[Deutscher Bundestag Drucksache 17/10218
17. Wahlperiode 02. 07. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Ebner, Cornelia Behm,
Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/10016 –
Neuere Erkenntnisse zu und Neubewertung von Gefahren durch Neonicotinoide
und weitere Pestizide für Bienen und andere Insekten
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Neonicotinoide sind eine Gruppe hochwirksamer neurotoxischer Pestizide,
die seit zwei Jahrzehnten zunehmend in der Landwirtschaft eingesetzt werden.
Die besondere Gefährdung von Bienen durch diese Pestizide wurde in 2008
im Zusammenhang mit dem Bienensterben in der Oberrheinebene deutlich,
bei dem zehntausende Bienenvölker durch mit Clothianidin gebeiztem
Maissaatgut zugrundegingen.
Die vielfältigen toxischen Auswirkungen von Neonicotinoiden auf Bienen
und andere Insekten sind mittlerweile durch zahlreiche wissenschaftliche
Studien belegt. Bienen- und Hummelvölker werden auch von subletalen Dosen
dieser Pestizide durch Effekte wie Wachstumsverzögerungen bei den Larven,
verringerte Zahl von Königinnen sowie Beeinträchtigung von Orientierungs-
und Lernvermögen geschädigt. Neuere Studien ergaben zudem deutliche
Hinweise eine erhöhten Anfälligkeit der Bienen gegenüber Parasiten und
Infektionen, wenn diese zuvor mit Neonicotinoiden in Kontakt gekommen waren.
Besonders besorgniserregend sind Studien, wonach die Wirkung von
Neonicotinoide irreversibel ist und damit über längere Zeiträume im Ausmaß
kumuliert, was bei geringen Einzeldosen mittelfristig zu schweren Schädigungen
bei Insekten führen kann.
Bislang vorherrschende Bewertungsmodelle und -methoden bezüglich
toxikologischer Risiken, Wirkungen und Schadensschwellenwerte, die für andere
Pestizide angewendet werden, sind daher offensichtlich für eine realistische
Beurteilung der Wirkeffekte von Neonicotinoiden ungeeignet.
Trotz der seit Jahren zunehmenden wissenschaftlichen Hinweise auf eine
wesentliche Rolle von Pestiziden im Zusammenhang mit dem weltweit
beobachteten Bienensterben bzw. der deutlich angestiegenen Bienenvölkerverluste
auch in Deutschland wurde die Bedeutung von Pflanzenschutzmitteln im Jahr
2011 veröffentlichten Projektbericht des Deutschen Bienenmonitorings nur
unzureichend behandelt. Auch die im Bienenmonitoring angewandte
Methodik der Datenerhebung und Auswertung wurde mehrfach kritisiert. Angesichts Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz vom 29. Juni 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/10218 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedieser Defizite und vor dem Hintergrund der oben erwähnten
Studienergebnisse ist die Aussagekraft der bisherigen Ergebnisse des Deutschen
Bienenmonitorings bezüglich der Ursachengewichtung bei Bienenvölkerverlusten in
Frage zu stellen.
Nach dem o. g. Bienensterben im Jahr 2008 wurde die Zulassung für
clothianidinhaltige Pflanzenschutzmittel zunächst ausgesetzt. Allerdings wurde der
Einsatz derartiger Mittel im Zuge von Ausnahmezulassungen „für eine
Notfallsituation“ wiederholt genehmigt, zuletzt im Fall des Präparats „Santana“
zur Bekämpfung von Drahtwürmern, den Larven von Schnellkäfern. Auch im
Zusammenhang mit diesen Ausnahmegenehmigungen ergeben sich Fragen in
Bezug auf den Bienenschutz.
Angesichts der existenziellen Bedeutung von Honigbienen für
Landwirtschaft, Obst- und Gartenbau und Biodiversität sowie ihrer Rolle als Indikator
für den Zustand von Ökosystemen ist vor dem Hintergrund der vorliegenden
wissenschaftlichen Erkenntnisse im Sinne des Vorsorgeprinzips eine
umfassende Erforschung und Neubewertung der toxikologischen Wirkungen und
Risiken von Neonicotinoiden erforderlich.
1. Über welche Daten und Kenntnisse verfügt die Bundesregierung bezüglich
Rückständen wasserlöslicher Pflanzenschutzmittel in deutschen Honigen,
insbesondere infolge einer Anwendung von Fungiziden, u. a. im
Rapsanbau, und die damit einhergehende Gefahr des Verlustes der
Verkehrsfähigkeit von Honig bzw. Verlustes des Bio-Status im Falle der zertifiziert
ökologischen Imkerei?
Bienen tragen mit Nektar und Pollen auch darin enthaltene
Umweltkontaminanten in den Bienenstock ein. Dies kann auch bienenungefährliche
Pflanzenschutzmittel betreffen, die zur Zeit der Blüte in Massentrachten wie Raps
angewandt werden. Die Weißstängeligkeit (Sclerotinia sclerotiorum) ist die für Raps
bedeutendste Pilzkrankheit. Für eine effektive Bekämpfung ist die Anwendung
von Fungiziden zur Zeit der Blüte erforderlich. Auf Grund der großen
Rapsanbaufläche in Deutschland ist ein Kontakt von Bienen mit solchen Fungiziden in
der Regel nicht zu vermeiden. Für einige vergleichsweise wasserlösliche
Pflanzenschutzmittelwirkstoffe sind Rückstandsgehalte in Honig experimentell
belegt. Diese sind gesundheitlich unbedenklich und haben zur Festsetzung
eigenständiger Rückstandshöchstgehalte oberhalb der Bestimmungsgrenze in der
Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geführt, so z. B. für Thiacloprid von 0,2 mg/kg
Honig (Gelee Royal, Pollen). Für die anderen Neonicotinoide wie Clothianidin
und Thiamethoxam sind die Rückstandshöchstgehalte auf die
Bestimmungsgrenze von 0,01 mg/kg und im Fall von Acetamiprid und Imidacloprid auf die
Bestimmungsgrenze von 0,05 mg/kg festgesetzt. Für die genannten
Neonicotinoide wurden seit dem Jahr 2009 bis zum jetzigen Zeitpunkt keine
Beanstandungen wegen Überschreitungen von Rückstandshöchstgehalten in Honig von
den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden der Länder
gemeldet.
Die Durchführung der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau
obliegt in Deutschland den Ländern. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis,
ob und ggf. in welcher Anzahl der „Bio-Status“ auf Grund von Rückständen
von Pflanzenschutzmitteln von betroffenen Partien Bio-Honig entzogen wurde.
2. Welche Pestizidwirkstoffe wurden in Deutschland von 2007 bis heute
aufgrund der Indikation „Zulassung für eine Notfallsituation“ befristet einmal
oder mehrmals zugelassen (bitte nach Wirkstoffen, Präparaten,
Anwendungsbereichen, Enddatum der regulären Zulassung und Anzahl sowie
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10218Zeiträume der befristeten Verlängerungen mit Berufung auf eine
Notfallsituation auflisten)?
Hierzu wird auf die als Anlage 1 beigefügte Tabelle verwiesen.
Die Notfallzulassungen werden im Übrigen auch auf der Internetseite des BVL
veröffentlicht (
www.bvl.bund.de/DE/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/
02_ZulassungPSM/01_ZugelPSM/02_Genehmigungen/psm_ZugelPSM_
genehmigungen_node.html).
3. Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung bezüglich
Absatzdaten bzw. Einsatzmengen von Pestiziden mit Wirkstoffen aus der Gruppe
der Neonicotinoide in Deutschland innerhalb der letzten 20 Jahre (bitte
nach Produktnamen, Jahren, Herstellern, Wirkstoffen, Absatzmengen,
Anwendungsformen sowie Anwendungsbereiche/Kulturen laut Zulassung
auflisten)?
Angaben zu ausgebrachten Mengen und Wirkstoffen von
Pflanzenschutzmitteln liegen der Bundesregierung nicht vor.
Die Angaben in der folgenden Tabelle basieren auf den Meldungen des
Inlandsabsatzes der Zulassungsinhaber und Vertreiber nach § 19 des
Pflanzenschutzgesetzes-ALT (entspricht § 64 des Pflanzenschutzgesetzes vom 6.
