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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Anstehende Überprüfung des Gemeinsamen Standpunktes zur Waffen- und Rüstungsexportkontrolle (2008/944/GASP)

Überarbeitung des EU-Verhaltenskodex für die Exportkontrolle von Militärtechnologie und von Rüstungsgütern durch den Gemeinsamen Standpunkt des Rates, Überprüfung des Implementierungsstands, deutsche Gesetzgebung, Verstöße gegen Kriterien des Gemeinsamen Standpunktes, europäische Rüstungslieferungen an nordafrikanische und arabische Staaten, EU-Jahresbericht für Rüstungstransfers, Berichtsangaben, Zusammenhang zwischen der europäischen Rüstungsexportpolitik und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik<br /> (insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

29.06.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/994213. 06. 2012

Anstehende Überprüfung des Gemeinsamen Standpunktes zur Waffen- und Rüstungsexportkontrolle (2008/944/GASP)

der Abgeordneten Heidemarie Wieczorek-Zeul, Klaus Barthel, Michael Groschek, Garrelt Duin, Hubertus Heil (Peine), Rainer Arnold, Doris Barnett, Dr. Hans-Peter Bartels, Edelgard Bulmahn, Martin Dörmann, Ingo Egloff, Petra Ernstberger, Karin Evers-Meyer, Dagmar Freitag, Iris Gleicke, Günter Gloser, Dr. h. c. Susanne Kastner, Rolf Hempelmann, Dr. Barbara Hendricks, Lars Klingbeil, Hans-Ulrich Klose, Fritz Rudolf Körper, Dr. Bärbel Kofler, Ute Kumpf, Ullrich Meßmer, Dr. Rolf Mützenich, Manfred Nink, Thomas Oppermann, Johannes Pflug, Dr. Sascha Raabe, Stefan Rebmann, Karin Roth (Esslingen), Franz Thönnes, Wolfgang Tiefensee, Andrea Wicklein, Uta Zapf, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Mit der Verabschiedung des Gemeinsamen Standpunktes des Rates 2008/944/ GASP betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern im Jahre 2008 wurde der zehn Jahre geltende EU-Verhaltenskodex überarbeitet und rechtlich verbindlich gemacht. Die acht Kriterien des Gemeinsamen Standpunktes sollen von allen Mitgliedstaaten bei Entscheidungen über Ausfuhranträge zugrunde gelegt werden. In Deutschland ist der Gemeinsame Standpunkt den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern angefügt worden. Jedoch lässt sich beobachten, dass die EU-Mitgliedstaaten ihre Rüstungsexportpolitik weiterhin lediglich nach nationalen Vorgaben handhaben.

Nach Angaben des International Center for Conversion (BICC) in Bonn hat die Bundesregierung für das Jahr 2010 3 347 Lizenzen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern erteilt, die gemäß des EU-Verhaltenskodex als problematisch einzustufen sind. Wie die Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) in ihrem Rüstungsexportbericht 2011 darlegt, ist darüber hinaus der Wert der genehmigten Rüstungslieferungen, die eine Missachtung der EU-Richtlinien darstellen, deutlich gestiegen. Problematisch sind insbesondere Lieferungen an Staaten mit prekärer Menschenrechtssituation oder inneren Konflikten, wie Saudi-Arabien, Pakistan, Bahrain und Oman.

Im Jahr 2012 soll der Gemeinsame Standpunkt erstmalig einer Überprüfung unterzogen werden. Die Konsultationen hierzu sind im Rahmen der regelmäßig stattfindenden COARM-Sitzungen (COARM = Council Working Group on Conventional Arms Exports) in der zweiten Hälfte des Jahres 2011 bereits eingeleitet worden. Über den Inhalt und Stand der vertraulichen Sitzungen gibt es zurzeit nur wenig frei zugängliche Informationen. Das Stockholm International Peace Research Institute hat, wie auch andere Forschungsinstitute, Vorschläge bezüglich der Schwerpunkte einer Überprüfung vorgelegt. Aus diesen Vorschlägen geht hervor, dass sowohl die nationale Umsetzung des Gemeinsamen Standpunktes 2008/944/GASP in den Mitgliedstaaten als auch die Analyse von Faktoren wie „Gute Regierungsführung“ und „Demokratie“ bei Entscheidungsprozessen bezüglich Rüstungsexporten von großer Bedeutung sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Mit welchen Zielen ist die Bundesregierung in die anstehende Überprüfung des Gemeinsamen Standpunktes 2008/944/GASP gegangen?

2

Welche Ressorts vertreten die Position der Bundesregierung?

3

Wie plant die Bundesregierung den Deutschen Bundestag und die Öffentlichkeit über Verlauf und Ergebnisse der Überprüfung zu unterrichten?

4

Wie unterstützt die Bundesregierung den Überprüfungsprozess, beispielsweise durch die Bereitstellung von Informationen, personeller und finanzieller Ressourcen?

