handelt es sich dabei?
Wenn nein, wie sehen die Planungen der Bundesregierung für eine
Wiederaufnahme der Entwicklungszusammenarbeit aus, welche Bedingungen
müssen aus Sicht der Bundesregierung erfüllt sein, und in welchen
Sektoren und Regionen würde die Entwicklungszusammenarbeit wieder
aufgenommen werden?
Das Auswärtige Amt hat ein Konzept zur Förderung der Zivilgesellschaft in der
Republik Sudan erarbeitet und wird noch im Jahr 2012 mit Projekten zur
Förderung demokratischer Mitsprache und gesellschaftlicher Partizipation
beginnen. Darüber hinaus werden auch entsprechende Maßnahmen der Politischen
Stiftungen gefördert. Hierzu gehören ein regionales gesellschaftspolitisches
Beraterprogramm der Friedrich-Ebert-Stiftung, ein Regionalprogramm der
Heinrich-Böll-Stiftung und eines der Konrad-Adenauer-Stiftung.
Voraussetzungen für die Wiederaufnahme bilateraler staatlicher
Entwicklungszusammenarbeit sind die Verbesserung der Menschenrechtslage, die politische
Lösung der Konflikte in den Randregionen Sudans, das Vorliegen eines mit
der Gebergemeinschaft abgestimmten Entwicklungsprogramms sowie –
hinsichtlich der Finanziellen Zusammenarbeit – die Klärung der Altschuldenfrage.
Politische Gespräche wurden und werden für den Dialog über die Herstellung
dieser Voraussetzungen genutzt.
26. Setzt die Bundesregierung derzeit Fachkräfte des ZFD in Sudan ein?
Wenn ja, in welchen Projekten?
Wenn nein, warum nicht?
Dies ist nicht der Fall. Es liegen derzeit keine Anträge der ZFD-Träger für
Sudan vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/1005327. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Entstehung, Rolle und
Teilhaber der Stiftung „New Sudan Foundation“ (
www.new-sudan-
foundation.com/)?
a) An welchen Projekten und Maßnahmen ist die New Sudan Foundation
beteiligt?
b) Beteiligt sich die Bundesregierung in irgendeiner Weise an der New
Sudan Foundation?
c) Welche deutschen Unternehmen sind an der New Sudan Foundation
beteiligt?
d) Wie bewertet die Bundesregierung die Investitionen und Aktivitäten
dieser Stiftung unter entwicklungspolitischen und
menschenrechtlichen Gesichtspunkten?
Die Stiftung „New Sudan Foundation“ wurde von dem südsudanesischen
Politiker Costello Garang Ring Lual gegründet und dient der Einwerbung von
Spendengeldern für den Aufbau Südsudans. Der Bundesregierung sind keine
konkreten Projekte der Stiftung bekannt. Es besteht auch keine
Zusammenarbeit mit dieser Stiftung. Der Bundesregierung ist keine Beteiligung deutscher
Unternehmen an dieser Stiftung bekannt.
28. Sind der Bundesregierung im Sudan und Südsudan Fälle von
großflächigen Agrarinvestitionen durch ausländische Investoren bekannt, speziell
deutscher oder europäischer Investoren, und wenn ja, bitte nach
Finanzvolumina, Flächengröße, Region und Landfläche sowie der geplanten
Landnutzung auflisten?
Wenn nein, beobachtet die Bundesregierung Initiativen für zukünftige
Agrarinvestitionen?
Die Datenlage zu großflächigen Agrarinvestitionen durch ausländische
Investoren – so auch in Sudan und Südsudan – ist lückenhaft. Vor diesem Hintergrund
unterstützt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung den Aufbau einer umfangreichen internetbasierten Datenbank
(„Land Matrix“), die eine solide Informationsbasis über großflächige Landkäufe
und -pachten (z. B. zu Vertragspartnern, Flächengröße, geplante Nutzung)
liefert.
Der Bundesregierung sind in Sudan und Südsudan folgende ausländische
Agrarinvestitionen bekannt:
• Die Investoren „Citadel Capital“ (Ägypten) und „Sudan Egyptian
Agricultural Company (SEAC)“ haben in 105 000 ha zur landwirtschaftlichen
Nutzung investiert.