Februar 2012) an das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL). Eine Differenzierung der gemeldeten Absatzmengen von
Pflanzenschutzmitteln und der in diesen enthaltenen Wirkstoffen nach Kulturen und
Anwendungsbereichen ist nicht möglich. Die Absatzmengen der einzelnen
Pflanzenschutzmittel gelten als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der
Zulassungsinhaber und dürfen vom BVL nicht veröffentlicht werden. Deshalb sind
die Absatzmengen der Pflanzenschutzmittel, die die Neonicotinoid-Wirkstoffe
Acetamiprid, Clothianidin, Imidacloprid, Thiacloprid und Thiamethoxam
enthalten, in der folgenden Tabelle zusammengefasst dargestellt.
Auch die Absatzmengen der einzelnen Wirkstoffe, sofern von diesen auf die
Absatzmenge einzelner Zulassungsinhaber oder Inverkehrbringer geschlossen
werden kann, gelten als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der
Zulassungsinhaber. Das BVL veröffentlicht diese Daten nur, wenn Absatzmengenmeldungen
von mindestens drei Inverkehrbringern pro Wirkstoff und Jahr vorliegen.
Deshalb sind auch die Absatzmengen der Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe
Acetamiprid, Clothianidin, Imidacloprid, Thiacloprid und Thiamethoxam in der
Tabelle zusammengefasst. Da es bis zum Jahr 2005 weniger als drei
Inverkehrbringer für die gesamte Gruppe der Neonicotinoid-Wirkstoffe gab, werden
hier nur die Mengen ab dem Jahr 2006 dargestellt.
Der erste Absatz von Neonicotinoid-Wirkstoffen wurde im Jahr 1994 gemeldet.
Die jährliche Absatzmenge aller Neonicotinoid-Wirkstoffe zeigt erst ab dem
Jahr 2007 einen deutlichen Anstieg im Vergleich zum Niveau in den Vorjahren.
Für das Jahr 2011 ist die Auswertung der Meldungen noch nicht abgeschlossen.
Tabelle: Absatzmenge von Neonicotinoiden in Deutschland
Jahr Absatzmenge Neonicotinoid-haltige
Pflanzenschutzmittel [t]
Absatzmenge
Neonicotinoid-Wirkstoffe [t]
2006 652 108
2007 1 656 272
2008 1 688 258
2009 1 680 280
2010 1 258 257
Drucksache 17/10218 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode4. Welche EU-Staaten sind oder waren im Rahmen der EU-Arbeitsteilung
bezüglich der Erstbewertung von Pestiziden jeweils die zuständigen
Berichterstatter für die Neonicotinoidwirkstoffe Imidacloprid, Clothianidin,
Thiametoxan, Acetamiprid, Nitenpyram und Dinotefuran, und wann ist bei den
genannten Wirkstoffen jeweils eine Überprüfung der toxikologischen
Bewertung bzw. eine Neuzulassung vorgesehen?
Hierzu wird auf folgende Tabelle verwiesen:
Tabelle: Berichterstatter für Neonicotinoid-Wirkstoffe
5. Welche Daten liegen der Bundesregierung zu Belastungen von
Ackerböden und Gewässern in Deutschland durch Pestizidwirkstoffe aus der
Gruppe der Neonicotinoide vor, und inwieweit ist die Bundesregierung im
Rahmen der zuständigen Bund-Länder-Arbeitsgruppe bei den
Bundesländern initiativ geworden, die Datenlage bezüglich solcher Belastungen
durch verstärkte Probennahmen zu verbessern?
Im Rahmen der Wirkstoffgenehmigung und des Zulassungsverfahrens für
Pflanzenschutzmittel sind Daten zum Abbauverhalten von Neonicotinoiden im
Boden vorzulegen und zu bewerten. Darüber hinaus sind bei der
Bundesregierung keine Informationen zum Vorkommen von Neonicotinoiden in
Ackerböden vorhanden.
Zu Imidacloprid liegen der Bundesregierung aus den Jahren 2008 bis 2010 für
einige wenige Fließgewässermessstellen Daten vor, die mittlere
Konzentrationen von weniger 0,005 bis 0,07 µg/l zeigen. Damit liegen die in Fließgewässern
ermittelten Konzentrationen unterhalb dem derzeit aus der Zulassung bekannten
Schwellenwert für ökotoxikologische Relevanz. Im Bereich des Grundwassers
sind aus dem Jahr 2009 sehr wenige Funde bekannt, ein einzelner davon
überschritt den Trinkwassergrenzwert von 0,1 g/l. Thiacloprid wurde im
Grundwasser zwar im Rahmen des Monitorings untersucht, aber nicht festgestellt. Zu
den übrigen Stoffen liegen derzeit keine Befunde vor. Die Bundesregierung hat
der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser dennoch kürzlich empfohlen, für eine
größere Anzahl von Stoffen (darunter auch Imidacloprid) zu prüfen, ob
vermehrte Untersuchungen im Oberflächengewässer angezeigt sein könnten.
Wirkstoff Bericht erstattender
Mitgliedstaat
(Erstbewertung im Rahmen der
EU-Wirkstoffprüfung)
Bericht erstattender
Mitgliedstaat
(Überprüfung der
Genehmigung)
Zeitraum der Überprüfung
Acetamiprid Griechenland Niederlande 2014 bis 2018
Clothianidin Belgien Deutschland 2014 bis 2018
Thiacloprid Spanien Vereinigtes Königreich 2014 bis 2018
Thiamethoxam Vereinigtes Königreich Frankreich 2014 bis 2018
Imidacloprid Deutschland Noch nicht festgelegt
(Genehmigung läuft bis
31.07.2019).
–
Dinotefuran Niemals in der EU notifiziert bzw. zugelassen –
Nitenpyram Niemals in der EU notifiziert bzw. zugelassen –
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/102186. Welche Forschungsprogramme und -projekte zu Auswirkungen von
Pflanzenschutzmitteln auf Honigbienen bzw. Wildinsekten mit welchen
genauen Fragestellungen wurden bzw. werden seit dem Jahr 2010 mit
Bundesmitteln finanziert bzw. gefördert (bitte nach Titel, Zuwendungshöhe,
Laufzeit, beteiligte Forschungseinrichtungen, Ziel und Inhalt der Projekte
bzw. Programme aufschlüsseln)?
Wann und wo wurden bzw. werden die Ergebnisse veröffentlicht?
Hierzu wird auf Anlage 2 verwiesen.
7. Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung bezüglich direkter
und indirekter Beteiligungen (finanziell, personell oder durch Überlassung
von Infrastrukturen, wie z. B. Laboren) von Unternehmen und Verbänden
aus der Pflanzenschutzbranche an öffentlichen Forschungsprojekten zu den
Risikobereichen Guttation, Leaching und subletalen Auswirkungen von
Neonicotinoiden?
Das Julius Kühn-Institut (JKI) hat vom 15. März 2010 bis 30. Juni 2012 als
Unterauftragnehmer der Landesanstalt für Bienenkunde (LAB) der Universität
Hohenheim Projektarbeiten durchgeführt. Die von der Universität Hohenheim
bereitgestellten Finanzmittel wurden zur Finanzierung einer befristeten Stelle
eines Imkers und zur Beschaffung von Verbrauchsmaterialien zur
Unterstützung der eigenen Arbeiten verwendet.
Die an der Landesanstalt für Bienenkunde (LAB) der Universität Hohenheim
laufenden Arbeiten zur „Oberflächlichen Freisetzung von systemischen
Beizinsektiziden durch Guttation im Rapsanbau und ihre Bedeutung für eine
Gefährdung von wasserholenden Bienen“ werden durch die UFOP (Union zur
Förderung von Öl- und Proteinpflanzen) finanziert.
