Initiative Demokratie stärken
der Abgeordneten Jan Korte, Diana Golze, Steffen Bockhahn, Klaus Ernst, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke, Dr. Lukrezia Jochimsen, Katja Kipping, Cornelia Möhring, Jens Petermann, Raju Sharma, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Halina Wawzyniak, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die unter dem Titel „Initiative Demokratie stärken“ seit Sommer 2010 laufenden Präventionsprogramme des Bundes zu den Themen Islamismus und Linksextremismus haben aufgrund ihrer Ausrichtung und teilweise fehlenden Fachlichkeit vielfach Kritik erfahren. Im März 2012 wurde in der „taz“ auf eine Studie des Deutschen Jugendinstituts e. V. (DJI) verwiesen, die diese Kritik aus Sicht der wissenschaftlichen Begleitung unterstützt (vgl. www.taz.de/!88765/). Von Seiten der Bundesregierung wurde dieser Bericht der wissenschaftlichen Begleitung nicht veröffentlicht, obwohl die Bundesregierung dies in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/5329, Frage 7) zugesagt hatte. Mittlerweile hat es in diesem Fall stattdessen die „taz“ übernommen, den Bericht des DJI ins Netz zu stellen.
Zahlreiche Probleme des Projektteils zum Thema Linksextremismus werden hier aufgeführt, die die bisherige Kritik am Programm unterstützen. So wird vor allem die völlig ungeklärte inhaltliche Dimension des Begriffs Linksextremismus hervorgehoben, die sich in unterschiedlichen, teils willkürlichen Zielgruppenbestimmungen der Projekte niederschlägt. Teilweise wird von den Projektträgern die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vorgegebene Begrifflichkeit bewusst vermieden, weil mit ihr keine gesellschaftlichen Realitäten abzubilden sind. Im Bericht des DJI heißt es dazu: „Es deutet sich jedoch an, dass mit dem Begriff ,Linksextremismus‘ so unterschiedliche Phänomene bezeichnet werden, dass zweifelhaft erscheint, inwieweit ,Linksextremismus‘ im sozialwissenschaftlichen und im pädagogischen Bereich (insbesondere mit Fokus auf der Jugendphase) einen geeigneten Oberbegriff darstellt.“ (DJI, Ergebnisbericht der wissenschaftlichen Begleitung 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011, S. 109).
Die vom DJI festgestellte räumliche Konzentration der Projekte auf Berlin verstärkt die Zweifel, ob es sich um einen modellhaften Projektansatz mit bundesweiter Relevanz handelt. Die fehlende wissenschaftliche Definition und Erforschung des politisch vorgegebenen Themas führt laut Evaluation dazu, dass für einen großen Teil der Träger nicht einmal die Zielgruppenbestimmung klar ist, geschweige denn, sinnvolle pädagogische Arbeit entwickelt werden kann: „Aufgrund der mangelnden Erforschung des Gegenstandes und der wenigen verlässlichen Daten über die potenzielle Zielgruppe, haben viele Projekte Schwierigkeiten, sich im Themenfeld zu orientieren und adäquate pädagogische Konzepte zu entwickeln.“ (DJI, Ergebnisbericht der wissenschaftlichen Begleitung 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011, S. 70).
Die inzwischen auch von Gerichten in Frage gestellte so genannte Demokratieerklärung wird auch im DJI-Bericht als hinderlich und verunsichernd für die Projekte beschrieben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Aus welchem Grund hat die Bundesregierung den Ergebnisbericht der wissenschaftlichen Begleitung des DJI für den Zeitraum 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011 nicht vollständig der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, und wie verträgt sich dieses Vorgehen mit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/5329, in der es zu den Zwischenberichten des DJI heißt: „Diese werden jeweils in geeigneter Weise veröffentlicht.“?
Wie bewertet die Bundesregierung den Zwischenbericht des DJI, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus ihm für die Ausrichtung des Programms „Initiative Demokratie stärken“ insgesamt?
a) Was sind die Ergebnisse des auf Seite 31 des DJI-Berichts erwähnten Zwischenberichts, der dem BMFSFJ am 31. Oktober 2011 zugegangen ist und „einzelprojektbezogene Gesamtdarstellungen enthält“ (bitte nach Projekten aufschlüsseln). b) Wo ist dieser Bericht veröffentlicht, bzw. warum ist er nicht veröffentlicht worden?
Welche Relevanz haben die Berichte des DJI (vom 31. Oktober 2011 und 31. Dezember 2011) und die wissenschaftliche Begleitforschung für die Frage der weiteren Finanzierung einzelner Projekte?
Bei welchen Entscheidungen über Fördermittelvergaben 2011 bzw. über die Weiterförderung 2012 im Rahmen des Programms „Initiative Demokratie stärken“ wurde die wissenschaftliche Begleitung durch das DJI beteiligt?