• Die „Jarch Management Group“ (USA) und „Leac for Agriculture“ (Sudan)
investierten in der Region Mayom in 800 000 ha zum Anbau von Mais,
Sorghumhirse und Zucker.
• Das „Egyptian Irrigation Scheme“ (Ägypten) investierten im Jur River-
Gebiet in 16 800 ha zur landwirtschaftlichen Nutzung.
• Die indische „M.A.J Foundation“ bewirtschaftet 8 020 ha zur Beforstung
mit Teakbäumen in den Regionen Wau und Jur River.
• Das US-amerikanische „Joint Aid Management (JAM)“ investierte
gemeinsam mit „African Commercial Development (ACD)“ in 24 300 ha
Agrarfläche zum Anbau von Mais, Sojabohnen und Zucker in Yambio.
• Das kenianische Unternehmen „Blue Lakes Limited“ investierte in 560 ha
Forstgebiet in Yambio. Nach Angaben von „Norwegian People’s Aid“
umfasst der Pachtvertrag 200 000 US-Dollar für einen Sozialfond sowie
110 US-Dollar pro Kubikmeter exportiertes Teakholz.
Drucksache 17/10053 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode• Das Unternehmen „Nile Trading & Development“ (USA) investierte in
600 000 ha zum Anbau von Jatropha.
• Die Daten der „Land Matrix“ weisen 12 200 ha zum Anbau von
Sorhumhirse durch die Organisation „Canadian Economic Development Assistance
for Southern Sudan (CEDASS)” (Kanada) aus.
• Das „Al Ain National Wildlife“ aus den Vereinigten Emiraten investierte in
1 680 000 ha zur Konservierung und touristischen Erschließung.
Europäische Investoren:
• Die „Equatoria Teak Company“ aus Großbritannien (Nordirland) und
Finnland pachtet auf 32 Jahre insgesamt 20 450 ha (18 600 ha in Nzara und
weitere 1 850 ha in Lainya und Yei) zur Beforstung mit Teakbäumen.
• Das Unternehmen „Green Resources TreeFarms Sudan (subsidiary)“ hält
179 000 ha Waldgebiete zur Konservierung und (zukünftigen)
forstwirtschaftlichen Nutzung.
• Die NGO „Norwegian People’s Aid“ listet zusätzlich die Finnische „Fenno
Caledonian Holding“ mit Plänen, 160 000 ha in der Wulu-Region zur
forstwirtschaftlichen Nutzung zu pachten.
In der Summe ergeben sich Investitionen ausländischer Unternehmen auf
1 766 330 ha Land, davon 199 450 ha durch europäische Investoren. Deutsche
Investitionen sind der Bundesregierung nicht bekannt.
29. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für die Umsetzung der
„Freiwilligen Leitlinien zur verantwortungsvollen Verwaltung von Boden-
und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern“ im Sudan und
Südsudan im Hinblick auf staatliche und privatwirtschaftliche
Investitionen – insbesondere deutscher und europäischer Akteure – ein?
Die Freiwilligen Leitlinien zur verantwortungsvollen Verwaltung von Boden-
und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern („Voluntary Guidelines
on Responsible Governance of Tenure of Land, Fisheries and Forests“) wurden
am 11. Mai 2012 vom VN-Ausschuss für Welternährungssicherung in Rom
verabschiedet. Nachdem die Bundesregierung bereits die Erarbeitung der
Leitlinien politisch und finanziell unterstützt hat, wird sie sich auch für die
Umsetzung der Leitlinien auf nationaler und multilateraler Ebene engagieren.
Wie dieses Engagement konkret ausgestaltet werden kann, wird derzeit in den
zuständigen Ressorts geprüft. Dies gilt auch für Südsudan.
30. Wie bewertet die Bundesregierung den Merowe-Staudammbau im Norden
des Sudans, an dem auch das deutsche Unternehmen L. I. beteiligt ist und
das die Umsiedlungen von schätzungsweise 40 000 Menschen erzwungen
hat (vgl. Jahresbericht 2011 des European Center for Constitutional and
Human Rights e. V.), ohne dass dem eine Anwendung des free prior and
informed consent vorausgegangen ist?