Für das von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
geförderte Verbundprojekt „Referenzsystem für ein vitales Bienenvolk (FIT-BEE)“
umfasst das finanzielle Gesamtvolumen rund 2,5 Mio. Euro, davon erhält der
Verbund rund 1,8 Mio. Euro in Form einer Zuwendung, Der Rest wird durch
Eigenmittel der Verbundpartner bzw. durch finanzielle Beteiligung von
Industriepartnern gedeckt. Aufgeteilt auf die verschiedenen Verbundpartner
(Forschungsinstitute und Unternehmen) ergeben sich folgende Beteiligungen in
Form von Eigenmitteln bzw. Bundesmitteln:
Verbundpartner Teilprojektvolumen (Euro) Bundesmittel (Euro)
Universität Hohenheim 484 268,00 484 268,00
LLH Bieneninstitut Kirchhain 250 387,94 197 287,94
Bayer Cropscience AG 125 000,00 0,00
Goethe-Universität Frankfurt 259 333,00 187 433,00
Syngenta Agro GmbH 106 000,00 0,00
Lechler GmbH 146 911,53 73 455,77
MLU Halle-Wittenberg 234 228,00 234 228,00
BioSolutions Halle GmbH 145 590,00 87 354,00
LAVES 154 260,00 154 260,00
IP Syscon GmbH 281 365,00 168 819,00
Dienstleistungszentrum
Ländlicher Raum
Westerwald – Osteifel
80 946,00 80 946,00
Interactive Network
Communications GmbH
126 937,28 76 162,37
IS Insect Services GmbH 79 329,00 33 080,19
Gesamt 2 474 555,60 1 777 294,20
Drucksache 17/10218 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode8. Wie bewertet die Bundesregierung die Ende März bzw. Anfang April
2012 in der Presse berichteten Ergebnisse (Frankfurter Allgemeine
Zeitung, Süddeutsche Zeitung) einer französischen Studie (Henry, Decourtye
et al., Universität Avignon) bzw. einer britischen Studie (Dave Goulson,
Universität Stirling) zu negativen Auswirkungen relativ geringer Dosen
der Neonicotinoide Imidacloprid bzw. Thiametoxan auf bestäubende
Insekten (Bienen und Hummeln) bezüglich des Orientierungssinns, des
Koloniewachstums sowie der Zahl neuer Königinnen, die sich langfristig für
betroffene Insektenvölker existenzgefährdend auswirken können?
Die in der Zeitschrift Science Express publizierten Untersuchungsergebnisse
weisen auf ein potenzielles Risiko durch Neonicotinoide für Hummeln und
Honigbienen unter bestimmten „Worst-case-Bedingungen“ hin. Diese
Bedingungen sind vor dem Hintergrund der wissenschaftlichen Erkenntnisse
hinsichtlich der Expositionsdauer (Untersuchungen zu Hummeln) bzw. -höhe
(Untersuchungen zu Honigbienen) als wenig realistisch zu bewerten.
Whitehorn et al. stellten signifikante Unterschiede hinsichtlich des Gewichts
der Völker sowie der Anzahl an Königinnen fest. Da die Anzahl produzierter
Hummelköniginnen von verschiedenen Faktoren und nicht nur dem Gewicht
abhängt, sollte die Studie unter GLP-Bedingungen (GLP = Good Laboratory
Practice, Gute Laborpraxis) wiederholt werden, um die Reproduzierbarkeit der
Befunde zu überprüfen. Zudem wäre eine konkrete Expositionsabschätzung
vorzunehmen, um die Realitätsnähe beurteilen zu können.
In der zweiten Studie berichteten die Autoren Henry et al., dass je nach
Szenario etwa 10 Prozent bis 30 Prozent der mit der verabreichten Dosis
kontaminierten Flugbienen nicht zu ihren Völkern zurückkehren. Neben einer
unrealistisch hohen Exposition werden auch die Berechnungen zur
Populationsentwicklung als unrealistisch eingestuft. Neben inhaltlicher Kritik am Modell von
Khoury et al. (2011), das für die Berechnung der Populationsentwicklung
genutzt wurde, ist festzuhalten, dass die errechnete potenzielle Schädigung unter
praktischen Bedingungen nicht zu beobachten ist.
9. Inwieweit sieht die Bundesregierung Bedarf an Langzeitstudien zur
Ermittlung der Toxizität von Neonicotinoiden für Bienen vor dem
Hintergrund von Forschungsergebnissen (Suchail et al.), wonach durch die
wiederholte Belastung mit niedrigen Neonicotinoid-Dosen ein negativer
Einfluss auf das Sammelverhalten und das (notwendige) Lernvermögen von
Honigbienen festzustellen ist?
Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, entsprechende Studien
durchzuführen oder in Auftrag zu geben?
10. Inwiefern sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit für eine
umfassende toxikologische Neubewertung der Wirkstoffklasse der
Neonicotinoide vor dem Hintergrund aktueller Forschungsergebnisse (u. a.
Tennekes, Suchail et al.), wonach Neonicotinoide in ihrer toxikologischen
Wirkung insofern Parallelen zu den Eigenschaften karzinogener Substanzen
aufweisen, als dass bei langanhaltender Exposition eine sich summierend
verstärkende und irreversible Schädigung (von Nervenzellen durch
Blockade der Rezeptoren) betroffener Organismen verursacht wird?
11. Welche Schlüsse und Konsequenzen bezüglich der Notwendigkeit einer
toxikologischen Neubewertung von Neonicotinoiden zieht die
Bundesregierung aus den in Frage 10 genannten Forschungsergebnissen, wonach
im Falle einer Langzeitexposition bereits die Aufnahme sehr niedriger
Dosen bzw. eine auf diese Art kumulierte und dennoch relativ geringe
Gesamtwirkstoffmenge von Neonicotinoiden ausreicht, um bei Bienen
und anderen Insekten eine chronische Vergiftung bis hin zum Tod
hervorzurufen, wofür im Fall von Imidacloprid eine um den Faktor 60 bis 6 000
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/10218niedrigere Gesamtdosis ausreicht gegenüber der für den gleichen Effekt
sonst notwendigen Menge, welche im Rahmen herkömmlicher
Testverfahren bezüglich der akuten Toxizität ermittelt wurde?
Die Fragen 9, 10 und 11 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Auswirkungen von niedrigen (subletalen) Konzentrationen von
neonicotinoiden Wirkstoffen auf Bienen werden bisher schon bei der Risikobewertung im
Rahmen des Genehmigungs- und Zulassungsverfahrens betrachtet. Nach
derzeitigem Kenntnisstand treten nach der Exposition von Bienen mit subletalen
Konzentrationen von neonicotinoiden Wirkstoffen keine Schäden an
Bienenvölkern auf. Aus zahlreichen vorliegenden Versuchen, langjährigen Erfahrungen
mit Beizmitteln in der Praxis und dem Deutschen Bienenmonitoring ergeben
sich keine Hinweise, dass Bienenvölker bei Aufnahme von den in der Praxis
vorkommenden Rückständen von Neonicotinoiden geschädigt werden.
Die zitierten Versuche von Suchail et al. (2001) sind aus verschiedenen
Gründen als nicht belastbar einzustufen; zudem konnten die genannten Ergebnisse
bei Wiederholung der Versuche in anderen Versuchseinrichtungen nicht
reproduziert werden.
Die Schlussfolgerungen von Tennekes werden nach dem heutigen Stand der
Erkenntnisse nicht geteilt. Diese beruhen auf der Annahme, dass für die
Wirkstoffe aus der Gruppe der Neonicotinoide die Habersche Regel anwendbar ist.
Diese besagt, dass das Produkt aus Konzentration und Dauer einer konstanten
biologischen Wirkung entspricht. Die Habersche Regel ist jedoch nur bei
irreversiblen Wirkungen von Summationsgiften wie beispielsweise bei
krebserregenden Stoffen anwendbar. Bei diesen bewirkt der Giftstoff eine irreversible
Veränderung der Rezeptoren. Die Wirkung bleibt also auch nach der
Ausscheidung des Wirkstoffs aus dem Körper bestehen. Für den Wirkstoff Nikotin ist
bekannt, dass dieser die nikotinischen Acetylcholinrezeptoren reversibel ohne
Schädigung blockiert.
Unabhängig von den bisherigen Bewertungen hat die Europäische Kommission
die EFSA (EFSA = European Food Safety Authority, Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit) vor dem Hintergrund neuer wissenschaftlicher Studien
beauftragt, bis Ende 2012 eine Reevaluierung der in der EU genehmigten
Neonicotinoid-Wirkstoffe vorzunehmen.
12. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus
Forschungsergebnissen, wonach in den Niederlanden und anderen europäischen Staaten
empirisch belegbare Zusammenhänge existieren zwischen der
Etablierung der Neonicotinoide in der Landwirtschaft seit Beginn der 90er-Jahre
bzw. Regionen mit inzwischen hohen Umweltbelastungen durch
Neonicotinoide einerseits und drastischen Bestandsrückgängen bei vorwiegend
insektenfressenden Vogelarten andererseits?