5

Wie steht die Bundesregierung dazu, folgende Aspekte zum Gegenstand der anstehenden Überprüfung zu machen

a) Stand der Umsetzung des Gemeinsamen Standpunktes 2008/944/GASP auf der jeweiligen nationalstaatlichen Ebene,

b) Aufnahme des Kriteriums „gute Regierungsführung und Korruptionsbekämpfung“ für die Entscheidungspraxis von Rüstungslieferungen,

c) Stärkung des Kriteriums 8 „Entwicklungsverträglichkeit“?

6

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Gemeinsame Standpunkt 2008/944/GASP in die nationalen Rüstungsexportkontrollregime der EU-Staaten umgesetzt worden?

7

Wie bewertet die Bundesregierung den höchst unterschiedlichen Implementierungsstand des Gemeinsamen Standpunktes 2008/944/GASP in den einzelnen europäischen Mitgliedstaaten, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

8

Kann die Bundesregierung detailliert darlegen, wie der Gemeinsame Standpunkt 2008/944/GASP in die eigene nationale Gesetzgebung zur Herstellung von Rechtsverbindlichkeit aufgenommen wurde?

9

Wie verbindlich ist die Anfügung des Gemeinsamen Standpunktes 2008/ 944/GASP an die Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern?

10

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen ein europäischer Staat Rüstungstransfers genehmigt hat, die den Kriterien des Gemeinsamen Standpunktes widersprechen oder sie unterlaufen?

11

Wenn der Bundesregierung solche Fälle bekannt sind, um welche Länder und welche Ausfuhren handelt es sich?

12

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen ein Rüstungsexport von ihr gemäß des Gemeinsamen Standpunktes 2008/944/GASP abgelehnt wurde, aber ungeachtet dessen ein anderes europäisches Mitgliedsland einen derartigen Export genehmigt hat?

13

Wenn der Bundesregierung solche Fälle bekannt sind, um welche Länder und welche Exporte in welche Länder handelt es sich?

14

Hat die Bundesregierung im Gegenzug Rüstungsausfuhren genehmigt, die von anderen europäischen Staaten abgelehnt wurden?

15

Wenn ja, um welche Ausfuhren handelt es sich, und welche Staaten haben diese abgelehnt?

16

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen ein europäisches Mitgliedsland gegen die Kriterien 2 „Achtung der Menschenrechte“, 3 „innere Situation des Empfängerlandes“ und/oder 4 „Regionale Stabilität“ des Gemeinsamen Standpunktes 2008/944/GASP verstoßen hat?

17

Wie sind nach Ansicht der Bundesregierung europäische Rüstungslieferungen in den zurückliegenden Jahren an nordafrikanische und arabische Staaten unter Maßgabe des Gemeinsamen Standpunktes 2008/944/GASP zu bewerten, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

18

Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung nach den Umwälzungen in den arabischen Staaten für ihre Rüstungsexportpraxis in diese Länder und Regionen gezogen?

19

Gerade im Hinblick auf die Umwälzungen in der arabischen Welt, wie können nach Ansicht der Bundesregierung die europäischen Staaten stärker auf die Einhaltung der Kriterien 2, 3 und 4 des Gemeinsamen Standpunktes 2008/944/GASP verpflichtet werden?

20

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass das Europäische Parlament stärker als bisher in die Bewertung des EU-Jahresberichts für Rüstungstransfers auf europäischer Ebene einbezogen werden sollte?

21

Wie könnte nach Ansicht der Bundesregierung ein stärkerer Zusammenhang zwischen der europäischen Rüstungsexportpolitik und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik hergestellt werden?

22

Welche Auswirkungen ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung durch die Liberalisierung des binneneuropäischen Rüstungstransfers für das Berichtswesen?

23

Wie können nach Ansicht der Bundesregierung die europäischen Staaten dazu verpflichtet werden, ausführliche Angaben nach einheitlichen Kriterien zum EU-Jahresbericht für Rüstungstransfers zu machen?

24

Weshalb erfüllt die Bundesregierung nach Ansicht von Rüstungsexportkritikern die Vorgaben nicht und liefert nur unvollständige Angaben zum EU- Jahresbericht, die beispielsweise den Typ des Rüstungsexports auslassen?

25

Sind die Angaben im EU-Jahresbericht nach Meinung der Bundesregierung ausreichend, um Rückschlüsse über den Implementierungsstand des Gemeinsamen Standpunktes 2008/944/GASP in den Nationalstaaten ziehen zu können?

26

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Überlegungen, Post-Embargo-Waffenausfuhrregelungen in den Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP aufzunehmen?

27

In welcher Weise fließt der Gemeinsame Standpunkt 2008/944/GASP nach Kenntnis der Bundesregierung in die Verhandlungsposition der EU für die ATT-Verhandlungen (ATT = Arms Trade Treaty) im Jahr 2012 ein?

Berlin, den 13. Juni 2012

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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