Welche Publikationen sind im Rahmen der „Initiative Demokratie stärken“ entstanden, und wie hat sich das DJI als wissenschaftliche Begleitung ggf. dazu geäußert? a) Hat sich das DJI beispielsweise zu der „Linksextremismusbroschüre“ der Zeitbild Stiftung oder der Publikation „Linksextremismus in Deutschland: Erscheinungsbild und Wirkung auf Jugendliche“ der Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. geäußert, und wenn ja, in welcher Form? b) Hatten die Äußerungen des DJI irgendwelche Konsequenzen, und wenn ja, welche?
Welche der 2011 geförderten Projekte im Themenbereich Linksextremismus und Islamismus werden auch 2012 weiter gefördert, und wurden diese vor der erneuten Förderzusage evaluiert oder auf andere Art inhaltlich geprüft? a) Wenn ja, durch wen ist die Evaluierung oder Prüfung erfolgt, nach welchen Kriterien, und mit welchem Ergebnis? b) Wenn nein, warum nicht?
Was hat konkret die wissenschaftliche Prüfung der bewilligten Projekte ergeben (bitte nach positiv und negativ beurteilten Projekten aufschlüsseln)?
Ist die Bundesregierung bei ihrer Entscheidung über Förderanträge den Empfehlungen des DJI gefolgt, und wenn nein, warum nicht (bitte nach Projektanträgen aufschlüsseln)?
Wie bewertet die Bundesregierung die vom DJI bemängelte unklare Begrifflichkeit beim zentralen Begriff des Linksextremismus, und welche Folgerung zieht sie für die weitere Programmgestaltung daraus?
Wie bewertet die Bundesregierung die im DJI-Bericht dargestellte unklare Zielgruppenbestimmung der Projekte, und welche Schlussfolgerung zieht sie hieraus für die weitere Programmgestaltung?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass die räumliche Konzentration der Projekte im Bereich Linksextremismus auf den Raum Berlin, die bundesweite Relevanz dieses Programmteils in Frage stellt, und wie begründet sie ihre Ansicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung die im DJI-Bericht konstatierte Verunsicherung der Projektträger durch die sogenannte Demokratieerklärung, und wie will sie zukünftig damit umgehen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die im Ergebnisbericht der Wissenschaftlichen Begleitung (Nummer 6.3) beschriebenen Mängel in der Qualität der Förderanträge, nach der nur ein Viertel der Projekte die Modellhaftigkeit ihres Ansatzes überhaupt beschrieben haben?
Welche Förderanträge welcher Organisationen haben sich weitgehend auf die „Beschreibung der angestrebten Produkte und eine Kostenaufstellung“ beschränkt, und wurde diesen Anträgen stattgegeben (bitte aufschlüsseln)?
Bis zu welchem Betrag werden Projekte im Rahmen der „Initiative Demokratie stärken“ gefördert, und existiert eine Deckelung der Zuwendungen wie sie vergleichsweise bei den Projekten gegen Rechtsextremismus existiert?
Haben sämtliche geförderte Projekte die in den Leitlinien zum Programmbereich geforderte Kofinanzierung erbracht, und wenn nein, welche nicht, und aus welchen Gründen wurde von der Forderung abgesehen (bitte aufschlüsseln)?
Wie begründet sich die im Vergleich zu den Modellprojekten im Bereich Rechtsextremismus relativ geringe Kofinanzierungsforderung von 10 Prozent (im Gegensatz zu 50 Prozent dort), und ist eine Angleichung geplant? Wenn ja, in welche Richtung?
Für welche Projekte hat das Landesamt für Verfassungsschutz Niedersachsen im Jahr 2011 Mittel aus dem Programms „Initiative Demokratie stärken“ beantragt? a) Welche Anträge wurden genehmigt? b) Welche aus dem Programm unterstützten Veranstaltungen wurden wann und wo durchgeführt? c) Wie hoch war die Teilnehmeranzahl bei den durchgeführten Veranstaltungen (bitte aufschlüsseln)? d) Worin liegt die in den Leitlinien des Programms geforderte Modellhaftigkeit dieser Veranstaltungen, z. B. des „Regionalen Extremismus-Symposions“ am 12. November 2011 in Oldenburg?
Worin erklärt sich das BMFSFJ die Modellhaftigkeit des Projektes der „Stiftung Partner für Schule NRW“?
Wurden im Zuge des Nachdrucks des „Andi-Comics“ neben dem Vorwort der Bundesministerin, Kristina Schröder, auch inhaltliche Änderungen zur bereits bestehenden Version des Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalen vorgenommen?
Wie viele Exemplare des „Andi-Comics“ wurden gedruckt, wie viele bereits versendet, und wie teuer war der Nachdruck?
Sieht die Bundesregierung die finanzielle Förderung der Projekte im Programm „Initiative Demokratie stärken“ als Beitrag zur Unterstützung der Zivilgesellschaft, und wie verträgt sich dieser Ansatz mit der Finanzierung von Projekten des Landesamtes für Verfassungsschutz in Niedersachsen oder der Stiftung „Partner für Schule NRW“?