Es ist nicht auszuschließen, dass die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
durch indirekte Effekte, beispielsweise durch Minderung der verfügbaren
Nahrungsgrundlage, die Bestandsentwicklung von Vogelarten beeinflusst. Es
erscheint jedoch wenig plausibel, derartige Wirkungen allein einer bestimmten
Wirkstoffgruppe wie den Neonicotinoiden zuzuschreiben. Indirekte Effekte auf
die Nahrungsgrundlage von insektenfressenden Vogelarten der Agrarlandschaft
sind ebenso für andere insektizide Wirkstoffe denkbar, jedoch z. B. auch für
Maßnahmen zur Unkrautbekämpfung oder zur Beseitigung von
Saumstrukturen, welche u. a. die Nahrungsgrundlage für pflanzenfressende und
blütenbesuchende Insekten mindern, die daher in geringerem Ausmaß als Nahrung für
insektenfressende Vögel zur Verfügung stehen. Belastbare Kausalanalysen, wie
Drucksache 17/10218 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodein der Frage angedeutet, sind auf der Grundlage der vorliegenden Daten nicht
möglich. Zur Umsetzung des in der EU-Zulassungsverordnung für
Pflanzenschutzmittel in dieser Form neuen Schutzziels zur biologischen Vielfalt (Artikel 4
Absatz 3 Buchstabe e der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009) werden
Risikobewertung und -management im Rahmen des Zulassungsverfahrens
weiterentwickelt, um derartigen indirekten Effekten künftig besser Rechnung tragen zu
können als bisher.
13. Wie schätzt die Bundesregierung die sich aus den genannten
Forschungsergebnissen ableitbaren Risiken für die Imkerei ein angesichts der
Tatsache, dass Bienen und Hummeln Neonicotinoide, welche aus gebeiztem
Saatgut stammen, auch über längere Zeit in subletalen Dosen unter
anderem über die Expositionswege Pollen, Regenpfützenwasser und
Guttationswasser kummuliert aufnehmen?
Nach derzeitigem Kenntnisstand treten bei Bienen nach der Exposition von
subletalen Konzentrationen, die in verschiedenen relevanten Matrices
vorkommen können, keine Schäden an Bienenvölkern auf. Aus zahlreichen
vorliegenden Versuchen, langjährigen Erfahrungen mit Beizmitteln in der Praxis und
dem Deutschen Bienenmonitoring ergeben sich keine Hinweise, dass
Bienenvölker bei Aufnahme von den in der Praxis vorkommenden Rückständen
geschädigt werden.
Es ist unstrittig, dass ein Risiko für Bienen insbesondere bei einer nicht
bestimmungsgemäßen und sachgerechten Anwendung von für Bienen toxischen
Pflanzenschutzmitteln besteht. Dazu gehört auch das offene Ausliegen von
behandeltem Saatgut in Pfützen. Nach heutigem Stand der wissenschaftlichen
Kenntnisse ist davon auszugehen, dass die Prüfung der Bienenvolk-
Verträglichkeit, die derzeitige Zulassungssituation, die Auflagen für die Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln und die Einstufung der Bienengefährlichkeit in
Verbindung mit den Regelungen der Bienenschutzverordnung eine ausreichende
Sicherheit bieten.
14. Welche Ergebnisse haben die in der Antwort der Bundesregierung zu
Frage 17 der Kleinen Anfrage „Gefahren für Bienen durch Pestizide“ der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
17/1520 erwähnten Studien aus dem Jahr 2010 ergeben, in denen
Gefährdungen von Bienen durch hohe Konzentration von Clothianidin oder
anderen Neonicotinoiden im Guttationswasser von Maispflanzen untersucht
werden sollten?
Die Untersuchungen von Guttationswasser wiesen bei Ausbringung von
Neonicotinoiden als Granulat im Vergleich zur Saatgutbehandlung bei gleichem
Wirkstoffaufwand pro Fläche etwas niedrigere Wirkstoffkonzentrationen auf
als bei der Saatgutbehandlung. Allerdings lag die Konzentration in beiden
Systemen in einem für Bienen kritischen Bereich, wenn Bienen Guttationstropfen
als Wasserquelle nutzten. Bei feldrandnaher Aufstellung der Bienenvölker im
Freiland kann eine Aufnahme von Guttationstropfen durch einzelne Bienen und
darauf folgende Vergiftung von einzelnen Bienen zu bestimmten Zeiten nicht
völlig ausgeschlossen werden. Es bleibt aber festzuhalten, dass eine relevante
Schädigung und somit Gefährdung von Bienenvölkern bisher nicht
nachgewiesen werden konnte und keine Auswirkungen auf die Gesundheit der
Bienenvölker, Volks- und Brutentwicklung sowie Honigertrag festgestellt wurden.
Darüber hinaus sind der Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen im JKI bis
heute keine Bienenschäden gemeldet worden, bei denen ein Zusammenhang
mit einer Vergiftung durch Guttationswasser oder andere Wasserquellen nach-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/10218gewiesen werden konnte bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit hätte angenommen
werden können.
Auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse hat das BVL mit der Zulassung
von Neonicotinoid-haltigen Saatgutbehandlungsmitteln für den Raps sowie der
Zulassung des Mittels Santana gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG)
Nr. 1107/2009 die Landwirte verpflichtet, Imker, deren Bienenstände sich im
Umkreis von 60 m um die behandelten Flächen befinden, 48 bzw. 72 Stunden
vor der Aussaat zu informieren. Diese zusätzliche Risikominderungsmaßnahme
soll den Imkern die Möglichkeit geben, die Aufstellung ihrer Bienenvölker zu
überprüfen und diese ggf. nicht in der unmittelbaren Nähe der
Behandlungsflächen zu positionieren. Hintergrund ist, dass Honigbienen Wasserquellen in
der unmittelbaren Umgebung der Völker zum Wasserholen bevorzugen.
15. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagekraft der Ergebnisse des
Deutschen Bienenmonitorings bezüglich der Bienengefährlichkeit von
Pestiziden vor dem Hintergrund, dass wesentliche Daten zu
Messergebnissen von Pflanzenschutzmittelrückständen und deren Metaboliten im
Projektbericht weitgehend fehlen bzw. nicht erhoben wurden, subletale
und synergistische Wirkungen von Pestiziden den Autoren zufolge nicht
untersucht wurden und bei Neonicotinoiden eine Nachweisgrenze von
einem Mikrogramm pro Kilogramm gewählt wurde, obwohl technische
Methoden für deutlich niedrigere Nachweisgrenzen (z. B. 0,1
Mikrogramm/kg bei Imidacloprid nach Bonmatin et al.) zur Verfügung stehen?
Die häufig geübte Kritik am Deutschen Bienenmonitoring, der zufolge
wesentliche Daten zu Messergebnissen von Pflanzenschutzmittelrückständen und
deren Metaboliten weitgehend fehlen bzw. nicht erhoben wurden sowie
subletale und synergistische Wirkungen von Pestiziden den Autoren zufolge nicht
untersucht wurden, ist nicht berechtigt. Da im Rahmen des Monitorings pro
Jahr über 1 000 Bienenvölker regelmäßig untersucht werden, ist es erforderlich,
die sowohl finanziell als organisatorisch aufwändigen Analysen auf
Verdachtsproben zu beschränken.
Auf Grund der Vielzahl möglicher Pflanzenschutzmittelwirkstoffe musste
zudem eine Multi-Methode zur Erfassung vieler verschiedener Wirkstoffe
eingesetzt werden. Eine solche Multi-Rückstandsmethode, bei der mehr als 250
Wirkstoffe pro Probe analysiert werden, ist deutlich komplexer als ein
Analyseverfahren, bei dem nur einzelne oder eine geringe Zahl von Wirkstoffen analysiert
werden.
Die Rückstandsuntersuchungen von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen wurden
mit Analyseverfahren, wie sie in der staatlichen Untersuchung von
Lebensmitteln auf Rückstände üblich sind, durchgeführt und entsprechen dem Stand von
Wissenschaft und Technik. Die Nachweisgrenze für bestimmte Wirkstoffe
wurde nicht „gewählt“, sondern durch analytische Machbarkeit und das
gewählte Analyseverfahren und die Messempfindlichkeit sowie die zu
untersuchende Probenmatrix bestimmt.
16. Welche Schlussfolgerungen bezüglich der Bienensicherheit von mit
Neonicotinoiden gebeiztem Saatgut zieht die Bundesregierung aus der
Tatsache, dass laut dem Protokoll der 11. Sitzung des Fachbeirates
„Nachhaltiger Pflanzenschutz“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) vom 24. /25. Februar 2012 im Rahmen des
Bienenmonitorings nach dem Auflaufen von mit Clothianidin behandeltem
Maissaatgut in Niedersachsen eine Steigerung des Bienen-Totenfalls um
Drucksache 17/10218 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeden Faktor 10 festgestellt und in Bayern entsprechend Clothianidin in den
Bienen nachgewiesen wurde?