Das Merowe-Staudammprojekt stellt eines der größten Infrastrukturprojekte
in Sudan dar. Hierfür mussten rund 70 000 Menschen umgesiedelt werden.
Ihnen wurden Entschädigungsleistungen angeboten, deren Angemessenheit
weiterhin strittig ist.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/1005331. Ist der Bundesregierung bekannt, welche deutschen und europäischen
Unternehmen an der Umsetzung des regionalen Großprojektes des Lamu
corridors beteiligt sind?
a) Wenn ja, welche Unternehmen sind an diesem Vorhaben beteiligt und
in welchem Umfang?
Bestehen Wirtschaftskonsortien, joint ventures oder dergleichen?
Wenn ja, welche?
b) Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen, die der Bau des
Lamu corridors und die damit angestrebte größere wirtschaftliche
Unabhängigkeit des Südsudan vom Sudan, unter den Gesichtspunkten
der Stabilität und Sicherheit in der Region und speziell hinsichtlich des
sicherheitspolitisch angespannten Verhältnisses zwischen Sudan und
Südsudan und den wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die der Sudan
ohnehin schon durch den Verlust des Großteils der Ölfelder zu
verkraften hat?
c) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den jeweiligen
Investitionen dieser Unternehmen unter entwicklungspolitischen
Gesichtspunkten?
d) Findet zwischen dem Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und diesen Unternehmen eine
Kommunikation oder Abstimmung bezüglich der
entwicklungspolitischen Konsequenzen solcher Investitionen statt?
e) Wenn ja, inwiefern nimmt die Bundesregierung im Rahmen ihrer
extraterritorialen Staatenpflichten auf Unternehmen Einfluss, bzw.
hält sie dazu an, soziale und ökologische Verantwortung
wahrzunehmen?
f) Wenn nicht, warum nicht?
Der Bundesregierung sind weder deutsche noch europäische Unternehmen
bekannt, die an der Umsetzung dieses regionalen Großprojektes beteiligt sind.
Deutsche Beratungsunternehmen bewerben sich nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der kenianischen Regierung um die Erstellung der
Machbarkeitsstudie für dieses Projekt. Weitere Einzelheiten sind der Bundesregierung nicht
bekannt.
Das Projekt wird derzeit erst geplant, seine Machbarkeit geprüft. Daher ist es
noch nicht möglich, die wirtschaftlichen und möglichen politischen
Auswirkungen zu bestimmen.
Die Bundesregierung ist den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen
verpflichtet. Diese schreiben Grundsätze und Maßstäbe für
verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln in einem globalen Kontext fest, das dem
geltenden Recht und international anerkannten Normen entspricht. Die OECD-
Leitsätze enthalten auch ein umfassendes Kapitel zu Sorgfaltspflichten und
verantwortlichem Management in der Lieferkette.
Drucksache 17/10053 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode32. Welche der genannten Unternehmen erhalten staatliche Subventionen
oder Bürgschaften (beispielsweise Hermesbürgschaften) oder
Bürgschaften privater deutscher oder europäischer Träger, wie Finanzinstitutionen
(bitte konkrete Investitionsprojekte auflisten)?
a) Um welche Form der Außenwirtschaftsförderung handelt es sich
jeweils, und mit welchem Investitionsumfang (bitte nach Unternehmen,
Land, Projekt auflisten)?
b) Zu welchen Bedingungen erhalten die Unternehmen jeweils die
Förderung?
c) Findet zwischen BMZ und diesen Unternehmen eine Kommunikation
oder Abstimmung bezüglich der entwicklungspolitischen
Konsequenzen ihrer Investitionen statt?
Auf den ersten Teil der Antwort zu Frage 31 wird verwiesen.
33. Inwiefern setzt die GIZ bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen in den
Bereichen Wasserversorgung und Sanitäranlagen, Bildung und
Gesundheit auf Öffentlich-Private Partnerschaften?
Wenn ja, wer sind diese privaten Träger (bitte unter Angabe der
Beteiligungsart, Finanzvolumina, Eigentumsstrukturen etc. auflisten)?
Die GIZ unterstützt derzeit keine PPP-Maßnahme in Südsudan. Die GIZ ist
aber mit entsprechenden Akteuren zu potentiellen zukünftigen Maßnahmen im
Gespräch.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]