Werbung der Bundeswehr unter 11-jährigen Kindern am Girls’ Day
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Heidrun Dittrich, Annette Groth, Dr. Rosemarie Hein, Harald Koch, Niema Movassat, Petra Pau, Jens Petermann, Paul Schäfer (Köln), Kathrin Senger-Schäfer, Katrin Werner, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Erneut hat die Gebirgsjägerbrigade 23 der Bundeswehr in Bad Reichenhall unter Minderjährigen geworben.
Bereits voriges Jahr wurde die Kaserne dadurch bekannt, dass Kinder im Rahmen eines Tages der offenen Tür Schusswaffen in die Hand nehmen konnten. In der Öffentlichkeit viel beachtet und viel kritisiert war auch das Betreiben eines als „Klein Mitrovica“ bezeichneten Modelldorfes, das Kinder durch ein bereitgestelltes militärisches Ausbildungsgerät („Griffstück mit Optik“, vgl. Bundestagsdrucksache 17/6410) ins Visier nehmen konnten. Die Bundesregierung gestand einen Verstoß gegen bundeswehrinterne Richtlinien ein.
Auch in diesem Jahr haben die Gebirgsjäger ihre Selbstdarstellung auf Minderjährige ausgeweitet. Wie aus einer Presseerklärung der Gebirgsjägerbrigade 23 hervorgeht, haben sie am sogenannten Girls’ Day 21 Mädchen und einen Jungen „im Alter zwischen elf und 17 Jahren“ teilnehmen lassen.
Nach Informationen der Fragesteller hat das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) den Veranstaltern des Girls’ Day zugesichert, an Veranstaltungen der Bundeswehr nur Mädchen mit einem Mindestalter von 14 Jahren teilnehmen zu lassen. Dies soll auch innerhalb der Bundeswehr kommuniziert worden sein. Dies vorausgesetzt, hat die Gebirgsjägerbrigade im Bestreben, Kinder militärischer Werbung auszusetzen, in diesem Jahr erneut gegen interne Richtlinien bzw. Anweisungen verstoßen.
Eine Recherche der Fragesteller auf der Homepage des Deutschen Heeres hat ergeben, dass die Gebirgsjägerbrigade 23 bereits im Jahr 2006 zum Girls’ Day elf- bis 15-jährige Mädchen eingeladen hatte, um sie für eine Laufbahn in der Bundeswehr zu interessieren.
Die Fragesteller sehen daher ihren bereits anlässlich des Skandals vom Vorjahr geäußerten Verdacht bestätigt, dass Verstöße gegen eigene Richtlinien in Bad Reichenhall keineswegs eine Ausnahme darstellen. Dies wirft die Frage auf, welchen Ernst die Bundeswehrführung ihren eigenen Anweisungen beimisst, und was sie dagegen unternimmt, dass die Gebirgsjäger dem Willen der Bundeswehrführung bzw. des Bundesministeriums der Verteidigung zuwiderhandelt.
Denn auch angesichts der Rekrutierungsnot der Bundeswehr zeugt es nicht nur von Geschmacklosigkeit, unter elfjährigen Kindern für einen Dienst beim Militär zu werben, sondern muss auch kinderrechtspolitisch zurückgewiesen werden. Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung sich verbal gegen die Rekrutierung von Kindersoldaten im Ausland wendet und im eigenen Land beide Augen zudrückt, wenn eine Gebirgsjägerbrigade solche frühzeitigen Anwerbe- bzw. Manipulationsversuche betreibt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Welche Vereinbarungen wurden zwischen Bundeswehr und Organisatoren des Girls’ Day hinsichtlich des Mindestalters der Teilnehmerinnen an Veranstaltungen der Bundeswehr getroffen?
In welcher Form und mit welchem Grad an Verbindlichkeit wurden diese Vereinbarungen innerhalb der Bundeswehr kommuniziert?
Aufgrund welcher Kriterien bzw. Überlegungen hat das BMVg die Festlegung auf das Mindestalter von 14 Jahren für die Teilnahme an Veranstaltungen der Bundeswehr im Rahmen des „Girls’ Day“ vorgenommen?
Wann hat die Bundesregierung davon Kenntnis bekommen, dass – wie auf der Homepage des Deutschen Heeres zu lesen – die Gebirgsjägerbrigade 23 bereits beim „Girls’ Day“ des Jahres 2006 elf- bis 15-jährigen Mädchen „Karrieremöglichkeiten bei der Bundeswehr aufgezeigt“ worden sind?
Wie hat die Bundesregierung damals darauf reagiert, und wie hat der Kommandant der Gebirgsjägerbrigade sein Verhalten begründet?
Wurde seitens der Gebirgsjägerbrigade damals zugesichert, in Zukunft keine Kinder unter 14 Jahre zum „Girls’ Day“ einzuladen?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass zum „Girls’ Day“ der Jahre 2007 bis 2011 bei der Gebirgsjägerbrigade ebenfalls Kinder unter 14 Jahren eingeladen wurden?
Hat es anlässlich des „Girls’ Day“ der Jahre 2007 bis 2011 weitere Kommunikationen zwischen Bundeswehrführung bzw. BMVg und der Gebirgsjägerbrigade gegeben, und wenn ja, welchen Inhalts?
Wann hat die Bundesregierung davon Kenntnis erhalten, dass die Gebirgsjägerbrigade in diesem Jahr erneut gegen die genannte Vereinbarung verstoßen hat, und Kinder unter 14 Jahre am „Girls’ Day“ teilnehmen konnten?
Wie bewertet die Bundesregierung die wiederholte Missachtung der Abmachung mit dem „Girls’ Day“, und welche Erklärung hat sie dafür, dass ausgerechnet die Gebirgsjägerbrigade wiederholt gegen interne Regeln bezüglich der Werbung unter Kindern verstößt?
Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung daraufhin gegenüber den Verantwortlichen der Gebirgsjägerbrigade bereits eingeleitet, und welche weiteren Schritte werden noch geprüft?
Inwiefern sind darunter disziplinarische Maßnahmen?
Welche anderen Niederlassungen der Bundeswehr haben in der Vergangenheit Kinder unter 14 Jahren anlässlich des „Girls’ Day“ eingeladen (bitte nach Jahren und Niederlassungen aufgliedern)?
Falls die Bundesregierung hierüber keine Kenntnis hat, ist sie bereit, eine Abfrage unter den jeweiligen Kasernen durchzuführen, um diese Zahlen zu ermitteln, und so das Ausmaß Kinder-Werbung auszuloten, und wenn nein, warum nicht?
Wie will die Bundeswehr sicherstellen, dass sich sämtliche Kasernen, auch jene der Gebirgsjäger, künftig daran halten, keine Kinder unter 14 Jahren zum „Girls’ Day“ einzuladen?
Ist sie bereit, zu diesem Zweck, auch disziplinarische Maßnahmen anzudrohen, und wenn nein, warum nicht?
Ist sie bereit, in Gespräche mit den Organisatoren des „Girls’ Day“ zu treten, um Möglichkeiten für eine bessere Kontrolle des Verhaltens der Bundeswehreinheiten zu besprechen?
Bei welchen anderen Gelegenheiten werden Kinder unter 14 Jahren zu Zwecken der Reklame (im weitesten Sinne) in Bundeswehrliegenschaften eingeladen?
Wie viele Kinder waren dies im Jahr 2011 (bitte nach Alter und Liegenschaft aufgliedern)?
Was genau war Anlass der Einladung in die Liegenschaften?
Wurde zuvor in jedem Fall das ausdrückliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten eingeholt, und wenn nein, warum nicht?