Die Frage bezieht sich auf das Protokoll der 11. Sitzung des Fachbeirats
„Nachhaltiger Pflanzenbau“ des BVL vom 24./25. Februar 2011 und damit auf die
Erkenntnisse des ersten Santana-Monitorings im Jahr 2010. Die zuständigen
Behörden haben danach entschieden, kein allgemeines Monitoring vorhandener
Bienenvölker durchzuführen. Es wurden gezielte Untersuchungen an solchen
Bienenvölkern vorgenommen, die an den behandelten Maisflächen so
aufgestellt wurden, dass eine maximal mögliche Exposition von Bienen und
Bienenvölkern durch Stäube oder Guttationswasser angenommen werden konnte. In
Niedersachsen wurde im Beobachtungszeitraum an zwei Tagen nach dem
Auflaufen des Mais ein erhöhter Totenfall beobachtet, jedoch keine nachhaltigen
Schäden bei den untersuchten Bienenvölkern. In Bayern wurde der Gehalt von
Clothianidin in toten Bienen gemessen; mit dem Auflaufen des Mais konnte
auch Clothianidin in toten Bienen nachgewiesen werden, verbunden mit einem
um Faktor 10 erhöhten Totenfall von etwa 50 Bienen pro Volk an einem Tag,
bei einer Volksstärke von etwa 20 000 Bienen. Es waren keine Auswirkungen
auf die Populationsentwicklung der Bienenvölker durch die Anwendung von
Santana festzustellen. Bei den Rückmeldungen aus der Imkerschaft sind aus
keinem Land Fälle bekannt geworden, bei denen negative Auswirkungen auf
die Bienenvölker durch die Anwendung von Santana nachweislich wären.
Insofern handelt es sich bei den Ergebnissen des Jahres 2010 um Ergebnisse einer
schlechtest möglichen Aufstellung von Bienenvölkern, die für die Aufstellung
in der Praxis nicht repräsentativ ist und in sofern nicht das tatsächliche Risiko
unter praxisüblichen Bedingungen beschreibt.
Die Untersuchungen des Jahres 2011 ergaben keinerlei Anhaltspunkte für eine
Schädigung von Bienenvölkern durch die Anwendung von Santana.
17. Inwieweit teilt die Bundesregierung die in Frage 16 im erwähnten
Protokoll formulierte Auffassung des Fachbeirates „Nachhaltiger
Pflanzenschutz“ des BVL, dass trotz der genannten Verzehnfachung des
Bienentotenfalls eine „nachhaltige Schädigung“ der betroffenen Bienenvölker
ausgeschlossen werden kann; und ist aus Sicht der Bundesregierung die
Empfehlung des Fachbeirats (in Bezug auf eine mögliche Clothianidin-
Belastung für Bienen mittels Guttation), das Prüfergebnis „in einem
Abwägungsprozess zu würdigen“ so zu interpretieren, dass mögliche
Schäden an Bienen in einem bestimmten Umfang zugunsten der
Saatgutbeizung mit Neonicotinoiden in Kauf genommen werden?
Obgleich in einigen Studien, in denen die Bienenvölker unmittelbar an mit
behandeltem Saatgut eingesäten Flächen aufgestellt wurden, an einzelnen Tagen
ein erhöhter Totenfall festzustellen war, wurden nachteilige Auswirkungen auf
die Vitalität der Völker, die Brut oder die weitere Entwicklung nicht beobachtet.
Die in dem Protokoll der 11. Sitzung des Fachbeirats „Nachhaltiger
Pflanzenbau“ des BVL vom 24./25. Februar 2011 zitierte Textpassage „Vor einer
Genehmigung ist die Bedeutung der Guttation für die Honigbienen
wissenschaftlich abzuklären und das Ergebnis in einem Abwägungsprozess zu würdigen.“
besagt, dass die Entscheidung über eine erneute Santana-Genehmigung erst
erfolgen konnte, wenn die Bedeutung guttierender Kulturpflanzen im Hinblick
auf das Risiko für die Honigbiene nach dem Stand von Wissenschaft und
Technik eingeschätzt werden konnte und unvertretbare Auswirkungen
auszuschließen waren. Die Entscheidung über die Zulassungsfähigkeit von
Pflanzenschutzmitteln erfolgte gemäß Verordnung (EU) Nr. 546/2011 der Kommission
vom 10. Juni 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des
Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anwendung
einheitlicher Grundsätze für die Bewertung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1021818. Inwieweit zieht die Bundesregierung die Einführung eines neuen
Studiendesigns für die Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln in Bezug
auf Bienen nach dem Vorbild Österreichs in Betracht, wo Daten von
bereits existierenden Bienenständen in der Nähe von behandelten Flächen
ausgewertet und dabei Verdachtsfälle auf Bienenvergiftungen gezielt
untersucht werden und somit eine sehr breite Untersuchungsgrundlage auf
Basis der tatsächlichen landwirtschaftlichen Praxis möglich wird mit dem
Ergebnis, dass im Gegensatz zum Deutschen Bienenmonitoring
Zusammenhänge zwischen Pflanzenschutzmitteleinsatz und Bienenschäden
belegt werden konnten?
In Deutschland werden bereits seit vielen Jahren an der Untersuchungsstelle für
Bienenvergiftungen Bienenschäden mit Verdacht auf Vergiftung durch
Pflanzenschutzmittel gezielt untersucht. Die Einsendung war und ist für Imker
kostenfrei.
Im Übrigen sei angemerkt, dass das österreichische Monitoringprojekt
„Mellifera“ zur Absicherung der dort noch immer zugelassenen Neonicotinoid-
haltigen Saatgutbehandlungsmittel für den Mais aufgelegt wurde, also für
Pflanzenschutzmittel, deren Zulassung in Deutschland aus Vorsorgegründen ruht.
19. Wie bewertet die Bundesregierung die Ende März bzw. Anfang April
2012 in der Presse (Frankfurter Allgemeine Zeitung, Süddeutsche
Zeitung, DIE WELT) berichteten Ergebnisse von Studien des zum US-
amerikanischen Agrarministeriums (USDA) zugehörigen „Bee Research
Laboratory“ (Maryland) unter Leitung von Dr. Jeff Pettis, wonach Bienen,
die im Larvenstadium mit imidaclopridhaltigem Futter gefüttert wurden,
eine Verdreifachung der Sporenbelastung durch den Nosema-Pilz
aufwiesen, was auf eine Schwächung des Immunsystems der Bienen durch das
Pestizid hinweist?
20. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache,
dass auch Ergebnisse einer französischen Forschergruppe (C. Alaux,
J. Brunet, Claudia Dussaubat et al. [INRA Avignon], 2010) auf einen
Zusammenhang zwischen einer subletalen Exposition von Bienen
gegenüber Imidacloprid und der deutlich höheren Anfälligkeit gegenüber
Nosema sowie höherer Sterberaten bei betroffenen Bienenvölkern
hindeuten?
Die Fragen 19 und 20 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In der Studie von Pettis et al. wurde die Sporenbelastung von Bienen im Labor
nach Exposition gegenüber Imidacloprid-haltigem Futter untersucht und wie
bereits von anderen Autoren (Laborversuche von Alaux et al., 2010; Vidau et
al., 2011; Aufavre et al., 2012) eine erhöhte Sporenbelastung unter
Laborbedingungen festgestellt. In der Studie von Pettis et al. wurden zusätzlich auch die im
Freiland stehenden Bienenvölker untersucht, die der Testsubstanz ausgesetzt
waren. Der Autor der Studie kommt für die im Freiland stehenden
Bienenvölker im Gegensatz zu den Laborversuchen zu dem Ergebnis, dass bei den mit
Imidacloprid gefütterten Völkern im Freiland keine erhöhte Sporenbelastung
und damit kein Zusammenhang zwischen der Infektion mit Nosema-Sporen
und der Fütterung von Imidacloprid im Freiland feststellbar war, wie es auf
Grund der Laborergebnisse erwartet worden war. Dies zeigt, dass Ergebnisse,
die unter Laborbedingungen erarbeitet worden sind, nicht generell auf
Freilandbedingungen übertragen werden können.
Drucksache 17/10218 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode21. Inwieweit sieht die Bundesregierung aufgrund der oben erwähnten
Ergebnisse des Bee Reserach Laboratory verstärkten Forschungsbedarf
bezüglich möglicher Zusammenhänge von subletalen
Neonicotinoidbelastungen von Bienen mit einer erhöhten Anfälligkeit für Parasiten bzw.
Krankheitserreger, darunter insbesondere Varroose und Nosema, und
welche Konsequenzen für konkrete Maßnahmen bzw. Initiativen im
Forschungs- und Monitoringbereich zieht die Bundesregierung aus den
neuen Erkenntnissen?
Bezüglich möglicher Zusammenhänge zwischen Wechselwirkungen
verschiedener Faktoren wie beispielsweise subletalen Neonicotinoidbelastungen von
Bienen mit einer erhöhten Anfälligkeit für Parasiten bzw. Krankheitserreger
wird Forschungsbedarf insbesondere unter Freilandbedingungen gesehen.
22. Inwieweit sieht die Bundesregierung durch die Ergebnisse der genannten
Studien Handlungs- und Forschungsbedarf bezüglich der Ergänzung um
bzw. der Anwendung von neuen Testmethoden wie den TTE-Ansatz
(„time to event“) für Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln zur
Ermittlung indirekter bzw. subletaler toxischer Effekte von Pestiziden auf
die Gesundheit von Bienen sowie anderer Insekten?
Für die Prüfung indirekter und subletaler toxischer Effekte können bereits
etablierte Prüfverfahren genutzt werden, z. B. um chronische und kumulative
Toxizität für Bienen zu betrachten. Auch können bestehende Methoden angepasst
werden, um die Auswirkungen subletaler Effekte auf Bienenvölker auch unter
Berücksichtigung von möglichen Langzeiteffekten zu erfassen.
Forschungsbedarf besteht hinsichtlich der Ergänzung vorhandener Methoden,
der Anwendbarkeit, Eignung und Praxisrelevanz von in der wissenschaftlichen
Literatur beschriebenen Methoden für Pflanzenschutzmittelprüfungen und der
Validierung von verschiedenen Testmethoden. Auch sollten weitere
Untersuchungen zur Übertragbarkeit von Effekten auf Laborebene auf Bienenvölker
unter Freilandbedingungen durchgeführt werden und eine Validierung der
Ergebnisse durchgeführt werden. Darüber hinaus gibt es zahlreiche
Forschungsansätze, die beispielsweise den Einsatz und die Anwendungsmöglichkeit neuer
Techniken in Pflanzenschutzmittelprüfungen betreffen wie z. B. den Einsatz
technischer Geräte (Beescan; RFID), die die Anzahl ein- und ausfliegender
Bienen erfassen und eine deutliche Verbesserung der Genauigkeit der
Erfassung der Bienenmortalität erlauben könnte. Im Rahmen der kürzlich
veröffentlichten „EFSA Scientific Opinion on the science behind the development of a
risk assessment of Plant Protection Products on bees“ wurde umfassender
Forschungsbedarf festgestellt und benannt.
23. Inwiefern bestehen konkrete Planungen der Bundesregierung, mehr
Bundesmittel für die Erforschung möglicher bienenschädlicher subletaler
und/oder synergistischer Wirkungen von Pflanzenschutzmitteln,
inklusive dem Zusammenwirken mit anderen Faktoren, wie
Krankheitserregern und Parasiten, bereitzustellen, beispielweise durch eine
Wiederauflage und längerfristige Absicherung des Forschungsprojektes
„Bienenvergiftungen – Wechselwirkungen von PSM und anderen Faktoren“
(2004 bis 2005)?
Zu diesen Fragestellungen wurden und werden bereits umfängliche
Forschungsprojekte unter Verwendung von Bundesmitteln durchgeführt. Auf die
Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/1021824. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung eine Korrektur der bisher
verwendeten Prognosemodelle zur Abschätzung ökotoxikologischer
Risiken, die sich aus der Exposition gegenüber Insektiziden ergeben (z. B.
SYNOPS), angesichts der eklatanten Widersprüche zwischen
prognostizierten Expositionsdaten und empirisch gemessenen Werten (siehe
Stellungnahme Prof. Schulz in der Anhörung des Ausschusses für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages zur
Novelle des Pflanzenschutzgesetzes vom 26. Oktober 2011)?
Die im Rahmen der Genehmigungsprüfung für Wirkstoffe auf europäischer
Ebene und der Zulassungsprüfung für Pflanzenschutzmittel in Deutschland
herangezogenen Datenanforderungen und Bewertungsansätze werden unter
Berücksichtigung des Fortschritts in Wissenschaft und Technik weiterentwickelt.
Dies gilt insbesondere auch für die verwendeten Prognosemodelle zur
Expositionsabschätzung für verschiedene Umweltkompartimente (z. B. Grundwasser,
an behandelte Flächen angrenzende Oberflächengewässer). In diesem
Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass eine Reihe der verwendeten
Prognosemodelle – darunter beispielsweise das in der Stellungnahme von Prof. Schulz
erwähnte FOCUS-Modell zur Berechnung von
Oberflächenwasserkonzentrationen – auf EU-Ebene entwickelt wurde und dementsprechend auch eine
Überarbeitung nur in Abstimmung zwischen Europäischer Kommission, EFSA und
Mitgliedstaaten erfolgen kann. Als Beispiel für die Fortentwicklung der
Bewertungsansätze wird auf das im deutschen Zulassungsverfahren zur Abschätzung
von Einträgen in Oberflächengewässer durch Abschwemmung verwendete
Modell EXPOSIT hingewiesen. Im Jahr 2011 wurde eine neue Modellversion
implementiert, in der die für bewachsene Gewässerrandstreifen
unterschiedlicher Breite im Hinblick auf die Minderung des Wirkstoffeintrags in benachbarte
Oberflächengewässer verwendeten Reduktionsfaktoren verringert wurden. Auch
dies hatte Prof. Schulz in seiner o. g. Stellungnahme angesprochen.
Das in der Frage erwähnte Modell SYNOPS findet keine Anwendung bei der
Expositionsabschätzung zur Risikobewertung im Rahmen des
Zulassungsverfahrens für Pflanzenschutzmittel in Deutschland oder der Wirkstoffgenehmigung
auf europäischer Ebene. SYNOPS ist ein Indikator des nationalen Aktionsplans
zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und kalkuliert den
Trend der insgesamt durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
verursachten Risiken für den Naturhaushalt.
25. Mit welcher Begründung wird die Anwendung von mit
Pflanzenschutzmitteln gebeiztem Saatgut vom BVL und Bundesinstitut für
Risikobewertung (BfR) nicht als Pflanzenschutzmaßnahme gewertet, obwohl die
Massenvergiftung von Bienenvölkern am Oberrhein durch mit Clothianidin
gebeiztem Maissaatgut in 2008 gezeigt hat, dass mit dieser
Anwendungsform ähnlich gravierende Risiken für Nichtzielorganismen verbunden
sind, wie mit anderen Applikationsformen von Pflanzenschutzmitteln?
Im Frühjahr 2008 hatte es ein Bienensterben in Süddeutschland gegeben, das
auf das Pflanzenschutzmittel Poncho Pro (Wirkstoff Clothianidin)
zurückzuführen war. Bei einigen Partien Maissaatgut, die mit dem Insektizid behandelt
waren, haftete der Wirkstoff nicht ausreichend an den Körnern, so dass dieser
auf blühende Pflanzen gelangte, dort von Bienen aufgenommen wurde und so
die verbreiteten Bienenvergiftungen verursachte. Die Ursache war auf eine
nicht sachgerechte Anbeizung zurückzuführen, konnte also nicht generell auf
die Verwendung von Wirkstoffen aus der Gruppe der Neonicotinoide für die
Saatgutbehandlung von Mais zurückgeführt werden.
Die Ausbringung oder Verwendung von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem
Saatgut wird vom BVL bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln berück-
Drucksache 17/10218 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodesichtigt. Rein rechtlich ist der Beizvorgang die Anwendung des
Pflanzenschutzmittels. Im Pflanzenschutzgesetz sind neben der Voraussetzung, dass eine
Beizung von Saatgut nur mit zugelassenen Pflanzenschutzmitteln erfolgen darf,
zusätzliche Regelungen für das Inverkehrbringen (§ 32) und für die
Ausbringung oder Verwendung von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut
(§ 19) enthalten. Es wird davon ausgegangen, dass bei Einhaltung dieser
Regelungen Situationen, die im Jahr 2008 zu Bienenvergiftungen geführt haben,
vermieden werden können.
26. Warum begründet die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 2. April
2012 auf die Schriftlichen Fragen 77 und 78 auf Bundestagsdrucksache
17/9263 des Abgeordneten Harald Ebner die befristete
Zulassungsverlängerung des clothianidinhaltigen Beizmittels „Santana“, welches der
Bekämpfung des Drahtwurms dient, mit erwarteten Schäden durch den
Maiswurzelbohrer, obwohl dieser Schädling nicht zu den Drahtwürmern
zählt und nach allgemein anerkanntem wissenschaftlichen Kenntnisstand
mittels der Einhaltung der Fruchtfolge sehr erfolgreich präventiv
bekämpfbar ist?
Hierbei handelt es sich um ein redaktionelles Versehen. Gemeint war der
Drahtwurm, nicht der Maiswurzelbohrer.
27. Nach welchen genauen fachlichen Kriterien und Annahmen wurde das
Studiendesign, insbesondere Zahl und Orte der Bienenstände, beim
begleitenden Monitoring zu den Auswirkungen des Einsatzes des
clothianidinhaltigen Pflanzenschutzmittels „Santana“ auf Bienen gewählt?
Ziel des seitens des BVL auferlegten Bienenmonitorings war, normal geführte
Wirtschaftsvölker iqqais zu begleiten. Insgesamt wurden in den Jahren 2010
und 2011 über 30 Völker an Standorten in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und
Bayern gezielt exponiert. Um die Exposition zu maximieren wurden u. a. die
folgenden Aufstellungsbedingungen angestrebt:
• Worst-case-Aufstellung: Aufstellung, so dass eine Staubbelastung der
Bienenvölker und insbesondere des Stockeinganges bei der Ausbringung von
Maissaatgut und Santanagranulat gewährleistet war; Aufstellung der
Bienenvölker direkt an einem für Bienen unattraktiven Ackerrand, in
unmittelbarer Nähe als potentielle Wasserquelle oder unmittelbar in einem Maisfeld.
• Wasserquellen: Im Radius von mindestens 100 m keine Wasserquellen in
Form von Teichen, Bächen etc.
In den Ländern wurden zusätzlich Informationen ortsansässiger Imker
berücksichtigt.
28. Mit welcher Begründung erachtet die Bundesregierung es als sachgerecht
und ausreichend, beim Einsatz von mit „Santana“ gebeiztem Saatgut nur
für diejenigen Imker mit Bienenständen im Umkreis von 60 Metern um
zu behandelnde Flächen eine Verpflichtung zur Information durch den
Leiter des landwirtschaftlichen Betriebes vorzusehen, vor dem
Hintergrund, dass der Flugradius von Bienen mehrere Kilometer betragen
kann?
Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand der ICPBR*-Arbeitsgruppe zur
Guttation ist das potenzielle Risiko für Bienen in erster Linie abhängig von dem
* International Commission for Plant-Bee Relationships
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/10218Angebot alternativer Wasserquellen (auch guttierende Ackerrandvegetation) in
unmittelbarer Entfernung der Völker und der Entfernung der Völker zu den
behandelten Pflanzen. Nach heutigem Kenntnisstand fliegen Wasserholerinnen
im Gegensatz zu Nektar- und Pollensammlerinnen nur sehr kurze Strecken
(wenige Meter). Insofern handelt es sich bei der zitierten Auflage zur Information
der Imker um eine risikomindernde Vorsorgemaßnahme.
29. Inwieweit liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, dass bei
Kulturen auf Ackerflächen, die durch frischen Umbruch von Grünland neu
entstanden sind, ein deutlich verstärkter bzw. im Vergleich deutlich
häufigerer Drahtwurmbefall auftritt, und wenn ja, inwiefern wird diesem
Umstand bei der Entscheidung über die Ausgabe der Berechtigungsscheine
an Landwirte zur Anwendung von „Santana“ (für Notfallsituationen nach
Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009) im Sinne der
Drahtwurmprävention Rechnung getragen, etwa durch einen zukünftigen
Ausschluss solcher Flächen von einer Bewilligung für Berechtigungsscheine?
Grünlandumbruch, aber auch Umbruch von Brache oder anderer mehrjährig
angebauter Kulturen, führt oft in den darauf folgenden Jahren zu einem
verstärkten Drahtwurmbefallsdruck. Umfragen bei den Ländern haben z. B. für
2011 ergeben, dass Schäden von mehr als 25 Prozent auf über 10 000 ha
entstanden sind, obwohl auf weit größerer Fläche auf Maisanbau wegen
Drahtwurmgefahr verzichtet wurde. Schäden durch Drahtwurm treten aber auch in
großem Umfang ohne Gründlandumbruch auf und auch in anderen Kulturen als
im Mais. Es war Aufgabe der Länder, über die behandlungswürdigen Flächen
zu entscheiden. Die Befallsfläche in Deutschland wird auf etwa 100 000 ha
geschätzt. Demgegenüber steht eine zeitlich befristete Zulassung durch das BVL
gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für 120 Tage auf nur
6900 ha stark befallener Flächen, auf denen eine Schädigung von über
25 Prozent der Kulturpflanzen droht und damit die Existenz der betroffenen
Betriebe gefährdet ist. Das sind etwa 7 Prozent der gesamten Befallsfläche und
weniger als 0,3 Prozent der gesamten Maissaatfläche in Deutschland. Diese
Flächen wurden aus den Ländern Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-
Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein gemeldet.
30. Welche vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz seit 2009 finanzierten Forschungsprojekte im Bereich des
Bundesprogramms Ökologischer Landbau und im Rahmen eines
Verbundes zur Erarbeitung integrierter Pflanzenschutzverfahren gegen
Bodenschädlinge stehen bezüglich des Forschungsauftrages explizit im
Zusammenhang mit der Bekämpfung des Drahtwurms bzw. der Prävention von
Drahtwurmschäden durch Schnellkäferarten (bitte nach Titel, Projektziel,
Projektlaufzeit, durchführende sowie beteiligte Forschungsinstitutionen,
Höhe der Projektmittel auflisten)?
Wo sind bzw. werden die Ergebnisse veröffentlicht?
Im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere Formen
nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) wurden insgesamt drei
Forschungsprojekte im Bereich „Regulierungsstrategien Drahtwürmer“ gefördert, davon eines
seit dem Jahr 2007. Die zwei weiteren wurden vor dem Jahr 2007 gefördert,
bilden allerdings die Grundlage für das letztere Projekt.
Drucksache 17/10218 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Ergebnisse der drei Projekte sind in Organic Eprints (
www.orgprints.org)
veröffentlicht.
Darüber hinaus wurde von 2008 bis 2012 ein Verbundprojekt zur Erarbeitung
von integrierten Pflanzenschutzverfahren gegen verschiedene schwer
bekämpfbare Bodenschädlinge, u. a. auch Drahtwürmer, durchgeführt. Das
Verbundvorhaben wurde mit Mitteln des Bundesministeriums für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz über die BLE gefördert. Details der
nachfolgend aufgeführten Projekte finden sich auf der Webseite des JKI unter
www.jki.bund.de/de/startseite/aktuelles/koordinierende-taetigkeiten-
ergebnissefachtagungen/ble-projekt-bodenschaedlinge.html.
Titel Projektziel
Projektlaufzeit
durchführende
Forschungsinstitution
Höhe der
Projektmittel
Status quo
Analyse und
Erarbeitung von
Strategien (02OE266)
Ziel des Projektes ist die
Ermittlung des
derzeitigen Erkenntnisstandes
im Hinblick auf die
tatsächliche
Drahtwurmbelastung im ökologischen
Kartoffelanbau.
01.06.2002
bis
31.01.2004
Landwirtschaftskammer
Nordrhein-Westfalen,
Referat Ökologischer
Land- und Gartenbau,
Endenicher Allee 60,
53115 Bonn
116 659,00
Euro
Erprobung von
Strategien zur
Drahtwurmregulierung im
Ökologischen Kartoffelbau
(02OE266/F)
Ziel des Projektes ist die
Erprobung von
Strategien zur
Drahtwurmregulierung im ökologischen
Kartoffelanbau und deren
Umsetzung in die Praxis.
01.04.2004
bis
31.07.2007
Landwirtschaftskammer
Nordrhein-Westfalen,
Referat Ökologischer
Land- und Gartenbau,
Endenicher Allee 60,
53115 Bonn
243 510,00
Euro
Regulierungskonzepte zur Reduktion
von
Drahtwurmschäden (06OE272)
Ziel des Projektes ist es,
die Erprobung dieser
Ansätze zur
Drahtwurmregulierung zu optimieren,
durch neue Aspekte zu
ergänzen und in die
ökologische Garten- und
Kartoffelanbaupraxis in ganz
Deutschland umzusetzen.
01.04.2007
bis
28.02.2010
Landwirtschaftskammer
Nordrhein-Westfalen,
Gartenbauzentrum
Köln-Auweiler,
Gartenstraße 11,
50765 Köln
280 114,00
Euro
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/10218Titel Projektziel
Projektlaufzeit
durchführende
Forschungsinstitution
Höhe der
Projektmittel
Koordination des
Verbundvorhabens
„Erarbeitung von
integrierten
Pflanzenschutzverfahren
gegen
Bodenschädlinge“
Anhand von mehreren
Einzelprojekten soll
neben der Erarbeitung von
integrierten
Pflanzenschutzverfahren gegen
Drahtwürmer und
Erdraupen, die Qualitäts- und
Ernteverluste in
Kartoffeln und Gemüsekulturen
verursachen, der
Schwerpunkt auf die Erarbeitung
von integrierten
Pflanzenschutzverfahren gegen
Rüsselkäfer und deren
Larven im Hopfenbau,
sowie Obst-, Gemüse- und
Zierpflanzenbau, wo sie
erhebliche Schäden
verursachen, gelegt werden.
01.03.2008
bis
30.04.2012
JKI, Institut für
Pflanzenschutz im Gartenbau und
Forst
78 540,92 Euro
Erarbeitung von
integrierten
Pflanzenschutzverfahren
gegen
Bodenschädlinge
(Dickmaulrüssler
Otiorhynchus
sulcatus in
Gartenbaukulturen).
Optimierung und
Erweiterung des
Nematodeneinsatzes gegen
Dickmaulrüssler
(Otiorhynchinae)
und andere
Bodenschädlinge
Ziel ist es den
Nematodeneinsatz gegen
Dickmaulrüssler optimieren
und gleichzeitig prüfen,
ob die bekannten
entomopathogenen Neamtoden
gleichzeitig auch gegen
andere Arten der Gattung
Otiorhynchus wirken.
01.03.2008
bis
29.02.2012
Landwirtschaftskammer
Schleswig-Holstein,
Abteilung Gartenbau –
Gartenbauzentrum SH
83 389,55 Euro
Bodenrüssler als
Schädlinge im
Garten- und Hopfenbau
– Erfassung des
Artenspektrums
Das Ziel ist die
Erarbeitung von
unterschiedlichen Strategien zur
biologischen Bekämpfung des
Dickmaulrüsslers
Otiorhynchus sulcatus in
Staudenkulturen. Hierbei soll
eine Kombination von
mechanischen Verfahren
(Barrieren,
unterschiedliche Fallentypen) und
biologischen Präparaten
(entomopathogene Pilze
und Nematoden) zum
Einsatz kommen.
01.03.2008
bis
29.02.2012
Forschungsanstalt
Geisenheim, Fachgebiet
Phytomedizin
192 440,00 Euro
Drucksache 17/10218 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Ergebnisse werden in einem Abschlussbericht zusammengefasst und im
„Julius-Kühn-Archiv“ veröffentlicht (Projektabschluss 12/2012).
Bodenrüssler als
Schädlinge im
Garten- und Hopfenbau
– Erfassung des
Artenspektrums und
Untersuchungen zu
Bekämpfungsmöglichkeiten als
Grundlage zur
Entwicklung gezielter
Bekämpfungsstrategien
Ziel ist vornehmlich die
Erfassung des
Artenspektrums
01.03.2008
bis
29.02.2012
Corculio-Institut e. V.,
Hannover
226 083,92 Euro
Erarbeitung von
integrierten
Pflanzenschutzverfahren
gegen Luzernerüssler
(Otiorhynchus
ligustici) im
Hopfenbau
Ziel der Projektes ist es,
entomopathogene
Nematoden im Boden
dauerhaft anzusiedeln und eine
nachhaltige Reduzierung
des Schädlings zu
erreichen.
01.03.2008
bis
29.02.2012
Bayerische Landesanstalt
für Landwirtschaft, Institut
für Pflanzenbau und
Pflanzenzüchtung –
Hopfenforschungszentrum
45 044,31 Euro
Erarbeitung von
integrierten
Pflanzenschutzverfahren zur
Bekämpfung von
Drahtwürmern und
Erdraupen im
Gemüsebau
In diesem Projekt sollen
sowohl neue Methoden
der biologischen und
chemischen Bekämpfung
entwickelt als auch die in
Entwicklung stehenden
Möglichkeiten verfeinert
und zu einem Verfahren
sinnvoll zusammengefügt
werden.
01.03.2008
bis
29.02.2012
Landesforschungsanstalt
für Landwirtschaft und
Fischerei Mecklenburg-
Vorpommern,
Kompetenzzentrum für den norddeutschen
Freilandgemüse
272 345,00 Euro
Erarbeitung von
Basisdaten zu
Drahtwurmprognose
Hauptziel ist es, für die
wichtigsten
Elateridenarten (A. lineatus, A.
obscurus, A. sordidus, A.
sputator den
Entwicklungszyklus (Ei bis adultes Tier)
und das Zusammenspiel
der beiden wichtigsten
Einflussfaktoren
(Temperatur und Feuchtigkeit des
Bodens) auf die Biologie
und das Verhalten zu
beschreiben bzw. funktional
zu erfassen (Labor)
01.03.2008
bis
31.12.2014
Dienstleistungszentrum
Ländlicher Raum
Rheinhessen-Nahe Hunsrück,
Abteilung Landwirtschaft
426 122,97 Euro
Titel Projektziel
Projektlaufzeit
durchführende
Forschungsinstitution
Höhe der
Projektmittel
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/1021831. Inwieweit bestehen seitens der Bundesregierung angesichts des
fortbestehenden Mangels an „durchgreifenden Pflanzenschutzmaßnahmen“
konkrete Vorhaben für eine Erhöhung der Forschungsmittel für Projekte zur
Erforschung von Möglichkeiten zur Vermeidung von Schäden im
Ackerbau durch Drahtwürmer jenseits des Einsatzes von chemischen
Pflanzenschutzmitteln?
Forschungsbedarf besteht sowohl bezüglich der Erarbeitung von nicht
chemischen Pflanzenschutzverfahren als auch der Entwicklung von Verfahren mit
reduzierter Pflanzenschutzmittelanwendung gegen Drahtwürmer. Bei nicht
chemischen Pflanzenschutzverfahren (intensive Bodenbearbeitung,
entomopathogene Pilze u. Nematoden, Fangpflanzen, Biofumigation etc.) liegen bislang
keine im Freiland ausreichend wirkungssicheren und kostengünstigen Verfahren
vor. Forschung zu entomopathogenen Pilzen findet zurzeit statt.
Die Kombination eines Köders mit einem Pflanzenschutzmittel zur gezielten
Anlockung und Abtötung von Drahtwürmern ist möglich. Eine solche Methode
kann den benötigten Pflanzenschutzmittelaufwand deutlich reduzieren, da sehr
gezielt bekämpft wird. Hier besteht weiterer Forschungsbedarf bezüglich der
Eignung verschiedener Köder in Kombination mit biologischen chemischen
Pflanzenschutzmitteln gegenüber Drahtwürmern. Ein weiterer
Forschungsschwerpunkt sollte in der Entwicklung praxistauglicher Erfassungsmethoden
(Fallentypen, Einsatztermine für Fallen) für die Drahtwürmer liegen, da nur so
gesicherte Schwellenwerte zur Verhinderung von Schäden genutzt werden
können. Es fehlt auch an Studien zur Mobilität der Drahtwürmer und der adulten
Schnellkäfer. Allgemein fehlt es an langfristigeren Untersuchungen an
Drahtwürmern und auch zu anderen Bodenschädlingen in verschiedenen Kulturarten
im Freiland.
Nach Auswertung der Ergebnisse des Verbundvorhabens zu Bodenschädlingen
wird zu entscheiden sein, welche Themen konkret weiter bearbeitet werden
müssen. Dann wird auch über den finanziellen Umfang entschieden.
Anlage 1
Drucksache 17/10218 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/10218 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/10218 – 26 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/10218 – 28 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/10218 – 30 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/10218 – 32 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/10218 – 34 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/10218 – 36 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/10218 – 38 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/10218 – 40 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/10218 – 42 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]